Evénements survenus au DFJP
1988
N 6 décembre 1989
Siebente Sitzung - Septième séance Mittwoch, 6. Dezember 1989, Vormittag Mercredi 6 décembre 1989, matin
09.00 h Vorsitz - Présidence: M. Ruffy
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Vorkommnisse im EJPD. Parlamentarische Untersuchungs- kommissionen Evénements survenus au DFJP. Commissions parlementaires d'enquête
Beschlussentwurf des Büros des Nationalrates vom 30. Januar 1989 Projet d'arrêté du Bureau du Conseil national du 30 janvier 1989 Beschluss des Ständerates vom 31. Januar 1989 Décision du Conseil des Etats du 31 janvier 1989 Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (Puk) vom 22. November 1989 (BBI 1990) Rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP) du 22 novembre 1989 (FF 1990) Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 1989 (BBI 1990) Rapport du Conseil fédéral du 4 décembre 1989 (FF1990)
Ad 89.006
Parlamentarische Initiative Parlamentarische Oberaufsicht über Bundesanwaltschaft und Bundespolizei Initiative parlementaire Haute surveillance parlementaire sur le Ministère public fédéral et la Police fédérale
Wortlaut der Initiative vom 22. November 1989 Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes un- terbreitet die Kommission die folgende parlamentarische In- itiative in der Form einer allgemeinen Anregung:
Genügen die Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen zur Wahrnehmung der Oberaufsicht nicht, können die beiden Kommissionen durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder jeder Kommission eine gemeinsame Delegation bestimmen. Diese soll aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern des Natio- nal- und des Ständerates zusammengesetzt sein. Sie soll das Recht haben, nach Anhörung des Bundesrates Akten beizu- ziehen, die der Geheimhaltung unterstehen. Beamte können als Auskunftspersonen oder als Zeugen auch über Tatsachen einvernommen werden, die der Amtsverschwiegenheit oder der militärischen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mitglie- der, Sekretäre und Protokollführer dieser Delegation sind ih- rerseits zur Geheimhaltung verpflichtet.
Texte de l'initiative du 22 novembre 1989
En vertu de l'article 21bis de la loi fédérale sur les rapports entre les conseils, la commission soumet, sous forme d'une demande conçue en termes généraux, l'initiative parlemen- taire suivante:
Si les droits des Commissions de gestion ne leur permettent pas d'exercer la haute surveillance, les deux commissions peuvent, par décision prise à la majorité des membres de cha- cune d'elles, instituer une délégation commune. Celle-ci sera composée d'un nombre égal de membres du Conseil national et de députés au Conseil des Etats. Après avoir entendu le Conseil fédéral, la délégation doit être habilitée à se faire re- mettre des dossiers tombant sous le coup du secret. Elle peut également entendre, comme témoins ou comme personnes tenues de renseigner, des fonctionnaires liés par le secret de fonction ou par le secret militaire. Les membres, les secrétai- res et les rédacteurs des procès-verbaux sont de leur côté te- nus de garder le secret.
Ad 89.006
Motion 1 der Kommission Entflechtung der Funktionen des Bundesanwaltes Motion 1 de la commission Dissociation des fonctions du procureur de la Confédération
Wortlaut der Motion vom 22. November 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Gesetzesvorlage mit folgendem Inhalt zu unterbreiten: Die Funktion des Bundesanwalts als öffentlicher Ankläger soll getrennt werden von seiner Stellung als oberstem Verantwort- lichen der politischen, allenfalls auch der gerichtlichen Polizei.
Texte de la motion du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prié de soumettre aux Chambres fédéra- les un projet de loi dont le contenu sera le suivant: La fonction de procureur de la Confédération en tant qu'accu- sateur public doit être séparée de celle de premier responsa- ble de la police politique et, au besoin, de celle de chef de la police judiciaire.
Ad 89.006
Motion 2 der Kommission Datenschutz im Bereiche der Bundesanwaltschaft Motion 2 de la commission Protection des données dans le cadre du Ministère public fédéral
Wortlaut der Motion vom 22. November 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Datenschutzbe- stimmungen im folgenden Sinne zu unterbreiten oder zu erlas- sen:
Für die Erfassung von Daten und Informationen sind ge- naue Kriterien aufzustellen; insbesondere der polizeiliche Ge- neralauftrag ist für die praktische Anwendung regelmässig neu zu definieren.
Soweit nicht zwingende Gründe des Staatsschutzes dage- gen sprechen, ist den Betroffenen ein Einsichts- und Berichti- gungsrecht einzuräumen. Gegen die Verweigerung der Ein- sichtnahme und der Berichtigung ist ein Rechtsmittel an eine richterliche Instanz vorzusehen.
Ueberholte Einträge und Dokumente sind zu vernichten.
Werden über Bewerber für eine Stelle in der öffentlichen Ver- waltung Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, muss dar- auf in der Ausschreibung hingewiesen werden. Belastet die Si- cherheitsüberprüfung den Bewerber, so ist ihm das Ergebnis mitzuteilen, das rechtliche Gehör zu gewähren, ein Einsichts-
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Vorkommnisse im EJPD
und Berichtigungsrecht zu garantieren sowie ein Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen.
Texte de la motion du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prie de soumettre ou d'édicter sans délai des dispositions sur la protection de données dans le sens suivant:
Des critères précis doivent d'être établis pour la collecte des données et des informations; il importe, en particulier, de re- définir régulièrement le mandat général de police en vue de son application pratique.
Pour autant que des raisons impérieuses de protection de l'Etat ne s'y opposent pas, il y a lieu de concéder aux person- nes concernées un droit de consultation et un droit de rectifi- cation. Une voie de recours à une autorité judiciaire est à prévoir en cas de refus de la consultation et de la rectification. 3. Les inscriptions et documents dépassés sont à détruire.
Lorsqu'il y a lieu de procéder à des examens de sécurité au sujet de candidats à un poste au sein de l'administration publi- que, il faut le mentionner dans la mise au concours. Si l'exa- men de sécurité fait naître des doutes au détriment du candi- dat, le résultat lui en sera communiqué et le droit d'être en- tendu lui sera accordé. Il bénéficiera du droit de consultation et de rectification ainsi que d'une voie de recours contre la décision prise à son égard.
Les examens de sécurité concernant des employeurs ou des mandants privés ne seront en principe plus admis. Si une base légale le permet exceptionnellement, on accordera au candidat les mêmes droits qu'à un candidat postulant un em- ploi dans l'administration publique.
Ad 89.006
Postulat 1 der Kommission Bundesanwaltschaft Postulat 1 de la commission Ministère public
Wortlaut des Postulates vom 22. November 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen für eine Reorganisation der Bundesanwaltschaft zu treffen:
Die Bedrohungssituation der Schweiz ist neu zu beurteilen. Der Bekämpfung des internationalen Verbrechens, insbeson- dere des Drogenhandels und der Geldwäscherei, ist eine grössere Bedeutung zu geben. Das Schwergewicht bei der Bekämpfung des Drogenhandels ist auf die Ebene der Finan- zierung zu verlagern.
Die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft müssen stärker ver- netzt werden. Drogen- und Waffenhandel, Terrorismus, er- presserische Entführungen, Agententätigkeit und politische Subversion müssen gesamthaft angegangen werden. Stärker als bisher ist das kriminelle Umfeld zu erfassen; die Einfüh- rung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens ist zu prüfen.
