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Vorkommnisse im EJPD
auch Ihre zweite Frage, Frau Nationalratin Baumlin, beantwor- tet.
Frau Bäumlin: Was mich beunruhigt, Herr Bundesrat, ist die zweite Meldung, auf die ich in meiner Frage angespielt habe. Es handelt sich dabei um Aussagen der Versuchsstelle für Strahlenschutz und Kerntechnik der Universität Innsbruck, die am 17. November in der Presse erschienen sind. Unter Be- rücksichtigung dessen, was dort geschrieben wurde, bin ich immer noch nicht ganz sicher, ob diese ganze Geschichte ein Flop gewesen ist, wie es am letzten Samstag wieder in den Medien stand.
Was mich aber jetzt noch beschäftigt und wonach ich Sie fra- gen möchte: Muss aus dem ganzen Vorgang nicht doch ge- schlossen werden, dass mindestens potentiell radioaktives Material durch die Schweiz geschleust - eingeführt und wie- der ausgeführt - werden kann, ohne dass dies der Kontrolle der Bundesbehörden untersteht: dass sich dies also der Kon- trolle der Bundesbehörden entziehen kann?
Bundesrat Ogi: Wir wissen nicht, weshalb falsche Aussagen gemacht wurden. Auch die Sicherheitsbehörde im Oesterrei- chischen Bundeskanzleramt hat bestätigt, dass es sich bloss um Natururan handelt. Diese Bestätigung wurde in den letzten Tagen auch veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch interessant zu wissen, dass die österreichischen Stellen zunächst einmal von einem Wert von 3 Millionen Dollar geprochen haben. Das wä- ren 5 Millionen Schweizerfranken. Nachträglich hat man fest- gestellt, dass die 50 kg Natururan einen Wert von etwa 2000 Franken haben. Das zeigt, wie übertrieben verschiedene Mel- dungen im Zusammenhang mit diesem Vorfall eben waren. Es kann radioaktives Material durch die Schweiz geschleust werden: Leider kann das nicht ausgeschlossen werden. Das zeigt auch dieser Vorfall, der ja jetzt gut aufgeklärt wurde.
Frage 100: Braunschweig. Konflikt Nagra/Gemeinde Ollon/VD Conflit entre la CEDRA et la commune d'Ollon/VD
Ist der Bundesrat bereit, sich vermittelnd einzusetzen - wenn andere Versuche nicht zum Ziele führen - im Konflikt der Nagra mit der Gemeinde Ollon/VD um den Bau eines Endlagers für ra- dioaktive Abfälle, damit es nicht zu einem Polizeieinsatz gegen die einheimische Bevölkerung kommt?
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat bedauert, dass die Nagra die Arbeiten am Bois de la Glaive nicht ohne Behinderungen aus- führen kann. Diese Behinderungen erfolgen, obwohl der Bun- desrat die Arbeiten bewilligt und obwohl das Bundesgericht diesen Entscheid gestützt hat.
Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen des Staatsrates des Kantons Waadt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die die Ermittlung der notwendigen Resultate ermöglichen soll. Deshalb begrüsst es der Bundesrat auch, dass der Staatsrat bereit ist, die nötigen Mittel einzusetzen, damit diese nationale Aufgabe erfüllt werden und sich unser Rechtsstaat durchsetzen kann.
Der Bundesrat hatte die Bewilligung für diese durchzuführen- den Untersuchungen erteilt, weil er sie als notwendig erachtet, so wie er diese Untersuchungen auch an andern Orten als not- wendig erachtet und durchsetzt.
Eine Vermittlung zwischen der Gemeinde Ollon und der Nagra könnte deshalb nur den Zweck haben, dass die Gemeinde diese Arbeiten nicht mehr stört. Der Bundesrat ruft die Bevöl- kerung von Ollon mit Nachdruck auf, die Arbeiten zu tolerieren und Ruhe zu bewahren.
Braunschweig: Es ist richtig, dass der Bundesrat von der Hoffnung ausgeht, dass eine Lösung sowohl für die Nagra als auch für die Bevölkerung von Ollon gefunden werden kann. Aber es gab in den letzten Jahren Beispiele in unserem Lande, die ähnlichen Charakter hatten: Da hat man keinen Kompro- miss gefunden. Irgendwann musste einmal ein Bruch mit dem Verfahren vollzogen werden.
Im Fall Rothenthurm war es eine Volksabstimmung, die an-
ders herauskam, als es vom Verfahren her eigentlich erwartet worden wäre.
Im Fall Kaiseraugst war es eine berühmte Motion - in diesem Saale entstanden -, die eine Frage, die sich nach einem be- stimmten Verfahren ergeben hatte, um 180 Grad anders be- antwortete.
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass sich der Bun- desrat rechtzeitig Gedanken machen und sich vorbereiten muss, um langfristig eine andere Konfliktlösung zu finden. Es scheint, dass gewisse brisante Projekte in diesem Lande nicht mehr mit Hilfe der Polizei gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden können. Ich möchte den Bundesrat er- mutigen und ihn dazu aufrufen, im Zweifelsfalle auf der Seite der Bevölkerung zu stehen.
89.006
Vorkommnisse im EJPD. Parlamentarische Untersuchungs- kommissionen Evénements survenus au DFJP. Commissions parlementaires d'enquête
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2011 hiervor - Voir page 2011 ci-devant
Kühne: Ein so später Platz auf der Rednerliste hat den Vorzug, dass man eine gewisse Wertung vornehmen kann. Ohne Zweifel ist die Frage des Vertrauens hier die Kardinalfrage. Es geht einerseits um das Vertrauen der Schweizerinnen und Schweizer in ihren Staat und die staatlichen Institutionen und andererseits um das Vertrauen des Staates in seine Bürgerin- nen und Bürger. Damit ist die Ueberwachung angesprochen. Alt Bundesrätin Kopp hatte ohne Zweifel sehr grosses Ver- trauen genossen. Die vielen Sympathiebezeugungen haben das gezeigt und waren äusseres Zeichen dafür. Noch so gerne hätte man und «Mann» ihre Aussage «Mich trifft keine Schuld, weder rechtlich noch moralisch» geglaubt. Entspre- chend gross war und ist die Enttäuschung, dass sie die Verant- wortung nicht übernehmen wollte und auch heute nicht über- nehmen will. Dabei hat sie nicht nur ihr eigenes Vertrauenska- pital verspielt, sondern auch Behördemitglieder aller Stufen mit in die Solidarhaftung einbezogen.
Viele bekamen den Vertrauensschwund zu spüren. Das Wort «Mich trifft keine Schuld, die anderen wohl» hat auch in zu vie- len Voten an diesem Pult durchgeschimmert. Rechtlich mag das stimmen, aber moralisch wohl kaum. Das Weitergeben des Schwarzen Peters allein genügt nicht. Jeder und jede soll ihn ruhig eine Weile behalten; einige müssen das freilich etwas länger tun.
Ich bin ebenfalls der festen Meinung, dass politische Aeusse- rungen nur überwacht und festgehalten werden dürfen, wenn hinreichender Verdacht auf Gewaltakte besteht. Wer aber ganz auf diese Instrumente verzichten will, wird hier in einigen Jahren ebenfalls nicht sagen können «Mich trifft keine Schuld», wenn wir mit Polizist-Wäckerli-Methoden z. B. des Rechtsextremismus nicht Herr werden.
Solche Debatten haben gewissermassen einen gruppendyna- mischen Effekt. Nur so ist es erklärlich, dass gewisse gewagte Aussagen fallen wie zum Beispiel: «Den Reichen gibt man, und die Armen lässt man bespitzeln». Wenn fehlender Reich- tum Kriterium für die Ueberwachung gewesen wäre, müssten primär Minimalrentner und Bauern in den Aufzeichnungen vorhanden sein. Und während gewisse Ratsmitglieder schon bei der Walddebatte keinen gesunden Baum mehr im ganzen Land existieren lassen wollten, gibt es heute solche, die auch keinen moralisch sauberen politischen Verantwortlichen se- hen wollen. Das Wort «Filzmilieu» ist gefallen. Das lasse ich
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nicht gelten! Viele Milizposten, vom Gemeinderat bis zum Kan- tonsparlamentarier und weiter, werden gegen bescheidene Entschädigung mit viel Engagement 'ausgeübt. Dienen kommt hier eindeutig vor verdienen. Setzen wir also nicht durch fahrlässige Aeusserungen diese Tätigkeit aufs Spiet. Die Behandlung der unerfreulichen Vorkommnisse muss An- lass zur Kritik sein. Kritik allein genügt aber nicht. Wir müssen es nun besser machen und daraus die Lehren ziehen. Die wichtigste ist, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern vertrauen darf und dass er alles unternehmen will und muss, um das Vertrauen seiner Bürger zu behalten oder allenfalls mehr zu gewinnen.
M. Spielmann: Le principal mérite de ce qu'on appelle l'affaire Kopp est d'avoir agi comme un véritable révélateur de l'im- puissance et du laxisme de nos autorités face au crime orga- nisé, du rôle joué par les milieux financiers de notre pays, qui est devenu une véritable plaque tournante de l'argent sale pro- venant du trafic de la drogue et des armes, ainsi que des prati- ques antidémocratiques du Ministère public et de sa police politique.
Le rapport de la commission d'enquête est accablant pour le Ministère public et pour les responsables politiques au plus haut niveau. Au-delà ·du constat, il appartient maintenant à chacun, et notamment à ce Parlement, de prendre ses respon- sabilités. Or, ce qui frappe dans ce débat, c'est qu'une majo- rité d'intervenants semblent davantage se préparer à baisser la tête, à laisser passer l'orage, en s'en prenant aux effets plutôt qu'aux causes du mal, par exemple en accusant la presse et les médias. Ces interventions, tout comme les décla- rations du Conseil fédéral, laissent planer plus que des doutes sur les capacités d'autocritique nécessaires pour entrepren- dre les réformes indispensables. Ce rapport démontre aussi que l'impunité et la liberté, pour ne pas parler de complicité, dont jouissent dans notre pays les financiers et les trafiquants sont inversement proportionnelles à l'acharnement du Minis- tère public contre ceux qui ont pour seul tort l'exercice des droits démocratiques pourtant garantis par la Constitution. Dans ce domaine, de trop nombreuses plaies sont encore ou- vertes chez ceux qui ont été injustement victimes de ces prati- ques du Ministère public pour qu'il soit possible de tirer un trait sur le passé sans sanctionner les responsables et sans que des mesures sérieuses soient prises pour empêcher la pour- suite de ces pratiques. Eliminer les fiches et le fichage à but politique, oui bien sûr, mais rien ne sera résolu sans éliminer la cause même de ces fichages! Sécurité du pays, nous répond-on. Cette réponse ferait rire si ces pratiques n'étaient pas à l'origine de trop d'injustices, de trop de drames hu- mains.
Non, le simple énoncé des personnes et des groupements visés le démontre: ces pratiques sont en fait au service des pouvoirs économique et politique et c'est précisément l'imbri- cation étroite de ces pouvoirs qui est en cause, ainsi que la tou- te-puissance de l'argent. Il n'y aura pas de solution sans sou- mission de l'économie, de la finance, de la politique aux im- pératifs de la démocratie et de la transparence.
Le monde change, les mentalités changent, sachons tirer quelques enseignements des extraordinaires transformations en cours. Elles démontrent avec éclat que la fin des interdits est synonyme d'explosion de l'imaginaire, que le développe- ment de l'esprit critique signifie aussi l'éveil de la société. Ce dont nous avons besoin, c'est de plus de transparence, plus de démocratie sociale et économique et pour cela point be- soin de police politique. Le temps de l'exploration des cons- ciences, des discriminations, des exclusions, est révolu. Tous les débats sur l'armée ont démontré l'échec lamentable de toutes les tentatives de marginalisation. Les modes de pensée hérités de la période de guerre froide sont dépassés. Désor- mais, il faudra en tenir compte, mais visiblement, la majorité de ce Parlement ne l'a pas encore compris. Le débat sur le bud- get militaire vient d'en apporter la preuve.
L'avenir appartient à la jeunesse, au progrès, aux idées neu- ves, au développement de la démocratie. Il est bien sûr possi- ble de freiner cette évolution, de retarder les échéances, mais les faits sont têtus, et tôt ou tard, ils se chargent de sanctionner
ceux qui refusent de voir les réalités d'un monde en pleine mu- tation. L'actualité nous le rappelle chaque jour, et de manière éclatante.
Dans ce débat, ce qui est à l'ordre du jour, c'est de donner les moyens à notre collectivité de lutter contre le crime organisé, contre les trafiquants de toute espèce qui, s'ils laissent à d'au- tres le soin de transporter leur marchandise de mort, se char- gent eux-mêmes de placer leur argent. Nous jouissons donc d'une position stratégique extraordinaire pour leur porter des coups décisifs, mais pour cela, il faut non seulement changer de politique et adapter nos moyens pour permettre à la collec- tivité de contrôler véritablement les activités financières, mais il faut encore choisir résolument notre camp. Il est de la respon- sabilité de ce Parlement et du Conseil fédéral de prendre rapi- dement les mesures qui s'imposent.
Les conclusions du rapport indiquent la voie à suivre, elles ne sont qu'un début et constituent bien le minimum de ce que l'on peut exiger après les révélations de la Commission d'en- quête parlementaire. Le fait même que cela semble trop aux yeux de la majorité des intervenants et du Conseil fédéral démontre qu'il faudra non seulement que la population et la presse demeurent attentives aux suites qui seront données à ce rapport mais aussi que soit accentuée la pression pour contraindre ce Parlement et nos autorités à prendre enfin les mesures qui s'imposent pour redonner une véritable significa- tion à l'éthique et à la morale dans notre pays.
Müller-Meilen: Nach der intensiven, anfänglich auf sehr ho- hem Niveau stehenden und dann zusehends polemischer ge- wordenen Debatte drängen sich einige Schlussfolgerungen auf. Eine Vorbemerkung: Es ist erneut der Begriff der politi- schen Kultur berührt worden. Politische Kultur ist aber nicht das, was die anderen immer nicht haben und man selbst hat, das wäre doch zu billig. Sondern es ist der Versuch, auf faire, objektive Weise Fakten und Personen zu beurteilen, Ereig- nisse in die richtigen Proportionen zu stellen und angemes- sene Schlussfolgerungen aus liberaler, humanitärer Sicht zu ziehen.
Drei Schlussfolgerungen drängen sich meines Erachtens auf: 1. Mit dem sorgfältigen, guten Puk-Bericht sollte die Vergan- genheitsbewältigung abgeschlossen werden.
Im Blick auf Gegenwart und Zukunft ist eine Reorganisation und klare Auftragserteilung für Bundesanwaltschaft und Bun- despolizei nötig, die sowohl das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederherstellt als auch den Geheimhaltungsinter- essen des Staatsschutzes Rechnung trägt.
Eine Gesamtbeurteilung der Vorgänge ergibt - meines Erachtens -, dass in diesem Krisenfall zwar Pannen und Fehl- leistungen vorgekommen sind, dass aber Behörden und Insti- tutionen im ganzen den hohen Anforderungen der Krisen- bewältigung gewachsen waren.
