Motion Jaeger
701
Streichung der unglücklichen, einzig im deutschen und im ita- lienischen Gesetzeswortlaut vorhandenen Qualifizierung «of- fensichtlich» vor. Das Vernehmlassungsverfahren zeitigte je- doch bereits zu diesem moderaten Revisionsvorschlag ge- rade seitens der Mehrheit der grossen Parteien - sei es gene- rell (FdP), sei es hinsichtlich einer Aenderung von Artikel 69 Absatz 2 BPR (SVP, SP) - ein sehr reserviertes Echo.
Der Bundesrat hat durchaus Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Er beabsichtigt, im Rahmen seiner Botschaft zur Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unter- breiten. Um nicht bereits vorweg an ein konkretes Lösungs- modell gebunden zu sein, beantragt er indessen die Umwand- lung der Motion in ein Postulat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Le président: MM. Schmid et Ruf combattent la motion Zwing- li. La discussion est également renvoyée à une date ultérieure.
Verschoben - Renvoyé
89.609
Motion Jaeger Schriftliche Abgabe von Voten Interventions parlementaires présentées par écrit
Wortlaut der Motion vom 21. September 1989
Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, dem Nationalrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wonach das Geschäftsregle- ment des Nationalrates dahingehend abgeändert wird, dass die Ratsmitglieder ihre Voten auch schriftlich statt nur münd- lich abgeben können. Derartige schriftliche Voten sollen dem Rat ausgeteilt und in das Amtliche Bulletin aufgenommen wer- den.
Texte de la motion du 21 septembre 1989
Le Bureau du Conseil national est chargé de soumettre au Par- lement un projet de modification du Règlement du Conseil na- tional spécifiant que les députés ne pourront plus présenter leurs interventions uniquement par oral, mais pourront le faire également par écrit. De telles interventions seront distribuées au Conseil et reprises dans le Bulletin officiel.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Maeder, Müller-Aargau, Widmer (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1. Zielsetzung
Dass der Ratsbetrieb überlastet ist und die Debatten sich in die Länge ziehen, während gleichzeitig wichtige Geschäfte nicht behandelt werden können, ist bekannt. Mein Vorschlag soll ei- nen Weg eröffnen, der einerseits zu einem Verzicht auf man- ches Votum führen kann, der aber andererseits den Parlamen- tariern/innen die Möglichkeit der Meinungsäusserung belässt. Die Möglichkeit, sein Votum schriftlich abzugeben und in das Protokoll aufnehmen zu lassen, besteht im Repräsentanten- haus der USA und im Bundestag der BRD. Es wäre ange- bracht, dieses Instrument in unserem Parlament zumindest probeweise einzusetzen.
Grundsätzlich sollte die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe für alle Arten von Voten bestehen. Es gibt sicher Stellungnah- men, die nicht in dieser Form abgegeben werden können: Vo- ten des Bundesrates, eigentliche Diskussionsvoten, die auf Aussagen anderer Ratsmitglieder eingehen. Die schriftliche Abgabe von Voten ist am ehesten bei einer Eintretensdebatte sinnvoll, wo es gilt, grundsätzliche Positionen zu markieren. Auch heute werden derartige Grundsatzvoten, auch wenn sie mündlich vorgetragen werden, meist sehr gründlich vorberei- tet, ohne dass aber bereits auf andere Voten eingegangen wird. Die Eintretensdebatte dient ja vor allem dazu, eine Uebersicht über die Meinungen im Rat zu geben. Kommissi- onssprecher, Antragsteller und Fraktionssprecher werden ver- mutlich auch in Zukunft ihre Stellungnahmen mündlich ab- geben.
Die schriftliche Abgabe von Voten wird vor allem für Einzel- sprecher in den Eintretensdebatten eine sinnvolle Alternative zum mündlichen Votum sein.
Einer der Vorteile der vorgeschlagenen Regelung ist die Ver- kürzung der Debatten. Allein dieser Punkt würde für die Neure- gelung sprechen. Der zweite Vorteil liegt in einer grösseren Uebersichtlichkeit der Debatten. Wir sollten uns immer be- wusst sein, dass die eidgenössischen Räte in vielen Fällen ge- wissermassen nur «vorberatende Gremien» für die «dritte Kammer», das Volk, sind, das endgültig entscheiden muss oder kann. Wir sind es dieser «dritten Kammer» schuldig, dass wir die politischen Fragen in einer klaren Art präsentieren. Die auswuchernden Debatten mit einer Vielzahl von Einzelrednern tragen nun nicht gerade zur Klarheit bei. Eine gestraffte De- batte ist auch eine übersichtlichere und damit verständlichere Debatte.
