N
623
Parlamentarische Initiative (Bundi)
missionen ausgearbeiteten Anträge zu parlamentarischen In- itiativen beantragt die Kommission, die Standesinitiative ab- zuschreiben.
Proposition de la commission Étant donné les objets déjà décidés par les conseils (points 2, ' 5 et 6) et les propositions élaborées par les commissions qui examinent des initiatives parlementaires, la commission pro- pose de classer l'initiative cantonale.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.224
Parlamentarische Initiative (Bundi) Bodenrecht Initiative parlementaire (Bundi) Droit foncier
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 339 hiervor - Voir page 339 ci-devant
Scheidegger: Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich für die Mo- tion der Kommission, gegen die parlamentarische Initiative Bundi und gegen den Antrag der Kommissionsminderheit.
Vor zwanzig Jahren hat sich die Schweiz mit einem Verfas- sungsartikel und dem Raumplanungsgesetz entschieden, den Ansprüchen der Gesellschaft und Wirtschaft Grenzen und Leitlinien zu setzen. Die Mittel der Raumplanung und ihr Bei- trag zur haushälterischen Bodennutzung und zur geordneten Besiedlung sind beschränkt.
Auch andere Politikbereiche sind an der Gestaltung, Erhal- tung und Pflege unseres Lebensraumes beteiligt. Dies zeigt sich etwa daran, dass in den zwanzig Jahren seit der Verab- schiedung der Raumplanungsartikel in der Bundesverfas- sung die Diskussion um Massnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Bodenmarkt nicht abgebrochen ist: Es wur- den seit 1970 mehr als 450 parlamentarische Vorstösse zu Bo- den- und Raumplanungsfragen eingereicht. Die Kommission des Nationalrates für die parlamentarische Initiative zum Bo- denrecht hat sich 1989 eingehend mit der Frage eines neuen Bodenrechtsartikels in der Bundesverfassung befasst und bie- tet mit der vorliegenden Motion einen richtigen Lösungsbei- trag an.
Zu Herrn Weder: Die Subkommission verfasste lediglich einen Antrag zuhanden der Gesamtkommission. Demokratie lebt nun einmal von Bewegung und Suche nach dem Möglichen, dem Machbaren; die Motion zeigt den Weg. Der Handlungs- spielraum, den die kommende Generation hat, bestimmt sich entscheidend danach, ob frühere Generationen Trümmer oder Chancen hinterlassen haben. Das gilt auch für die Bo- denpolitik.
Was sind nun Trümmer, was sind Chancen? Unsere Sorge muss auch der Freiheit künftiger Generationen gelten. Bis vor kurzem haben wir die Nachweltdimension aus unserem Frei- heitsverständnis ausgeblendet, vor allem auch im Bodenbe- reich. Die Anliegen der Motion decken sich teilweise mit den bodenpolitischen Grundsätzen der FDP der Schweiz, wie sie im Herbst 1989 beschlossen wurden. Die Hauptanliegen der FDP sind, die Nutzungsvielfalt sicherzustellen, innerhalb der Bauzonen Vergrösserungen des Angebotes zu schaffen und höhere Wohneigentumsquoten zu erreichen. Zudem soll der landwirtschaftliche Boden soweit als möglich Eigentum desje- nigen sein, der ihn bewirtschaftet; die haushälterische Boden- nutzung ist durch quantitativ bessere Ausnutzung der Bau-
zonen, Parzellen und Gebäude zu fördern. Soweit die Haupt- punkte der FDP-Bodenpolitik.
Aus dieser Sicht betreffend Zukunftssicherung im Bodenbe- reich ist die FDP-Fraktion wie bereits die meisten FDP-Mitglie- der der Kommission für die Motion der Kommission, aber ge- gen die parlamentarische Initiative und gegen den Antrag der Kommissionsminderheit: Der Bereich Boden muss in der Tat besser in der Bundesverfassung integriert werden, die Motion zeigt den Weg. Mit diesem Weg ist eine gründliche Vorberei- tung der wichtigen Frage eines Bodenrechtsartikels möglich. Boden und Grund haben etwas miteinander zu tun. Deshalb verdient ein Bodenrechtsartikel eine gründliche Abklärung. Herr Bundi kann trotzdem für sich in Anspruch nehmen, die In- itialzündung sowohl zur vorliegenden Motion als auch indirekt zu den Sofortmassnahmen im Bodenbereich gegeben zu ha- ben. Mängel des fehlenden Bodenartikels zeigen sich in ver- schiedensten Bereichen.
Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären und - nach mei- ner persönlichen Meinung - nicht in ein Postulat umzuwan- deln, die parlamentarische Initiative und den Minderheitsan- trag aus der Kommission abzulehnen. Mit den Sofortmass- nahmen, mit dieser Motion, mit den laufenden Diskussionen um das bäuerliche Bodenrecht und der Raumplanungsge- setzrevision sind richtige und wichtige Weichen gestellt.
Ich bin auch sicher, dass Bundespräsident Koller à contre- coeur nur das Postulat will: Wie wäre sonst sein Elan bei den Sofortmassnahmen zu verstehen? Wenn wir nur ein Postulat überweisen, hat der Berg weiss Gott wieder einmal die be- rühmte Maus geboren. Der Weg der Motion zum Verfassungs- artikel ist so oder so noch weit und mit grossem Spielraum ver- sehen. Zudem liess sich der Bundesrat bei der Behandlung der Vorlage reichlich Zeit. Seit November letzten Jahres liegt dieses Papier dem Bundesrat vor.
Herr Nationalrat Gysin möchte Ihnen beliebt machen, die Mo- tion in ein Postulat umzuwandeln, und weist dabei auf eine Motion der FDP zur Bodenpolitik hin (Begleituntersuchung Sofortmassnahmen). Ein Abwarten dieser Untersuchungen ist nicht nötig. Auch die Verfasserin dieses Vorstosses, Frau Nab- holz, hat mich autorisiert zu sagen, dass ihr Vorstoss nicht bremsend wirken soll auf die Motion, die wir heute behandeln. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Insgesamt ist wohl leicht ersichtlich, dass der Boden in der Schweiz weiterhin ein Politikum erster Güte bleibt.
Thür: Wir haben eine Eigentumsgarantie in der Verfassung, die nur für eine Minderheit in diesem Lande gilt und einer Mehrheit verunmöglicht, Grundeigentum zu erwerben. Wer das nicht glauben will, konsultiere die Zahlen: Knapp 30 Pro- zent der Bevölkerung leben in ihrer eigenen Behausung, der Rest sind Mieter. Der Prozentsatz ist sinkend, obwohl wir seit 1969 - Herr Scheidegger hat darauf hingewiesen - die Eigen- tumsgarantie in der Verfassung verankert haben. Es macht den Anschein, dass mit dieser Verfassungsbestimmung in er- ster Linie das Eigentum jener garantiert worden ist, welche be- reits Eigentum haben.
Wir müssen heute feststellen, dass die Forderungen der bür- gerlichen Parteien nach einer breiten Streuung des Eigentums versagt haben; obwohl diese Parteien in Parlament und Regie- rung in der Mehrheit sind, sind wir in diesem Punkt in den letz- ten Jahrzehnten keinen Schritt weitergekommen.
Weshalb? Wir erklären uns diesen Umstand damit, dass man die Konsequenzen aus dieser Grundidee nicht ziehen will: Wenn man Eigentum breiter streuen will, muss man dort ein- schränken können, wo bereits genug Eigentum vorhanden ist. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn es um die Verteilung eines beschränkten Gutes wie der Boden geht. Diese Konsequenzen wurden indessen nicht gezogen.
Wenn heute über die Neuordnung der Eigentumsgarantie ge- sprochen wird, müssen wir mit Bedauern zur Kenntnis neh- men, dass nach der Ablehnung der Stadt-Land-Initiative eine grundlegende Neuausrichtung nicht zur Diskussion steht. Wir sind nach wie vor der Ueberzeugung, dass dies nötig wäre. Wir sind auch überzeugt, dass der Boden grundsätzlich an- ders behandelt werden müsste als irgendein Gut, das auf den Markt kommt. Grund und Boden gehören wie Wasser und Luft
Initiative parlementaire (Bundi)
624
N
22 mars 1990
zu den existentiellen Gütern des Menschen. Ohne sie kann kein Mensch leben, und unsere Eigentumsordnung trägt die- ser Tatsache keine Rechnung.
Nach diesen generellen Bemerkungen komme ich zu den ein- zelnen Vorschlägen. Die grüne Fraktion unterstützt in erster Li- nie die parlamentarische Initiative Bundi. In diesem Konzept wird Eigentum endlich als ein Recht begriffen, das nur im Rah- men der Pflichten gegenüber Mitmenschen, Gesellschaft und Umwelt gewährleistet sein soll - eigentlich eine Selbstver- ständlichkeit, die aber leider im Text der Kommissionsmehr- heit nicht zu finden ist.
Die Initiative würde noch eine zweite wesentliche Neuerung bringen. Sie präzisiert, welches Eigentum künftig in besonde- rem Masse zu schützen ist: nämlich das Eigentum, das ge- meinnützigen Zielen und dem persönlichen Grundbedarf dient. Wir sehen nicht ein, weshalb das Eigentum desjenigen, der ein weiteres Grundstück zu reinen Anlage- und Spekulati- onszwecken besitzen will, gleich geschützt werden soll wie das Eigentum jener, denen das Grundstück zur Deckung des Grundbedarfs dient. Auch das sollte eigentlich bei einer Bo- denrechtsdiskussion eine Selbstverständlichkeit sein.
Diese beiden Punkte der Initiative Bundi fehlen im Text der Kommissionsmehrheit. Aus diesen Gründen unterstützen wir diesen Vorstoss, auch wenn die übrigen Punkte der Kommis- sionsmehrheit einen gewissen Fortschritt bringen.
Falls Sie die Initiative Bundi ablehnen sollten, beantragen wir Ihnen die Unterstützung der Fassung der Kommissionsmin- derheit. Dieser Vorschlag unterscheidet sich von der Mehrheit in drei wesentlichen Punkten:
Nach der Fassung der Kommissionsminderheit könnte künftig der Grundstückerwerb als reine Kapitalanlage einge- schränkt werden.
Vorkaufsrechte an Grundstücken sollen nicht nur eventuell - wie im Text der Kommissionsmehrheit -, sondern verbindlich zu begrenzten Preisen eingeräumt werden können.
Zugunsten der breiten Streuung des Grundeigentums sol- len nicht nur Vorkehren, sondern Förderungsmassnahmen getroffen werden können. Das bedeutet im Klartext Subventio- nen.
Diese drei Punkte verbessern den Text der Kommissionsmehr- heit in drei entscheidenden Richtungen. Wenn wir eine breite Eigentumsstreuung wollen - davon reden ja alle -, kommen wir nicht darum herum, das Grundeigentum jener, welche be- reits genug haben, einzuschränken. So simpel ist das. Ich habe auf diesen Punkt bereits bei der Diskussion der Sofort- massnahmen hingewiesen. Im vierten Bundesbeschluss hätte genau dieses Ziel anvisiert werden sollen.
Das Ziel der Eigentumsstreuung wird einmal mehr nicht zu er- reichen sein, wenn wir den Mut zu diesem Schritt nicht aufbrin- gen. Wir würden einmal mehr einen Grundsatz in die Verfas- sung schreiben, der dann nie eingelöst würde.
Die grüne Fraktion ist der Auffassung, dass das Ziel einer brei- ten Eigentumsstreuung nicht bloss als hohltönende Floskel, die nichts bewirkt, in die Verfassung gehört, sondern als ver- bindlicher Auftrag, der ernst zu nehmen ist. Deshalb verlangen wir neben der Möglichkeit, den Erwerb von Grundeigentum einschränken zu können, auch Förderungsmassnahmen und nicht bloss Vorkehren.
Der dritte Punkt der Kommissionsmotion, das Vorkaufsrecht zu begrenzten Preisen, ist ebenfalls sehr zentral. Die Kommis- sionsmehrheit will dies lediglich als Eventualvariante verlan- gen. Wir dagegen sind der Auffassung, dass ein Vorkaufs- recht, das nicht begrenzt werden kann, für viele wertlos sein wird, weil sie auf dem verrückt gewordenen Grundstückmarkt einfach nicht mehr mithalten können.
Wenn die Rechtsstellung des Mieters tatsächlich verbessert werden sollte und mehr Mieter Eigentum sollen erwerben kön- nen, kommen wir nicht darum herum, den kaufwilligen Mieter gegenüber dem kapitalkräftigen Spekulanten besserzustel- len. Wer das nicht einsehen will, hat die Logik des Bodenmark- tes und die Logik des Geldes offensichtlich nicht begriffen. Man kann jetzt schon prophezeien, dass ein Vorkaufsrecht, das nicht limitiert ist, die Proportionen zwischen Mietern und Eigentümern nicht verändern wird.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie namens der grünen Fraktion,
in einer ersten Abstimmung der Initiative Bundi Folge zu ge- ben. Falls dieser Vorschlag keine Mehrheit finden sollte, bitten wir Sie, der Motion der Kommissionsminderheit zu folgen.
Burckhardt: Namens der liberalen Fraktion beantrage ich Ih- nen, der Initiative von Herrn Nationalrat Bundi nicht stattzuge- ben und der Motion in der Formulierung der Kommissions- mehrheit zuzustimmen.
