Panorama de l'histoire suisse
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E 12 décembre 1989
89.034
Soziale Sicherheit. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein Sécurité sociale. Convention avec la Principauté de Liechtenstein
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 625) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 597) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1989 Décision du Conseil national du 21 septembre 1989
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Gadient, Berichterstatter: Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen mit dem Fürstentum Liechtenstein werden zur- zeit durch drei gesonderte Verträge geregelt. Es sind dies die Abkommen über die AHV und IV (1965), über die Unfallversi- cherung (1932) sowie über die Familienzulagen (1969). Seit dem Abschluss dieser Abkommen sind im inner- wie im zwi- schenstaatlichen Recht beider Länder Aenderungen eingetre- ten, die eine Revision aller drei Abkommen erforderlich ge- macht haben. Das vorliegende Abkommen berücksichtigt ஸ்கேகம் diese Aenderungen. Die erwähnten Versicherungszweige werden neu in einem einzigen Vertrag geregelt und durch Er- leichterungen beim Krankenversicherungsübertritt ergänzt. Allfällige Mehrkosten für Versicherungsleistungen und zusätz- lichen Verwaltungsaufwand werden sich für Bund und Kan- tone in einem bescheidenen Rahmen bewegen.
Der Nationalrat hat diese Vorlage am 21. September diskussi- onslos und einstimmig angenommen.
Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission beantragt Ih- nen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss betreffend das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
89.065
Panorama der Schweizer Geschichte Panorama de l'histoire suisse
Botschaft und Beschlussentwurf vom 6. September 1989 (BBI III, 857) Message et projet d'arrêté du 6 septembre 1989 (FF III, 817)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Hänsenberger, Berichterstatter: Mit der Ihnen vorgelegten Botschaft wird beabsichtigt, in Schwyz im alten Zeughaus ein historisches Museum als Aussenstelle des Schweizerischen Landesmuseums zu errichten, genannt Panorama der Schweizer Geschichte, und dafür einen Kredit von 13 Millio- nen Franken zu sprechen, zahlbar aus dem Prägegewinn der Gedenkmünzen zur 700-Jahrfeier der Gründung der Eidge- nossenschaft.
Ihre Kommission Wissenschaft und Forschung hat die Vorlage geprüft. Sie empfiehlt Ihnen mit 9 Stimmen, ohne Gegen- stimme und bei einer Enthaltung, die Vorlage des Bundesra- tes zu genehmigen.
Für die Beratung standen der Kommission der Direktor des Schweizerischen Landesmuseums, Dr. Furger, sowie der be- auftragte Architekt Steiner aus Schwyz neben dem Verantwort- lichen Dr. Defago, Direktor des Bundesamtes für Kultur, zur Verfügung.
Sie werden begreifen, dass die Kommission unter dem Ein- druck der massiven und unverzeihlichen Fehlberechnungen für das Zweigmuseum Prangins grossen Wert darauf gelegt hat, einwandfrei die Verantwortlichkeiten festzulegen, um die Kostenberechnungen als seriös betrachten zu können.
Zur Verantwortung: Trotz der nicht einfachen Aufgabe ·- das Gebäude bleibt nämlich im Eigentum des Kantons Schwyz -· ist klar, dass das Bundesamt für Kultur und damit Dr. Defago die Verantwortung dafür tragen, dass Bau und Einrichtung zu den vorgesehenen 13 Millionen Franken möglich sind.