Die Abklärung der Vorgänge um den Rücktritt der ersten Bun- desrätin durch die Puk hat noch einige nicht unwichtige zu- sätzliche Fakten an den Tag gebracht, aber nichts grundle- gend Neues. Zur Aufarbeitung der Affäre Kopp war die Puk un- erlässlich, aber sie sollte eine Ausnahmeinstitution für eine Ausnahmesituation bleiben. Eine Ausdehnung ihres Arbeits- gebiets - man könnte diese nicht nur auf das Militärdeparte- ment beschränken, sondern müsste dann wohl alle Departe- mente einbeziehen - ist nicht sinnvoll und auch eine neue Puk kein sich aufdrängender Entscheid. Die Aufsichts- und Kon- trollfunktion muss nun wieder an die ordentlichen parlamenta- rischen Instrumente übergehen, die allenfalls besser auszu- statten sind. Eine verewigte Puk würde zur Behinderung, ja zur Lähmung der Bundesverwaltung führen. Das Parlament sollte sich nicht selbst zum permanenten Schnüffler in der Bundes- verwaltung machen.
Im Bereich Bundesanwaltschaft und Bundespolizei sind offen- sichtlich Schwachstellen und Führungsschwächen gefunden worden, die nach einer raschen und dringenden Reorganisa- tion rufen. Die Gemischtwarenhandlung in der Kartei, die Wei- tergabe von Informationen - und dazu noch ohne dass diese vorher geprüft wurden - und der Verzicht auf Löschung alter Daten führten zu unhaltbaren Zuständen, wie sie Frau Hafner an einem Beispiel eindrücklich geschildert hat.
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Das Tätigkeitsfeld muss neben dem immer noch aktiven Linksradikalismus und der Ostspionage (dort vor allem der Wirtschaftsspionage) selbstverständlich auch den Rechtsex- tremismus umfassen, wie dies in den dreissiger Jahren und im Weltkrieg der Fall war. Eine schwierige Gratwanderung ist es, sowohl dem Offenlegungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger wie dem Geheimhaltungsbedürfnis eines effizien- ten Staatsschutzes zu genügen.
Vor allem grüne Sprecherinnen und Sprecher haben «unser ganzes politisches System auf die Anklagebank setzen» wollen. Hier war doch wohl der Wunsch der Vater des Gedan- kens. Wenn wir heute erleben, welche Anziehungskraft un- ser freiheitlich-demokratisches und marktwirtschaftliches System auf die Leute aus dem realen Sozialismus ausübt, so sind wir nicht in der Lage, ein schlechtes Gewissen über unser System zu haben, auch wenn wir wissen, dass es nicht perfekt ist. Die dramatischen, nicht selten mit gepress- ter Stimme ausgesprochenen Töne über den Untergang der liberalen Demokratie haben wir in den letzten hundert Jah- ren zu oft gehört - von Hitler über Stalin und Honecker bis neuestens zu Frau Leutenegger Oberholzer und Frau Bär -, um uns davon erschüttern zu lassen. Vielleicht hatte doch jener Denker recht, der sagte, auch vom Weltuntergang sollte man nicht zu viel erwarten. Es gilt, die im Puk-Bericht aufgezeigten Probleme zu bewältigen, nicht aber sich an ihnen zu weiden.
Ruf: «Gouverner, c'est prévoir» lautet eine Ihnen bestens bekannte politische Handlungsmaxime. Wird von Behörden und denjenigen Parteien, die in der Regierungsverantwortung stehen, nicht danach gehandelt, so ist das Ergebnis sehr oft ein beträchtlicher staatspolitischer Schaden und ein mass- geblicher Vertrauensverlust des Volkes gegenüber den staat- lichen Institutionen.
Es ist das grosse Verdienst der Parlamentarischen Untersu- chungskommission, mit ihrer Arbeit entscheidend zur Wieder- gutmachung des in der Affäre Kopp entstandenen Schadens beizutragen. Dafür verdient sie grossen Dank! Die verantwort- lichen Regierungsparteien haben jedoch ohne Zweifel über Jahre hinweg versagt, indem sie die nun zutage getretenen Missstände entweder sogar selbst mitverursachten oder aber trotz wiederholter Warnungen nicht zu deren Beseitigung bei- trugen - bis Ende 1988 der grosse Eklat kam.
Schuld ist bei weitem nicht nur der Zürcher FDP zuzuweisen, die Frau Kopp beziehungsweise deren Ehemann - allen War- nungen bezüglich der dubiosen Geschäfte und Machenschaf- ten von Hans W. Kopp zum Trotz - vor der Wahl 1984 aufgrund einer von Herrn Jagmetti parteiintern durchgeführten angebli- chen Abklärung der Vorwürfe einen Persilschein ausstellen liess. Längst wissen wir, dass die damalige «Schlamm- schlacht» eine Schlacht nicht mit Schlamm, sondern weitge- hend mit Fakten und Wahrheiten war. Schuld ist vor allem auch den Regierungsfraktionen zuzuweisen, die Frau Kopp mehrmals gewählt haben, zuletzt als Vizepräsidentin des Bun- desrates, dies obschon sich die Vorwürfe gegen ihren Gatten laufend vermehrt hatten und ihre Unabhängigkeit ernsthaft an- gezweifelt werden musste. Hätte man auf all die warnenden Stimmen - auch aus unseren Kreisen, wie Sie in parlamentari- schen Vorstössen nachlesen können - gehört, im Sinne eben von «gouverner, c'est prévoir», wären die Vertrauenskrise und der staatspolitische Schaden wohl zu verhindern gewesen.
Seiten, indem die durch sie ausgelöste umfassende Ueber- · gen verliefen allerdings im Sande; es war nämlich eine Fehlan-
Die ganze Affäre hat jedoch zweifelsohne auch ihre positiven prüfung des EJPD weitere gravierende Missstände an den Tag bringen konnte, die sonst noch länger verborgen geblieben wären. Wir sind bestürzt und empört, welche Bespitzelungs- und Schnüffelaktivitäten die Bundesanwaltschaft während Jahrzehnten gegenüber unbescholtenen Bürgern entfaltete. Dieselbe Bundesanwaltschaft liess anderseits ein entschiede- nes Durchgreifen gegen Geldwäscher und Drogenhändler wegen angeblichen Personalmangels kläglich vermissen und trug gegenüber extremistischen Organisationen ideologische Scheuklappen. Dies sind Zustände, wie wir sie bisher nur vom Hörensagen aus Diktaturen und Bananenrepubliken kannten - Zustände, die den Grundwerten eines demokratischen
Rechtsstaates Hohn spotten und schärfstens zu verurteilen sind!
Hier muss entschieden Remedur geschaffen und vor allem die parlamentarische Kontrolle über die Bundesanwaltschaft massiv verstärkt werden! Zunächst sind die zahllosen, in Form und Inhalt, wie ich mittlerweile auch selbst feststellen konnte, dilettantisch erstellten Bagatellfichen in der Registratur der Bundesanwaltschaft zu vernichten. Es wäre im weiteren mehr als nur angebracht, auch andere Departemente - namentlich das EMD bezüglich verschiedener Affären wie Bachmann und Jeanmaire sowie hinsichtlich des militärischen Nachrichten- dienstes - unter die Lupe zu nehmen.
Im Interesse der direkten Demokratie und des Rechtsstaates müssen wir alles tun, um das Vertrauen der Bürger in die staat- lichen Organe möglichst rasch zurückzugewinnen. Dazu brauchen wir vor allem ein entschieden grösseres Selbstver- trauen des Parlamentes und mehr Mut des Parlamentes in der Erfüllung seiner verfassungsmässigen Kontrollaufgabe, weni- ger Respekt auch vor dem Bundesrat und der Verwaltung! In diesem Sinne unterstützen wir vorbehaltlos alle von der Puk vorgeschlagenen Massnahmen.
Cincera: Es wurde an diesem Pult mehrmals der Verdacht ge- äussert, ich hätte mit der Bundespolizei zusammengearbeitet. Das stimmt nicht. Ich gehöre schon seit der Wahl von Bundes- anwalt Gerber zu seinen Kritikern und sagte immer, man habe den Falschen gewählt. Vor einem Jahr, zu einem Zeitpunkt also, als er noch im Amt war, machte ich auch gegenüber der Presse und im welschen Fernsehen deutliche Aussagen über die konzeptlose Führung seines Amtes. Er setzte seine - an sich schon zu kleine - Mannschaft ohne klare Zielsetzungen und mit untauglichen Vorgaben und ungenügenden Instru- menten dauernd nur auf Nebenkriegsschauplätzen ein und er- kannte die sich ändernden Gefahren nicht. Sie können mir glauben: Für einen Freisinnigen war es gar nicht unbedingt bequem, dies immer und vor allem auch öffentlich zu sagen. Nach diesem Mangel erkundigte ich mich vor einigen Jahren auch mit einem parlamentarischen Vorstoss.
Trotzdem dürfen wir jetzt nicht das Kind mit dem Bade aus- schütten und die Bundespolizei einfach abschaffen. Um eine effiziente Reorganisation zu gewährleisten und in der Oeffent- lichkeit sowie bei den zurzeit verunsicherten Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft das Vertrauen wiederherzustellen, wäre eine der wichtigsten Aufgaben die rasche Ernennung eines hervorragenden, fachlich und menschlich ausgewiesenen neuen Bundesanwalts. Ich möchte Herrn Bundesrat Koller fra- gen, wie weit in dieser Richtung die Vorbereitungen schon ge- diehen sind.
Wenn ich schon am Fragen bin, möchte ich von ihm auch noch wissen: Was hält er von einem jährlich veröffentlichten Staatsschutzbericht, wie ihn z. B. die Bundesrepublik Deutschland der Oeffentlichkeit zur Verfügung stellt?
Ich verzichte darauf, von diesem Pult aus auf die gegen mich gerichteten persönlichen Vorwürfe einzugehen. Wenn die be- treffenden Sprecher es wünschen, setze ich mich gerne mit ih- nen persönlich darüber auseinander. Im übrigen wurde ver- mutlich niemand von Ihnen so viele Stunden wie ich an der Taubenstrasse als Beschuldigter von der Bundespolizei ein- vernommen. Immerhin ist es vielleicht interessant zu hören, dass dies auf die Anzeige eines linken Anwalts hin geschah (um Verdächtigungen vorzubeugen: Es war nicht der Präsi- dent der Puk, Herr Moritz Leuenberger). Diese Untersuchun- zeige.
Bundesrat Koller: Am Ende dieser langen Debatte möchte ich allen danken, die zwar kritisch, aber konstruktiv zu den Vor- kommnissen im Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparte- ment Stellung genommen haben. Der Bundesrat fühlt sich je- denfalls durch diese ausführliche parlamentarische Debatte in seinem Willen bestärkt, nun so rasch als möglich, aber auch auf geordnete Weise die von der Parlamentarischen Untersu- chungskommission beantragten und von uns selber bereits in die Wege geleiteten Reformen zu realisieren.
Kein Verständnis hat der Bundesrat allerdings für jene, die an-
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gesichts der ausführlichen und gründlichen Abklärungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission weiterhin Ver- dächtigungen äussern, Verdächtigungen etwa der Art, dass in der Bundespolizei Akten vernichtet würden; denn eine solche Haltung hilft uns jetzt nicht weiter. Im Gegenteil, sie sät Miss- trauen, statt neues Vertrauen aufzubauen, und bedeutet auch eine Ungerechtigkeit. Auch Beamte haben Anspruch auf die Unschuldsvermutung. Zudem gilt es zwischen Fehlleistungen und Schwachstellen einerseits und Gesetzeswidrigkeiten und Dienstpflichtverletzungen andererseits zu unterscheiden.
Die Schwachstellen und Mängel müssen - das habe ich Ihnen bereits erklärt - rasch durch gezielte, aber auch geordnete Massnahmen behoben werden. Gesetzes- und Dienstpflicht- verletzungen im eigentlichen Sinn rügt Ihre Kommission sel- ber nicht.
Sie werden verstehen, dass es mir nicht möglich ist, auf alle Fragen im einzelnen hier ausführlich einzugehen. Ich verweise vor allem auch auf die schriftliche Stellungnahme des Bundes- rates zum Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskom- mission, wo wir viele der Fragen schriftlich beantwortet haben, so etwa jene betreffend die Geheimschutzabkommen im mili- tärischen Bereich auf den Seiten 21 und 22 unserer Stellung- nahme.
Ich habe Ihnen zu Beginn der Debatte gesagt, dass es nach Meinung des Bundesrates vor allem darum gehe, bei aller Härte der Kritik doch die Proportionen zu wahren; denn nur so sei es möglich, zu einem einigermassen gerechten Urteil zu kommen.
Nun hat vor allem Herr Fritz Reimann die Frage gestellt, ob nicht vielleicht der Bundesrat selber die Proportionen nicht sehe. In Beantwortung dieser Frage darf ich an den Anlass zur Einsetzung der Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion erinnern: die Umstände des Rücktritts von Frau Kopp, ihre Amtsführung - dabei insbesondere die Frage, ob nicht ihr Ehemann als achter Bundesrat mitregiert habe -, die massi- ven Vorwürfe gegen mehrere Aemter meines Departementes, sie seien vom organisierten Verbrechen unterwandert.
An der Wertung, dass sich diese Vorwürfe als gegenstandslos erwiesen haben, halten wir fest. Das ist keinerlei Verharmlo- sung der Befunde der Parlamentarischen Untersuchungs- kommission, sondern ist von Ihrer Kommission selber erhär- tet.
Ihre Kommission hat dann allerdings, weil der Auftrag ja sehr weit formuliert war, ihre Untersuchungen ausgedehnt, ins- besondere auf die Bundespolizei. Die dabei erkannten Fehler, Schwächen und Missstände verharmlost der Bundesrat in kei- ner Weise, sondern er nimmt sie sogar sehr ernst. Ich habe ja selber in aller Oeffentlichkeit gesagt, dass ich vor allem diese Mischregistratur für bedenklich und ihre Handhabung für dilet- tantisch halte. Die Gerechtigkeit verlangt aber auch hier, dass wir diesen sehr harten Vorwurf nun nicht generell auf den gan- zen Staatsschutz ausdehnen, sondern auch anerkennen, dass die gleiche Bundespolizei auf andern Gebieten des Staatsschutzes, nämlich bei der Terrorismusbekämpfung und in der Spionageabwehr, sehr gute und erfolgreiche Arbeit ge- leistet hat.
Damit komme ich zum Problem der Verantwortung des Bun- desrates. Der Bundesrat ist durchaus fähig und willens zur Selbstkritik. Wir werden die Bundesanwaltschaft enger an die politische Führung ankoppeln und künftig regelmässig die Bedrohungslage auf oberster Stufe analysieren. Wir werden auch diese Mischregistratur der Bundespolizei ausmisten und hier ganz klar Remedur schaffen. Aber ich möchte jenen vielen Votanten, die den Bundesrat und vor allem meine Vorgänger im Amt sehr hart kritisiert haben, auch im Sinne der Gerechtig- keit doch zu bedenken geben, dass in den siebziger und an- fangs der achtziger Jahre die Bekämpfung des Terrorismus und die Spionageabwehr eindeutig im Vordergrund der Be- mühungen standen und dass sich meine Vorgänger im Amt diesen Problemen sehr erfolgreich und mit grosser Umsicht angenommen haben.
Die Notwendigkeit einer Ueberprüfung der Organisation der Bundesanwaltschaft ist für den Bundesrat unbestritten. Der Auftrag muss jedoch nach unserer Auffassung so offen formu- liert werden, dass nicht ein bestimmtes Ergebnis vorwegge-
nommen wird, sondern dass wir tatsächlich die Möglichkeit haben, aufgrund einer gründlichen Analyse der Probleme nachher ein neues, optimales Konzept für die Organisation der Bundesanwaltschaft zu wählen. Das ist auch der einzige Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, die Motion 1 Ihrer Kom- mission nicht in dieser Form, sondern als Postulat zu über- weisen.