Bezüglich einzelner Punkte der Motion tue ich dies mit unter- schiedlichen Empfindungen, bezüglich des Ganzen mit einer Warnung. Die Motion zielt bei aller Zurückhaltung doch auf eine verfassungsmässige Einschränkung des privaten Rech- tes am Grundeigentum. Eine solche Tendenz ist eigentlich nur in zwei Punkten der Motion begründbar: In Punkt 1, breite Streuung des Grundeigentums, und in Punkt 6, Verstärkung des Schutzes des unverbauten Bodens. Unter diesen beiden ist es vor allem der Schutz des unverbauten Bodens, der uns alle gleichmässig bewegen muss und dem sich jeder privat oder staatlich Befugte im Rahmen seiner Möglichkeiten wid- men sollte. Es kann nicht angehen, dass nur das private Recht am Grund eingeengt wird. Die staatlichen Aemter aber, seien sie nun gesetzliche Aufsichtsbehörden oder Verwalter von Ei- gentum der öffentlichen Hand, sollten sich dem aktiven Stre- ben nach Landschaftsschutz in jeder Form allenfalls entziehen können, und zwar mit der Begründung höherer Interessen der Oeffentlichkeit.
Mit diesen Bemerkungen sei in aller Deutlichkeit auf die ernst- hafte Sorge aufmerksam gemacht, die uns bei diesem Ge- schäft bewegt: Die Gefahr einer weiteren Ausdehnung der staatlichen Bürokratie auf allen Stufen. Nicht dass wir an die extreme Situation denken, aus welcher sich die osteuropäi- schen Staaten zurzeit hilfesuchend herauskämpfen wollen. Staatliche Bürokratisierung im Uebermass ist für jede Demo- kratie gefährlich. Bei der allfälligen Umsetzung dieser Motion ins bleibende Verfassungsrecht muss auf das genaueste be- achtet werden, dass die echte Handlungsfreiheit des Bürgers nicht durch unnötiges bürokratisches Verhalten der öffentli- chen Verwaltungen gefährdet wird.
Natürlich gehört die Diskussion dieses Themas grösstenteils in den Aufgabenbereich der Kantone und dürfte hier nur als marginales Problem zu erwähnen sein. Und doch ist mit allen in dieser Motion aufgenommenen Punkten das Verhältnis des Bürgers zum Staat oder der privaten Wirtschaft zur staatlichen Bürokratie aller Stufen mitangesprochen.
Nehmen wir z. B. Punkt 2 der Motion: Vorkehren gegen die volkswirtschaftlich und sozial schädliche Konzentration des Grundeigentums. Natürlich müssen volkswirtschaftlich und sozial schädliche Erscheinungen bekämpft werden, wenn sie nachweislich vorliegen. Es ist aber ein Gebot allergrösster Ge- wissenhaftigkeit, solche Schädlichkeit bei der Konzentration von Grundeigentum objektiv nachzuweisen. Und dabei darf nicht übersehen werden, dass auch Eingriffe der Staatsbüro- kratie - z. B. in der Vorbereitung und Durchführung grösserer Bauvorhaben - qualität- und vor allem zeitraubend und damit sozial ebenfalls schädlich sein können.
Auf der anderen Seite darf die echte Möglichkeit nicht aus dem Auge gelassen werden, dass die institutionellen Anleger, wel- che von vielen als das Sozialgefüge belastende Eigentümer konzentrierten Grundbesitzes empfunden werden, echte sozi- ale Aufgaben effektiv erfüllen, durch Sicherstellung von Alters- renten einerseits, durch Anbieten vergleichsweise sehr günsti- ger Mieten andererseits.
Darüber hinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese Grossinstitutionellen bei der Förderung gestreuten kleinsten Grundeigentums aus eigener Initiative kreativ mitwirken kön- nen; sei es durch günstige Finanzierungsangebote, sei es durch Einführung von Stockwerkeigentum in Gesamtüber- bauungen.
Solche Möglichkeiten der privaten Wirtschaft, neue Wege in Richtung der in der Motion definierten Zielsetzungen zu fin- den, können und sollen zukünftig von den Behörden ohne bü- rokratischen Machtaufwand erleichtert und gefördert werden. Was nun die Grundstücksgewinne und den Ausgleich von Mehrwerten betrifft, so könnte auch hier einer steril-bürokrati- schen Handhabung Tür und Tor geöffnet werden. Ein altes
Parlamentarische Initiative (Bundi)
625
Beispiel aus der Praxis zeigt die während Jahrzehnten herr- schende Tendenz der städtebauenden Behörden, die Nut- zungsdichten so tief als möglich zu halten, damit höhere Ge- winne in der Privatwirtschaft vermieden würden. Ganz abgese- hen davon, dass im allgemeinen einem angemessenen Ge- winn auch ein angemessenes Risiko gegenübersteht, hat diese Tendenz ein viel zu rasches Ueberbauen unberührter Natur zur Folge gehabt; der Ruf nach Verdichtung des Bauens in städtischen und dörflichen Neusiedlungen erfolgte viel zu spät.
Aufzonungen werden Nutzungsvermehrungen und damit Wertsteigerungen an Grund und Boden mit sich bringen kön- nen. Warum sollen diese durch Zusatzsteuern zuhanden des Staates und nicht vielmehr zuhanden einer vernünftigeren Ge- staltung der Mietzinse verwendet werden, mit nachweisbaren, kalkulatorischen Massnahmen auf privater Basis? Solche Ge- danken sind keine Utopie, wenn das Vertrauen zwischen den zuständigen staatlichen Behörden und den privaten Bürgern erhalten bleibt bzw. - wo angeschlagen - wiederhergestellt wird. Hier bürokratische Machtgier, dort spekulative Geldgier, das ist nicht die Basis, auf welcher wir die Gesundung des Lie- genschafts- und Baumarktes fördern können. Auch mit den klügsten und umfassendsten Paragraphen nicht.
Dies kann nur aufgrund echter professioneller Sorgfalt erfol- gen. Ich glaube behaupten zu dürfen, dass diese am privaten und freien Markt weit besser und sozialer gewährleistet ist als in staatlicher Regie. Es wäre ein Leichtes, anhand von Beispie- len die initiativen Möglichkeiten aufzuzeigen, über welche der freie Markt zu Erreichung und Erhalt angemessener Verhält- nisse im Sektor Raumplanung und Städtebau verfügt, wenn ihm wirtschaftlich und sozial ausgewogene Ziele von der All- gemeinheit zur gemeinsamen Bemühung vorgegeben wer- den, und zwar nicht primär mit Paragraphenzäunen, sondern mit Erleichterungen, welche in Richtung des Zieles der gesun- den Bodenpolitik führen.
Dem Bundesrat ist mit der Ueberweisung dieser Motion ein Mittel in die Hand gegeben, kreative und lebendige Verfas- sungsarbeit in die Wege zu leiten. Nicht so sehr durch allge- meine Einschränkungen als vielmehr durch das Oeffnen neuer Möglichkeiten zur Förderung kreativer Initiativen auf al- len Stufen.
Nussbaumer: Wenn man nach den verschiedenen Fraktions- sprechern gehen kann, so sieht man in der Bodenpolitik einen Hoffnungsstrahl. Es scheint so gut wie sicher, dass dieser Rat diese Motion überweisen wird. Das empfiehlt Ihnen auch die CVP-Fraktion. Mit dieser Motion ist die parlamentarische Initia- tive Bundi erfüllt und kann abgeschrieben werden. Wir lehnen hingegen die Motion der Kommissionsminderheit (Weder) ab, und wir können auch den Antrag des Herrn Gysin, Umwand- lung in ein Postulat, nicht verstehen. Wir bitten Sie, für die Mo- tion zu stimmen.
Die parlamentarische Initiative Bundi aus dem Jahre 1982 ist derart alt geworden, dass man glauben könnte, sie sei nicht mehr aktuell. Doch das Gegenteil ist der Fall. Sie hat an Aktua- lität gewonnen, und wenn man an die Versprechen denkt, die unserem Volk anlässlich der Stadt-Land-Initiative gegeben wurden, so ist sie heute aktueller denn je. Die Dringlichkeit der Bodenrechtsbeschlüsse vom letzten Herbst im Siedlungs- gebiet sind bis 1994 begrenzt. Eine Verfassungsergänzung bezüglich der Eigentums- und Bodenrechtsbestimmungen drängt sich auf. Die CVP-Fraktion ist sich einig über die vor- dringliche Bekämpfung der Bodenkonzentration in den Hän- den von Kapitalgesellschaften, welche den Boden in erster Li- nie als Kapitalanlage und nicht zur direkten Nutzung erwerben wollen.
Was erwarten wir von der Revision der Bundesverfassung? Nach der Auffassung verschiedener Rechtslehrer beinhaltet der heutige Artikel 22ter der Bundesverfassung auch die sozi- ale Verpflichtung des Grundeigentums. Es wäre aber interes- sant, von seiten des Herrn Bundespräsidenten zu hören, ob dem wirklich so sei. Denn mit dem Eigentumsartikel 22ter hängt die Folgegesetzgebung von Artikel 22quater, dem Raumplanungsartikel, zusammen. Doch das Raumplanungs- gesetz wird in den Kantonen nur ungenügend vollzogen. Ob-
schon die Richtpläne behördenverbindlich sind, setzen sich die Planungsbehörden mehr und mehr über diese Behörden- verbindlichkeit hinweg und lassen den geschickt vertretenen Einzel- und Gruppeninteressen freien Lauf.
In der Raumplanung und im Bodenrecht ist es sehr oft so: Jene, die drauskommen, haben keinen Charakter und nützen die Anwendung oder Nichtanwendung des Raumplanungs- gesetzes für ihre Bereicherung aus. Anderseits befassen sich viele Gutmütige, die für eine gerechte Planung wären, zuwe- nig mit Raumplanung. Dies verschärft das Ungleichgewicht. Der Bund muss inskünftig die strikte Behördenverbindlichkeit aller Richtpläne auf allen Stufen durchsetzen. Wir müssten die Verfassung ändern und ergänzen, damit derjenige, der Eigen- bedarf an Boden hat, von Verfassungs und Gesetzes wegen auf dem Bodenmarkt absoluten Vorrang erhält vor allen jenen, die den Boden als blosse Kapitalanlage erwerben möchten. Bei allen Käufen von Dritten, ausserhalb der Familie, müssten Selbstnutzer ein zwingendes Vorrecht vor den Kapitalanle- gern erhalten. Vielleicht braucht es dazu ein neues Instrument, welches die Möglichkeit des Verkäufers einschränkt, seinen Bodenbesitz an einen Kapitalanleger zu verkaufen. Es muss uns nachdenklich stimmen, wenn mehr und mehr anonyme juristische Personen und Immobilienfirmen gegründet wer- den, welche auf dem Bodenmarkt die Nachfrage verschärfen und den Eigennutzer mehr und mehr verdrängen.
Das Postulat Früh und mein eigenes Postulat bezüglich Vor- kaufsrechte für Mieter und Mietergenossenschaften sind vom Bundesrat entgegengenommen worden. Für die Einführung eines limitierten Vorkaufsrechtes, z. B. zum Realwert, braucht es eine Verfassungsänderung. Im landwirtschaftlichen Boden- recht ist diese Limitierung möglich, gestützt auf die Wirt -. schaftsartikel der Bundesverfassung. Wahrscheinlich müssen auch die bereits beschlossenen dringlichen Massnahmen auf dem Bodenmarkt grösstenteils ins Dauerrecht überführt wer- den, und dazu ist die Verfassungsgrundlage eher zu eng.
Wir müssen den Vorauskonsum des unverbauten Bodens - auch unseren Grundwasserreserven zuliebe - mit allen Mitteln eindämmen, sonst werden jene Generationen, die nach uns kommen, wegen unseres Raubbaus kein Leben mehr haben. Jeder Quadratmeter, der zubetoniert wird, verkleinert das Grundwasservorkommen um 800 Liter pro Jahr.
Noch ein Wort zu Herrn Kollege Gysin: Wenn Sie als Basel- landschäftler den Antrag stellen, die Motion der Kommission bloss als Postulat zu überweisen, so ist dies wirklich unver- ständlich. Ich sage, auch an die Adresse des Herrn Bundes- präsidenten: Die Zeit des Postulierens auf diesem Gebiet ist vorbei. Wir müssen mit der Motion weiter gehen. Im Kanton Basel-Landschaft liegt die Eigentumsquote unter dem schwei- zerischen Mittel. Der Boden ist im Baselbiet vielleicht 30 bis 50 Prozent teurer als im Mittelland.
