N 8 mars 1990
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Organisation militaire. Révision partielle
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 8. März 1990, Vormittag Jeudi 8 mars 1990, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Ruffy
89.020
Militärorganisation. Teilrevision Organisation militaire. Révision partielle
Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 28. Juni 1989 (BBI II, 1194)
Message, projets de loi et d'arrêté du 28 juin 1989 (FF II, 1078) Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1989 . Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1989
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag der sozialdemokratischen Fraktion Rückweisung an den Bundesrat
im Hinblick auf eine grundsätzliche Revision. Nach der Ab- stimmung vom 26. November 1989 erscheinen die wenigen geringfügigen Aenderungen an der Militärorganisation als un- genügend.
Proposition du groupe socialiste Renvoi au Conseil fédéral
en vue d'une révision fondamentale. Au lendemain du 26 no- vembre 1989 ces quelques retouches de l'OM sont insuffisan- tes.
Feigenwinter, Berichterstatter: Eine Vorbemerkung: Dieses Geschäft wurde noch unter dem Präsidium von Herrn Paul Wyss durchberaten. Es war vorgesehen, es in der Dezember- session zu behandeln. Leider haben wir es aus Zeitmangel nicht behandeln können, so dass ich als neuer Präsident der Militärkommission die Aufgabe habe, Ihnen diese Teilrevision des Militärorganisationsgesetzes vorzustellen.
Die Botschaft datiert vom 28. Juni 1989. Es hat also ziemlich lange gedauert, bis wir zur Behandlung gekommen sind. Im Ständerat wurde sie bereits in der Herbstsession verabschie- det, und die Militärkommission hat sie bereits am 30. Oktober letzten Jahres verabschiedet, also vor der Volksabstimmung über die Abschaffung der Armee.
Es wird heute von seiten der sozialdemokratischen Fraktion ein Antrag gestellt werden, der dem Abstimmungsresultat vom 26. November Rechnung tragen will. Wie ich bis jetzt gehört habe, wird das damit begründet, dass diese Vorlage ange- sichts dieses eindeutigen Resultates zuwenig weit gehe. Aber in Tat und Wahrheit ist das Resultat schon eindeutig, und zwar im Sinne der Beibehaltung der Armee.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr dieses Abstim- mungsresultat umfunktioniert wird. Wenn in einer anderen An- gelegenheit ein Verhältnis von 64 zu 36 Prozent der Stimmen erzielt wird, spricht man von einem wirklich eindeutigen Resul- tat. Die Untersuchungen bezüglich dieses Abstimmungser- gebnisses haben das Resultat gezeitigt, dass lediglich 20 Pro-
zent der Armeeabschaffungsbefüworter harte Armeegegner und 16 Prozent in irgendeiner Form mit der konkreten Aus- gestaltung der Armee nicht zufrieden sind. Was wir nun ma- chen, ist eine konkrete Aenderung gewisser Institutionen in dieser Armee. Wir tragen also durchaus auch den kritischen Stimmen Rechnung, die sich im Sinne einer Denkzettelstrate- gie gegen diese Armee ausgesprochen haben.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und das, was mit dieser Vorlage verbessert werden kann - auf diese Punkte komme ich zurück -, sofort in Kraft zu setzen.
Noch eine weitere Vorbemerkung: Das Projekt «Armee 95» ist in Bearbeitung. Mit dem Projekt «Armee 95» sollen einschnei- dende Aenderungen in der Armee realisiert werden. Die Be- stände sollen fühlbar verkleinert werden. Die Heeresklassen sollen vereinheitlicht werden. Das Dienstalter soll - wenn ich es richtig in Erinnerung habe - auf 40 Jahre herabgesetzt wer- den. Bei diesem Projekt werden wir also durchaus Gelegen- heit haben, zu einer anders als heute organisierten Armee Stel- lung zu nehmen.
Sie werden begreifen, dass derart einschneidende Verände- rungen nicht an einem Tag oder in einem Jahr realisiert wer- den können. So wenig wie Rom an einem Tag gebaut worden ist, sondern einen langsamen Entwicklungsprozess mitge- macht hat, so wenig kann eine Armee an einem Tag verändert werden. Das ist weder bei den Warschauer-Pakt-Staaten - so- weit dieser Pakt überhaupt noch besteht - noch bei den Nato- Staaten der Fall; dieser Pakt besteht Gott sei Dank noch. Auch die Schweiz kann hier keine Ausnahmen machen.
Wir schlagen Ihnen eine Aenderung der Militärorganisation vor. Die Militärorganisation ist eigentlich das Grundgesetz, die Verfassung der Armee und hat schon ein beträchtliches Alter. Sie trägt den Jahrgang 1907 und wurde immer wieder revi- diert, das heisst, den veränderten Verhältnissen angepasst. In der Regel legt der Bundesrat in jeder Legislaturperiode eine Teilrevision vor.
Die heute zur Diskussion stehende Revision umfasst folgende Hauptpunkte:
In einem ersten Teil (Teil A) werden erstens die Abschaffung des HD-Status und - damit verbunden - die Einführung der dif- ferenzierten Einteilung vorgeschlagen. Zweitens wird die Pflicht zur Absolvierung von Inspektionen neu geordnet. Die bisher bestehenden Inspektionen waren neunmal zu leisten. In der Zukunft sollen nur noch drei Inspektionen nach Absol- vierung des ordentlichen Militärdienstes geleistet werden. Es wird der Rechtsschutz der Armeeangehörigen jetzt im Gesetz geregelt. Bisher war er nur im Dienstreglement enthalten. Und es war ursprüngilch beantragt, eine Gesetzesgrundlage für eine Sicherheitsüberprüfung einzuführen. Auf letzteren Revisi- onspunkt hat der Ständerat verzichtet. Auch wir beantragen Ih- nen, vorläufig von dieser Regelung Abstand zu nehmen.
In einem Teil B, in einem nicht referendumspflichtigen Bun- desbeschluss, wird die Offiziersausbildung neu geregelt. Ich lege die Stellungnahme der Militärkommission zu den wichtig- sten Aenderungen dieser Revision bereits beim Eintreten dar und werde in der Detailberatung - soweit keine neue Anträge gestellt worden sind - nur auf diejenigen Artikel eingehen, für welche die Kommission einen Aenderungsantrag stellt.
·Die Botschaft des Bundesrates gibt die notwendigen Erläute- rungen. In der Militärkommission sind die Vertreter des EMD in kooperativer und sachkundiger Weise auf die Fragen und Kriti- ken der Kommissionsmitglieder eingegangen. Ich möchte für diese Auskunftserteilung danken.
Heute geht es nun darum, HD-Pflichtige gewöhnlichen Dienst- pflichtigen gleichzustellen. Wir müssen dabei das Bild vom HD Läppli vergessen. HD-Pflichtige erfüllen heute sehr an- spruchsvolle Funktionen. Das können Aerzte sein, die fachlich und militärisch ausgezeichnet qualifiziert sind, aber wegen ei- .
ner Krankheit oder eines Unfalles keinen eigentlichen Militär-
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dienst oder keine Militärgrundausbildung, wie sie die RS dar- stellt, absolvieren konnten. Es können auch qualifizierte Kräfte aus der Baubranche sein - Ingenieure, Techniker -, die aus ähnlichen Gründen in Seilbahn- oder Eisenbahndetachemen- ten usw: anspruchsvolle Bauarbeiten durchführen. HD-Ange- hörige erfüllen heute insbesondere im Hochtechnologiebe- reich, der auch in die Armee Einzug gehalten hat - denken Sie an elektronische Steuerungen und Kontrollmechanismen oder auch an Uebermittlungsgeräte -, wichtigste Funktionen. Grundsätzlich will man mit der neuen Regelung klarstellen, dass jemand, der Militärdienst leistet, auch die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen haben soll. Zahlen- mässig fallen die heute als HD-tauglich erklärten Wehrmänner nicht ins Gewicht. 1988 waren es beispielsweise nur 0,4 Pro- zent der Stellungspflichtigen. Die Aufhebung des HD-Status erfordert eine Aenderung von verschiedenen Bestimmungen der Militärorganisation. Zudem müssen die bisherigen HD- Formationen in ordentliche kantonale oder eidgenössische Formationen übergeführt werden.
Ein besonders heikles Problem bietet die Ueberführung der HD-Kader in die Offiziers- und Unteroffiziersränge der Armee. Die Verleihung der Grade und die einzelnen Voraussetzungen dazu werden im Uebergangsrecht geregelt. Dabei wird die be- standene Kaderschulung auch der HD-Angehörigen für den Grad massgebend sein, zum Beispiel werden Absolventen des Kaderkurses 1 Unteroffiziere und bekleiden den Grad ei- nes Korporals. Absolventen des Kaderkurses 2 werden Offizie- ren gleichgestellt.
Wegen der Abschaffung des HD-Status werden auch die Hilfs- dienstfunktionsstufen 1a bis 5 hinfällig. In diesen werden taug- liche Dienstpflichtige mit besonderen Kenntnissen eingereiht. Es handelt sich zum Beispiel um Spezialisten für den Armee- stab, für die Armeestabsgruppe Abteilung Presse und Funk- spruch, die AC-Labors und den Militäreisenbahndienst. Dafür soll ein Offiziersfunktionsstatus geschaffen werden, der nur für die Dauer der Funktionsausübung verliehen wird. Er soll Sol- daten, Gefreiten und Unteroffizieren mit besonderen Kennt- nissen die Rechte und Pflichten eines Offiziers verleihen.
In der Kommission gab dieser neue Status zu eingehenden Diskussionen Anlass. Der Vorsteher des EMD hat die Zusiche- rung abgegeben, dass von dieser Möglichkeit nur im bisheri- gen Rahmen Gebrauch gemacht werden soll und die Stäbe, die ohnehin schon gross genug sind, nicht noch zusätzlich vergrössert werden sollen.
Nicht einverstanden war die Kommission mit der Bezeichung «Offiziersfunktionär». Sie beantragt, diesen Titel zu ändern und den Namen «Fachoffizier» zu verwenden - die Artikel 72bis und 97 sollen entsprechend angepasst werden.
Eine Reduktion der ausserdienstlichen Inspektionen von 9 auf 3 lässt sich deshalb verantworten, denn dank dieser Reduk- tion können die Zeughäuser mehr notwendige Arbeitsstunden für die Wartung des bei ihnen eingelagerten Materials einset- zen.
Die Kommission stimmt dieser Aenderung zu, welche eine echte Rationalisierung bedeutet, und es ist heute, angesichts des Projektes «Armee 95» nicht auszuschliessen, dass mit dem Verzicht auf die drei Heeresklassen - Auszug, Landwehr und Landsturm - und der Reduktion des militärpflichtigen Al- ters, des Wehralters, die Inspektionen überhaupt abgeschafft werden können, mindestens als Regel.
schiedet. Dieses Gesetz ist aufgrund von Artikel 3 nicht an- wendbar für das Verfahren in militärischen Kommandosa- chen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass der Begriff «militä- rische Kommandosache» unterschiedlich interpretiert werden kann. Im Militärdienst selbst, also wenn der Wehrmann sich im Dienst befindet, stellt sich dieses Problem natürlich nicht. Es ist klar, dass gegen den Befehl, er habe Wache zu stehen, keine Beschwerde im Sinne dieses Gesetzes erhoben werden kann, weil sonst ja kein Dienstbetrieb mehr möglich wäre, ins- besondere mit dem Suspensiveffekt einer Beschwerde.
Anders verhält es sich aber bei Entscheiden ausserhalb des Dienstes. Ist zum Beispiel bei der Aushebung eine Zuteilung zur Infanterie statt zur Artillerie, wie der Stellungspflichtige dies wünscht, eine Kommandosache, oder ist der Entscheid über eine Dienstverschiebung Kommandosache oder eine nor- male Verfügung der Verwaltung? Hier bestehen natürlich Unsi- cherheiten, welche nun mit den neuen Artikeln 34bis, 34ter und 34quater beseitigt werden sollen. Zudem wird das Klage- recht der Armeeangehörigen im Gesetz verankert. Bis jetzt wa- ren ja das Klagerecht und das entsprechende Verfahren nur im Dienstreglement in den Ziffern 250 bis 254 geregelt. Dieses Dienstreglement wurde seinerseits vom Bundesrat erlassen und hat keine Gesetzeskraft.
In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht der Rechtsschutz des Armeeangehörigen in sehr wichtigen Fra- gen wie zum Beispiel den Menschenrechten zusätzlich ver- bessert werden solle.
Heute ist der Vorsteher des EMD letzte Instanz für diese Art von Klagen, und er hat damit auch eine Ombudsmann-Funktion. Die Praxis hat immerhin gezeigt, dass die meisten Klagen nicht schwerwiegende Dinge, für die ein wesentlich verbesser- ter Rechtsschutz nötig wäre, betreffen. Das EMD prüft zurzeit, ob ein Ombudsmann für die Armee, so wie er von Herrn Hu- bacher schon vor Jahren vorgeschlagen wurde, trotzdem ein- geführt werden soll.
Das Problem der Sicherheitsüberprüfungen haben wir wie der Ständerat abschlägig entschieden. Das heisst nicht, dass auf diese Sicherheitsüberprüfungen verzichtet werden soll. Mit der momentanen Streichung dieses Vorschlages der Verwal- tung soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, den Ab- schluss der Beratungen über das Datenschutzgesetz abzu- warten und das Ganze noch einmal zu überdenken. In der sei- nerzeitigen Arbeitsgruppe Jeanmaire war ja die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, die zweifellos notwendig sind, verlangt worden.
Hinter dem in der Botschaft dargelegten Prozedere - das war auch ein Grund, warum wir es jetzt nicht aufgenommen haben - scheint der Militärkommission kein positiver Geist zu stehen. Es ist bürokratisch, perfektionistisch und lässt - nach Auffas- sung der Kommission - den gesunden Menschenverstand vermissen. Eine Neuauflage der entsprechenden Bestimmun- gen müsste zudem eine parlamentarische Kontrolle der Si- cherheitsüberprüfungen vorsehen. Wir haben in den letzten Tagen viel über dieses Problem diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass erst nach Abschluss dieser Diskus- sionen über die parlamentarische Kontrollen auch in diesen Bereichen zu legiferieren wäre.