Was die Frage von Herrn Cincera anbelangt, bin ich mit ihm der Meinung, dass die Anstellung eines neuen, tüchtigen Bun- desanwalts selbstverständlich auch eine wesentliche Mass- nahme der Vertrauensbildung wäre. Leider hat sich erstens gezeigt, dass der Posten nicht attraktiver geworden ist, und zweitens, dass natürlich all jene, die sich allenfalls bereit erklä- ren würden, sich für diesen exponierten und sehr verantwor- tungsvollen Posten überhaupt zur Verfügung zu stellen, wis- sen wollen, wie die Organisation der Bundesanwaltschaft künftig aussieht; das ist der Grund, weshalb ich das Anstel- lungsverfahren zwischenzeitlich suspendieren musste. Ich werde in den nächsten Tagen aber eine Projektorganisation bilden, die dieses ganze Geschäft der Reorganisation der Bundesanwaltschaft durchziehen wird, und ich werde dabei bewusst auch auf die Kenntnisse von aussenstehenden Ex- perten abstellen. Wir werden auch die polizeiliche Zusammen- arbeit mit den Kantonen und dem Ausland in diese Ueberprü- fung einbeziehen.
Mit allen diesen Massnahmen geht es ja nicht nur darum, künf- tig eine bessere Organisation der Bundesanwaltschaft zu fin- den, sondern auch um die Wiederherstellung des Vertrauens der Oeffentlichkeit in diese nach wie vor notwendige Institu- tion; zudem geht es aber auch um die Wiederherstellung - das dürfen wir nicht übersehen - des Selbstvertrauens der Beam- ten beim Bund und in den Kantonen.
Die Abschaffung der sogenannten politischen Polizei im Sinne der Präventivpolizei als Ganzem - das heisst zur Beobachtung und Verhütung von Handlungen, die geeignet sind, die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden - kommt aus der Sicht des Bundesrates nicht in Frage. Denn sowohl auf dem Gebiete der Terrorismusbekämpfung als auch auf dem Gebiete der Spionageabwehr wie aber auch auf dem neuen Gebiete der Bekämpfung des illegalen Drogen- handels geht es selbstverständlich nicht an, unsere polizeili- chen Tätigkeiten auf die Verfolgung bereits begangener De- likte zu beschränken. Dagegen werden wir im Bereiche der politischen Polizei die Grenzen neu ziehen müssen.
Ich kann Herrn Leuenberger gegenüber offen erklären, dass nicht in ein Register der Bundespolizei gehört, wer seine ver- fassungsmässigen Rechte ausübt. Heikel aber wird es dort, wo sich politische Gruppierungen, die eine radikale Aende- rung unseres politischen Systems anstreben - was an sich durchaus legitim ist -, in Wort und Tat nicht klar von der An- wendung von Gewalt als Mittel des politischen Kampfes di- stanzieren.
Ich fordere daher alle diese Gruppierungen auf, dass auch sie selber ihren Beitrag zur Bereinigung und Liberalisierung der Lage leisten, indem sie sich klar von der Gewalt als Mittel des politischen Kampfes distanzieren.
Damit komme ich zur Registratur der Bundespolizei: Allen Kri- tikern der Registratur der Bundespolizei kann ich zusichern, dass hier Remedur geschaffen wird. Ich habe bereits Sofort- massnahmen getroffen. Ich will Ihnen aber auch nicht verheh- len, dass mir die jetzige, nach wie vor stark steigende Zahl von Gesuchen um Auskunft und Einsicht tatsächlich grosse Pro- bleme schafft. Wir haben bereits die Zahl von 10 000 Gesu- chen überschritten. Heute allein sind über 2200 neue Gesuche eingegangen. Vor allem wenn diesen Leuten auch noch Ein- sicht gewährt werden muss, wird sich die Abwicklung dieser Aufgabe über Monate hinziehen. Ich mache mir wirklich Sor- gen, dass das so viele personelle Kräfte absorbiert, dass das Erstellen einer neuen, verbesserten Datensammlung dadurch verzögert werden könnte.
Wir werden im Rahmen der Neuorganisation alle überholten Akten ausscheiden, ein neues Konzept der Datenerhebung und -erfassung mit strengeren Kriterien erarbeiten, durch eine Laufzeitkontrolle die Aktualität der Daten sichern und schliess- lich den Datenschutz in Form einer Uebergangsordnung und
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nachher durch eine definitive Regelung im Datenschutzgesetz wesentlich verbessern.
Die Fragen der Herren Nationalräte Thür und Ziegler, ob die Bundespolizei mit privaten, selbsternannten Staatsschützern zusammenarbeite, können wir klar verneinen. Ebenso werden keine Informationen aus anderen Dateien von der Bundesan- waltschaft gekauft.
Damit bin ich bereits bei der Beantwortung verschiedener Ein- zelfragen. Verschiedentlich wurde gefordert, dass Herr Jac- ques-André Kaeslin rehabilitiert oder sogar ausgezeichnet werde. Dafür besteht nach Meinung des Bundesrates kein Grund. Wir erachten zwar Herrn Kaeslin als einen tüchtigen Beamten - ich habe ihm das auch persönlich gesagt -, aber er hat doch, wie die Disziplinaruntersuchung von Herrn Dr. Dressler ergab, einen klaren Fehler gemacht, indem er ge- heime Dokumente ohne Information und ohne Bewilligung seiner Vorgesetzten an eine Person ausserhalb seines Amtes weitergegeben hat. In Anbetracht dieses allerdings nur leich- ten Verschuldens wurde ihm ja auch nur ein Verweis erteilt, den er übrigens akzeptiert hat, so wie er aus der ganzen Ge- schichte seine persönliche Lehre gezogen hat. Er kann heute daher auch ohne jede Beeinträchtigung seiner von ihm nach wie vor sehr geliebten Arbeit in effizienter Weise nachgehen. Die Frage von Herrn Nationalrat Ziegler zur Visumspraxis kann ich wie folgt beantworten: Beim Stellen eines Visumsantrags muss der Grund der Reise genannt werden. Handelt es sich um eine Geschäftsreise, muss der Geschäftspartner in der Schweiz den Grund bestätigen. Diese Bestätigungen oder an- dere Empfehlungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass ein Visum gewährt wird, gegen das ohne Empfehlung zwingende Gründe sprechen würden. Im Sinne der Missbrauchsbekämp- fung haben wir die Visumspraxis auch bereits strenger gestal- tet.
Zur weiteren Frage von Ihnen, Herr Ziegler: Die Zutrittsberech- tigung zum Transitbereich der Flughäfen kann nicht aufgeho- ben werden, wie Sie das offenbar gerne sähen. Denn es ist sinnvoll, dass sich Transitpassagiere mit Schweizern zu Be- sprechungen treffen können und dass diejenigen Personen Zugang haben, die im Flughafen beruflich tätig sind. Da für die Ausstellung dieser Zutrittsberechtigungen die Kantone zu- ständig sind, können wir hier auch aus rechtlichen Gründen keine Massnahmen treffen. Zollprivilegien sind selbstver- ständlich mit dieser Zutrittsberechtigung keine verbunden.
Damit komme ich auf die Frage von Strafverfahren im An- schluss an den Puk-Bericht, ein Problem, das vor allem am Wochenende auch in den Medien wieder aufgeworfen worden ist. Für die Vermutung, Bundesanwalt Gerber habe Strafver- fahren wider besseres Wissen blockiert, gibt es unseres Wis- sens keine Hinweise, auch keine Hinweise im Bericht der Puk. Was die Strafanzeige von Herrn Nationalrat Thür betrifft, möchte ich - ihm gegenüber, aber auch generell - doch dar- auf hinweisen, dass uns solche Strafanzeigen nur zum Han- deln bewegen könnten, wenn substantiell konkrete Hinweise gegeben werden, welche Personen sich allenfalls welche De- likte haben zuschulden kommen lassen. Mit allgemein gehal- tenen Formulierungen können wir nichts anfangen, um so mehr als ich für ein solches Verfahren wiederum einen beson- deren Stellvertreter des Bundesanwalts einsetzen müsste.
Was strafrechtliche oder gerichtspolizeiliche Ermittlungen ge- gen andere im Bericht Ihrer Kommission genannte Firmen be- trifft, so unterliegen diese der Geheimhaltung, weshalb ich hier keine Erklärungen abgeben kann. Ich muss in diesem Zusam- menhang aber auch darauf aufmerksam machen, dass auch Begehren von Firmen eingegangen sind, die gegen sich selbst Ermittlungen beantragen, um zu beweisen, dass sie fälschlicherweise namentlich im Bericht Ihrer Kommission auf- geführt sind.
Herr Nationalrat Ziegler, ich habe verschiedene Ihrer Fragen beantwortet. Nun habe ich noch ein Anliegen an Sie: Sie ha- ben in der Debatte über die Aufhebung der Immunität von Frau Kopp einen Beamten des Bundesamtes für Polizeiwesen na- mentlich erwähnt und als Helfer des internationalen Verbre- chens bezeichnet. Die Parlamentarische Untersuchungskom- mission hat die entsprechenden Rechtshilfefälle abgeklärt und keinerlei Dienstpflichtverletzungen feststellen können. Ich
glaube, Herr Nationalrat Ziegler, es wäre eigentlich von Ihnen nett und korrekt, wenn Sie diesem Herrn meines Bundesam- tes, der infolge Ihrer Behauptungen persönlich schwer gelitten hat, doch auch Satisfaktion erteilen würden.
Die Wiedergutmachung von Schäden, die durch ein allfälliges Fehlverhalten der Bundespolizei oder anderer Organe meines Departementes entstanden sind, müsste sich nach dem Ver- antwortlichkeitsgesetz richten. Wir werden alle Fälle, die Sie bei uns einreichen und bei denen Sie Wiedergutmachung gel- tend machen, im einzelnen sorgfältig prüfen.
Mehrere Votanten haben die Steuerabkommen kritisiert. Auch nach Auffassung des Bundesrates ist es stossend, wenn Steu- erabkommen vor Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung abgeschlossen werden. Hier stimme ich mit der Kritik von Herrn Oester beispielsweise durchaus überein. Die Instru- mente des Bundes auf diesem Gebiet sind aber schwach, weil dies unter die kantonale Hoheit fällt. Ich zweifle aber nicht daran, dass die Kantone aufgrund des Berichtes Ihrer Parla- mentarischen Untersuchungskommission das Konkordat über die Steuerabkommen genau überprüfen und auch seine Handhabung neu regeln werden.
Damit komme ich zum Schluss: Wichtig und entscheidend ist für den Bundesrat, dass nun möglichst rasch die beantragten Reformen Ihrer Kommission, aber auch jene Reformen, die der Bundesrat schon selber in die Wege geleitet hat, realisiert werden. Das ist das Gebot der Stunde. Der Bundesrat ist dazu bereit, und er rechnet mit Ihrer effizienten Mitarbeit.
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen nun doch dafür danken, wie Sie unseren Bericht lobten. Bis jetzt habe ich mich eigentlich immer etwas darüber lustig gemacht, dass man sich in diesem Parlament ständig bedankt, aber ich habe jetzt - ehrlich gesagt - selber gemerkt, wie es einem sehr wohltut, und ich habe diese Dankesbezeugungen genossen. Es ist mir um so peinlicher, dass ich in meiner Eintretensrede vergessen habe, dem Sekretariat und den beiden Untersu- chungsrichtern für die geleistete Arbeit zu danken; ich möchte das hier nachholen. Sie haben nicht einfach nur sehr viele Ueberstunden geleistet, sondern es brauchte schon eine ganz besondere Motivation, wenn öfters bis nachts 2 Uhr gearbeitet wurde und man morgens um 6 Uhr bereits wieder auf dem Se- kretariat war.
Ich möchte auch nochmals - und das aus aktuellem Anlass - sämtlichen Mitgliedern unserer Kommission für ihre Arbeit danken. In der Presse und auch auf diesbezügliche Aeusse- rungen von Ratsmitgliedern hin ist nun der Fall eingetreten, dass einzelne Mitglieder als «Bremser» bezeichnet werden, auch wenn es sich nicht um ein Mitglied des Nationalrates handelt.
Ich möchte nochmals betonen: Wir haben in dieser Kommis- sion hart gerungen. Unsere Kommission war kein Auto, wo je- mand Gas gab und der andere bremste, sondern wir haben den Bericht geformt. Jeder brachte, was er konnte. Der eine war eher ein Ermittler, der andere ein Jurist, wieder ein anderer ein Stilist, und so ist nach langen Diskussionen dieser Bericht entstanden. Ich möchte nicht, dass unser Konsens nun hinter- her in Frage gestellt wird.
Herr Müller-Aargau hat gefragt, was das Ganze gekostet habe. Jede Auskunft, die ich geben würde, wäre nicht richtig. Man kann so oder anders rechnen. Das Ganze hätte nur einen Sinn, wenn man es in Relation zu anderen Kommissionen set- zen würde - z. B. zur Kommission, die das Konsumkreditge- setz behandelt hat. Nach jahrelanger Behandlung wurde dann schliesslich überhaupt nichts geboren. Deswegen möchte ich eine solche Rechnung schon gar nicht erst aufstellen. Immer- hin kann ich Sie darauf verweisen, dass wir eine der wenigen Kommissionen sind, die auch eine Einnahmenseite zu verbu- chen hat. Wir haben nämlich bereits über 10 000 Puk-Berichte zu 25 Franken verkauft, so dass wir wahrscheinlich dem- nächst in den schwarzen Zahlen landen werden. (Heiterkeit) Das Verfahren, das die Kommission - insbesondere beim so- genannten rechtlichen Gehör - eingeschlagen hat, ist mehr- fach zur Diskussion gestellt worden. Dazu folgendes: Erstens ist diese Kommission kein Gericht, sondern eine politische Kommission - wahrscheinlich ist sie nicht einmal der Europäi-
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schen Menschenrechtskonvention unterstellt. Trotzdem be- mühten wir uns, allen Betroffenen gegenüber ein faires Verfah- ren zu garantieren. Geregelt ist dieses im Geschäftsverkehrs- gesetz, und wir haben uns auch mit Gutachten über unser Vor- gehen abgesichert.
Wir sind folgendermassen vorgegangen: Wir haben all denje- nigen Personen, denen gegenüber wir einen Vorwurf mach- ten, den Sachverhalt, auf dem der Vorwurf basiert, schriftlich - etwa eine Woche vor der nachherigen Anhörung - mitgeteilt, so dass sie sich vorbereiten konnten. Wir haben in diesem Brief auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Akteneinsicht verwiesen. Ich möchte dies ausdrücklich gesagt haben, und ich bedaure es, dass der Bundesrat in seiner schriftlichen Stel- lungnahme eine Behauptung - offenbar einer Person, ich weiss nicht welcher - übernommen hat und uns vorwirft, wir hätten dies unterlassen. Dies trifft schlicht und einfach nicht zu.
Anschliessend konnten sich die Personen vor unserer Kom- mission äussern. Wir haben mit ihnen gesprochen, zum Teil sehr ausführlich. Frau Bundesrätin Kopp hat uns vorher eine Eingabe von 72 Seiten zugestellt und sich nachher noch mündlich geäussert. Herr Bundesanwalt Gerber hat - gestützt auf unsere schriftliche Aufforderung - eine Eingabe von 37 Seiten verfertigt.
