N 23 mars 1990
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Motion Früh
Die mittleren Jahreserträge werden sinken (1989: ca. 20 Pro- zent tiefere Weizenerträge in integrierten Betrieben).
Es entsteht ein Mehraufwand (hacken statt spritzen). Vertrags- produzenten sollen zudem Hecken, Streuobstbau, Uferge- hölze, Magerwiesen und Nassstandorte pflegen. Die Abgel- tung sollte gestützt auf den Mehraufwand und buchhalteri- sche Vergleichszahlen pro Betrieb oder pro Arbeitskraft erfol- gen. Fläche und Viehbestand dürfen keine Bemessungskrite- rien für die Abgeltung sein, damit keine negative Beeinflus- sung des Pacht- und Bodenmarktes oder der Produktions- menge erfolgt.
(Die an die Fläche gebundenen Direktzahlungen im Tal- und im Berggebiet führen vielerorts dazu, dass die Verpächter oder Eigentümer des Bodens auf diese Beiträge indirekt Anspruch erheben, sei es in Form höherer Pachtzinse oder höherer Ver- kaufspreise bei Handänderungen.)
Da es sich um privatrechtliche zweiseitig unterzeichnete Ver- träge handelt, welche als Grundlage für inskünftige Umweltab- geltungen herangezogen werden sollen, ist deren Kontrolle doppelt wichtig. Die Einhaltung der Verträge ist den zuständi- gen Stellen und Organisationen für naturnahen Landbau zu übertragen. Der hierfür notwendige Aufwand wird sich in Gren- zen halten.
Der Vertragsproduzentenorganisation steht die Möglichkeit offen, mit der Zeit ein Punktierungssystem als Massstab für die Beurteilung der Umweltleistung der Vertragsbetriebe einzu- führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990
Der Motionär verlangt eine Förderung jener Landwirtschafts- betriebe mittels Beiträgen, «welche vertraglich ihre gesamte Produktion auf naturnahe umweltschonende Landbaumetho- den» umstellen.
Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein- gesetzte Expertenkommission «Direktzahlungen» prüft zur- zeit, wie in Zukunft die verschiedenen agrarpolitischen Ziele in optimaler Weise verwirklicht werden können. Dabei wird auch die von der Motion angestrebte Förderung der naturnah und umweltfreundlich produzierenden Landwirtschaftsbetriebe behandelt. Der Bericht der Kommission, der demnächst vor- liegt, wird es dem Bundesrat, dem Parlament und den interes- sierten Kreisen erlauben, verschiedene Optionen der künfti- gen Landwirtschaftspolitik auf der Grundlage fundierter Ab- klärungen zu diskutieren.
Der Bundesrat selbst wird nach eingehender Prüfung des Be- richts seine Vorschläge zur Agrarpolitik formulieren und eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschlagen. Wie diese Vorschläge und Anträge im einzelnen aussehen werden, lässt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch ver- mag sich der Bundesrat jetzt noch nicht darüber auszuspre- chen, ob er dem vom Motionär aufgezeigten Weg in der vorge- schlagenen Weise folgen kann. Nötigenfalls wird der Bundes- rat dem Parlament eine entsprechende Ergänzung des Land- wirtschaftsgesetzes vorschlagen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.528
Motion Früh Verlängerung der Fernseh-Werbezeit Publicité à la télévision. Temps d'antenne
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Der Bundesrat wird ersucht, die jetzt geltende Fernseh-Werbe- zeit von durchschnittlich 23 Minuten pro Tag um einen Drittel zu erhöhen und die Sonntagswerbung im Fernsehen zu erlau- ben.
Texte de la motion du 22 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'augmenter d'un tiers le temps d'antenne qui peut être réservé à la publicité télévisée selon le droit actuel (23 minutes par jour en moyenne) et d'autoriser la télévision à diffuser de la publicité le dimanche.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Cincera, Eisenring, Eppenberger Susi, Frey Walter, Leuenberger-Solo- thurn, Loeb, Reimann Maximilian, Rüttimann, Stucky, Weber- Schwyz, Zwingli (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Informationen und Unterhaltungen werden insbesondere durch Presse, Radio und Fernsehen vermittelt, wobei sich die drei Medien weitgehend ergänzen. - Je nach betriebswirt- schaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten erfolgt die Finan- zierung des einzelnen Mediums entweder durch Werbung oder Gebühren oder durch beides.
