Dampfbahn Furka. Konzession
651
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfs 101 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben eines parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer une intervention parlementaire selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.063
Dampfbahn Furka. Konzession Chemin de fer à vapeur de la Furka. Concession
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. August 1989 (BBI III, 823) Message et projet d'arrêté du 23 août 1989 (FF III, 787) Beschluss des Ständerates vom 29. November 1989 Décision du Conseil des Etats du 29 novembre 1989
Frau Diener unterbreitet im Namen der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Bei den Diskussionen über den Bau des Furka-Basistunnels als Voraussetzung für einen ganzjährigen Betrieb der Furka- Oberalp-Bahn in den Jahren 1970/1971 und auch im Zusam- menhang mit den erforderlichen Zusatzkrediten wurde allge- mein bedauert, dass die landschaftlich interessante Furka- Bergstrecke aufgegeben werden muss. Es darf deshalb als Glücksfall bezeichnet werden, dass eine private Organisation die seit Herbst 1981 stillgelegte Bergstrecke wieder instand- stellen und mit Dampfzügen als Touristenbahn weiterbetrei- ben will. Möglich wird dieses Vorhaben insbesondere dank engagierter Fronarbeit seitens der Vereinsmitglieder und Ei- genfinanzierungen.
Bei der Dampfbahn Furka-Bergstrecke handelt es sich um eine Bahn im Sinne des Eisenbahngesetzes. Die entsprechen- den Vorschriften (z. B. das Arbeitszeitgesetz) gelten vollum- fänglich. Als reine Touristenbahn hat das Unternehmen je- doch keinen Anspruch auf Abgeltung und Beitragsleistungen, wie sie gemäss Eisenbahngesetz für «Bahnen des allgemei- nen Verkehrs» ausgerichtet werden.
Die Verkehrskommission erwartet, dass die Furka-Oberalp- Bahn der Dampfbahn Furka-Bergstrecke in Realp und Ober- wald den in Artikel 33 des Eisenbahngesetzes vorgesehenen technischen und betrieblichen Anschluss gewährt. Damit kön- nen optimale Umsteigeverhältnisse geschaffen werden. Es ist deshalb auch nicht vorgesehen, der Dampfbahn in der Kon- zession Auflagen bezüglich der Bereitstellung von Parkplät- zen zu machen. Die Kommission unterstützt die Bestrebun- gen, Rollmaterial, Baumaschinen und Baumaterial für die Dampfbahn nach Möglichkeit auf dem Schienenweg zuzufüh- ren.
Mme Diener présente au nom de la Commission des trans- ports et du trafic le rapport écrit suivant:
En 1970 et 1971, lorsqu'il était question de construire le tunnel de base de la Furka pour l'exploitation du chemin de fer pen-
dant toute l'année, tout comme lorsqu'il s'est agi des crédits additionnels, on a regretté l'abandon du tronçon de montagne qui traversait un paysage intéressant. C'est une chance qu'une organisation privée consente à rénover ce tronçon, désaffecté depuis l'automne 1981, et à l'axploiter comme che- min de fer touristique au moyen de trains à vapeur. Ce projet est réalisable grâce, notamment, à l'énorme travail bénévole des membres de l'association et grâce aux propres finance- ments.
Le tronçon de montagne est un chemin de fer au sens de la législation. Les dispositions ad hoc (p. ex. la loi sur la durée du travail) sont applicables dans leur intégralité. Comme la ligne a un caractère purement touristique, l'entreprise ne peut reven- diquer aucune indemnité ni aide financière, telles qu'elles sont attribuées par la loi aux «chemins de fer du trafic général».
La commission des transports et du trafic souhaite que le Che- min de fer Furka-Oberalp se prête à la jonction à Realp et à Oberwald, tant du point de vue technique qu'en ce qui con- cerne l'exploitation, telle qu'elle est prévue à l'article 33 de la loi sur les chemins de fer. Cela permettra d'offrir des condi- tions de transbordement optimales. D'après les vues des au- teurs du projet, les voyageurs du chemin de fer à vapeur doi- vent pouvoir y accéder par le Chemin de fer Furka-Oberalp. Cela étant, la concession du chemin de fer à vapeur ne prévoit pas de charges concernant la création de places de parc. La commission soutient les efforts visant à transporter si possible par le rail le matériel roulant, les machines et le matériel de construction.