Die Kommission hat das Amt für Bundesbauten - es war an der Beratung nicht vertreten - noch schriftlich angefragt: Kann das Amt für Bundesbauten den vorgelegten Berechnungen vorbe- haltlos zustimmen? Wir haben folgende Antwort erhalten: «Das Amt für Bundesbauten kann den vorgelegten Berech- nungen vorbehaltlos zustimmen, nachdem das Projekt und der Kostenvoranschlag einer Nachprüfung durch unabhän- gige Fachleute durchaus standgehalten haben. Das Amt für Bundesbauten ist das zuständige Baufachorgan und ist im wesentlichen verantwortlich für das Projektmanagement, d. h. für die Einhaltung der Kosten, der Termine und für die Qualität sowie Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten. Bedingt durch die etwas unüblichen Voraussetzungen (Eigentümer des Gebäudes bleibt der Kanton Schwyz) und aus Effizienz- gründen wird der Vorsteher des Hochbauamtes des Kantons Schwyz in unserem Auftrag und im gegenseitigen Einverneh- men als Ortsansässiger die Leitung des Projekts wahrneh- men. Die Vergabe der Bauarbeiten und die Verpflichtungskon- trolle wird das Amt für Bundesbauten übernehmen.»
Zum Zweck und zur Aufgabe des neuen Museums verweise ich Sie auf die ausführliche Botschaft. Ich halte hier nur fest, dass - wenn auch nicht ganz ohne lokale Opposition in Schwyz selber - ein sich in die bisherige Museumsstruktur des Ortes Schwyz einfügendes Museum entstehen soll. Dieses Museum soll auf eine neuartige Weise - unter Ausnutzung der gegenwärtigen Erkenntnisse für zweckmässigen Bau und Be- trieb von Museen - den Weg der Schweiz von der Gründung bis ins 18. Jahrhundert zeigen; es wird neben Dauerausstel- lungen auch Wechselausstellungen bieten, und dank ihm wer- den auch andere Museen ihre Attraktivität stark steigern kön- nen.
Panorama der Schweizer Geschichte
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Das Panorama der Schweizer Geschichte bildet eine Aussen- stelle des Schweizerischen Landesmuseums und wird von dort aus betreut. An Personal werden etwas mehr als vier volle Stellen geschaffen werden müssen - für den Museumsbe- treuer, den Hausmeister und Stellvertreter, Garderobe und Verkauf sowie die konservatorischen Aufgaben und die Oef- fentlichkeitsarbeit.
Der Kanton Schwyz wird sich mit einer pauschalen Summe von 100 000 Franken im Jahr am Betriebsaufwand beteiligen. Die Summe wird alle fünf Jahre an die Betriebsergebnisse an- gepasst werden können. Das ist in einem Vertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Schwyz geregelt. Nun noch kurz zu den Kommissionsbeschlüssen von Stände- und Nationalrat. Die Kommission des Ständerats hat bloss den Ingress ergänzt, nämlich noch einen Verweis auf das Ge- setz über das Landesmuseum aufgenommen. Das scheint mir richtig, und ich empfehle Ihnen dies zur Genehmigung.
Obschon in keiner Weise unter Zeitdruck gearbeitet werden muss und auch eine nur teilweise Fertigstellung auf 1991 aus- drücklich als unmöglich bezeichnet wird und nach unserer Kommissionsmeinung nicht anzustreben ist, ist die Vorlage doch zeitlich dringlich, damit überhaupt begonnen werden kann. Deshalb hat auch die Kommission des Nationalrates be- reits getagt. Sie hat sich zwar der Ingressänderung unserer Kommission angeschlossen, aber eine weitere sachliche Dif- ferenz geschaffen, indem sie - durch Dazuschlagung der so- genannten Vorlaufkosten - mit Mehrheitsbeschluss den Kredit um rund 2 Millionen auf 14,948 Millionen aufgestockt hat.
Unter diesen knapp zwei Millionen Franken Kosten sind nach der Botschaft - ich verweise auf Ziffer 43 - die im Verlaufe der Jahre 1990 und 1991 entstehenden Vorbereitungskosten ver- standen, also vor der Eröffnung, die im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit, mit Publikationen und der Oeffentlichkeitsarbeit stehen. Die Botschaft führt aus, dass für diese Kosten - soweit möglich - private Geldgeber gewonnen werden sollten.
Die Kommission des Nationalrates hat dieses Sponsoring als zu wenig bestimmt bestritten und diese Vorlaufkosten dem Kredit beigefügt.
