Interpellation du groupe démocrate-chrétien
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führt. Wegen der strengen Giftklassierung und den Vorschrif- ten der Stoffverordnung kommen auch praktisch keine queck- silberhaltigen Publikumsprodukte mehr vor (Quecksilber- Verbindungen sind in den restriktiveren Giftklassen 1 und 2 eingestuft, metallisches Quecksilber in Giftklasse 2; die Stoff- verordnung verbietet grundsätzlich das Abgeben, Einführen und Verwenden quecksilberhaltiger Produkte unter Vorbehalt aufgezählter Ausnahmen).
Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist als Folge der Vorschriften der Verordnung über Abwassereinlei- tungen sowie der Luftreinhalte- und der Stoffverordnung der- zeit stark rückläufig.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: In der Schweiz stellt die Belastung der Bevölkerung durch Quecksilber der- zeit kein gesundheitliches Risiko dar. Die wichtigsten Quellen, von denen eine individuelle Gefährdung ausgehen kann (ge- wisse Arbeitsplätze und einzelne Lebensmittel), sind bekannt und werden kontrolliert. Die Aufnahme von Quecksilber aus Amalgam-Plomben ist weit entfernt vom toxischen Bereich. Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist rück- läufig. Es ist jedoch wichtig, dass wegen der spezifischen Ei- genschaften des organischen Quecksilbers und der interna- tionalen Dimension des Problems (Sondermüll-Exporte und Verfrachtungen im Schlamm der grossen Flüsse) an den ein- geschlagenen Wegen und geplanten Massnahmen im Um- weltbereich auf nationaler und internationaler Ebene festge- halten wird.
Der Bundesrat erachtet die Einsetzung einer Expertengruppe nicht als notwendig.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipa- tionsmöglichkeiten der Schweiz an europäi- schen Programmen
Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens
Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1989
Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament Auskunft zu ge- ben über den Stand, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie all- fällig notwendige Massnahmen betreffend die Beteiligung der Schweiz an europäischen Bildungs- und Forschungspro- grammen.
Texte de l'interpellation du 2 octobre 1989
Le Conseil fédéral est invité à informer le Parlement sur la parti- cipation de la Suisse aux programmes européens lancés dans les domaines de la formation et de la recherche, en précisant à quel stade en est cette participation, quelles sont les perspec- tives de développement et quelles mesures pourraient se révéler nécessaires.
Sprecher - Porte-parole: David
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweiz besitzt keine nennenswerten natürlichen Roh- stoffe. Sie verdankt ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihre gesicherte internationale Stellung dem Fleiss ihrer Bewohner und deren qualifizierter Arbeit. Unser einziger «Rohstoff» ist
eine gute, moderne und international führende Bildung, Aus- bildung und Forschung.
Die Schweiz kann Forschung nicht im Alleingang und in Isola- tion betreiben. Der Zugang und die Mitwirkung an der weltpoli- tischen Forschungsfront sind entscheidend. Protektionisti- schen Strömungen ist entgegenzuwirken; die internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung an Programmen und der Einsitz in den Gremien sind anzustreben.
International und vor allem auf europäischer Ebene ist gegen- wärtig auf dem Gebiet der Bildung und Forschung eine über- aus rege Entwicklung festzustellen. Hier muss die Schweiz be- müht sein, mitzuarbeiten, um den Anschluss nicht zu verlieren. Zum einen hat die Schweiz ein Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten in jenen Organisationen zu investieren, in denen sie bereits Vollmitglied ist (Cern, Esa, Europarat, Cost, Eureka etc.).
Zum andern aber hat sie v.a. auch mit der Europäischen Ge- meinschaft (EG) vermehrt Anstrengungen zur Zusammenar- beit zu unternehmen. Hier ist die Entwicklung im Hinblick auf das Datum 1992 sowie den zu schaffenden Binnenmarkt wohl am stärksten. Die Schweiz ist für die EG nicht nur der wichtig- ste Güteraustauschpartner, sondern auch der wichtigste Per- sonenaustauschpartner.