Nachher erfolgte eine Anhörung. Zum Teil wurde - zwar nicht von allen - Akteneinsicht verlangt, und die entsprechenden Akten wurden gezeigt.
Nach dieser Anhörung hat die Puk ihren Berichtsentwurf teil- weise abgeändert. Das war also keine Farce, wie es in dieser Ihnen verteilten Rechtsschrift behauptet wird, sondern die Ausführungen der Angehörten wurden intensiv diskutiert, und zwar wiederum in langen Sitzungen. Die letzte hat am 22. No- vember stattgefunden, und auch dort sind noch Aenderungen vorgenommen worden.
Es trifft nicht zu, dass - wie in der Presse gesagt wurde - Bun- desrätin Kopp und Bundesanwalt Gerber einen Rohentwurf unseres Berichts erhalten hätten.
Es wird vom Anwalt von Frau Kopp geltend gemacht, sie hätte sich nicht anwaltlich vertreten lassen können. Wir hatten dar- über diskutiert und waren grundsätzlich der Meinung, man könne sich von einem Rechtsanwalt begleiten lassen. Zumin- dest eine Person, die wir anhörten, ist in Begleitung ihres Rechtsanwalts erschienen. Frau Kopp war zu Anfang unserer Arbeiten durch einen Anwalt vertreten, der mit mir telefonierte. Beim rechtlichen Gehör ist er nicht erschienen; jetzt hat er aber wieder eine Rechtsschrift verfasst, die Sie alle erhalten haben. Frau Kopp hätte das Recht gehabt, mit einen Anwalt zu kom- men - sie hat es aber unterlassen.
Ein weiterer Vorwurf ist der, sie habe nicht die Möglichkeit ge- habt, bei Zeugen und Auskunftspersonen, die wir einvernah- men, zugegen zu sein. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz kann ein Zeuge allein einvernommen werden, wenn die Unter- suchung andernfalls gefährdet wäre. Die Kommission war der Ansicht, dass gerade die Einvernahmen von Frau Schoop oder auch von Frau Schwob gefährdet wären; diese könnten nicht ungehindert aussagen, wenn die Bundesrätin zugegen wäre.
Wir haben aber auch hier der Praxis der Europäischen Men- schenrechtskonvention genügt, die dahingeht, dass nach der Akteneinsicht - die wir schriftlich angeboten haben, sie wurde zum Teil wahrgenommen - Ergänzungsfragen an die Zeugen verlangt werden können. Es wurden keine solchen verlangt. Am Schluss haben wir den Bericht dem Bundesrat zur Ver- nehmlassung zugestellt, wie das im Gesetz vorgesehen ist. Der Bundesrat seinerseits hat dann Teile des Berichts an die Amtsdirektoren zur Vernehmlassung weitergeleitet. Von daher kommt nun der Vorwurf von Bundesanwalt Gerber, er habe nicht den ganzen Bericht gesehen. Herr Gerber wurde - so- weit ihm persönlich von unserer Kommission ein Vorwurf ge- macht wurde - wie alle anderen behandelt. Es war aber Sache des Bundesrates zu entscheiden, ob er auch ihm - als ehema- ligem Amtsdirektor - Teile des Berichtsentwurfs geben wollte oder nicht. Er hat es nicht getan; aber die Puk hat Bundesan- walt Gerber behandelt wie alle anderen auch.
Was den Inhalt der Stellungnahme des Bundesrates angeht,
möchte ich mich nur auf zwei Punkte konzentrieren. Der eine ist der, dass der Bundesrat sagt, es gebe halt noch offene, d. h. kontroverse Sachverhaltsdarstellungen. Ich weise darauf hin, dass der Bundesrat gestützt auf die Aemterkonsultation uns eine sehr lange Vernehmlassung geschickt hat und dass wir diese wieder in langen Sitzungen beraten und unseren Be- richt in sehr vielen Punkten abgeändert haben, dass wir aber auch in einigen Punkten an unserer Auffassung festhielten. Sämtliche Punkte, die nun angeblich kontrovers sein mögen, wurden von uns eingehend diskutiert, und wir halten mit Ab- sicht und mit vollem Wissen und Willen an unserem Bericht, so wie er vor Ihnen liegt, fest.
Zwei Punkte möchte ich herausgreifen:
Das eine ist das Ermittlungsverfahren, das der Bundesanwalt gegen die Firma Shakarchi und andere Institute hätte ergrei- fen müssen. In der Antwort sagt uns der Bundesrat, der ein- zige Fehler, der vielleicht passiert sei, bestehe darin, dass man Herrn Kaeslin nicht richtig orientiert habe, er solle nicht einen solchen Antrag stellen. Ich muss darauf hinweisen: Nicht nur Ihre Kommission findet, ein Ermittlungsverfahren müsste durchgeführt werden, sondern auch Staatsanwalt Dick Marty findet das; auch Bundesrichter Haefliger, der das ganze Dos- sier in unserem Auftrag auf diese Frage hin untersucht hat, fin- det das; und auch die beiden von uns angestellten Untersu- chungsrichter sind dieser Auffassung. Ich kann nur sagen: Es ist daher bedauerlich, wenn der zuständige Mann - und mit ihm der Bundesrat - heute noch findet, er könne doch nicht «auf jeden Furz hin» - so hiess es damals in der Einvernahme zum rechtlichen Gehör wörtlich - ein Ermittlungsverfahren er- öffnen. Ich fände es nun dringend an der Zeit, wenn wenig- stens nach diesem Bericht ein Umdenken stattfände. Das- selbe betrifft das Weisungsrecht: Wir legen Ihnen dar, dass die Bundesanwaltschaft die Möglichkeit hat, in Drogenfällen die kantonalen Strafbehörden zu verpflichten, ein Ermittlungsver- fahren einzuleiten. Wir legen Ihnen dies dar und stützen uns dabei auch wieder auf Meinungen von Gutachten - unter an- derem von alt Bundesanwalt Professor Walder -, und wir be- dauern, wenn das jetzt einfach wieder herabgemindert wird und gesagt wird, es bestünde eigentlich nur ein beschränktes Ermahnungsrecht. Das trifft nicht zu.
Der zweite Punkt ist derjenige der Aktion «Tam-Tam». Hier schreibt der Bundesrat in seinem Bericht: «Die Verknüpfung mit der Asylproblematik ist unzutreffend.» Demgegenüber will ich einfach darauf verweisen, dass der Bundesanwalt an Frau Bundesrätin Elisabeth Kopp schrieb, man solle die Aufhebung des Ausschaffungsstoppes für srilankische Asylbewerber möglichst nicht in der Zeit vom 10. bis 15. März - das war die Zeit, in der diese Verhaftungsaktion durchgeführt wurde - vor- nehmen, «weil sonst die Gefahr besteht, dass die illegale Tätig- keit eines Teils der Tamilen im Betäubungsmittelhandel von der Presse mit der Aufhebung des generellen Ausschaffungs- stoppes verknüpft wird». Weiter wurde ausdrücklich festgehal- ten: «Das Datum der Aktion wurde mit Herrn Generalsekretär Burkhardt abgesprochen.» Und ein letztes Zitat: In dieser Ori- entierungsmitteilung des Bundesanwaltes an die Vorsteherin des EJPD findet sich folgender Satz: «Die Tagungsteilnehmer haben mit Befriedigung vom letzten Absatz der Antwort des Bundesrates auf die einfache Anfrage Aubry Kenntnis genom- men, wonach verurteilte Heroinhändler in der Regel als asyl- unwürdig gelten.» Ich muss damit untermauern: Wenn wir schreiben, es gebe eine asylpolitische Verknüpfung, dann ha- ben wir uns mit Dokumenten und Daten abgesichert, und die Bestreitung, die der Bundesrat vom Delegierten übernommen hat, trifft nicht zu.
Es wurde in der Debatte von Ihrer Seite kritisiert, es sei viel- leicht nicht ganz richtig, dass die Puk im Bericht - und auch ich im Eintretensvotum - gesagt habe, auch das Parlament müsse selbstkritisch sein. Wenn ich aber die Debatte vor allem vom letzten Donnerstag anschaue: Da hat zum Beispiel die CVP den Grünen und haben die Grünen den Freisinnigen und die Freisinnigen den Sozialdemokraten und die Sozialdemokra- ten dann wieder der CVP eigentlich recht viel Verantwortung und Schuld an dieser Krise zugewiesen. Wenn ich all diese Verantwortungen kumuliere und zusammenzähle, muss ich feststellen: Die Aussage der Puk, eine gewisse Mitverantwor
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tung treffe auch das Parlament, ist vielleicht gar nicht so dane- ben.
Zum Problem des Staatsschutzes: Es wurde in mehreren Vo- ten gesagt, es gebe eine Interessenkollision zwischen dem Staatsschutz einerseits und individuellen Freiheiten anderer- seits. Ich erinnere daran: Die Puk hat mitnichten die Abschaf- fung der politischen Polizei verlangt. Aber ich kann diesen Ge- gensatz nicht anerkennen. Wir zeigen ja gerade mit der daten- schutzrechtlichen Regelung, dass diese Interessenkollision nicht bestehen muss. Es sind eben die individuellen Freiheiten in diesem Staat Teil unseres Rechtsstaates, und sie müssen auch geschützt werden. Das ist auch Aufgabe des Staats- schutzes. Wenn wir das regeln, gelingt es uns auch, diese an- gebliche Interessenkollision, die dann im Zweifelsfall - wie ei- nige meinten - entgegen den individuellen Freiheiten ent- schieden werden müsste, zu vermeiden. Es ist eben diese Ge- neralklausel, die in einem Absatz in der Strafprozessordnung beinahe beiläufig genannt wird, die dann die Verwaltung selbst auslegen kann. So wird es möglich gemacht, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet werden. Wir haben ja die konkre- ten Beispiele der Willkür gesehen und Ihnen dargelegt.
Ich möchte Ihnen zum Vergleich die Telefonkontrolle nennen. Darüber hat man ein Gesetz erlassen. Die Folge ist doch jetzt: Die Telefonkontrollen werden legal durchgeführt. Das ist zu- rückzuführen auf das Gesetz. Wenn man ein Datenschutz- gesetz auch für den Bereich der Bundesanwaltschaft schafft, dann bekommen wir auch den gefährdeten Persönlichkeits- schutz in den Griff.
Ein Wort zu den Fichen: Ich bin nicht unbedingt der Auffas- sung, dass die Parlamentarier eine Sonderbehandlung bei diesen Fichen geniessen müssten. Auch andere Bürger ha- ben individuelle Freiheiten, haben politische Rechte, und ich glaube, sie benötigen sie sehr viel mehr als wir. Ich empfinde es auch als etwas gefährlich, wenn man jetzt einfach sagt: «Ja, ich habe meine Fiche gesehen, sie zeugt von Dilettantismus.» Dilettantismus ist nichts Leichtzunehmendes, sondern es ist in diesem Fall etwas sehr, sehr Gefährliches; denn wegen dilet- tantischer Rapporte ist einzelnen Bürgern grosser Schaden zugestossen. Uns selbst kann eben nicht mehr ein so grosser Schaden erwachsen, und wir dürfen nicht von uns auf die übri- gen Bürger schliessen.
Ich möchte auch betonen - damit das klar ist -, dass die Fiche, die uns Herr Jaeger hier gezeigt hat, eigentlich keine Fiche war und schon gar nicht seine, sondern es war ein Muster einer Fi- che, das leer war.
Herr Bundesrat Koller hat auf eine konkrete Frage noch ge- sagt, eine Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und privaten Informationsbüros finde nicht statt. Ich möchte das et- was relativieren und muss sagen: Hinweise von privaten Infor- mationsbeschaffern nimmt die Bundespolizei natürlich entge- gen. Ich verweise auf das Dossier einer Berufsorganisation, das wir in unserem Bericht nennen. Das Dossier war gestützt auf einen privaten Hinweis angelegt worden. Also mindestens eine passive «Zusammenarbeit» existiert.
Wir sprachen während der ganzen Debatte oft von Vertrauens- krise. Zum Schluss möchte ich dazu einfach sagen: Unser Re- zept, das wir Ihnen anbieten, besteht ja nicht darin, dass ein- fach nur Köpfe rollen müssten, sondern wir zeigen Ihnen Aen- derungen in unserem System auf, zum Teil in den Motionen und in den Postulaten, zum Teil aber auch nur als Anregungen im Text.
Ich glaube, es müssen nun diesem Bericht schon gewisse Ta- ten folgen. Als erstes sollten unsere Anträge überwiesen wer- den. Wenn wir das nicht tun, wird es uns nicht gelingen, diese Vertrauenskrise zu meistern. Das bedeutet dann im Klartext, dass uns durch den Stimmbürger eben auch die Liebe entzo- gen wird. Das äussert sich in Stimmenthaltung und Stimmab- stinenz. Und das bedeutet wieder, dass andere Kräfte, die de- mokratisch nicht kontrolliert sind, auf unser Staatswesen ei- nen Einfluss erhalten, den wir uns alle nicht wünschen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Anträgen zuzustimmen.
M. Guinand, rapporteur: Après l'excellent rapport de notre président, j'aurais tendance à dire: je n'ai rien d'autre à ajouter, je m'en remets à sa déclaration. Je procéderai ainsi afin de ne
pas trop allonger ce débat, et je me bornerai à exprimer une ou deux remarques ou à répéter certains points qui me paraissent devoir figurer en français dans le Bulletin officiel.
Je me joins aux remerciements adressés par notre président à notre conseil et au Conseil fédéral à l'égard du travail de notre commission. Nous sommes très sensibles aux remarques que vous avez formulées ainsi qu'à la réaction du Conseil fédéral, qui est positive dans une grande mesure. Même si le gouver- nement ne partage pas toutes nos conclusions et nos ap- préciations, le président a relevé ce qu'il fallait penser de certaines de nos divergences.
J'insiste sur un point qui me paraît important. Le rapport de notre commission est le résultat d'un consensus. Durant les travaux de la commission, chaque membre a eu la possibilité d'exprimer ses sensibilités politiques, mais le rapport et toutes les propositions ont été acceptés à l'unanimité. Les membres de la commission ont parfaitement joué le jeu de la discrétion. Nous souhaitons donc que le consensus résultant de ces tra- vaux ne soit pas mis en cause aujourd'hui par certaines insi- nuations que nous regrettons. Nous espérons que vous mani- festerez ainsi votre approbation en acceptant nos propositions tout à l'heure.
Comme le président, nous estimons avoir scrupuleusement respecté les dispositions légales en ce qui concerne le droit d'être entendu des personnes en cause et nous ne pensons pas, comme cela nous a été reproché, que certaines person- nes n'ont pas été traitées également. Il faut rappeler que nous étions une commission parlementaire d'enquête, par consé- quent chargée d'une enquête politique, et que nous n'avions pas pour mission de mener une enquête policière ou judi- ciaire. Il existe d'autres autorités compétentes et elles pren- dront leurs responsabilités.
De plus, nous avons traité différemment les personnes aux- quelles nous faisions expressément des reproches: celles-ci ont bénéficié du droit d'être entendues tel que le prévoit la loi. Nous avons traité autrement le Conseil fédéral -toujours selon la loi - qui avait le droit de prendre position sur notre rapport, ce qu'il a fait.
On a aussi dit que notre rapport pouvait avoir une influence sur le Tribunal fédéral qui devra encore juger certains aspects pénaux de notre enquête. En l'occurrence, nous savons à quel point cette instance judiciaire est jalouse de ses prérogatives et respectueuse de la séparation des pouvoirs pour penser qu'elle jugera en parfaite impartialité et dans le domaine qui est le sien.