Gesamthaft ist der Vorschlag des Bundesrates ausgewogen, und die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zur Vor- lage, so wie sie aus der Beratung der Kommission hervorge- gangen ist. Im Teil B - ich habe darauf hingewiesen - wird die Totalrevision des Bundesbeschlusses über die Offiziersaus- bildung neu gefasst. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem fa- kultativen Referendum. Der Zusammenhang mit der Militäror- ganisation ist dadurch gegeben, dass grundsätzlich die Dauer der Schulen und Kurse im Gesetz festgelegt ist. Für die Aus- bildung der Offiziere hat aufgrund von Artikel 131 der Militäror- ganisation die Bundesversammlung die abschliessende Kom- petenz zur Festlegung der Dauer der Schulen und Kurse.
Dieser Bundesbeschluss untersteht also aufgrund von Artikel 220 der Militärorganisation nicht dem Referendum. Er bringt eine Modernisierung, und er ist nicht von der Tendenz be- herrscht, diese Kurse zu verlängern, sondern sie zu straffen und zu kürzen. Es gibt eine einzige Ausnahme: die Feldtele- grafen-Offiziersschule.
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Die Kommission beantragt Ihnen, diesem Beschluss ohne Aenderungen zuzustimmen.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: La loi fédérale sur l'organisa- tion militaire, qui date de 1907, contient les plus importants droits et devoirs du citoyen des cantons et des communes en relation avec notre armée. La révision projetée, qui a d'ailleurs été acceptée à l'unanimité par le Conseil des Etats en septem- bre 1989, comprend les points suivants: en partie A, la sup- pression du service complémentaire et l'introduction de l'in- corporation différenciée, une nouvelle réglementation des ins- pections, une protection juridique du militaire et, finalement, l'inscription d'un contrôle de sécurité dans le domaine mili- taire. La partie B touche à la révision complète de l'arrêté fédéral concernant la formation des officiers.
Afin d'éviter tout malentendu, il faut préciser que la présente révision n'a rien à voir avec le plan de réforme de l'année 1995. Premièrement, suppression du statut de complémentaire et introduction de l'incorporation différenciée. Le service com- plémentaire féminin a été abandonné en 1986. Ce même prin- cipe discriminatoire doit également être supprimé chez les hommes. Compte tenu de l'évolution technologique, il existe actuellement un large éventail de possibilités d'incorporer les conscrits et de les attribuer à une fonction correspondant à leurs aptitudes. Il est important que chaque citoyen appelé à servir soit placé sur un pied d'égalité: mêmes droits et mêmes devoirs, même formation et même durée de service. Une pro- cédure de recrutement améliorée, avec entretien personnel avec le conscrit, permettra de mieux juger ses aptitudes psy- chiques et physiques.
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En ce qui concerne l'instruction, l'incorporation différenciée implique nécessairement une instruction différenciée. Dans une arme ou un service qui groupe des hommes ayant des ap- titudes physiques inégales, des exigences concernant les ef- forts physiques et l'organisation de l'instruction doivent être adaptées.
Autre problème soulevé par cette nouvelle formule: la réorga- nisation de la hiérarchie dans les cadres. La formation du ca- dre sera déterminante pour l'attribution du grade. Celui qui a accompli le cours de cadre 1 reçoit le grade de caporal. Celui qui a accompli le cours de cadre 2 devient officier. L'article 72 prévoit qu'en cas de nécessité des fonctions d'officier peuvent être confiées à des soldats ou à des sous-officiers ayant des connaissances particulières. Il s'agit principalement de spécialistes pour l'état-major de l'armée: presse, radio, labora- toire AC, constructions, etc. De par la fonction qui leur serait confiée, ces soldats ou sous-officiers devraient bénéficier du même statut. La terminologie retenue par la commission est celle d'officier spécialiste.
Deuxièmement, nouvelle réglementation des inspections. Il est prévu à l'article 99 d'alléger quelque peu les obligations hors service pour les militaires en réduisant de neuf à trois les inspections de l'équipement personnel. Le nouvel équipe- ment du soldat et son entretien occasionneront un surplus de travail dans les arsenaux cantonaux. Ajoutées aux réductions de temps de travail, ces nouvelles exigences demandent une certaine rationalisation.
Troisièmement, protection juridique du militaire. Les nou- veaux articles 34bis, 34ter et 34quater permettent d'introduire dans une loi le droit de plainte du militaire, ce qui, jusqu'ici, était prévu dans le règlement de service. De plus, la loi sur la procédure administrative sera adaptée. Elle ne s'appliquera pas aux affaires relevant du pouvoir de commandement. Des prescriptions suffisantes ont été introduites dans la loi concer- nant l'organisation militaire. Pour les détails, il y a lieu de con- sulter le tableau en page 19 du message.
Quatrièmement, inscription d'un contrôle de sécurité dans le domaine militaire. Le Conseil des Etats a décidé de biffer cette disposition. En vous priant de suivre la décision de la Chambre des cantons, la commission ne prétend pas qu'un contrôle de sécurité n'a pas sa raison d'être, mais le système proposé nous paraît trop compliqué et trop perfectionniste. Attendons d'abord les débats sur la protection des données.
Sans contre-proposition, la commission vous invite à entrer en matière pour la révision partielle de cette loi.
En ce qui concerne la partie B, elle se réfère à une révision to- tale de l'arrêté fédéral sur la formation des officiers. En vertu de l'article 220 de l'organisation militaire, cet arrêté n'est pas sou- mis au référendum. La durée des cours et des écoles est fixée dans la loi sur l'organisation militaire, à l'exception de la forma- tion des officiers. C'est dans ce contexte que le Conseil fédéral propose la refonte de cet arrêté. La commission a suivi en cela ces propositions.
M. Aguet: Les propositions qui sont formulées dans le projet du Conseil fédéral vont dans la bonne direction. Cette petite révision de l'organisation militaire a même trouvé un certain appui de notre part.
Nous n'avons proposé aucune modification formelle pendant la séance de la commission. Le seul article que nous désirions absolument ne pas voir figurer dans cette modification, l'article 148, a même été retiré par le Conseil des Etats, comme on vient de le rappeler, pour être présenté en d'autres temps, nous nous en réjouissons. Par la voix de M. Lederberger, les commissaires socialistes ont cependant réservé l'avis de leur groupe. Ils pressentaient bien que toutes les propositions que les socialistes formulent depuis tant d'années reprendraient une nouvelle actualité si plus d'un quart - disions-nous à l'épo- que - des électeurs s'engageaient dans la proposition ex- trême de la suppression de notre armée. Ainsi donc, le groupe socialiste vous propose de renvoyer ce projet comme insuffi- sant. Ainsi, les propositions tout de même formulées par nos collègues dans le cadre de ce débat doivent être considérées comme subsidiaires.
Or, près de 36 pour cent des Suisses ont voté la suppression de notre armée. Les «réformettes» ne sont donc plus de mise. Cette révision, pour positive qu'elle soit, doit être retournée au Conseil fédéral pour qu'il s'active à résoudre bon nombre de propositions que nous formulons depuis de nombreuses an- nées. Je pense par exemple à la suppression de la justice mili- taire en temps de paix, à l'abandon de l'obligation de grader, à l'interdiction d'utiliser l'armée pour contrôler l'ordre intérieur, à la création d'un vrai service civil de remplacement, à l'égalité de traitement entre les officiers et les soldats, à l'accès facilité au service militaire non armé. Un nombre important de propo- sitions, et vous savez qu'il y en a encore beaucoup d'autres qui mijotent, dont on parle depuis longtemps, sont régulière- ment écartées. Voilà six problèmes, parmi tant d'autres, dont il n'est plus possible de différer la solution.
L'armée retrouvera la confiance de la jeunesse si les autorités fédérales et l'état-major savent, très vite, faire preuve d'ouver- ture, de compréhension, d'intelligence. A côté des formes structurelles, il est bon de se souvenir que, si 36 pour cent des Suisses ont dit non à l'armée, parmi ceux qui ont refusé cette proposition extrême il y a un très grand nombre de Suisses et de Suissesses qui désirent des dépenses plus raisonnables. C'est là évidemment un autre sujet, d'ordre budgétaire, qui doit nous conduire à choisir de privilégier la volonté populaire d'assurer efficacement la défense du pays plutôt que l'addi- tion de moyens techniques puissants et coûteux.
En ce qui concerne cette «réformette» que le groupe socialiste souhaite retourner au Conseil fédéral afin de l'élargir, il faut ce- pendant relever les points positifs suivants: l'incorporation dif- férenciée et la suppression du service complémentaire, la meilleure utilisation des compétences, le recrutement effectué de manière plus intelligente, la diminution des inspections. Mais après le 26 novembre, après les découvertes faites dans les fichiers du département et dont nous avons beaucoup parlé la semaine dernière, il n'est pas possible à notre avis de s'en tenir à si peu. Pendant de longues années, on a dit que l'armée était un facteur de cohésion nationale. Je partage cette affirmation, à quelques nuances près toutefois. Nous sommes en droit de nous demander maintenant si l'armée ne risque pas de devenir un facteur de division. Une part très im- portante, voire majoritaire, de la jeunesse de notre pays dit n'en plus vouloir et, dans le contexte international actuel, elle n'admettra plus, comme notre propre génération, la réponse du mauvais caporal que nous avons enregistrée sous cette coupole pendant tant d'années: «Je ne veux pas le savoir!» Le climat semble pourtant être à l'ouverture. Au soir de la vota-
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tion, mais aussi le lundi 3 décembre à l'heure des questions ainsi que lors d'une réunion de la Commission des affaires mi- litaires à la fin janvier, M .· Villiger, conseiller fédéral, s'est en- gagé à créer plusieurs commissions ou groupes de travail chargés d'analyser le profond malaise qui entoure notre armée et les propositions les plus originales sont attendues. Pour pratiquer depuis quelque temps les chefs de notre «grande muette» dans le cadre des travaux de la Commission des affaires militaires, je ne doute pas un instant qu'ils sachent faire preuve d'intelligence et d'ouverture. Parce qu'ils aiment à répéter qu'ils ne sont que des exécutants, il faut absolument que ces réformes soient souhaitées par le Parlement et par le Conseil fédéral, c'est-à-dire par les autorités politiques. Plus le processus de réforme sera rapide, plus vite notre armée retrouvera l'appui moral dont elle a besoin pour accomplir sa tâche importante -je souligne importante - parmi toutes celles qui doivent concourir à la sécurité de notre pays.
Dans la politique de sécurité, nous ne le dirons jamais assez, l'armée n'est qu'un élément, et le dernier que nous aurons à employer seulement si tous les autres ont échoué. Les sonda- ges révèlent que si 64 pour cent des électeurs et électrices ont voté contre la suppression de l'armée, 87 pour cent désirent une transformation de notre politique de défense et estiment que le volet «armée» de la politique de sécurité doit être réévalué financièrement à la baisse, considérant comme in- défendables les sommes folles que nous dilapidons pour un matériel de plus en plus coûteux. Beaucoup voudraient égale- ment que soient résolues toutes les vieilles revendications des pacifistes que l'on emprisonne chez nous, comme on les em- prisonne dans toutes les dictatures du monde pour leur opi- nion. Il serait temps que ce jeu cesse en Suisse, car, je le répète, 87 pour cent des Suisses et des Suissesses disent leur malaise et souhaitent une attitude ouverte et intelligente de no- tre Parlement.
Ne trompez pas cet espoir. Même si elle est positive, la «réfor- mette» proposée par cette modification de l'organisation mili- taire sera perçue par l'opinion publique comme un trop petit «toilettage» de surface. Je suis de ceux qui ont voté contre l'ini- tiative. Après l'école de recrues, j'ai accompli mon service mili- taire souvent même avec plaisir, mais l'attitude bornée de ceux qui ne veulent rien entendre depuis des années des sugges- tions que nous formulons me conduise à penser que les fos- soyeurs de notre défense ne sont pas du côté que l'on croit. Il est indispensable d'accélérer le processus de réforme. M. Villiger a fait des promesses, la réforme annoncée pour 1995 ne doit pas être que technique, elle doit aussi donner satisfac- tion aux revendications politiques. Nous constatons que le Bloc de l'Est, tellement dangereux, s'est effrondre sur lui- même, que les Etats européens, belliqueux pendant deux mille ans, construisent enfin un continent solidaire, moderne, tourné vers le progrès et l'ouverture au monde, que la Suisse, garante pendant plus d'un siècle de sécurité et de stabilité au coeur de cette Europe folle, prend maintenant l'attitude d'un hérisson incongru au milieu de ce continent d'espoir et de re- nouveau. Alors que tant de citoyens et de citoyennes atten- dent de profonds changements, que près de 36 pour cent vont jusqu'à voter la suppression de l'armée, pouvons-nous nous contenter de supprimer le service complémentaire et quel- ques inspections? Avant le 26 novembre, nous n'en avions déjà pas le droit, aujourd'hui encore moins.
C'est pourquoi, au nom du groupe socialiste, je vous prie de retourner ce projet, par ailleurs sympathique, au Conseil fédéral.
Si par hasard ou par inadvertance vous ne suiviez pas notre proposition, je répète que nous ne combattrons pas le projet. Je me permets d'ores et déjà de vous rendre attentifs aux pro- positions subsidiaires formulées par MM. Ledergerber, Leuen- berger et Stappung, qui auront au moins l'avantage de rendre cette réforme un peu plus substantielle.
Wyss Paul: Um es vorwegzunehmen: Unsere Fraktion tritt auf die Teilrevision ein und befürwortet auch die Aenderungen, wie sie der Kommissionspräsident dargelegt hat. Das gilt auch für den Bundesbeschluss über die Offiziersausbildung.
Erstaunlich für unsere Fraktion ist, dass die sozialdemokrati-
sche Fraktion das Geschäft zurückweist. Die SP-Mitglieder in der Militärkommission haben doch an der Kommissionssit- zung vom 30. Oktober 1989 - also noch vor der Volksabstim mung über die Armeeabschaffungs-Initiative - diese Vorlage gutgeheissen. Sie haben auch die Kommissionshaltung un- terstützt, dass diese Vorlage nicht mit den Reformplänen «Ar- mee 95» in Verbindung gebracht werden darf.
Steht denn die Teilrevision der Militärorganisation mit der be- absichtigten Reform 95 im Widerspruch? Warum soll es denn nicht möglich sein, die seit langem von allen - auch von sozial- demokratischer Seite - gewünschte Abschaffung des Hilfs- dienststatus - damit verbunden die Einführung der differen- zierten Einteilung - schon heute zu verwirklichen? Warum soll die Reduktion der Inspektionspflicht zurückgestellt werden - eine Massnahme, die gerade auch von der SP-Basis seit lan- gem gefordert wird? Warum sollen schliesslich die Veranke- rung des Klagerechts und weitere Verbesserungen des recht- lichen Status der Wehrpflichtigen abgeblockt werden?