Was glauben Sie, Herr Gysin, ist für die Aushöhlung des Privat- eigentums schlimmer, der Aufkauf des Bodens durch an- onyme Kapitalgesellschaften und Immobilienfirmen oder die Verstaatlichung des Bodens? Es ist beides schlimm. Wir ha- ben die Erfahrungen im Osten: Die Verstaatlichung des Bo- dens führt zu nichts. Wir müssen sie mit allen Mitteln bekämp- fen. Die Anonymisierung des Grundeigentums ist aber ebenso gefährlich. Die Anonymisierung des Grundeigentums ruiniert das soziale Gleichgewicht in diesem Land, und ande- rerseits zerstört die Verstaatlichung die freie Marktwirtschaft. Als Parteikollege Früh, Herr Gysin und ich 1986 die Postulate für das Vorkaufsrecht der Mieter überweisen lassen konnten, hat Herr Hubacher gesagt, diese Postulate seien wertlos, weil keine Preisbegrenzung vorhanden sei. Dazu möchte ich doch sagen: Dieser Vorwurf ist unberechtigt, und er ist nicht durch- dacht. Es gibt auch die Möglichkeit, anstelle einer Preisbe- grenzung ein absolutes, zwingendes Vorrecht zu schaffen, das kann ein Kaufsrecht sein, das kann ein Vorkaufsrecht sein, das kann auch ein neu zu schaffendes Vorrecht für Mieter und Mietergemeinschaften oder überhaupt für Leute sein, die Wohnungen für den eigenen Bedarf brauchen. Das sind keine revolutionären Gedanken, das ist höchstens ein Gebot der Stunde. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung. Herr Gy- sin, wenn Sie wirklich ein Verfechter des breit gestreuten Pri- vateigentums wären, müssten Sie heute gar ein öffentliches
56-N
N 22 mars 1990
626
Initiative parlementaire (Bundi)
Kaufsrecht zugunsten der Leute mit Eigenbedarf an Wohnei- gentum fordern.
Ein Zweites: Die dringlichen Bundesbeschlüsse laufen Ende 1994 ab. Direktoren von kleineren und mittleren Banken dan- ken uns heute für deren Einführung, namentlich für diejenige der Belastungsgrenze. Diese Beschlüsse haben zur Beruhi- gung auf dem Bodenmarkt geführt, und das ist ein Hauptziel, das wir erreichen wollten.
Zusammenfassend ergeben sich aus dieser Problematik drei Schwerpunkte:
Das Raumplanungsrecht und die Durchsetzung desselben sind zu straffen.
Es ist eine Verfassungsgrundlage zu schaffen für die Privile- gierung all jener, die Eigenbedarf an Boden haben.
Verstärkung des Schutzes des unverbauten Bodens als Le- bens- und Existenzgrundlage für Menschen, Tiere und Pflan- zen. Dieser Schutz ist heute noch absolut ungenügend und wird nur nach der höheren Rendite der Verwendung des Bo- dens beurteilt. Wir müssen hier eine richtige Interessenab- wägung im Sinne der Artikel 1 und 3 des Raumplanungsgeset- zes einführen können.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion zu überweisen und die übrigen Vorstösse und Umwandlungen in Postulate abzuleh- nen.
Luder: Wenn man Boden wie Geraniumerde an den Markt- ständen des Bären- und Bundesplatzes kaufen könnte, müss- ten wir hier nicht über Probleme des Bodenmarktes in der Ver- fassung sprechen. Aber mit Boden lässt sich keine freie Markt- ordnung aufbauen, weil wesentliche Elemente einer freien Marktordnung ganz einfach fehlen. Boden ist nicht vermehr- bar. Boden ist nicht transportierbar. Boden ist nicht fabrizier- bar. Boden ist nicht konkurrenzierbar. Dem Boden kann man die Funktion als Allgemeingut nicht absprechen, weil jeder Mensch zum Leben Boden braucht und dadurch Anspruch hat auf seinen Anteil Boden.
Seit Jahrhunderten musste sich die Menschheit Regeln schaf- fen für eine sinnvolle oder auch weniger sinnvolle Bodennut- zung. Unsere heutige Bodennutzung weist erwiesenermas- sen Mängel auf. Ich zähle drei Mängel aus der Kommissions- motion - bewusst aus dieser Motion - auf: Wir kennen keine breite Streuung des Grundeigentums zur Selbstnutzung. Etwa 30 Prozent von uns Schweizern sind Besitzer von eigenem Grund und Boden. Wir laufen Gefahr, dass eine volkswirt- schaftlich und sozial schädliche Konzentration des Grundei- gentums entsteht. Und wir kennen auch keine Vorkaufsrechte für selbstgenutztes Eigentum.
Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission, das heisst, der Initiative von Herrn Nationalrat Bundi keine Folge zu geben und der Motion der Kommissionsmehrheit zu- zustimmen. Es gibt in unserer Fraktion eine Minderheit, die ein Postulat unterstützen will. Aber die Mehrheit ist für die Motion. Bei einer Ablehnung der Initiative Bundi bittet Sie die SVP- Fraktion, auch die Motion der Kommissionsminderheit abzu- lehnen.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Aeusserung zur parlamenta- rischen Initiative von Herrn Bundi: Die Vorstellungen von Herrn Bundi sind nicht einfach falsch - Wesentliches konnte in die Motion der Kommissionsmehrheit übernommen werden und wird dadurch auch von der SVP-Fraktion unterstützt. Es wäre aber falsch, bodenrechtliche Festlegungen in der Verfassung einfach durch das Parlament vornehmen zu wollen, ohne vor- her eine breite Vernehmlassung und ohne eine breite Abstüt- zung zu veranlassen.
Dies ist der Grund, warum die SVP-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Bundi nicht zustimmen kann.
Und als Aufforderung an Herrn Bundespräsident Koller: Defi- nitive bodenrechtliche Massnahmen sind dringend. Wir kön- nen nur beschränkte Zeit von den gegenwärtig gültigen So- fortmassnahmen leben.
Ott: Diese Session ist etwas merkwürdig; dauernd geschieht Unerwartetes, so auch mit diesem Traktandum. Ich habe beim Antrag der Minderheit gleichzeitig im Namen der sozialdemo- kratischen Fraktion gesprochen. Aber das war am Anfang der
Session. Heute, an deren Ende, behandeln wir endlich dieses Traktandum weiter. Darum möchte ich Ihnen in ein paar Wor- ten nochmals festhalten, wo die sozialdemokratische Fraktion steht.
Wir befürworten erstens, der parlamentarischen Initiative Bundi Folge zu geben, und wir befürworten zweitens, eventua- liter der Formulierung der Motion durch die Kommissionsmin- derheit Weder zu folgen.
In der Kommission und auch heute hat sich gezeigt, dass wir uns in der Sache einig sind. In unserem Rat hat sich offenbar dank dem Anschauungsunterricht der Verhältnisse auf dem Bodenmarkt die Erkenntnis durchgesetzt, dass neue, verfas- sungsmässige Grundlagen für das Bodenrecht notwendig sind. Auch darüber, welches die inhaltlichen Hauptpunkte sein sollen, besteht heute Einigkeit. Auf die Idee, die nun plötz- lich aufgetaucht ist, die Motion, die die Mehrheit vorschlägt, zu einem Postulat abzuschwächen, ist in der Kommission über- haupt niemand gekommen. Ich möchte unterstreichen, was soeben Herr Kollege Nussbaumer gesagt hat. Auf diesem Ge- biet ist die Zeit des Postulierens vorbei.
Auch wenn wir uns in der Sache einig sind, empfehlen Ihnen die sozialdemokratische Fraktion und die Minderheit, bei der Form der parlamentarischen Initiative zu bleiben. Wir empfeh- len Ihnen dies, weil die parlamentarische Initiative die direkte und die Motion die indirekte Route ist. In diesem speziellen Fall ist die parlamentarische Initiative nach unserer Auffassung arbeitstechnisch der raschere und einfachere Weg. Sie verhin- dert, dass Zeit verlorengeht und die gleiche Arbeit zweimal ge- macht wird.
Ihre Kommission, die sich nun lange genug mit dieser Initiative und anderen bodenrechtlichen Fragen befasst hat, ist heute durchaus in der Lage, in der Materie selber etwas vorzulegen. Sie hat Experten angehört und Expertengutachten zur Hand, sie hat sich zu einem materiellen Konsens durchgerungen, sie hat die Eckpfeiler definiert, und auf diesem Konsens kann sie aufbauen.
Ich gebe zu, dass es nur eine prozedurale Frage ist, aber es lässt sich so viel wertvolle Zeit einsparen. Wenn wir heute den Weg der parlamentarischen Initiative beschreiten, dann kann in absehbarer Zeit ein bereinigter Verfassungstext vorgelegt werden. Wenn wir den indirekten Weg der Motion wählen, kön- nen wir noch gut drei Jahre warten, bis wir in dieser dringlichen Sache noch etwas zu sehen bekommen.
Das ist der Grund, warum Ihnen die sozialdemokratische Frak- tion empfiehlt, bei der Form der parlamentarischen Initiative zu bleiben und dieser Folge zu geben.
Weder-Basel: Wie Herr Ott gesagt hat, haben wir bereits vor zehn Tagen über dieses Geschäft geredet; jetzt, am Schluss der Session, kommen wir nochmals darauf zurück.
Mir ist es ein Anliegen, Ihnen die Haltung der LdU/EVP-Frak- tion in Erinnerung zu rufen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir primär die Initiative Bundi unterstützen. Sollten Sie diese Initia- tive ablehnen, was leider nach den Voten vorauszusehen ist, so bitten wir Sie, die Motion der Minderheit zu unterstützen. Sie geht ein bisschen weiter als diejenige der Mehrheit, vor al- lem geht es darum, die Konzentration von Grund und Boden in einigen wenigen Händen zu verhindern.
Wir müssen uns im klaren sein, dass sich schon heute 90 Pro- zent des Grund und Bodens im Besitz von 10 Prozent der Be- völkerung befinden. Das ist ein Zustand, den wir als unhaltbar erachten.
Ich teile die Auffassung meines Vorredners: Der Boden bedarf einer Sonderbehandlung. Er passt nicht in den Mechanismus der Marktwirtschaft. Boden ist Monopolgut. Boden muss eine Sonderbehandlung geniessen.
Ich erinnnere nochmals an Israel. Dort ist der Boden im Besitz der Allgemeinheit, und die Pacht, die Miete, wird nach markt- wirtschaftlichen Grundsätzen bestimmt. Die Grundrente, die daraus fliesst, kommt der Allgemeinheit zugute, der sie letzt- endlich zusteht.
Es kommt aber dazu - alle Vorredner beklagen das auch -, dass der Boden heute Tummelplatz für Spekulanten ist. Die ei- nen gehen an die Börse, die anderen treten als Bodenspeku- lanten auf. Hier werden arbeitsfreie Millionen gescheffelt, und
N
627
Parlamentarische Initiative (Bundi)
am Schluss sind es die Mieter und die Pächter, die den Zins dafür aufbringen müssen.
Schliesslich müssen wir uns im klaren sein, was auf uns zu- kommt. Mit Hilfe von Subventionen müssen die sozialen Defi- zite, die aus der Spekulation resultieren, abgegolten werden. Ueber die sozialen Defizite wird kaum geredet, aber wir müs- sen uns im klaren sein, dass unsere AHV ausgehöhlt wird, wenn letztendlich die AHV nur noch für die Miete und nicht mehr für den Lebensunterhalt der Betroffenen ausreicht.
Wir sollten - das ist auch der Inhalt der Motion der Kommissi- onsminderheit - für Gemeinde und Kanton ein Vorkaufsrecht stipulieren, das diese Instanzen nicht ausnützen müssen, aber ausnützen können, wenn die Situation es erfordert.
Im übrigen erlaube ich mir, noch auf den grössten Bodenbesit- zer in der Schweiz hinzuweisen, die Christoph Merian Stiftung in Basel. Sie verfügt über enormen Grundbesitz. Diese Stiftung darf kein Land verkaufen und hat die Pflicht, den Boden im Baurecht abzugeben. Das bedeutet für unsere Region den grössten Segen. Ich weiss das aus eigener Erfahrung. Heute ist die Christoph Merian Stiftung in der Lage, vielen, vor allem kleinen Betrieben und Gewerbebetrieben, Boden anzubieten. Ohne die Christoph Merian Stiftung, die nicht auf absolute Rendite ausgerichtet ist, hätten es viele Kleinbetriebe und Mit- telbetriebe viel schwieriger in unserer Region.
Ich bitte Sie also nochmals, die Initiative Bundi zu akzeptieren.
Reimann Fritz: Wir haben einen etwas eigenartigen Ratsbe- trieb: Zu Beginn der Session schreibt man sich als Redner ein, um dann an deren Ende ganz überraschend vom Präsidenten ans Rednerpult gerufen zu werden!
Schon im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm gegen die Bodenspekulation, das wir letztes Jahr im Parlament ver- abschiedet haben, und auch heute wieder von meinen Vorred- nern wurde festgestellt, dass der Boden nicht ein Produkt ist, das man vollständig dem freien Kräftespiel von Angebot und Nachfrage aussetzen kann. Boden kann nicht vermehrt, er kann nur unterschiedlich genutzt werden. Trotzdem wurde der Boden in der Vergangenheit und wird er heute noch gehandelt wie ein Produkt, das sich beliebig vermehren lässt. Das Resul- tat ist nicht nur eine katastrophale Preissituation auf dem Lie- genschaftsmarkt mit kaum mehr tragbaren Mietzinsen. Unser Ratskollege Nussbaumer hat mit Recht von einer Aushöhlung des Privateigentums gesprochen. Gewöhnlich sterblichen Bürgerinnen und Bürgern ist es kaum mehr möglich, Grund und Boden zu erwerben, sei es zum Wohnbedarf für die ei- gene Familie oder für eine gewerbliche Nutzung. Daraus resul- tieren immer einseitigere Besitzverhältnisse unseres Grund und Bodens, auf dem wir schliesslich alle leben, Besitzverhält- nisse, die eines demokratischen Landes unwürdig sind.