Es sind zwei Bereiche der EG-Politik, die direkt das Bildungs- wesen betreffen und die auch für die schweizerische Bildungs- politik von grosser Bedeutung sind:
Da, wie der Bundesrat dies in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. Au- gust 1988 ausführte, davon auszugehen ist, dass für die Schweiz ein EG-Beitritt bis auf weiteres nicht vorgesehen ist, wir jedoch integrationsfähig bleiben sollen, wird der Bundes- rat ersucht, in einem Bericht die direkten Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühun- gen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik aufzuzeigen. Insbesondere soll darin auch aufgezeigt werden, wie die Schweiz mit ihrem föderalistischen Bildungswesen nach aussen mit einer Stimme auftreten kann, welche Mass- nahmen der Bundesrat vorsieht, um die internationale Zusam- menarbeit sowie die Beteiligung der Schweiz an der europäi- schen Entwicklung im Bildungswesen sicherzustellen, was der Bundesrat betreffend die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Diplomen vorsieht und welche Möglichkeit der Bundesrat für eine Beteiligung der Schweiz am EG-Programm Erasmus vorsieht.
Abzuklären sind aber auch die indirekten Auswirkungen wie die Europafähigkeit unseres Schulsystems generell, der rela- tiv späte Abschluss unserer Schul- und Hochschulausbil- dung, die im internationalen Vergleich relativ stark speziali- sierte Berufslehre sowie die nicht-universitäre Ausbildung im Tertiärbereich (d. h. Kunstgewerbeschulen, Lehrerseminare usw.).
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Die europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung ist bereits ein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode. Seit der Erstellung der Berichte über die Legislaturplanung 1987-1991 und über die Stellung der Schweiz im europäi- schen Integrationsprozess hat sich die Diskussion um eine in- tegrale Zusammenarbeit in Europa beschleunigt. Wir beab- sichtigen deshalb, nächstes Jahr einen zweiten integrations- politischen Bericht vorzulegen. Der in der Begründung der In- terpellation gewünschte Bericht über die Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühun- gen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik wird Bestandteil des neuen Berichts sein. Darin werden wir die
Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion
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gestellten Fragen eingehender behandeln und beschränken deshalb die folgenden Ausführungen.
Die europäische Zusammenarbeit in der Bildung und vor al- lem in der Forschung hat sich in den vergangenen dreissig Jahren stark entwickelt. Eine Reihe europäischer wissen- schaftlicher Organisationen (Cern, Esa: Europäische Welt- raum-Organisation, Embo: Europäische Molekularbiologie- Organisation etc.) haben grosse Beiträge zur Leistungsfähig- keit Westeuropas in Forschung und Technologie vollbracht. Es wurden Kooperationsnetze im Rahmen von ESF (Europäi- sche Wissenschafts-Stiftung), Cost (Europäische Zusammen- arbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung), Eureka und der EG aufgebaut. Der Europarat legte einen seiner Schwerpunkte auf die Zusammenarbeit im Bildungsbereich.
Die europäische Kooperation in Bildung und Forschung wird sich in Zukunft noch verstärken. Integrationspolitisch beste- hen für unser Land kaum grundsätzliche Vorbehalte, so dass eine noch engere Zusammenarbeit mit der EG als bisher durchaus möglich ist. Seitens der Schweiz geniessen aber nach wie vor jene Organisationen besondere Aufmerksam- ,keit, bei denen wir bereits als vollberechtigte Mitglieder teil- nehmen können.
Die Programme der EG
EG-Forschungsprogramme
Die EG-Kommission unterstützt die Forschung im Rahmen ge- meinsamer Forschungsprogramme, die in nationalen For- schungsstätten und in den vier zentralen «Gemeinsamen For- schungsstellen» (Joint Research Centers) durchgeführt wer- den. Das Ziel der EG-Forschung ist die Stärkung der Wett- bewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EG.
Diese Forschungsprogramme umfassen vor allem ange- wandte, vorwettbewerbliche Forschung mit folgenden Schwerpunkten: Informations- und Kommunikationstechno- logie (z. B. Programme Esprit und Race), Modernisierung in- dustrieller Techniken (z. B. Brite, Euram) und Energie (z. B. Fu- sion). Die 37 Forschungsprogramme sind im Rahmenpro- gramm Forschung 1988-1991 zusammengefasst. Der Auf- wand dafür beträgt heute etwa 2,5 Milliarden Schweizerfran- ken pro Jahr.
Die EG-Kommission hat ein neues Rahmenprogramm For- schung 1990-1994 vorgelegt, welches das bestehende auf Anfang des nächsten Jahres ablösen soll. Die Gesamtaus- gaben für das neue Programm belaufen sich auf gegen 3 Milli- arden Franken pro Jahr.