Zudem: Ebenso wie der Ständerat hat auch unsere Kommis- sion die Einführung von allgemeinen Sicherheitsüberprüfun- gen klar zurückgewiesen, zu einem Zeitpunkt notabene, als über Schnüffelkarteien noch lange nicht gesprochen wurde. Unsere Fraktion kann deshalb nicht glauben, dass der Rück- weisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion, wie er nun von Herrn Aguet schön dargestellt worden ist, aus sachli- chen Erwägungen gestellt wird. Wir können uns kaum vorstel- len, dass der SP-Fraktion ernsthaft daran gelegen sein kann, die letztlich auch von ihr unbestrittenen Verbesserungen zu verzögern, bis eine grundsätzliche Revision stattfindet.
Weshalb also dieses Bremsmanöver? Es warten noch Tau- sende von HD-Pflichtigen darauf, dass ihre Diskriminierung endlich aufgehoben wird, wie dies just von SP-Seite immer wieder gefordert worden ist. Tausende wären froh, weniger In- spektionen bestehen zu müssen. Wir appellieren deshalb an die SP-Fraktion, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, indem sie das Abstimmungsresultat vom 26. November 1989 so interpretiert, dass nun alles, was vom EMD kommt, bis auf weiteres grundsätzlich aufs Eis zu legen ist. Wir haben von Sprecher Aguet schöne Beispiele erhalten. Eine solche Hal- tung ruft nicht nur bei uns, sondern bestimmt auch bei weiten Kreisen der Dienstpflichtigen unverständiges Kopfschütteln hervor.
Muss ich denn die SP-Fraktion daran erinnern, dass Ende No- vember des letzten Jahres 64 Prozent der Stimmenden oder - konkret ausgedrückt - doppelt soviele Armeebefürworter wie -gegner, nämlich 2 Millionen Schweizerinnen und Schweizer, zur Armeeabschaffung nein gesagt haben? Sie sehen, Herr Aguet, ich drehe das um: Nachdem Sie uns zeigen wollten, wie sich eine grössere Minorität zu dieser Armeeabschaffung eingestellt hat, meine ich deutlich sagen zu müssen, es waren 64 Prozent, 2 Millionen, die dafür waren. Dass Sie das einfach unter den Tisch wischen, kann ich nicht verstehen!
Wir wissen heute auch dank der Vox-Analyse noch genauer als unmittelbar nach dem Urnengang, dass ein grosserer Teil der damaligen Jasager der Armee aus verschiedenen Grün- den einen Denkzettel verpassen wollten, einen Denkzettel, der unter anderem einzelnen organisatorischen Strukturen galt, die wir gerade mit der zur Debatte stehenden Teilrevision zü- gig eliminieren wollen.
Unsere Fraktion hat schon vor der Volksabstimmung den Re- organisationsabsichten, d. h. den Reformplänen zu einer «Ar- mee 95», grundsätzlich zugestimmt. Wir forderten damals und fordern noch heute vorerst eine klare Analyse der Sicherheits- politik sowie eine Beurteilung der aktuellen Bedrohungslage. Erst auf diesen Grundlagen kann unseres Erachtens eine wei- tergehende Armeereform erarbeitet werden. Diese wird je- doch wahrscheinlich länger dauern, als heute geplant ist, weil dabei noch viele Schwierigkeiten zu überwinden sind. Das darf uns aber nicht davon abhalten, das eine zu tun und das andere nicht zu unterlassen, also heute schon klare Verbesse- rungen dort einzuleiten, wo diese unbestritten sind und wo sie die Armeereform nicht beeinträchtigen bzw. gar in die falsche Richtung lenken.
Die zur Debatte stehende Teilreform zählt eindeutig zu diesen heute klar erforderlichen Verbesserungen. Wir sind der festen
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Ueberzeugung, dass zur Erarbeitung der Armeereform 95 die Mitarbeit aller Parteien, insbesondere der vier Bundesratspar- teien, unerlässlich ist. Wir stehen damit vor einer Aufgabe, die gerade in der heutigen Zeit mit den sich ständig ändernden Gegebenheiten immer neue Fragen aufwirft. Die Aenderun- gen, die sich mit dem neuen Konzept ergeben, werden dann sicher in ein neues Gesetz «Militärorganisation» ausmünden, was jedoch noch viel Zeit braucht.
Dies sind für die FDP-Fraktion die Hauptgründe, die jetzigen Aenderungen gemäss den Anträgen der Kommission durch- zuführen. Die FDP-Fraktion beantragt deshalb Ablehnung des Antrages der sozialdemokratischen Fraktion und damit Eintre- ten auf die Vorlage sowie Genehmigung der Kommissionsan- träge.
Hänggi: Bei der zur Diskussion stehenden Vorlage steht die Abschaffung des Hilfsdienstes (HD) im Mittelpunkt. Dies ist of- fenbar auch ein Symptom unserer Zeit, in welcher Helfen und Dienen nicht mehr «in» sind. So ist denn mit «Hilfsdienst» - der Begriff stammt aus dem Jahre 1907 - schon lange ein eher dis- kriminierendes Image verbunden. Es ist deshalb nicht ver- wunderlich, dass sich eine Reihe parlamentarischer Vorstösse seit einiger Zeit mit diesem Revisionspunkt befasst. Gegen- wärtig leisten noch gegen 100 000 Mann ihren Dienst unter dieser Bezeichnung.
Mit der Vorlage soll dies nun geändert werden, ebenso wie vor drei Jahren der Frauenhilfsdienst in «Militärischer Frauen- dienst» umgetauft wurde. Beim Hilfsdienst soll es aber mehr sein als eine Umbenennung, denn diese Einheiten sollen auf- gelöst und die Wehrmänner in sogenannte ordentliche Trup- pen integriert werden. Dies beginnt in Zukunft schon mit der Aushebung, wo von einer differenzierten Einteilung gespro- chen wird. In der heutigen technisierten Armee braucht es im- mer mehr Leute für Logistik und Dienste mit besonderen Fä- higkeiten, in welchen unterschiedliche Anforderungen in psy- chischer und physischer Hinsicht gestellt werden, durchaus nach dem immer schon propagierten Motto: Jeder Mann am rechten Ort. In der Praxis sieht es in dieser Hinsicht heute trotz- dem oft etwas anders aus.
Die Aufhebung des Hilfsdienstes bringt auch einige admini- strative Anpassungen mit sich: so die teilweise Umteilung in den Zivilschutz und die Umbenennung von HD in Offiziers- funktionen in Fachoffiziere. Diese Dienstgradbezeichnung kann wohl nur als Uebergangslösung betrachtet werden, ins- besondere wenn man an die Wehrmänner denkt, die heute in der Armee ebenfalls Offiziersfunktionen wahrnehmen. Trotz- dem, die Abschaffung des Hilfsdienstes, dessen Grundsatz- entscheid bereits im Jahre 1982 gefällt wurde, rechtfertigt es allein schon, dieser Vorlage zuzustimmen.
Ein zweiter Punkt betrifft die Reduktion der ausserdienstlichen Inspektionen, deren Realisierung ebenfalls zeitgemäss und vernünftig ist. 80 000 Diensttage weniger pro Jahr mit einer Einsparung von 12 Millionen Franken sind doch auch ein prak- tischer Beitrag an die allgemeinen Abrüstungsbemühungen. Es ist mir unverständlich, warum hier die SP-Fraktion oppo- niert.
Der dritte Punkt: Die Sicherheitsüberprüfungen sollten in der gegenwärtigen Situation nicht behandelt werden, so wie es der Ständerat und unsere Militärkommission vorschlagen. Re- gelungen in diesem Bereich sind zwar notwendig, wir sollten aber hier das Datenschutzgesetz abwarten.
Herr Kollege Leuenberger-Solothurn hat zwei Anträge einge- reicht. Dem Antrag der Anrechnung der zusätzlichen Dienst- tage opponieren wir nicht. Hingegen weisen wir die Abschaf- fung der Weiterausbildungspflicht zurück. Dieses Thema kann allenfalls in einem grösseren Zusammenhang diskutiert wer- den.
Den Rückweisungsantrag der SP-Fraktion lehnen wir hinge- gen entschieden ab; denn die Teilrevision - es handelt sich ja hier um eine Teilrevision - ist zwar nicht umfassend, aber in keiner Art und Weise präjudizierend für die kommende Armee- reform. Im Gegenteil: was heute erledigt werden kann, soll be- kanntlich nicht auf morgen verschoben werden.
Deshalb unterstützt die CVP diese Teilrevision. Sie ist überfäl- lig.
Hess Otto: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ist für Eintreten auf die Teilrevision der Militärorganisation und die Revision des Beschlusses über die Offiziersausbildung. Un- sere Fraktion stimmt der Vorlage der nationalrätlichen Kom- mission in allen Punkten zu. Wir begrüssen vor allem, dass der HD-Status abgeschafft wird, weil die heutige technisierte Ar- mee, die sich mehr und mehr in Richtung Elektronik ent- wickelt, auch Wehrmännern mit leichter körperlicher Behinde- rung gute Einsatzmöglichkeiten bietet.
Es ist an der Zeit, dass wir in unserer Armee eine differenzierte Einteilung der Wehrpflichtigen einführen und die Armeeange- hörigen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit differenziert einteilen können. Mit dieser Vorlage wird es möglich, dass be- stimmte Funktionen von Stellungspflichtigen besetzt werden können, die körperlich weniger leistungsfähig sind, aber auch mit Dienstpflichtigen, die während ihrer Dienstzeit aus medizi- nischen Gründen ihre bisherige Funktion nicht mehr ausüben können.
Wenn wir im Rahmen dieser Revision den verpönten, oft als diskriminierend empfundenen HD-Status abschaffen und die Hilfsdiensteinheiten zu ordentlichen Einheiten umwandeln können, so vollziehen wir etwas, was heute absolut zeitge- mäss ist, den Wehrwillen der Betroffenen positiv beeinflusst und unsere Armee als Gesamtes stärkt.
Der zweite wesentliche Punkt in dieser Vorlage betrifft die Neu- regelung der Inspektionen. Im Hinblick auf die gewaltigen neuen Aufgaben, die in den neunziger Jahren auf unsere Zeughäuser bei gleichzeitiger Verkürzung der Arbeitszeit zu- kommen, ist es notwendig, Einsparungen zu tätigen, wo sol- che verantwortbar sind. Die Reduktion auf drei ausserdienst- liche Inspektionen, die zudem regionenweise durchgeführt werden können, ermöglicht beachtliche Einsparungen. Be- sonders wichtig ist, dass Arbeitskapazität freigestellt wird, die zur Erfüllung neuer Aufgaben dringend notwendig ist. Sofern die Truppenkommandanten die Kontrolle der Mannschafts- ausrüstung im WK und EK strikte durchführen, hat diese Re- duktion der Inspektionen keine negativen Auswirkungen auf die Wehrbereitschaft unserer Truppe.
Den dritten Schwerpunkt dieser Teilrevision bilden das Klage- recht und dessen Verfahren, das neu auf Gesetzesstufe gere- gelt wird, wobei zum grossen Teil Bewährtes aus dem Dienst- reglement übernommen wird. Wir begrüssen diese Neuerung, auf die ich im Rahmen des Eintretens nicht im Detail eingehen will. Wir begrüssen sie deshalb, weil der Rechtsschutz in Ange- legenheiten des Militärdienstes gesamthaft und systematisch auf Gesetzesstufe geregelt wird. Wir erachten diese Neuerung als echte Verbesserung des Rechtsschutzes der Armeeange- hörigen.
Nun hat die sozialdemokratische Fraktion einen Rückwei- sungsantrag gestellt. Sie will eine grundsätzliche Revision der Militärorganisation. Sie erachtet die vorliegende Aenderung mit Rücksicht auf den 26. November 1989 als ungenügend. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hält ganz klar fest, dass die Initiative über die Abschaffung der Armee vom Schweizervolk eindeutig abgelehnt worden ist. Eine überwie- gende Mehrheit unseres Volkes steht zu unserer Armee. Man kann nun nicht jede Militärvorlage in Zweifel ziehen.
Was wir mit der heutigen Vorlage bezwecken wollen, ist vor- dringlich, begründet und zeitgemäss. Es geht um die Abschaf- fung des HD-Status, es geht um die Reduktion der ausser- dienstlichen Inspektionen, und es geht um die Verbesserung des Klagerechtes.
Die SVP-Fraktion bestreitet nicht, dass in unserer Armee und deren Organisation Verbesserungen notwendig sind. Wir wol- len diese aber schrittweise und vor allem mit der Realisierung des Projektes «Armee 95» bewerkstelligen. Was heute unbe- strittenermassen verbessert werden kann, das wollen wir jetzt erledigen und nicht im Rahmen einer Totalrevision der Militär- organisation auf die lange Bank schieben. Um so mehr als der Ständerat ja bereits über diese Vorlage befunden hat.
Aus diesen Gründen beantragt die SVP-Fraktion, den Rück- weisungsantrag abzulehnen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der nationalrätlichen Kommission zuzustim- men.
Militärorganisation. Teilrevision
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Fierz: Ich spreche für unseren Vertreter in der Militärkommis- sion, Laurent Rebeaud; er ist krank.
Die grüne Fraktion hat zu dieser Vorlage folgende Bemerkun- gen zu machen: Der Kernpunkt ist ja die Abschaffung des HD- Status. Der Kommissionssprecher, Nationalrat Feigenwinter, hat gesagt, es seien sehr wenige Leute, es seien 1988 nur 0,4 Prozent der Stellungspflichtigen gewesen. Das stimmt schon, aber als UC-Vorsitzender und Rekrutierungsarzt muss ich Ih- nen sagen, dass im Zweifelsfall bei der Stellung selbstver- ständlich die Leute für tauglich erklärt werden; dann sagt man, man werde ja in der Rekrutenschule sehen, wie es geht. Dort kommen dann noch einmal 0,4 oder mehr Prozent weg. Also die Zahlen sind wesentlich grösser; soviel als Ausgangsbasis. Eigentlicher Grund für diese Aenderung war nämlich nicht die Diskriminierung der Hilfsdiensttauglichen, sondern die auf uns zukommende Bestandeskrise der Armee. Wir haben im- mer weniger Junge, immer weniger Kinder in den Kindergär- ten, weniger Lehrlinge, weniger Rekruten, und wir können mit den zur Verfügung stehenden Jungen unsere Organigramme nicht mehr auffüllen. Deshalb soll der Hilfsdienst jetzt abge- schafft werden. Das wurde bisher nicht gesagt. Effektiv kommt es mit dieser Vorlage zu einer Erweiterung der Dienstpflicht - und das in einer Zeit, wo man ernsthaft über die Abschaffung der Armee diskutiert hat.