Auch die Kommission schliesst aus dieser Situation auf die Notwendigkeit eines neuen Bodenrechtsartikels in der Bun-
. desverfassung. Diese Schlussfolgerung, wenn sie zu Ende ge- dacht wird, sollte jedoch zur Annahme der parlamentarischen Initiative Bundi führen. Sie entsprach schon 1982, als sie ein- gereicht wurde, einer dringlichen Notwendigkeit. Mit der seit- herigen Entwicklung auf dem Liegenschaftsmarkt hat diese Dringlichkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung noch zugenommen.
Mir scheint, dass wir schon viel zuviel Zeit verloren haben. Wenn wir überhaupt noch etwas Wirksames tun wollen, müs- sen wir jetzt etwas tun und uns nicht mit unnützen und wir- kungslosen Postulaten abspeisen lassen.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Bundi als solcher Folge zu geben und alle Verzögerungsanträge durch Postulate abzulehnen.
Fischer-Seengen: Ich bitte Sie, den Antrag Gysin zu unterstüt- zen, die parlamentarische Initiative abzulehnen und die Kom- missionsmotion in ein Postulat umzuwandeln.
Der Erlass einer Verfassungsnorm zum Bodenrecht ist derart weitreichend und grundsätzlich, dass der Weg über eine par- lamentarische Initiative sicher der falsche ist. Wenn schon ein solcher Bundesverfassungsartikel erlassen werden soll, so muss der Weg gewählt werden, der volle Mitwirkung des Bun- desrates erlaubt, das heisst, die Vorarbeiten und der Vor-
schlag müssen durch den Bundesrat erfolgen, und zwar durch Einbezug von Experten, so wie das Herr Bühler bereits gesagt hat.
Insofern wäre der Weg einer Motion an sich richtig. Ich habe mich aber in der Kommission der Stimme enthalten, weil es für mich nach wie vor eine Frage ist, ob eine neue Verfassungs- bestimmung zum Bodenrecht überhaupt nötig und sinnvoll sei. Es ist für mich noch offen, ob nicht bestehendes Verfas- sungsrecht ausreicht, um jene Massnahmen zu realisieren, die tatsächlich nötig sind und die wir brauchen. Für die dringli- chen Massnahmen zum Bodenrecht hat jedenfalls das beste- hende Verfassungsrecht offenbar ausgereicht.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf vorzule- gen. Dabei ist nicht nur dessen Richtung festgelegt, sondern der Text der Kommission geht sehr viel weiter. Er definiert den gewünschten Inhalt genau, listet ihn in sechs Ziffern auf und formuliert ihn aus. Die Zustimmung zur Motion heisst für mich im Gegensatz zu Herrn Burckhardt, dass man diesen sechs Punkten zustimmt, so wie sie formuliert sind, und nicht nur die allgemeine Stossrichtung unterstützt. Man kann nur ja oder nein zum Ganzen sagen.
Konkret nicht einverstanden bin ich vor allem mit folgenden Formulierungen: Ziffer 3 sieht die Schaffung eines Vorkaufs- rechts, eventuell zu begrenzten Preisen, vor. Für mich ist das ein erster Schritt zu einem staatlich regulierten Bodenmarkt, einem Schritt zu staatlich diktierten Bodenpreisen, zur Aus- höhlung des Grundeigentums und ein Schritt zum Enteig- nungsrecht des Mieters und des Staates. In der Kommission sind wir leider mit 11 zu 5 Stimmen unterlegen.
Ein weiterer Stein des Anstosses ist für mich Ziffer 4, wo vom Ausgleich von Mehrwerten die Rede ist, die durch staatliche Vorkehren entstanden sind. Der Ausgleich von Mehrwerten al- lein ist für mich nicht akzeptabel. Wenn schon, muss ein Aus- gleich von Mehr- und Minderwerten vorgesehen werden. Das Prinzip muss doch lauten: Wem der Staat etwas gibt, von dem kann er etwas verlangen; wem der Staat aber etwas nimmt, dem soll er etwas zahlen.
Das Prinzip des Minderwertausgleichs ist zwar in Artikel 22ter Absatz 3 der Bundesverfassung verankert, wo die materielle Enteignung geregelt ist, und auch in Artikel 5 Raumplanungs- gesetz, wo der Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile ge- fordert wird. Die Entschädigung für materielle Enteignung wird aber vom Bundesgericht derart restriktiv angewendet, dass das Prinzip praktisch ausgehöhlt ist und den Grundeigentü- mern immer wieder grosse Nachteile beschert. Wenn die For- mulierung von Ziffer 4 in der Bundesverfassung Ausdruck des Willens des Gesetzgebers wird, vom Prinzip des Ausgleichs von Minderwerten und Nachteilen abzuweichen, so kann man dem doch nicht zustimmen. Aus all diesen Gründen kann ich die Motion nicht unterstützen. Sinnvoll ist ein Postulat, das dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, in aller Freiheit die Frage zu prüfen, ohne ihm das enge Korsett der Motion anzulegen. Noch kurz zum Vorwurf, man wolle jede Anstrengung hinter- treiben, auf die lange Bank schieben: Nein! Wenn der Bundes- rat zur Erkenntnis kommt, ein neuer Verfassungsartikel sei nö- tig, kann er auch bei einem Postulat rasch handeln und die Vorlage unterbreiten. Er soll aber vorgängig noch darüber be- finden können, ob der Verfassungsartikel nötig sei und ob wirklich alle Punkte der Motion in der vorgeschlagenen Form zu regeln seien.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat von Herrn Gysin zu unter- stützen.
Frau Haering Binder: Alle meine Vorredner haben die Dring- lichkeit eines neuen Bodenrechtes unterstrichen, und den- noch ist die Kommissionsmehrheit nicht bereit, dies auf dem Weg der parlamentarischen Initiative rasch an die Hand zu nehmen.
Die Mehrheit schlägt eine Kommissionsmotion vor. Und nun wollen Sie, meine Herren, dies sogar zu einem kleinen Postu- lätchen verkleinern. Da stimmt doch etwas nicht!
Wir verabschieden detaillierte Luftreinhalteprogramme, wir schaffen die gesetzlichen Grundlagen für aufwendige Lärm- schutzvorschriften, und wir streiten uns um Kehrichtsackge- bühren und deren Höhe in Franken und Rappen. Und wir tun
N
22 mars 1990
628
Initiative parlementaire (Bundi)
dies alles, weil wir die Natur schützen wollen, weil wir unser Ueberleben in dieser Umwelt sicherstellen wollen. Doch gleichzeitig lassen wir Agglomerationen und Siedlungen wei- terwuchern, wird tagtäglich Quadratkilometer um Quadratkilo- meter betoniert. In der Region Bern waren dies im Verlauf der letzten vierzig Jahre pro Sekunde 4,3 m2. Gleichzeitig erzwingt die wuchernde Siedlungsentwicklung eine anhaltend zuneh- mende Mobilität mit entsprechend wachsenden Verkehrs- emissionen und Umweltbelastungen. Wirksame Instrumente der Raumplanung fehlen.
Für ein Bodenrecht, das den heutigen Anforderungen der Ge- sellschaft und der Umwelt entsprechen würde, kämpfen wir seit Jahrzehnten. Mit anderen Worten: Wir kümmern uns um Pflaster und Reparatur, an den grundlegenden Ursachen der Probleme will sich aber niemand die Finger verbrennen - zu grosse finanzielle Grundeigentumsinteressen wären da zu konfrontieren.
Unsere Raumplanung und unser Bodenrecht hätten keine Chance, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu bestehen! Sie würden als umweltschutzgesetzwidrig zurückgewiesen. Und dennoch wollen Sie heute - einmal mehr - die Erarbeitung ei- nes griffigen Bodenrechtes auf besagte mehr oder weniger lange Bank schieben. Problematisiert wird in diesem Raum al- lenfalls der mangelnde Vollzug des Raumplanungsgesetzes des Bundes, aber auch der entsprechenden kantonalen Ge- setze. Bemängelt werden zudem fehlende wissenschaftliche Untersuchungen. Diese Probleme gibt es. Was jedoch im Zen- trum steht, ist nicht ein Vollzugsdefizit und auch kein Experten- defizit, sondern schlicht und einfach ein Politikdefizit. Für die- ses Politikdefizit sind weder Planungsämter noch Kantone ver- antwortlich, auch nicht Experten, sondern in allererster Linie Sie und ich.
Ich meine, dass in dieser politischen Diskussion auch Punkte umstritten sein werden, die hier sowohl in den Mehrheits- als auch in den Minderheitsvorschlägen formuliert worden sind. Zum Beispiel die Vorstellung, eine breite Eigentumsstreuung wäre eines der Eier des Kolumbus. Zum Beispiel die Ansicht, steuerliche Massnahmen zur Baulandverflüssigung seien mehr als nur ein zeitliches Verschieben der Baulandknapphei- ten. Sie merken, dass ich hier zumindest ganz dicke Fragezei- chen setze, wenn nicht gar dezidiert anderer Meinung bin.
Noch eine Bemerkung zu den allseits beklagten Vollzugsdefi- ziten: Auch sie fallen nicht einfach vom Himmel, sondern ha- ben in aller Regel ebenfalls klar politische Ursachen und ebenso klar politische Funktionen.
Ich bitte Sie deshalb heute, die Verantwortung für dieses Poli- tikdefizit zu übernehmen und die Erarbeitung eines problem- gerechten Bodenrechtes nicht einmal mehr zu vertagen. Ich bitte Sie damit, den vorliegenden Minderheitsanträgen zuzu- stimmen.
Herczog: Herr Nussbaumer hat recht: Bei diesem Thema ist die Zeit des Postulierens vorbei. Aber auch die Zeit des Motio- nierens ist vorbei. Wir stehen vor einer achtjährigen parlamen- tarischen Initiative Bundi. Bedenken Sie: Ich weiss nicht, ob dieselben Damen und Herren überhaupt noch im Parlament sein werden, wenn diese Motion hier behandelt wird, und ob derselbe Bundesrat hier sagen kann: «Die damalige Motion muss abgeschwächt in dieser und jener Form auf das Jahr 2010 eingeführt werden.» Diese Verhaltensweise ist lächerlich. In. der Bodenpolitik gibt es drei Probleme, und ihre Konse- quenzen sind seit den sechziger Jahren klar und bekannt: 1. Bodenverschwendung; 2. Bodenpreissteigerung; 3. unge- nügende und veraltete Raumplanungsmethoden. Trotzdem liegt seit Jahren kein konsensfähiges bodenpolitisches Kon- zept vor, da die Gegner - wie jetzt hier jene, die das Postulat wollen - ihre Argumente seit den sechziger Jahren nicht verän- dert und nicht verbessert, sondern lediglich «verideologisiert» haben. Der Bundesrat kann und muss nichts anderes tun - er arbeitet praktisch nur in diesem Bereich mit Dringlichkeits- recht.
Ich erinnere Sie an den Beginn der siebziger Jahre: dringli- ches Bundesrecht in Massnahmen Raumplanung. Oder die dringlichen bodenpolitischen Massnahmen des letzten Jah- res. Der Bundesrat kann nicht präventiv agieren, sondern
muss reagieren, weil unsere Gegner kein konzeptionell richti- ges Bodenrecht vorlegen wollen.
Auch die Kommissionsmehrheit bejaht die Verfassungsmäs- sigkeit, aber sie hat letztlich doch Angst vor dem eigenen Mut und will nicht handeln. Die Gegner einer modernen Boden- rechtskonzeption gehen immer noch von Vorstellungen der sechziger Jahre aus, Boden sei tel quel handelbar und Ware wie Schoggiriegel. Sie bringen immer wieder - permanent, wie eine tibetanische Gebetsmühle - die gleichen zwei Argu- mente, die erst noch keine sind. Erstens: Man solle vor allem das Angebot des Bodens erweitern, und zweitens: Man solle deregulieren.
Zum ersten Argument nochmals und zum x-ten Mal: Das quantitative Angebot spielt praktisch keine Rolle. Die Preisbil- dung des Bodens ist nicht in erster Linie abhängig vom quanti- tativen Angebot, sondern von dem zu erwartenden Ertrag an einer bestimmten Lage. Mit anderen Worten: Es nützt nichts, wenn Sie Eiger, Mönch und Jungfrau noch zur Bauzone erklä- ren, deswegen wird bei der neuen S-Bahn-Station im Nord- osten von Zürich kein Quadratmeter billiger. So ist es auch klar, dass man nicht beim Angebot ansetzen muss, sondern bei der Nachfrage.
Zum zweiten Argument, der Deregulierung: Es ist Unsinn, ab- strakt nach Deregulierung zu rufen, genauso wie es Unsinn ist, in neuen Vorschriften für Dachgestaltung einen positiven Bei- trag zur Raumplanung zu sehen. In der Bodenpolitik ist aber die Situation sehr paradox. Da wir auf Bundes- und teilweise auf Kantonsebene keine klaren Kompetenzregulierungen ha- ben, häufen sich gerade auf kommunaler Stufe noch und noch Regulierungsmassnahmen, häufen sich auf rechtlicher Stufe noch und noch Gerichtsvorgehen. Das heisst: Anstatt Kon- zepte auf boden- und planungspolitischer Ebene haben wir Arbeit bei den Gerichten und Regulierungsmassnahmen bei den Gemeinden.
