Motion Aliesch
688
N 23 mars 1990
Punkte 1-4, 6 - Points 1-4, 6 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Punkte 5, 7, 8 - Points 5, 7, 8 Abgeschrieben - Classé
89.781 Motion Widrig Legislatur-Personalplan Effectifs du personnel. Programme de législature
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zusammen mit dem Legislatur-Finanzplan alle 4 Jahre auch einen Legislatur- Personalplan mit einer Uebersicht über neu geplante Etatstel- len und Stellenverschiebungen in der Bundesverwaltung und den Bundesbetrieben vorzulegen.
Texte de la motion du 13 décembre 1989
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, tous les quatre ans, outre le plan financier de la législature, un pro- gramme de législature sur les effectifs du personnel offrant une vue d'ensemble sur les postes inscrits au budget ainsi que sur les restructurations d'emplois dans l'administration et dans les entreprises fédérales qui ont été récemment prévues.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Basler, Blatter, Bürgi, Eisenring, Engler, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Giger, Hänggi, Hess Peter, Humbel, Kühne, Mühlemann, Nussbau- mer, Oehler, Portmann, Ruckstuhl, Rüttimann, Spoerry, Stucky, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zbinden Paul (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Trotz Stellenplafonierungsbeschluss vom 24. Juni 1983 hat der Personalbestand des Bundes von 126 887 Stellen (1980) auf 140 289 Stellen (1990) zugenommen. Dies bedeutet eine Steigerung um 10,6 Prozent. Mit Ausnahme des EMD haben alle Departemente zu dieser massiven Personalaufstockung beigetragen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in der Schweiz in den neunziger Jahren bei unverändertem Pensio- nierungsalter mit einer realen Abnahme der Zahl der Berufs- tätigen zu rechnen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dabei ein weiteres prozentuales Anwachsen des Anteils der Beschäftig- ten beim Bund auf Kosten der Privatwirtschaft grundsätzlich abzulehnen. Dies u. a. auch deshalb, weil dadurch der Anteil der gebundenen Ausgaben auf Kosten der frei verfügbaren Mittel erhöht würde.
Während der Legislaturperiode werden dem Parlament unter verschiedenen Malen neue Stellenbegehren unterbreitet. Für eine gesamtheitliche Beurteilung fehlt es dabei aber an einer mittelfristigen Planung der Etatstellen für die Bundesbetriebe. Der alle 4 Jahre dem Parlament unterbreitete Legislatur- Finanzplan allein sagt nichts über die künftige Stellenbewirt- schaftung aus.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dem Parlament künf- tig zusammen mit dem Legislatur-Finanzplan auch einen Legislatur-Personalplan mit einer Uebersicht über die für die Legislaturperiode geplanten Stellen zu unterbreiten. Dieser Legislatur-Personalplan ist dabei auf die Legislaturziele und den Legislatur-Finanzplan abzustimmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990
Artikel 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbes- serung des Bundeshaushaltes bildet die Rechtsgrundlage für das seit 1974 praktizierte System der Stellenbewirtschaftung in der Bundesverwaltung. Seit 1983 gelten die Jahresdurch- schnittsbestände an Personalstellen als die für die Plafonie- rung massgebende Grösse, die nicht überschritten werden darf. Diese Durchschnittsbestände werden jährlich im Bun- desbeschluss über den Voranschlag festgelegt. Allfällige Er- höhungen sind nur möglich, wenn der Stellenbedarf nicht durch Massnahmen der Rationalisierung, durch den Abbau bestehender Aufgaben oder durch Stellenverschiebungen in- nerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwischen den Departementen gedeckt werden kann. Eine zeitlich befri- stete Ausnahme-Regelung ist seit 1986 für zusätzliches Perso- nal für die Behandlung von Asylgesuchen bei aussergewöhn- lichem Zustrom von Asylgesuchstellern vorgesehen.
Der Legislatur-Finanzplan des Bundesrates geht bei den Per- sonalbezügen jeweils von dem mit dem Voranschlag vom Bundesrat beantragten Personalbestand aus und berücksich- tigt nebst den strukturellen Verbesserungen der Bezüge ledig- lich die teuerungsbedingten Mehrkosten der nächsten drei Jahre. Allfällige Erhöhungen des Personalbestandes in den Fi- nanzplan-Jahren werden nach bisheriger Praxis im Finanz- plan nicht berücksichtigt, da bis heute bei der allgemeinen Bundesverwaltung eine mehrjährige Personalplanung fehlt. Die jährlichen Stellenverschiebungen werden jeweils in der er- sten Hälfte des Folgejahres dem Eidgenössischen Personal- amt gemeldet.
Der Bundesrat ist bereit, die mit der Motion verlangte Erstel- lung eines Legislatur-Personalplans im Zusammenhang mit der nächsten Legislaturplanung zu prüfen und nachher defini- tiv darüber zu entscheiden, ob sich dieses Vorhaben mit ei- nem vernünftigen Aufwand verwirklichen lässt. Er hat dabei zu berücksichtigen, dass sich der Personalbestand, insbeson- dere bei den Bundesbetrieben, aber auch teilweise bei der all- gemeinen Bundesverwaltung, insbesondere nach dem Ver- kehrsaufkommen zu richten hat. Bei den Stellenverschiebun- gen werden die bei der Erstellung des Personalplanes bereits bekannten Verschiebungen berücksichtigt werden können. Hingegen wird es voraussichtlich nicht möglich sein, zu die- sem Zeitpunkt bereits sämtliche Stellenverschiebungen der Planungsperiode zu kennen.
Aus den dargelegten Gründen möchte der Bundesrat das mit der Motion verlangte Vorhaben vorerst gründlich prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.887
Motion Aliesch Berufsbildung im Fürsorge- und medizinischen Bereich Assistance sociale et médicale. Formation professionnelle
.
Wortlaut des Motion vom 16. Dezember 1988 Die Berufsbildung im Fürsorge- und medizinischen Bereich ist grundsätzlich der Berufsbildungsgesetzgebung zu unter- stellen.
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Motion Widrig Legislatur-Personalplan Motion Widrig Effectifs du personnel. Programme de législature
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Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.781
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
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688-688
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