Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative
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der Europäischen Zivilluftfahrt-Kommission ECAC unterstützt. Beide Institutionen betonen im übrigen die Wichtigkeit der technischen und finanziellen Unterstützung der Länder der Dritten Welt im Bereich ihrer Flughafensicherheit. In diesem Rahmen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Ergänzungspro- tokoll zum Uebereinkommen von Montreal ebenfalls zu unter- stützen. Der gute Ruf unseres Landes in bezug auf die Sicher- heit seiner Flughäfen muss unbedingt erhalten bleiben. Dazu kann dieses Protokoll auf rechtlicher Ebene einen Beitrag lei- sten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
An den Nationalrat - Au Conseil national
38 Stimmen (Einstimmigkeit)
88.060
Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative Stabilisation du réseau routier. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. August 1989 (BBI III, 745) Message et projet d'arrêté du 31 août 1989 (FF III, 708) Beschluss des Nationalrates vom 28. September 1989 Décision du Conseil national du 28 septembre 1989
Hunziker, Berichterstatter: Die Volksinitiative «Stopp dem Be- ton - für eine Begrenzung des Strassenbaus!» stammt von ei- nem Ad-hoc-Komitee, dem vor allem Vertreter der Grünen und der Poch angehören. Sie ist am 25. Februar 1986 mit 111 277 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 36qua- ter, mit dem der Umfang des schweizerischen Strassennetzes auf den Stand vom 30. April 1986 zurückgeführt werden soll. Es wird im weiteren gefordert, dass Strassen, die seither er- weitert oder gebaut worden sind, in der Weise kompensiert werden, dass in der gleichen Region eine entsprechende Strassenfläche anderen Zwecken zugeführt wird. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen für dünn besiedelte Gebiete oder dort, wo wegen Aufgabe eines Strassenprojektes Anpassun- gen vorgenommen werden müssen. Schliesslich wird noch vorgesehen, dass Normen von Kantonen und Gemeinden über die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei Entscheidun- gen über den Strassenbau vorbehalten werden.
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Insbeson- dere begründet er seine Haltung damit, dass Vorkehren ver- langt werden, die praktisch kaum durchführbar wären und wenn schon dann in mehrfacher Hinsicht äusserst problema-
tische Folgen haben müssten. Die Annahme der Initiative müsste zwingend dazu führen, dass alle seit 1986 gebauten Strassen - also Autobahnen, kantonale Hauptstrassen und auch Gemeindestrassen - oder mindestens ebenso viele Kilo- meter alte Strassen beseitigt werden müssten. Betroffen wä- ren die 1987 eröffnete Walenseeautobahn N 3, das 1986 eröff- nete Autobahnteilstück Biasca-Gorduno, dann die gross- räumige Autobahnumfahrung von St. Gallen, auch die Nord- umfahrung Zürich, ferner die Abschnitte Interlaken-Brienzwi- ler sowie die Umfahrung von St. Moritz. Unter die vorgeschla- gene Verfassungsbestimmung würden auch alle seit 1986 er- stellten kantonalen und kommunalen Strassen fallen, die not- wendigerweise in neuen Wohnsiedlungen erstellt werden müssen.
Abgesehen von der verkehrspolitischen Problematik wären, wie der Bundesrat in der Botschaft zu Recht ausführt, beträcht- liche volkswirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen. Neben dem Strassenbau würde auch jede andere Bauentwicklung massiv eingeschränkt und die weitere Erschliessung von In- dustrie- und Gewerbezonen würde in vielen Fällen vereitelt. Besonders hart betroffen wären die Entwicklungs- und Rand- regionen, wo eine Blockierung der wirtschaftlichen Entfaltung fatale Folgen haben müsste.
Diesen materiellen Ueberlegungen fügt der Bundesrat noch rechtliche und staatspolitische bei, die gegen das Volksbe- gehren ins Feld geführt werden. Das vorgeschlagene neue Verfassungsrecht würde nämlich die kantonale Strassenho- heit empfindlich einschränken, dem Bund aber die zur Durch- setzung des neuen Rechts entsprechenden Kompetenzen nicht zugestehen.
Angesichts dieser vielfältigen und gravierenden Auswirkun- gen und Fragwürdigkeiten, die mit der Volksinitiative verbun- den wären, kann es nicht erstaunen, dass der Bundesrat sich deutlich für eine Ablehnung ausgesprochen hat. Der National- rat ist zum selben Schluss gekommen und hat mit 126 zu 29 Stimmen beschlossen, dem Volk die Initiative ohne Gegen- vorschlag zur Verwerfung zu empfehlen.