Wir brauchen - und wenn es nur ansatzweise ist - Lösungen für haushälterische Bodennutzung, für Einflussnahme bei der Bodenpreisbildung, damit sich die Nutzung nicht einfach dort bewegt, wo es rentabel ist, Nutzung zu produzieren oder zu plazieren. Wir brauchen eine Modernisierung des Planungsin- strumentariums, zum Beispiel in die Richtung, dass Nutzun- gen nicht mehr derart segregiert, also auseinandergezogen werden, sondern gemischt werden.
Ich bitte Sie, mit diesem Hin und Her und diesem konzeptions- losen Wursteln endlich aufzuhören. Ich bitte Sie - was ja auch Anfang der sechziger Jahre gefordert wurde -, wenigstens dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Bundi zuzu- stimmen.
Bonny: Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der meines Erachtens in der bisherigen Debatte zu kurz gekommen ist, nämlich die derzeitige Situation des Wohnungsbaus in der Schweiz. Wer in der Praxis steht und mit dem Wohnungsbau zu tun hat, weiss - obschon die offiziellen Statistiken noch nicht vorliegen -, dass wir eine sehr markante Reduktion des Wohnungsbaus erleben. Was die Sache noch verschlimmert: Bereits im Jahre 1989 war der Wohnungsbau nicht auf einem hohen Niveau, sondern hatte im vierten Quartal deutlich rück- läufige Tendenz.
Die Frage des Wohnungsbaus wird in diesem Rate - wenn die Zahlen einmal vorliegen - noch viel zu reden geben. Ich sage das nicht einfach aus dem hohlen Bauch heraus; ich habe mich beim Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, Fürsprecher Guggenheim, erkundigt, und er hat mich in die- ser Auffassung bestätigt. Auch er ist überzeugt, dass der Woh- nungsbau heute rapid zurückgeht.
Welches sind die Gründe? Auf der einen Seite spielt zweifellos - das wird sich wieder einmal ändern - die Zinssituation hin- ein. Ganz wesentlich ist aber auch der Beschluss der boden- rechtlichen Sofortmassnahmen, insbesondere die Limitierung des Anteils der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen auf 30 Pro- zent. Diese institutionellen Wohnungsbauer sind heute bezüg- lich ihrer Immobilien im Inland weitgehend ausgestiegen, nicht weil sie das wollten, sondern weil sie mussten. Viele Pen- sionskassen in der Schweiz haben einen Anteil an Wohnun-
Parlamentarische Initiative (Bundi)
629
gen und Liegenschaften bis zu 60 oder 70 Prozent, und diese sind jetzt auf Jahre hinaus blockiert.
Jetzt komme ich zum Zusammenhang mit dieser Motion der Kommissionsmehrheit. Es wird darin ganz klar gesagt, der Bundesrat werde beauftragt, im Sinne einer Massnahme zur Ablösung des Sofortprogramms eine Botschaft für einen neuen Bodenrechtsartikel vorzulegen. Wir wollen uns nichts vormachen: da wird noch einige Zeit vergehen.
Nun ist in diesem Beschluss - darauf wurde seinerzeit beim Erlass grösster Wert gelegt - festgehalten, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, diesen bis 1994 befristeten Beschluss vor- zeitig aufzuheben, wenn es z. B. die Verhältnisse und die Ent- wicklung im Wohnungsbau erfordern. Aus diesem Grund liegt die Motion, die ein verbindlicher Auftrag ist, falsch. Meines Erachtens geht es darum - die Ankurbelung des Wohnungs- baus kann ja nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen -, dem Bundesrat die Aktionsfreiheit zu geben, bezüglich der in- stitutionellen Bremse im Beschluss C rasch zu schalten, wenn er doch merkt, dass die Lage im Wohnungsbau unhaltbar ge- worden ist.
Ich finde, dass wir hier nun etwas zementieren, das uns später grosse Sorgen machen wird. Das ist der Grund, weshalb ich wirklich aus Ueberzeugung, aus Sorge um den sehr stark zu- rückgehenden Wohnungsbau der Meinung bin, dass man dem Bundesrat diese Aktionsfreiheit geben muss. Deshalb ist die Form des Postulates die richtige und nicht die verbindliche Form der Motion.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Kollegen Gysin zuzustim- men.
Hafner Rudolf: Bodenspekulation und die zum Teil damit ver- bundene enorme Mietzinssteigerung sind ein Krebsübel in diesem Land und gehören ausgemerzt. Wir sind uns weitge- hend darin einig, dass Probleme bestehen. Weniger einig sind wir uns in der Analyse und noch weniger, wie man vorgehen soll. In dieser Hinsicht fand ich das Votum von Paul Luder von der SVP heute morgen bemerkenswert. Er hat umfassend und deutlich herausgearbeitet, dass der Boden eben keine Ware ist, mit der man x-beliebig handeln kann. Das ist ja offensicht- lich; denn wenn das Charakteristikum einer Ware dasjenige ist, dass man sie reproduzieren kann, dann ist das beim Bo- den eben sicher nicht der Fall. Es wäre allerdings eine logi- sche Konsequenz - und vielleicht wäre das etwas von staats- politischer Grösse gewesen -, wenn von seiten der SVP ein Vorschlag gekommen wäre, dass man diesen freien Boden- markt abschaffen und eine andere Lösung präsentieren würde.
Es ist ja nicht von ungefähr, warum so etwas gerade von seiten der Bauernschaft kommen könnte. Denn wenn man fragt, warum heute jemand Land besitzen oder noch zusätzlich kau- fen kann, dann lautet die Antwort: Das weitgehend ausschlag- gebende Kriterium ist dasjenige vom «Hinterteil», nämlich die Geldbörse. Ich glaube, wir fühlen, dass das eigentlich nicht richtig ist und wir vielmehr dazu kommen sollten, das Wissen oder die Tüchtigkeit von Menschen, die mit dem Boden etwas anfangen wollen, als wichtigstes Kriterium zu nehmen. Das würde auch ein grundsätzlich anderes Denken bedingen, nämlich dass die Priorität nicht nur gerade beim Geldbeutel liegt, sondern auch beim Können und bei der Tüchtigkeit des Menschen.
Ich möchte kurz als konstruktiven Beitrag ausdrücken, welche Lösungen man sich denken könnte. Es ist so, dass bei allen drei Vorschlägen, die wir auf dem Tisch haben, das Grundei- gentum verankert ist. Das ist natürlich an einen Markt gebun- den. Von daher ist es offensichtlich, dass auch diese drei Vor- schläge die Probleme nicht an der Wurzel fassen. Die Pro- bleme sind eher dort, wo es um das Kriterium der Verteilung und der Zuordnung geht.
Eine Möglichkeit wäre da, dass der Staat zwar wohl Eigentü- mer des Landes ist, aber dieses langfristig - im Sinne von Bau- rechten oder Nutzungsverträgen - abgibt, dass man quasi sa- gen kann: Der einzelne hat einen Besitz, aber nicht das Eigen- tum. Besitzen heisst ja: Man sitzt drauf und kann etwas damit anfangen. Das würde die Spekulation verunmöglichen. Das würde aber auch heissen - wenn man das Kriterium der Tüch-
tigkeit oder des Könnens nimmt -, dass das möglichst dezen- tral geschehen müsste.
Es wäre durchaus in Einklang mit unserer föderalistischen Tra- dition, dass z. B. auf der Stufe der Gemeinde, wo man sich noch kennt - Bauernschaft, Gewerbe usw., also wo man weiss: Wer hat Wissen und Können? Wer kann mit dem Land praktisch etwas anfangen? - , eine Verteilungsmöglichkeit be- stünde.
Ich habe nicht den Eindruck, dass eine Verstaatlichung auf Bundesebene das Ei des Kolumbus wäre, weil hier wieder die ganze Bürokratie zum Zuge kommen würde, praktisch so, wie man es bei den Chefbeamten hat - eine Pfründenwirtschaft nach Parteien wäre auch eine Lösung! Das wäre sicher beim Boden nicht gefragt.
Also man müsste da dezentral draussen schauen: Wer besitzt Tüchtigkeit und Wissen? Auch wäre dafür zu sorgen, dass man das Land im Baurecht oder mit Nutzungsverträgen lang- fristig zur Verfügung stellen könnte.
Meier Fritz: Ich spreche zu Punkt 2e der Motion der Kommissi- onsminderheit, also zur Verstärkung des Schutzes des un- bebauten Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Die Kunde höre ich wohl, doch allein mir fehlt der Glaube! Denn solange die Masseneinwanderung und damit die un- begrenzte Zunahme der Bevölkerung anhält, solange wird der Verschleiss des nicht vermehrbaren Bodens weiter zuneh- men. Für jeden Neuzuzüger, dem unser Lebensstandard zur Verfügung gestellt wird, ergibt sich neben einer weiteren Bela- stung der Infrastruktur (wie Wohnungen, Schulen, Parkplätze usw.) ein Baulandbedarf von 200 m2. Allein aus der Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung im Jahre 1989 um 34 000 Personen resultiert ein Baulandbedarf von 680 Hekt- aren. Auf die letzten 40 Jahre hochgerechnet sind für die ein- gewanderte Wohnbevölkerung von 1,4 Millionen Personen 28 000 Hektaren des nach Punkt 2e der Motion unverbauten Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage für Men- schen, Tiere und Pflanzen unwiederbringlich verlorengegan- gen. Ohne flankierende Massnahmen im Bereich der Massen- einwanderung bleibt für mich die Motion der Kommission weit- gehend Makulatur.
Wie beschrieb der Dichter Erismann vor dreissig Jahren die Realität? Ich zitiere einige Verse:
«Die Uhr.
Jede Minute werden 40 m2 schweizerisches Kulturland in Be- ton verwandelt.
Jede Minute werden 40 m2 schweizerische Erde zerstört und verschandelt.
Wälder und Wiesen, Eichhörnchen und Ameisen müssen aus- reisen, aber die Erde ist viel zu klein,
um eine Bleibe für alle ausreisenden Ameisen und Bäume zu sein.
Sie wohnen in der Schweiz. Aelteste Demokratie der Welt.
Die in einem Tag um 57 600 m2 Büsche, Gräser und Margeri- ten zerfällt,
mal sieben, das ist eine Woche, mal 52, das ist ein Jahr.
In dem Land, das in 12 Monaten um 21 Millionen m2 Grünen, Blühen und Reifen reicher war.
Und wir tun nichts, und wir hören die Uhr nicht schlagen.
Und wir wollen nicht den Kampf gegen die Einbetonierung der Dörfer und Stadthügel wagen?»
Während Jahren wurde uns täglich vorgebetet: Gastarbeiter sind die Bauleute unseres Wohlstandes. Man sah die Einge- wanderten und deren Familien lediglich als Produzenten, nicht aber als Konsumenten, vor allem im Bereich der Infra- struktur.
Die nicht enden wollende Misere auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen, die Ueberbelastung der Gemeinden und Kantone wegen der sich aufstauenden Bauaufgaben: das alles ist nichts anderes als die Folge einer irrigen Beurteilung der Einwanderungspolitik durch die Bundesbehörden. Ich lehne die Motion ab.
Mme Jeanprêtre: Nous avons déjà abordé ce vaste débat sur la spéculation foncière l'automne dernier. A cette occasion,
.
Initiative parlementaire (Bundi)
630
N
22 mars 1990
j'avais déposé une interpellation dans laquelle je demandais au Conseil fédéral de prendre, pour lutter contre la spéculation foncière, des mesures tendant à ce que les collectivités publi- ques puissent exercer un droit d'emption et de préemption lors de l'aliénation de biens immobiliers non agricoles. Nous devons constater en effet que le système d'économie libérale, loin de résoudre à satisfaction les distorsions entre l'offre et la demande en matière de biens-fonds, contribue à déséquili- brer le marché. Le Conseil fédéral ne veut plus laisser la ges- tion du sol aux seules forces du marché et nous ne pouvons que nous en réjouir. En effet, tant que le sol, bien rare et non renouvelable, sera considéré comme une valeur refuge, il fera l'objet d'opérations de placement et de spéculation.
C'est ainsi que le Conseil fédéral a présenté au Parlement un programme de mesures urgentes l'automne dernier. Toute- fois, à moyen terme, ces mesures me semblent inopérantes en ce sens que le sol restera toujours un bien qui, comme les autres, obéira aux lois de l'offre et de la demande. Le Conseil fédéral devrait, au contraire, affirmer une volonté politique de soustraire le sol aux fluctuations malsaines du marché pour faire en sorte qu'il soit durablement affecté, voire de manière inaliénable, à une tâche précise: en l'occurrence, non seule- ment l'accession à la propriété mais aussi la mise sur le marché de constructions dont le coût final ne verrait pas, comme actuellement, la part du terrain occuper une propor- tion démente.
Une telle disposition instituant un droit d'emption et de préemption en faveur des collectivités publiques freinerait, à mon avis, la rotation rapide achat-vente-et bien-fonds. La col- lectivité pourrait librement exercer sa vigilance sans léser le droit de propriété. De plus, dans un contexte d'aménagement du territoire, le droit d'emption pourrait aussi s'exercer dans le cas où un propriétaire ne construirait pas, alors qu'une occu- pation déterminée de la parcelle a été considérée d'intérêt général.
C'est pourquoi l'intervention de la collectivité publique est nécessaire, qu'elle s'exerce sous forme de droit d'emption ou de préemption tel que nous le proposons. Il ne s'agit nulle- ment de collectivisation du sol, comme certains esprits alar- mistes pourraient le prétendre, mais d'une intervention des pouvoirs publics absolument indispensable dans une situa- tion de crise.