Unsere Kommission hatte auch Bedenken, aber grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn sich für die Vorbereitung des Betriebes dieses Museums auch private Geldquellen er- schliessen liessen. Das scheint nicht völlig unmöglich zu sein, auch wenn Dr. Defago meint, dass dieser Markt im Zusam- menhang mit den Feiern 1991 recht ausgetrocknet sein könnte.
Aber man kann nicht nach dem Beschluss - wie das die Kom- mission des Nationalrates gemacht hat - unter dem Titel «Ob- jektkredit» einfach zwei Millionen Franken Betriebskosten bei- fügen, denn diese Vorbereitungskosten sind Betriebskosten. Die gehören nicht in den Objektkredit und können meines Erachtens nicht einfach zur Bausumme geschlagen werden. Sie fallen auch zum Teil bereits 1990 an und werden - soweit nötig, man redet von 400 000 Franken - auf dem Weg des Nachkredites geltend gemacht werden. Für die späteren Jahre sind sie dann zu budgetieren. Ob dabei auch private Geldgeber für solche absolut notwendigen Vorlaufkosten ge- funden werden können, ist keineswegs Voraussetzung für diese Kosten. Sie müssen auf alle Fälle getragen werden.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission, dem Bundes- beschluss mit der einzigen Ergänzung zuzustimmen, dass im Ingress zu «gestützt auf.Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfas- sung» noch beigefügt wird: «und auf das Bundesgesetz über die Errichtung eines Schweizerischen Landesmuseums».
Rüesch: Die Idee eines Panoramas der Schweizer Ge- schichte ist an und für sich sehr begrüssenswert; denn es ist staatspolitisch dringend notwendig, das Geschichtsbewusst- sein der schweizerischen Bevölkerung, insbesondere der jun- gen Generation, zu stärken. Diese Stärkung ist ganz beson- ders im Hinblick auf die Bewältigung der Zukunftsprobleme wichtig. Von Carl Jacob Burckhardt stammt der berühmte Satz: «Allem höheren Denken eignet Gemeinschaft in Vergan- genheit, Gegenwart und Zukunft. Wer dieser Dreiheit wider- strebt und sich einzig an die vermeintliche Gegenwart, allein
an das Vergangene oder nur an die Zukunft hält, verliert die bleibende Gültigkeit und die Fähigkeit zur Dauer.» Soweit Burckhardt.
Aber gerade für die Zukunftsbewältigung brauchen wir ein Ge- schichtsbewusstsein. Wir wissen heute um die Geschichtlich- keit der Geschichte. Jedes Zeitalter hat seine besondere Ge- schichtsauffassung. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn in Schwyz der Wandel des Geschichtsbildes dargestellt wird. Es soll aufgezeigt werden, wie ein Aegidius Tschudi, später ein Johannes von Müller, noch später Dierauer oder dann Edgar Bonjour die Geschichte im Verlaufe der Zeit immer wieder an- ders gesehen haben. Zu vermeiden ist dabei allerdings ein to- taler Relativismus. Bestimmte Ereignisse bleiben Tatsache, und zwar unabhängig davon, wie man sie wertet oder gewich- tet.
Mit dem Gewichten stehen wir bei der Auswahl der histori- schen Fakten. Im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte un- seres Jahrhunderts bestand Schweizer Geschichte - minde- stens in der Schule - vornehmlich aus der politischen und der damit verbundenen militärischen Geschichte. Dann verlager- ten sich die Aktivitäten auf die Kulturgeschichte, insbesondere auf die Sozialgeschichte. Bei der Durchsicht der Botschaft kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das vorlie- gende Projekt Gefahr läuft, die Kultur- und Sozialgeschichte ebenso einseitig zu betonen, wie in unserem Schulunterricht seinerzeit die politisch-militärische Geschichte einseitig be- tont wurde.
Auf Seite 8 der Botschaft ist die Rede von der Geschichte als kulturbildendem Prozess. Die Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft - und die feiern wir ja 1991 - ist aber vor al- lem ein staatsbildender, also ein politischer Prozess. Es reicht also nicht aus, wenn man mit einer nationalen Ikonographie ein paar Mythen darstellt.
