2229
Motion Mauch Ursula
Der Nationalrat hat nach ausführlicher Debatte die Vorverle- gung der Volkszählung auf das Jahre 1989 abgelehnt. Er hat dies im Bewusstsein getan, dass damit die Daten der Volks- zählung 1990 nicht für die Nationalratswahlen 1991 zur Verfü- gung stehen werden. Der Ständerat ist dem Nationalrat im Dif- ferenzbereinigungsverfahren gefolgt. Am 25. Juni 1988 haben die Räte das revidierte Volkszählungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Durchführung der nächsten Volkszählung im De- zember 1990 vor.
Die Ausgangslage hat sich in organisatorischer Hinsicht in kei- ner Weise verändert. Folgende Faktoren verhindern eine rechtzeitige Bereitstellung der Volkszählungsdaten vom De- zember 1990 für die Nationalratswahlen 1991:
Die Sitzverteilung auf die Kantone muss spätestens acht Monate vor dem Wahltag, d. h. im Februar 1991, bekannt sein. Die Erfahrungen der Nationalratswahlen 1987 haben gezeigt, dass dieser Zeitpunkt vermutlich sogar noch vorverlegt wer- den muss.
Die Bestimmung der Sitzverteilung auf die Kantone gemäss Volkszählung setzt voraus, dass die Wohnbevölkerung aller Gemeinden und Kantone der Schweiz ermittelt und amtlich beglaubigt ist. Dies wiederum bedingt, dass die Erhebungs- papiere aller in der Schweiz wohnhaften Personen beige- bracht und kontrolliert sind. Diese Arbeit erfolgt weitgehend manuell und lässt sich durch moderne Informatikmittel kaum beschleunigen. Die Grossstädte benötigen für das Beibringen der Erhebungspapiere, die Kontrolle der Vollständigkeit, allfäl- lige Korrekturen und Ergänzungen mindestens vier bis fünf Monate. Besonders zeitintensiv ist die Ermittlung vorüberge- hend ortsabwesender Personen, das Mahnen von Säumigen und die Herstellung der Verbindung zur Wohnungs- und Ge- bäudezählung.
Vor allem aber fällt ins Gewicht, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz nicht einfach durch Addition der in den Gemein- den ermittelten Daten bestimmt wird. Diese müssen zentral geprüft und zum Teil verändert werden. Personen, die mehr als einen Wohnort haben, haben an jedem Wohnort einen Fra- gebogen auszufüllen. Ihre Zuordnung zu einer Wohngemein- de erfolgt nach dem Prinzip des «wirtschaftlichen Wohnsit- zes», aufgrund von Regeln, die der Bundesrat festlegt. Die doppelt vorhandenen Bogen müssen einander gegenüberge- stellt und abgeglichen werden, um Doppelzählungen zu ver- meiden. Diese Arbeit kann erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Erhebungspapiere der Gemeinden und Kantone eingetroffen sind.
Von der vollständigen Erhebung der Personen und ihrer korrekten Zuordnung an den Wohnort hängt die Qualität der gesamten Volkszählung ab. Die Bestimmung der definitiven Wohnbevölkerung lässt sich nicht aus dem gesamten Zäh- lungsablauf herauslösen. Die amtliche Beglaubigung der Wohnbevölkerung kann daher frühestens fünf bis sechs Mo- nate nach dem Stichtag der Zählung erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
· Abgelehnt - Rejeté
89.556
Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989
Kohlendioxid ist zwar kein Schadstoff, hat aber wegen der weltweit steigenden Konzentration in der Atmosphäre proble-
matische und unabsehbare Auswirkungen auf das Klima. Die Schweiz ist davon einerseits betroffen und muss andererseits versuchen, zur Lösung dieses Problems beizutragen, wie Herr Bundesrat Cotti am Weltumweltschutztag 1989 eindrücklich dargelegt hat.
Im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates sind lufthygienische Ziele festgelegt für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe.
Der Bundesrat wird eingeladen, über die Entwicklung der Koh- lendioxid-Frachten ebenfalls Grundlagen zu erarbeiten, wel- che es ermöglichen, für CO2 (wie für die oben erwähnten Schadstoffe) ein Jahresfrachtziel festzulegen. Danach soll ein Massnahmenpakt zur Erreichung des festgelegten Zieles auf denselben Stand gebracht werden wie die Massnahmenvor- schläge für die im Luftreinhalte-Konzept aufgeführten Schad- stoffe.
Texte de la motion du 22 juin 1989
L'anhydride carbonique n'est pas en soi polluant, mais comme sa concentration dans l'atmosphère augmente par- tout dans le monde, il faut s'attendre à des effets graves et dont on ne peut encore mesurer toute la portée sur le climat.