En ce qui concerne le fichier qui a fait l'objet de nombreuses discussions, il ne faudrait pas que le public ait l'impression que les parlementaires jouissent ici d'un privilège et peuvent aller consulter leur fiche alors que les autres citoyens ne dispo- sent pas de ce droit. Les mesures prises par le Conseil fédéral vont dans le sens d'une ouverture à chacun et non d'une ou- verture réservée aux parlementaires. Je confirme la déclara- tion de tout à l'heure de notre président: la semaine dernière, lors de son intervention à cette tribune, M. Jaeger a brandi une fiche que nous lui avons demandé ensuite de nous montrer. Or, cette fiche était vierge; il s'agissait vraisemblablement d'un échantillon que M. Jaeger avait obtenu auprès du Ministère public.
Nous avons suffisamment parlé, nous devons maintenant agir. Nous vous demandons donc d'adopter les propositions de la commission telles qu'elles ont été présentées, sans les amender ou les modifier dans leur portée. Notre Parlement ap- portera ainsi la preuve de sa volonté d'agir et de rétablir la con- fiance.
Bundesrat Koller: Ich möchte hier nicht zu einer Replik auf das Votum des Präsidenten Ihrer Kommission ansetzen. Dort, wo tatsächlich noch umstrittene Sachverhalte bestehen, ist es so, dass wir auf die glaubwürdigen Darstellungen unserer Mitar- beiter abstellen und die Kommission offenbar bei einigen we- nigen Sachverhaltsdarstellungen eben zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen ist. Ich glaube, es liegt auch in der Natur der Sache, dass über die Reichweite einzelner Arti- kel des Bundesstrafprozesses, beispielsweise des Artikels 258, verschiedene Meinungen bestehen. Wer, wie ich, sein Le-
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ben lang mit Juristen zu tun hat, weiss, dass das ein häufiger Tatbestand ist. Wir werden selbstverständlich gerade in die- sem wichtigen Punkt aufgrund der anderen Meinung der Kom- mission unsere bisherige Rechtsauffassung auch von Aussen- stehenden überprüfen lassen.
Ich möchte - wie schon einleitend - mit einem versöhnlichen Ton enden: Der Bundesrat misst diesen Bericht in keiner Weise an den wenigen kontroversen Punkten, die zwischen Ih- rer Kommission und uns noch bestehen; wir messen die Be- deutung einzig und allein an den Verbesserungsvorschlägen, denen wir ja mit einer einzigen Ausnahme allen zustimmen.
Le président: Comme aucun avis contraire n'a été émis, je constate que vous avez pris acte du rapport.
Ordnungsantrag Weder-Basel
Die Motion 89.367 (Jaeger. Reorganisation des EJPD) ist zu- sammen mit den Vorstössen der Puk zu behandeln.
Motion d'ordre Weder-Bâle
Traiter la motion Jaeger (89.367) relative à la réorganisation du DFJP en même temps que les mesures proposées par lesdi- tes commissions.
Zurückgezogen - Retiré
Anträge der Kommission Propositions de la commission
Präsident: Wir kommen nun zur Beratung der verschiedenen . stems bewältigen wollen, ist das der einzige Weg. Wir müssen Anträge der Kommission.
Folgende Fraktionen lassen mitteilen, dass sie den Anträgen der Kommission zustimmen: FDP, Liberale, CVP, SP und LdU/EVP.
Parlamentarische Initiative Initiative parlementaire
Reichling: Die SVP ist dafür, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Wir sind der Auffassung, dass die Kontrolltä- tigkeit über die Geschäftsführung in der Bundesverwaltung sich nach Möglichkeit in den ordentlichen Organen des Parla- mentes abspielen muss und dass die Einsetzung von Untersu- chungskommissionen nur dort gerechtfertigt ist, wo bereits ei- gentliche Missstände festgestellt worden sind. Es darf ange- nommen werden, dass in Zukunft eben Missstände vermie- den oder vermehrt vermieden werden können, wenn die Ge- schäftsprüfungskommissionen eine vertiefte Aufsichtsmög- lichkeit haben.
Wir müssen uns auch Rechenschaft geben, dass bei der Ein- setzung einer Untersuchungskommission in jedem Falle eine grosse Publizität und auch eine grosse Publikumserwartung die Folge sein wird, was für die normale Ueberprüfung der Ver- waltungstätigkeit in keiner Art und Weise erwünscht ist. Eine solche vertiefte Geschäftsprüfung soll ohne Publizität möglich sein, denn sie findet als ordentliche Kontrolle statt und nicht als Untersuchung von Missständen.
Sollte aus der parlamentarischen Initiative tatsächlich ein Ge- setzestext hervorgehen, geben wir den beiden Geschäftsprü- fungskommissionen eine vermehrte Kompetenz. So wie die Diskussion in unserer Fraktion gelaufen ist, glaube ich dem Rat mitteilen zu können, dass wir einer definitiven Regelung gemäss dieser parlamentarischen Initiative nur zustimmen werden, wenn dann auch die Geschäftsprüfungskommission in einem formellen Wahlvorgang im Rate bestimmt wird und wir uns nicht darauf beschränken, die Vorschläge der Fraktio- nen für die Zusammensetzung dieser wichtigen ständigen Kommission entgegenzunehmen. Wir wollen die GPK aufwer- ten; das soll auch dadurch geschehen, dass der Rat sie wählt und für diese Aufgabe einsetzt.
Es wird auch zu überprüfen sein, wie die Amtsdauer in einer solchen verstärkten GPK gehandhabt werden soll. Wir müs- sen uns darüber Rechenschaft geben, dass wir selbst die Kompetenz und Wirkungsmöglichkeit sämtlicher ständigen Kommissionen stark beschränken durch den sehr raschen
Turnus. Ein Präsident kann zwei Jahre bleiben; ein Mitglied kann sechs Jahre bleiben; wenn das Mitglied die Erfahrung hat, muss es wieder ausscheiden, und es kommt ein neues ohne Erfahrung.
Wenn wir also in den ständigen Kommissionen und ganz spe- ziell in der GPK effizient arbeiten wollen, müssen wir uns Re- chenschaft geben darüber, dass wir Leute abordnen müssen, die Zeit dafür haben, die die Fähigkeiten dazu haben, die Freude haben an dieser Kontrolltätigkeit; es sollte nicht gewis- sermassen ein ehrenvoller Abschluss einer langjährigen Par- lamentstätigkeit sein, noch in die Finanzkommission oder in die GPK gewählt zu werden. Diesen Aspekt müssen wir uns für die Zukunft auch zu Herzen nehmen. Vermehrte Kompeten- zen führen nur dann zu einer wirkungsvollen Verwaltungskon- trolle, wenn die Mitglieder ausreichende Erfahrungen sam- meln können.
Ich äussere mich nachher nicht mehr zu den übrigen Vorstös- sen:
Zur Motion 2 wird sich für unsere Fraktion Herr Walter Frey melden.
Zur Motion 1 und zu den Postulaten kann ich Ihnen mitteilen, dass die SVP allen zustimmt.
Thür: Ich äussere mich zur parlamentarischen Initiative. Die Puk verlangt aufgrund ihres Untersuchungsergebnisses eine bessere parlamentarische Kontrolle der Bundesverwaltung. Mit dieser grundlegenden Zielrichtung sind wir vollumfänglich einverstanden. Wenn wir die durch die Enthüllungen in der Bundesanwaltschaft ausgebrochene Krise des politischen Sy-
endlich ernst nehmen, was uns die Verfassung in Artikel 85 Zif- fer 11 auferlegt: die Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung. Die Probleme, mit denen wir heute konfrontiert sind, wären nicht entstanden, wenn die parlamentarische Kon- trolle hier tatsächlich funktioniert hätte.
Vermag nun aber die von der Kommission vorgeschlagene parlamentarische Initiative diesem Anspruch zu genügen? Wir meinen nein. Die Geschäftsprüfungskommission schlägt vor, eine Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte im Bedarfsfalle mit weitergehenden Rechten auszustat- ten. Diese umfassende Kontrollbefugnis kann jedoch erst aus- geübt werden, wenn die Kommission beider Räte dies mehr- heitlich beschlossen hat. Die Kontrolle wird also davon ab- hängig gemacht, ob sie die bürgerliche Mehrheit in diesen bei- den Räten auch will. Auf eine solche Kontrolle kann unseres Erachtens aber ebensogut verzichtet werden. Wir sind über- zeugt, dass nach den Erfahrungen mit der Puk so schnell die Schwachstellen dieses Staates nicht mehr ausgeleuchtet wer- den, es sei denn, es bestehe genügend politischer Druck wie bei der Affäre Kopp, indem aufgrund eines bekanntgeworde- nen Skandals die Einsetzung einer Delegation der GPK unum- gänglich wird.
Was wir heute fordern müssen, ist der Ausbau einer perma- nenten parlamentarischen Kontrolle der Bundesverwaltung, namentlich der Bundesanwaltschaft, wenn wir vermeiden wol- len, dass das nächste Mal erst dann wieder kontrolliert wird, wenn es schon zu spät ist. Eine solche ständige und uneinge- schränkte parlamentarische Kontrolle darf doch nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Ständerat gnädigst mit- zieht. Angesichts der Tatsache, dass die Ständekammer im- mer mehr an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten unseres Landes vorbeipolitisiert und in vielen Bereichen Reformen blockiert, kann man sich nicht damit abfinden, dass künftig eine umfassende Kontrolle unserer Verwaltung vom Veto des Ständerates abhängig gemacht wird. Auf eine solche Kon- trolle können wir verzichten.
Für die grüne Fraktion ist klar, dass wir die politischen Konse- quenzen aus dieser Krise erst dann wirklich gezogen haben, wenn auch und vor allem die Bundesanwaltschaft und das EMD einer permanenten parlamentarischen Kontrolle aus- gesetzt werden und sie aufhören, als Dunkelkammern der Na- tion im Schatten der Demokratie zu agieren. Und diese Kon- trolle darf nicht vom Goodwill der bürgerlichen Mehrheit in die- sen beiden Räten abhängen. Wohin dies geführt hat, haben wir durch die Ermittlungen mehr als plastisch vorgeführt erhal-
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ten. Ich meine - und mit mir die grüne Fraktion -: Jeder Rat muss seine verfassungsmässige Kontrolltätigkeit eigenstän- dig und unabhängig vom anderen Rat ausüben können.
Einige in diesem Saal haben offenbar immer noch nicht ganz begriffen, was eigentlich vorgefallen ist: zum Beispiel Herr Schmidhalter, der am Freitag ausführte, dass es ihm gleich sei, wenn ihm die Bundesanwaltschaft eine Fiche ausstelle. Ich glaube Ihnen schon, Herr Schmidhalter, dass Ihnen das gleich ist. Sie gehören eben zur bürgerlichen Mehrheit, und diese hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Mehr- heits- und Machtverhältnisse. Ich habe bis heute jedenfalls nicht gehört, dass irgendeinem Mitglied der bürgerlichen Fraktionen aus einer Fichierung irgendein Nachteil erwachsen wäre. Toleranz und Demokratie müssen sich doch nicht im Umgang mit den Mächtigen bewähren, sondern dort, wo Kritik an den bestehenden Verhältnissen geäussert wird.
Es hat andere Votanten gegeben, die ins gleiche Horn bliesen und die nur noch vom Dilettantismus der Bundesanwaltschaft reden wollen. Das ist eine Verharmlosung des Vorgefallenen, damit man möglichst schnell wieder zur Tagesordnung über- gehen kann.
Ich bin nach wie vor betroffen, nachdem ich meine Fiche ein- gesehen habe und feststellen musste, dass ich als Mitglied der Demokratischen Juristen und als Mitglied der Grünen Par- tei einen Eintrag verdiene, weil ich vor zehn Jahren von Herrn Cincera ins terroristische Umfeld gestellt worden bin. Ich habe sämtliche Nummern der Zeitschrift «Plädoyer», des Organs der Demokratischen Juristen, hier. Sie können sich selber da- von überzeugen, ob der Vorwurf, der von Herrn Cincera stammt und der - wie er heute und auch am Freitag bestätigt hat - von der Bundesanwaltschaft ohne weiteres übernom- men worden ist, auch zutrifft. Es ist allzu billig, wenn heute so getan wird, das Ganze sei ein Betriebsunfall, das Resultat ei- nes unglaublichen Dilettantismus. Dieser angebliche Dilettan- tismus hatte System und basierte auf einem Bedrohungsbild, das jenem der politischen Mehrheit in diesem Lande vollstän- dig entsprach. Und vor allem hatte diese Schnüffelei Folgen, die wir heute noch nicht überblicken können. Ich hatte Glück. Für mich hatte diese Schnüffelei keine Folgen. Ich hatte einen liberalen Vorgesetzten, der mir sämtliche Dokumente von Herrn Cincera auf den Tisch gelegt hat; nachher habe ich mich selbständig gemacht. Aber ich kenne heute viele Menschen, die darunter gelitten, die keine Anstellung gefunden haben. Wir erfahren das aus dem Puk-Bericht, und wir wissen heute noch nicht, wie viele wirklich davon betroffen sind.
Am letzten Freitag hat mich ein ehemaliger Personalchef eines Bundesamtes angerufen und mir erzählt, wie die Praxis bei den Stellenbewerbungen innerhalb der Verwaltung konkret vor sich gegangen ist. Er hat mir gesagt, dass man sich auf- grund einer geheimen internen Weisung bei jeder Bewerbung mit der Bundesanwaltschaft in Verbindung zu setzen hatte. Bei jeder Anstellung wurde dann telefonisch mitgeteilt, was gegen den betreffenden Bewerber von seiten der Bundesanwalt- schaft vorlag. Was nun die Bundesanwaltschaft an konkreten Vorwürfen gegen Bewerber ausgeführt hat, spottet jeder Kritik! Ich habe Mühe, Ihnen diese Beispiele aufzulisten. Es wurde gesagt, man habe keine konkreten Vorwürfe gemacht. Ich muss das aufgrund der Aussage dieses ehemaligen Personal- chefs dementieren. Beispielsweise wurden Straftaten aufgeli- stet, die zwanzig, fünfundzwanzig Jahre zurücklagen. Einmal sei ihm sogar ausgerichtet worden - ich habe Hemmungen, das zu sagen, aber nachdem immer wieder geäussert worden ist, das sei alles sehr harmlos, möchte ich es Ihnen nicht vor- enthalten -, der betreffende Bewerber habe schon in der Se- kundarschule «ein steifes Schnäbi» gehabt. Von einem ande- ren Bewerber weiss er, dass er nicht eingestellt worden ist, weil er ein Mitglied der POCH in einem Prozess als Anwalt vertei- digt hatte. Dieser ehemalige Personalchef hat mich dringend gebeten, auf jeden Fall zu verlangen, dass die Bundesanwalt- schaft in Zukunft wirklich einer umfassenden politischen Kon- trolle durch dieses Parlament unterworfen wird.
Solche Beispiele können beliebig aufgezählt werden. Solche Informationen hat die Bundesanwaltschaft nicht nur verwal- tungsintern verbreitet - das kann dem Puk-Bericht ebenfalls entnommen werden -, sondern auch an Privatpersonen. Viele
Fälle kennen wir nicht; sie werden uns in den nächsten Mona- ten noch begegnen.