Es kann auch gehofft werden, dass die Debatten, wenn sie von individuellen Standortbestimmungen entlastet sind, wieder vermehrt zu Diskussionen werden, in denen auf die Argu- mente des Gegners eingegangen wird.
Die Ueberlastung des Ratsbetriebes wird irgend einmal zu Massnahmen führen. Es steht zu befürchten, dass derartige Massnahmen die Freiheit des einzelnen Parlamentariers ein- schränken werden. Die organisierten Debatten sind eine erste derartige Beschränkung. Andere, zum Teil unsinnige Be- schränkungen (z. B. Kontingentierung der Jahresredezeit) wurden bereits diskutiert.
Die Motion schlägt eine Lösung vor, die eine Verkürzung der Debatte ohne Einschränkung der Meinungsäusserungsfrei- heit ermöglicht. Eine alternative Möglichkeit zur Stellung- nahme ist wesentlich wirksamer als die berühmten Aufrufe zur Zurückhaltung bei Wortmeldungen. Wir dürfen nicht verges- sen, dass jeder Parlamentarier einen Wählerauftrag hat, zu dem auch das Vortragen bestimmter Standpunkte gehört. Je- der Parlamentarier muss aber in eigener Verantwortung be- stimmen, wann sein Wählerauftrag eine Wortmeldung ver- langt.
Dass ein schriftliches Verfahren für die Parlamentarier attraktiv sein kann, beweist die rege Benutzung des schriftlichen Ver- fahrens bei den persönlichen Vorstössen.
Die Motion enthält bewusst keine Detailregelungen. Es wird nötig sein, diese Fragen zu regeln. Diese Fragen können je- doch erst sinnvoll bearbeitet werden, wenn über den Grund- satz entschieden worden ist. Als Probleme seien hier nur ge- nannt:
Umfang schriftlicher Voten
Frist für die Einreichung schriftlicher Voten
Zuständigkeit für die Vervielfältigung
Ort der Aufnahme ins Protokoll
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Die Möglichkeit für die Mitglieder des Nationalrates, ihren Standpunkt in den Eintretensdebatten nicht mündlich, son- dern schriftlich darlegen zu können, würde den Parlaments- betrieb etwas entlasten.
Postulat Braunschweig
702
N
23 mars 1990
In den Parlamenten der BRD, Kanadas, der USA und der Tschechoslowakei können schriftliche Texte anstelle von mündlichen abgegeben werden. In anderen Parlamenten wer- den im Protokoll der Debatten auch nicht mündlich vorgetra- gene ministerielle Antworten, Tabellen, Statistiken, Dokumen- tationselemente usw. aufgeführt (Angaben aus «Parlements dans le monde», Bruxelles 1986, S. 627ff.).
Man könnte sich kurze Texte vorstellen; ein zu langer Text würde nicht gelesen und im Amtlichen Bulletin zu viel Platz be- anspruchen. Der Text müsste so rechtzeitig eingereicht wer- den, dass die Berichterstatter und der Bundesrat noch von ihm Kenntnis nehmen können. Die Parlamentsdienste könn- ten die Vervielfältigungsarbeiten übernehmen. Eine spezielle Kennzeichnung im Amtlichen Bulletin würde darauf hinwei- sen, dass es sich um einen schriftlichen Beitrag handelt.
Falls diese Neuerung nur im Nationalrat, in welchem die Ar- beitsüberlastung besonders krass ist, eingeführt werden soll, ist die Ueberweisung einer Motion nicht nötig, und ein Postulat würde genügen.
Nach der Ueberweisung würde das Büro eine Aenderung des Reglementes des Nationalrates vorlegen.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt dem Nationalrat, die Motion in der Form eines Postulates anzunehmen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.699
Postulat der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Institutionelle Aspekte der Beziehungen der Schweiz mit den EG Postulat de la Commission des affaires étrangères Aspects institutionnels des relations de la Suisse avec les CE
Wortlaut des Postulates vom 7. November 1989
Bei der Ueberweisung des Postulates der Wirtschaftskommis- sion vom 25. Oktober 1988 hat der Nationalrat den Bundesrat gebeten, einige Fragen zu vertiefen, namentlich Fragen insti- tutioneller Art, die er in seinem Bericht vom 24. August 1988 über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrations- prozess behandelt hat.