Im Wandel des Geschichtsbildes läuft man immer wieder Ge- fahr, von einem Extrem ins andere zu fallen, und zwar in der Auswahl der Themen wie in ihrer Betrachtung. So sprach Meinrad Lienert noch, wenn er die alten Eidgenossen er- wähnte, von den «frommen Heldenvätern». In unserer Zeit wurde es üblich, diese alten Eidgenossen als halbstarke Sau- bannerzügler zu bezeichnen. Das waren ungefähr zwei Ex- treme. Sehr wahrscheinlich hat es beide Ausgaben der alten Eidgenossen gegeben.
Prangins wurde eine bautechnische und damit eine finanzielle Enttäuschung. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er dafür sorgt, dass Schwyz keine sachliche Enttäuschung wird. Wir er- warten, dass Kulturgeschichte und politische Geschichte in ei- nem ausgewogenen Verhältnis dargestellt werden. Ich hoffe, dass der Bundesrat das Projekt in diesem Sinne auch beglei- tet.
Huber: Mein verehrter Vorredner hat mit einem sehr fundier- ten Zitat seine ebenso fundierten Ausführungen eingeleitet. Ich möchte Ihnen ein sehr viel kürzeres Zitat vorlegen, das aber ebenfalls einschlägig ist: «Wer die Vergangenheit nicht kennt, der begreift die Gegenwart nicht und kann die Zukunft nicht gestalten.» Damit ist meines Erachtens ebenso plastisch gesagt, dass wir gerade heute gut daran tun, Institutionen zu errichten, die einen Beitrag leisten zur Förderung des Ge- schichtswissens, aber auch des Geschichtsbewusstseins, und zwar als Gesamtes und als Ganzes.
Ich glaube auch, dass uns derartige Institutionen befähigen, die Geschichte nicht nachzubeten, sondern Geschichte kon- trovers zu erleben. Denn auch das halte ich für einen wesent- lichen Beitrag für die Bewältigung der Vergangenheit, die auch bei uns hie und da nicht zur Vollreife gebiert.
Unter diesen Gesichtspunkten befürworte ich dieses Vorha- ben, um so mehr, als es an einen Ort zu stehen kommt, der mir von ganzem Herzen sympathisch und liebenswert ist.
Wir haben drei Bedenken gehabt, wir haben sie ausgeräumt. Was die Vorlaufkosten angeht, bitte ich Sie, dem Referenten zuzustimmen. Wir haben sodann selbstverständlich einen kur- zen Abstecher im Geist nach Prangins gemacht. Wir haben es bedauert, dass der Vertreter des Bundesamtes für Bauten nicht anwesend war. Er hat uns auf dem Korrespondenzweg versichert, es wäre alles sehr gründlich und sehr gut abgeklärt,
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wir dürften uns in diesem Falle auf die Zahlen verlassen und wir würden keine Ueberraschungen erleben. Ich kann mich dieser Intervention durchaus anschliessen, um so mehr, als auch der entsprechend verantwortliche Architekt anwesend war und uns mit seiner Fachkenntnis in die Dinge eingeführt hat. In einem dritten Punkt haben wir dafür gesorgt, dass wir eine saubere rechtliche Abstützung haben.
Ich bitte Sie, dem Kommissionsergänzungsbeschluss zuzu- stimmen. Das Gute ist da, das Ungenügende an der Vorlage ist behoben oder behebbar. Ich kann Ihnen daher aus Ueber- zeugung Eintreten und Zustimmung empfehlen.
Frau Simmen: Die Errichtung eines Panoramas der Schwei- zer Geschichte ist eine willkommene Gelegenheit, in einer we- nig geschichtsbewussten Zeit das Verständnis für historische Zusammenhänge und Sachverhalte zu wecken und zu festi- gen. Der Standort Schwyz eignet sich hervorragend für ein Museum, das hauptsächlich die frühen Jahrhunderte der Eid- genossenschaft, das heisst das späte Mittelalter und die frühe Neuzeit, umfasst.