Die Frage ist nun: Wie wollen Sie die Glaubwürdigkeit dieses Apparates herstellen, wenn Sie dem Volk nur sagen können, beim nächsten Skandal würden wir sicher umfassend kontrol- lieren, wenn der Ständerat damit einverstanden sei? Wie wol- len Sie die Glaubwürdigkeit herstellen, wenn Sie nicht bereit sind, eine umfassende und permanente Kontrolle dieses Ap- parats einzuführen, eines Apparats, der mit den genau glei- chen Leuten notabene auf kantonaler und auf Bundesebene weiterhin Staatsschutz betreiben will? Es werden keine perso- nellen Konsequenzen gezogen, das haben wir von Herrn Bun- desrat Koller bereits zu Beginn dieser Debatte gehört.
Erklären Sie mir, wie man diese Hunderte und Tausende von Schnüfflern in diesem Land plötzlich umpolen und ihnen ein differenziertes Denken beibringen kann, nachdem sie uns der- artige Beispiele geliefert haben! Da muss das Parlament end- lich seine politische Verantwortung übernehmen und dafür ge- radestehen, dass so etwas nie mehr möglich sein kann.
Ich hoffe sehr - mit vielen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes -, dass wir eine konsequente Kontrolle von Bundesan- waltschaft und EMD herstellen können. Die grüne Fraktion ist nur unter dieser Voraussetzung für diese parlamentarische In- itiative.
Zwingli: Ich pflichte dem allgemeinen Lob für die Arbeit der Puk und für ihren Bericht bei. Meiner Meinung nach ist die Hauptaufgabe einer Untersuchungskommission, die Wahr- heit zu erfahren. Das kann heissen, Missstände, Fehler, Män- gel oder gar, Vergehen aufzudecken und abzuklären. Das muss aber auch heissen unbegründete Verdächtigungen klar- zustellen und zurückzuweisen. Beiden Aufträgen ist die Puk meines Erachtens und nach dem heutigen Stand des Wissens gerecht geworden.
Damit kommen wir zu den Schlussfolgerungen und zu den Massnahmen, die wir aufgrund der Vorkommnisse zu be- schliessen haben.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung, die auf den Anfang der Un- tersuchung zurückgeht. Damals fand eine Diskussion statt, ob die GPK beider Räte die Vorkommnisse im Justiz- und Polizei- departement untersuchen sollen oder ob eine besondere Puk zu bestellen sei. Um das vorwegzunehmen: Ich bin überzeugt davon, dass die Bestellung einer besonderen Puk richtig war, allerdings nur deshalb, weil die Dimensionen dieser Angele- genheit die Möglichkeiten der GPK weit überstiegen hätten. Es ist indessen sehr zu hoffen, dass Probleme dieses Ausmasses wirklich seltenes Ereignis bleiben. Es wird daher notwendig sein, die GPK so auszurüsten, dass sie die normale Kontrolle der Verwaltung effizient und wirkungsvoll ausüben kann. Da- mit könnte es nicht nur möglich werden, vorgekommene Feh- ler im nachhinein aufzudecken, sondern präventiv zu handeln und mitzuhelfen, mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ich begrüsse deshalb die in der parlamentarischen Initiative von der Kommission vorgeschlagenen Lösungen für die Aus- gestaltung der GPK für besonders heikle Abklärungen. Diese Vorschläge entsprechen im übrigen auch den Meinungen der GPK. Ich verweise auf das Votum von Kollege Rutishauser. Gleichzeitig erinnere ich Sie an einen bestimmten Untersu- chungsfall der GPK des Nationalrates. In diesem Fall war es deshalb nicht möglich, einen Vorwurf an einen Beamten rest- los abzuklären, weil die GPK nicht die dazu erforderlichen Kompetenzen besass. Ich bin nicht der Meinung, dass die GPK diese Kompetenzen generell erhalten solle. Aber die Er- teilung solcher Kompetenzen durch den Rat sollte bei konkre- tem Bedarf durch ein einfaches Verfahren möglich sein.
Ich bitte Sie, diese Gedanken in die Vorschläge der parlamen- tarischen Initiative einzuschliessen. Das ist meines Erachtens möglich, ohne dass der vorliegende Text geändert werden muss.
Wanner: Wir haben nun gut zwei Tage lang darüber diskutiert, was im Bereich des Staatsschutzes in der Vergangenheit falsch gemacht worden ist. Selber habe ich mich dazu nicht ausgesprochen, teile aber die geäusserte Kritik in weitem Um- fang.
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11 décembre 1989
2046
Evénements survenus au DFJP
Unbestritten ist jedoch - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - die Tatsache, dass Staatsschutz auch in Zu- kunft notwendig ist. Umstritten bleiben wird aber die Art und Weise, das Ausmass und vor allem die Kontrolle dieses Staatsschutzes, die notwendigerweise erfolgen muss. Um diese auszuüben, kann für mich nur das Parlament in Frage kommen, weil letztlich eben nur dieses Parlament dem Volk Rechenschaft schuldig ist.
Das tönt etwas einfach, vor allem im Lichte jener Vorschläge, die uns weismachen wollen, künftig solle ein Gremium von Weisen, allenfalls sogar von Staatsrechtsprofessoren - so las ich das in den letzten Tagen -, für diese Aufgabe eingesetzt werden. Solche Vorschläge sind abzulehnen, vor allem darum, weil sie letztlich das Eingeständnis des Parlamentes bedeuten würden, die verfassungsmässige Aufsichtsfunktion nicht mehr ausüben zu können oder zu wollen.
Wir diskutieren nun die Vorstösse der Puk: Ich werde ihnen zustimmen, nicht zuletzt deshalb, weil in dem Moment, da sich das Parlament anschickt, seine Aufgaben in seltener Tiefe und Gründlichkeit wahrzunehmen, ein Ablehnen oder ein Infragestellen dieser Vorstösse eben diese Aufgabe des Parlamentes in Frage stellen würde. Trotzdem bleiben für mich Fragen offen, worauf ich an und für sich gerne eine Antwort erhielte, vielleicht nicht heute, aber spätestens dann, wenn wir uns anschicken, die von der Puk gerügten Zu- stände zu verbessern.
Wir, d. h. der Bundesrat und das Parlament, haben die Rah- menbedingungen zu setzen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, wie dieser Staatsschutz in Zukunft aussehen soll. Es nützt nichts, Schuldzuweisungen vorzunehmen und gleichzeitig zu wissen, dass die Geschäftsprüfungskommis- sion vor einem Jahr darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Bereiche der Bundesanwaltschaft nicht alles zum besten stehe. Vermutlich ist aber diese Kritik zu moderat und zu diffe- renziert erfolgt.
Unsere Mitverantwortung für das Geschehene ist so offen- sichtlich wie jene für die Zukunft. Wenn wir uns in Zukunft der Aufgabe des Staatsschutzes zuwenden wollen, muss die Frage der gesetzlichen Grundlagen diskutiert werden. Für mich ist hier zu viel unbestimmt, und eine gesetzliche Neuum- schreibung des Staatsschutzes ist dringlich. Meiner Meinung nach ist es Aufgabe des Bundesrates, dieser Frage nach- zugehen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zuzuleiten.
Die Vorschläge der Puk über die parlamentarische Initiative gehen in die richtige Richtung. Die Ausweitung der Kompeten- zen der Geschäftsprüfungskommission ist zu begrüssen.
Nicht zuzustimmen vermag ich der Meinung, wie sie von Herrn Reichling geäussert worden ist, die Mitglieder der GPK seien künftig durch das Plenum des Nationalrates zu wäh- len. Dies nicht nur deshalb, weil hier allfälligen Retourkut- schen - wie in anderen Bereichen erlebt - Tür und Tor geöff- net würden, sondern auch deshalb, weil ich nicht einzusehen vermag, warum sich die Tätigkeit der GPK - die eine an- spruchsvolle sein mag oder auch ist - abheben soll von der Tätigkeit anderer Kommissionen. Zudem ist es nach wie vor richtig, dass die Auswahl der Mitglieder, die für die GPK in Frage kommen, seriös getroffen werden muss und nicht Aufgabe der Fraktionen sein soll. In diesem Sinne vermag ich die Meinung von Herrn Reichling nicht zu teilen.
Bonny: Ich habe - ich muss es offen gestehen - etwas Mühe mit dieser parlamentarischen Initiative. Ich werde mich nicht dagegen stemmen, aber ich muss sagen, wir müssen genau überlegen, was wir hier machen.
Unser Staat - das geht auch aus der Bundesverfassung klar hervor - basiert auf dem Prinzip der Gewaltentrennung. In den Artikeln 71 bis 117 BV werden die Gewalten und ihre Kompe- tenzen aufgeführt und säuberlich getrennt. Meine Sorge geht dahin, dass beim Institut der parlamentarischen Untersu- chungskommission - die ich bejahe und wofür das Verfahren im Geschäftsverkehrsgesetz von Artikel 55 bis 65 genau gere- gelt ist - doch bis zu einem gewissen Grad eine Durchbre- chung des Prinzips der Gewaltentrennung stattfindet. Deshalb auch diese genauen Vorschriften, die dann in diesen zehn Arti-
keln - es sind ja eigentlich noch mehr - vorgesehen sind. Das kommt genau aus dieser Sorge heraus.
Aber ich betone nochmals: Wir brauchen für einen Fall, wie wir ihn jetzt erlebt haben - auch für Fälle wie die Mirage-Affäre -, ein solches Instrument. Die Puk als Institution wird von mir also in keiner Weise in Frage gestellt. Unabdingbar ist aber, dass im Geschäftsverkehrsgesetz an diese Durchbrechung des Prinzips der Gewaltentrennung klare Voraussetzungen ge- knüpft werden.
Es heisst in Artikel 55 GVG: «Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Bundesverwaltung der besonderen Klärung .... ». Wie verhält es sich nun bei der parlamentari- schen Initiative der Puk? Sie sieht eine Art «Mini-Puk» vor, die in gewissen Fällen, wo die Kompetenzen der GPK nicht aus- reichen, eingreift. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass sich die GPK der beiden Räte einig werden müssten. Ich glaube - ich sage das bewusst als Parlamentarier -, gerade das Prinzip der Gewaltentrennung bedingt eben, dass sich alle drei Gewalten in die Rolle der anderen hineindenken. Ob wir hier wirklich eine gute Massnahme treffen? Man muss sich bewusst sein - das hat mir kürzlich ein erfahrener Chefbeam- ter des Bundes gesagt -, dass man eine Puk-Uebung eigent- lich höchstens alle zehn Jahre einmal ertragen kann. Von der Mirage-Affäre bis heute dauerte es ja wesentlich länger. Ein solcher Eingriff bringt zwangsläufig eine enorme Unruhe in die Verwaltung. Ich bin überzeugt, dass zum Beispiel die Effizienz und das Rendement der von der Puk erfassten Verwaltungs- zweige in diesem Jahr stark gelitten haben. Das ist kein Vor- wurf, weder an die Puk noch an diese Verwaltungszweige. Hier ist eine gewisse Dosierung wichtig, und hier würde mich auch die Auffassung des Bundesrates zu diesen Bedenken interes- sieren.
Ich hätte es also gerne gesehen, wenn man in diese parlamen- tarische Initiative zumindest noch gewisse objektive, qualifizie- rende Voraussetzungen eingefügt hätte.
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Sie überweisen jetzt eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung. Die Kommission, die das nachher behandelt, kann dann die Details immer noch, allenfalls in Berücksichtigung der Voten, die hier gefallen sind, regeln.
Nur zwei Klarstellungen:
Bewusst schlagen wir Ihnen nicht eine «Dauer-Puk» vor. Bei- spielsweise das Recht, Zeugen ausserhalb der Bundesver- waltung - also auch in Kantonen - oder Privatpersonen einzu- vernehmen, ist in dieser Initiative nicht vorgesehen. Das war aber das Recht der Puk. Wir konnten ja sogar Bankunterlagen von Banken beiziehen und haben das auch gemacht. Aber mit unserem Vorschlag wäre das nicht möglich. Es geht nur um den Zugriff zu geheimen Dossiers.
Der Bundesrat äussert sich jetzt nicht zur Initiative, aber er hat sich immerhin schon öffentlich geäussert. Eine Befürchtung möchte ich widerlegen. Es geht keineswegs etwa um den al- ten Streit, ob sich die GPK in laufende Verfahren des Bundes- rates einmischen dürfe oder solle. Sondern es geht darum, dass das letzte Wort über geheime Dossiers, so wie wir sie jetzt sahen - das kann auch in einem anderen Departement, vor al- lem im Militärdepartement, sein -, also die Entscheidung, ob etwas geheim ist oder nicht, beim Parlament liegt. Aber es geht nicht um eine Ueberschreitung der Gewaltenteilung. Sie müssen einfach daran denken: Es wird jetzt der GPK bereits vorgeworfen, sie habe all die Fehler, die die Puk jetzt gefunden hat, nicht gesehen. Aber die GPK hat damals keine einzige re- ale Fiche gesehen. Sie konnte eine einzige anonymisierte Fi- che sehen, diejenige irgendeines ausländischen Terroristen namens XY - er wurde auch so bezeichnet -, aber sie konnte nicht reale Fichen beiziehen und reale Dossiers auftun. Es war dem Parlament bis jetzt gar nicht möglich, auf diese Miss- stände zu kommen. Und ich finde schon, dass es Aufgabe des Parlamentes ist - wenn es seiner Oberaufsicht nachkommen will -, diese Dossiers einzusehen.
Natürlich sind die Parlamentarier ihrerseits dann wieder an das Amtsgeheimnis gebunden.
Ich kenne kein einziges Parlament, das sich solche Rechte verbietet.
2047
Vorkommnisse im EJPD
M. Guinand, rapporteur: La commission vous propose ici une initiative parlementaire conçue en termes généraux. Si vous acceptez cette initiative - ce qui semble être le cas puisqu'elle n'est pas combattue - elle sera traitée par une commission ad hoc de notre conseil, qui aura l'occasion de vous présenter des propositions et pourra largement tenir compte des réflexions qui ont été faites à cette tribune.
J'aimerais simplement insister sur le fait que notre proposition ne constitue nullement une volonté de créer une Commission d'enquête parlementaire permanente ou une sorte de mini- commission d'enquête comme on l'a dit, mais simplement de permettre à notre Parlement d'exercer son pouvoir de contrôle et d'assurer les rôles qui doivent être pris en considération.
J'ajouterai que la commission a tenu compte dans la formula- tion générale de ses propositions des remarques contenues dans le rapport du Conseil fédéral. Pour justifier notre proposi- tion, je vous donnerai l'exemple de la pratique des écoutes téléphoniques, à propos desquelles on a longtemps dit que la loi n'était pas respectée. Grâce aux pouvoirs de notre commis- sion, nous avons pu vérifier, constater et écrire que ces écou- tes téléphoniques étaient effectuées conformément à la loi. Voilà ce que nous voulons permettre à l'avenir, sans qu'il y ait besoin d'événements extraordinaires, pour effectuer de telles vérifications.
Le président: Conformément à l'article 21quater, alinéa 4 de la loi sur les rapports entre les conseils, le Conseil fédéral ne se prononce pas maintenant sur l'initiative parlementaire. Il le fera au moment où la commission que l'on aura désignée fera ses propositions.
La CEP vous propose une initiative parlementaire qui n'est pas combattue; elle est ainsi adoptée et sera transmise à la com- mission désignée pour son examen.
Zustimmung - Adhésion
Motion 1
Bundesrat Koller: Es sind - das gebe ich offen zu - vorab for- melle Gründe, die den Bundesrat veranlasst haben, Ihnen hier die Umwandlung in ein Postulat vorzuschlagen.