Viele kleinere Zeitungen sind in den letzten Jahren eingegan- gen respektive in grössere Presseverlage integriert worden, hauptsächlich wegen der Vorzüge spezialisierter Redaktions- teams für die Qualität der Informationsleistung. Dieser Ausle- seprozess, der mit Radio und Fernsehen nichts zu tun hat, hin- dert nicht, dass die Schweiz das Land mit der grössten Zei- tungsdichte pro Einwohner ist. Eine pluralistische Meinungs- bildung ist gewährleistet. - Zeitungsabonnemente und Hand- verkauf decken die Kosten zu 20 bis 30 Prozent, den über- wiegenden Rest bringt die Werbung auf.
Der Presse stehen Radio und Fernsehen gegenüber, die in 97 Prozent respektive 87 Prozent der 2,6 Millionen Haushalte ver- treten sind. Das Radio der SRG wird nur durch Gebühren, Lo- kalradios werden nur durch auf 20 Minuten pro Tag staatlich beschränkte Werbung, das Fernsehen zu knapp einem Drittel durch staatlich beschränkte Werbung und zu zwei Dritteln mit Gebühren finanziert.
Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten von Qualitätsver- besserungen in der Informations- und Unterhaltungsleistung unterliegt die Presse den Gesetzen des Marktes. Vergleichs- weise bessere Leistungen werden mit der Zeit durch mehr Abonnemente/Verkäufe, mehr Werbeaufträge und im Rahmen der Konkurrenzsituation durch höhere Inseratenpreise hono- riert.
Da die Anzahl der TV- und Radio-Konzessionäre stagniert, fällt eine Erhöhung der Werbepreise ausser Betracht. Ausserdem ist das Volumen der Werbung beim Fernsehen plafoniert. Mehreinnahmen zur Finanzierung von Programmverbesse- rungen sind ohne Erhöhung der Werbezeiten nicht möglich. Zweifellos besteht jedoch allgemein der Wunsch nach noch besseren Programmen angesichts der Sehbeteiligung unse- rer Bevölkerung an ausländischen Sendern.
Die Werbung als Motor der Wirtschaft spielt für unser Land eine wichtige Rolle. Sie bestreitet gegenwärtig mit etwa 4 Milli- arden Franken Ausgaben pro Jahr 1,5 Prozent unseres Brutto-
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Motion Früh
sozialproduktes. Weitaus am meisten wird bei uns in der Presse geworben, gegenwärtig 51 Prozent des Gesamtauf- wandes. Die Fernsehwerbung beansprucht 4,3 Prozent, das Lokalradio 0,9 Prozent. Entscheidungskriterien für den Einsatz des Werbefrankens sind Reichweiten, Kontaktchancen und spezielle Eigenschaften des Mediums (Zeitung, TV usw.). Die Art der Werbung und die Wahl der Medien hängen aber auch vom Produktcharakter, der Werbebotschaft und der anvisier- ten Zielgruppe ab. Nicht jedes Medium eignet sich gleich gut für alles.
Bei den Zeitungen unterscheiden wir zwischen überregiona- ler, regionaler und lokaler Verbreitung, während die SRG auf- grund der Kleinheit des Landes, der Kostenstruktur und des Informationsanfalls sprachregional arbeitet. Deshalb erreicht man mit Fernsehwerbung als Basisträger am meisten Leute. Will oder muss man gleich viele Personen via Inserat errei- chen, also ohne Ton und bewegtes Bild, so benötigt man dafür sechs bis acht verschiedene Zeitschriften mit sprachregiona- ler Verbreitung oder allenfalls, sofern der Charakter der Werbe- aufgabe es zulässt, mindestens zwanzig verschiedene Tages- zeitungen mit regionalem oder Agglomerationscharakter. Trotzdem würde sich keine werbetreibende Unternehmung nur mit TV-Werbung begnügen.
Aufgrund der bisherigen Feststellungen leuchtet es ein, dass der Zudrang zur Fernsehwerbung gross ist. Auf Antrag der AG für das Werbefernsehen, die zu 80 Prozent von der Fernseh- Holding (Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie Annon- cenagenturen) und der SRG beherrscht wird, wurde ab 1. No- vember 1985 die Fernsehwerbung vom Bundesrat im Jahres- durchschnitt auf 23 Minuten pro Tag festgelegt. So steht für 1988 ein fixes Jahresangebot von 7130 Minuten zur Verfü- gung. Diesen stand eine Nachfrage von 12 829 Minuten ge- genüber. Der Nachfrageüberhang verschärfte sich in unvor- hersehbarer Weise von Jahr zu Jahr: 1985 34 Prozent, 1986 41 Prozent, 1987 57 Prozent, 1988 80 Prozent. Für das laufende Jahr steht also der Wirtschaft nur etwa die Hälfte der für die Er- reichung der Werbeziele erforderlichen Werbezeit zur Verfü- gung, wobei die effektiven Bedürfnisse der Wirtschaft bedeu- tend höher waren, aber angesichts der Plafonierung gar nicht zum Ausdruck kamen.