Für unsere Fraktion, die diese Vorlage teilweise unterstützt, ist es aber im gesamten unverständlich und unerträglich, dass man bei den grossen Problemen in unserer Armee nicht vor- wärtsmachen kann und sich hier auf Nebenkriegsschauplät- zen betätigt. Der Sprecher der SVP-Fraktion hat zwar schon gesagt, die Mehrheit des Volkes unterstütze die Armee. Aber wie steht es mit der Mehrheit der Jungen, wie steht es mit der Mehrheit der Stellungspflichtigen, der Rekruten? Hier sieht es eben ganz anders aus. Was machen wir mit dieser Motivati- onskrise der Jungen?
Was mache ich mit meinem Sohn? Was sage ich ihm? Er ist ein gescheiter junger Mann, aber er sieht den A-Krieg, wie er heute im Büchlein für die Stellungspflichtigen noch zelebriert wird, nicht mehr so. Das glauben uns die Jungen nicht mehr. Was machen wir mit diesem Problem?
Was machen wir mit dem allgegenwärtigen Leerlauf im Dienst? Ich habe drei Jahre Dienst getan. Es war bei den etwa sechs Truppengattungen, wo ich war, überall Leerlauf. Die Leute verlottern dort, und das Problem wird nicht angegan- gen.
Was machen wir mit dem Dienstverweigererproblem? Hier be- steht Inaktivität von uns allen. Ich kann nicht sagen, der Bun- desrat sei inaktiv. Ich muss sagen: wir alle. Sie sind alle Väter und Mütter, und wir lassen unsere Jungen mit diesen Fragen im Stich. Das geht mir sehr nahe. Ich sehe es im Massstab 1 zu 1 zu Hause.
Zum Rückweisungsantrag der SP-Fraktion: Wir können ihn nur teilweise unterstützen. Denn man kann auch einige kleine Probleme lösen, obwohl man die grossen ungelöst lässt. Für die, die ihn unterstützen, stehen bei der Abschaffung des Hilfs- dienstes die Wehrgerechtigkeit, der Ausbau des Rechtsschut- zes, die Reduktion der Inspektionen im Vordergrund.
Die grüne Fraktion wird geschlossen die Anträge von Herrn Stappung zur Reduktion der Schnüffelei unterstützen.
M. Leuba: Le groupe liberal vous propose sans hésitation d'entrer en matière sur cette révision très partielle de la loi d'or- ganisation militaire.
Nous constatons tout d'abord que cette révision permet l'heu- reuse introduction de l'aptitude différenciée au service mili-
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taire. Peu importe d'ailleurs que cette modification soit la conséquence d'une volonté d'éliminer une discrimination ou qu'elle soit la conséquence de la diminution des effectifs. Fina- lement, cela ne joue aucun rôle. Cette modification permettra de mettre fin, précisément, à un certain nombre de plaisante- ries, comme l'a souligné M. Aguet qui voulait que l'on mette tout naturellement le pianiste à la cuisine, sous prétexte que c'était une manière d'utiliser les compétences. Il y aura là, sans aucun doute, une amélioration de l'efficacité de l'armée et aussi un effort certain dans la direction d'une meilleure
adaptation de l'armée aux conditions civiles, ce qui est une des exigences du monde actuel.
En outre, la réduction du nombre des inspections qui finale- ment coûtent très cher à notre économie, sans qu'il soit tout à fait clair qu'il y ait un grand gain sur la qualité de l'équipement et de l'armement, est aussi une chose très favorable. Nous es+ pérons simplement que cette réduction, par des mesures techniques, permettra néanmoins de maintenir un équipe- ment personnel en parfaite mesure de faire campagne et que le soldat suisse garde à son domicile.
Enfin, l'amélioration de la protection juridique ne peut que réjouir chacun d'entre nous. La distinction faite notamment entre les recours de nature militaire et ceux de nature adminis- trative nous paraît tout à fait fondée.
Nous ne comprenons pas dès lors la proposition de renvoi du groupe socialiste. Nous estimons que, pour un parti qui porte le nom de démocratique, la première condition est de se sou- mettre au verdict populaire. Or, le peuple suisse, indiscutable- ment, veut le maintien de son armée, et cela à deux contre un. La majorité est tout à fait claire selon les normes helvétiques. Dès lors, si l'on maintient cette armée, il est évident qu'il faut constamment l'adapter aux besoins.
Qu'une réflexion approfondie doive être faite sur la nouvelle nature de la menace et sur l'adaptation de notre système de défense à cette nouvelle nature de la menace, ce qui découle davantage des changements intervenus dans le monde que de la votation du 26 novembre, cela me paraît absolument évi- dent. Mais c'est l'objet d'une autre étude, conduite actuelle- ment par le Département militaire fédéral, qui débouchera in- évitablement sur de nouvelles modifications de la loi d'organi- sation militaire. Il serait donc parfaitement absurde de rejeter une modification partielle mais nécessaire, sous prétexte qu'on attend des grandes modifications. Celles-ci intervien- dront ultérieurement. Il ne faut donc pas renvoyer ce projet qui présente, malgré tout, un certain degré d'urgence parce qu'il apportera des améliorations à notre organisation militaire.
En conclusion, le groupe libéral vous invite, sans hésitation, à entrer en matière.
Bundesrat Villiger: Die vorliegende Botschaft wurde vom Bundesrat im vergangenen Jahr im Sommer verabschiedet. Wir alle wissen, dass sich seither das Umfeld um einiges ver- ändert hat. Ich denke hier an die weltpolitischen Umwälzun- gen seit dem Spätherbst 1989. Ich denke aber auch an die Ab- stimmung über die Abschaffung der Armee, wo sich am 26. November unser Volk zur Existenz dieser Armee aussprechen konnte. Diese Abstimmung wurde hier einige Male erwähnt. Ich will keine neue Analyse beifügen.
Ich möchte - wie Herr Kommissionspräsident Feigenwinter - kurz in Erinnerung rufen, dass die Armee nicht abgeschafft worden ist, und zwar mit einem sehr deutlichen Resultat, mit einem Resultat, das sogar um einige Prozentpunkte und Stan- desstimmen deutlicher war als beim Tempoentscheid, der in den Abstimmungskommentaren als überwältigend gefeiert worden ist.
Schon vor den Umwälzungen in Osteuropa und vor der Ar- meeabstimmung wurde das grosse Reformwerk «Armee 95» lanciert; Sie wissen das. Sie kennen auch die wichtigsten Vor- gaben. Die Armee wird um rund einen Drittel kleiner. Sie wird um acht Wehrpflichtjahre jünger, und es wird keine Heeres- klassen mehr geben. Das heisst, der Grossteil der Armeean- gehörigen wird die Dienstpflicht in Zukunft in der gleichen Ein- heit und in der gleichen Funktion leisten können. Es wird also beispielsweise keine Erst-, Zweit- und Drittklassinfanterie mehr geben.
Sie werden nun fragen, was das mit dieser Vorlage zu tun habe. Es stellt sich eben die Frage, ob - wie die Sozialdemo- kraten das anregen - die Vorlage zurückgewiesen werden soll, weil man eine grundlegendere Revision möchte und weil die Neuerungen, die wir Ihnen vorschlagen, angeblich zu gering- fügig sind.
Ich glaube, dass eine Rückweisung mehr als verfehlt wäre. Wir können die «Armee 95» leider noch nicht in dieser Vorlage rea- lisieren. Ich kann Ihnen ehrlich sagen, dass ich auch fast aus der Haut fahre, dass alle diese Reformen nicht rascher mög-
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lich sind. Aber eine so tiefgreifende Reform wie «Armee 95» muss solide geplant werden. Sie muss auch abgestützt wer- den bei allen interessierten Kreisen.
Da gibt es Bergkantone, da gibt es die Parteien, da gibt es die Verbände, da muss die Vernehmlassung durch, das muss durch beide Räte, das muss abgestimmt werden mit dem Zivil- schutz usw. usf. Ich selber habe die Tragweite dieser Eingriffe, die wir vorhaben, unterschätzt.
Sie werden über alle diese Probleme, so hoffe ich - Herr Wyss hat zwar gesagt, es könne lange dauern; ich werde alles daransetzen, dass es nicht länger dauert -, in einer Sammel- vorlage etwa 1993 beschliessen können. Vorher ist es einfach nicht möglich. Wir werden dann wahrscheinlich eine Struktur der Armee planen müssen, die in Zukunft rascher veränderbar ist und rascher anpassbar an die Aenderungen im äusseren Umfeld.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir Reformen, die nicht direkt mit dieser völlig neuen Armeestruktur zu tun haben - ich denke hier an den Ausbildungsbereich -, in Paketen nach ein- gehender Prüfung nach Möglichkeit rascher in Kraft setzen werden. Wenn uns also in bezug auf Ausbildungsverbesse- rung, auf Vermeidung von Leerlauf und ich weiss nicht was al- les neue Ideen kommen, die realisierbar sind, werden wir da- mit nicht bis 1993 oder 1995 zuwarten müssen.
Hier sind ja viele Leute an der Arbeit. Ich denke an die Kommis- sion Schoch, die sogar die ganze Bevölkerung zur Mitarbeit eingeladen hat. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass die Gruppe für Ausbildung mit Ideen aus dem EMD selber, aus der Armee, unter Hochdruck an der Arbeit ist.
Aber wir wollen auch keine überhasteten Reformen. Ich weiss, dass der Erwartungshorizont gross ist, aber es wäre verfehlt, wenn wir in Eile Dinge realisieren würden, die sich später als falsch erweisen könnten. Aber einige Dinge haben Sie schon gehört. In der Rekrutenschule ist der Samstagvormittag frei geworden usw. Es kann also keiner sagen, es würde nichts passieren.
Nun bringt diese vorliegende MO-Revision Dinge, die nicht bis 1993 oder 1995 warten sollen. Es sind Dinge, die dringlich sind, die weitherum auch begrüsst werden. Das kam in eini- gen Voten, für die ich danke, zum Ausdruck. Beispiel: sechs Inspektionstage weniger, auf die man nicht zu warten braucht, und auch die geforderte Abschaffung des HD.
Bei der gesamten Vorlage wurde auch darauf geachtet, dass sie mit der Planung von «Armee 95» kompatibel ist, dass wir also nicht etwas tun, was wir 1995 wieder zurücknehmen müs- sen.
Ich bitte Sie daher, von der Rückweisung dieser Vorlage ab- zusehen. Sie bringt nichts und beschleunigt vor allem nicht die tiefgreifenden Reformen, die wir für später vorgesehen haben. Die MO ist auf Gesetzesstufe die eigentliche Grundlage des schweizerischen Wehrwesens. Sie trägt einen ehrwürdigen Jahrgang, 1907, wurde aber regelmässig angepasst, à jour gehalten, den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Sie ist des- halb heute noch eine solide Rechtsgrundlage für die Armee. Es hat sich eingebürgert, sie einmal pro Legislatur anzupas- sen und dann alle Aenderungen zusammenzufassen. Das ist das, was wir jetzt tun.
Die jetzige Vorlage erhält neben der Teilrevision der MO auch eine Totalrevision des Bundesbeschlusses über die Offiziers- ausbildung. Dieser Bundesbeschluss ist eine Ausführung zur MO in der Kompetenz der Bundesversammlung unter Aus- schluss des Referendums. Zudem hängen die Sachgebiete beide zusammen. Darum hat man auch die Revisionen zu- sammengenommen.
Damit wir nachher nicht nochmals auf diesen Bundesbe- schluss zurückkommen müssen, erwähne ich die einzige ma- terielle Aenderung: die Offiziersschule für Feldtelegrafenoffi- ziere und Stabssekretäre. Vor einem Jahr habe ich noch nicht gewusst, dass es eine solche Offiziersschule gibt! Sie soll von bisher 41 auf neu 62 Tage verlängert werden.
Zu den Schwerpunkten dieser Vorlage: Bei der MO geht es vor allem um die Abschaffung des Hilfsdienstes und die Einfüh- rung der differenzierten Einteilung sowie um den Inspektions- turnus. Nicht weniger als sieben der mit dieser Botschaft zur Abschreibung beantragten parlamentarischen Vorstösse for-
dern schon lange diese Revision des Hilfsdienstes. Dieser Re- visionspunkt entspricht deshalb einer Forderung, die auch in diesem Rat schon mehrmals mit Nachdruck erhoben worden ist.
Der Hauptzweck der Abschaffung des Hilfsdienstes liegt in der Beseitigung einer heute als ungerecht empfundenen Diskrimi- nierung. Ich darf daran erinnern, dass wir die gleiche Diskrimi- nierung bei den Frauen, die freiwillig Dienst leisten, bereits vor drei Jahren mit der Umwandlung des FHD in den Militärischen Frauendienst abgeschafft haben. Nun sollten die Männer nachziehen.
Wir leisten aber auch einen Beitrag an die Wehrgerechtigkeit. Die allgemeine Wehrpflicht wird bei uns traditionell ernstge- nommen, und diese Gleichheit vor dem Verfassungsgrund- satz braucht nach heutiger Anschauung nicht mehr durch eine unterschiedliche, nach aussen gekennzeichnete Tauglichkeit unterschieden zu werden. Der früher verwendete Ausdruck der «differenzierten Tauglichkeit» trifft den Kern der Sache nicht und sollte eben besser durch die Formulierung der «dif- ferenzierten Einteilung» ersetzt werden. Genau darum geht es eben. Weil die verschiedenen Funktionen in der Armee unter- schiedliche Anforderungen in physischer und psychischer Hinsicht stellen, sollen Armeeangehörige nach unterschiedli- chen Anforderungsprofilen eingeteilt werden können. «Der rechte Mann am rechten Ort» wäre hier eigentlich das Motto, ohne dass er als Vollsoldat oder HD etikettiert zu werden braucht.
Herr Fierz, die Massnahme bezweckt ausgesprochen nicht die Lösung des Bestandesproblemes. Es wäre auch nicht lo- gisch, dass wir hier eine Aenderung machen, um die Bestände zu heben, und dann mit «Armee 95» noch weit über die Reduk- tionen hinausgehen, die ohnehin von den Geburten her kom- men. Wir gehen ja mit einem Drittel Reduktion sehr, sehr viel weiter. Wenn es um die Bestandesprobleme ginge, hätten wir einfach beispielsweise das Wehrpflichtalter oben lassen und weniger reduzieren können. Der Gewinn beträgt effektiv nur 800 Mann, was im Vergleich zur gegenwärtigen Armee von 700 000 Mann nicht ins Gewicht fällt. Dass es nur so wenig ausmacht, zeigt natürlich, dass schon jetzt bei der Aushebung soweit möglich differenzierte Aushebungsprofile Anwendung gefunden haben.
