2233
Motion Portmann
gelder der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz und der Arbeitslo- senversicherung. Zur Totalrevision des Militärversicherungs- gesetzes wurde im September 1989 das Vernehmlassungs- verfahren abgeschlossen; im Rahmen dieser Totalrevision wird die AHV-Beitragspflicht auf den Ersatzeinkommen, die dem Arbeitgeber ausgerichtet werden, voraussichtlich vorge- schlagen werden.
Ein Beitragsbezug auf Taggeldern der Krankenversicherung wäre wegen der Ausgestaltung der Versicherung schwierig. Es wäre namentlich zu berücksichtigen, dass es sich bei der Krankenversicherung nach wie vor um eine freiwillige Versi- cherung handelt. Die Taggelder werden teils als feste Beträge, teils in Prozenten des Lohnes ausgerichtet.
Auch in der Unfallversicherung wäre ein Beitragsbezug der AHV mit grossen administrativen Aufwendungen verbunden. Insbesondere stehen nicht alle Taggeldbezüger in einem Ar- beitsverhältnis. Bei der Beratung des UVG wurde die Einfüh- rung eines AHV-Beitragsbezuges bereits eingehend erörtert und abgelehnt. Die Gründe hierfür gelten auch grundsätzlich heute noch. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit das Taggeld der Unfallversicherung bei voller Arbeitsunfähigkeit auf 80 Prozent des unmittelbar vor dem Unfall erzielten Verdienstes festge- setzt (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 UVG). Dadurch sollte gewährleistet werden, dass der Taggeld-Bezüger nicht besser gestellt werde als sein nicht verunfallter Kollege nach Abzug seiner Sozialversicherungsbeiträge. Letzterer würde bei den Taggel- dern der Unfallversicherung indessen dazu führen, dass sie wesentlich unter die gesetzlich fixierten 80 Prozent fallen wür- den. Das würde also voraussetzen, dass mit Einführung des Beitragsbezuges auf Taggeldern der Unfallversicherung auch deren Höhe neu festzusetzen und im Zusammenhang damit die Finanzierung der Versicherung zu überprüfen wäre.
Trotz der erwähnten Probleme ist der Bundesrat bereit, die auf- geworfene Problematik erneut zu prüfen. Im übrigen ist an die Arbeiten einer ständerätlichen Kommission am Entwurf eines Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversi- cherungsrechts zu erinnern. Darin ist diese Massnahme für die UV vorgesehen. Der Entwurf geht noch 1989 in ein breit an- gelegtes Vernehmlassungsverfahren. Es bleibt abzuwarten, welches Echo die Massnahme dort findet und welches Schick- sal ihr im Parlament zuteil werden wird. Das neue Bundes- gesetz würde auch für die UV verbindlich sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.598
Motion Neuenschwander Zentrale Zivilschutz-Instruktorenschule Instructeurs de la protection civile. Centre de formation
Wortlaut der Motion vom 20. September 1989 Der Bundesrat wird ersucht, baldmöglichst eine zentrale Zivil- schutz- Instruktorenschule auf Stufe Bund zu schaffen.
Texte de la motion du 20 septembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de créer le plus tôt possible un centre de formation fédéral pour les instructeurs de la protec- tion civile.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Basler, Berger, Blocher, Bonny, Bremi, Bürgi, Buttiker, Cincera, Daepp, David, Dietrich, Dreher, Eppenberger Susi, Fäh, Feigenwinter, Fi- scher-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Houmard, Humbel, Jean- neret, Jung, Keller, Kühne, Loretan, Luder, Mauch Rolf, Mühle- mann, Müller-Wiliberg, Nebiker, Oehler, Oester, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutis- hauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Schei- degger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Spälti, Steffen, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul, Zölch, Zwingli (73)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das grösste Defizit im Zivilschutz besteht heute in der Ausbil- dung. Durch die ungenügende Ausbildung der Zivilschutz- pflichtigen ist die Auftragserfüllung des Zivilschutzes im Kata- strophen-, Krisen- und Kriegsfall in Frage gestellt.
Die wenigen vollamtlichen Instruktoren sind nicht in der Lage, den Gemeinden die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch die Ortschefs, die für die jährliche Weiterbildung ihrer Schutzdienstpflichtigen verantwortlich sind, sind als Milizfunk- tionäre hoffnungslos überlastet. Der Schutzdienstpflichtige hat Anspruch auf eine seriöse, professionellere Ausbildung mit zeitgemässen Mitteln. Die Schaffung einer zentralen In- struktorenschule drängt sich deshalb auf.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.635
Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1989 Der Bundesrat wird eingeladen: 1. die Zahl der in der Schweiz lebenden Mitbewohner der zwei- ten Ausländergeneration festzustellen;
die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländerge- neration erleichtert eingebürgert werden können;
den Mitbewohnern der zweiten Ausländergeneration beim Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürge- rung zu gestatten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizube- halten;
bei den Partnerstaaten (vor allem bei der Efta und bei der EG) auf eine entsprechende wechselseitige Regelung hinzu- wirken.
