N 15 décembre 1989
2228
Motion Fischer-Seengen
Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission Pour ces raisons, la commission propose de prendre acte de la pétition, mais de ne pas y donner suite.
Zustimmung - Adhésion
87.947
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation
Siehe Jahrgang 1988, Seite 433 - Voir année 1988, page 433
87.954
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenkassenfusionen. Vermehrter Schutz der Versicherten Fusion de caisses-maladie. Meilleure protection des assurés
Siehe Jahrgang 1988, Seite 434 - Voir année 1988, page 434
Diskussion - Discussion
Allenspach: Sie haben am Mittwoch diese beiden Postulate von der Traktandenliste abgesetzt. Das gab Zeit und Gelegen- heit, Kontakte mit der Verwaltung aufzunehmen und über den Stand der Arbeiten der Kommission Schoch orientiert zu wer- den.
Vor zwei Jahren habe ich der Ueberweisung dieser beiden Po- stulate opponiert. Die Neuordnung der Krankenversicherung, so schien es mir, müsste von einer ganzheitlichen Sicht aus- gehen; Postulate, die nur einzelne Fragen angehen und damit die Ganzheitlichkeit unterbrechen, sind aus dieser Sicht falsch.
Inzwischen hat der Bundesrat einen umfassenden Revisions- auftrag erteilt. Die in beiden Postulaten erwähnten Probleme sind in diesem Gesamtauftrag erörtert worden. Damit fallen meine Vorbehalte gegen die Ueberweisung der beiden Postu- late weg. Die zuständige Verwaltung vertritt ebenfalls die Auf- fassung, dass mit der Erteilung des Gesamtauftrags und den entsprechenden Eckwerten die Postulate bereits erfüllt sind und dass sie ohne weiteres bei der nächsten Revision der Krankenversicherungsgesetzgebung abgeschrieben werden können. Ich kann mich diesem Vorgehen durchaus anschlies- sen.
Ueberwiesen - Transmis
2
88.517
Motion Fischer-Seengen Volkszählung 1990 Recensement de la population de 1990
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Der Bundesrat wird ersucht, die Volkszählung 1990 so zu or- ganisieren und durchzuführen, dass deren Ergebnisse für die Nationalratswahlen 1991 verwendet werden können.
Texte de la motion du 22 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'organiser et de faire exécuter le recensement de la population de 1990 de telle sorte que les résultats puissent être utilisés pour l'élection du Conseil natio- nal de 1991.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Cincera, Fi- scher-Hägglingen, Giger, Hess Otto, Humbel, Keller, Loretan, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Müller-Wiliberg, Nabholz, Reimann Maximilian, Rüttimann, Thür, Wanner, Zbin- den Hans, Zwingli (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die eidgenössischen Räte haben mehrheitlich beschlossen, die nächste Volkszählung nicht gemäss Antrag des Bundes- rates 1989, sondern erst 1990 durchzuführen. Gemäss Aus- sage in der Botschaft stehen somit die Resultate nicht frühzei- tig genug zur Verfügung, um Grundlage für die Verteilung der Nationalratsmandate unter den Kantonen im Jahr 1991 bilden zu können.
In der Volkszählung werden nicht nur zu statistischen Zwecken, sondern auch für Planungen und Entscheide der Wirtschaftspolitik, der Raumordnungs- und Regionalpolitik, der Wohnungspolitik, der Verkehrspolitik, der Bildungs- und Sozialpolitik (Botschaft S. 3) zahlreiche Daten erhoben, deren sorgfältige Auswertung naturgemäss einige Zeit beansprucht. Für die Festlegung der Parlamentssitze nach Kantonen ist je- doch nur ein einziges Element massgeblich, jenes der Wohn- bevölkerung (Art. 16 BG über die politischen Rechte). Es ist schwer einsehbar, dass es im Zeitalter der elektronischen Da- tenverarbeitung nicht möglich sein soll, die Zahl der Wohn- bevölkerung als einziges Element bis Ende Februar 1991, dem nach Auffassung des Bundesrates spätesten Zeitpunkt für die Berücksichtigung zur Festlegung der Sitzverteilung (Botschaft S. 7), zu ermitteln.