Der gesetzlich vorgesehenen Oberaufsicht des Bundes ge- mäss Artikel 258 des Bundesstrafprozesses ist vermehrt Be- achtung zu verschaffen, und die Kantone sind in ihren Auf- gaben besser zu unterstützen. Bei kantonsübergreifenden Fällen sind die Zusammenarbeit und der Informationsaus- tausch mit den Kantonen zu verstärken. Als Alternative zu einer eidgenössischen Drogenpolizei ist zu prüfen, ob unter der Lei- tung der Bundesanwaltschaft kantonale Beamte mit den Kom- petenzen von Bundesbeamten für Ermittlungen beigezogen werden können.
Für die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten in der Schweiz sind klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, die ge- währleisten, dass die Herrschaft über das Verfahren bei der Bundesanwaltschaft bleibt und die Ermittlungen effizient ge- führt werden.
Texte du postulat du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prié de réorganiser le Ministère public fédéral en prenant les mesures suivantes:
La situation des menaces qui pèsent sur la Suisse doit faire l'objet d'une nouvelle évaluation. Il importe de donner une grande importance à la lutte contre la criminalité internatio- nale, en particulier le trafic de drogue et le blanchissage d'ar- gent sale. Dans la répression du commerce illégal des stupé- fiants, l'accent sera déplacé sur celui du financement.
Les activité du Ministère public fédéral doivent être mieux coordonnées. Trafic de drogue et d'armes, terrorisme, enlève- ments doublés de chantages, agissements d'agents de ren- seignements et subversion politique nécessitent une appro- che d'ensemble. Le milieu criminel doit être mieux cerné que jusqu'ici; il y a lieu d'examiner la création d'une centrale de lutte contre le crime organisé.
Il faut accorder une importance accrue à la haute surveil- lance de la Confédération telle que le prévoit l'article 258 de la procédure pénale fédérale (PPF). De leur côté, les cantons doivent être mieux soutenus dans l'accomplisement de leurs tâches. Dans les cas qui concernent plusieurs cantons, il faut renforcer la collaboration et l'échange d'informations. Comme solution de rechange à la création d'une police fédérale des stupéfiants, il convient d'examiner s'il est possible d'associer à des enquêtes, sous la conduite du Ministère public fédéral, des fonctionnaires cantonaux possédant des attributions de fonctionnaires fédéraux.
Pour la collaboration avec des services étrangers en Suisse, il est indispensable de créer des bases juridiques claires ga- rantissant au Ministère public fédéral la maîtrise de la procé- dure, tout en sauvegardant l'efficacité des enquêtes.
Ad 89.006
Postulat 2 der Kommission Rechtshilfe Postulat 2 de la commission Entraide judiciaire
Wortlaut des Postulates vom 22. November 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu tref- fen:
Es ist zu prüfen, inwieweit direkte Kontakte zwischen ersu- chender ausländischer und ersuchter schweizerischer Be- hörde ermöglicht und damit hierarchische Wege abgebaut werden könnten.
Dem Bund ist gesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, unter gewissen Bedingungen Verfahren der Rechtshilfe an sich zu ziehen, wenn sie komplex sind oder mehrere Kantone zu- gleich betreffen oder wenn ein Kanton das Verfahren ver- schleppt.
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Evénements survenus au DFJP
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Die verschiedenen Amtsstellen haben ihre Informationen bes- ser zu vernetzen und die Möglichkeiten der Informatisierung vermehrt zu nutzen.
In der zuständigen Abteilung sind die Strukturen allgemein auf ihre Effektivität zu prüfen.
Texte du postulat du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prié de prendre les mesures suivantes: 1. La Suisse doit renforcer son action sur tous les plans afin de faciliter les procédures internationales d'entraide judiciaire, en Europe notamment, et d'éliminer les obstacles inutiles.
Il convient d'examiner dans quelle mesure il serait possible d'autoriser des contacts directs entre autorités étrangères re- quérantes et autorités suisses requises et, par conséquent, d'assouplir les voies hiérarchiques.
La procédure de recours en matière d'entraide judiciaire doit devenir plus cohérente et mieux coordonnée; il faut éviter les voies de recours parallèles faisant double emploi. Il sied de donner à la Confédération la possibilité de se saisir, à certaines conditions, de la procédure d'entraide judiciaire lors- que celle-ci est complexe ou concerne plusieurs cantons à la fois, ou lorsqu'un canton tarde à trancher.
Il y a lieu de prendre des mesures d'organisation contri- buant à faciliter et améliorer la collaboration entre les sections de l'entraide judiciaire internationale et de l'extradition de l'OFP, d'une part, et le Bureau central de police du Ministère public fédéral, d'autre part.
Les différents offices et services seront tenus de mieux faire cir- culer leurs informations et de faire un usage accru de l'infor- matique.
Au sein de la division compétente en matière d'entraide judi- ciaire, il y a lieu d'examiner l'efficacité des structures.
Ad 89.006
Postulat 3 der Kommission Erteilung von Visa Postulat 3 de la commission Délivrance de visas
Wortlaut des Postulates vom 22. November 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung zur Visumspflicht einen umfassenden Bericht zu erstatten und zu prüfen, inwieweit die Praxis der Erteilung von Visa geändert werden muss.
Namentlich sollen Missbräuche verhindert werden. Nur in be- gründeten Ausnahmefällen sollen Visa an Einwohner von Dritt- staaten erteilt werden.
Texte du postulat du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prié d'établir à l'attention de l'Assemblée fédérale un rapport complet sur l'obligation du visa et d'exami- ner dans quelle mesure il faut modifier la pratique relative à la délivrance de visas.
Il importe notamment d'éviter les abus. Des visas ne seront délivrés à des résidents d'Etats tiers que dans des cas excep- tionnels dûment justifiés.
Ad 89.006
Postulat 4 der Kommission Aktenführung und Aktenablage Postulat 4 de la commission Gestion des dossiers
Wortlaut des Postulates vom 22. November 1989 Der Bundesrat wird ersucht, namentlich bei Verfahrensakten
die Aktenführung und Aktenablage in der Bundesverwaltung zu überprüfen und die nötigen Verbesserungen anzuordnen.
Texte du postulat du 22 novembre 1989
Le Conseil fédéral est prié de réexaminer la tenue et le classe- ment des dossiers, notamment des dossiers de procédure, au sein de l'administration fédérale et d'ordonner les améliora- tions nécessaires.
Ordnungsantrag Stamm
Die Redezeit sei bei der Puk-Debatte für Einzelredner auf 10 Minuten festzulegen.
Motion d'ordre Stamm Fixer à 10 minutes le temps de parole des orateurs s'expri- mant à titre personnel.
Frau Stamm: Ich beantrage Ihnen, für die Puk-Debatte sei die Redezeit für Einzelredner auf zehn Minuten, statt fünf Minuten wie üblich, festzulegen. Ich habe dafür zwei Gründe:
Der erste Grund: Anlässlich der Debatte über die Aufhe- bung der Immunität von Frau Kopp wurde gesagt, der Zeit- punkt zum Reden sei dann gekommen, wenn der Untersu- chungsbericht der Puk vorliege. Dieser Bericht liegt jetzt vor, der Zeitpunkt zum Reden ist jetzt da.
Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sorgfältig zum Puk-Bericht Stellung zu nehmen und sorgfältig zu argumentie- ren. Sie als Kolleginnen und Kollegen stehen hier für sich und für die Wählerinnen und Wähler, die hinter Ihnen stehen und die von den Geschehnissen, die da abgelaufen sind, sehr be- eindruckt sind. Ich erwarte nicht, dass Sie alle nun zehn Minu- ten reden, das ist nicht die Meinung. Aber ich kann mir vorstel- len, dass Sie für eine sorgfältige, differenzierte Betrachtungs- weise vielleicht sechs, sieben, acht Minuten benötigen. Es schiene mir unwürdig, wenn unser Ratspräsident pflichtge- mäss Rednerinnen und Redner nach fünf Minuten abläuten oder ihnen das Mikrophon entziehen müsste.