Le Conseil fédéral a réservé un bon accueil à cette proposition, en ces termes: «Nous estimons que ces propositions doivent être examinées indépendamment des mesures urgentes pro- posées et dans un contexte plus vaste. Un tel examen sera ef- fectué lors de la préparation des dispositions qui remplaceront ces mesures urgentes. A cette occasion, nous nous penche- rons sur la nécessité et l'opportunité d'introduire, au niveau fédéral, un droit d'emption et de préemption des collectivités publiques. Pour ce qui est du droit de préemption, qui peut d'ailleurs déjà être prévu par les cantons et les communes, se- lon le droit actuel, il faudra aussi étudier la question de savoir s'il devra être accordé à d'autres ayants droit, par exemple aux locataires et aux coopératives d'habitation.» Nous pouvons tout à fait accepter cette proposition, mais nous estimons ce- pendant qu'une base constitutionnelle ou légale, de niveau fédéral, est nécessaire afin que les choses soient tout à fait claires car nous devons être conscients aussi du fait que les collectivités locales sont souvent dans une position inconfor- table puisqu'elles sont sujettes à de nombreuses pressions. Dans l'immédiat, et après ce vaste débat amorcé depuis trop longtemps déjà, il est urgent que nous abordions de véritables mesures dans ce domaine de la spéculation foncière. C'est pourquoi je vous invite à soutenir l'initiative de M. Bundi, c'est-à-dire à suivre la minorité de la commission.
Hess Peter: Fragen rund um Grund und Boden stossen bei unsern Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Recht auf grosses Interesse. Das mag einerseits damit zu begründen sein, dass wir, obwohl eher ein Volk von Mietern, eine tiefe Sensibilisie- rung für Eigentum und Grundeigentum besitzen. Bisherige Abstimmungen zu Bodenrechtsfragen haben diese Einschät- zung klar bestätigt.
Anderseits dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, dass im
Volk grosse Besorgnis herrscht über volkswirtschaftlich unsin- nige Entwicklungen auf dem Bodenmarkt während der letzten Jahre.
Die Notrechtsmassnahmen, die wir im letzten Sommer erlas- sen haben, sind daher weitherum begrüsst worden. Aber auch bei der Behandlung des bäuerlichen Bodenrechts im Stände- rat zeichnen sich nun hoffnungsvolle Entwicklungen ab.
Mit Kollege Bundi bin ich einverstanden, dass unser Boden- recht erneuter Ueberprüfung bedarf. So ist für mich die Sozial- pflichtigkeit des Grundeigentums unbestritten, die sich bereits aus dem Zweckartikel unserer Bundesverfassung ergibt. Keine Chance hätte hingegen der Antrag, Enteignungen ins- künftig nicht mehr voll, sondern nurmehr angemessen zu ent- schädigen.
Zur Frage parlamentarische Initiative oder Motion bzw. Postu- lat:
Wenn wir weitgehend einig sind, dass das Bodenrecht rasch neuen Erkenntnissen angepasst werden soll, dann kommt dem Vorgehen zweifellos grosse Bedeutung zu. Ueberlegun- gen zu diesem Vorgehen sind beileibe nicht nur taktische Ueberlegungen. Wir wollen ja nach Möglichkeit eine Vorlage, die breit abgestimmt ist und damit grosse Chancen besitzt, die in Bodenrechtsfragen wie erwähnt hohe Hürde der Volksab- stimmung zu nehmen: «Angst vor dem eigenen Mut?», wie Herr Kollege Herczog es ausgedrückt hat.
Die bisherige Diskussion in der Kommission - sie dauerte rund acht Jahre - hat gezeigt, dass wir überfordert sind, wenn wir in dieser bedeutungsvollen Frage die anfallenden Arbeiten sel- ber erledigen wollen. Ich weise auf letztes Jahr hin, wo wir von der Erwartung ausgingen, in der Kommission die Notrechts- massnahmen selber erarbeiten zu können. Wir mussten mit ei- ner gewissen Beschämung zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung halt doch kompetenter ist in diesem Umfeld.
Es geht ja darum, dass die bisherigen Erkenntnisse sauber zu analysieren sind, dass ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden soll, aber vor allem, dass eine kompe- tente und sachlich fundierte Botschaft ausgearbeitet wird. Das alles sind Massnahmen und Fragen von so grundlegender Be- deutung, dass sie in einer parlamentarischen Kommission nicht innert nützlicher Frist erledigt werden können.
Ich beantrage Ihnen daher, die parlamentarische Initiative ab- zulehnen und anderseits den Kommissionsvorstoss zu über- weisen. Ob als Motion oder als Postulat, ist für mich unerheb- lich. Entscheidend ist der politische Wille, überhaupt etwas zu tun. Da erwarte ich natürlich jetzt von Herrn Bundespräsident Koller, dass er eine eindeutige und verbindliche Aussage macht, ungeachtet dessen, ob der Vorstoss dann als Postulat oder als Motion überwiesen wird.
Gysin: Es ist tatsächlich nicht einfach, wenn man vor 14 Tagen die Gründe darlegen musste, die für ein Postulat sprechen, sie nicht zu wiederholen. Aber ich werde es nicht tun, sondern werde auf neue Aspekte eingehen.
Zuerst aber zu Herrn Kollega Nussbaumer. Ich werde ihm gerne einmal in einem persönlichen Gespräch aufzeigen, dass seine Ausführungen über die Boden- und Wohnsituation im Kanton Baselland völlig danebengegriffen sind. Ich kann Ihnen das aufgrund neuester amtlicher Publikationen bewei- sen. Im übrigen stütze ich meine Ausführungen zu meinem Antrag auf gesamtschweizerische Betrachtungen.
Was mich aber erschreckt hat, ist die Staatsgläubigkeit, die Kollege Nussbaumer an den Tag gelegt hat. Als ob der Bund allein den Zauberstab für eine Beruhigung des Bodenmarktes besässe! Ich wage hier zu behaupten, dass die Verantwortli- chen für die Bodenpreistreiberei nämlich nicht in den Chefeta- gen der Unternehmungen sitzen, sondern teilweise hier in die- sem Saal. Denn das Parlament hat in den letzten Jahren noch und noch Beschlüsse gefasst, die das Bodenangebot auf dem Markt verkleinert haben.
Was wir brauchen, ist ein endlich funktionierender Markt, auch wenn Herr Herczog dagegen und vor allem gegen unsere Ar- gumente Sturm läuft. Bauverdichtung und fiskalische Erleich- terungen beim Wohneigentum tun dringend not und sind zum Beispiel in den Kommissionsüberlegungen zu wenig zur Gel- tung gekommen.
Parlamentarische Initiative (Bundi)
631
Ohne meine damals vorgetragenen Argumente zu wiederho- len, will ich noch ein weiteres anfügen, das für das Postulat spricht:
Mit dem Postulat geben Sie dem Bundesrat einerseits in zeit- licher, andererseits aber auch in sachlicher Hinsicht den nöti- gen Spielraum, die teilweise positiven Ansätze der an sich un- ausgereiften Kommissionsmotion, ergänzt durch wichtige an- dere Massnahmen, ausgewogen in die Praxis umzusetzen. Ich empfehle Ihnen darum unbedingt, den Vorstoss der Kom- mission in der Form des Postulats zu überweisen.
Bundi: Gestatten Sie mir als dem Initianten, auch noch auf ei- nige Punkte einzugehen.
Meine parlamentarische Initiative datiert vom Jahre 1982. Es ist also schon eine lange Zeit her. Das Problem war damals ak- tuell und ist leider immer noch aktuell. Es wäre ja besser, wir müssten heute nicht mehr darüber reden und das Problem wäre unterdessen erledigt worden. Dem ist nicht so. In der Kommission mussten wir uns von seiten verschiedener Ex- perten überzeugen lassen, dass für wichtige Anliegen des Bo- denrechts die verfassungsmässigen Grundlagen nicht aus- reichen. Die Kommission kam denn auch aufgrund ausführli- cher Diskussionen zum Schluss, dass es für einen neuen Bo- denrechtsartikel neue Kompetenzen brauche. Diese Entschei- dung wurde in der Kommission einstimmig gefasst, das heisst, die Ansicht wurde sozusagen von allen Kommissions- mitgliedern geteilt.
Sowohl Initiative wie auch Motion - man hat ja die wesentlich- sten Bestandteile der Initiative in die Motion der Kommission verpackt - weisen zwei Stossrichtungen auf, nämlich zum ei- nen in Richtung Förderungsmassnahmen und zum anderen in Richtung Missbrauchsgesetzgebung. Wir brauchen heute beides.
Die Behauptung von Herrn Kollege Bonny, dass sich die Initia- tive oder die Motion gegen den Wohnungsbau richte, ist des- halb eben nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Wesentliche Be- standteile der Forderungen wollen geradezu eine weitge- streute Grundeigentumsbildung ermöglichen.
Der Kernpunkt beider Vorstosse, der Initiative und der Motion, liegt bekanntlich im Bestreben, den sozialen und volkswirt- schaftlichen Schaden zu verhindern, erst gar nicht entstehen zu lassen oder, wenn er entstanden ist, ihn zu beheben. Nun hat Herr Kollege Burckhardt gewisse Bedenken angemeldet. Es ist aber erfreulich, dass er und seine Fraktion mindestens die Motion mitunterstützen. Er hat sich nämlich gefragt, ob es möglich sei, den sozialen und volkswirtschaftlichen Schaden objektiv zu bemessen.
Wir haben hier schon ein Gesetz, das die Probe aufs Exempel geleistet hat, und zwar das Kartellgesetz und die zugehörige Verordnung. Dort hat sich bereits eine Praxis eingespielt, wo- nach man die negativen und positiven Punkte aufsummiert und beides dann gegeneinander abwägt, sozusagen eine Bi- lanz zieht. Daraus ist ersichtlich, ob ein Schaden vorhanden ist und, wenn ja, wie hoch der ist. Also eine Ermittlung des sozia- len und volkswirtschaftlichen Schadens ist durchaus möglich. Noch zur Frage Initiative oder Motion. Sie verstehen, dass wir natürlich an der Initiative festhalten möchten, weil dadurch das Parlament selber den Rhythmus des Ganzen bestimmen und das Heft in der eigenen Hand behalten könnte. Es ist grund- sätzlich nicht einzusehen, warum wir bei jeder Gelegenheit das Zepter aus der Hand geben sollten. Warum wollen wir nicht dort, wo sich gute Möglichkeiten abzeichnen, selber den Gang der Dinge bestimmen?
Wir haben vom Bundesamt für Raumplanung eine Uebersicht über die bodenrechtlich bedeutsamen Geschäfte erhalten. Sie haben dieses Dokument erhalten. Dort stellen Sie fest, dass allein in den letzten fünf Jahren entweder vom Bundesrat oder vom Justiz- und Polizeidepartement vier Berichte zur Bo- denrechtsproblematik herausgegeben wurden, dreizehn For- schungsberichte liegen auf dem Tisch. 'Ein Teil von Ihnen hat diese Berichte sicher auch erhalten und sie zur Kenntnis neh- men können. Von einer grossen Serie von persönlichen Vor- stössen sind über dreissig als Postulate überwiesen worden.
Wenn Sie nicht der Initiative folgen wollen, dann ist es das Min- deste, dass Sie der Motion in der einen oder anderen Form zu- stimmen, denn hier möchte ich nun Herrn Kollege Nussbau- mer beipflichten: Die Zeit des Postulierens ist nun tatsächlich vorbei.
Bühler, Berichterstatter: Vorerst eine Bemerkung zu Herrn Bonny: Er hat einen sehr markanten Rückgang des Woh- nungsbaus beklagt und dafür die dringlichen Massnahmen, die wir letzten Herbst beschlossen haben, verantwortlich ge- macht. Der Hauptgrund dafür liegt, Herr Bonny, ganz be- stimmt nicht dort, sondern bei dem sehr starken Anstieg der Zinsen. Ob und wieviel die Anlagevorschriften dazu beigetra- gen haben, ist sehr umstritten. Aufgrund der uns damals zur Verfügung stehenden Unterlagen ist nicht anzunehmen - ich muss betonen: nicht anzunehmen -, dass dieser dringliche Bundesbeschluss einen so wesentlichen Einfluss ausübt, wie Sie das darzulegen versuchten. Wir haben bekanntlich im letz- ten Herbst drei Bundesbeschlüsse gefasst. Selbst wenn einer davon durch den Bundesrat ausser Kraft gesetzt würde, so be- darf es noch der Ablösung der beiden andern. Die Motion aus einem solchen Grund in ein Postulat umzuwandeln, ist daher meines Erachtens absolut unverhältnismässig.
Einige Redner haben kritisiert, die Motion der Mehrheit bein- halte drei Anliegen nicht, die die Minderheit oder die Initiative verlangen:
Das Vorkaufsrecht nach der Mehrheit beinhalte nur eventu- ell begrenzte Preise. Wir sind eben der Meinung, diese Frage müsse noch gründlich abgeklärt werden.
Das Vorkaufsrecht der Allgemeinheit bestehe nicht.
Das Verbot des Grundstückerwerbs als reine Kapitalanlage sei nicht enthalten.
