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Politische Parteien. Unterstützung
sei das Problem jetzt nicht mehr einschiebbar. Ich glaube, dass wir uns verständigen können, weil es in der Kommission nur aus formellen und nicht aus materiellen Gründen keinen Beschluss gab.
Bundeskanzler Buser: Gleich den Vorrednern möchte ich keine weiteren Bemerkungen zur Bedeutung der politischen Parteien machen; der Bundesrat hat sich zu ihrem Stellenwert in seinem Bericht klar und unmissverständlich geäussert. Zu den Motionen und Postulaten der Kommission habe ich fol- gendes auszuführen: Der Bundesrat ist bezüglich dieses Ge- schäftes insofern in einer ungewöhnlichen Lage, als er vor Ih- nen nicht eine Vorlage zu vertreten, sondern Ihre Optionen zur Förderung der Parteien entgegenzunehmen hat. Grundlage dieser Optionen aber ist sein eigener Bericht vom 23. Novem- ber 1988 über die Unterstützung der politischen Parteien, mit dem den Räten eine Auslegeordnung möglicher Massnah- men unterbreitet worden ist.
Ihre Kommission hat den bundesrätlichen Massnahmenkata- log in drei Sitzungen und einer Subkommissionssitzung einer näheren Prüfung unterzogen und daraus sechs Massnahmen ausgewählt, deren Verwirklichung beziehungsweise einge- hende Prüfung sie Ihnen mit einer Motion und fünf Postulaten beantragt.
Der Bundesrat kann sich Ihren Optionen grundsätzlich an- schliessen, die darauf hinauslaufen, eine Förderung der Par- teien auf der Grundlage der geltenden Verfassung - nicht aber über eine Verfassungsrevision - und zweitens in der Form von Finanzhilfen - und nicht von Verhaltensnormen - anzustreben. Lediglich in einem Punkt - er betrifft allfällige Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei den Nationalratswahlen - wäre er Ihnen verbunden, wenn Sie den entsprechenden Vorstoss nicht in der Form einer Motion, das heisst als formelles Mandat zur Vorlage eines Gesetzentwurfes, sondern in der Form des Postulates als Prüfungsauftrag überweisen wollten.
Die durch die Motion aufgeworfenen Fragen sind 1988 in einer Studienkommission unter dem Vorsitz von Vizekanzler Cou- chepin bei den Vorarbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingehend geprüft worden. Sie kam zum Schluss, dass auf Beiträge dieser Art eher zu verzich- ten sei; dieser Verzichtsvorschlag der Studienkommission fand im Vernehmlassungsverfahren anfangs 1989 ein über- wiegend positives Echo, so namentlich die Zustimmung von 14 Kantonen, drei Parteien und zwei Verbänden.
Selbst wenn sich im politischen Fragenkreis der Motion ein Umdenken abzeichnet, lässt sich das Anliegen nur schwer in der angeregten absoluten Form verwirklichen. Es ist auch zu bedenken, dass das Proporzwahlverfahren ohnehin tendenzi- ell eine Zersplitterung der Kräfte im Parlament begünstigt. Die Einführung der Zustellung der Wahlzettel sämtlicher Listen an alle Stimmberechtigten auf Kosten der öffentlichen Hand seit 1978 hat die Gründung neuer, oftmals sehr kurzlebiger Grup- pierungen in Wahljahren und die Einreichung von Listen deut- lich erleichtert. Wenn eine Unterstützung jedwelcher Liste durch Subventionen des Bundes einer eigentlichen Listenzer- splitterung Vorschub leisten würde, so könnte dies die Infor- mation der Bürger erschweren. Wollte man jedoch nur gefe- stigte Parteien mit Bundesgeldern unterstützen, dann müsste sauber definiert und es müssten argumentativ überzeugende Kriterien dafür gefunden werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, auch diese Motion als Postulat zu überweisen.
Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, den ganzen Pro- blemkreis, auch wenn Sie dem Postulat zustimmen, in der Bot- schaft eingehend zu erörtern. Es wird dann ohnehin Ihre Sa- che sein, die einschlägigen Entscheide zu fällen.
Le président: La commission vous propose de prendre acte du rapport qui vous a été soumis par le Conseil fédéral. De même, elle vous propose de classer le postulat des deux conseils «Aide aux partis politiques» du 28 septembre 1983 (Ad 81.225).
Zustimmung - Adhésion
Ad 88.075
Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen
Motion de la commission Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national
Wortlaut der Motion vom 6. November 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Antrag zur Aenderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, wodurch Rechtsgrundlagen für Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen geschaffen werden.
Texte de la motion du 6 novembre 1989
Le Conseil fédéral est chargé de présenter une proposition de modification de la loi fédérale sur les droits politiques dans le but de créer les bases juridiques nécessaires aux contribu- tions fédérales aux frais des partis lors des élections au Con- seil national.
Antrag Mauch Rolf Die Motion ist abzulehnen
Proposition Mauch Rolf Rejeter la motion
Mauch Rolf: Mein Ablehnungsantrag bezieht sich auf Moti- ons- oder Postulatsform. Ob Sie diesen Vorstoss als Motion oder als Postulat betrachten wollen, ich beantrage gleicher- weise Ablehnung.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat 76 Stimmen 19 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag Mauch Rolf Dagegen 19 Stimmen 65 Stimmen
Ueberwiesen - Transmis
Ad 88.075
Postulat 1 der Kommission Unterstützung der Parteien bei eidgenössischen Volksabstimmungen Postulat 1 de la commission Encouragement des partis aux votations fédérales
Wortlaut des Postulates vom 6. November 1989 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Parteien bei der Wahrnehmung ihrer Informationsaufgabe vor eidgenössi- schen Volksabstimmungen unterstützt werden können.
Texte du postulat du 6 novembre 1989
Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les partis peuvent être encouragés dans l'accomplissement de leur de- voir d'information avant les votations populaires fédérales.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen Motion de la commission Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1990
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 88.075
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.03.1990 - 08:00
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Seite
275-275
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20 018 338
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