Die grossen Linien dieses Programms sehen Aktionen in den drei Themenbereichen
Informations- und Kommunikationstechnologien
Natürliche Ressourcen (Energie, Umwelt, Biotechnologie)
Menschliche Ressourcen
vor, wobei die Prinzipien der Subsidiarität (keine Konkurrenz nationaler Programme), der Kohäsion (Einbezug weniger ent- wickelter EG-Länder) und der Koordination der nationalen Forschungsanstrengungen durch die EG wegleitend sein sol- len.
Auch die Zusammenarbeit im Bildungsbereich wird in der EG seit einigen Jahren durch Förderungsprogramme gezielt un- terstützt. Die beiden grössten sind die Programme Erasmus (Mobilität und Freizügigkeit der Studenten) und Comett (Wei- terbildung in Technologie). Weitere Programme fördern bei- spielsweise den Praktikantenaustausch (Petra) und die Mehr- sprachigkeit (Lingua). Diese Programme mit Mitteln von ins- gesamt 170 Millionen Franken pro Jahr sind nicht Bestandteil des Rahmenprogramms Forschung. Erwähnt sei hier im wei- teren das Delta-Programm, das sich mit Anwendungen der In- formations- und Kommunikationstechnologie befasst.
Im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes bis zum Jahr 1992, unternimmt die EG erhebliche Anstrengungen, da- mit der freie Personenverkehr in der EG nicht durch formale Hindernisse beeinträchtigt wird. Dazu gehört die gegenseitige Anerkennung von Diplomen für die Zulassung zu reglemen-
tierten Berufen wie Aerzte, Anwälte etc. Nachdem die EG be- reits früher Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung aller Berufsdiplome der Hochschulstufe und einiger weiterer Be- rufe erlassen hatte, liegt seit diesem Sommer der Vorschlag für eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der übrigen Berufsdiplome vor.
Die Teilnahmemöglichkeiten der Schweiz an EG-Program- men
Die bisherige Teilnahme der Schweiz an Forschungspro- grammen
Die Schweiz wird seit einigen Jahren schrittweise zu einer im- mer stärkeren Beteiligung an den EG-Forschungsprogram- men eingeladen. Grundsätzlich kennt man drei Formen der Beteiligung:
die volle Beteiligung an einem ganzen Programm mit Beitrag an das Budget des Programms, Einsitz in den Fachgremien, Mitsprache bei der Auswahl der Projekte und weitgehend glei- chen Rechten für die Teilnahme der Institutionen aus der Schweiz (Gesuche, Beiträge etc.).
die projektweise Beteiligung, mit welcher eine schweizeri- sche Institution als zusätzlicher Partner an einem EG-Projekt teilnimmt. Die Schweiz trägt nicht an das Gesamtprogramm bei, wir haben keine Mitsprache in Programm- und Projektaus- wahl, und der schweizerische Teilnehmer erhält keinen Bei- trag seitens der EG.
die Konzertierung, d. h. das Abstimmen von national durch- geführten und finanzierten Projekten, mit einem Beitrag an das Budget der Programme, Einsitz in den Fachgremien, Mitspra- che bei der Auswahl der Projekte und weitgehender Gleich- berechtigung für die teilnehmenden Institutionen aus der Schweiz (Gesuche, Beiträge etc.).
Für Vollbeteiligungen hat die EG bisher grundlagenfor- schungsnahe Programme geöffnet. Die Schweiz ist seit 1978 über ein Abkommen in das EG-Programm «Kontrollierte Kern- ` fusion> und seit Sommer 1989 auch in das Programm Science integriert. Seit 1984 wurden nach und nach verschiedene Technologieprogramme für eine schweizerische projektweise Teilnahme geöffnet, sicher nicht zuletzt unter dem Eindruck von Initiativen, welche ausserhalb der EG aufgenommen wur- den (z. B. die Initiative Eureka). Die Schweiz nimmt an rund 35 Eureka-Projekten teil.
Im Rahmen der Cost - Beteiligung an ca. 50 Einzelprojekten - werden seit 1971 Projekte konzertiert, u.a. auch mit gewissen Projekten der EG.