Artikel 29 Ihres Ratsreglementes hält nämlich folgendes fest: «Die Motion beauftragt den Bundesrat, in bestimmter Rich- tung einen Gesetzes- oder Beschlussesentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen». Nun lässt aber Ihre Kommis- sion die Richtung dieses Gesetzesentwurfes offen; sie nennt nämlich eine mögliche Entflechtung - die Abspaltung der Funktion des öffentlichen Anklägers -, aber sie lässt auch eine zweite Möglichkeit offen: Auch die Funktion der gerichtlichen Polizei könnte noch abgespalten werden.
Im übrigen ist auch für den wahrscheinlichen Fall, dass wir den öffentlichen Ankläger tatsächlich abspalten, keineswegs klar, ob es weiter ein Vollamt wäre. Beispielsweise hat Herr Bundes- anwalt Gerber in seinen Amtsjahren einen einzigen Prozess vor dem Bundesstrafgericht selber geführt. Die meisten Fälle ,werden zur Strafverfolgung an die Kantone delegiert, so dass eben auch hier die abschliessende Organisationsform in kei- ner Weise feststehen kann.
Ich habe auch ausgeführt, dass wir prüfen werden, ob es nicht nötig sei, innerhalb der Bundesanwaltschaft eine neue Zen- tralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens ein- zurichten. Auch diese Frage ist offen.
Zusammenfassend: Der Bundesrat weiss - ich wiederhole das -, dass wir die Organisation der Bundesanwaltschaft sehr sorgfältig im Hinblick auf alle diese Punkte überprüfen müs- sen: Es geht um Abspaltung nur der Funktion des öffentlichen Anklägers oder auch noch anderer Funktionen, um die Bil- dung neuer Bestandteile dieser Bundesanwaltschaft. Aber Sie werden verstehen, dass wir, bevor wir diese Ueberprüfungen durchgeführt haben, seriöserweise nicht festlegen können, in welcher Richtung wir Ihnen einen Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten.
Das allein ist der Grund, weshalb wir die Umwandlung der Mo- tion in ein Postulat beantragen.
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Der Unterschied zwi- schen einem Postulat und einer Motion ist natürlich der, dass die Motion verbindlich und das Postulat unverbindlich ist. Es beauftragt den Bundesrat bloss, eine Variante zu prüfen. Wir sind der Ueberzeugung, dass dem Parlament ein Gesetz über die Entflechtung vorgelegt werden muss. Wir lassen ja selbst - wie Sie richtigerweise sagen - zwei Sachverhalte offen. Je nach Abklärungen wird der eine oder andere Vorschlag kom- men. In den folgenden Parlamentsberatungen wird es viel- leicht nochmals zu Abänderungen kommen.
Was wir wollen, ist, dass ein solcher Gesetzesvorschlag auch tatsächlich kommt. Wir halten daher an unserer Motion fest. Auf jeden Fall möchte ich vor einem Denkfehler warnen:
Herr Bundesrat Koller hat vorher gesagt, er habe jetzt gerade Mühe, einen guten Nachfolger für das Amt des Bundesanwal- tes zu finden, weil die guten Anwärter natürlich nicht bloss öf- fentlicher Ankläger sein wollen. Ich kann das verstehen. Es ist auch so, dass vielleicht eine öffentliche Anklage während eini- gen Jahren überhaupt nicht erhoben werden muss, weil alles so gut funktioniert und niemand mehr straffällig wird.
Es ist aber gar nicht nötig, dass der öffentliche Ankläger gleich- zeitig Chef sämtlicher Abteilungen ist. Den grossen Chef, der alles koordiniert, der alles in den Händen hat, kann man einst- weilen wählen. Dafür teilt man dann später das Amt des öffent- lichen Anklägers jemand anderem zu. Es kann dies sogar ein kantonaler Staatsanwalt sein, der daneben noch diese eid- genössische Funktion übernimmt.
M. Guinand, rapporteur: La commission vous demande d'adopter sa motion 1 sous cette forme pour les raisons sui- vantes. Dans le postulat 1, qui est bien sous forme de postulat, nous proposons de revoir l'organisation du Ministère public. II faudra donc que le Conseil fédéral nous présente une loi allant dans ce sens. Mais par la motion 1, ce que nous demandons, c'est que dans cette loi, il soit expressément prévu un accusa- teur public de la Confédération qui soit un véritable magistrat. La situation actuelle, qui a conduit le Procureur général de la Confédération, justement en raison des doubles fonctions qu'il exerce, à toujours confier l'accusation à des substituts, ne nous paraît pas satisfaisante.
C'est la raison pour laquelle nous vous demandons d'accep- ter cette motion telle qu'elle vous est proposée, étant bien en- tendu que pour le surplus, la réorganisation du Ministère pu- blic fera l'objet d'un examen plus large dans le cadre du postu- lat 1.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion Für Ueberweisung als Postulat Minderheit
offensichtliche Mehrheit
Motion 2
Ordnungsantrag Frey Walter Ueber die fünf Punkte der Motion ist einzeln abzustimmen.
Eventualantrag Frey Walter (falls der Ordnungsantrag Frey Walter angenommen wird) Die Punkte 2, 4 und 5 sind als Postulate zu überweisen.
Motion d'ordre Frey Walter Voter séparément sur chacun des cinq points de la motion.
Proposition subsidiaire Frey Walter (en cas d'acceptation de la motion d'ordre Frey Walter) Adopter les points 2, 4 et 5 sous forme de postulat.
Frey Walter: Im Namen der SVP-Fraktion stelle ich den Antrag, über die Motion 2 - Datenschutz im Bereiche der Bundesan- waltschaft - punktweise abzustimmen. Ich setze voraus, dass Sie diese Motion - sie ist im Bericht angeführt - vor sich haben. Mit der Stossrichtung der Motion, vor allem auch mit den Punkten 1 und 3, sind wir durchaus einverstanden. Die Punk- te 2, 4 und 5 möchten wir jedoch lieber in Postulatsform über- weisen.
Evénements survenus au DFJP
2048
N
11 décembre 1989
Zu Punkt 2: Das Datenschutzgesetz ist in Beratung, und das Parlament könnte dort effizientere Anträge stellen als hier mit der Motionsform. Zudem ist die Formulierung « .... zwingende Gründe des Staatsschutzes .... » so gewählt, dass bei rigoro- ser Auslegung ein wirksamer Staatsschutz kaum mehr ge- währleistet werden könnte. Terrorismusbekämpfung und der Kampf gegen das organisierte Grossverbrechen wie den Dro- genhandel könnten gefährdet sein. Eine gewisse Geheim- sphäre braucht die Bundesanwaltschaft, wenn sie effizient Staatsschutz, das heisst den Schutz von uns allen, betreiben will.
Zu Punkt 4: Bei der Ausschreibung öffentlicher Stellen muss unserer Meinung nach nicht auf eine Sicherheitsüberprüfung hingewiesen werden. Nur die in Frage kommenden Bewerber, bei denen effektiv eine Ueberprüfung stattfindet, sollen infor- miert sein. Alles andere ist Bürokratie und kann auch Anlass zu Missinterpretation und Missbrauch geben.
Zu Punkt 5: Sicherheitsüberprüfungen werden auch in Zu- kunft für private Auftraggeber vorgenommen werden müssen. Denken Sie an die Abwicklung von geheimen militärischen Aufträgen. Privatfirmen haben keine Organisation und können solche notwendigen Ueberprüfungen gar nicht leisten. Auch das ist sicher ein Punkt, über den diskutiert werden muss.
Das sind ganz kurz zusammengefasst die Gründe, die uns zur Ueberlegung bringen, die Punkte 2, 4 und 5 in Postulatsform zu überweisen und daher über die Motion punktweise abzu- stimmen.
Hänggi: Von der Zeit des Redens und - so meine ich - von der Zeit des Abrechnens wurde hier ausgiebig Gebrauch ge- macht. Diese ganze Diskussion hat aber nur dann einen Sinn, wenn wir auch wirklich bereit sind: a) einen Strich unter dieses trübe Kapitel zu ziehen und b) den Weg zu weisen, um in Zu- kunft solchen Schaden von unserem Lande fernzuhalten. Die Puk hat auch in diesem Bereich gute Arbeit geleistet und ent- sprechende Möglichkeiten aufgezeigt. Wir sollten deshalb diese Anträge nicht verwässern.
In der Motion 2 soll vor allem geregelt werden, wie und wo wel- che Daten in Zukunft gesammelt werden müssen und dürfen. Denn gerade das undifferenzierte, dilettantische und über- holte Sammeln von Daten hat eine Welle der Empörung her- vorgerufen. Solches darf sich nicht wiederholen. Jetzt gilt es, gleichzeitig zwei Dinge zu tun, um das so notwendige Ver- trauen in die Bundesanwaltschaft wiederherzustellen:
Erstens: Die vorhandene Kartei muss rigoros ausgemistet wer- den. Ich betrachte deshalb den Punkt 3 der Motion, welcher verlangt, dass überholte Einträge und Dokumente zu vernich- ten sind, sowohl aus der rückblickenden als auch aus der vor- wärtsblickenden Perspektive. Aus diesem Grunde habe ich zu dieser Motion auch eine Ergänzung eingereicht, in der ich den Bundesrat auffordere, dass nach Vollzug dieser Bereinigung dem Parlament darüber Bericht zu erstatten ist. Ich erachte dies als zwingende Notwendigkeit, um die letzten Requisiten dieser unrühmlichen Angelegenheit endgültig auszuräumen und um auf der Basis einer neuen Datenschutzbestimmung ef- fizient und zielgerichtet den neuen Bedrohungsformen wie Drogenhandel, Geldwäscherei, Waffen- und Menschenhan- del entgegenwirken zu können.
Ich befürworte deshalb diese Motion 2 ausdrücklich, weil ich in ihr einen Eckpfeiler zur Ueberwindung der vorhandenen Vertrauenskrise sehe.
Auer: Ich gestatte mir einige Bemerkungen zu Ziffer 5 der Mo- tion 2. Ihr zufolge sollen, mit bestimmten Einschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen für Private, Arbeitgeber und Auf- traggeber nicht mehr zugelassen werden.
Der Staatsschutz wird von der Puk ausdrücklich bejaht und ist mehrheitlich auch in der Diskussion bejaht worden. Ein ähn- liches Schutzbedürfnis ist aber auch privaten Unternehmen einzuräumen, dies vor allem wegen der Wirtschaftsspionage. Diese hat in den letzten Jahren, vor allem seit dem von den USA 1980 erlassenen Technologie-Embargo gegen die So- wjetunion, stark zugenommen, und zwar sowohl quantitativ als auch qualitativ, letzteres wegen der im Nachrichtendienst eingesetzten neuesten technischen Mittel: durch Richtmikro-
phone, die das Abhören von Gesprächen aus grosser Distanz ermöglichen, durch Geräte, die an Fensterscheiben erzeugte Schwingungen von aussen aufzeichnen und in akustische Töne zurückverwandeln; auch auf Schreibmaschinen, Com- putern und Telefaxgeräten kann durch unbefugte Dritte mitge- hört und mitgeschrieben werden, und dort können Wanzen nur sehr schwer ausfindig gemacht werden.
Vor allem die östlichen Nachrichtendienste haben die illegale Ausforschung von wissenschaftlich-technischen Erkenntnis- sen in unserem Lande verstärkt, auch an den Universitäten. Dabei geht es ihnen nicht nur um die Umgehung der amerika- nischen Cocom-Bestimmungen, sondern auch um die Erlan- gung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und um die Einsparung eigener Forschungs- und Entwicklungsko- sten. Die Sowjetunion spart gemäss amerikanischen Quellen jährlich rund 650 Millionen Dollar durch Diebstahl und Aus- spionierung westlicher Technik ein. Gemäss Aussagen des übergelaufenen Stasi-Offiziers Stiller sparte die DDR, bei ei- nem Aufwand von nur 4 Millionen Franken, jährlich 240 Millio- nen Franken an Forschungs- und Entwicklungsausgaben ein. Bei der Spionage ist jedenfalls bis heute nichts von Glasnost, Perestroika und Entspannung zu spüren. Der Geheimkrieg geht in bisheriger Härte weiter. Zu betonen ist allerdings, dass in der Wirtschaftsspionage auch westliche Nachrichtendien- ste tätig sind, freilich nicht nur staatliche, wie aus dem Osten, sondern auch private. Erinnert sei etwa an den privaten japani- schen Nachrichtendienst gegen IBM im Silicon Valley, der auf- geflogen ist, worauf die Japaner Schadenersatzzahlungen von 300 Millionen Dollar bezahlen mussten.
Im übrigen sei verwiesen auf die Stellungnahmen des Bundes- rates zu diesem Thema - ausführlich im Geschäftsbericht 1983, Seite 134ff., in der Antwort auf die Interpellation Spälti in Sachen Wirtschaftsspionage und illegaler Technologietrans- fer vom 2. Oktober 1985 (Amtliches Bulletin 1986, S. 491f.) - und auf die im August dieses Jahres von der Bundesanwalt- schaft veröffentlichte Statistik.
Wenn ein Schweizer Industrieunternehmen 100 Millionen Franken in ein Forschungsprojekt investiert und das Resultat wird ihm gestohlen, so wird es nicht nur um die Früchte seiner Arbeit gebracht: der Dieb bzw. der Auftraggeber spart über- dies 100 Millionen Franken ein (abzüglich der Kosten für die Spionage). Sie werden daher begreifen, dass auch ein Privat- unternehmen bei Mitarbeitern in solchen sensitiven Bereichen - auch bei der EDV - Sicherheitsüberprüfungen vornehmen muss und dabei auf die Zusammenarbeit mit der Polizei ange- wiesen ist. Verhindern Sie dies, so tragen Sie zu privater Schnüffelei und zu einem Cincera II. bei oder zu Archiven à la «Unheimliche Patrioten», auch letzteres einseitig, lückenhaft und unzuverlässig. Mit einer Vielzahl von privaten, auch Fal- sches und Dubioses registrierenden Auskunfteien hätten Sie zwar weniger Staat, aber auch weniger Freiheit.
Herczog: Ich bitte Sie, den Antrag der SVP abzulehnen. Kurz folgende Begründung:
Sie haben vom Kommissionspräsidenten den Unterschied zwischen Motion und Postulat gehört. Als einfacher Parlamen- tarier möchte ich sagen: Es ist eigentlich noch viel schlimmer. Innerhalb der Flut der Vorstösse wirkt es sich nämlich so aus, dass die Motion nicht mehr verbindlich ist und das Postulat überhaupt keine Rolle mehr spielt! Das zum Formellen.
Aber inhaltlich geht genau das nicht, was Herr Walter Frey in diesem Punkt will. Wir dürfen die politische Verantwortung nicht wieder irgendwohin an die Verwaltung zurückdelegie- ren.
In Punkt 2 heisst es - es ist ziemlich genau beschrieben und definiert -, soweit nicht zwingende Gründe des Staatsschut- zes dagegen sprächen, könnten die Betroffenen Einsicht neh- men. Wir haben debattiert darüber, was «zwingende Gründe des Staatsschutzes» sind bzw. wie man Staatsschutz als sol- chen definieren kann. Es hat überhaupt niemand etwas dage- gen, wenn der Staatsschutz präventiv und a posteriori gegen das organisierte Verbrechen betrieben wird. Das ist absolut klar. Nachdem ich jetzt auch meine Unterlagen einsehen konnte, bin ich ganz klar der Ansicht, dass der Antrag der Puk integral überwiesen werden muss. Diese Einsicht muss man
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Vorkommnisse im EJPD
gewähren - bzw. man kann es auch, wenn man genau weiss, was «zwingender» Staatsschutz ist. Und wer den «zwingen- den» Staatsschutz bestimmt, ist eine politische Frage, und diese muss hier beantwortet werden. Da können Sie nicht wie- der sagen: Das ist heikel, das wird nur als Postulat überwie- sen, und wir legiferieren später im Datenschutz. Das geht auf keinen Fall.