Angesichts der Wichtigkeit des Geschäftes, das wir behan- deln, bitte ich Sie deshalb, die Redezeit für Einzelrednerinnen und Einzelredner auf zehn Minuten festzulegen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Stamm Dagegen
50 Stimmen 80 Stimmen
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Ich bin während der Ar- beiten unserer Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion sehr oft gefragt worden: Es gibt doch nicht etwa einen Flop? Aus dieser Frage, die auch aus der Mitte unseres Parla- mentes gestellt wurde, ging eigentlich die heimliche Hoffnung hervor, es müsse doch ein Skandal bei der Bundesverwaltung verborgen sein. Eine derartige hämische Freude hegen wir ge- wöhnlich eher gegenüber einem Gegner, aber nicht in den ei- genen Reihen.
Es ist vielleicht tatsächlich so, dass sehr viele Leute heute die politischen Behörden als eine Art Gegner, als «die anderen» empfinden. Wir pflegen dann zu antworten: Ja, aber der Staat, das sind wir alle, da müsst Ihr eben mitmachen und abstim- men und wählen. Aber wir müssen uns dabei im klaren sein: Der Grundsatz gilt auch für uns selbst. Ich glaube, Sie haben mit der Einsetzung dieser Kommission auch zum Ausdruck gebracht: Verantwortlich für ein Vertrauensverhältnis zwi- schen Bürger und Behörden sind in allererster Linie die Behör- den selbst.
In unserem Bericht betonen wir diesen Grundsatz auch wieder und müssen feststellen: Das Vertrauen ist tatsächlich gefähr- det worden. Wer seine Wähler über einen eigenen Fehler nicht ehrlich informiert, ihn im Ungewissen lässt und ihn nicht auf- klärt, trägt mit zu diesem Vertrauensschwund bei.
Vorkommnisse im EJPD
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Wir haben vor einem Jahr erlebt, dass dies sogar zu einer schwerwiegenden Krise führen kann. Alle, also auch andere Behörden, leiden unter der angeschlagenen Glaubwürdig- keit, zum Teil sind sie deswegen in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Wer beauftragt ist, für Recht und Ordnung in diesem Land zu sorgen und nur rechtliche Schritte gegen die Kleinen einleitet, nicht aber gegen ein Mitglied der Regierung und nicht gegen finanziell mächtige Gesellschaften, der trägt auch dazu bei, dass das Vertrauen in unsere Behörden schwindet.
Wer diesen Staat mitregiert, wer ihn verwaltet und vor allem wer ihn schützen will, der muss sich doch immer wieder fra- gen: Was ist denn dieser Staat überhaupt? Dieser Staat defi- niert sich nicht nur an den Landesgrenzen, sondern an seinen verfassungsmässigen Rechten, an den Freiheitsrechten, die er jedem Bürger und jeder Bürgerin garantiert.
Jedermann hat das Recht, einen Verein, eine politische Partei zu gründen, ein Referendum zu ergreifen oder für ein Parla- ment - auch für ein kantonales - zu kandidieren. Der Sinn, der dahinter steckt, ist nicht unbedingt nur der, dass den einzel- nen Menschen individuelle Ansprüche zugestanden werden, sondern es ist auch die Ueberzeugung dahinter: Niemand verkörpert eine absolute politische Wahrheit. Es widerspricht · eben diesem Grundgedanken, wenn die Aufdeckung von per- sönlichen Fehlern als Medienhatz abgetan wird.
Es widerspricht diesem demokratischen Grundgedanken, wenn die eigene politische Ueberzeugung mit Staatsinteres- sen gleichgesetzt wird und die persönlichen politischen Geg- ner als Staatsfeinde behandelt und bespitzelt werden, wenn solche Leute vom Arbeitsplatz verjagt und in die politische Iso- lation getrieben werden und all dies nur deshalb, weil sie sich auch für eine andere, aus ihrer Sicht bessere Schweiz einset- zen: für eine soziale Schweiz, für eine umweltfreundliche Schweiz oder auch für die Rechte der Frauen.
Unsere Staatsform will diese ständige Veränderung, sie will die politische Diskussion. Das beinhaltet eben, dass auch die Kritik und die Selbstkritik jederzeit möglich sein muss. Jede Behörde muss sich ständig rechtfertigen, muss sich selbst in Frage stellen und muss zur Selbstkritik fähig sein.
Wir haben in der Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion recht viel an Rechthaberei erlebt. Es wurde selten Fehlver- halten eingestanden. Wir haben kritisiert, es hätte in einem Fall ein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden müssen. Noch heute finden die Verantwortlichen, das sei nicht nötig, obwohl nicht nur wir, sondern zahlreiche andere Experten die- ser Meinung sind. Wir haben vor den Gefahren des Rechts- radikalismus gewarnt, doch noch heute sagt der Betroffene: Diese neofaschistischen Pogrome seien ja eigentlich nur ge- rade das Werk einiger Radaubrüder. Die letzten Dokumente einer uneinsichtigen Rechthaberei haben Sie heute morgen verteilt erhalten.
Wenn ich sage, Selbstkritik der Behörden sei notwendig, so ist konsequenterweise das Parlament sofort in diesen Satz einzubinden. Das Parlament ist die oberste Behörde. Das gibt ihr nicht nur das Recht, alljährlich in einer schlichten Feier den obersten Schweizer zu wählen, sondern das bringt auch Ver- pflichtung zur Verantwortung mit sich.
Wir haben in unserem Bericht ausgeführt, dass ein Bundes- ratsgatte in die öffentliche Verantwortung eingebunden ist. Ganz abgesehen davon, dass jeder Ehegatte bei der Aus- übung seines Berufes auf den Beruf des anderen Rücksicht nehmen soll. Man muss sich dann aber fragen, ob das Parla- ment anlässlich der Wahl diesem Umstand genügend Rech- nung getragen hat.
Wir kritisieren die Bundespolizei - Führungslosigkeit, keine klare Richtlinie -, aber das Parlament muss sich natürlich fra- gen: Sind wir nicht auch mitverantwortlich, wenn die Grund- lage des ganzen Staatsschutzes in einem Absatz 3 irgendwo in einem Gesetz verborgen ist, jedoch seine gesamte Aus- führung der Verwaltung überlassen wird?
Wir werfen der Bundesanwaltschaft vor, nicht rechtzeitig er- kannt zu haben, dass sich das Bedrohungsbild geändert hat. Wir müssen uns dann aber fragen: Tragen wir - zum Beispiel durch den Personalstopp - nicht auch eine Verantwortung dafür, dass der Geldwäschereiartikel ein halbes Jahr liegen-
bleibt, bloss deshalb, weil man keinen Uebersetzer zur Verfü- gung hat?
Sie haben uns den Auftrag zur Kontrolle eines ganzen Depar- tementes übergeben. Diese Arbeit ging natürlich weit über die Untersuchung etwa eines Beschaffungsgeschäftes hinaus. Wir haben - allein, was die formale Arbeit betrifft - die Grenzen eines Milizsystems wirklich überschritten.
Ich möchte für den Einsatz, den alle Kommissionsmitglieder geleistet haben, von ganzem Herzen danken, und ich möchte betonen, der Dank geht an alle Kommissionsmitglieder; es ist nicht richtig, wenn versucht wird, uns hinterher auseinander- zudividieren.
