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Abstimmungen über Dringlichkeitsklauseln
folgen müssen und ein weiterer Dauerbrenner konstruiert werden soll. Ich wende mich damit klar gegen die Salamitak- tik der CVP.
Meine Zustimmung zur Vorlage hängt aber davon ab, ob die nötigen Leitplanken gesetzt werden.
Wie immer die Lösung aussieht: das Verweigern des Militär- dienstes darf unter keinem Titel attraktiv sein. Wer keinen Militärdienst leistet, soll für unser Land ein anderes Opfer erbringen, das ihn mindestens ebenso stark beansprucht wie der von ihm verweigerte Militärdienst. Beim Ersatzdienst ist deshalb der Akzent auf «Dienst» zu legen, nämlich Dienst an der Allgemeinheit, Dienst an unserem Land. Die Arbeitslei- stung darf somit zeitlich und inhaltlich nicht so ausgestaltet sein, dass dieser Dienstcharakter verlorengeht und von der Beanspruchung her eine Bevorzugung der Verweigerer ge- genüber denjenigen erfolgt, die ihren Militärdienst ordentlich leisten.
Ich werde deshalb all jenen Anträgen zustimmen, welche den Dienstcharakter der Ersatzleistung betonen, und mich gegen jede Tendenz wenden, die das Prinzip der allgemeinen Wehr- pflicht in Frage stellt.
David: Kollege Blocher beantragt Nichteintreten, die SP bean- tragt Rückweisung, der LdU ebenfalls. Ich möchte mich mit ei- nigen Argumenten auseinandersetzen. Diese Anträge kom- men aus ganz unterschiedlichen Positionen. Und sie verlan- gen von uns eigentlich hier und heute, dass wir nicht handeln sollen; entweder dass wir überhaupt nicht handeln sollen oder, was wir ja eigentlich sehr oft tun, dass wir die ganze Sa- che wieder auf die lange Bank schieben sollen. Nach meiner Meinung ist diese Politik des Nichthandelns oder des ewigen Verschiebens verfehlt. Ich teile hier ganz das, was Kollege Paul Wyss ausgeführt hat.
Ich bin überzeugt, dass sich in diesem Saal endlich eine Mehr- heit für einen vernünftigen Schritt in die richtige Richtung fin- den muss. Und daran ist die Vorlage zu messen: nämlich ob sie ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Es stimmt, wie hier verschiedentlich, soeben auch von Kollege Fischer, ausgeführt worden ist: dass das Volk zweimal Zivildienstvorla- gen abgelehnt hat. Daraus ziehe ich aber nicht den Schluss, das Volk wolle nun einfach am Status quo festhalten. Im Ge- genteil, ich bin überzeugt, dass das Volk vom Bundesrat und von uns - vom Parlament - erwartet, dass wir in dieser konflikt- trächtigen Frage eine Führungsverantwortung wahrnehmen, eine Vorlage erarbeiten, die allen Interessen Rechnung trägt, und diese dann dem Volk auch wieder unterbreiten im Rah- men einer möglichen Referendumsabstimmung, die ich gar nicht ausschliessen will.
Ich bin aber ebenso überzeugt, dass sich die Dienstverweige- rer-Problematik schlecht, sehr schlecht, mit dem Zweihänder in Volksabstimmungen zu einer vernünftigen Lösung führen lässt. Ich teile die Auffassung von Kollege Ott nicht, dass eine neue Zivildienstvorlage - so wünschbar diese vielleicht wäre - jetzt plötzlich tatsächlich im Volk eine Mehrheit finden würde. Ich finde keine Anzeichen, die diesen Standpunkt decken könnten.
Der Rückweisungsantrag, den uns hier die sozialdemokrati- sche Fraktion vorlegt, enthält auch keine neuen Elemente, die eine solche Hoffnung nähren könnten. Wir machen es uns auch zu einfach, wenn wir sagen, der Bundesrat solle einfach verhandeln. Mit wem soll er verhandeln?
Mit uns muss er ja verhandeln. Hier in diesem Saale sind ja alle politischen Kräfte des Landes vertreten. Und mit diesen politi- schen Kräften muss die Lösung gefunden werden.
Wenn ich Kollege Blocher richtig verstanden habe, sagt er: Die Dienstverweigerer würden nur ernstgenommen, wenn wir sie von Staates wegen mit Gefängnis bestrafen und auch klar schuldig sprechen. Auf der andern Seite hat Kollege Braun- schweig hier ausgeführt - im Sinne der totalen Gegenposition -, die Dienstverweigerer-Frage sei letztlich eine Frage der Diensttauglichkeit.
Beide Positionen - davon bin ich überzeugt - räumen dem Grundrecht der Gewissensfreiheit, um das es hier geht, nicht den ihm zukommenden Platz ein. Die eine Position will die Ge- wissensfreiheit allem überordnen, insbesondere hier der
Dienstpflicht, und die andere Position will die Dienstpflicht al- lem überordnen, im besonderen eben der Gewissensfreiheit. Die heutige Verfassung - so wie wir sie haben, mit der wir heute leben müssen - stellt beide Werte auf eine gleiche Ebene. Genau diesem schwierigen Gleichgewicht dieser bei- den Werte trägt die Vorlage, die wir vor uns haben, Rechnung. Diejenigen, die Rückweisung verlangen, wollen eben die Ge- wichte neu verteilen. Die Gewichte neu zu verteilen ist aber nicht möglich ohne eine Verfassungsänderung.
Ich bitte Sie daher, lehnen Sie die Nichteintretens- und Rück- weisungsanträge ab, und schöpfen Sie damit den uns heute zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum aus, für eine Lösung, die eine Mehrheit hier in diesem Saal mittragen kann.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
89.050
Rheinschiffahrt. Abkommen Navigation du Rhin. Convention
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1537 hiervor - Voir page 1537 ci-devant
Bundesbeschluss über die Durchführung der Massnah- men zur Strukturbereinigung in der Rheinschiffahrt Arrêté fédéral sur la mise en oeuvre des mesures d'assai- nissement structurel dans la navigation rhénane
Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel Vote sur la clause d'urgence
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel 150 Stimmen (Einstimmigkeit)
89.068
Rebbaubeschluss vom 22. Juni 1979. Verlängerung Arrêté sur la viticulture du 22 juin 1979. Prorogation
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1942 hiervor - Voir page 1942 ci-devant
Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel Vote sur la clause d'urgence
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Dringlichkeitsklausel 151 Stimmen (Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Rebbaubeschluss vom 22. Juni 1979. Verlängerung Arrêté sur la viticulture du 22 juin 1979. Prorogation
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.068
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
2177-2177
Page
Pagina
Ref. No
20 018 075
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