Die Kommission unseres Rates ist zur gleichen Auffassung ge- langt. Sie beantragt Ihnen einhellig mit 8 Stimmen, bei einer Enthaltung, Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvor- schlag. Sie teilt die in der Botschaft und auch in der nationalrät- lichen Debatte zum Ausdruck gekommenen Ueberlegungen und Argumentationen, die zur Ablehnung der Volksinitiative führen müssen, weitgehend. Mit ihrer Annahme würden in er- ster Linie Gemeindestrassen betroffen. Sie schmäler zu ma- chen und die Fläche wieder anzupflanzen wäre wohl in den meisten Fällen gar nicht möglich und sicher nicht sinnvoll. Auch der Bau von neuen Wohnsiedlungen sowie Industrie- und Gewerbeüberbauungen würden weitgehend verunmög- licht. Eine derart restriktive und prohibitive Politik würde auch den Zielsetzungen der Raumplanung zuwiderlaufen.
Da, wie gesagt, vor allem Kantons- und Gemeindestrassen be- troffen wären, wären starke Eingriffe in die Kompetenzen die- ser Gemeinwesen unvermeidlich. An der bestehenden Kom- petenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Strassen- bau, die sich bewährt hat, sollte nicht ohne Not gerüttelt wer- den. Es geht hier auch um einen Bereich, bei dem der Bürger erfahrungsgemäss ein deutliches Interesse bekundet und die Möglichkeit haben will, mitbestimmen zu können.
Wenn wir diese Initiative ablehnen, dann nicht, um einem un- gestümen Strassenbau Tür und Tor zu öffnen, sondern um notwendige Erschliessungen, insbesondere auch für Rand- gebiete, zu ermöglichen. Zu denken ist etwa an die Zubringer- und Abholfunktion zum und vom öffentlichen Verkehr. Neben der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes sollen auch dort, wo es die Umstände erfordern und wo es die Sicherheit gebietet, Kantons- und Gemeindestrassen aus- gebaut oder neu erstellt werden können. Das wäre bei einer Annahme der Initiative weitgehend ausgeschlossen.
In der nationalrätlichen Debatte ist auch darauf hingewiesen worden, dass die für das Strassennetz beanspruchte Gesamt- fläche in unserem Land 665 000 km2 und diejenige für das Schienennetz 135 000 km2 ausmacht. Beim Strassennetz sind das 1,6 Prozent der gesamten Fläche unseres Landes. Auf die- sem vorhandenen Strassennetz werden, auf den Flächen-
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bedarf umgerechnet, wesentlich mehr Personenkilometer bzw. Tonnenkilometer bewältigt als auf der Schiene. Mit die- sem Hinweis soll nicht etwa die Förderung des öffentlichen Verkehrs in Frage gestellt werden. Es geht lediglich darum, zum Teil falsche oder bewusst überspitzte Aussagen ins rich- tige Licht zu rücken.
Bezüglich der aus dem Verkehr resultierenden Umweltbela- stung ist festzuhalten, dass ihre Ursachen nicht im Strassen- bau zu suchen sind, sondern in den Abgasen der Fahrzeug- motoren. Dem ist beizukommen mit technischen Vorkehren, beispielsweise mit Katalysatoren.
Was schliesslich die Verkehrssicherheit anbelangt, darf sicher festgehalten werden, dass die Rückführung des schweizeri- schen Strassennetzes auf den Stand vom 30. April 1986 nicht etwa eine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung mit sich bringen müsste.
Wie unrealistisch die Vorstellungen der Initianten sind, ergibt sich aus der in der Begründung gegebenen Umschreibung des sogenannten staatspolitischen Zieles. Es wird dort erklärt, die Zahl der zugelassenen Motorfahrzeuge müsse etwa auf den Stand von 1960 reduziert werden. Das würde also heis- sen, dass die bis Ende 1988 in der Schweiz zugelassenen 3,2 Millionen Motorfahrzeuge auf 530 000 reduziert werden müss- ten, also auf beinahe einen Fünftel. Ein solches Ziel ist nicht nur unerreichbar, es ist auch unsinnig.
In der Kommission ist auch die Verfassungsmässigkeit der In- itiative erörtert worden. Da es sich um eine Verfassungsinitia- tive handelt, stellt sich nach ihrer Auffassung diese Frage gar nicht.
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Unsere Kommission ist bezüglich der angeführten Argumente nicht überall einer Meinung, wohl aber in der politischen Ge- samtwürdigung. Sie beantragt Ihnen einhellig, bei einer Ent- haltung, Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.
Bundesrat Ogi: Herr Ständerat Hunziker hat die Vorlage ein- wandfrei erläutert. Ich möchte nur noch kurz etwas dazu sa- gen.