Antrag der Kommission
Die Verkehrskommission steht dem Vorhaben, die Zahnrad- bahn über die Furka wieder in Betrieb zu nehmen, sehr positiv gegenüber und beantragt einstimmig, auf die gut vorbereitete Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Ertei- lung einer Konzession an die Dampfbahn nach Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Proposition de la commission
La Commission des transports et du trafic est très favorable au projet de remettre en service le chemin de fer à crémaillère situé à la Furka. Elle propose donc à l'unanimité d'entrer en matière sur la demande, bien préparée, et d'adopter l'arrêté fédéral, selon le projet du Conseil fédéral.
Weber-Schwyz: Der Bericht der Kommission ist umfassend und entspricht der einhelligen Meinung der Mitglieder. Erlau- ben Sie mir, dass ich trotzdem im Namen der FDP-Fraktion kurz dazu Stellung nehme. Wir empfehlen Ihnen Eintreten auf diese Konzession.
Diese Konzessionsgewährung ist eine Anerkennung für die Furka-Dampfbahnpioniere. Diese Pioniere ermöglichen es, dass die landschaftlich interessante Furka-Bergstrecke wie- der auflebt und erhalten bleibt; sie ist auch eine Anerkennung für die grossartige Fronarbeit und die Eigenfinanzierung durch Vereinsmitglieder und viele Kreise im In- und Ausland. Gestatten Sie mir aber noch, zuhanden der Materialien einen Punkt hervorzuheben, der in der Kommission bereits bespro- chen wurde, nämlich die Frage der Konzessionswirkung. In der Kommission ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Konzessionsgewährung auch das Anschlussrecht an das öf- fentliche Netz auf beiden Seiten gewähre. Das wurde uns be- stätigt. Der Artikel 33 des Eisenbahngesetzes sagt dazu, dass dieser Anschluss gewährt werden kann. Wir meinen auch, dass ein Anschlussrecht besteht.
Warum wollen wir das hervorheben? Weil wir feststellen, dass für die Bauarbeiten sehr viele Transporte auf der Strasse erfol- gen müssen. Es wäre wünschbar, wenn Maschinen, Material und anderes bereits heute, vielleicht von der einen Seite her, auf der Schiene zugeführt werden könnten, und wir meinen auch, dass in der Schlussphase, bei Beendigung dieser Strecke, das Anschlusswerk auf beiden Seiten vom anderen Konzessionsinhaber gewährt werden muss.
Wir möchten Bundesrat Ogi als zuständigen Departements- chef bitten, dies hier zuhanden der Materialien nochmals zu bestätigen. Wir danken für diese Klarstellung.
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Initiative parlementaire (Ott)
652
N 22 mars 1990
Fischer-Sursee: Sie werden sich fragen, weshalb ich mich bei diesem Geschäft ans Rednerpult dränge. Ich bin wohl einer der wenigen in diesem Saal, die von der Sache etwas verste- hen (Heiterkeit) und mit Dampffahrten praktische Erfahrung haben, wie der hier anwesende Direktor Bürki vom Bundes- amt für Verkehr bestätigen kann. Ich bin zwar nicht Heizer auf einer Dampflok, hingegen Präsident der «international bedeut- samen» Sursee-Triengen-Bahn, einer rentierenden Güter- bahn. Daneben beglückt sie mit zwei Dampfloks aus der Pio- nierzeit ganze Völkerscharen mit begehrten Nostalgiefahrten. Sie dampft vor allem neuvermählte Ehepaare glücklich in den Ehehafen, und ich kann Sie versichern: Das Geschäft floriert - und darum dreht sich ja die Frage - und bereitet vielfache Freude in unserer etwas trostlosen und griesgrämigen Zeit, die wir angeblich im Augenblick erleben.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich lade Sie freund- lich ein zu einer Dampffahrt von Sursee nach Triengen, damit Sie auch wieder einmal etwas Freude empfinden und auf der Lok sorglos und ohne Folgen Dampf ablassen können. Sie werden sich dabei überzeugen können, dass es heute richtig ist, der Furka-Dampfbahn zuzustimmen - was ich Ihnen hier- mit wärmstens empfehle!
Bundesrat Ogi: Ich gestehe Ihnen ehrlich, dass ich nichts von Dampfbahnen verstehe. Aber ich habe Freude an diesem Pro- jekt und grosse Achtung vor den Leuten, die sich für die Reali- sierung dieses Projektes stark machen und einsetzen. Das verdient auch ein Wort des Bundesrates.