Es ist staatspolitisch nicht akzeptabel, wenn 1991 die National- ratswahlen aufgrund veralteter statistischer Unterlagen durch- geführt werden, nachdem die neue Volkszählung bereits statt- gefunden haben wird. Die Kantone, denen voraussichtlich zu- sätzliche Mandate zufallen (Aargau, Tessin, Zug) haben An- spruch auf Berücksichtigung der aktuellen Zahlen zur Vertei- lung der Mandate unter den Kantonen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
In seiner Botschaft vom 28. Oktober 1987 über die Aenderung des Volkszählungsgesetzes hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, die eine Verwendung der Volkszählungsdaten vom Dezember 1990 für die Nationalratswahlen 1991 verunmögli- chen. Diese haben ihn veranlasst, den eidgenössischen Räten die Vorverschiebung der Volkszählung auf Dezember 1989 zu beantragen. Bei seiner Beurteilung hat der Bundesrat nur auf jene Termine abgestellt, die für die Bestimmung der Wohn- bevölkerung der Schweiz ausschlaggebend sind. Für die Be- reitstellung der demographischen und sozioökonomischen Strukturdaten für die Gemeinden und Kantone gelten andere, längere Fristen.
2229
Motion Mauch Ursula
Der Nationalrat hat nach ausführlicher Debatte die Vorverle- gung der Volkszählung auf das Jahre 1989 abgelehnt. Er hat dies im Bewusstsein getan, dass damit die Daten der Volks- zählung 1990 nicht für die Nationalratswahlen 1991 zur Verfü- gung stehen werden. Der Ständerat ist dem Nationalrat im Dif- ferenzbereinigungsverfahren gefolgt. Am 25. Juni 1988 haben die Räte das revidierte Volkszählungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Durchführung der nächsten Volkszählung im De- zember 1990 vor.
Die Ausgangslage hat sich in organisatorischer Hinsicht in kei- ner Weise verändert. Folgende Faktoren verhindern eine rechtzeitige Bereitstellung der Volkszählungsdaten vom De- zember 1990 für die Nationalratswahlen 1991:
Die Sitzverteilung auf die Kantone muss spätestens acht Monate vor dem Wahltag, d. h. im Februar 1991, bekannt sein. Die Erfahrungen der Nationalratswahlen 1987 haben gezeigt, dass dieser Zeitpunkt vermutlich sogar noch vorverlegt wer- den muss.
Die Bestimmung der Sitzverteilung auf die Kantone gemäss Volkszählung setzt voraus, dass die Wohnbevölkerung aller Gemeinden und Kantone der Schweiz ermittelt und amtlich beglaubigt ist. Dies wiederum bedingt, dass die Erhebungs- papiere aller in der Schweiz wohnhaften Personen beige- bracht und kontrolliert sind. Diese Arbeit erfolgt weitgehend manuell und lässt sich durch moderne Informatikmittel kaum beschleunigen. Die Grossstädte benötigen für das Beibringen der Erhebungspapiere, die Kontrolle der Vollständigkeit, allfäl- lige Korrekturen und Ergänzungen mindestens vier bis fünf Monate. Besonders zeitintensiv ist die Ermittlung vorüberge- hend ortsabwesender Personen, das Mahnen von Säumigen und die Herstellung der Verbindung zur Wohnungs- und Ge- bäudezählung.
Vor allem aber fällt ins Gewicht, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz nicht einfach durch Addition der in den Gemein- den ermittelten Daten bestimmt wird. Diese müssen zentral geprüft und zum Teil verändert werden. Personen, die mehr als einen Wohnort haben, haben an jedem Wohnort einen Fra- gebogen auszufüllen. Ihre Zuordnung zu einer Wohngemein- de erfolgt nach dem Prinzip des «wirtschaftlichen Wohnsit- zes», aufgrund von Regeln, die der Bundesrat festlegt. Die doppelt vorhandenen Bogen müssen einander gegenüberge- stellt und abgeglichen werden, um Doppelzählungen zu ver- meiden. Diese Arbeit kann erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Erhebungspapiere der Gemeinden und Kantone eingetroffen sind.