Die Trägerschaft, die für das Museum vorgesehen ist, ist eine interessante Partnerschaft zwischen Bund, Kanton und Ge- meinde Schwyz: Der Bund ist Bauherr, der Kanton bleibt Ei- gentümer, das Landesmuseum ist Benützer, und die Ge- meinde Schwyz befasst sich im Zusammenhang mit dem Kul- turgüterschutzraum damit. Diese nicht ganz einfachen Bezie- hungen zwischen den Beteiligten werden dazu führen, dass immer wieder die Details der Zusammenarbeit abgesprochen werden müssen. Das Ausstellungsgut soll nach Angabe des Landesmuseums in moderner didaktischer Form gezeigt wer- den und so vor allem auch Schulen für den Unterricht dienen. Das bedingt die Bereitstellung von entsprechendem Doku- mentationsmaterial vom ersten Tag des Betriebes an. Ich werde auf diesen Punkt noch kurz zu sprechen kommen.
Bei aller Berechtigung des Anliegens, die Geschichte der Schweiz vermehrt auch vom kulturgeschichtlichen Stand- punkt aus zu zeigen, sollte aber diese Art der Präsentation doch nicht dazu führen, dass sich die Geschichte zu Ge- schichten atomisiert. Vielmehr muss das Aufzeigen der gros- sen zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge auch in die- sem Museum seinen Platz finden. Obwohl das Panorama ein Teil der 700-Jahrfeiern ist, braucht es nicht notwendigerweise 1991 eröffnet zu werden. Im Gegenteil, es käme noch besser zur Geltung, wenn die Eröffnung nicht auch im reich befrachte- ten Jahre 1991 stattfände. Damit wäre eine sorgfältige Vorbe- reitung ohne Zeitdruck besser gewährleistet.
Ich habe noch zwei Detailbemerkungen anzubringen: Die eine betrifft die Rollstuhlgängigkeit des Projektes. Das Ge- bäude, das alte Zeughaus, welches zum Museum wird, behält nur seine Aussenmauern und wird innen völlig neu gestaltet. Es ist also ohne weiteres möglich, das ganze Museum roll- stuhlgängig zu machen, insbesondere auch die vertikale Er- schliessung, die in der Botschaft als das Rückgrat der ganzen Ausstellung bezeichnet wird. Im vorliegenden Projekt ist die- ses Problem noch nicht zufriedenstellend gelöst. Ich erwarte, dass hier Abhilfe geschaffen wird.
Die zweite Bemerkung betrifft den Kredit von gut 1,9 Millionen Franken für die Vorbereitung der Inbetriebnahme; der Herr Präsident hat bereits darauf hingewiesen. Diese Vorbereitun- gen, also die wissenschaftliche Grundlagenarbeit, das Doku- mentationsmaterial und die Oeffentlichkeitsarbeit sollen laut Botschaft soweit möglich aus privaten Spenden finanziert wer- den, das heisst: Die Kosten sollen durch Sponsoring gedeckt werden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einen Vergleich: Wenn Sie ein Informatiksystem einrichten, dann brauchen Sie dort einerseits die Hardware - den Rechner, die Zentraleinheit und was es alles braucht -, andererseits die Software, also die Programme, welche die Hardware über- haupt erst zum Funktionieren bringen. Im vorliegenden Pro- jekt ist die Hardware der Baukörper und die Inneneinrichtun gen; die Software, das sind die Vorleistungen für die Inbetrieb- nahme und später die Betriebskosten. Es käme wohl nieman- dem in den Sinn, bei einem Informatiksystem die Software auf dem Weg des Sponsorings zu beschaffen. Genauso wenig sollten wir das im vorliegenden Falle tun. Hardware und Soft-
ware sind gleichwertig und sollen gleich behandelt werden. Die nationalrätliche Kommission stellt deshalb den Antrag, diese 1,9 Millionen in die Baubotschaft aufzunehmen. Mir hat das an und für sich eingeleuchtet. Ich musste mir dann aber sagen lassen, das sei nicht möglich, und ich verzichte deshalb darauf, den entsprechenden Antrag zu stellen. Es steht für mich aber ausser Zweifel, dass diese Ausgaben ein integrie- render Bestandteil des Projektes sind.
