N 15 décembre 1989
2228
Motion Fischer-Seengen
Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission Pour ces raisons, la commission propose de prendre acte de la pétition, mais de ne pas y donner suite.
Zustimmung - Adhésion
87.947
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation
Siehe Jahrgang 1988, Seite 433 - Voir année 1988, page 433
87.954
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenkassenfusionen. Vermehrter Schutz der Versicherten Fusion de caisses-maladie. Meilleure protection des assurés
Siehe Jahrgang 1988, Seite 434 - Voir année 1988, page 434
Diskussion - Discussion
Allenspach: Sie haben am Mittwoch diese beiden Postulate von der Traktandenliste abgesetzt. Das gab Zeit und Gelegen- heit, Kontakte mit der Verwaltung aufzunehmen und über den Stand der Arbeiten der Kommission Schoch orientiert zu wer- den.
Vor zwei Jahren habe ich der Ueberweisung dieser beiden Po- stulate opponiert. Die Neuordnung der Krankenversicherung, so schien es mir, müsste von einer ganzheitlichen Sicht aus- gehen; Postulate, die nur einzelne Fragen angehen und damit die Ganzheitlichkeit unterbrechen, sind aus dieser Sicht falsch.
Inzwischen hat der Bundesrat einen umfassenden Revisions- auftrag erteilt. Die in beiden Postulaten erwähnten Probleme sind in diesem Gesamtauftrag erörtert worden. Damit fallen meine Vorbehalte gegen die Ueberweisung der beiden Postu- late weg. Die zuständige Verwaltung vertritt ebenfalls die Auf- fassung, dass mit der Erteilung des Gesamtauftrags und den entsprechenden Eckwerten die Postulate bereits erfüllt sind und dass sie ohne weiteres bei der nächsten Revision der Krankenversicherungsgesetzgebung abgeschrieben werden können. Ich kann mich diesem Vorgehen durchaus anschlies- sen.
Ueberwiesen - Transmis
2
88.517
Motion Fischer-Seengen Volkszählung 1990 Recensement de la population de 1990
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Der Bundesrat wird ersucht, die Volkszählung 1990 so zu or- ganisieren und durchzuführen, dass deren Ergebnisse für die Nationalratswahlen 1991 verwendet werden können.
Texte de la motion du 22 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé d'organiser et de faire exécuter le recensement de la population de 1990 de telle sorte que les résultats puissent être utilisés pour l'élection du Conseil natio- nal de 1991.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Cincera, Fi- scher-Hägglingen, Giger, Hess Otto, Humbel, Keller, Loretan, Mauch Rolf, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Müller-Wiliberg, Nabholz, Reimann Maximilian, Rüttimann, Thür, Wanner, Zbin- den Hans, Zwingli (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die eidgenössischen Räte haben mehrheitlich beschlossen, die nächste Volkszählung nicht gemäss Antrag des Bundes- rates 1989, sondern erst 1990 durchzuführen. Gemäss Aus- sage in der Botschaft stehen somit die Resultate nicht frühzei- tig genug zur Verfügung, um Grundlage für die Verteilung der Nationalratsmandate unter den Kantonen im Jahr 1991 bilden zu können.
In der Volkszählung werden nicht nur zu statistischen Zwecken, sondern auch für Planungen und Entscheide der Wirtschaftspolitik, der Raumordnungs- und Regionalpolitik, der Wohnungspolitik, der Verkehrspolitik, der Bildungs- und Sozialpolitik (Botschaft S. 3) zahlreiche Daten erhoben, deren sorgfältige Auswertung naturgemäss einige Zeit beansprucht. Für die Festlegung der Parlamentssitze nach Kantonen ist je- doch nur ein einziges Element massgeblich, jenes der Wohn- bevölkerung (Art. 16 BG über die politischen Rechte). Es ist schwer einsehbar, dass es im Zeitalter der elektronischen Da- tenverarbeitung nicht möglich sein soll, die Zahl der Wohn- bevölkerung als einziges Element bis Ende Februar 1991, dem nach Auffassung des Bundesrates spätesten Zeitpunkt für die Berücksichtigung zur Festlegung der Sitzverteilung (Botschaft S. 7), zu ermitteln.
Es ist staatspolitisch nicht akzeptabel, wenn 1991 die National- ratswahlen aufgrund veralteter statistischer Unterlagen durch- geführt werden, nachdem die neue Volkszählung bereits statt- gefunden haben wird. Die Kantone, denen voraussichtlich zu- sätzliche Mandate zufallen (Aargau, Tessin, Zug) haben An- spruch auf Berücksichtigung der aktuellen Zahlen zur Vertei- lung der Mandate unter den Kantonen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
In seiner Botschaft vom 28. Oktober 1987 über die Aenderung des Volkszählungsgesetzes hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, die eine Verwendung der Volkszählungsdaten vom Dezember 1990 für die Nationalratswahlen 1991 verunmögli- chen. Diese haben ihn veranlasst, den eidgenössischen Räten die Vorverschiebung der Volkszählung auf Dezember 1989 zu beantragen. Bei seiner Beurteilung hat der Bundesrat nur auf jene Termine abgestellt, die für die Bestimmung der Wohn- bevölkerung der Schweiz ausschlaggebend sind. Für die Be- reitstellung der demographischen und sozioökonomischen Strukturdaten für die Gemeinden und Kantone gelten andere, längere Fristen.
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Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung Postulat Leutenegger Oberholzer Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation
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Session d'hiver
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Sessione invernale
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Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.947
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
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Seite
2228-2228
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