Besonderer Dank gilt den beiden französischsprachigen Mit- gliedern Jean Guinand und Gilles Petitpierre, die eine zusätz- liche ungeheure Arbeit bewältigen mussten, weil unser ge- samtes Aktenmaterial deutsch war und unsere Diskussionen fast ausschliesslich in deutscher Sprache geführt wurden.
Aber auch inhaltlich möchte ich den Mitgliedern der Kommis- sion danken. Die Arbeit war insofern völlig anders als jede an- dere Kommissionsarbeit, als wir nicht einfach auf die Vorlage einer Verwaltung reagieren konnten, sondern selbst tätig wer- den mussten. Wir haben besonderes Gewicht darauf gelegt, dass dieser Bericht einstimmig und ohne Enthaltung verab- schiedet werden konnte. Das hat uns viel Mühe gekostet.
Wir haben nächtelang, auch an Wochenenden, miteinander gerungen, aber der Wille zur Einigung und das Ja zur solidari- schen Haltung haben sich dann durchgesetzt. Dieser gemein- same Nenner wurde nicht einfach gefunden, sondern er wurde hart erarbeitet. Dies führte mich persönlich auch wieder zum Glauben an eine politische Kultur, die in unserem Lande nicht durchwegs und nicht in jeder grösseren Stadt gepflegt wird.
Wir unterbreiten Ihnen heute diesen Bericht. Sie haben nun unsere Arbeit zu bewerten und zu kritisieren. Bedenken Sie aber, dass diese Arbeit, nämlich die Wiederherstellung des Vertrauens in die Behörden, noch nicht abgeschlossen ist, sondern dass sie einen ersten Schritt bedeutet.
Wir ersuchen Sie, den von uns eingeschlagenen Weg fortzu- setzen und die nötigen weiteren Schritte, wie wir sie Ihnen be- antragen, zu tun.
M. Guinand, rapporteur: Le rapport de la Commission d'en- quête parlementaire vous a été remis il y a une dizaine de jours. Son contenu a été largement présenté par la presse, la radio et la télévision. Il a fait l'objet d'abondantes discussions dans vos séances de groupe. D'entente avec le président de la commission, nous avons donc décidé de renoncer à longue- ment commenter le rapport et à reprendre ici dans le détail ses différents éléments. Nous avons préféré limiter notre propos, au début de ce débat, à quelques réflexions sur le déroule- ment des travaux de la commission, sur les résultats de l'en- quête et sur les effets et retombées des travaux de la Commis- sion d'enquête parlementaire. Il est bien entendu que nous répondrons volontiers, à la fin du débat, aux questions posées et aux remarques formulées.
S'agissant du déroulement des travaux de la commission, on rappellera que, selon l'article 55 de la loi sur les rapports entre les conseils: «Si des faits d'une grande portée survenus dans l'administration fédérale commandent que l'Assemblée fédérale clarifie de façon particulière la situation, des commis- sions parlementaires d'enquête des deux conseils peuvent être instituées pour déterminer l'état de fait et pour réunir d'au- tres moyens d'appréciation». Ces dispositions, introduites en 1966 après l'affaire des Mirage, ont été appliquées pour la pre- mière fois. La démission d'un membre du gouvernement ac- cusé d'avoir transmis à son conjoint des renseignements con- fidentiels en provenance de son département et les graves ac- cusations portées à l'encontre du Ministère public fédéral soupçonné de laxisme dans la lutte contre le trafic de la dro- gue justifiaient pleinement le recours à une procédure extraor- dinaire d'enquête. Les 14 membres de la commission com- mune du Conseil national et du Conseil des Etats ont ainsi dû faire l'apprentissage d'une procédure complexe et sans objet de référence. Le rapport relève les difficultés rencontrées et les solutions qui leur ont été apportées. Nous n'y reviendrons pas.
Evénements survenus au DFJP
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Ce que nous voudrions souligner ici, c'est la difficulté devant laquelle se sont trouvées 14 personnes issues d'un parlement de milice pour concilier l'engagement et la responsabilité qu'impliquaient l'acceptation du mandat et la poursuite d'au- tres activités professionnelles ou parlementaires program- mées de longue date. Malgré les moyens insuffisants dont la commission s'est dotée, nous croyons pouvoir dire en toute modestie, au nom de la commission, que le travail accompli et le résultat de l'enquête sont le fruit d'un engagement person- nel remarquable de tous les membres de la commission. Une commission de parlementaires professionnels aurait certes pu s'organiser différemment et bénéficer de moyens d'investi- gation plus importants. Aurait-elle adopté un meilleur rapport que celui qui est entre vos mains? Nous n'en sommes pas nécessairement persuadés.
La Commission d'enquête parlementaire reflétait la composi- tion politique du Parlement fédéral. Dans l'exercice de leur mandat, les commissaires ont donc pu faire valoir leur propre sensibilité politique. Ce n'est trahir aucun secret que de dire qu'il y a eu parfois des affrontements entre les membres de la commission et que l'interprétation des auditions ou des piè- ces du dossier n'a pas toujours été exempte de controverses. Mais cette situation a été plutôt enrichissante pour chacun. Elle n'a fait que renforcer la crédibilité des travaux de la com- mission. Et c'est précisément cette diversité des opinions qui a conduit la commission à considérer la nécessité d'un consen- sus sur les conclusions de l'enquête. Ce consensus qui a per- mis à la commission d'adopter son rapport à l'unanimité et sans abstention, est dû pour une grande part à notre prési- dent, M. Moritz Leuenberger, auquel je voudrais rendre hom- mage. Sans faire preuve de dirigisme, toujours soucieux de mener les travaux de la commission dans le cadre de son man- dat, notre président est parvenu à conduire les travaux jusqu'à leur terme en maintenant la cohérence et l'esprit conciliant que nécessitait une telle tâche. Qu'il en soit ici sincèrement re- mercié. Nous adressons également des remerciements à tous les collaborateurs de l'administration et aux collaborateurs ex- ternes expressément mandatés par la commission. Leur en- gagement et leur dévouement ont considérablement facilité nos travaux.
En ma qualité de rapporteur de langue française, vous me per- mettrez d'ajouter que le texte français du rapport doit beau- coup au travail acharné de mes collègues Anton Cottier du Conseil des Etats et Gilles Petitpierre du Conseil national. Ces remerciements que je leur adresse vont aussi à notre collègue Ulrich Zimmerli du Conseil des Etats qui a veillé avec soin à ce que la version française soit le fidèle reflet de la version alle- mande.
Les résultats des travaux de la commission peuvent être résumés de la manière suivante: non, la commission n'a pas mis au jour un énorme scandale; non, la commission n'a pas accouché d'une souris. Le fait que les travaux de la commis- sion n'aient pas révélé l'existence d'un scandale nous inspire un sentiment de soulagement. Nous nous réjouissons en effet d'avoir pu nous convaincre que les événements mis au jour il y a une année ne cachaient pas une situation ou des comporte- ments qui nous auraient fait douter de la légitimité de nos insti- tutions démocratiques, si souvent vantées par ailleurs. Cer- tains sont peut-être déçus de l'absence de scandale. Mais comment peut-on souhaiter que l'Etat ou ses institutions soient éclaboussés par un scandale? Si tel avait été le cas, nous aurions tous été concernés et c'est bien pourquoi nous nous sentons aujourd'hui soulagés.
Mais si les travaux de la commission n'ont pas révélé de scan- dale, ils n'ont pas été inutiles, bien au contraire. Ils ont permis de mettre au jour les graves erreurs politiques commises par un membre du gouvernement, de découvrir des carences et des dysfonctionnements dans la gestion d'un domaine impor- tant de l'activité de l'Etat et de montrer l'urgence d'un change- ment de structures et de politique dans ce secteur. En décri- vant dans le détail les circonstances de la démission de Mme Elisabeth Kopp, conseillère fédérale, le rapport de la Commis- sion d'enquête parlementaire a permis de démontrer dans quel embarras se sont trouvés celles et ceux qui y furent mêlés.