La Suisse subit elle-même ces effets. C'est pourquoi il faut qu'elle contribue à résoudre ce problème ainsi que l'a déclaré expressément le conseiller fédéral, Flavio Cotti lors de la Journée mondiale de l'environnement de 1989. Dans la stra- tégie de lutte contre la pollution de l'air, présentée par le Con- seil fédéral, des objectifs ont été fixés pour réduire la teneur de l'air en anhydride sulfureux, en oxyde d'azote et en hydrocar- bures.
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer des bases permettant de limiter les émissions d'anhydride carbonique: il convient de fixer un taux maximal d'émissions par année pour le CO2 (comme on l'a fait pour les polluants indiqués plus haut). Il fau- dra alors prévoir une série de mesures visant le but fixé, tout comme il a été proposé des mesures visant à réduire les émis- sions de polluants indiqués dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Ott, Rechsteiner, Stappung, Uchtenha- gen, Ulrich, Züger (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Oktober 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 octobre 1989
Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Gün- ter vom 22. Juni 1989, Verhinderung klimawirksamer Spuren- gase (89.534), ausführte, gibt der weltweite Anstieg klimawirk- samer Spurengase zu grosser Besorgnis Anlass. Es wird be- fürchtet, dass daraus eine globale Erwärmung mit unabseh- baren Folgen resultieren könnte.
Gemäss Zwischenbericht der Enquête-Kommission des 11. Deutschen Bundestages «Schutz der Erdatmosphäre» sind das Kohlendioxid zu etwa 50 Prozent, Methan zu 19 Pro- zent, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu 17 Prozent, Ozon zu 8 Prozent und Lachgas (N2O) zu 4 Prozent an der glo- balen Erwärmung beteiligt.
Der heutige Wissensstand über die Zusammenhänge zwi- schen der Zunahme klimawirksamer Spurengase und einer Klimaänderung wird als genügend erachtet, um eine weltweite Reduktion der Emissionen dieser Gase anzustreben. Dabei ist jedes Land aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten.
Die Tatsache, dass die Klimaproblematik auf verschiedene Ur- sachen und Emissionsquellen zurückzuführen ist, macht eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich und bedarf be- trächtlicher Koordinationsanstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene bezüglich Zielsetzungen und zu ergrei- fenden Massnahmen.
50-N
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Motion Büttiker
2230
N
15 décembre 1989
Auf nationaler Ebene wird die Bildung einer interdepartemen- talen Arbeitsgruppe «Klimaänderungen» vorbereitet. Sie wird unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft stehen und die erwähnte Koordinationsaufgabe wahrnehmen.
Auf internationaler Ebene sind die Diskussionen über Mass- nahmen gegen drohende Klimaänderungen angelaufen. Ge- genstand dieser Diskussionen ist die Erarbeitung von Elemen- ten für ein globales Uebereinkommen über die Begrenzung von Klimaänderungen (Begrenzung der Treibhausgase, Er- haltung der Tropenwälder, Schaffung eines Weltatmosphä- renfonds). Anlässlich einer am 6./7. November 1989 in Noord- wijk (NL) stattfindenden Konferenz der Umweltminister soll insbesondere das weitere Vorgehen auf internationaler Ebene konzipiert werden. Die Vorstellungen einzelner Länder über die Ziele, den Zeithorizont für die Begrenzung von Kohlendi- oxid und anderen Treibhausgasen sowie das zu wählende Be- zugsjahr gehen aber noch weit auseinander.
Angesichts der Ausgangslage auf internationaler Ebene sowie der Tatsache, dass wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes und der Energiepolitik (Volksab- stimmung über den Energieartikel, parlamentarische Bera- tung des Energienutzungsbeschlusses und Ausgestaltung des Energiegesetzes) noch ausstehen, die auch Auswirkun- gen auf die Kohlendioxid-Emissionen haben werden, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, sich schon heute auf quantifizier- bare Ziele festzulegen, auch wenn dies ein durchaus mögli- cher Weg zur Problemlösung sein dürfte. Bei der Ausarbei- tung einer Strategie wird dieser Möglichkeit auf alle Fälle grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er ist deshalb be- reit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzuneh- men.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Le président: Cette motion transformée en postulat est com- battue par MM. Scherrer et Walter Frey. La disucssion inter- viendra ultérieurement.
Verschoben - Renvoyé
89.592
Motion Buttiker Dopingverbot Interdiction du dopage
Wortlaut der Motion vom 19. September 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung eines Dopingverbots in der Schweiz zu schaf- fen. Dazu gehören ein Importverbot von Dopingmitteln mit ent- sprechenden Grenzkontrollen, eine Strafnorm für vorsätzliche und fahrlässige Dopingvergehen sowie eine rechtliche Kom- petenzerteilung mit Verpflichtung der grossen Sportverbände - vorzugsweise in internationaler Zusammenarbeit - für glaub- würdige Kontrollen nicht nur während den Wettkämpfen zu sorgen, sondern auch Ueberraschungskontrollen während der Trainingsphase durchzusetzen.