Von der vollständigen Erhebung der Personen und ihrer korrekten Zuordnung an den Wohnort hängt die Qualität der gesamten Volkszählung ab. Die Bestimmung der definitiven Wohnbevölkerung lässt sich nicht aus dem gesamten Zäh- lungsablauf herauslösen. Die amtliche Beglaubigung der Wohnbevölkerung kann daher frühestens fünf bis sechs Mo- nate nach dem Stichtag der Zählung erfolgen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
· Abgelehnt - Rejeté
89.556
Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989
Kohlendioxid ist zwar kein Schadstoff, hat aber wegen der weltweit steigenden Konzentration in der Atmosphäre proble-
matische und unabsehbare Auswirkungen auf das Klima. Die Schweiz ist davon einerseits betroffen und muss andererseits versuchen, zur Lösung dieses Problems beizutragen, wie Herr Bundesrat Cotti am Weltumweltschutztag 1989 eindrücklich dargelegt hat.
Im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates sind lufthygienische Ziele festgelegt für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe.
Der Bundesrat wird eingeladen, über die Entwicklung der Koh- lendioxid-Frachten ebenfalls Grundlagen zu erarbeiten, wel- che es ermöglichen, für CO2 (wie für die oben erwähnten Schadstoffe) ein Jahresfrachtziel festzulegen. Danach soll ein Massnahmenpakt zur Erreichung des festgelegten Zieles auf denselben Stand gebracht werden wie die Massnahmenvor- schläge für die im Luftreinhalte-Konzept aufgeführten Schad- stoffe.
Texte de la motion du 22 juin 1989
L'anhydride carbonique n'est pas en soi polluant, mais comme sa concentration dans l'atmosphère augmente par- tout dans le monde, il faut s'attendre à des effets graves et dont on ne peut encore mesurer toute la portée sur le climat.
La Suisse subit elle-même ces effets. C'est pourquoi il faut qu'elle contribue à résoudre ce problème ainsi que l'a déclaré expressément le conseiller fédéral, Flavio Cotti lors de la Journée mondiale de l'environnement de 1989. Dans la stra- tégie de lutte contre la pollution de l'air, présentée par le Con- seil fédéral, des objectifs ont été fixés pour réduire la teneur de l'air en anhydride sulfureux, en oxyde d'azote et en hydrocar- bures.
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer des bases permettant de limiter les émissions d'anhydride carbonique: il convient de fixer un taux maximal d'émissions par année pour le CO2 (comme on l'a fait pour les polluants indiqués plus haut). Il fau- dra alors prévoir une série de mesures visant le but fixé, tout comme il a été proposé des mesures visant à réduire les émis- sions de polluants indiqués dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Ott, Rechsteiner, Stappung, Uchtenha- gen, Ulrich, Züger (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Oktober 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 octobre 1989
Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Gün- ter vom 22. Juni 1989, Verhinderung klimawirksamer Spuren- gase (89.534), ausführte, gibt der weltweite Anstieg klimawirk- samer Spurengase zu grosser Besorgnis Anlass. Es wird be- fürchtet, dass daraus eine globale Erwärmung mit unabseh- baren Folgen resultieren könnte.
Gemäss Zwischenbericht der Enquête-Kommission des 11. Deutschen Bundestages «Schutz der Erdatmosphäre» sind das Kohlendioxid zu etwa 50 Prozent, Methan zu 19 Pro- zent, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu 17 Prozent, Ozon zu 8 Prozent und Lachgas (N2O) zu 4 Prozent an der glo- balen Erwärmung beteiligt.
Der heutige Wissensstand über die Zusammenhänge zwi- schen der Zunahme klimawirksamer Spurengase und einer Klimaänderung wird als genügend erachtet, um eine weltweite Reduktion der Emissionen dieser Gase anzustreben. Dabei ist jedes Land aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten.
Die Tatsache, dass die Klimaproblematik auf verschiedene Ur- sachen und Emissionsquellen zurückzuführen ist, macht eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich und bedarf be- trächtlicher Koordinationsanstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene bezüglich Zielsetzungen und zu ergrei- fenden Massnahmen.
50-N
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fischer-Seengen Volkszählung 1990 Motion Fischer-Seengen Recensement de la population de 1990
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.517
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2228-2229
Page
Pagina
Ref. No
20 018 088
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