Postulat Eppenberger Susi
178
N. 8 février 1990
que celle de la motion. Le Conseil fédéral est disposé à accep- ter la proposition comme postulat et à l'intégrer dans l'étude en cours.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postu- lat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.689
Postulat Eppenberger Susi Gute Dienste zur Informationskultur Accès à l'information. Bons offices de la Suisse
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, welche guten Dienste die Eidgenossenschaft leisten könnte, um den Be- stand, die Pflege und den Zugang insbesondere zu den kultu- rellen, ökologischen und wirtschaftlichen Informationen zu ge- währleisten, welche im Rahmen des Völkerbundes und der Vereinten Nationen angefallen sind resp. anfallen werden.
Texte du postulat du 6 octobre 1989
Le Conseil fédéral est invité d'examiner quels bons offices la Confédération pourrait fournir afin que soient assurés la con- servation, le développement et l'accès notamment aux infor- mations culturelles, écologiques et économiques qui ont été ou qui seront collectionnées dans le cadre de la Société des Nations, resp. des Nations Unies.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Bremi, Burckhardt, Cotti, David, Eggly, Maitre, Morf, Müller-Meilen, Ott, Sager, Steinegger, Wyss Paul (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Zeitalter der weltweiten Vernetzung der Märkte und Finanz- börsen, der unverzüglichen Kommunikation von Text, Bild und Daten, der schallschnellen Flugverbindungen und der stündli- chen Intercity-Züge mag man sich höchstens noch zu Ver- gleichs- und Nostalgiezwecken der Postkutschen erinnern. Im Informationsbereich ist der technische Fortschritt sogar be- sonders ausgeprägt und augenfällig: das Schweizer Telefon- buch, beispielsweise, ist bereits auf einer optischen Kompakt- diskette verfügbar und bald werden ganze Bibliotheksbe- stände von Privaten zu Hause konsultiert werden können. Dennoch, und obwohl relevantes Wissen seit je Vorteile, Si- cherheit und Macht vermittelt hat, ist das akkumulierte Wissen der Welt immer noch weitgehend archaisch «organisiert» und entsprechend mangelhaft zugänglich und genutzt.
Die Beschaffung, Konservierung, Aufbereitung und Verfüg- barmachung der bereits vorhandenen, ebenso wie der flutar- tig zunehmenden Informationen hat mit den reellen Möglich- keiten und Bedürfnissen höchstens punktuell und unter vor- wiegend nationalen Gesichtspunkten Schritt gehalten. Was fehlt, ist eine auch die nationalen Grenzen überwindende In- formationskultur, welche jedem Bürger und Entscheidungs- träger den Zugang und die Beherrschung des ihn interessie- renden weltweiten Informationsflusses und seiner Inhalte er- laubt. Das Beispiel des Völkerbundes und seiner Institutionen illustriert das Grundproblem, und es lässt Lösungsmöglich- keiten erkennbar werden, welche auch und insbesondere für die Schweiz von Interesse sein könnten.
Friedenssicherung durch Recht lautete schon beim Völker- bund die Devise seiner Gründungsväter, allen voran der da-
malige amerikanische Präsident Woodrow Wilson. Dazu soll- ten auf verschiedensten Sachgebieten multilaterale Verein- barungen (z. B. zur Bekämpfung des internationalen Rausch- gifthandels) und Modellabkommen (z. B. zur Vermeidgung der Doppelbesteuerung) ausgehandelt und internationale Or- ganisationen (z. B. das Internationale Arbeitsamt) ins Leben gerufen werden. Abkommen und Organisationen kamen zwar zustande und entfalten zum Teil heute noch positive Wirkun- gen. Ohne die Resonanzkraft einer entsprechenden Informati- onskultur vermochten all diese Bemühungen aber ihr Haupt- ziel der Friedenssicherung nicht zu erreichen. Das Aushan- deln der entsprechenden Abkommen erfasste schon damals nur einen kleinen, relativ geschlossenen Kreis von spezialisier- ten Unterhändlern. Und sowohl die vereinbarten Texte als auch die ihnen zugrundeliegenden Materialien und Karten - welche auch für die Zukunft noch äusserst wertvolle Lösungs- ansätze enthalten - drangen nur den wenigsten Entschei- dungsträgern nachhaltig ins Bewusstsein. Die von einem an- deren weitsichtigen Amerikaner, John D. Rockefeller, gestif- tete Völkerbundsbibliothek konnte daher bisher auch nur ei- nen Teil ihrer Zweckbestimmung erfüllen.
Seit der Gründung der Vereinten Nationen, ihrer Spezialagen- turen und anderer aus den Arbeiten des Völkerbundes hervor- gegangener internationaler Organisationen (z. B. OECD) sind verschiedene einmalige Kollektionen der Völkerbundsbiblio- thek an neue Standorte gebracht worden. Gleiches geschah mit der Verlegung einzelner Uno-Organisationen nach Wien. Der damit verbundene Aderlass schuf in Genf zwar Platz für die unablässig anschwellende Uno-Dokumentenflut; die Bedeu- tung der weiterhin im Palais des Nations untergebrachten Völ- kerbunds-/Uno-Bibliotheken ist dadurch aber beeinträchtigt worden. Die Schattenseite solcher Spezialisierung und De- zentralisierung kann im Doppelbesteuerungs-Modellab- kommen der OECD erkannt werden, indem dort nicht mehr der Schutz des Steuerzahlers vor Doppelbesteuerung, son- dern die Förderung der Interessen der Steuerverwaltungen gegebenenfalls sogar mittels Bewirkung von Doppelbesteue- rung zum Hauptzweck erhoben und festgelegt worden ist.
Nicht weniger bedeutungsvoll - und auch für die Universitäts- stadt Genf schwerwiegend - sind die chronischen Platz-, Bud- get- und Personalprobleme der Genfer Uno-Bibliotheken. Sie beteiligen sich zwar im Rahmen des Möglichen am Ausleihver- kehr mit anderen schweizerischen Universitätsbibliotheken; ihre Bestände sind aber nur mangelhaft bekannt oder er- gründbar, und die persönliche Benutzung der Bibliotheks- dienstleistungen ist regelmässig ausserordentlich beschränkt und vielfach erschwert. Für die sonst kaum zugänglichen Völ- kerbundstexte im besonderen dürfte auch die derzeit angelau- fene elektronische Datenerfassung in absehbarer Zeit keine wesentliche Besserung des Informationszugangs bewirken. Damit besteht für die Schweiz als Standortland Anlass, im Sinne erweiterter guter Dienste das gegenseitige Interesse, die Möglichkeiten und die Voraussetzungen zur Zusammenar- beit mit den Vereinten Nationen und ihren Spezialagenturen zu prüfen, um die betreffenden Informationsdienstleistungen auch in Krisen- und Kriegszeiten gewährleisten zu können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 4. Dezember 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 décembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
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1990
Anno
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I
Volume
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Februarsession
Session
Session de février
Sessione
Sessione di febbraio
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.689
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Datum
08.02.1990 - 08:00
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178-178
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