Social security agreement with Liechtenstein approved

20018249Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)12.12.1989Confirmed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council of States dealt with the federal decree approving a new social security agreement with Liechtenstein. The committee recommended entry into the matter and approval, explaining that several older bilateral treaties should be replaced by a single updated agreement and that costs would remain modest. The chamber entered into the matter without opposition and, in the final vote, approved the decree unanimously.

Omnilex-Regeste

Federal decree approving a social security agreement with Liechtenstein; consolidation of previously separate bilateral treaties into one instrument is accepted where it updates the legal framework and adds administrative facilitation, with expected costs remaining limited. The chamber may enter into the matter without opposition and adopt the decree unanimously after committee recommendation (cf. debate and final vote).

Gesamter Gesetzestext

Panorama de l'histoire suisse

786

E 12 décembre 1989

89.034

Soziale Sicherheit. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein Sécurité sociale. Convention avec la Principauté de Liechtenstein

Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 625) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 597) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1989 Décision du Conseil national du 21 septembre 1989

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national

Gadient, Berichterstatter: Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen mit dem Fürstentum Liechtenstein werden zur- zeit durch drei gesonderte Verträge geregelt. Es sind dies die Abkommen über die AHV und IV (1965), über die Unfallversi- cherung (1932) sowie über die Familienzulagen (1969). Seit dem Abschluss dieser Abkommen sind im inner- wie im zwi- schenstaatlichen Recht beider Länder Aenderungen eingetre- ten, die eine Revision aller drei Abkommen erforderlich ge- macht haben. Das vorliegende Abkommen berücksichtigt ஸ்கேகம் diese Aenderungen. Die erwähnten Versicherungszweige werden neu in einem einzigen Vertrag geregelt und durch Er- leichterungen beim Krankenversicherungsübertritt ergänzt. Allfällige Mehrkosten für Versicherungsleistungen und zusätz- lichen Verwaltungsaufwand werden sich für Bund und Kan- tone in einem bescheidenen Rahmen bewegen.

Der Nationalrat hat diese Vorlage am 21. September diskussi- onslos und einstimmig angenommen.

Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission beantragt Ih- nen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss betreffend das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

89.065

Panorama der Schweizer Geschichte Panorama de l'histoire suisse

Botschaft und Beschlussentwurf vom 6. September 1989 (BBI III, 857) Message et projet d'arrêté du 6 septembre 1989 (FF III, 817)

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Hänsenberger, Berichterstatter: Mit der Ihnen vorgelegten Botschaft wird beabsichtigt, in Schwyz im alten Zeughaus ein historisches Museum als Aussenstelle des Schweizerischen Landesmuseums zu errichten, genannt Panorama der Schweizer Geschichte, und dafür einen Kredit von 13 Millio- nen Franken zu sprechen, zahlbar aus dem Prägegewinn der Gedenkmünzen zur 700-Jahrfeier der Gründung der Eidge- nossenschaft.

Ihre Kommission Wissenschaft und Forschung hat die Vorlage geprüft. Sie empfiehlt Ihnen mit 9 Stimmen, ohne Gegen- stimme und bei einer Enthaltung, die Vorlage des Bundesra- tes zu genehmigen.

Für die Beratung standen der Kommission der Direktor des Schweizerischen Landesmuseums, Dr. Furger, sowie der be- auftragte Architekt Steiner aus Schwyz neben dem Verantwort- lichen Dr. Defago, Direktor des Bundesamtes für Kultur, zur Verfügung.

Sie werden begreifen, dass die Kommission unter dem Ein- druck der massiven und unverzeihlichen Fehlberechnungen für das Zweigmuseum Prangins grossen Wert darauf gelegt hat, einwandfrei die Verantwortlichkeiten festzulegen, um die Kostenberechnungen als seriös betrachten zu können.

Zur Verantwortung: Trotz der nicht einfachen Aufgabe ·- das Gebäude bleibt nämlich im Eigentum des Kantons Schwyz -· ist klar, dass das Bundesamt für Kultur und damit Dr. Defago die Verantwortung dafür tragen, dass Bau und Einrichtung zu den vorgesehenen 13 Millionen Franken möglich sind.

Die Kommission hat das Amt für Bundesbauten - es war an der Beratung nicht vertreten - noch schriftlich angefragt: Kann das Amt für Bundesbauten den vorgelegten Berechnungen vorbe- haltlos zustimmen? Wir haben folgende Antwort erhalten: «Das Amt für Bundesbauten kann den vorgelegten Berech- nungen vorbehaltlos zustimmen, nachdem das Projekt und der Kostenvoranschlag einer Nachprüfung durch unabhän- gige Fachleute durchaus standgehalten haben. Das Amt für Bundesbauten ist das zuständige Baufachorgan und ist im wesentlichen verantwortlich für das Projektmanagement, d. h. für die Einhaltung der Kosten, der Termine und für die Qualität sowie Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten. Bedingt durch die etwas unüblichen Voraussetzungen (Eigentümer des Gebäudes bleibt der Kanton Schwyz) und aus Effizienz- gründen wird der Vorsteher des Hochbauamtes des Kantons Schwyz in unserem Auftrag und im gegenseitigen Einverneh- men als Ortsansässiger die Leitung des Projekts wahrneh- men. Die Vergabe der Bauarbeiten und die Verpflichtungskon- trolle wird das Amt für Bundesbauten übernehmen.»

Zum Zweck und zur Aufgabe des neuen Museums verweise ich Sie auf die ausführliche Botschaft. Ich halte hier nur fest, dass - wenn auch nicht ganz ohne lokale Opposition in Schwyz selber - ein sich in die bisherige Museumsstruktur des Ortes Schwyz einfügendes Museum entstehen soll. Dieses Museum soll auf eine neuartige Weise - unter Ausnutzung der gegenwärtigen Erkenntnisse für zweckmässigen Bau und Be- trieb von Museen - den Weg der Schweiz von der Gründung bis ins 18. Jahrhundert zeigen; es wird neben Dauerausstel- lungen auch Wechselausstellungen bieten, und dank ihm wer- den auch andere Museen ihre Attraktivität stark steigern kön- nen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Soziale Sicherheit. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein Sécurité sociale. Convention avec la Principauté de Liechtenstein

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1989

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.034

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

12.12.1989 - 17:00

Date

Data

Seite

786-786

Page

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Ref. No

20 018 249

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Schlagwörter

social securitybilateral treatyagreementLiechtensteinparliamentary approvalinsurance coordinationhealth insurance transition

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to enter into the federal decree approving the social security agreement with Liechtenstein.

Extrahierter Entscheid

Entry into the matter was approved without opposition.

Extrahierte Begründung

The committee stated that the existing separate treaties on old-age and survivors' insurance, disability insurance, accident insurance, and family allowances needed revision and consolidation into a single agreement reflecting legal changes and facilitating health-insurance transitions.

Kernrechtsfrage

Whether to approve the federal decree on the agreement with Liechtenstein.

Extrahierter Entscheid

The decree was adopted unanimously in the whole vote.

Extrahierte Begründung

The agreement was considered a modernized and consolidated framework for social security relations, with only modest expected additional costs and administrative burden.

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