Nun zur Frage des Anschlussrechtes und zur Frage von Herrn Nationalrat Weber. Gemäss Artikel 33 des Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnen verpflichtet, den Anschluss einer an- dern Bahn, also hier den Anschluss der Dampfbahn, zu gestat- ten, ohne unverhältnismässige Bedingungen zu stellen. Im Streitfall entscheidet die Eisenbahnaufsichtsbehörde des BAV über die Anschlusspflicht und die technischen Aspekte.
Ueber finanzielle Belange entscheidet das Bundesgericht. Das ist die Situation, und das ist die Aussage, die ich zuhan- den der Materialien gerne gemacht habe.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 17 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 - 17 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
88 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.246
Parlamentarische Initiative (Ott) Parlamentsreform (2. Lesung) Initiative parlementaire (Ott) Réforme du Parlement (2e lecture)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 170 hiervor - Voir page 170 ci-devant
Art. 12 Antrag Früh Titel Konferenz der Fraktionspräsidenten und des Büros Abs. 1
Die Konferenz der Fraktionspräsidenten und des Büros be- steht aus den Präsidenten der Fraktionen und den Mitgliedern des Ratsbüros.
Art. 12 Proposition Früh Titre Conférence des présidents de groupe et du Bureau Al. 1 La Conférence des présidents de groupe et du Bureau se compose des président des groupes et des membres du Bu- reau.
Früh: Die beiden Sprecher konnten anlässlich der ersten Le- sung nur im persönlichen Namen sprechen, weil mein Antrag der Kommission nicht vorgelegen hatte; dafür habe ich Ver- ständnis.
In der Zwischenzeit hat die Kommission nochmals getagt, und ich habe mir erlaubt, den Antrag einbringen zu lassen, weil ich dieser Kommission selbst nicht angehöre. Ich nehme doch für mich in Anspruch, die Regeln, aber auch die Stärken und die Schwächen unseres Parlamentsbetriebes aus langjähriger Zugehörigkeit zu kennen. Werten Sie aber meinen nochmali- gen Versuch bitte nicht als Zwängerei, sondern als Beitrag zu mehr Effizienz. Die vorberatende Kommission hat sich übri- gens nicht entscheiden können: Mit 7 zu 7 Stimmen war der Stichentscheid des Präsidenten erforderlich.
Ich möchte nicht wiederholen, was ich in der ersten Lesung vorgetragen habe, vielleicht einfach soviel: Herr Nebiker hat sich mit Vehemenz gegen diese Zusammenlegung gewehrt. Ich möchte nicht an seiner Kenntnis der Dinge zweifeln, hat er doch als Fraktionspräsident und Büromitglied beiden Gre- mien angehört. Einer vermeintlichen Begründung, die gegen ein Zusammenlegen spricht, kann ich jedoch nicht folgen. Er hat bei der ersten Lesung ausgeführt, ich zitiere: «Das Büro wird vom Plenum gewählt. Jeder einzelne ist ein Vertrauens- mann des Rates, er ist gleichzeitig auch Stimmenzähler. Hin- gegen werden die Fraktionspräsidenten nur von den Fraktio- nen gewählt und dann in die Präsidentenkonferenz delegiert. Es sind also ganz verschiedene Wahlkörper für die beiden Gremien zuständig.»
Nun meine ich, dass gerade deshalb das Büro die Kategorien- einteilung vornehmen müsste, und zwar abschliessend. Es kann doch nicht sein, dass das vom Rat gewählte Büro nur die Möglichkeit hat, Antrag an die nicht vom Rat gewählte Frakti- onspräsidentenkonferenz zu stellen. Ein Zusammenlegen würde den Weg verkürzen und abschliessend sein.
Kollege Franz Jaeger, der im Moment nicht im Saal ist, wünschte oder forderte anlässlich der Beratung des Puk-2-Auftrages, dass das Büro um Mitglieder der LdU- und der grünen Fraktion erweitert werde. Hätten die Fraktionsprä- sidenten und das Büro zusammen getagt, wären die beiden Fraktionen vertreten gewesen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dampfbahn Furka. Konzession Chemin de fer à vapeur de la Furka. Concession
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.063
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1990 - 15:00
Date
Data
Seite
651-652
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Pagina
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20 018 405
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