Federal Council answers on tunnels and nuclear site

20018357Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)12.03.1990Not Examined

Zusammenfassung

In question time before the National Council, Federal Councillor Ogi answered three questions. On motorway tunnel projects at Islisberg and in the Grenchner Witi, he said the administration expects ecological benefits from the alternative variants but cannot yet give a binding commitment. On the Vereina tunnel, he explained that the car-loading issue was part of the pending complaint proceedings and, if appealed further, would be for the Federal Supreme Court. On a possible new nuclear plant site, he stated that site selection is for project promoters, while the authorities only review compliance at the proposed location.

Regest

Parliamentary question time; the Federal Council may explain the state of planning and administrative responsibilities, but it is not required to pre-commit to future discretionary decisions or to decide matters already pending in administrative complaint proceedings. An open nuclear-energy option does not amount to the designation of a concrete site; site selection belongs to project promoters, while the federal authorities review statutory compliance at the chosen location.

Gesamter Gesetzestext

Vorkommnisse im EMD. Puk

323

  1. März 1990 N

Behinderte zur Verfügung. Das führt zu höheren Fahrpreisen, die den SBB abgegolten werden müssen. Sie sehen, Herr Nationalrat Bürgi, das Problem ist erkannt. Eine endgültige Lösung muss noch gefunden werden.

Frage 32: Rüttimann. Kleeblatt-Initiativen Triple initiative sur les autoroutes

In den Diskussionen zur Abstimmung über die Kleeblatt-Initiati- ven vom kommenden 1. April wird beanstandet, dass der Bun- desrat über Verbesserungsvarianten bei der N 4 (Tunnel Islis- berg lang) und der N 5 (Tunnel Grenchner Witi) noch nicht Be- schluss gefasst habe. Es wird befürchtet, dass nach allfälliger Ablehnung der Initiativen wieder zu den ursprünglichen Varian- ten zurückgekehrt würde.

Wie ist der Stand der Projektierung, und kann der Bundesrat eine Erklärung abgeben, dass er in beiden Fällen die umwelt- freundlichere Lösung wählen wird?

Bundesrat Ogi: Beim Projekt Tunnel Islisberg lang der N 4 geht es um eine Teilüberprüfung des generellen Projektes des Bundesrates von 1970. Der zuständige Kanton Zürich hat in Aussicht gestellt, das Projekt dem Bund bis Ende 1990 einzu- reichen. Gegenwärtig laufen die Arbeiten an der Umweltver- träglichkeitsprüfung. Das Alternativprojekt eines Tunnels der N 5 in der Grenchner Witi ist eine Variante zum Ausführungs- projekt meines Departementes vom Februar 1987. Der beauf- tragte Kanton Solothurn hat das Projekt beim Bund noch nicht eingereicht. Auch hier fehlt namentlich noch die Umweltver- träglichkeitsprüfung. Beide Projekte werden von den Kanto- nen, gestützt auf einen Auftrag - ich betone: gestützt auf einen Auftrag - des EVED aus dem Jahre 1988, bearbeitet.

Die Aufträge des EVED zeigen unseren klaren Willen, für Um- welt und Landschaft bestmögliche Projekte zu verwirklichen. Nach heutigem Wissensstand rechnen wir mit wesentlichen ökologischen Vorteilen der Alternativprojekte, also des Tun- nels Islisberg lang und des Tunnels in der Grenchner Witi. Die- sen Alternativprojekten stehen natürlich erhebliche Mehrko- sten beim Bau und auch im Betrieb gegenüber. Auch der Energieverbrauch der Tunnel wird viel höher liegen. Departe- ment und Bundesrat kennen die konkreten Projekte aber noch nicht. Ohne dieses Wissen können wir es nicht verantworten, heute weitreichende Entscheide verbindlich zu versprechen. Wir betreiben ehrliche Politik. Wir werden jedoch den berech- tigten ökologischen Anliegen bei beiden Teilstrecken einen hohen Stellenwert geben.

Der Bundesrat bekräftigt, dass die Aufträge des EVED an die Kantone in keiner Weise Abstimmungstaktik im Hinblick auf die Kleeblatt-Initiativen darstellen.