Von Interesse ist natürlich der Uebergang - hier liegen auch die schwierigsten Probleme -, also die Ueberführung der heute 60 000 eingeteilten Hilfsdienstpflichtigen. Etwa 12 000 sind heute als Kochgehilfen oder Büroordonnanzen in norma- len Einheiten eingeteilt. Hier ändert nur der Status, sonst nichts. Die übrigen 48 000 sind in eigentlichen HD-Einheiten eingeteilt. Ein Teil dieser Einheiten wechselt auch den Status, andere, vor allem in den Bereichen Genie und Eisenbahn- dienst, werden bei dieser Gelegenheit umfassend reorgani- siert. Der Zuwachs führt künftig neu über normale Rekruten- schulen, während die schon eingeteilten Hilfsdienstpflichtigen keine zusätzlichen Dienste leisten müssen.
Schliesslich gibt es noch die 30 000 Leute der sogenannten Personalreserve unter der Kontrollführung der Kantone. Diese haben zum grössten Teil keinen Dienst geleistet. Die über 28- jährigen kommen in den Zivilschutz, während die unter 28jäh- rigen nachgemustert werden.
Einigen Diskussionsstoff ergab die Gradfrage bei der Ueber- gangsgeneration. Hier musste eine Lösung gesucht werden, welche einerseits einfach und generell ist, andererseits aber Offiziere und Unteroffiziere nicht unnötig brüskiert, die sehr viel längere Dienste leisten mussten, um ihren Grad zu errei- chen.
Der Bundesrat wird die Einzelheiten und die allfälligen Aus- nahmen zu regeln haben. Dabei gilt aber der Grundsatz, dass derjenige, der eine Kaderausbildung bestanden hat und Funk- tionen im HD ausübt, den entsprechenden militärischen Grad erhält. Vernünftigerweise soll also die effektiv ausgeübte Funk- tion stärker gewichtet werden als die unterschiedliche Ausbil- dung. Dieser Grundsatz hat sich schon beim Militärischen Frauendienst bewährt.
Für Spezialisten ohne Kommandofunktionen, wie sie insbe- sondere im Armeestab vorkommen, soll neu der Dienstgrad «Fachoffizier» geschaffen werden. Diese Kategorie erhält Offi-
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ziersstatus, ohne dass eine Abstufung nach Graden erfolgt. Der Sold wird einheitlich bei 16 Franken angesetzt, und der Fachoffizier wird ein besonderes Abzeichen haben. Mit zuneh- mendem Hineinwachsen der neuen Generationen, mit der normalen Ausbildung, verschwinden natürlich alle diese Uebergangsprobleme von selber.
Zur Reduktion der ausserdienstlichen Inspektionen: Hier soll von den bisher neun Inspektionen, welche die Soldaten und Unteroffiziere in dienstfreien Jahren zu bestehen hatten, auf drei zurückgegangen werden, wobei der Bundesrat den Zeit- punkt festlegen soll. Die Fachstellen des Bundes sind im Moment daran, die zweckmässigste Lösung für diesen Tur- nus auszuarbeiten, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Verantwortlichen. Ebenfalls neu haben die Kantone die Mög- lichkeit, die Inspektionen nicht mehr gemeindeweise, son- dern regional durchzuführen, was im Gesetz verankert wer- den soll.
Alles das stellt eine echte Rationalisierung dar, und davon profitieren die inspektionspflichtigen Armeeangehörigen - denen die Sozialdemokraten mit ihrem Antrag keinen Dienst erweisen würden -, aber auch die eidgenössischen und kan- tonalen Zeughäuser und nicht zuletzt die Wirtschaft, die rund 80 000 Militärdiensttage einsparen kann.
Eine gewisse Opposition gegen diese Einsparung von Dienst- tagen ist aus den Kreisen der kantonalen Militärverwaltungen gekommen, wo man gedacht hat, diese Massnahme sei ver- früht und sie sei für die Armee abträglich. Ich halte diese Bedenken nicht für stichhaltig. Die neue persönliche Aus- rüstung wird Mehrarbeit für die Zeughäuser bringen, die durch die Reduktion der Inspektionstage aufgefangen werden kann. Ich kann Ihnen sagen, dass das sonst mit dem gegen- wärtigen Personalbestand in den Zeughäusern gar nicht zu lösen wäre.
Ich komme noch auf einen weiteren Revisionspunkt, den Rechtsschutz der Armeeangehörigen: Auch hier haben wir ein Anliegen verwirklicht, das in parlamentarischen Kreisen seinerzeit in einem Postulat von Nationalrat Anton Muheim erhoben wurde. Es ist primär ein juristisches Anliegen. Es sollen alle bestehenden Zweifel behoben werden, welche Ansprüche von Armeeangehörigen nach welchen rechtlichen Verfahren zu behandeln sind. Stichwort: Abgrenzung zwi- schen Kommandosache und Verwaltungsangelegenheit. Wichtig ist, dass sich für den einzelnen Milizangehörigen überhaupt nichts ändert. Die ihm bekannten und auch in den Schulen instruierten Rechtsbehelfe wie Anregung zum Dienst- betrieb, Aussprache mit dem Kommandanten, Klage und so weiter ändern nicht. Unsere Armeeangehörigen sollen auch weiterhin über Dienstverschiebungen und Dispense formlos mit der Militärverwaltung verkehren können, ohne Beizug von Anwälten oder grossen Papierkrieg.
Andererseits erhält auch das Klageverfahren im Dienstregle- ment eine gesetzliche Grundlage. In den zwei Postulaten von Nationalrat Muheim wurde eine richterliche Ueberprüfung bzw. die Einsetzung einer verwaltungsunabhängigen Be- schwerdeinstanz im Klageverfahren gefordert. Wir haben diese Frage geprüft und kamen zum Schluss, dass ein sol- ches Rechtsmittelverfahren auch für die betroffenen Armeean- gehörigen nicht viel bringen würde, denn es handelt sich in diesen Verfahren um Fragen aus dem Dienstbetrieb, auch um Ermessensfragen im Zusammenhang mit militärischen Bedürfnissen, für die eine gerichtliche Beurteilung übertrieben und auch nicht zweckmässig wäre. Das EMD, das letztinstanz- lich entscheidet, ist als Fachinstanz in militärischen Belangen hierzu besser geeignet. Auch in dieser Ausgestaltung ent- spricht das Klageverfahren im übrigen den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ich darf noch kurz etwas zum Stichwort Ombudsmann sa- gen, das Ihr Kommissionspräsident angesprochen hat. Sie wissen, dass ich schon im letzten Jahr, schon vor der Abstim- mung, in einigen Referaten darauf hingewiesen habe; dass ich selber sehr gerne einen Ombudsmann sehen würde. Wir wollen aber auch das nicht überhastet einführen. Die Kommis- sion Schoch wird sich ebenfalls damit befassen. Wir sind aber intern daran, die rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeit und die Erfahrungen von andern Ländern zu überprüfen, um
davon profitieren zu können. Wir möchten auch hier nichts Ueberhastetes tun, sondern Ihnen dann bei Gelegenheit eine solide Lösung vorschlagen.
Noch zu den Sicherheitsüberprüfungen. Dieses Thema ent- behrt natürlich im Moment nicht einer gewissen Ironie. Was der Bundesrat nämlich hier in einer Zweitauflage verlangt, wäre gerade die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundla- gen gewesen, die im Moment ja leider fehlen - schmerzlich fehlen -, um eben über die Gesetzmässigkeit, das Einblicks- recht, den Datenschutz usw. für diese berühmte Sicherheits- überprüfung zu verfügen. Es wäre also eigentlich eher nötig gewesen, es rascher zu machen, statt es wieder zu verschie- ben.
Ein erster Vorstoss erfolgte bekanntlich mit der letzten Revi- sion des Beamtengesetzes und wurde damals wie die vorlie- genden Anträge im Erstrat abgelehnt.
Ich gebe zu, dass der im Zusammenhang mit den angekün- digten Massnahmen zur Bereinigung der Staatsschutzproble- matik vorgeschlagene Weg über das neue Datenschutzgesetz vielleicht doch eher besser wäre und thematisch auch eine sinnvolle Koppelung darstellen würde. Ich widersetze mich deshalb dem Streichungsantrag Ihrer Kommission auch hier - wie im Ständerat - nicht. Ich gebe aber der Hoffnung Aus- druck, dass dieses seit Jahren vom Bundesrat geforderte ge- setzgeberische Programm im nächsten Anlauf, zusammen mit dem Datenschutzgesetz, dann eben doch gelingen möge; es ist dringend nötig.
Ich bitte Sie, in Anbetracht der beachtlichen Wichtigkeit dieser Vorschläge und der Verbesserungen' auf die Vorlage einzutre- ten und ihr zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Abstimmung - Vote
Für den Rückweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Dagegen
33 Stimmen 103 Stimmen
A. Bundesgesetz über die Militarorganisation (MO) Loi fédérale sur l'organisation militaire (OM)
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Leutenegger Oberholzer .. in den Heeresklassen oder im Hilfsdienst.
(Bei Gutheissung des Antrages Anpassung der den Hilfdienst betreffenden Artikel 1bis, 5 Abs. 1, 10, 15, 20, 20bis, 22bis, 38 Ziff. 7, 51, 93 Abs. 2, 99, 115, 123bis, 153 Abs. 3, 161 Abs. 2)
Art. 1 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Leutenegger Oberholzer
.... des classes de l'armée ou le service complémentaire.
(L'acceptation de la proposition entraîne la modification des articles 1bis, 5 al. 1, 10, 15, 20, 20bis, 22bis, 38 ch. 7, 51, 93 al. 2, 99, 115, 123bis, 153 al. 3, 161 al. 2)
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Frau Leutenegger Oberholzer: Die Aufhebung des Hilfsdien- stes wird uns in dieser Vorlage als grosser Fortschritt verkauft. Ich frage mich aber, ob dies tatsächlich ein Fortschritt ist. Vor- weg möchte ich festhalten, dass ich grundsätzlich - vor allem nach der Abstimmung vom 26. November - gegen jede wei- tere Militarisierung und gegen jede Verschärfung der Dienst- pflicht bin.
Persönlich befürchte ich nun, dass genau mit der Aufhebung des Hilfsdienstes einer weiteren Militarisierung Vorschub ge- leistet wird. Die Aufhebung bringt für die bisher HD-Pflichtigen eine längere Dienstpflicht und eine verschärfte Bewaffnung.
Welche Argumente werden nun für die Aufhebung geltend ge- macht? Der Kommissionspräsident brachte vor, dass dies eine differenziertere Einteilung ermögliche und damit die Dis- kriminierung der HD-Pflichtigen aufgehoben werde. Ich nehme zu diesen beiden Punkten Stellung.
Eine differenziertere Einteilung in der Armee wäre sehr zu be- grüssen. Herr Fierz hat in seinem Referat eindrücklich darauf hingewiesen, zu welchem Leerlauf heute der Militärbetrieb in vielen Fällen führt. Es wäre wünschenswert, wenn die Leute vermehrt entsprechend ihren Fähigkeiten und ihren berufli- chen Neigungen eingesetzt würden. Theoretisch wird dies auch schon lange verkündet. In der Praxis wird aber diesem Versprechen nicht nachgelebt.
Ich kann nun kaum glauben, dass diese differenziertere Eintei- lung ausgerechnet der Grund für die Aufhebung des Hilfsdien- stes sein soll. Bereits heute bestehen beim HD 32 Hilfsdienst- gattungen, die eine sehr differenzierte Einteilung der Hilfs- dienstpflichtigen ermöglichen würden, so z. B. der Bewa- chungs-HD, der Sanitätshilfsdienst, es besteht ein intellektuel- ler Hilfsdienst, der HD mit den Brieftauben, der Fürsorgehilfs- dienst und viele andere mehr. Warum wurde diese sehr diffe- renzierte Einteilungsmöglichkeit in der Praxis bisher nicht ver- mehrt genutzt?
Wie man vernehmen muss, werden heute sogar Leute mit kör- perlichen Beschwerden beim Eisenbahndienst schwersten körperlichen Belastungen ausgesetzt. Persönlich glaube ich nicht, dass sich dies mit der Aufhebung des Hilfsdienstes und der ordentlichen Einteilung dieser Leute ändern wird; denn wenn dies bis jetzt nicht gelungen ist - wieso sollte das in Zu- kunft der Fall sein?
Was man hingegen feststellen muss, ist ein halber Abbau des HD in den letzten Jahren. Die Zahl der HD-Pflichtigen ist innert zehn Jahren von rund 100 000 auf 60 000 zurückgegangen. Es zwängt sich der Verdacht auf, dass man mit dieser Aende- rung die verschärfte Praxis nun einfach legalisieren will. Das soll wohl dazu dienen, die schwindenden Truppenbestände aufzufüllen.
Auch das zweite Argument, die Aufhebung der Diskriminie- rung der HD-Pflichtigen, ist kritisch zu hinterfragen. Zum einen wurde dieser Diskriminierung in den letzten Jahren Vorschub geleistet, indem immer mehr HD-Leute den normalen Einhei- ten zugewiesen worden sind, weil eben - wie gesagt - immer weniger in den spezifischen HD-Einheiten Dienst leisten konn- ten.
Dann gibt es aber auch - das müssen Sie ebenfalls zur Kennt- nis nehmen - viele HD-Pflichtige, die den HD nicht als Diskrimi- nierung empfinden und denen es im Hilfsdienst sehr wohl ist, für die der Hilfsdienst die einzig erträgliche Art der Dienst- pflicht überhaupt ist - eine humane Nische für viele in diesem inhumanen Betrieb. Es gibt viele Leute, die aus psychischen oder anderen Gründen den Militärdienst nicht ertragen, und genau ihnen kommt der Hilfsdienst sehr entgegen. Wie ge- denkt der Bundesrat, mit solchen Leuten umzugehen, wenn sie nun neu voll militarisiert werden sollten?