Nur in Klammern möchte ich noch bemerken, dass bereits heute eine Ueberfülle von Gesuchen im Zusammenhang mit den verschiedensten Aktivitäten für 1991 auf die potentiellen Spender einstürmt. Die Chancen, für eine so unspektakuläre Sache wie Inbetriebnahmekosten, einen Sponsor zu finden, sind nicht gross. Ich wäre deshalb froh, wenn in diesem Saal die Bereitstellung der Mittel aus dem Prägegewinn zugesi- chert werden könnte.
Auch ich empfehle Ihnen mit diesen beiden Bemerkungen Eintreten auf die Vorlage.
Affolter: Ich bin nicht Kommissionsmitglied, ich werde Sie auch nicht sehr lange aufhalten. Ich bin aber Vorsitzender der Arbeitsgruppe beider Räte für die Vorbereitungen der 700-Jahrfeier aus Parlamentssicht. In diesem Gremium be- schäftigen wir uns auch mit der Frage - Herr Bundesrat Cotti weiss es -, wie das Parlament mit seinen Möglichkeiten sinn- fällige Beiträge an diesen Markstein unserer Geschichte bei- steuern könnte. Verschiedene Abklärungen sind im Gang. Die Räte werden zu gegebener Zeit mit unseren Vorstellungen konfrontiert.
Die hier zu beratende Vorlage wurde nicht von uns instigiert. Ich möchte Ihnen aber wärmstens empfehlen, sie gutzuheis- sen, denn sie fügt sich praktisch nahtlos in die Ueberlegungen ein, die auch wir in der Arbeitsgruppe über eine sinnvolle Dar- stellung unseres Landes im Hinblick auf die 700-Jahrfeier an- gestellt haben.
In letzter Zeit stand man gelegentlich unter dem Eindruck, ge- wisse Kreise rümpften merklich die Nase über alles, was nach Geschichte riecht, nach dem Motto: «Der Mensch berauscht sich an Rückblicken, wenn er nichts mehr vor sich sieht.»
Ich bin gar nicht dieser Meinung. Ein Land kann das Gewand seiner Geschichte nicht einfach weglegen wie ein ausgetrage- nes Kleidungsstück. Geschichtsbewusstsein und geschicht- liche Besinnung braucht vorwärtsgerichtetes Denken über- haupt nicht auszuschliessen. Die Vorlage scheint mir sicherzu- stellen, dass mit geschickt dargestellten geschichtlichen Rück- und Einblicken auch die Herausforderung zu Aus- blicken verbunden ist. Geschichtsbilder sind auch für die Schweiz nicht unverrückbar, sondern Wandlungen unterwor- fen, was zu betonen offenbar eine der Zielsetzungen dieses Panoramas ist.
Wenn es mit diesem Projekt nur schon gelingen könnte, un- sere Jugend zu einem vorurteilsfreien Geschichtsbewusstsein heranzuführen, wäre sehr viel gewonnen. Die Vorlage schafft die Voraussetzungen dazu; die Pädagogen müssten nun diese Chance zu nützen wissen.
Was den Zeitplan betrifft, bin ich nicht ganz mit meiner Vorred- nerin einverstanden. Ich würde es sehr begrüssen, wenn die Ausbauarbeiten im Schwyzer Zeughaus so vorangetrieben werden könnten, dass eine Eröffnung eventuell doch noch im Jubeljahr der Eidgenossenschaft möglich wäre, vielleicht auch erst gegen Ende.
Ich bitte Sie, durch Ihre möglichst geschlossene Zustimmung diesem Projekt Ihre Sympathie zu bezeugen.