Im Januar 1988 hat das EDA eine «Groupe de réflexion sur la Suisse et l'Europe» gebildet, deren Arbeiten der Kommission für auswärtige Angelegenheiten unterbreitet worden sind.
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament sobald als möglich einen neuen umfassenden Europabericht zu unter- breiten, der namentlich die «Neutralitätspolitik und die institu- tionellen Aspekte der Beziehungen der Schweiz mit den Euro- päischen Gemeinschaften» untersucht und dazu Stellung nimmt.
Texte du postulat du 7 novembre 1989
En adoptant le postulat de la Commission des affaires écono- miques du 25 octobre 1988, le Conseil national a prié le Con- seil fédéral d'approfondir certaines questions, notamment d'ordre institutionnel, traitées dans son rapport sur la position de la Suisse dans le processus d'intégration européenne du 24 août 1988.
En janvier 1988, le département des affaires étrangères a constitué un «Groupe de réflexion sur la Suisse et l'Europe» dont les travaux ont été présentés à la Commission des affai- res étrangères.
Le Conseil fédéral est invité à présenter dès que possible au Parlement un nouveau rapport d'ensemble sur l'Europe qui analyse en particulier la «politique de neutralité et les aspects institutionnels des relations de la Suisse avec les Commu- nautés européennes» et sur lesquels il prendra position.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.801
Postulat Braunschweig Konfliktbewältigung durch internationale kulturelle Zusammenarbeit Coopération culturelle et règlement des conflits
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1989 Die Schweiz ist nur gerade in einigen westlichen Kulturzentren und in Tokio durch Kulturattachés vertreten, die zudem als er- stes die Aufgabe haben, die Schweiz im Ausland zur Darstel- lung zu bringen.
Wir bitten den Bundesrat, die internationale kulturelle Zusam- menarbeit unter anderem durch die Ernennung von Kulturat- tachés in zahlreichen Staaten, die uns geographisch, poli- tisch, kulturell weniger nahe sind, ganz wesentlich auszu- bauen.
Durch die Ernennung von Frauen kann ihr Anteil unter den Di- plomaten in gewünschter Weise endlich erhöht werden.
Dies drängt sich um so mehr auf, als Frauen häufig in Konflikt- situationen die zusätzlich Benachteiligten sind.
Bei dieser Ausgestaltung soll es nicht in erster Linie um Wer- bung für unser Land und unsere Kultur gehen, sondern lang- fristig um Konfliktbewältigung.
Möglicherweise können Kultur- und Geistesschaffende selber diese Aufgabe mit mehr Aussicht auf Erfolg lösen. Im Ausland besteht eine vorbildliche Tradition, während der letzte Schwei- zer Diplomat dieses Formats Carl J. Burckhardt war - vor 50 Jahren in Danzig!
Texte du postulat du 14 décembre 1989
La Suisse n'est représentée que dans quelques centres cultu- rels occidentaux et à Tokyo par des attachés culturels, dont la tâche principale est par ailleurs de présenter la Suisse à l'étranger.
Nous invitons le Conseil fédéral à renforcer substantiellement la coopération culturelle internationale, plus particulièrement en nommant des attachés culturels dans de nombreux pays qui nous sont moins proches sur les plans géographique, poli- tique et culturel.
La désignation de femmes pourrait répondre au souhait de voir augmenter leur représentation au sein du corps des diplo- mates. Cela s'avère d'autant plus nécessaire que les femmes sont souvent les victimes les plus touchées dans des situa- tions conflictuelles.
Cette manière de voir signifie qu'il ne s'agit pas en premier lieu de publicité en faveur de notre pays et de notre culture, mais bien, à long terme, de règlement des conflits.
Des personnes appartenant aux milieux culturel et intellectuel
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Schriftliche Abgabe von Voten Motion Jaeger Interventions parlementaires présentées par écrit
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.609
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
701-702
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Pagina
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20 018 433
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