Die Abschaffung des HD dürfte drei Konsequenzen haben. Für die einen bringt es eine Verschärfung der Militärdienst- pflicht. Für die andern, die aufgrund einer Behinderung HD- pflichtig sind, wird es vermehrte Dienstuntauglichkeit nach sich ziehen, so dass sie noch mehr Militärpflichtersatz zahlen müssen als bisher. Zum Dritten wird es mehr Dienstverweige- rer geben, nämlich all jene, für die der HD die einzig erträgliche Art des Militärdienstes war. Das letztere ist besonders stos- send, weil in der Schweiz noch immer kein echter ziviler Er- satzdienst als Alternative zum Militärdienst besteht.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Aufhebung des Hilfsdienstes vor- erst zu verzichten und meinen Antrag zu unterstützen.
Feigenwinter, Berichterstatter: Frau Leutenegger Oberholzer hat wohl unterlassen, Ihnen ausdrücklich zu sagen, dass sie eine prinzipielle Armeegegnerin ist. Aus dieser Situation her- aus kommt sie zum Antrag, auf die Aufhebung des HD-Status zu verzichten. Wer gegen die Armee als solche ist - und das hat sie klar zum Ausdruck gebracht -, hat verständlicherweise auch ein gewisses Interesse daran, dass diese Armee mög- lichst schlecht bleibt und nicht verbessert wird. Und die Ver- besserung würde hier damit gewährleistet, dass diese materi- ell nicht mehr taugliche Unterscheidung zwischen voller Dienstfähigkeit und nur HD-Tauglichkeit wegfällt.
Es geht keineswegs darum, die Bestände aufzustocken. Herr Bundesrat Villiger hat Ihnen ausgeführt, dass mit dem Projekt «Armee 95» diese Bestände präzis um rund 150 000 Mann re- duziert werden. Also kann man nicht sagen, dass wir heute diese Veränderung einführen, um Bestandesfragen zu lösen, keineswegs! Es ist auch eine grössere Wehrgerechtigkeit an- zustreben. Wer tauglich ist, Militärdienst zu leisten, und zwar auch in eingeschränkter Funktion, soll das ebenso tun wie der- jenige, der unbeschränkt tauglich ist. Es soll einfach einge- grenzt im Militärdienst eingesetzt werden. Wer beispielsweise durch einen Unfall einen Finger verloren hat, wurde heute in der Regel in ein HD-Detachement eingeteilt, weil man gesagt hat, er sei nicht voll diensttauglich. Es ist doch ein Unsinn, ei- nen Ingenieur beispielsweise, der sich über Kenntnisse im Baufach ausweist und befähigt ist, einen Bautrupp oder eine Bauabteilung zu leiten, zu diskriminieren, weil er in seiner kör- perlichen Integrität unwesentlich versehrt ist. Deshalb will man diesen HD-Dienst aufgeben.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Leutenegger Oberholzer ab- zulehnen. Die Absicht von Frau Leutenegger Oberholzer ist klar, meine ich. Es ist schade, dass man an dieser Position in dieser Art und Weise festhält.
Bundesrat Villiger: Ich habe beim Eintreten einlässlich be- gründet, warum die Aufhebung des HD richtig ist. Sie ist der Pfeiler dieser Vorlage. Wenn wir darauf hätten verzichten wol- len, hätten wir auch auf die ganze Vorlage verzichten müssen. Wenn Sie schon darauf eingetreten sind, meine ich, sollten Sie auch diesem richtigen Vorhaben zustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Leutenegger Oberholzer Dagegen
23 Stimmen 71 Stimmen
Art. 1bis, 5 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1bis, 5 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Leuenberger-Solothurn Abs. 2 (neu) Rekruten und Soldaten können nicht zur Weiterausbildung zum Unteroffizier verpflichtet werden.
Art. 10 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Leuenberger-Soleure Al. 2 (nouveau) Les recrues et les soldats ne peuvent être astreints à accomplir une école de sous-officiers.
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Militärorganisation. Teilrevision
Leuenberger-Solothurn: Erlauben Sie mir eine kleine Vorbe- merkung zu den Gehässigkeiten des Kommissionspräsiden- ten. Ich kehre soeben aus einem Land zurück, wo die bürgerli- che Opposition mit US-Dollars ihren Wahlkampf geführt, ihn gewonnen hat, notabene auf reguläre Art. Hauptpunkt dieser Wahlkampagne war die Abschaffung der allgemeinen Wehr- pflicht. Demgegenüber haben fäusteschwingende linke Revo- lutionäre ausgeführt: Wir lassen uns unser Vaterland nicht wehrlos machen. Seit diesem Erlebnis halte ich von diesem Abdrängen, vom In-die-Ecke-Drängen von Armeegegnern nicht mehr sehr viel. Diese Begriffe sind offenbar sehr abhän- gig von Ort und Zeit, wo sie vertreten werden.
Zu meiner Angelegenheit: Ich muss mit einer Geschichte be- ginnen. Sie handelt von einem jungen Werkzeugmacher, der den Wunsch hatte, zu den Waffenmechanikern eingeteilt zu werden. Der Aushebungsoffizier hat ihm den Wunsch erfüllt. Er hat die Rekrutenschule mit viel Erfolg, mit besten Qualifika- tionen absolviert. Der Dummkopf war schlicht zu gut! Er erhielt dann den Vorschlag zum Einrücken in die Unteroffiziersschule und hat das schlicht und einfach nicht gewollt. Er hat gesagt: Ich will Waffenmechaniker bleiben. Ich will meine Arbeit ver- richten, wie ich sie bisher verrichtet habe. Dann fiel er unter diese berühmte Elfprozentklausel. Der Apparat hat ihn zum Einrücken in die Unteroffiziersschule gezwungen.
Nun begannen die Probleme. Er ist auf einem Gewerkschafts- büro gelandet. Dummerweise sass ich auch dort. Ich habe dann gesagt, ich wolle auf dem ganz lieben, netten Weg versu- chen, dieses Problem zu lösen. Ich habe Briefe geschrieben und äusserst höfliche Antworten erhalten; das will ich anerken- nen. Der damalige Vorsteher des Militärdepartements hat sich höchstpersönlich um diesen Fall bemüht. Er hat mir auch in liebevoller Zuneigung erklärt, dass halt der Apparat jetzt in Be- trieb sei und er diesen vorzüglichen Werkzeugmacher, der Waffenmech werden wollte und nicht Waffenmech sein durfte, nicht mehr aus dem Apparat herausziehen könne.
Er ging in die Unteroffiziersschule und wurde entlassen, weil es nicht ging. Der Junge hat dann rebelliert - das hätte ich auch getan, ich verstehe ihn gut. Wenn man mit zwanzig nicht rebelliert, wann um Gottes Willen soll man es dann tun? Er wurde trotz meiner Intervention, meiner Bitten, ein zweites Mal aufgeboten. Bei diesem Fall hat immerhin der Vorsteher des Militärdepartements veranlasst, dass der Schulkommandant im Bilde war, dass dieser junge Mann gewisse nationalrätliche Protektion genoss. Das führte dann dazu, dass am zweiten Tage seiner zweiten Unteroffiziersschule der junge Mann - und das ärgert mich grauenhaft - aus medizinischen Gründen aus der Unteroffiziersschule entlassen wurde.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht mehr bereit zuzulas- sen, dass man junge Leute, die bereit sind, ihren Dienst zu lei- sten, psychiatrisiert! Das hat man in gewissen Zeiten da drü- ben im Osten getan, dort hat man Leute, die einem nicht pass- ten, mit irgendeinem Stempel, mit irgendeiner Nummer psychiatrisiert. Das ist unseres Landes unwürdig!
Ich habe dann im Oktober 1988 eine Motion eingereicht, die nie behandelt worden ist. Der Bundesrat lehnt sie selbstver- ständlich ab. Die Motion verlangte, dass man Artikel 10 der Mi- litärorganisation dahingehend abändert, dass Rekruten und Soldaten nicht mehr zur Weiterausbildung zum Unteroffizier verpflichtet werden können. Artikel 10 sieht ja vor, dass Leute zur Uebernahme von Kommandi, zum Absolvieren von Aus- bildungen, verpflichtet werden können.
Doch weiter zu meinem Beispiel: Mein Waffenmech hat mir nämlich gesagt: «Weisst Du, eigentlich braucht es da gar kei- nen Korporal. Das ist eine Gruppe von drei, vier Waffenmechs, einer davon muss Chef spielen, und ich hätte diese Cheffunk- tion auch übernehmen können, wenn man mir sie anvertraut hätte, beispielsweise mit einem Gefreitenbalken oder unter Umständen sogar ohne jegliches Abzeichen.»
Ich darf, nicht ohne Stolz, darauf hinweisen, dass ich Soldat war und bin und dass ich als Soldat während mehrerer WK als Gruppenführer tätig wår, als Geschützführer in der Festungs- artillerie, und wir haben nie daneben geschossen; das kann ich hier nicht ohne Stolz festhalten.
Ich hätte nun die Idee, dass an sich der Vorsteher des Militär- departementes in dieser Zeit, die etwas heikel ist, etwas fein-
fühlig ist. Vielleicht hätte ein Kreisschreiben erlassen werden können, des Inhalts: Artikel 10 gibt uns zwar die Möglichkeit, Zwang zur Ausbildung zum Unteroffizier auszuüben, aber wir packen den Stier bei den Hörnern und verzichten nun für ei- nige Jahre darauf. Es liegt absolut in der Kompetenz von Herrn Bundesrat Villiger, das zu tun und damit dem Grundsatz zum Durchbruch zu verhelfen, dass Führen, auch das militärische Führen, eben Motivieren heisst.
In der bundesrätlichen Antwort auf meine nicht mehr ganz taufrische Motion vom Oktober 1988 ist denn auch ausgeführt worden, dass 59 Prozent der Vorgeschlagenen bereit sind, diese Charge zu übernehmen. Er weist dann weiter darauf hin, dass bei 30 Prozent der jungen Leute, die man zum Weiterma- chen ins Auge fasst, ein bisschen «moral suasion» nötig ist und man sie überzeugen muss, so dass sie schliesslich sa- gen: «Gut, mache ich die Sache mal.»
Es blieben also bloss 11 Prozent, die nicht wollten, und die ge- zwungen werden müssten. Es wäre nun wirklich eine ganz tolle Herausforderung und der Beweis dafür, dass unser Mili- tärdepartement etwas mehr kann als befehlen, wenn man heute hinginge und sagte: Auch diese 11 Prozent gewinnen wir noch, weil wir Instruktoren haben, die führen können im Sinne von motivieren, die in der Lage sind, nicht nur zu schreien, zu befehlen und zu drohen, die in der Lage sind, durch ihr Beispiel und Vorbild zu überzeugen, und die dann dazu beitragen, dass eigentlich dieser ganze Zwang gar nicht mehr nötig ist.
Mein Antrag lässt viele Möglichkeiten offen. Er lässt die Mög- lichkeit über den Gefreitenweg offen, weil er nämlich bloss sagt, dass der Zwang zur Weiterbildung fallen muss. Den Zwang zur Uebernahme einer Aufgabe, einer Funktion be- streite ich nicht. Wie mein eigenes Beispiel zeigt, wie das Bei- spiel meines Schützlings zeigt, ist es absolut möglich, dass man in besonderen Fällen Leute mit Verantwortung in diesem Unteroffiziersbereich betrauen kann, ohne sie zuerst zu die- sem Ausbildungsweg zu zwingen.
Es gäbe auch noch andere Möglichkeiten. In der Wirtschaft spricht man oft von der Schaffung von Anreizen. Es wäre ja durchaus möglich, dass man diese Unteroffiziersausbildung etwas attraktiver gestalten würde, dass man vielleicht diesen Leuten gewisse Verkürzungen der Grundausbildung gewäh- ren würde, usw.
Wenn man in diesem Bereich reformwillig ist, dann werden Sie, Herr Bundesrat, es erreichen, dass diese 11 Prozent - die gemäss Antwort 1988 noch gezwungen werden müssen und die zum Teil mit grausam-blödsinnig-dummen Folgen und Konsequenzen gezwungen werden, wie mein Beispiel des blauen Weges meines Schützlings zeigt - ohne Murren ihren Dienst tun.
Ich appelliere an Sie, Herr Bundesrat: Tun Sie etwas Tapferes. Sie können mir jetzt antworten, Sie würden den Antrag be- kämpfen, aber Sie erliessen dieses Kreisschreiben, das ich so in den Raum gestellt habe; das wäre fast wichtiger als die An- nahme des Antrages. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren Kollegen des Rates, für einmal nicht bloss Ihres Amtes zu walten, sondern die Vernunft walten zu lassen. .
Fierz: Während dreijähriger Militärerfahrung, meistenteils in Stäben, konnte ich als Truppenarzt die verschiedenen Offi- ziere und Vorgesetzten beobachten. Diejenigen, die unbe- dingt befördert werden wollen, sind nie die besten, sondern in der Regel die schlechtesten. Die besten Vorgesetzten sind in der Regel die, die es halt machen, die vielleicht noch Geschei- teres zu tun hätten, weil man sie auch sonst braucht, und diese muss man dann überreden oder mit sanftem Druck dafür ge- winnen. Wenn wir quasi die Beförderung freiwillig machen, be- kommen wir nur noch Leute, die auf einseitige Art und Weise militärbegeistert sind. Wir leisten damit im Grunde genommen in letzter Konsequenz einer faschistischen Umgestaltung der Armee Vorschub. Ich halte das für völlig gefährlich. Genauso wie man zu einer Rekrutenschule verpflichtet werden kann, soll man eben zur Leistung eines seinen Gaben entsprechen- den Dienstes verpflichtet werden können.
Das Beispiel von Nationalrat Leuenberger-Solothurn wäre ver- meidbar gewesen, wenn Herr Leuenberger nicht seine Privile-
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gien als Nationalrat für eine persönliche Begünstigung einge- setzt hätte. Ich hätte das nie gemacht; und hätte er darauf ver- zichtet, dann wäre das Problem gar nicht aufgetreten.
Wyss Paul: Der Temperamentsausbruch unseres Kollegen Leuenberger-Solothurn hat wieder einmal gezeigt, wie er in seiner Art ein Problem angehen will. Ich möchte ihm zu beden- ken geben, dass gerade das, was Herr Fierz sagte, ein sehr bedenkenswertes Problem darstellt. In einem bestimmten Al- ter wissen Menschen sehr oft nicht, in welche Richtung sie sich wenden wollen, und müssen überzeugt werden zu führen. Das ist mir selbst so passiert. Nach dem Krieg wollte man nicht mehr Unteroffizier werden und eine militärische Laufbahn ma- chen; ich hätte lieber etwas anderes gemacht. Man musste mich zwingen, Unteroffizier zu werden. So erging es noch vie- len. Ich habe nie bereut, eine militärische Laufbahn einge- schlagen zu haben. Der Einstieg in diese Charge musste je- doch unter Zwang erfolgen.