In verschiedenen wichtigen Forschungsprogrammen ist je- doch nach wie vor nur die limitierte, projektweise Beteiligung schweizerischer Firmen und Forschungsinstitute möglich (z. B. in Race und Esprit).
Das Rahmenabkommen Schweiz-EG im Bereich der For- schung, welches 1985 ausgehandelt wurde, erleichtert zwar den Informationsaustausch, enthält aber keine Beteiligungs- oder Mitspracherechte. Analoge Rahmenabkommen haben heute alle Efta-Staaten mit der EG abgeschlossen.
Die Teilnahme an Programmen im Bildungsbereich ist seit 1986 Gegenstand von Expertengesprächen zwischen den Ef- ta-Staaten und der EG. Dieses Jahr konnte der Entwurf des Abkommens für die Beteiligung am Programm Comett aus- gehandelt werden. Die Teilnahme beginnt am 1. Januar 1990, vorbehältlich der Genehmigung des Kredits, der Gegenstand der Botschaft über Sondermassnahmen für die Weiterbildung ist. Nach dem Abschluss der Beteiligungsabkommen für Comett sollen im Februar 1990 exploratorische Gespräche für eine Teilnahme am Programm Erasmus beginnen. Auch die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome soll 1990 als neues Thema in die Gespräche einbezogen werden.
Der Bundesrat hat seine Kontakte zu den EG-Organen weiter verstärkt und die Anliegen wie auch die Bereitschaft der Schweiz zu einer umfassenden Zusammenarbeit im For- schungs- und Bildungsbereich dargelegt. Anlässlich des Be- suchs von Herrn F. Pandolfi, Vizepräsident der EG-Kommis- sion, Ende September dieses Jahres wurde das Interesse der Schweiz am gesamten Forschungs-Rahmenprogramm der EG und an den Bildungsprogrammen Comett und Erasmus
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Interpellation Spälti
erläutert. Institutionelle Fragen sind im Rahmen der in diesem Jahr intensivierten Gespräche zwischen der EG-Kommission und den Efta-Staaten in der Gruppe «Flanking Policies» auf- genommen worden.
Die EG hat bisher auf verschiedenen Ebenen recht positiv auf die Anliegen der Schweiz reagiert, wenn auch noch keine grösseren konkreten Schritte in Aussicht stehen. Erstmals wurden allerdings die Efta-Staaten anfangs Oktober zu einer Sitzung des höchsten beratenden Gremiums der EG in Wis- senschaftsfragen, dem Crest (Comité pour la recherche scien- tifique et technique), eingeladen.
Die Beteiligungen an den Forschungs- und Bildungsprogram- men der EG sind im weiteren Rahmen der laufenden EG-Efta- Gespräche zu betrachten. Eine neue Beurteilung ist nach der EG-Efta-Ministerkonferenz vom 19. Dezember 1989 vorzuneh- men.
Schweizerischerseits verfügt der Bundesrat im Bereich der Forschung über das notwendige Instrumentarium, um sich fle- xibel an Programmen der EG beteiligen zu können. Der Bun- desrat ist aufgrund des Forschungsgesetzes zum Abschluss solcher Abkommen ermächtigt, sofern die Finanzierung der Beteiligung gesichert ist. Dafür haben die eidgenössischen Räte am 16. Dezember 1987 einen Verpflichtungskredit von 80 Millionen Franken für die Jahre 1988-1991 genehmigt.
Für die internationale Kooperation im Bildungsbereich ist so- wohl die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kan- tonen weiter auszubauen als auch das Instrumentarium des Bundes flexibler zu gestalten. Um letzteres zu erreichen, beab- sichtigt der Bundesrat, im nächsten Jahr eine Botschaft über die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich vorzu- legen. Sie wird voraussichtlich, neben dem Beitritt zu den Hochschulkonventionen des Europarates und der Unesco, auch die Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss von Abkommen zur Beteiligung an europäischen Programmen im Bildungsbereich enthalten, verbunden mit einem Verpflich- tungskredit sowie mit flankierenden Massnahmen innerhalb der Schweiz. Damit wird der Bundesrat in der Lage sein, sich rasch am Programm Erasmus zu beteiligen, sofern es für die Efta-Länder geöffnet wird.