Die Initiative «Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Strassenbaus!» ist einfach zu extrem, zu einseitig, zu radikal und steht mit dem Rücken zur Zukunft. So geht es nicht. Sie greift in subtile Planungen ein, sie braucht den Zweihänder, wo ein feines Schnitzermesser richtig wäre. Der Bau von neuen Strassen nur bei Urbarisierung einer bestehenden Strasse kann so nicht funktionieren und kann so auch nicht in die Tat umgesetzt werden.
Die Initiative würde zu einem Verbot, zu einer Verhinderung des Baus oder der Sanierung der Strassen führen. Das kön- nen wir nicht akzeptieren; welche Strassen sollten, um ein Bei- spiel zu nehmen, aufgehoben werden, wenn im Simmental z. B. nach der Streichung der N 6 von der Bevölkerung tat- sächlich eine Dorfumfahrung gefordert wird? Wir dürfen be- rechtigte Sanierungen nicht auf diese Weise sabotieren.
Ein besonderer Pferdefuss dieser Initiative ist auch der Stich- tag des 30. April 1986. Seither wurden - Herr Ständerat Hunzi- ker hat es gesagt - viele sinnvolle, von den Regionen herbei- gesehnte Strassen gebaut, die wir kaum mehr abreissen kön- nen.
Herr Ständerat Hunziker hat auch erwähnt, welche Strassen betroffen wären - geplante oder im Bau stehende. Zusätzlich wären betroffen: die Umfahrung von Genf, die Durchfahrt von Schaffhausen, die N 5 am Neuenburgersee und bei Ligerz so- wie die vor einigen Wochen eröffnete N 9 Vallorbe-Chavornay. Wir brauchen Flexibilität, auch in Zukunft. Wir brauchen Frei- raum für massgeschneiderte Lösungen. Wir brauchen kon- struktive Ideen und keine Fesseln.
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative ebenfalls abzulehnen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.009
Nationalstrassennetz. Volksinitiativen Réseau des routes nationales. Initiatives populaires
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Januar 1989 (BBI I, 641) Message et projet d'arrêté du 25 janvier 1989 (FF 1, 617) Beschluss des Nationalrates vom 28. September 1989 Décision du Conseil national du 28 septembre 1989
Anträge siehe Detailberatung Propositions voir discussion par articles
Präsident: Wir schlagen Ihnen vor, zunächst eine allgemeine Aussprache über alle Initiativen zu halten und hernach die In- itiativen einzeln zu behandeln, wobei natürlich das Wort zu je- der Initiative frei ist. - Sie sind damit einverstanden.
Lauber, Berichterstatter: Das Thema, das uns heute beschäf- tigt, ist keineswegs neu. 1986 haben wir eingehend über die Botschaft des Bundesrates betreffend die Ueberprüfung von Nationalstrassenstrecken beraten. Bereits damals wurde in unserem Rat mit deutlichem Mehr der Bau der N 1 zwischen Murten und Yverdon und der N 4 im Knonauer Amt beschlos- sen. Im Jahre 1985 hatte der Ständerat beschlossen, einer Standesinitiative betreffend Ueberprüfung der N 5 zwischen Solothurn und Biel keine Folge zu geben.
Die Standpunkte in diesen Fragen sind heute grossenteils die gleichen wie damals und dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Auf die einstimmige Unterstützung der N 16, der Transjurastrasse, durch unseren Rat im Jahre 1984 muss ich nicht mehr eingehen, weil die Initiative für einen autobahn- freien Jura inzwischen zurückgezogen worden ist.
Die Kommission hat am 8. November die Initiativen beraten. Auf eine Anhörung des Initiativkomitees wurde verzichtet, nachdem die nationalrätliche Kommission das schon getan hatte. Auch Besichtigungen im Gelände waren nicht notwen- dig, weil 1985 und 1986 solche vorgenommen worden waren und es heute ohnehin nicht um die Linienführung geht, son- dern um die Frage «Lücke, ja oder nein?» Die Initiativen sind Ausdruck einer veränderten Einstellung gegenüber dem Auto, dem Strassenbau, generell der Mobilität. Sie haben ihren Ur- sprung in der Sorge um unsere Umwelt. Es wäre daher falsch, den Initianten Missbrauch der demokratischen Rechte vorzu- werfen.
Die Frage für uns ist, ob diese Initiativen für die Schonung der Umwelt etwas bringen und welche Auswirkungen sie in ande- ren Bereichen haben werden. Diese Bilanz sieht nicht gut aus. Es wird kaum ein Automobilist auf eine Fahrt verzichten oder die Bahn benützen, wenn die zur Diskussion stehenden Strecken nicht gebaut werden. Die Lücken können leicht und ohne allzu grosse Zeitverluste umfahren werden. Der Verkehr
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Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative Stabilisation du réseau routier. Initiative populaire
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Dans
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.060
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.11.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
667-668
Page
Pagina
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20 018 219
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