Das heisst: Der Antrag muss in Motionsform überwiesen wer- den. Den Tausenden, die registriert sind und nicht das Privileg haben, als Parlamentarier rasch anrufen und vorbeigehen zu können und dann noch «ausrufen» zu dürfen - also jenen «ein- fachen» Leuten, die wirklich noch an den Staat und an die Ob- rigkeit glauben und dadurch auch gelitten haben -, muss ent- sprechend Einsicht gewährt werden.
Ich bitte Sie, diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Wir würden uns nach der langen Debatte über die beiden Fragen, wer Einsicht nehmen kann und was der «zwingende» Staats- schutz ist, nach aussen unglaubwürdig machen.
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Zuerst zu den Beden- ken der SVP, geäussert durch Herrn Walter Frey:
Es geht in Ziffer 2 darum, dass der Betroffene Einsichts- und Berichtigungsrecht hat. Das ist der Grundsatz. Dieser Grund- satz entspricht schon der heutigen Rechtsprechung des Bun- desgerichtes. Selbst wenn es kein Gesetz gibt, in einem Kan- ton zum Beispiel, besteht dieses Recht auf Einsicht und auf Berichtigung. Wir selbst anerkennen: Es gibt eine Ausnahme, und zwar den Staatsschutz. Wenn sich zum Beispiel unter den 4000 Briefen, die die Fiche verlangen, einer von Herrn Gadd- haffi befindet, man solle ihm sein Dossier zustellen, könnte ich mir vorstellen, dass der Bundesanwalt seinem Wunsche we- gen des Staatsschutzes nicht vollumfänglich entsprechen will. Das anerkennen wir vollkommen.
Das zweite ist: Wenn jemand abgewiesen wird, muss er ein Rechtsmittel haben. Das erlebt Herr Haefliger, der jetzt als Om- budsmann eingesetzt ist, schon jetzt: All diejenigen, die die Mitteilung erhalten, sie hätten keine Fiche und kein Dossier, sind in ihrer Ehre verletzt und glauben, wahrscheinlich seien sie in einem ganz besonderen Schrank versteckt - und erhe- ben Rekurs. Man muss eine Instanz zur Verfügung stellen, die dann sagen kann: Wir haben das unabhängig angesehen, und es gibt wirklich nichts über Sie. Aber dieses Rechtsmittel gehört dazu, weil sonst der Betroffene einfach nichts glaubt, was ihm aus der Bundesanwaltschaft mitgeteilt wird. Wir beantragen Ihnen, an der Ziffer 2 festzuhalten.
Vielleicht eine Richtigstellung zur Ziffer 4: In der öffentlichen Ausschreibung einer Stelle soll auf die Sicherheitsüberprü- fung aufmerksam gemacht werden. Wir meinen damit einfach folgendes: Wenn sich jemand bewirbt und über ihn eine Si- cherheitsüberprüfung durchgeführt wird, so soll er das vorher wissen. Es muss nicht unbedingt schon im Inserat stehen, aber wenn über jemanden eine solche Ueberprüfung ge- macht wird, dann soll er das wissen.
Zu Ziffer 5, insbesondere zu Herrn Auer: Es scheint sich hier um ein Missverständnis zu handeln. Was die Kommission will, ist einzig und allein, dass die Auskunft an Private gesetzlich geregelt wird, weil nämlich das, was heute betrieben wird, keine gesetzliche Grundlage hat. Wir sind der Meinung, diese Auskünfte an Private dürfen nicht gegeben werden, weil die gesetzliche Grundlage nicht da ist. Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, dann kann das natürlich weiterhin gesche- hen; aber die gesetzliche Grundlage soll dann auch dem Be- troffenen dieselben Rechte einräumen, wie wenn es sich um einen Bewerber für eine öffentliche Stelle handeln würde.
Frau Ursula Hafner hat Ihnen einen Fall aus Schaffhausen er- zählt, wo es um eine Sicherheitsüberprüfung ging, um eine Auskunft an eine private Firma. Gestützt darauf hat der Mann dann seine Stelle verloren. Wenn also solche Auskünfte gege- ben werden, müssen sie gesetzlich geregelt sein.
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass bei Folgen solcher Auskünfte - wie etwa Stellenverluste - Scha- denersatz und Genugtuungsansprüche des Betroffenen ent- stehen können. Auch deswegen muss das Ganze gesetzlich geregelt werden.
Unser Anliegen war nicht, es ein für allemal zu verbieten, son-
dern wir möchten, dass die gesetzliche Grundlage dafür ge- schaffen wird.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, alles als Motion zu überwei- sen.
M. Guinand, rapporteur: La motion 2 forme un tout, elle a été adoptée à l'unanimité par la commission. Le Conseil fédéral l'accepte également comme motion. Cette motion est impor- tante dans la mesure où elle apporte une réponse à des criti- ques que nous avons formulées dans notre rapport. Elle de- vrait assurer une protection des données efficace dans le do- maine du Ministère public et créer les bases légales nécessai- res. C'est pourquoi la commission vous demande de voter sa proposition telle qu'elle figure dans le rapport.
Frey Walter: Ich war kurz, aber hoffentlich präzis:
In Punkt 2 des Motionstextes der Puk ging es mir darum, dass - wie ich auch gesagt habe - diese Angelegenheit so oder so im Datenschutzgesetz geregelt werden muss.
Beim Punkt 4 steht: « .... muss darauf in der Ausschreibung hingewiesen werden». Herr Moritz Leuenberger hat das jetzt ein bisschen korrigiert. Es ist also offensichtlich interpretati- onsbedürftig.
Beim Punkt 5 steht im ersten Satz: « .... sind nicht mehr zuzu- lassen».
Ich verstehe Ihre Erklärungen absolut, Herr Leuenberger; ich bin nicht begriffsstutzig, und Sie haben es gut erklärt. Diese Gesamtmotion sollte aber punktweise zur Abstimmung kom- men. Ich habe gesagt, man sollte die Punkte 2, 4 und 5 als Po- stulat überweisen, und ich stehe auch dazu.
Mit der Stossrichtung Ihrer Bemühungen bin ich einverstan- den, Herr Leuenberger.
Le président: La motion d'ordre de M. Walter Frey demande qu'on vote point par point. La commission vous demande d'adopter l'ensemble des points comme motion et le Conseil fédéral s'y rallie.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Frey Walter Dagegen
37 Stimmen 74 Stimmen
Le président: La motion 2 n'est par ailleurs pas combattue, elle est donc adoptée.
Ueberwiesen - Transmis
Postulat 1
M. Caccia: Le postulat 1 ne pouvait pas manquer de solliciter l'attention de l'ancien directeur de département de police que j'ai été pendant dix ans. Il y a des affirmations qui sont très im- portantes dans les premier et deuxième points de ce postulat, lorsqu'on sollicite une approche d'ensemble de la lutte contre la criminalité, même si cette approche peut rendre un peu plus difficile la définition des frontières entre le Ministère public de la Confédération et les cantons, et même entre les différents types de criminalité organisée. On propose au point 2 de créer une centrale de lutte contre le crime organisé et de renforcer la collaboration et l'échange d'informations entre les polices cantonales et la Confédération. Jusque là, très bien! On arrive, je crois, à faire l'unanimité au sein de la commission à propos de l'importance des informations de police dans la lutte contre la criminalité. En effet, surtout pour la criminalité profession- nelle et les criminels «récidivistes», tel le cas Ferrari qui a été découvert il y a quelques semaines, ces informations sont ab- solument essentielles pour permettre à la police de faire son travail.
Or, actuellement, en Suisse, on en est au Moyen Age, à ce pro- pos, si l'on compare les polices cantonales aux hautes techno- logies qu'appliquent les criminels. Il y a aujourd'hui, en Suisse, au moins 27 fichiers de police différents - ceux des 26 cantons plus celui du Ministère public - cloisonnés de ma- nière déraisonnable pour ce qui est des informations touchant
CFF. Budget 1990
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11 décembre 1989
les personnes avec antécédents, absolument indispensables pour lutter contre la criminalité organisée ou répétitive. Il faut se rappeler que le cas Ferrari s'est produit du fait qu'après 14 ans le prisonnier est sorti, a décidé de changer de canton, et est devenu un inconnu pour la police du nouveau canton. Quelle est la portée de ce postulat? Allons-nous vers un chan- gement de climat politique par rapport au temps où, au nom d'une certaine conception de la protection de la sphère privée, on a bloqué le projet du KIS, le «kriminalpolizeiliches Informa- tionssystem», on a fait obstacle à la réalisation du projet SIP qui touche les cantons romands et le Tessin, on a combattu l'article 260bis du Code pénal concernant les actes préparatoi- res, et cette opposition était même manifestée par d'éminents procureurs cantonaux, y compris tessinois?
Dix ans se sont écoulés depuis et pour vérifier ces change- ments, j'ai présenté un postulat priant le Conseil fédéral d'étu- dier une loi qui permette la mise en commun entre cantons et Confédération des informations de police touchant toutes for- mes de criminalité importante, y compris les informations sur les personnes avec antécédents. A mon avis, c'est la conclu- sion inévitable de ce postulat qui est présentée par la commis- sion si l'on veut vraiment avoir cette vue d'ensemble dans la lutte contre la criminalité et avoir de surcroît les instruments permettant de mener cette lutte.
Si on jette un regard critique, avec l'esprit de la CEP, sur toute l'activité politique inhérente à l'ensemble de la lutte contre la criminalité notoire, on peut conclure qu'il y a très peu de politi- ciens et de groupes politiques qui n'ont rien à apprendre des événements de ces derniers lustres dans un acte d'autocriti- que. Entre la protection de la personnalité, la protection des personnes et celle de l'Etat, il y a des antinomies et des ten- sions qui méritent constamment notre attention, mais il faut al- ler jusqu'au fond des choses si l'on veut vraiment prendre au sérieux la lutte contre ces formes organisées de criminalité.
Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter ce postu- lat, de même que les postulats suivants.
Ueberwiesen - Transmis
Postulate 2-4 - Postulats 2 - 4 Ueberwiesen - Transmis
Le président: Permettez-moi quelques mots en guise de con- clusion à ce débat, que certains d'entre vous n'ont pas hésité à qualifier d'historique.
Le choix qui nous y a conduit était indispensable, psychologi- quement d'abord, pour reprendre pied à un moment où nous nous trouvions malmenés par les événements. Notre partici- pation indirecte par le truchement de notre commission d'en- quête a permis la restauration progressive de la confiance. Le sang-froid pouvait prendre le dessus sur la méfiance paraly- sante, consécutive au choc et à l'émoi. Pratiquement, ensuite, il fallait, pour qu'une totale confiance soit restaurée, que le Conseil fédéral soit relayé par le Parlement dans cette analyse délicate.
Les conclusions du rapport prouvent que le travail de notre commission ne fait pas double emploi avec les enquêtes com- mandées par le Conseil fédéral, et que la mise à plat et en question des pratiques du Ministère public doivent être consi- dérées comme un apport majeur à notre ordre démocratique. Fonctionnellement, enfin, pour réagir aux événements graves, nous disposions d'un instrument d'exception, prévu aux arti- cles 55 et 65. Il fallait l'utiliser, nous l'avons fait, et il a fourni la preuve de son efficacité. L'outil est une chose, le savoir-faire de celui qui l'utilise en est une autre.
Le mérite de la réussite, en l'occurrence, va bien sûr à la com- mission d'enquête. A la suite de nombreux d'entre vous, j'ai- merais remercier ses membres, le président et le rapporteur de langue française. Le fait que ce dernier en ait assuré avec M. Petitpierre la révision de la traduction montre combien ce travail était notre affaire. Non seulement le problème posé était de caractère exceptionnel, mais les conditions dans les- · quelles le travail s'est fait et la qualité du résultat le sont aussi. Chers collègues, membres de la commission, votre mission
est accomplie. Vous avez la reconnaissance du Parlement et celle du peuple qui témoigne son intérêt en faisant de ce rap- port un bestseller.
Cet exercice a finalement démontré que, grâce à nos propres ressources, nous sommes parvenus à sortir de l'ornière. Un suivi sérieux, constitué par l'application des mesures que nous avons décidées, devrait nous empêcher d'y retomber. Monsieur le Conseiller fédéral, nous prenons acte de tous vos engagements visant aux réformes qui s'imposent. Nous ne doutons pas de votre sincérité. Que la confiance restaurée nous conduise aux résultats hautement souhaitables et ar- demment souhaités! (Applaudissements)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
89.066
SBB. Voranschlag 1990 CFF. Budget 1990
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Oktober 1989 Message et projet d'arrêté du 24 octobre 1989
Voranschlag 1990 und Mittelfristplan 1991-1995 der SBB vom 19. September 1989 Budget 1990 et plan à moyen terme 1991-1995 des CFF du 19 septembre 1989
Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
M. Meizoz, rapporteur: Le budget des CFF pour 1990 fait ap- paraître un excédent de produits de 12 millions de francs. L'équilibre des comptes est ainsi réalisé. Au prix cependant d'un vaste effort financier de la Confédération qui, avec 1,775 milliard de francs, marque une augmentation de 21,5 pour cent sur l'exercice 1988. L'intervention de la Confédération a lieu en application du mandat de prestations 1987. Elle a pour but d'indemniser les prestations des CFF en faveur de l'écono- mie générale (transport régional des voyageurs et ferroutage), soit 589 millions, et de couvrir les frais d'infrastructure que les CFF ne sont pas en mesure de supporter, soit 986 millions de francs.
Après avoir pris connaissance de ces chiffres ainsi que de ceux contenus dans le plan à moyen terme 1991-1995, le Con- seil fédéral se dit préoccupé par la tendance qui s'en dégage. La perspective de voir les CFF ne plus être en situation, à partir de 1992, de verser la contribution d'infrastructure prévue dans le mandat de prestations l'inquiète au plus haut point. La com- mission partage ce sentiment.
Est-ce à dire pour autant que le dossier des CFF ne serait plus défendable? On ne saurait le prétendre, ne serait-ce que parce que les CFF sont un service public et qu'à ce titre ils fournis- sent des prestations qu'une entreprise privée se garderait bien d'offrir, parce qu'ils n'ont pas de monopole et sont exposés à la concurrence des transports routiers, parce qu'ils sont censés contribuer efficacement à satisfaire le besoin de mobi- lité, tout en ménageant les ressources naturelles et l'environ- nement. Certes, la politique dynamique, moderne, bien ciblée, de promotion du rail, les innovations introduites en matière d'horaire, de tarif, de confort, portent des fruits, puisque la part des chemins de fer par rapport à l'ensemble du marché des transports s'étoffe chaque jour un peu plus; elle avoisine au- jourd'hui les 30 pour cent contre 23 pour cent il y a quatre ans. L'amélioration des produits qui en découle ne suffit cependant
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Sitzung
09
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.006
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Numero dell'oggetto
Datum 11.12.1989 - 14:30
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Data
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2037-2050
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Ref. No
20 018 058
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