Die Mehrheit ist der Meinung, es solle ein Vorkaufsrecht geben für selbstgenutztes Eigentum; wir sind aber der Meinung, dass die Oeffentlichkeit in der Praxis bereits über das Enteignungs- recht - und somit über mehr als nur ein Vorkaufsrecht - ver- fügt, sofern das Gemeinwesen den Boden für seine eigenen Aufgaben braucht.
Ein generelles Vorkaufsrecht der Oeffentlichkeit für Boden und Liegenschaften, die nicht für eigene Zwecke benötigt werden, ist zumindest sehr gründlich zu überdenken. Die Allgemein- heit könnte damit nämlich direkt zur Baulandhortung animiert werden, was bestimmt nicht zur Stabilisierung der Preise bei- tragen würde. Das Verbot des Erwerbs zur Kapitalanlage ist nicht so einfach zu definieren, wie das hier dargestellt wurde. Denn jeder Erwerb von Grundeigentum, mindestens im nicht- landwirtschaftlichen Bereich, ist natürlich gleichzeitig eine Ka- pitalanlage. Wir sollten uns hüten, Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können.
Verschiedene Votanten haben hier vorne so getan, als ob es diesem Parlament an gutem Willen fehlen würde. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Wir leben vorläufig noch im- mer - und ich hoffe, noch sehr lange - in einer direkten Demo- kratie. Und damit ist zu bedenken, dass die Stadt-Land-Initia- tive vor erst gut einem Jahr mit 70 zu 30 Prozent, d. h. mit einer Klarheit, die wirklich nichts zu wünschen übrig lässt, abgelehnt wurde. Es käme einer direkten Missachtung des Volkswillens gleich, wenn wir hier nach so kurzer Zeit etwas ganz ähnliches, wie es diese abgelehnte Initiative verfolgte, beschliessen wür- den.
Ich teile auch die Auffassung einiger Kollegen - vor allem Kol- lege Ott hat das behauptet - nicht, dass über den Weg der In- itiative das Ziel viel rascher erreicht würde. Ich möchte noch- mals darauf hinweisen, dass die Bodenfrage eine viel zu wich- tige Frage ist, als dass wir auf diesem Gebiet Verfassungsrecht unter Ausschluss des Bundesrates schaffen dürfen. Die Ge- fahr, dass wir dann vor einem Scherbenhaufen stehen und in der Volksabstimmung eben diesen Scherbenhaufen provozie- ren, ist sehr gross. Die Kommissionsmehrheit möchte daher das Verfahren über den ordentlichen Weg der Gesetzgebung, via Botschaft des Bundesrates, abwickeln.
Die Initiative ist nach Ansicht der Mehrheit aber nicht nur aus Gründen der unterschiedlichen Ansicht über den einzuschla- genden Weg abzulehnen, sondern auch inhaltlich entspricht der Initiativtext nicht in allen Teilen der Ansicht der Kommissi-
22 mars 1990
N
632
Initiative parlementaire (Bundi)
onsmehrheit: Insbesondere hạt die Mehrheit zur Relativierung der Eigentumsgarantie und zum dehnbaren Begriff der ange- messenen Entschädigung bei Enteignungen Vorbehalte an- zubringen. Die Sozialpflichtigkeit muss unseres Erachtens nicht beim Bodenrecht separat eingefügt werden, sondern ist im Zweckartikel der Bundesverfassung als allgemeiner Grund- satz enthalten; Kollege Peter Hess hat darauf hingewiesen. Wenn wir beim Bodenrechtsartikel diesen allgemeinen Grund- satz speziell einbauen, dann führt das zwangsläufig zu einem Uebergewicht, zu einer Relativierung, in einem gewissen Sinne sogar zu einer Aushöhlung der Eigentumsgarantie. Na- mens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb - die Mehrheit war immerhin bei 12 zu 17 Stimmen eindeutig -, die parlamentarische Initiative abzulehnen, dafür aber der Kom- missionsmotion der Mehrheit zuzustimmen.
M. Houmard, rapporteur: Par 12 voix contre 7, la majorité de la commission vous demande de ne pas donner suite à l'initia- tive Bundi. Elle ne partage pas l'avis de M. Bundi, selon lequel le Parlement doit garder le dossier, et elle vous invite à accep- ter sa motion, soit donner la possibilité à l'administration et au Conseil fédéral de présenter un projet d'article constitutionnel. M. Gysin soutient la proposition du Conseil fédéral de transfor- mer cette motion en postulat.
Soyons réalistes, engageons la vitesse qui nous permettra d'arriver au but. La motion demande au Conseil fédéral de présenter en temps utile un message relatif à un nouvel article de droit foncier. La minorité est d'avis que cette motion ne va pas assez loin.
Je souligne que cette motion devra encore être traitée par le Conseil des Etats. Ce rappel vous aidera à faire votre choix. M. Hess Peter a également précisé, lorsqu'il a évoqué le choix à faire entre l'initiative et la motion, qu'il faut trouver une solution de consensus.
La motion met certaines priorités en évidence. Il va de soi que le Conseil fédéral présentera, cas échéant, un message basé sur son appréciation et compte tenu de l'avis des experts qui se seront penchés sur ce nouvel article. La commission qui examinera le message de l'exécutif aura certainement la pos- sibilité d'apprécier le rapport intermédiaire que le groupe radi- cal a demandé au Conseil fédéral.
Traiter les problèmes fonciers, trouver, par un article constitu- tionnel, la solution miracle nécessiteront encore des mois, quelques années même. Les parlementaires chargés du dos- sier pourront vérifier l'évolution du marché foncier pendant la période où les mesures urgentes ont partiellement été appli- quées.
M. Thür a sans doute posé le vrai problème en appuyant l'ini- tiative Bundi. Il a précisé qu'il s'agissait en fait de décider si la garantie de la propriété doit être relative ou non. Le peuple s'est prononcé clairement à ce sujet lors de la votation sur l'ini- tiative «ville-campagne», 70 pour cent l'ayant rejetée. Le peu- ple demande des mesures, mais il n'est pas prêt à limiter la propriété.
La majorité de la commission ne souscrit pas non plus à la mo- tion Weder-Bâle. La différence essentielle entre les deux mo- tions, celle de majorité et celle de minorité, réside dans la lettre a, alinéa 2. Par cette mesure, la minorité voudrait donner à la Confédération les compétences nécessaire à la «limitation de l'acquisition d'immeubles à des fins de placements de capi- taux». Interdire le placements de capitaux dans l'immobilier rendrait la situation du marché du logement encore plus déli- cate.
M. Bonny s'est exprimé en la matière, je ne reviens donc pas sur ses propos.
En résumé, la majorité de la commission vous recommande de ne pas donner suite à l'initiative Bundi, et cela tant sur le choix de l'intervention que sur le fond de la démarche qui vou- drait notamment limiter la garantie de la propriété. Je vous in- vite également, lors du deuxième vote, à accepter la motion de la majorité et à rejeter celle de M. Weder-Bâle. En ce qui con- cerne la transformation de la motion en postulat, la majorité vous recommande la forme de la motion. Personnellement, j'attends les arguments du Conseil fédéral en faveur du postu- lat avant de me prononcer.
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat in seiner Bot- schaft vom 16. August des letzten Jahres über die bodenrecht- lichen Sofortmassnahmen im Siedlungsbereich erklärt, dass ihm daran liege, eine tiefergreifende, ursachentherapeutische und damit längerfristige Gesundung des Bodenmarktes her- beizuführen. Wichtig sei dabei die ökonomische Erkenntnis, dass der Anstieg der Bodenpreise nicht Ursache der Boden- und Wohnungsmarktprobleme, sondern vor allem die Folge stark angestiegener Nachfrage bei beschränktem Angebot sei. Eine sofortige Behebung der Ursachen der rasanten Bo- denpreissteigerungen sei daher nicht möglich, denn es könn- ten einige Jahre vergehen, bis die Ursachentherapie erarbeitet sei und greife. Wie Sie wissen, kommt in diesem Zusammen- hang der Revision des Raumplanungsgesetzes, die zurzeit in Vernehmlassung steht, ein ganz besonderer Stellenwert zu. Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen hätten daher neben der Verhinderung der spekulativen preistreibenden Kaska- denverkäufe vor allem den Zweck, den nötigen zeitlichen Spielraum zu gewinnen, um die mittel- und langfristigen Dis- positionen treffen zu können.
Hinsichtlich der Revision der bodenpolitischen Verfassungs- artikel hat der Bundesrat in jener Botschaft ausgeführt, dass die verfassungsrechtlichen Diskussionen im Bereich des Bo- denrechtes im Siedlungsbereich gezeigt hätten, dass der Handlungsspielraum des Bundes je nach Rechtsverständnis unterschiedlich, insgesamt aber verhältnismässig eng sei. Es sei daher bemühend, bei irgendwelchen konkreten Vorlagen immer wieder mit einem Gutachterstreit beginnen zu müssen. Der Bundesrat betrachte es deshalb auf längere Sicht als sinn- voll zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Verfassung zu ergänzen sei und die Kompetenzen klarer zu definieren seien. Mit der Verfassungsrevision solle die Eigentumsgarantie, die ja schon heute - das ist eine Antwort an Herrn Nationalrat Nussbaumer - unbestrittenerweise als eine sozial verpflichtete Eigentumsgarantie verstanden wird, nicht ausgehöhlt, son- dern vielmehr die Voraussetzung für eine breite Eigentums- streuung geschaffen werden. Wegen des ausschliessenden Charakters des Eigentums müsse die Eigentumsgarantie nicht nur den Bestand des einmal erworbenen Eigentums schützen, sondern vor allem auch den Zugang zum Eigentum gewährleisten. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des ei- gentumspolitischen Verfassungskonzepts seien in diesem Sinne zu suchen.
Der Bundesrat will eine Lösung für diese wichtigen Fragen fin- den. Das ist allerdings viel komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Die interdepartementale Arbeitsgruppe «Wei- terentwicklung des Bodenrechts», die ihre Tätigkeit während der Ausarbeitung der Sofortmassnahmen eingestellt hatte, ist jetzt wieder daran, den Katalog denkbarer Massnahmen, un- abhängig von ihrer Normstufe, zu überprüfen und die einzel- nen Massnahmen auf ihre Vor- und Nachteile zu untersuchen. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeitsgruppe dem Bundesrat ihren Bericht Ende dieses Jahres abliefern wird.
Nun zu Ihren parlamentarischen Vorstössen. Herr Nationalrat Bundi hat seine Initiative vor bereits fast acht Jahren einge- reicht. Ihre vorberatende Kommission hatte die Arbeiten über längere Zeit sistiert, weil Mitte der achtziger Jahre über wich- tige Vorhaben mit bodenpolitischer Bedeutung zu entschei- den war. Es ist also inzwischen nicht etwa nichts geschehen. Zu erwähnen sind vor allem die Frage einer materiellen Total- revision der Bundesverfassung, die Stadt-Land-Initiative ge- gen die Bodenspekulation und das bäuerliche Bodenrecht.
Sie haben sich in der Zwischenzeit zugunsten einer Totalrevi- sion der Bundesverfassung ausgesprochen, die vor allem aus einer Nachführung des geltenden Rechts bestehen soll. Das Volk hat zudem die Stadt-Land-Initiative abgelehnt. Das bun- desrätliche Konzept des bäuerlichen Bodenrechts steht ge- genwärtig im Ständerat zur Diskussion.
Ihre vorberatende Kommission hat in der Folge die Beratun- gen wieder aufgenommen. Sie spricht sich mehrheitlich ge- gen die parlamentarische Initiative Bundi aus. Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, die parlamentarische Initiative von Herrn Bundi sei abzulehnen.
Hier möchte ich Herrn Nationalrat Ott, aber auch Herrn Natio- nalrat Herczog eine persönliche Erfahrung bekanntgeben. Es
Parlamentarische Initiative (Bundi)
633
zeigt sich aufgrund meiner langen parlamentarischen Erfah- rung ganz eindeutig, dass die parlamentarische Initiative zwar ein sehr wertvolles Instrument ist, wenn man damit ein klar be- grenztes, überschaubares Ziel verfolgt. Aber die Aussichten, bei grossen Gesetzgebungsprojekten, wie das Verfassungs- bestimmungen sind, mit einer parlamentarischen Initiative zum Ziel zu kommen, sind wirklich sehr klein. Ich war selber in den siebziger Jahren dabei, als man versuchte, mit dem In- strument der parlamentarischen Initiative bei der Mitbestim- mungsfrage zum Ziel zu kommen. Das Resultat war am Schluss ein totaler Scherbenhaufen. Ich glaube, diese Erfah- rungen sind ein Grund mehr, um einzusehen, dass es bei so ambitiösen Gesetzgebungsvorhaben praktisch nur den Weg über den Bundesrat mit Botschaft an das Parlament gibt.
Dabei bestreitet der Bundesrat keineswegs, dass Herr Bundi ein Problem aufgegriffen hat, das von grosser Bedeutung ist. Heute steht - wie mir scheint - nicht mehr die Frage im Vorder- grund, ob im Bodenrecht etwas zu geschehen habe, sondern was und allenfalls auf welchem Wege.