Der Zugang zum Werbefernsehen ist laut Artikel 11 der Wei- sungen des Bundesrates über die Fernsehwerbung vom 15. Februar 1984 für Neu-Interessenten offen zu halten. Das hat zur Folge, dass selbst bei allgemeinem Wirtschaftswachstum die bisher Fernsehwerbung treibenden Firmen von Jahr zu Jahr weniger Werbezeit zugesprochen erhalten. Dies bedeu- tet, dass jährlich, mangels Konstanz und Freiheit im Medien- angebot, die Werbestrategien neu formuliert werden müssen, und zwar in bezug auf Produkte, Werbefrequenzen, Spotlän- gen und Medienauswahl. Diese Hektik wird mit der Zeit der Qualität der Werbung und damit der Konsumenteninformation schaden. Das ist unerwünscht.
Heute stehen nicht einmal 3 Prozent der Sendezeit der SRG für Werbung zur Verfügung. Der noch dieses Jahr zu unterzeich- nende Konventionsentwurf des Europarates sieht 15 Prozent der gesamten Sendezeit für Werbung vor. Mit dem verlangten zusätzlichen Drittel, inklusive Sonntagswerbung, stehen wir mit 3,8 Prozent immer noch weitaus zu unterst auf der europäi- schen Skala. Es dürfte deshalb klar sein, dass dereinst für das private Fernsehen noch genügend Nachfrage nach Werbezeit verbleiben wird.
Die verlangte Ausweitung der Werbezeiten wird Artikel 55bis BV (Presseschutz) nicht tangieren, um so weniger, als heute hauptsächlich die Zeitschriften und nicht die dafür vorgese- hene politisch-meinungsbildende Tagespresse von der Wer- bebeschränkung im Fernsehen profitieren. Bei einem Wachs- tum der jährlichen Netto-Werbeumsätze von weit über 5 Pro- zent seit 1982 sind Befürchtungen, es würden der wichtigen Tagespresse Mittel in unzumutbarem Mass entzogen, unbe- gründet. Bezüglich Sonntagswerbung ist darauf hinzuweisen, dass sie mit Ausnahme von ARD und ZDF praktisch alle west- europäischen Länder erlauben, und sie folglich auch in die Schweiz eingestrahlt wird. Es fällt daher schwer einzusehen, weshalb in Sonntagszeitungen, auf Plakatwänden, in Schau-
fenstern, an Sportveranststaltungen, die auch am Fernsehen übertragen werden, am Sonntag geworben werden darf und bei den elektronischen Medien nicht.
Wenn wir bei uns in der Schweiz nicht mehr Werbezeit zur Ver- fügung stellen, werden noch mehr einheimische und beson- ders internationale Firmen mit Tochtergesellschaften in der Schweiz einen immer grösseren Anteil der Werbung via aus- ländische Sender (Satelliten und andere) und erst noch mit weniger Restriktionen in unser Land einstrahlen lassen. Da- durch könnte auch sukzessive die Spotproduktion vermehrt ins Ausland abwandern. Eine solche Situation können wir uns nicht wünschen.
Ein Inkrafttreten des RTVG wird vor 1991 - auch ohne Referen- dum -kaum möglich sein. Es ist darum für die SRG, die werbe- treibende Wirtschaft, für das Image der Werbung, aber auch im Hinblick auf fehlgeleitete Medienmarktentwicklungen drin- gend notwendig, dass die Werbezeiten im Fernsehen im ver- langten Sinn umgehend erhöht werden. Nachdem der Entwurf zum RTVG die Sonntagswerbung richtigerweise nicht verbie- tet, ist sie jetzt im Sinn der Motion ausdrücklich zu gewähren, wobei an bestimmten Feiertagen (Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Heiligabend und Weihnachten) darauf zu verzich- ten ist.
Für das Projekt «European Business Channel AG» (VR-Präsi- dent Leo Schürmann), das vom Bundesrat bereits am 11. Mai 1988 konzessioniert wurde, sind schon 8 Werbeminuten pro Sendestunde bewilligt worden. Dies entspricht 13,3 Prozent der Sendestunden. Die Motion verlangt mit einem Drittel mehr Werbezeit sowie der Sonntagswerbung eine Steigerung von 2,7 auf 3,8 Prozent Werbung pro Sendestunde für die SRG. Ein Grund mehr, der Motion zu entsprechen!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Oktober 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 octobre 1988
Die tägliche Gesamtdauer der Werbesendungen wurde letzt- mals am 22. Oktober 1985 um drei Minuten erhöht. Sie beträgt seither im Jahresdurchschnitt für jede Fernsehprogrammkette 23 Minuten. Der Bundesrat entsprach damit einem Begehren der AG für das Werbefernsehen (AGW) vom 30. April 1985.