Während der verschiedenen Dienstzeiten gab es immer wie- der Situationen, Herr Leuenberger, wo zuwenig Unteroffiziers- nachwuchs zur Verfügung stand. Wenn wir zuwenig Unteroffi- ziere haben, haben wir später zuwenig Offiziere, weil diese ja aus Unteroffizieren hervorgehen müssen. Das wiederum führt dazu, dass wir mangels Auswahl schlechte Offiziere haben. Wir machen also unser System selbst kaputt, sobald es Situa- tionen gibt - wie wir sie mehrmals erlebten -, wenn die äussere Bedrohungslage zurückging, wenn auf der anderen Seite plötzlich wieder eine Hochkonjunktur herrschte, während der die Leute abgeworben wurden und nicht mehr Dienst leisten wollten. In allen diesen Zeiten haben wir Schwierigkeiten ge- habt, Unteroffiziere zu rekrutieren. Zudem haben wir das Pro- blem der Regionen. Je nach Regionen ist das Angebot sehr unterschiedlich. Der Ausgleich zwischen den Regionen muss ebenfalls stattfinden.
Wenn wir das alles bedenken, glaube ich, ist es unzweckmäs- sig, der Motion von Herrn Leuenberger zu folgen. Die Unterla- gen, wie Sie sie vom Bundesrat dannzumal erhalten haben, zeigen auf, dass wir ein echtes Nachwuchsproblem erhalten würden: 11 Prozent nur durch bessere Führung heranzubil- den, ist nicht möglich.
Ich bitte den Rat - auch wenn das für Sie vielleicht ein politisch interessantes Thema ist, Herr Leuenberger -, diesen Antrag deutlich abzulehnen.
Wanner: In der Regel pflege ich mich nicht zu militärpoliti- schen Problemen zu äussern. Der Antrag Leuenberger-Solo- thurn muss aber wirklich abgelehnt werden.
Herr Fierz hat vollkommen recht. Man bewahre uns vor Leu- ten, die in die Rekrutenschule einrücken und schon dann zu wissen glauben, dass sie Leutnant werden. Alle jene, die unter diesen Leuten dienen müssen, sind zu bedauern. Herr Leuen- berger wird kaum so etwas wollen. Es gibt für mich nichts an- deres, als diesen Antrag abzulehnen. Er mag im Einzelfall gut gemeint sein. Aber der Sache, die auch Herr Leuenberger an- streben will, ist er absolut nicht dienlich.
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Fehr: Ich bitte Sie, den Antrag von Herrn Leuenberger-Solo- thurn ernst zu nehmen und zu unterstützen.
Wo, meine Damen und Herren, möchten Sie denn irgendwann einmal etwas ändern unter dem Eindruck der Umfrageergeb- nisse, die man ja auch altersspezifisch analysiert hat? Die Al- tersschicht der Betroffenen sieht vieles im militärischen Be- reich anders als die Gesamtheit der Bevölkerung. Können Sie sich vorstellen, dass man in der Wirtschaft die Kader mit Zwang heranbildet? Das wäre doch völlig unvorstellbar. Mir scheint, die Elfprozentlücke, um die es offenbar geht, könnte problemlos geschlossen werden. Sie könnte mit qualifizierten Leuten geschlossen werden, wenn man bereit wäre, im Be- reich des Militärdienstes auch Aenderungen einzuführen, die motivierend wirken. Sprechen Sie mit jungen Leuten, die heute die Rekrutenschule absolvieren oder sie absolviert ha- ben; ich habe sehr engen Kontakt mit solchen Personen. Sie werden feststellen, dass es viel eher eine Frage des militäri- schen Umganges ist, der Art und Weise, wie Militärdienst ge-
leistet wird, als eine Frage der grundsätzlichen Haltung zur Landesverteidigung. Hier wäre eine Gelegenheit gegeben, ei- nen konkreten Schritt auf diese junge Generation hin zu tun. Ich bitte Sie daher, dem Antrag zuzustimmen.
Blocher: Ich teile vollumfänglich die Auffassung von Herrn Fierz. Wer den Antrag des Bundesrates ablehnt, hat die Ernst- haftigkeit der Militärdienstleistung nicht begriffen.
Ich bin seinerzeit in der Rekrutenschule gezwungen worden, die Unteroffiziersschule zu besuchen. Deswegen, Herr Fehr, bin ich nicht ein schlechter Unteroffizier geworden. Ich habe meine Sache gemacht. Ich habe auch die übrigen Stufen im- mer mit etwas innerer Ueberwindung hinter mich bringen müssen. In der privaten Wirtschaft kennen wir dieses Problem übrigens auch. Natürlich haben wir dort nicht den Zwang. Aber auch dort stelle ich immer fest, dass wir Leute, die für ei- nen Posten fähig sind, motivieren und überreden müssen.
Das ist in der Wirtschaft viel einfacher als im Militärdienst, weil Militärdienstleisten nie eine schöne Angelegenheit sein kann. Mit dieser Ueberredung kommt es auch in der Wirtschaft bes- ser heraus. Ich vertrete dieselbe Auffassung in der Politik. Ich bin für den Amtszwang. Jene Leute, die in der Politik überall schon von Anfang an Regierungsrat, Gemeinderat usw. wer- den möchten, sind in der Regel nicht ideal. Gute Leute muss man an sich für die Ernsthaftigkeit und die Verantwortung überreden. Beim Militärdienst müssen wir sogar zwingen kön- nen; charaktervolle Leute, die man zwingt, werden ihre Auf- gabe nachher gut ausführen. Wenn jemand einen schlechten Charakter besitzt, geht das nicht. Aber dann wird man ihn auch nicht zwingen.
Feigenwinter, Berichterstatter: Ich höre Herrn Leuenberger- Solothurn gerne zu, wenn er Geschichten erzählt; es ist alle- mal interessant. Nur müsste man im Grunde auch hier - wie in allen Dingen - das Ende bedenken. Wenn sein Vorschlag rea- lisiert würde, hätte dies zur Folge, dass wir in absehbarer Zeit nicht mehr die notwendigen Kader in der Armee haben, die es nun einmal zur Führung einer Armee braucht.
Das Problem liegt ja nicht bei diesen 11 Prozent, die schliess- lich gezwungen werden, sondern es liegt auch bei den 34 Pro- zent, die überzeugt, die motiviert werden können. Diese Ueberzeugung und Motivation ist zum Teil auch nur deshalb möglich, weil man die Grundlage hat, einen Mann eben zu die- ser Weiterausbildung zu zwingen.
Ich bin auch der Auffassung - wie Herr Fehr -, dass man nichts unversucht lassen soll, die militärische Vorgesetztenkarriere attraktiver zu machen. Das wird im Rahmen der «Armee 95» zweifellos versucht werden müssen. Ob es gelingt, ist eine an- dere Frage. Aber ich möchte schliesslich doch darauf hinwei- sen, dass eine Armee ja nicht Selbstzweck ist, sondern den Zweck hat, die Freiheit und Unabhängigkeit eines Landes zu verteidigen. Wer in dieser Armee tätig ist - sei es nun als einfa- cher Soldat, sei es als Vorgesetzter -, der steht letzten Endes im Dienste der Freiheitserhaltung und der Freiheitsverteidi- gung.
Wir haben im zivilen Bereich beispielsweise den Amtszwang, weil es auch hier nicht geht, ohne dass Bürger dazu gezwun- gen werden können, ein Amt zu übernehmen. Die Oeffentlich- keit kommt nicht ohne Leute aus, die bereit sind, eine Füh- rungsaufgabe zu leisten. Das ist in der Armee in noch viel ak- zentuierterem Masse so.
Die Armee und die Ausbildung sollen so strukturiert sein, dass immer mehr Leute davon überzeugt werden können, dass sie eine Cheffunktion übernehmen müssen. Aber ohne einen be- stimmten Zwang kommt die Armee nicht aus, sonst stellt sie sich schliesslich selber in Frage.
Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.
Bundesrat Villiger: Ich hätte gerne, Herr Leuenberger-Solo- thurn, mit einem Kreisschreiben das EMD für einmal in positive Schlagzeilen gebracht, aber leider muss ich aus sachlichen Gründen darauf verzichten.
Es ist in der Tat so, dass gemäss Artikel 10 MO jeder Wehr- pflichtige zur Bekleidung eines Grades verpflichtet werden kann. Damit hat er auch die vorgeschriebenen Dienste zu lei-
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sten. Es geht nicht nur um Unteroffiziere. Es geht weiter, man muss auch ein übertragenes Kommando übernehmen. Damit hat der Gesetzgeber eine sehr klare Priorität gesetzt: Das Be- dürfnis der Armee für genügend geeignete Vorgesetzte wird vor die freiwillige Bereitschaft zur militärischen Weiterausbil- dung gestellt. Eine Milizarmee mit grossen Beständen benö- tigt eben eine entsprechende Anzahl von Vorgesetzten, und so muss im Mittel jeder vierte Rekrut zum Korporal vorgeschla- gen werden können.
Unsere Milizarmee stellt besonders hohe Ansprüche an die Qualität der Kader. Das wurde hier mehrfach erwähnt. Sie sind ja nicht nur Ausbildner, sie sind auch Führer, und die Qualität dieser Armee steht und fällt nicht mit den Reformen - das ist auch wichtig -, sie steht und fällt mit der Qualität der Kader. Wenn man einzelnen Klagen über Armee und Dienstbetrieb nachgeht - ich bin ja im Moment eigentlich selber der Om- budsmann, der täglich viele Briefe bekommt -, so stellt man meistens fest, dass es nicht um grundsätzliche Mängel in der Armee geht, sondern dass Vorgesetzte Fehler begangen ha- ben. Es ist deshalb von grösster Wichtigkeit, dass wir nach Möglichkeit die Besten zu militärischen Vorgesetzten ausbil- den. Hier hat Herr Fierz meines Erachtens das Wesentliche ge- sagt. Ich darf sicher auch sagen, dass unsere Armee ohne Paul Wyss und Christoph Blocher um einiges ärmer gewesen wäre.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein gesetzlicher Zwang keine ideale Lösung ist. Eine unter Strafandrohung erzwun- gene Weiterausbildung ist nicht unbedingt eine optimale Vor- aussetzung zur Sicherung des Nachwuchses. Das ist auch mir klar. Trotzdem haben wir mit diesem System im allgemeinen recht gute Erfahrungen gemacht; das, was uns Herr Leuen- berger-Solothurn erzählt hat, ist doch die Ausnahme. Sehr häufig ändert sich die ablehnende Haltung des Unteroffiziers- anwärters mit zunehmender Reife und mit zunehmender Diensterfahrung. Er bekommt Freude an seiner Vorgesetzten- position, und wir haben sehr viele hervorragende Vorgesetzte, die gezwungen worden sind.
Leider ist es auch nicht so, dass bei besserer Motivation - die wir natürlich anstreben und für die wir alles tun; aber wir kön- nen nicht mit einem Zauberstab ein 700 000-Mann-Heer von heute auf morgen verändern, wenn es Mängel gibt - mögli- cher Anwärter und bei einem anderen Dienstbetrieb plötzlich genügend Anwärter vorhanden wären. Dies hat ja auch mit den Problemen des Berufs zu tun, nicht nur mit dem Dienst- betrieb.
Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren nur etwa 60 Pro- zent der Anwärter wirklich freiwillig zur Verfügung stellten. Wei- tere 30 Prozent musste man überreden, sie liessen sich im Ge- spräch bewegen. Die erwähnten 11 Prozent mussten dann ge- zwungen werden.
Hinzu kommen auch regionale Unterschiede in der Bereit- schaft zur freiwilligen Weiterausbildung. Das ist ein ganz ent- scheidender Faktor. Würde man von der gesetzlichen Rege- lung abweichen, könnten sich noch grössere Ungleichge- wichte in bezug auf die regionale Verteilung der Kader erge- ben. Das wäre vor allem im Hinblick auf die Sprachregionen überaus fatal. Das Ganze müsste natürlich auf die Qualität der Armee durchschlagen.
Dann gibt es auch solche, Herr Leuenberger-Solothurn, die möchten wohl weitermachen, aber sie getrauen sich nicht, dies vor ihrer eigenen Gruppe zuzugeben. Sie sind dann rela- tiv froh, wenn sie gezwungen werden können.
Das EMD bemüht sich, diesen Zwang zur Weiterausbildung vernünftig auszuüben, und ich glaube, wo es wirklich solche verrückten Fälle gibt, findet sich wohl auch ein Weg. Es sollen nach Möglichkeit Härtefälle vermieden werden. So gibt es auch einige Gründe, die für die Befreiung von der Weiteraus- bildung in der Praxis akzeptiert werden.
Besondere Probleme haben wir natürlich bei Studierenden. Dort versuchen wir, mit militärischen Beratungsstellen an den Hochschulen eine optimale Koordination von Studium und Dienst zu erreichen.
Der Bundesrat sieht also keine Möglichkeit, auf die Aufrechter- haltung dieses nicht besonders schönen, aber nötigen Zwangs zur Weiterausbildung zu verzichten. Qualität und
Quantität der Kader müssen mindestens den heutigen Stand beibehalten.
Ich bitte Sie deshalb - trotz aller Sympathie -, den Antrag von Herrn Leuenberger-Solothurn abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Leuenberger-Solothurn Dagegen
45 Stimmen 94 Stimmen
Art. 15, 20 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 20bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Hafner Rudolf Streichen
Eventualantrag Hafner Rudolf
.... für die Angehörigen der Armee Schutzimpfungen empfeh- len.
Art. 20bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Hafner Rudolf Biffer
Proposition subsidiaire Hafner Rudolf
.... peut reccommander la vaccination des conscrits
Hafner Rudolf: Der Artikel 20bis würde dem Bundesrat das Recht geben, Zwangsimpfungen ohne irgendwelche Ein- schränkungen vorzunehmen. Es stellt sich hier die Frage, ob das Grundrecht der persönlichen Freiheit, das gemäss Verfas- sung gewährleistet ist, weniger hoch zu stellen ist als gewisse andere Vorteile, die man sich von Zwangsimpfungen verspre- chen könnte.
Das Grundrecht der persönlichen Freiheit garantiert, dass der einzelne über seinen Körper selber bestimmen kann. Es ist im Gesundheitswesen sonst so, dass normalerweise der Betrof- fene um sein Einverständnis angefragt werden muss. Das heisst, dass der mündige Bürger gefragt werden muss, ob er mit eingreifenden Massnahmen überhaupt einverstanden ist. Das setzt voraus, dass argumentiert werden kann, wenn schon eine medizinische Massnahme getroffen werden soll, müsste der Staat oder der betreffende Arzt in der Lage sein, seine Sache darzustellen und den Betroffenen zu überzeu- gen.