On peut en tirer deux constatations: premièrement, les acti- vités professionnelles du conjoint d'un membre du gouverne- ment doivent être prises en considération. Elles ne peuvent être ignorées. C'est d'ailleurs une règle générale. Ainsi, selon les dispositions du nouveau droit matrimonial, article 167 du Code civil, adoptées par ce parlement, ratifiées par le peuple et entrées en vigueur le 1er janvier 1988: «Dans le choix de la profession ou de son entreprise et dans l'exercice de ses acti- vités chaque époux a égard à la personne de son conjoint et aux intérêts de l'union conjugale.» Si cette règle avait été mieux respectée en l'occurrence, Mme Kopp ne se serait sans doute pas trouvée dans la nécessité de demander à son mari d'abandonner une activité professionnelle qui pouvait nuire à son mandat politique. Deuxième constatation. Le fait de s'acharner à ne pas vouloir dire la vérité, toute la vérité, ne pouvait que conduire à une situation de crise, et celle du mois de décembre 1988 aurait sans doute pu être évitée, si la réa- lité des faits avait été immédiatement reconnue.
C'est le développement d'une activité criminelle, liée au trafic de la drogue dans notre pays, l'acharnement bienvenu des autorités judiciaires tessinoises et le zèle d'un agent de la Confédération, qui ont révélé l'incapacité des autorités fédéra- · les, et singulièrement du Ministère public de la Confédération, de maîtriser une situation pouvant mettre gravement en dan- ger notre pays. L'absence de dispositions légales réprimant le blanchissage de l'argent sale, liée à un manque évident de personnel, ont conduit le Ministère public de la Confédération à refuser d'agir dans un domaine où l'avenir de notre jeunesse et la réputation de notre pays se trouvent menacés. Le fait que nos autorités aient été largement dépendantes de services étrangers spécialisés n'en est que la preuve évidente.
Le rapport de la Commission d'enquête parlementaire met également en lumière les dangers qui peuvent résulter d'un manque de diligence dans nos relations avec l'étranger, que ce soit au niveau de l'octroi de permis de séjour, ou dans le domaine de l'entraide judiciaire internationale. Les exemples cités démontrent comment, sans s'en rendre compte, nos ins- titutions pourraient effectivement être infiltrées et manipulées si elles n'accordaient pas suffisamment d'attention aux motifs de ceux qui sollicitent des autorisations de séjour ou tardent à agir avec diligence à l'encontre de délinquants internatio- naux.
La double fonction du procureur général de la Confédération conduit à un conflit de compétences et d'intérêts entre les exigences de l'exercice d'un pouvoir judiciaire et les contrain- tes d'une activité de police, à la fois politique et criminelle. Les réactions suscitées à cet égard par le chapitre du rapport con- sacré à la police fédérale sont significatives. Elles étaient d'ail- leurs prévisibles.
Nous souhaiterions néanmoins que la discussion ne porte pas uniquement sur l'existence et le contenu du fichier de la police fédérale. Il suscite certes inquiétude et curiosité. Sa tenue devra être fondamentalement revue et mieux maîtrisée. La commission d'enquête fait des propositions dans ce sens. Les critiques justifiées adressées à une politique d'enregistrement des données discutable, ne doivent toutefois pas nous faire oublier les nécessités d'un instrument d'information indispen- sable. Nous ne pouvons pas, à la fois, demander un renforce- ment de la lutte contre la criminalité organisée, qui peut mena- cer nos institutions et refuser, en même temps, d'avoir les moyens d'assurer la défense de notre Etat de droit. A cet égard, le rapport de la commission parlementaire aura permis et permettra - nous l'espérons en tout cas - de rectifier des erreurs. Il ne doit cependant pas nous conduire à en commet- tre d'autres.
Cette dernière remarque m'amène à parler des effets et des retombées que devraient susciter le rapport de la Commission d'enquête parlementaire. Le premier des effets attendu est celui du rétablissement de la confiance. A juger de l'intérêt suscité dans le public par le rapport de la Commission d'en- quête parlementaire, plus de 8000 demandes émanant de toute la Suisse, on peut penser qu'il en sera bien ainsi. Le rap- port sans complaisance de la commission et les critiques qu'il contient sont, en effet, susceptibles de montrer à nos conci- toyens que les institutions démocratiques de notre pays fonc-
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tionnent et que les membres de nos autorités ne sont pas à l'abri de sanctions lorsqu'ils manquent à leurs devoirs. Les propositions de réformes que le rapport soumet à votre approbation sont également le garant d'une réaction néces- saire. Cette dernière sera d'autant mieux ressentie que les pro- positions formulées seront rapidement mises en oeuvre.
Les changements demandés par la commission ne doivent pas nous conduire à rechercher ou à désigner des boucs émissaires. Ce n'est pas notre rôle que de demander des sanctions personnelles et nous ne pouvons que regretter les actions menées dans ce sens depuis le dépôt du rapport. Les personnes responsables ont été mentionnées expressément dans le rapport. Certaines sanctions ont été prises par les au- torités compétentes. Notre mandat consistait à relever les défauts de conception et d'organisation. Nos critiques à cet égard sont sévères. Elles ne s'adressent toutefois pas aux agents de l'Etat, qui ont accompli leur tâche avec compétence et dévouement. Qu'il nous soit permis de dire combien nous avons pu apprécier l'engagement des membres de l'adminis- tration et de souligner la franche collaboration que les respon- sables des différents services mis en cause ont accepté de prêter aux travaux de la commission.
Les propositions que formule la commission devraient con- duire à davantage de transparence dans le fonctionnement de nos institutions, particulièrement dans le domaine de la lutte contre la criminalité et la nécessaire protection de l'Etat. Dans cette quête de transparence, il ne faut cependant pas perdre de vue que plusieurs intérêts parfois contradictoires sont en jeu. Il y a certes en premier lieu celui des personnes concer- nées. Il est légitime que chaque citoyen soit protégé et qu'il sa- che de quels renseignements relatifs à sa personne l'autorité dispose. Mais ses intérêts peuvent se heurter à ceux de tiers qui méritent aussi protection. On ne peut assurer le respect d'un droit en en violant un autre. Enfin, l'intérêt de l'Etat, c'est-à-dire celui de la collectivité, doit aussi être pris en consi- dération, nous y sommes tous intéressés. Ce n'est donc que par une réelle pesée des intérêts en présence que l'on assu- rera la transparence et le respect de l'Etat de droit. La coexis- tence de plusieurs intérêts contradictoires n'est pas facile à gérer, elle ne peut l'être que si chacun assume ses responsa- bilités.
C'est la raison pour laquelle nous souhaitons conclure en for- mulant le voeu que notre Parlement accepte aussi de prendre en compte son attitude et de reconnaître sa part de responsa- bilité dans les événements qui ont conduit à la création de la Commission d'enquête parlementaire. Nous souhaitons éga- lement que notre gouvernement accepte de prendre, lui aussi, sa part de responsabilité. N'a-t-il pas, dans le domaine qui fait l'objet de notre enquête, parfois insuffisamment pris en compte la responsabilité politique qui lui incombait. En vous soumettant son rapport, la Commission d'enquête parlemen- taire espère avoir accompli le mandat que vous lui avez confié. Elle souhaite, en tout cas, que les propositions qu'elle vous in- vite à accepter permettront d'accomplir des réformes néces- saires et attendues:
Le président: Je donne pour la première fois la parole à M. Koller, nouveau président de la Confédération, et je tiens à lui renouveler tous mes voeux et mes félicitations.