Texte de la motion du 2 octobre 1989 Le Conseil fédéral est chargé:
De recenser les étrangers de la deuxième génération vivant en Suisse;
De créer les bases constitutionnelles et légales offrant à ces personnes la possibilité d'une naturalisation facilitée;
D'autoriser ces personnes à garder leur nationalité d'ori- gine après leur naturalisation si des motifs dignes de consi- dération le justifient;
N
15 décembre 1989
2234
Motion Gysin
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blatter, Bundi, Bürgi, Dietrich, Fehr, Hildbrand, Wellauer, Zbinden Hans (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Etwa 3 Prozent der Mitbewohner unseres Landes dürften Aus- länder sein, die in der Schweiz geboren wurden oder ihren El- tern als Kleinkinder hierher gefolgt und hier aufgewachsen sind. Sie haben unsere Schulen durchlaufen, sprechen un- sere Sprachen und leben unsere Kultur. Wir arbeiten und erho- len uns gemeinsam mit ihnen. Wir betrachten sie als Unseres- gleichen. Dennoch sind sie Ausländer - mit anderem Rechts- und Pflichtverhältnis zu unserem Staat. Und von unserer Aus- länder-Statistik werden sie als Fremde erfasst.
Es ist menschlich und politisch geboten, ihre Einbürgerung zu erleichtern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Le président: Cette motion est combattue par MM. Giger et Meier Fritz. La discussion interviendra ultérieurement.
Verschoben - Renvoyé
89.691 Motion Gysin Normalisierung des Bodenmarktes Normalisation du marché foncier
Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1989 Ich ersuche den Bundesrat, beschleunigt folgende Vorkehren in die Wege zu leiten:
Texte de la motion du 6 octobre 1989
Le Conseil fédéral est chargé de prendre au plus vite les mesu- res nécessaires:
Pour que l'équipement des terrains à bâtir soit assurée à temps:
Pour que le propriétaire de terrains classés en zone à bâtir et destinés à la construction ait le droit de les faire viabiliser, le cas échéant après versement d'une avance;
Pour que les cantons veillent à ce que les communes aug- mentent l'indice d'utilisation des zones à bâtir et encouragent une meilleure utilisation des constructions existantes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, Aregger, Aubry, Berger, Biel, Blocher, Bonny, Bremi, Burck- hardt, Büttiker, Cavadini, Cincera, Couchepin, Coutau, Daepp, Dietrich, Dreher, Dubois, Eisenring, Engler, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fi- scher-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Grassi, Guinand, Hänggi, Hildbrand, Hösli,
Houmard, Humbel, Jeanneret, Kohler, Leuba, Loeb, Loretan, Luder, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wili- berg, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Portmann, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Ry- chen, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schüle, Schwab, Seiler Hanspeter, Spälti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwingli (82)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bodenbedarf steigt, weil durch das stetig wachsende Realeinkommen pro Einwohner stets mehr Wohnraum nach- gefragt wird und weil die Steigerung des allgemeinen Wohl- standes auch mehr wirtschaftliche Nutzung bedingt. Das Bo- denangebot bleibt deutlich hinter dieser Nachfrage zurück, so dass eine Mangelsituation entsteht und die Preise namhaft steigen.
Dabei ist Bauland ausreichend vorhanden. Hingegen mangelt es an erschlossenem baureifem Land. Mit einer besseren Aus- nützung könnte ein sparsamerer Bodeneinsatz erreicht wer- den. Dem stehen jedoch die vielfach ungenügende Erschlies- sung von Bauland und zu eng gefasste Ausnützungsziffern entgegen.
Das Paket dringlicher Massnahmen, mit dem sich die Räte im September 1989 befassten, behebt jene grundlegenden Män- gel nicht, da es das Angebot nicht beeinflusst. Gerade in die- ser Hinsicht ist jedoch die Korrektur vordringlich. Nur diese Korrektur erlaubt eine Normalisierung des Bodenmarktes.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Die geforderten Massnahmen sind nicht neu. So enthält der Entwurf der Expertenkommission Jagmetti zur Revision des Raumplanungsgesetzes, der bei Kantonen, Parteien und Ver- bänden in Vernehmlassung gegangen ist, in Artikel 19ff. Vor- schläge für eine fristgerechte Erschliessung sowie das Recht auf Selbsterschliessung durch die Grundeigentümer, wie dies in Ziffer 1 und 2 der Motion vorgeschlagen wird. Dem Anliegen in Ziffer 3 der Motion wird mit einer Ergänzung der Planungs- grundsätze (Artikel 3 RPG) Rechnung getragen. In Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a des Entwurfs werden die Kantone ange- halten, bei der Ausgestaltung ihrer Bauvorschriften auf eine verdichtete Bauweise und auf die Erneuerung bestehender Bausubstanz hinzuwirken. Weitergehende Vorschriften ste- hen dem Bundesgesetzgeber in diesem Bereich aufgrund der verfassungsrechtlichen Ordnung nicht zu.
Neben den Vorschlägen der Expertenkommission wurde den Anliegen des Motionärs in gewisser Hinsicht bereits mit der Revision der Raumplanungsverordnung vom 2. Oktober 1989 Rechnung getragen. So wird mit der revidierten Verordnung mehr Transparenz über die Erschliessung geschaffen und die Erschliessung gleichzeitig vorangetrieben (Artikel 21/22 RPV). Ferner enthält die Verordnung in den Artikeln 23 und 24 neue Bestimmungen über die Nutzung bestehender Bauten ausser- halb der Bauzonen.
Weitere Vorkehren drängen sich zurzeit nicht auf. Vorerst gilt es, die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf der Ex- pertenkommission Jagmetti abzuwarten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandlen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Motion Portmann Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.635
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2233-2234
Page
Pagina
Ref. No
20 018 094
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.