Bundesrat Cotti: Ich bin der Kommission sehr dankbar - und wenn mich nicht alles täuscht, darf ich meinen Dank bereits auch dem Rat aussprechen - für die gute Aufnahme dieser Botschaft des Bundesrates.
Es geht darum, dem Schweizervolk als Geschenk - man darf, Herr Affolter, das Wort wohl gebrauchen - eine sinnvolle und bleibende Stätte der geschichtlichen Erörterung der Zeiten der Eidgenossenschaft, und zwar vor allem der alten Eidge- nossenschaft, zu machen.
Ob das Geschenk eine Idee des Bundesrates oder des Parla- mentes ist, ist meines Erachtens zweitrangig. Sie entscheiden
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ja über die Kredite. Wenn ich Herrn Hansenberger recht ver- standen habe, sind Sie sogar der Meinung, man müsste - ich teile übrigens diese Auffassung - etwas grosszügig sein, auch in bezug auf die sogenannten Einführungskosten, die ja nicht nur über Gaben Dritter finanziert werden sollen.
Sie rennen bei mir offene Türen ein, Herr Rüesch, Frau Sim- men, Herr Huber, wenn Sie auf die Bedeutung der Geschichte hinweisen. Ich teile Ihre Auffassung vorbehaltlos. Wenn wir jetzt einen Blick werfen auf das, was im Jahre 1991 geschehen wird, so sehen wir wohl die Gefahr, dass ein geschichtlicher Anlass - es geht ja darum, diesen Anlass zu begehen - im Tau- mel des grossartigen Blicks in die Zukunft in Vergessenheit gerät.
Es ist unsere Pflicht - Ihre Pflicht als Parlament, aber auch un- sere Pflicht -, dem Schweizervolk seine Geschichte näherzu- bringen, es mit seiner Geschichte zu konfrontieren. Und diese Botschaft bringt - wenn mich nicht alles täuscht - eines der wenigen Elemente, die in direkter Beziehung stehen mit der Begehung eines geschichtlichen Anlasses.
Herr Rüesch hat hochinteressante Ausführungen gemacht über die verschiedene Art und Weise, wie man die Geschichte sieht und interpretiert, und er hat von der Geschichtlichkeit der Geschichte gesprochen. Nichts ist richtiger als das. Damit müssen wir uns abfinden. Es ist sicher die Idee von nieman- dem unter uns, aus diesem neuen, modernen Denkmal unse- rer Geschichte etwas Hagiographisches zu machen, etwas, das in allzu starrem Sinne die Glorien der Vergangenheit ver- herrlicht. Wir wollen eine wahre Geschichte haben, und wenn ich das Wort «wahr» gebrauche, bin ich mir sofort der Relativi- tät dieses Wortes bewusst. Es ist sogar nötig, dass die Inter- pretationen der Geschichte in verschiedener Art und Weise angeboten werden. Niemand glaubt mehr an eine einseitig dargelegte, nur einseitig zu interpretierende Geschichte. Aber eines steht fest, Herr Rüesch, und da haben Sie absolut recht: Fakten sind Fakten.
Uebrigens bedürfte auch diese Behauptung eingehenderer Erklärungen. Aber bei den Fakten müsste man bleiben. Ich verspreche Ihnen, dass ich mich selber auch - wie Sie es wün- schen - mit der Entwicklung der Gedanken und der Konzep- tionen dieses Panoramas abgeben werde. Ich möchte Sie gleich jetzt auffordern: Kommen Sie in zwei, drei Monaten zu mir! Wir lassen uns direkt informieren, nicht etwa im Sinne ei- ner Kontrolle, aber doch im Sinne jener sinnvollen Vorberei- tung und Gestaltung, die wir uns alle wünschen.
Wir müssen unseren Jungen in bezug auf unsere Geschichte nichts predigen. Sie hat - wie die Geschichte aller Völker - Stärken und Schwächen. Aber die Geschichte an sich, die Ver- gangenheit, die Leute, die uns vorausgegangen sind, mit ih- ren Fehlern und ihren Tugenden, sind Werte, die es gilt, ein bisschen in die Mentalitäten einfliessen zu lassen; Werte, die leider in der modernen Welt vielleicht manchmal vergessen werden.