Bundesrat Koller: Ich danke Ihnen vorerst für die ehrenvolle Wahl zum Bundespräsidenten für das nächste Jahr.
Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp haben unseren Staat in eine schwere Vertrauenskrise gestürzt. Dass dabei eine eigentliche Staats- krise vermieden werden konnte, ist dem raschen, gezielten und koordinierten Handeln von Bundesrat und Parlament zu verdanken. In der Oeffentlichkeit hat sich das Hauptinteresse auf Personen gerichtet, auf Frau Bundesrätin Kopp und auf Bundesanwalt Gerber, und neuestens auf die problematische Registratur der Bundesanwaltschaft. Dahinter stehen jedoch institutionelle Probleme.
Es geht um die Frage, ob unser Staat die Instrumente besitzt, um mit solchen Ereignissen fertig zu werden. Denn wenn wir uns nicht alle zu selbstgerechten Pharisäern aufblasen wollen,
müssen wir - ohne die Vorkommnisse zu verniedlichen - ein- gestehen, dass, solange Menschen diesen Staat leiten und verwalten, Fehler, Fehlleistungen und Missstände nicht aus- geschlossen werden können. Es ist daher zweifellos nötig und wichtig, dass nach Vorkommnissen, wie wir sie im letzten Jahr erlebt haben, die Verantwortlichkeiten festgehalten werden. Nicht minder wichtig ist jedoch, dass wir aus den begangenen Fehlleistungen lernen und uns fragen, mit welchen institutio- nellen Reformen wir sie künftig vorausschauend verhindern können.
Damit das gelingen kann, ersucht Sie der Bundesrat bei aller Härte der Kritik, die Proportionen zu wahren und den Blick nicht nur zurück, sondern auch nach vorne zu richten, denn nur so wird es auch menschlich möglich sein, die nötigen Re- formen auf dem bestehenden Guten statt auf dem Nichts auf- zubauen.
Die Puk hat in kurzer Zeit unter einer riesigen Arbeitsbelastung eine bemerkenswerte Leistung erbracht. Im Namen des Bun- desrates spreche ich ihr unseren Dank und unsere Anerken- nung aus. Die Puk konnte der grossen Verantwortung, die ihr Eingriff in das Gefüge der obersten schweizerischen Gewalten erfordert, gerecht werden. Sie hat die ihr zur Verfügung ste- henden umfassenden Untersuchungskompetenzen, die sonst keinem Bundesorgan zustehen, mit Nachdruck und zu- gleich mit Zurückhaltung genutzt. Wir bewerten auch die Zu- sammenarbeit zwischen der Puk und dem Bundesrat als gut, nachdem gewisse Abstimmungsprobleme, die angesichts der Erstmaligkeit einer Parlamentarischen Untersuchungs- kommission unausweichlich waren, gelöst werden konnten. Ich möchte, auch im Namen des Bundesrates, allen weiteren an den Arbeiten beteiligten Personen aus dem Sekretariat der Bundesversammlung, den Untersuchungsrichtern und den Kantonen, die sie zur Verfügung gestellt haben, aber auch der Verwaltung, die neben den normal weiterlaufenden Arbeiten den arbeitsintensiven Begehren der Kommission um Aus- künfte, Berichte und Akteneditionen entsprechen musste, be- stens danken. Der letzte Dank gilt schliesslich dem Kanton Bern, der Nationalbank und den SBB, die der Kommission wiederholt Gastrecht gewährt haben.
Der Bundesrat schliesst sich der Gesamtwürdigung der Puk an. Er ist erleichtert, dass die schweren Vorwürfe, die vor ei- nem Jahr erhoben worden sind, Bundesbehörden seien durch das organisierte Verbrechen unterwandert und Beamte protegierten Kriminelle, sich nicht bewahrheitet haben. Unser Staat ist nicht korrupt. Der gründliche Bericht der Puk hat aber in den untersuchten Verwaltungseinheiten auch Fehler, Miss- stände und Schwachstellen zutage gefördert.
Der Bundesrat ist ausdrücklich bereit, alle Vorschläge der Kommission unvoreingenommen zu prüfen und die notwendi- · gen Verbesserungen und Reorganisationen speditiv an die Hand zu nehmen. Dabei wird der Bundesrat seine Prüfung nicht auf Massnahmen beschränken, für deren Verwirklichung er allein kompetent ist, sondern er wird auch Lösungsmöglich- keiten einbeziehen, für die das Parlament begrüsst werden muss. Das Parlament wird daher auch bei den weiteren Re- formschritten seinen Teil an Mitverantwortung tragen müssen. Der Bundesrat hat selber auch schon Massnahmen in der von der Kommission geforderten Richtung getroffen. Ich verweise auf die Vorlagen über die Geldwäscherei, den Datenschutz und die Sicherheitsüberprüfung, aber auch auf die Personal- aufstockung bei der Zentralstelle für Drogenbekämpfung.
Die Puk hatte einen politischen, nicht einen richterlichen Auf- trag zu erfüllen, nämlich die Amtsführung des Eidgenössi- schen Justiz- und Polizeidepartementes, insbesondere dieje- nige der Bundesanwaltschaft, zu untersuchen. Trotzdem emp- finden viele Betroffene den Bericht und mehr noch die daran anschliessende, heftige öffentliche Diskussion wie ein Urteil über ihre Person, oft sogar als eine Verurteilung ihrer Person, die sie wegen der damit verbundenen Publizität noch schwe- rer trifft als ein Gerichtsurteil.
Ich sage dies nicht, um die sorgfältigen Abklärungen der Puk irgendwie zu kritisieren, sondern lediglich, um den Stellenwert des Berichts zu klären und um verständlich zu machen, wes- halb zahlreiche betroffene Beamte das Bedürfnis verspüren, die kritisierte Tätigkeit zusätzlich zu erklären und zu rechtferti-
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gen. Ich glaube, die Gerechtigkeit verlangt es, auch diese menschliche Seite des Berichtes der Puk zu sehen.
Der Bundesrat misst - ich habe das auch allen meinen Beam- ten gesagt - die Arbeit der Puk, ihrem politischen Auftrag ge- mäss, in erster Linie an ihren Schlussfolgerungen und Anträ- gen, in denen wir im wesentlichen übereinstimmen, nicht an den teilweise umstrittenen Sachverhaltsdarstellungen und Beispielen.
Eine Frage, welche die Puk nicht aufgreift, steht für den neuen Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparte- mentes nach der aufmerksamen Lektüre des Berichts unaus- gesprochen im Raum: Ist die ganze Spannweite dieses weit- gefächerten Departementes und die damit verbundene politi- sche Verantwortung überhaupt von einem Menschen zu tra- gen? Nach meiner bisherigen Erfahrung ist die Organisation des Departementes zweckmässig, zumal sinnvolle Möglich- keiten entlastender Gruppenbildungen kaum bestehen. Die Führungsspanne ist allerdings sehr gross; zu zehn direkt un- terstellten Bundesämtern kommen im Generalsekretariat ein sehr grosser Beschwerdedienst und die Abteilung Presse und Funkspruch. Wenn der Departementsvorsteher künftig die ihm unterstellten Aemter nach den Intentionen Ihrer Kommis- sion persönlich stärker führen und kontrollieren soll, muss er andernorts Entlastungen suchen, beispielsweise bei der per- sönlichen Vertretung von Vorlagen in den parlamentarischen Kommissionen, die den Chef dieses Departementes wie kei- nen anderen Bundesrat belasten.