Texte de la motion du 19 septembre 1989
Le Conseil fédéral est invité à jeter les bases juridiques qui per- mettront d'aboutir à l'interdiction du dopage en Suisse. Il s'agirait notamment: d'interdire l'importation de dopants au moyen de contrôles sévères effectués aux frontières; de prévoir des dispositions pénales pour punir ceux qui enfrein-
draient, intentionnellement ou par négligence, les règles relati- ves au dopage; de répartir les compétences juridiques en obli- geant les principales fédérations sportives à effectuer au ni- veau national, et si possible au niveau international, des con- trôles fiables non seulement pendant les épreuves, mais aussi pendant les périodes d'entraînement. Dans ce dernier cas, ils auraient lieu sans notification préalable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Fierz, Gysin, Hafner Rudolf, Hänggi, Meier-Glattfelden, Nabholz, Reimann Maximi- lian, Scheidegger, Schmid, Wanner (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Entwicklung in der Dopingszene ist besorgniserregend, denn Doping bei Sportlern nimmt immer mehr zu, sogar bei Jugendlichen und Gelegenheitssportlern. Besonders der Konsum von Anabolika verursacht derart schwere Gesund- heitsschäden, dass dagegen unbedingt etwas unternommen werden muss. Wildor Hollmann, Sportmediziner an der Sport- hochschule in Köln, formulierte die Situation bereits vor Jah- ren richtig: «Wenn man Doping nicht mit allen Mitteln be- kämpft, wie will man dann der drohenden Manipulation des Menschen durch die Gentechnologie entgegenstehen?» Importkontrollen analog den Lebensmitteln
Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass die Importe von Le- bensmitteln einer Kontrolle unterliegen, bei Dopingmitteln (Medikamenten allgemein) sind aber die Grenzen offen wie ein Scheunentor. Dieser Zustand kann aber nicht aufrechter- halten bleiben, wenn man bedenkt, dass sich ein wahrer Do- pingmarkt entwickelt hat und internationale Dopingringe enorme Gewinne aus diesem Geschäft ziehen. Nach den Er- fahrungen der Kantonsapotheker gibt es nämlich Händler, die nicht zögern, Anabolika zu verkaufen, die für Vieh bestimmt sind. Andere fabrizieren die Mittel selber, und dies unter inak- zeptablen Bedingungen. Ganz skrupellose Händler importie- ren gar Medikamente, die in der Schweiz wegen ihrer Gefähr- lichkeit verboten sind. Deshalb ist ein Importverbot mit ent- sprechender Grenzkontrolle in Zukunft nicht mehr zu umge- hen.
Strafnormen
Ist jemand erwischt worden (1988 gab es immerhin 1353 posi- tive Proben), müssen fallgerechte Strafen her. Analog zum Strafrecht muss zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Do- pingvergehen unterschieden werden. Diese Forderung wird auch von Franco Fähndrich, Jurist und immer noch Schweizer Rekordhalter über 100 Meter, erhoben.
Unterschiedliche Ausscheidungszeiten zwingen zur Ausdeh- nung der Kontrollen auf die Trainingsphase
Die Ausscheidungszeiten für die einzelnen Substanzen sind ausserordentlich unterschiedlich und können Stunden bis Monate betragen .... Die Trainer, Aerzte und nicht zuletzt auch die Athleten kennen natürlich diese Umstände und verstehen die Einnahme der entsprechenden Präparate geschickt zu ti- men. Das heisst, die Ausscheidung dieser Mittel verläuft viel schneller als der Abbau der anabolen Wirkung. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass Sportler scheinbar anabolikafrei an den Start gehen, dort aber von einer künstlich aufgebauten Leistung profitieren, die tatsächlich als Doping verurteilt wer- den müsste. Deshalb müssen auch überraschende Kontrollen während der Trainingsphase durchgesetzt werden können. Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Nationale Kontrollstrukturen sind immerhin schon etwas. Da aber vor grossen Sportveranstaltungen die nationalen Sport- verbände und ihre Sportler in einem internationalen Wett- bewerb stehen, sind aus Glaubwürdigkeitsgründen unbe- dingt neutrale, zum Teil auch internationale Kontrollmechanis- men anzustreben, die ohne nationale Egoismen griffige Do- pingkontrollen garantieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
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Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Motion Mauch Ursula Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air
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1989
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Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.556
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
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2229-2230
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Pagina
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20 018 089
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