Die parlamentarische Initiative definiert die Eigentumsgarantie neu. Die Stadt-Land-Initiative, die ebenfalls eine umfassende Neuordnung des Bodenrechts beabsichtigte, ist - wie Sie alle wissen - deutlich verworfen worden. Sie haben sich zudem gegen eine materielle Totalrevision der Verfassung ausge- sprochen. In diesem politischen Umfeld scheint es wenig sinn- voll zu sein, eine radikale Umgestaltung der Eigentumsrechte in Angriff zu nehmen. Extremlösungen sind heute nicht ge- fragt. Die Prognose darf gewagt werden, dass beispielsweise eine laut Initiative bloss «angemessene Entschädigung» bei Enteignung und Eigentumsbeschränkungen auf heftigsten Widerstand stossen würde.
Die Initiative ist ferner zentralistisch und räumt dem Bund um- fassende Gesetzgebungskompetenzen ein. Den Kantonen stünde kein nennenswerter politischer und gesetzgeberischer Spielraum mehr zur Verfügung. Die Initiative berücksichtigt daher nach Auffassung des Bundesrates den in unserem Land geltenden Föderalismus zuwenig.
Da der Bundesrat der Motion der Kommissionsmehrheit den Vorzug gibt, möchte ich nicht detaillierter auf die parlamentari- sche Initiative eingehen, sondern die bundesrätlichen Vorstel- lungen anhand der Kommissionsmotion noch etwas erläu- tern. Die Motion der Kommissionsmehrheit ist zwar weniger zentralistisch als die parlamentarische Initiative. Sie strebt aber auch in erster Linie die Schaffung von Bundeskompeten- zen an. Ich möchte mich mit den einzelnen Punkten kurz aus- einandersetzen.
Zu den Punkten 1 und 2 der Motion: Das Ziel der breiten Streu- ung des Grundeigentums und dasjenige, Vorkehren gegen volkswirtschaftlich und sozial schädliche Konzentrationen zu treffen, ergänzen einander zweifellos. Das Ziel der breiten Ei- gentumsstreuung wird eigentlich von niemandem bestritten. Demgegenüber stossen Massnahmen gegen die Eigentums- konzentration eher auf Skepsis. Das Grundeigentum ist eben ein ausschliessliches Recht in dem Sinn, dass der Eigentümer eines Grundstücks eine andere Person als Eigentümer aus- schliesst. Deshalb kommt der Verhinderung einer übermässi- gen Konzentration von Grundeigentum nach Meinung des Bundesrates besondere Bedeutung zu. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir in dieser Richtung mit dem dritten Bundesbeschluss im Rahmen der Sofortmass- nahmen vom letzten Herbst auch ein wichtiges Zeichen ge- setzt haben. Gerade dieser dritte Bundesbeschluss betreffend die Anlagevorschriften für die institutionellen Anleger ist ja in beiden Räten auch am meisten kritisiert worden und war stark umstritten. Herr Nationalrat Bonny hat erneut darauf hingewie- sen. Ich möchte ihm immerhin zu bedenken geben, dass of- fenbar ein Irrtum vorliegt, wenn er sagt, diese institutionellen Anleger hätten früher 60 bis 70 Prozent in Grundeigentum an- legen können. Schon vor dem dringlichen Bundesbeschluss war die Limite auf 50 Prozent beschränkt.
Zu Punkt 3 der Motion: Die Kommissionsmotion fordert weiter die Schaffung von Vorkaufsrechten für selbstgenutztes Grund- eigentum, eventuell zu begrenzten Preisen. Ich darf hier daran erinnern, dass der Bundesrat dieses Vorgehen in der Bot- schaft zur Revision des bäuerlichen Bodenrechtes selber vor-
geschlagen hat und dass dies vom Ständerat diese Woche be- schlossen wurde. Der Ständerat entschied sich dabei für ein Preisprivileg für die Verwandten des Eigentümers.
Beim Vorkaufsrecht für Mieter stellen sich jedoch im einzelnen sehr heikle juristische und praktische Fragen. Wie soll zum Beispiel ein Vorkaufsrecht an der vom Mieter belegten Woh- nung ausgeübt werden, wenn der ganze Wohnblock veräus- sert wird? Ist dem Mieter in Anbetracht der gestiegenen Hypo- thekarzinse mit einem Vorkaufsrecht heute überhaupt noch gedient? Ist ihm der Erwerb wirtschaftlich überhaupt zumut- bar? Wie verhält sich schliesslich das Vorkaufsrecht des Mie- ters zu den in einigen Kantonen heute bereits eingeführten Be- stimmungen über das Verbot der sogenannten Congés-ven- tes? Sofern jeder Mieter seine Wohnung erwerben könnte, würde nach unserer Rechtsordnung Miteigentum oder Stock- werkeigentum gebildet. Aeltere Wohnungen eignen sich aber oftmals wenig zur Umwandlung in Stockwerkeigentum, sind sie doch hinsichtlich Bauqualität und Struktur nicht zu diesem Zweck erstellt worden.
Zu Punkt 4 der Motion: Was die Massnahmen zur Bekämpfung der Spekulation mit Grundeigentum und den Ausgleich von Mehrwerten betrifft, die durch staatliche Vorkehren entstanden sind, stellt sich das heikle Problem, wie sich diese Massnah- men zur Steuerhoheit der Kantone verhalten.
Zu Punkt 5 der Motion: Was das Oeffentlichkeitsprinzip beim Grundstückserwerb betrifft, so wurde mit den Sofortmassnah- men bereits ein erster Schritt getan. Wir sind indessen nicht bei diesem ersten Schritt stehengeblieben, sondern haben in der Revision des ZGB, die soeben im Ständerat behandelt worden ist, eine bundesrechtliche Lösung mit einer Publikati- onspflicht für alle Handänderungen vorgeschlagen, welche vom Ständerat diese Woche auch zum Beschluss erhoben wurde. Sie sehen daraus, dass dieser Punkt 5 der Motion ohne weiteres schon auf Gesetzesstufe erfüllt werden kann.
Zu Punkt 6 der Motion: Ob für die Stärkung des Schutzes des unverbauten Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen eine weitere Verfassungs- bestimmung nötig ist, wie es sowohl die Motion Ihrer Kommis- sionsmehrheit als auch diejenige der Minderheit verlangen, muss erst noch im einzelnen abgeklärt werden. Bekanntlich besteht für die Raumplanung und den Umweltschutz bereits eine Verfassungskompetenz. Soweit damit ein verstärkter quantitativer Schutz des unverbauten Bodens angestrebt wird, könnte dies eine intensivere Ausnutzung des Bodens im Siedlungsbereich bedeuten und negative Auswirkungen auf die Grundstückspreise und auf weniger ertragreiche Nutzun- gen haben. Das Anliegen könnte auch mit den gewünschten Vorkehren gegen die volkswirtschaftliche und sozial schädli- che Konzentration des Grundeigentums kollidieren.
Ich habe hier zugestandenermassen lückenhaft und unvoll- ständig einige Probleme Ihrer Kommissionsmotion aufge- zeigt. Aber meine Erläuterungen sollten doch klargemacht ha- ben, dass die Schaffung neuer bodenrechtlicher Verfassungs- bestimmungen sehr eingehender Abklärungen bedarf. Ein «Schnellschuss»-Gesetzgebungsverfahren, wie wir das letz- ten Herbst im Rahmen der zeitlich befristeten bodenrechtli- chen Sofortmassnahmen zu Recht angewendet haben, er- trägt es auf Verfassungsstufe nicht. Es sind daher vor allem diese zeitlichen Bedenken und die Notwendigkeit, bei den ein- zelnen Punkten Ihrer Kommissionsmehrheit doch den nötigen Handlungsspielraum zu wahren, die den Bundesrat bewegen, Sie zu ersuchen, die Motion Ihrer Kommissionsmehrheit in ein Postulat umzuwandeln.
Damit komme ich noch zur Motion der Kommissionsminder- heit. Zum Teil verfolgt sie ähnliche Ziele wie jene der Mehrheit, geht jedoch in drei Punkten klar über die Motion der Kommis- sionsmehrheit hinaus. Sie verlangt zusätzlich eine Bundes- kompetenz, Kaufs- und Vorkaufsrechte zu begrenzten Preisen einzuführen sowie Vorschriften über die Einschränkung des Grundstückerwerbs als reine Kapitalanlage und über die Ver- äusserung und die Belastung von Grundstücken zu erlassen. Ferner fordert die Minderheitsmotion eine konsequentere Ab- schöpfung planerischer Mehrwerte.
Grundsätzlich spricht, wie bei der Mehrheitsmotion, vor allem das zeitliche Problem gegen die Annahme der Motion. Dazu
57-N
Initiative parlementaire (Bundi)
634
N 22 mars 1990
kommen aber auch materielle Aspekte. Aus heutiger Sicht muss ein Kaufrecht der Gemeinden zu begrenzten Preisen als ein zu weit gehender Schritt in Richtung einer Verstaatlichung des Bodenmarktes beurteilt werden. Der Bundesrat zieht da- her die Motion der Mehrheit Ihrer Kommission jener der Min- derheit eindeutig vor.
Ich komme damit zum Schluss. Der Bundesrat anerkennt, dass auf dem Gebiet des bodenrechtlichen Verfassungsrech- tes ein Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat Ihnen im letzten Herbst auch den Beweis geliefert, dass er fähig ist, rasch zu handeln. Aber Verfassungsrecht lässt sich mit einer Chance auf Annahme in einer obligatorischen Volksabstim mung wirklich nur aufgrund sorgfältigster Vorbereitungsarbei- ten realisieren.
Deshalb lehnen wir die Initiative ab. Allein schon um bei der Vorbereitung der notwendigen neuen verfassungsrechtlichen Bestimmungen inhaltlich und zeitlich eine unbedingt notwen- dige Handlungsfreiheit zu bewahren, empfiehlt Ihnen der Bun- desrat, die Motion der Kommissionsmehrheit in ein Postulat umzuwandeln.
Le président: Nous passons au vote. Je vous propose la pro- cédure suivante: dans un premier temps nous allons voter sur la proposition de donner suite ou de ne pas donner suite à l'ini- tiative Bundi. Dans un deuxième temps, nous opposerons la motion de la majorité à celle de la minorité. Le résultat de ce vote sera confronté à la proposition de M. Gysin qui demande que l'on transmette au Conseil fédéral la motion sous forme de postulat.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) Für den Antrag der Minderheit (Folge geben)
98 Stimmen
53 Stimmen
Motionen ad 82.224 - Motions ad 82.224
Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung der Motion der Mehrheit 93 Stimmen
Für Ueberweisung der Motion der Minderheit 53 Stimmen
Antrag Gysin - Proposition Gysin
Bühler, Berichterstatter: Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, an der Motion festzuhalten.
Ich habe Ihnen in der ersten Sessionswoche dargelegt, dass es eine gewisse Erweiterung der Verfassung braucht und dass eine gründliche Vorbereitung sehr viel Zeit beansprucht. Ich möchte daran erinnern: Expertenkommissionen, breites Ver- nehmlassungsverfahren, Botschaft des Bundesrates und Be- ratung in den Räten. Es ist daher doch recht erstaunlich, dass der Bundesrat die Motion nur in der unverbindlichen Form ei- nes Postulates entgegennehmen will. Sein Handlungsspiel- raum bleibt nämlich auch mit der Motion durchaus gewahrt. Wir haben nämlich nicht allzu lange Zeit, weil die dringlichen Massnahmen befristet sind. Daher muss unverzüglich mit den Vorarbeiten, zum Beispiel mit der Einsetzung einer Experten- kommission usw., begonnen werden.
Wenn der Bundesrat dies beabsichtigt, ist nicht einzusehen, warum er die Motion ablehnt. Die Fragen um Boden und Grundeigentum sind ausserordentlich wichtig, nicht nur in der Sache, sondern auch politisch. Ich möchte Ihnen zu beden- ken geben, dass die Eigentumsgarantie, ja unsere Freiheits- rechte ganz allgemein durch gar nichts anderes stärker ge- fährdet werden, als wenn wir den Missbräuchen und Konzen- trationstendenzen beim Boden und beim Grundeigentum ta- tenlos zusehen.
Bekämpfen wir doch endlich gemeinsam Missbräuche, damit unsere freiheitliche Ordnung nicht durch Ueberreaktionen Schaden nimmt!
Ich bitte Sie daher namens der Kommission, der Motion zuzu- stimmen.
Bundespräsident Koller: In der Sache - das haben Sie aus meinem Votum herausgehört - sind wir mit der Kommissions- mehrheit weitgehend einig. Aber wir nehmen Ihr Reglement ernst, und dieses sagt, dass eine Motion einen verbindlichen Gesetzgebungsauftrag enthält, und zwar in einer bestimmten Richtung. Sie haben in Ihrer Motion sechs Punkte aufgezählt. Deshalb müssen wir Sie beim Wort nehmen. Auch in bezug auf die Frist setzen Sie den Termin, dass der Verfassungsarti- kel bis spätestens 1994, nach Ablauf der bodenrechtlichen So- fortmassnahmen, fertig sein müsste. Ein solches Versprechen kann Ihnen der Bundesrat ehrlicherweise einfach nicht ab- geben. Das ist der einzige Grund, weshalb wir am Postulat festhalten.
Abstimmung - Vote Definitiv - Définitivement Für den Antrag Gysin (Ueberweisung als Postulat) Für den Antrag der Mehrheit (Ueberweisung als Motion) 72 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr La séance est levée à 12 h 40
73 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Bundi) Bodenrecht Initiative parlementaire (Bundi) Droit foncier
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.224
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
623-634
Page
Pagina
Ref. No
20 018 400
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.