Das ist für mich auch das Sinnvollste an der ganzen Uebung, die in Schwyz jetzt durchgeführt wird.
In bezug auf die 2 Millionen Franken Einführungskosten teile ich Ihre Meinung, Herr Kommissionspräsident. Wir werden na- türlich den redlichen Versuch unternehmen, dort, wo wir allfäl- lige Drittmittel finden, sie auch aufzunehmen. Ich habe grund- sätzlich keine diesbezüglichen Einwendungen. Aber verges- sen Sie nicht, die Botschaft sagt das ja mit dem Wörtchen «nach Möglichkeit», wenn mich nicht alles täuscht. Deshalb hat sich der Bundesrat nicht verpflichtet. Er hätte es nicht tun können, denn es braucht dazu auch die Geber, nicht wahr? Er hat sich nicht verpflichtet, alle Mittel über diesen Weg zu über- nehmen. Ich teile auch Ihre Auffassung, Frau Simmen. Wir werden uns also hier nicht in die Haare geraten. Wenn es nicht anders geht, werden wir über den von Ihnen erwähnten Weg der normalen Budgetkredite wieder vor das Parlament gelan- gen.
Ich glaube nicht, Frau Simmen oder Herr Affolter, dass man mit viel Optimismus an eine Einweihung im Jahre 1991 den- ken kann. Denken Sie objektiv an die Zeiten, die auch solche Arbeiten benötigen. Der Bundesrat hat sich in der Botschaft nicht verpflichtet, die Arbeiten zu überstürzen. Er ist also durchaus bereit, auch mit einiger Verspätung gegenüber dem
Stichtag das Panorama einzuweihen. Aber wir werden keine Zeit verlieren, das ist selbstverständlich.
Als Folge von Prangins ist natürlich die Berechnung der Ko- sten besonderer Aufmerksamkeit unterzogen worden. Ich kann Ihnen sagen, dass alles darauf hindeutet, dass die Ko- sten eingehalten werden. Herr Direktor Defago, ein Mann der ·Kultur, dem aber der praktische Sinn nicht abgeht, hat sich be- sonders verpflichtet, hier ganz genau an die Arbeit zu gehen. Es sollte doch einmal möglich sein, auch bei diesen Aufgaben die finanziellen Vorgaben zu respektieren. Für mich ist das so- wieso ein grosses Problem bei den Bundesbauten. Wie Sie wissen, unterziehen wir jetzt diese ganze Organisation gewis- sen Verbesserungen, von denen wir einiges erwarten.
Ich möchte zum Schluss folgendes festhalten, das auch schon erwähnt worden ist: Diese Botschaft ist ein gutes Bei- spiel der Zusammenarbeit zwischen lokaler Behörde und Bund. Ich möchte insbesondere dem Kanton Schwyz und sei- ner Regierung herzlich für die Bereitschaft danken, die er im- mer wieder an den Tag gelegt hat. Wir wollen hoffen, dass ne- ben dem vielen sicher Vergänglichen, dem wir im Jahre der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft begegnen werden, sich dieses Panorama als eine bleibende Stätte durchsetzt, die nicht nur der Erbauung, sondern auch dem Denken und Nachdenken des Schweizervolkes in dieser und den künfti- gen Generationen dienen möge.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ingress Antrag der Kommission
.. der Bundesverfassung und auf das Bundesgesetz vom 27. Juni 1890 über die Errichtung eines Schweizerischen Landes- museums, nach Einsicht ....
Préambule Proposition de la commission de la constitution et la loi fédérale du 27 juin 1890 concer- nant la création d'un Musée national suisse; vu le message ....
Präsident: Der Bundesrat ist mit der von der Kommission vor- geschlagenen Aenderung einverstanden.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
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Jahr
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Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.065
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
12.12.1989 - 17:00
Date
Data
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786-789
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20 018 250
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