Die letztmalige Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fern- sehen erfolgte, wie in allen vorhergegangenen Fällen, gestützt auf ein Gesuch der AGW. Dies hat seinen guten Grund. Die im Radio- und Fernsehartikel der Bundesverfassung verlangte Rücksichtnahme auf andere Medien und insbesondere auf die Presse (Art. 55bis Abs. 4 BV) ist gerade bei der Festlegung der Werbezeit am Fernsehen zu praktizieren. Die betroffenen Me- dien und ihre Verbände sind in geeigneter Weise einzubezie- hen.
Diese Idee wurde in der AGW gewissermassen institutionali- siert. Wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) halten auch die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger über ihre Fernseh-Holding AG 40 Prozent des Aktienkapitals der AGW. Die restlichen 20 Prozent verteilen sich auf den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizerischen Bauernverband, den Verband Schweizer Journalisten, den Vorort, die Promarca und den Schweizerischen Inserenten- verband. Aufgrund dieser Zusammensetzung bildeten Forde- rungen der AGW auf Aenderung der Weisungen über die Fern- sehwerbung und im speziellen auf Erhöhung der Werbezeit je- weils das Resultat eines Kompromisses.
Sollte es sich aber zeigen, dass dieser Interessenausgleich in- nerhalb der AGW künftig nicht mehr möglich ist, würde eine neue Situation entstehen. In diesem Falle ist nicht auszu- schliessen, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fernsehen beispielsweise auch auf Ersuchen eines oder mehrerer Aktionäre der AGW in Erwägung ziehen könnte.
Es ist indessen mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass im Entwurf für ein Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), der dem Parlament zur Beratung zugeleitet wurde,
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Motion Carobbio
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auch die Möglichkeit der Zulassung von weiteren, werbefinan- zierten Fernsehveranstaltern vorgesehen ist. Es ist nicht aus- zuschliessen, dass durch die in der Motion verlangte beträcht- liche Erhöhung der Werbezeit beim Schweizer Fernsehen die Chancen allfälliger weiterer Veranstalter von vornherein stark kompromittiert würden. Der Bundesrat vertritt deshalb die Auf- fassung, dass zuerst die Beratung der RTVG in den Räten ab- gewartet werden muss. Dies schliesst aber eine vorgezogene, massvolle Erhöhung der Werbezeit bei der SRG nicht aus. Die Einführung der Sonntagswerbung beim Schweizer Fern- sehen scheint dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht angebracht zu sein. Bekanntlich schliesst der vom Parlament am 18. Dezember 1987 verabschiedete Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk in Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c den Sonntag als Werbetag aus. Es ist deshalb in diesem Punkt in besonderem Masse angezeigt, die Beratung des RTVG in den eidgenössischen Räten abzuwarten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Le président: En outre, M. Schmid combat la motion Früh. Là également la discussion est renvoyée à une date ultérieure.
Verschoben - Renvoyé
89.604
Motion Carobbio Aufhebung von SBB-Stationen Mozione Carobbio Piano di smantellamento delle stazioni FFS. Rinuncia Motion Carobbio Désaffectation de gares CFF
Wortlaut der Motion vom 20. September 1989
Einem Umstrukturierungs- und Sparplan der SBB zufolge ist u. a. vorgesehen, Bahnhöfe mit einem Jahresumsatz im Per- sonenverkehr von weniger als 400 000 Franken durch Auto- matisierung in nicht mit Personal besetzte Haltestellen um- zuwandeln.
Allein im Kanton Tessin sind 19 Bahnhöfe von der Massnahme betroffen, darunter die Bahnhöfe von so bedeutenden Zentren wie Arbedo-Castione, Bodio, Balerna, Taverne-Torricella, Te- nero, Magadino-Vira.
Die Massnahme steht im Widerspruch zur Politik der Förde- rung des öffentlichen Verkehrs und stellt Sicherheitspro- bleme. Ueberdies werden durch sie die Randgebiete und die Täler benachteiligt.