Herr Bundesrat Cotti liess mir im Zusammenhang mit Impfun- gen gegen Kinderkrankheiten erklären, dass er gegen Zwangsimpfungen sei. Ich frage mich, ob der eine Bundesrat nicht genau weiss, welche politische Linie der andere Bundes- rat hat, wenn im Militärgesetz etwas mit repressivem Charakter aufgenommen wird. Daraus sieht man, dass es problematisch ist, wenn ein gesundheitspolitisches Erfordernis in einem Mili- tärgesetz steht.
Wenn beim Militär plötzlich Zwangsimpfungen ohne Einver- ständnis des Betroffenen durchgeführt werden könnten, wäre dies zweifellos eine krasse Verletzung des Grundrechtes der persönlichen Freiheit. Man muss sich sogar die Frage stellen, ob nicht in diesem Falle der Militärangehörige wie ein Bürger zweiter Klasse behandelt wird, wenn er nicht die üblichen Frei- heitsrechte beanspruchen kann.
Auch wenn unser Militärminister erklären würde, es handle sich nur um wenige oder um sogenannt erprobte Zwangsimp- fungen, würde das Problem nicht kleiner. Artikel 20bis ist so
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umfassend und weit formuliert, dass jegliche Zwangsimpfun- gen damit möglich wären. Immerhin hat mir auch der jetzige Präsident der Militärkommission erklärt, dass er persönlich beispielsweise gegen eine Grippeimpfung wäre; ein anderer Kollege erzählte mir, dass in seiner Einheit solche Grippeimp- fungen vorgenommen wurden. Es stellt sich somit die interes- sante Frage, ob der Präsident der Militärkommission in die- sem Falle Befehlsverweigerung ausüben müsste. An diesem Beispiel ersehen Sie, dass hier ein offenes Feld besteht. Wenn sich jemand nicht zu einer Impfung bereitfindet, müsste er von seinen Rechten Gebrauch machen und den Widerstand durchziehen.
Man kann sich fragen, ob mit der breiten Formulierung von Ar- tikel 20bis das Parlament nicht die Katze im Sack kaufen müsste, weil nicht abgeklärt ist, was er alles beinhaltet. Beach- ten Sie bitte noch den wichtigen Umstand, dass eine gesund- heitspolitische Massnahme betreffend übertragbare Krank- heiten hier auf rein militärische Bedürfnisse reduziert würde. Es wird konkret eine Abgrenzung der gesundheitlichen Optik zwischen militärischem und zivilem Bereich vorgenommen, was bei übertragbaren Krankheiten schlicht eine absurde und schwachsinnige Lösung darstellt, weil sich Viren oder Bakte- rien nicht daran halten, ob jemand im grünen Militärgewand steckt oder nicht.
Es ist tatsächlich ungewöhnlich, dass ein gesundheitspoliti- scher Artikel in ein Militärgesetz gepackt wird. Das ist auch der Grund, warum wir erst jetzt mit dem Antrag kommen und das nicht bereits in der Kommission einbringen konnten. Gesund- heitspolitik müsste am ehesten im Epidemiengesetz vorgese- hen werden und nicht in einem Militärgesetz.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass dieser Arti- kel gestrichen werden müsste, weil er als gesundheitspoliti- sche Massnahme im falschen Gesetz postuliert würde, weil Zwangsimpfungen an sich problematisch sind, weil die per- sönliche Freiheit der Betroffenen verletzt werden könnte und weil eine vormundschaftliche Haltung eingenommen würde. Verschiedene Fraktionen und Parteien haben in letzter Zeit beispielsweise im Zusammenhang mit Drogenproblemen eine liberale Haltung eingenommen. Ich frage Sie, warum Sie allgemein nichtrepressive Massnahmen fordern, aber hier in diesem Saal eine repressive Massnahme getroffen werden soll. Es wäre äusserst unlogisch und inkonsequent, wenn Sie in diesem Falle für repressive Massnahmen wären.
Ich bitte Sie deshalb, mit der grossen Mehrheit der grünen Fraktion unserem Antrag zuzustimmen. Wenn Sie eine totale Streichung des Artikels nicht wollen, sollten Sie wenigstens den Eventualantrag annehmen, weil hier die Möglichkeit be- stünde, Schutzimpfungen zu empfehlen. Man könnte Impfun- gen vornehmen, aber es würde in diesem Bereich keine staat- liche Gewalt ausgeübt, welche die persönliche Freiheit des einzelnen einschränken würde.
Fierz: Ich muss meinem Parteifreund widersprechen. Die Ar- mee sollte nicht nur für Kriegszeiten brauchbar sein, sondern wahrscheinlich in Zukunft immer mehr auch eine Art Katastro- phenhilfstruppe werden, für verschiedene Naturkatastrophen, die wir uns schon denken oder noch nicht denken können. Es ist eine Erfahrungstatsache, dass in allen grösseren Kriegen und Katastrophen die Infektionskrankheiten und Seuchen im Schnitt ebenso viele - wenn nicht mehr - Opfer fordern wie Waffeneinwirkungen und Naturgewalten.
Wir haben in den Kriegen immer wieder das Erscheinen von längst ausgerotteten Seuchen erlebt: Fleckfieber, Typhus, Cholera, Pest, Diphtherie. Wenn wir die Armee katastrophen- tauglich - ich will nicht einmal sagen kriegstauglich - machen wollen, müssen wir die Möglichkeit zur Impfung haben. Das ist ein kleiner Eingriff, und es gibt einen grossen Nutzen; für diese Massnahmen brauchen wir halt in Gottes Namen ehrlicher- weise eine gesetzliche Grundlage. Meines Wissens wird in Friedenszeiten in den Rekrutenschulen lediglich - wenn ich mich recht erinnere - gegen Tetanus geimpft.
Es gibt noch ein Letztes: Wie steht es mit der Freiwilligkeit? Zum Blutspenden, das ja im Militär immer gemacht wird, über- redet man die Leute, und das Blutspenden ist keine Gefahr. Man nimmt nur einen halben Liter oder 300 cm3. Es wird nichts eingeführt. Aber wie kläglich ist die Beteiligung dort jeweils. Wir haben 60 Prozent, wenn man gut motiviert 75 Prozent, die anderen fürchten sich schon vor dem Nadelstich. Das ist kein valabler Grund, eine Impfung zu verweigern.
Ich bitte doch sehr, diesen Antrag abzulehnen, sonst ist es ein- fach absurder Verhältnisblödsinn.
Weder-Basel: Ich trete für den Antrag Hafner Rudolf ein. Es gibt heute sehr viele Leute, die sich weigern, Impfungen zu ak- zeptieren. Sie betrachten solche Impfungen als Zwangsmedi- kation und als ungehörige Einmischung in ihre Privatsphäre. Solche Impfungen sind heute aber auch gesundheitlich nicht mehr unumstritten. Es weisen viele Aerzte und - ich gestatte mir das zu erwähnen - auch viele Naturheiler darauf hin, dass Nebenwirkungen oftmals zu wenig untersucht sind und dass negative Auswirkungen bekannt und möglich sind. Die Zwangsimpfung ist ein Einschnitt - das muss auch Herr Fierz zugeben - in die persönliche Freiheit. Nach meiner Auffas- sung müssen wir auf jeden Fall die Möglichkeit vorsehen, dass Leute, die diese Impfung nicht wollen, darauf verzichten kön- nen. Diejenigen, die nicht richtig im Bild sind, müssen wenig- stens ins Bild gesetzt werden.
Aber es geht letzten Endes auch um so etwas wie die persön- liche Verantwortung für die eigene Gesundheit. In diesem Zu- sammenhang erinnere ich an einen Wahlspruch: Mehr per- sönliche Freiheit, weniger Staat.
Feigenwinter, Berichterstatter: Ich achte zwar die persönliche Ueberzeugung von Herrn Hafner, habe aber den Ausführun- gen von Herrn Dr. Fierz nichts beizufügen und bitte Sie, den Antrag Hafner abzulehnen.
Bundesrat Villiger: Auch ich beantrage, den Antrag abzuleh- nen. Wir haben jetzt eine Kann-Formulierung. Die Formulie- rung gibt dem Bundesrat die Grundlage, im Falle von über- tragbaren und bösartigen Krankheiten eine obligatorische Schutzimpfung zu veranlassen. Damit können namentlich Epi- demien bekämpft werden. Eine solche Gefahr ist besonders dann drohend, wenn viele Menschen eng beieinander leben müssen. Das ist im Militärdienst sehr häufig der Fall, im Kan- tonnement oder irgendwo. Auf den möglichen Ausbruch von solchen Epidemien, gerade in schwierigen Krisensituationen, hat Herr Fierz zu Recht hingewiesen.
Wir müssen hier eine Güterabwägung vornehmen zwischen dem Recht des Individuums und dem Recht der Gemein- schaft. Man kann natürlich sagen, es sei eine krasse Verlet- zung der persönlichen Freiheit. Wenn man aber diese Verlet- zung meidet, ein Mensch krank wird und 150 andere ansteckt, dann frage ich mich: Was ist wertvoller, die Gesundheit der ganzen Truppe oder eben die persönliche Freiheit des einzel- nen? Hier gibt es doch ein recht delikates Abwägen.
Herr Hafner Rudolf, der Gesamtbundesrat entscheidet dar- über. Nicht der Chef EMD, sondern der Gesundheitsminister wird in diesem Siebnerkollegium seine Stimme einbringen und sagen, ob eine Impfung vernünftig sei oder nicht. Ich gehe also davon aus, dass diese Güterabwägung schon richtig vor- genommen wird.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag von Herrn Hafner abzuleh- nen.
Abstimmung - Vote
Für den Hauptantrag Hafner Rudolf Dagegen
20 Stimmen 86 Stimmen
Für den Eventualantrag Hafner Rudolf
17 Stimmen
Dagegen
75 Stimmen
N
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Vorkommnisse im EMD. Puk
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu .
Le président: Une panne dans le système des haut-parleurs nous force à interrompre la séance pendant quelques minu- tes.
Unterbruch der Sitzung von 10.25 bis 11.00 Uhr La séance est interrompue de 10 h 25 à 11 h 00
90.022
Vorkommnisse im EMD. Parlamentarische Untersuchungs- kommissionen Evénements survenus au DMF. Commissions d'enquête parlementaires
Beschluss des Ständerates vom 8. März 1990 Décision du Conseil des Etats du 8 mars 1990
Bundesbeschluss über die Einsetzung von parlamentari- schen Untersuchungskommissionen zur besonderen Klä- rung von Vorkommnissen von grosser Tragweite im Eid- genössischen Militärdepartement
Antrag der Büros
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft,
gestützt auf Artikel 55 des Geschäftsverkehrsgesetzes, nach Anhören des Bundesrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Nationalrat und der Ständerat setzen je eine Untersu- chungskommission im Sinne der Artikel 55-65 des Geschäfts- verkehrsgesetzes ein.
Art. 2
Abs. 1
Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung bildet die Tätigkeit jener Gruppen, Untergruppen und Aemter des Eid- genössischen Militärdepartementes, die sich mit dem Nach- richtendienst, mit der Abwehr, mit der Vorbereitung von Not- standsmassnahmen und mit der Führung von Personalda- teien befassen oder befasst haben.
Abs. 2
Im Rahmen dieses Auftrages umfasst die Untersuchung auch die Tätigkeit von Aemtern und anderen Stellen innerhalb und ausserhalb des Eidgenössischen Militärdepartementes. Abs. 3
Die Untersuchung ergänzt und vertieft frühere Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen.
Art. 3
Die Kommissionen erstatten den beiden Räten Bericht über ihre Untersuchungen sowie über allfällig festgestellte Verant- wortlichkeiten und institutionelle Mängel. Sie unterbreiten Vor- schläge für Massnahmen organisatorischer und rechtlicher Art.
Art. 4
Die Kommissionen erstatten den beiden Räten spätestens für die Herbstsession 1990 Bericht.
Art. 5
Die Mitglieder der Untersuchungskommissionen können sich nicht vertreten lassen.
Art. 6 Abs. 1
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Abs. 2
Er tritt sofort in Kraft.
Arrêté fédéral concernant l'institution de commissions parlementaires d'enquête chargées de clarifier les faits d'une grande portée survenus au Département militaire fédéral (nouveau)
Proposition des Bureaux Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse,
se fondant sur l'article 55 de la loi sur les rapports entre les conseils;
après consultation du Conseil fédéral,
arrête:
Art. 1
Le Conseil national et le Conseil des Etats instituent chacun une commission d'enquête au sens des articles 55 à 65 de la loi sur les rapports entre les conseils.
Art. 2 Al. 1
L'enquête parlementaire portera sur les activités des groupe- ments, groupes et offices du Département militaire fédéral qui sont chargés ou ont été chargés des renseignements et da la sécurité, ainsi que de la préparation des mesures applicables en état de nécessité et da la gestion de fichiers de données personnelles.
Al. 2
Dans le cadre de ce mandat, l'enquête portera également sur les activités d'offices et d'autres services, qu'ils soient subor- donnés au Département militaire fédéral ou non.
Al. 3
L'enquête complétera et approfondira les investigations aux- quelles les commissions de gestion ont procédé auparavant.
Art. 3
Les commissions feront rapport aux deux conseils sur leurs enquêtes ainsi que sur toutes responsabilités éventuelles et défauts de nature institutionnelle. Elles feront des propositions touchant l'organisation et la législation.
Art. 4
Les commissions feront rapport aux deux conseils d'ici la ses- sion d'automne 1990 au plus tard.
Art. 5
Les membres des commissions d'enquête ne peuvent se faire remplacer.
Art. 6
Al. 1
Le présent arrêté, qui n'est pas de portée générale, n'est pas sujet au référendum. Al. 2 Il entre en vigueur immédiatement.
Antrag Reichling Nichteintreten
Antrag Jaeger
Das Geschäft 90.022 ist an das Büro zurückzuweisen
mit dem Auftrag, auch Mitglieder der beiden in den Büros nicht vertretenen Fraktionen beizuziehen. Der Beschlussentwurf ist zudem dahingehend auszuweiten, dass die Amtsführung im EMD, die fehlende Information des jetzigen EMD-Vorstehers
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Militärorganisation. Teilrevision Organisation militaire. Révision partielle
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.020
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite
290-303
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Pagina
Ref. No
20 018 351
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