Eine Ueberprüfung der Organisation drängt sich vor allem bei der Bundesanwaltschaft auf. Sie muss stärker an die politische Verantwortung angekoppelt werden. Wie von Ihrer Kommis- sion beantragt, werden wir sodann die Frage der Entflechtung der Funktionen des Bundesanwalts - die Trennung seiner Rolle als öffentlicher Ankläger von den andern polizeilichen und administrativen Funktionen - sowie andere Reorganisati- onsfragen umgehend prüfen.
Dabei wird allerdings zu beachten sein, dass die Kommission andererseits selber verlangt, dass die verschiedenen Aktivitä- ten der Bundesanwaltschaft noch stärker vernetzt werden müssen. Ich zitiere aus dem Bericht: «Drogen- und Waffen- handel, Terrorismus, erpresserische Entführungen, Agenten- tätigkeit und politische Subversion müssen gesamthaft ange- gangen werden.» Der Bundesrat schliesst sich dieser Forde- rung an und wird im Rahmen der Organisationsüberprüfung der Bundesanwaltschaft auch abklären, ob sich die Schaffung einer Zentralstelle für die Bekämpfung des organisierten Ver- brechens aufdrängt.
Die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den Kanto- nen und dem Ausland ist grundsätzlich zweckmässig und effi- zient. Auf die Notwendigkeit vermehrter zentraler Lagebeurtei- lungen komme ich später zurück.
Wenn wir den Staatsschutz vorurteilslos und mit einer gewis- sen Distanz betrachten wollen, was nach der Kampagne der letzten Tage sicher nicht leichtfällt, müssen wir zuerst einen Blick in die Geschichte werfen. Der junge Bundesstaat regelte als eine seiner ersten Aufgaben den Staatsschutz, um seinen Bestand gegen Einwirkungen fremder Mächte und gegen Um- triebe restaurativer Kräfte abzusichern.
In der politisch unruhigen Zeit gegen die Jahrhundertwende - genau vor 100 Jahren - wurde ein neues Gesetz erlassen, das die Aufgaben der Bundesanwaltschaft ähnlich wie die heuti- gen umschreibt. Im Ersten Weltkrieg und in den dreissiger Jahren regelten zahlreiche Noterlasse den Staatsschutz, von Verordnungen betreffend die Beschimpfung fremder Völker über das sogenannte Spitzelgesetz zu den Bundesratsbe- schlüssen betreffend politische Reden von Ausländern und staatsgefährliches Propagandamaterial, die in der Fassung von 1948 heute noch in Kraft sind. Alle diese Vorschriften regel- ten die Aufgaben der 1935 als separate Verwaltungseinheit ge- bildeten Bundespolizei nur rudimentär. Auch der Bundesrats- beschluss von 1958 über den Polizeidienst der Bundesanwalt- schaft war lediglich eine Reaktion auf den tragischen Fall von Herrn Dubois, dem Bundesanwalt, der wegen nachrichten- dienstlicher Verstrickungen bekanntlich Selbstmord verübt hatte.
Der Staatsschutz war seit Bestehen des Bundesstaates -
wenn ich richtig sehe - immer umstritten, weil er sich von sei- ner Aufgabe her im schwierigen Spannungsfeld zwischen der Wahrung legitimer staatlicher Interessen und des Persönlich- keitsschutzes bewegt. Das kann indes kein Grund sein, den Staatsschutz als solchen in Frage zu stellen, denn der Staat kann selbstverständlich ohne Selbstaufgabe auch künftig nicht auf effiziente Terrorismusbekämpfung und Spionageab- wehr verzichten, letzteres gerade auch im wirtschaftlichen Be- reich.
Die Parlamentarische Untersuchungskommission hält den Grundsatz übrigens in einer lesenswerten Formulierung sel- ber fest: «Der Staat ist zu seinem Schutz auf eine präventive polizeiliche Tätigkeit angewiesen. Vorkehrungen, die auf eine widerrechtliche Aenderung der staatlichen Ordnung mit Ge- walt und ohne Einhaltung der demokratischen Mittel zielen, sind frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu bekämpfen. Dafür ist eine präventive Erfassung von Vorgängen im Vorfeld strafbarer Handlungen erforderlich, die allenfalls erst in einem späteren Zeitpunkt - in Kombination mit weiteren Erkenntnis- sen - relevant werden. Dies führt notwendigerweise dazu, dass der Kreis der beobachteten Personen und Organisatio- nen weiter gezogen werden muss, als es von der aktuellen Be- drohungslage her erforderlich wäre. Ebenso ist es unvermeid- lich, dass auch Dritte erfasst werden, die völlig unbeteiligt sind und es auch bleiben.» Soweit das Zitat Ihrer Kommission (Puk-Bericht S. 165f.).
Die Parlamentarische Untersuchungskommission erklärt aus- drücklich, dass die Bundesanwaltschaft in der Terrorismus- bekämpfung und in der Spionageabwehr gute Arbeit geleistet hat. Am schwierigsten ist zweifellos ihre Aufgabe im Bereich der politischen Polizei zu erfüllen. Hier setzt denn auch die be- rechtigte Kritik Ihrer Kommission ein, indem sie schwerwie- gende Mängel in der Nachrichtenbeschaffung, der Daten- sammlung und Registratur geltend macht.
Die Aufgabe der politischen Polizei umfasst nach Artikel 17 Absatz 3 Bundesstrafprozess und Artikel 1 des Bundesrats- beschlusses von 1958 betreffend den Polizeidienst der Bun- desanwaltschaft «die Beobachtung und Verhütung von Hand- lungen, die geeignet sind, die innere oder äussere Sicherheit zu gefährden».
Ihre Kommission spricht vom frühzeitigen Erkennen, von Vor- kehrungen, die auf eine widerrechtliche Aenderung der staat- lichen Ordnung gerichtet sind. Unbestritten ist dabei, dass Terrorismus, Spionage und Vorbereitung eines gewaltsamen Regierungswechsels erfasst werden müssen.
Heikel ist das Betätigungsfeld politischer Gruppierungen, die zwar den Staat radikal verändern möchten, sich dazu aber kei- nerlei rechtswidriger Mittel bedienen, aber die Gewalt als Mittel politischer Aenderungen auch nicht ausschliessen.
Auf dem Gebiete der politischen Polizei müssen wir zweifellos Remedur schaffen. Der Staatsschutz muss mehr als bisher auf die eigentliche Verbrechensprävention ausgerichtet werden. Es müssen ein neues Informationsgewinnungskonzept sowie strengere Kriterien für die Datenerfassung und den Daten- schutz entwickelt werden. Dem Bundesrat ist auch klar, dass künftig regelmässige Neubeurteilungen der Bedrohungslage auf oberster Stufe unbedingt notwendig sind, um zeitgerecht auf Veränderungen reagieren zu können und um den Sach- bearbeitern der Kantone und des Bundes die massgeblichen Richtlinien für die Bearbeitung erteilen zu können. Wir werden auch die Frage einer verbesserten parlamentarischen Kon- trolle des Staatsschutzes mit Ihnen unvoreingenommen prü- fen.
Damit komme ich zu jenem Thema, das in letzter Zeit in den Medien am meisten Aufsehen erregt hat: die Registratur der Bundespolizei. Ich wiederhole hier nochmals, dass ich das Konzept dieser Mischregistratur für unzweckmässig und seine Handhabung teilweise für dilettantisch halte und deshalb eine rasche Aenderung vornehmen werde. Es sind Vorgänge ein- getragen, die nicht in eine solche Registratur gehören, und es haben sich auch Bemerkungen eingeschlichen, die ich nicht akzeptiere. Das ist aber kein Grund, die ganze Registratur zu vernichten, denn sie ist auch das Instrument einer effizienten und oft notwendigen internationalen Zusammenarbeit gegen Terrorismus und zur Spionageabwehr.