Gleichzeitig mit einer Verkürzung der Genehmigungsverfah ren seitens des Bundes ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen in den europapolitischen Fra- gen weiter auszubauen, insbesondere bei der Vorbereitung und der Durchführung solcher Beteiligungen. Gute Ansätze dafür bieten die bereits bestehenden Kooperationen mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und der Schwei- zerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). So befasst sich die neu geschaffene Mobilitätskommis- sion der SHK u. a. mit der Beteiligung an den EG-Program- men. Weiter prüft eine Arbeitsgruppe der EDK die gegensei- tige Anerkennung von Berufsdiplomen. Der Bundesrat be- grüsst die Kooperationsbereitschaft und den Willen aller Betei- ligten, sich der Herausforderung des Europas von morgen zu stellen.
Le président: Les interpellateurs sont satisfaits de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation Spälti Internationale Umweltsituation und die Schweiz Participation de la Suisse à la défense de l'environnement
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1989
Im Zusammenhang mit der internationalen Umweltsituation, dem gewachsenen Bewusstsein gegenüber zivilisatorischen und technologischen Bedrohungsformen nach Tschernobyl und der Erkenntnis, dass in Europa grenzüberschreitend weit- räumig die Umweltprobleme gelöst werden müssen, ergibt sich für die Schweiz eine besondere Voraussetzung. Ange- sichts der Tatsache, dass die schweizerische Industrie auf dem Gebiet der Umwelttechnologie weltweit eine führende Position einnimmt und Bundesrat Cotti anerkennenderweise die internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz dynami- sieren will, stellen sich für die Schweiz folgende Fragen:
Welche Instrumentarien könnte der Bundesrat einsetzen, damit die Schweiz im Rahmen der Lösung der internationalen Umweltprobleme eine Führungsrolle übernehmen kann?
Welche Mittel, insbesondere aussenpolitischer, aussenwirt- schaftlicher und finanzpolitischer Art (z. B. Fonds), könnte der Bundesrat schaffen, um vor allem auch die desolaten Umwelt- probleme im osteuropäischen Raum (Wapa-Staaten) durch bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit abzubauen?
Welche Rahmenbedingungen sind aus der Sicht des Bun- desrates nötig, um die weltweit führenden Umwelttechnolo- gien und deren Export zu fördern und damit auch für den Werkplatz Schweiz und dessen Arbeitsplätze wertvolle, lang- fristige Impulse zu schaffen?
Wie kann der Bundesrat weiterhin seine Umwelt-Aussen- politik verstärken und die damit verbundenen aussenpoliti- schen und volkswirtschaftlichen Chancen nutzen?
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1989
Au vu de la situation internationale en matière de défense de l'environnement, de la prise de conscience croissante, depuis Tchernobyl, des formes de menaces venant aussi bien de la société que de la technologie, et compte tenu du fait que l'on a admis en Europe la nécessité de résoudre les problèmes d'en- vironnement au niveau international, la Suisse doit réexaminer sa position à cet égard. Comme l'industrie suisse occupe une position de tête dans le domaine de la technologie de l'envi- ronnement et que le conseiller fédéral Cotti - ce qui est tout à son honneur - veut dynamiser la collaboration internationale en matière de protection de l'environnement, il y a lieu de se poser les questions suivantes:
Quels instruments le Conseil fédéral pense-t-il mettre en place afin que la Suisse puisse tenir un rôle dirigeant dans les efforts entrepris en vue de résoudre les problèmes internatio- naux d'environnement?
Quels moyens, notamment en matière de politique étran- gère, de relations économiques extérieures et de politique fi- nancière (par ex. fonds) le Conseil fédéral pourrait-il mettre en oeuvre pour contribuer, par une collaboration bilatérale ou multilatérale, à la solution des graves problèmes d'environne- ment que connaissent les pays de l'Est (pays du pacte de Var- sovie)?
Quelles conditions générales le Conseil fédéral estime-t-il nécessaire de créer afin de promouvoir les technologies suis- ses de l'environnement reconnues mondialement, et leur ex- portation, donnant ainsi une précieuse impulsion à l'emploi en Suisse, impulsion dont les effets se feront sentir à long terme? 4. Comment le Conseil fédéral peut-il continuer à renforcer sa politique étrangère en faveur de l'environnement et tirer ainsi profit des chances qui en découlent pour notre politique étran- gère et notre économie?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipationsmöglichkeiten der Schweiz an europäischen Programmen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens
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Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.637
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Numero dell'oggetto
Datum
15.12.1989 - 08:00
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Data
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Pagina
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