Die Unterzeichner ersuchen den Bundesrat, bei den SBB vor- stellig zu werden, damit diese auf den erwähnten Umstruktu- rierungs- und Sparplan verzichten. Insbesondere dürfen beim Entscheid über die Erhaltung eines mit Personal besetzten SBB-Bahnhofs nur Faktoren sozialer sowie verkehrs- und re- gionalpolitischer Natur ausschlaggebend sein.
Testo della mozione del 20 settembre 1989
Secondo un piano di ristrutturazione e di risparmio delle FFS si prevede tra l'altro che le stazioni ferroviare che non raggiun- gono una cifra d'affari annuali di 400 000 franchi per il servizio passeggeri debbano essere declassate a semplici fermate e venir private del personale di servizio attraverso un processo di automazione.
Nel solo Canton Ticino sono 19 le stazioni interessate al prov- vedimento, fra quali alcune che riguardano centri importanti
come Arbedo-Castione, Bodio, Balerna, Taverne-Torricella, Tenero, Magadino-Vira.
La misura è in contrasto con la politica di potenziamento dei traffici pubblici solleva problemi di sicurezza. Essa penalizza inoltre zone periferiche e di valle.
I sottoscritti chiedono al Consiglio federale di intervenire presso le FFS affinchè rinuncino al piano di ristrutturazione e risparmio citato. In particolare prioritari nella decisione circa il mantenimento o meno di una stazione FFS servita da perso- nale devono essere solo fattori di carattere sociale e di politica dei traffici e regionale.
Texte de la motion du 20 septembre 1989
Un programme des CFF visant à réorganiser ceux-ci tout en réalisant des économies prévoit notamment que les gares dont le chiffre d'affaires annuel du trafic voyageurs n'atteint pas 400 000 francs seront déclassées, c'est-à-dire devien- dront de simples stations et seront privées de personnel, lequel sera remplacé par un processus d'automatisation.
Au Tessin seulement, 19 gares sont concernées, parmi les- quelles certaines touchent des centres importants comme Ar- bedo-Castione, Bodio, Balerna, Taverne, Torricella, Tenero, Magadino-Vira.
Cette mesure contraste avec la politique de développement des transports publics et pose des problèmes de sécurité. En outre, elle pénalise les zones périphériques et les vallées avoi- sinantes.
Les soussignés demandent au Conseil fédéral d'intervenir auprès des CFF pour qu'ils renoncent à leur programme de réorganisation et d'économies. Seuls des facteurs de carac- tère social ou relevant de la politique régionale et de celle des transports doivent avoir la priorité lorsqu'il s'agit de prendre une décision quant au maintien ou à la suppression d'une gare CFF desservie par du personnel.
Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Aguet, Am- mann, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, Euler, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Lon- get, Matthey, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Spielmann, Stappung, Zölch, Züger (22)
Schriftliche Begründung - Motivazione scritta - Développement par écrit
Le FFS, a quanto sembra anche su richiesta del Consiglio fe- derale, hanno messo a punto un piano di ristrutturazione e di risparmio che prevede il declassamento delle stazioni FFS che non raggiungono una cifra d'affari annua di 400 000 franchi per il servizio passeggeri a semplici fermate prive di personale. Questo attraverso un processo di automazione.
La misura riguarderà in particolare stazioni di zone periferiche e delle valli. Nel Cantone Ticino, sulla linea del Gottardo, sono 19 le stazioni interessate. Alcune riguardano centri importanti come quelli di Castione-Arbedo, Balerna, Bodio, Magadino- Vira, Taverne-Torricella, Tenero.
Senza essere per principio contrari a misure di razionalizza- zione contestiamo però che lo stesso debba considerare ele- menti finanziari come è il caso del piano di ristrutturazione e risparmio in esame.
Altri elementi devono essere considerati prioritariamente: di politica dei trasporti, di politica regionale, di sicurezza, sociali. Nel caso del piano di smantellamento delle stazioni FFS le mi- sure ventilate appaiono in contrasto con una politica di poten- ziamento dei traffici pubblici, nella misura in cui riducono le prestazioni agli utenti, che sarebbero privati di ogni tipo di in- formazione personalizzata. Sollevano inoltre interrogativi con- cernenti la sicurezza, nella misura in cui si tratta di stazioni in centri importanti sui piazzali delle quali spesso gravitano nu- merosi i bambini. E per finire le misure proposte penalizzano zone periferiche e di valle in genere non già molto favorite per i collegamenti con i traffici pubblici. Una rinuncia a un tale piano si impone e in ogni caso la considerazione prioritaria nella de- cisione di parametri che non siano essenzialmente quelli fi- nanziari.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Früh Verlängerung der Fernseh-Werbezeit Motion Früh Publicité à la télévision. Temps d'antenne
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.528
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
696-698
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