Frage 33: Bühler. Vereinabahntunnel Tunnel de la Vereina

Vor kurzem war das Engadin wieder einmal praktisch von der übrigen Schweiz abgeschnitten. Eine möglichst rasche Ver- wirklichung der wintersicheren Verbindung drängt sich zweifel- los auf. Zudem ist bekannt, dass die Verzögerungen im Bau die- ses Tunnels täglich 80 000 Franken kosten, daher frage ich den Bundesrat:

  1. Bis wann ist der ausstehende Entscheid des Departementes zu erwarten?

  2. Sollte die Vereinabahnlinie betriebsbereit sein, bevor die Um- fahrung Klosters verwirklicht ist, braucht es für diesen Fall einen separaten Entscheid über die Frage: Betriebsbewilligung mit oder ohne Autoverlad? Und wer ist für diesen allfälligen Ent- scheid zuständig?

Bundesrat Ogi: Der Beschwerdeentscheid des EVED wird in wenigen Wochen gefällt werden können. Im EVED haben wir diesen Fall stets in höchster Priorität behandelt. Schon im Sep- tember 1988 hätten wir mit einem Zwischenentscheid einen teilweisen Baubeginn ermöglichen wollen. Ueber die Anfech- tung dieses Zwischenentscheides urteilte das Bundesgericht erst mehr als ein Jahr später, im Herbst 1989. Das Beschwer- deverfahren deckte zudem Mängel und Lücken des Projektes

auf. Es fehlte die Erschliessung des Verladebahnhofes. Darum musste das Beschwerdeverfahren im EVED eingestellt wer- den .. Im November 1989 wurde der nachgeholte Entscheid des Bundesamtes für Verkehr dazu rechtskräftig. Innerhalb von nur gut drei Monaten wurde jetzt bei uns dieser komplexe Entscheid vorbereitet.

Zur zweiten Frage. Zuerst das Problem: Zum Vereinabahntun- nel gehört der Autoverlad für die wintersichere Verbindung ins Unterengadin. Im Prättigau ist eine Umfahrungsstrasse für die Dörfer vorgesehen. Es ist denkbar, dass der Autoverlad früher bereit ist als die Umfahrungsstrasse. Darf der Autoverlad in diesem Falle eröffnet werden? Dieses Problem ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.

Darum kann sich der Bundesrat dazu nicht äussern. Sollte der Beschwerdeentscheid des EVED von irgendeiner Seite ange- fochten werden - solches ist ja heutzutage leider nicht mehr auszuschliessen -, so wäre das Bundesgericht und nicht der Bundesrat zuständig.

Frage 34: Bär. Atomkraftwerk-Standort Nouvelle centrale nucléaire. Implantation

Wo sieht der Bundesrat den Standort für den Bau eines neuen Atomkraftwerkes vor, wenn auf den Standort Graben verzichtet wird und die Option Kernenergie offengehalten werden soll?

Bundesrat Ogi: Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, nach möglichen Standorten für Kernkraftwerke Ausschau zu halten. Das ist Sache der Projektanten. Aufgabe der Bundesbehör- den ist es, zu prüfen, ob das Projekt die Anforderungen des Atomgesetzes am vorgesehenen Standort erfüllt. Aufgrund dieser Abklärungen entscheidet der Bundesrat dann über die Rahmenbewilligung. Wenn der Bundesrat die Option Kern- energie offenlässt, dann lässt er einfach die Möglichkeit eines weiteren Ausbaus der Kernenergie offen, ohne konkrete Pro- jekte anzugeben.

Der Standort Graben, Frau Nationalrätin Bär, wurde anfangs der achtziger Jahre geprüft und als an und für sich geeignet betrachtet. Von der Sache her sind keine neuen Entwicklun- gen eingetreten, derentwegen sich eine andere Beurteilung aufdrängen würde.

Frau Bär: Herr Bundesrat Ogi, wenn keine neuen Standorte gesucht werden, heisst das, dass der nächste Standort eben Graben ist und dass Sie am Graben-Projekt festhalten werden, nachdem über die beiden Initiativen abgestimmt wurde?

Bundesrat Ogi: Ich bin kein Hellseher, aber der Bundesrat muss Handlungsspielraum haben, wenn er an seiner Option Kernenergie festhalten will.

90.022

Vorkommnisse im EMD. Parlamentarische Untersuchungs- kommissionen Evénements survenus au DMF. Commissions d'enquête parlementaires

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 303 hiervor - Voir page 303 ci-devant

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Vorkommnisse im EMD. Parlamentarische Untersuchungskommissionen Evénements survenus au DMF. Commissions d'enquête parlementaires

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1990

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.022

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 12.03.1990 - 14:30

Date

Data

Seite

323-323

Page

Pagina

Ref. No

20 018 357

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

motorway planningenvironmental assessmentadministrative complaintnuclear energysite selectionpublic questionstransport infrastructure