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Vorkommnisse im EJPD
Wichtig ist vielmehr, dass die notwendige Reform rasch reali- siert werden kann und durch die Behandlung der Flut von Aus- kunftsbegehren die Schaffung einer zweckmässigen neuen Registratur nicht übermässig verzögert wird. Ich sichere Ihnen zu, dass bei der bevorstehenden Automatisierung der Daten- sammlung nach strengeren Kriterien vorgegangen wird, dass die Qualität vorhandener Informationen geprüft wird und viele bisherige Informationen nicht übernommen werden. Es wird strengere Kriterien für die Datenerfassung geben; veraltete, überholte und belanglose Einträge werden nicht übernom- men beziehungsweise die Person in der Registratur gar nicht mehr geführt.
Der verbesserte Datenschutz stellt sicher, dass nicht in unnöti- ger und unverhältnismässiger Weise in die Persönlichkeits- sphäre der Betroffenen eingegriffen wird. Eine strikte Laufzeit- kontrolle muss dafür sorgen, dass nichtbestätigte Einträge nach einer bestimmten Zeit eliminiert werden, ausser es sei ein formelles gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren ange- laufen. Für die Festlegung der Aufgaben des Systems und der Rechte der Betroffenen wird Anfang nächsten Jahres eine Uebergangsordnung bis zum Inkrafttreten des neuen Daten- schutzgesetzes erlassen.
Bezüglich der Auskunftserteilung über die bestehenden Fi- chen habe ich die Bundesanwaltschaft angewiesen, allen Aus- kunftsuchenden innert drei bis vier Wochen nach Eingang ih- res Gesuches eine vorläufige Antwort zu erteilen. Darin wird mitgeteilt, ob der Anfragende in den Fichen verzeichnet ist oder nicht. Falls bei der Bundespolizei eine Fiche besteht, wird dem Betroffenen nach Massgabe der Datenschutzrichtlinien von 1981 für die Bearbeitung von Personendaten in der Bun- desverwaltung Einsicht in die jeweilige Karteikarte gewährt, soweit nicht überwiegende öffentliche Interessen des Staats- schutzes oder überwiegende schutzwürdige Interessen Drit- ter entgegenstehen. Ist der Empfänger von der Auskunft nicht befriedigt, kann er an den Ombudsmann alt Bundesgerichts- präsident Arthur Haefliger gelangen.
Die bisherigen Mängel bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und insbesondere des Drogenhandels sind un- bestritten. Der Bundesrat hat hier rasch gehandelt und das rechtliche Abwehrdispositiv durch die von Ihnen letzte Woche einstimmig angenommenen neuen Strafnormen über Geld- wäscherei und die Sorgfaltspflicht bei Finanzgeschäften we- sentlich verbessert.
Durch die angekündigte Revision der Normen über die Einzie- hung von Geldern krimineller Herkunft und die Schaffung ei- ner Norm über das organisierte Verbrechen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches werden wir weitere Instrumente der Verbrechensbekämpfung schaffen. Der Bundesrat hat so- dann die für die Zentralstelle für die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels bewilligten Stellen wesentlich aufgestockt und so die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Bundes- stelle die ihr übertragenen Aufgaben der internationalen und interkantonalen Koordination der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels tatsächlich und effizient erfüllen kann.
Ich komme zum Schluss. Die Vorkommnisse im Zusammen- hang mit dem Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp haben in unserem Volk viel Misstrauen geweckt und unseren Staat in eine eigentliche Vertrauenskrise gestürzt. Die vom Bundesrat und Parlament getroffenen Massnahmen zeigen indes, dass unser Staat auch in schwierigen und emotionell angeheizten Situationen über jene Verfahren verfügt, die zur Abklärung der Vorgänge und als Basis für darauf folgende politische Ent- scheide notwendig sind.
Unser Rechtsstaat hat sich in dieser schwierigen Situation be- währt. Der Bericht Ihrer Kommission hat die schwersten Vor- würfe, die Bundesbehörden seien vom organisierten Verbre- chen unterwandert und Beamte protegierten Kriminelle, voll- ständig entkräftet. Andererseits hat er Fehler, Schwachstellen und Missstände zu Tage gefördert, die der Bundesrat rasch und in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Parlament be- heben will.
Die Klärung all dieser Vorgänge durch Ihre Kommission und die rasche Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bilden nach Meinung des Bundesrates den Boden, auf dem auch wieder neues Vertrauen in unsere Behörden und in unsere
Verwaltung wachsen kann. Der Bundesrat ist gewillt, diese Chance mit Ihnen zusammen zu nutzen. (Beifall)
Günter: Die Aufgabe der Puk war sicher nicht leicht, und die Aufgabe der Mitglieder war relativ delikat. Dass der Bericht ein- stimmig herausgekommen ist, begrüssen wir. Dass die Vor- schläge am Schluss einstimmig angenommen wurden, ist ausserordentlich wichtig. Unsere Fraktion unterstützt diese Vorschläge, wird allerdings ergänzende Vorschläge einrei- chen.
Der Bericht umfasst im Grunde genommen zwei Teile. Der er- ste Teil ist ein Sittengemälde. Es ist wichtig, dass dieses Sitten- gemälde von möglichst vielen Leuten selbst gelesen wird, denn nur dann kann man sich ein richtiges Bild machen. Es zeigt das Bild von Frau Kopp, es zeigt, wie sie unter dem Druck ihrer persönlichen Geschichte, ihrer Familiengeschichte, ver- heiratet mit einem zwielichtigen Mann, unter einen enormen Druck geriet, die Fiktion aufrechtzuerhalten, sie sei in berufli- cher, geschäftlicher, politischer Hinsicht völlig unabhängig von ihrem Mann, mit dem sie zwar das Bett teilt, nicht aber die Probleme, die beide beschäftigen. Wir alle hier haben diese Fiktion geglaubt oder zumindest zu glauben versucht. Die Me- dien haben diese Fiktion ebenfalls brav rapportiert und auf- rechterhalten.
Dabei war die zwielichtige Figur des Hans W. Kopp bereits seit langem bekannt. Daher tragen in diesem Bereich auch wir als Wahlgremium einen Teil der Verantwortung für die Umstände, welche zum Sturz der ersten Frau im Bundesrat geführt haben. Diese Probleme hätten wir vorhersehen müssen, sobald wir wussten, dass der Ehepartner eines Mitgliedes der Landes- regierung nicht über alle Zweifel erhaben ist.
Ich gestatte mir diesen Exkurs, weil es der Puk von ihrem Auf- trag her nicht möglich war, die Person von Hans W. Kopp rich- tig zu «würdigen». Aber die Puk konnte zumindest die Ereig- nisse in den Monaten vor dem Sturz genau nachzeichnen. Wer den Bericht zusammenhängend liest, ist immer wieder er- schüttert über das Gemälde, das hier entsteht: wie konspiriert, abgesprochen, manipuliert und zuletzt auch gelogen wurde. Man ist erschüttert, wenn man liest, wie zuletzt die Schuld auf eine Mitarbeiterin abgewälzt werden sollte, um doch noch der Verantwortung zu entgehen.
Der zweite Teil des Berichtes behandelt die Missstände bei der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei, die Einseitigkeit des Blickes rechts-links, den Dilettantismus und das Setzen falscher Prioritäten. Die Liste der bedenklich stimmenden Feststellungen ist lang.
Es beginnt damit, dass unser Nachrichtendienst - auch in den Kantonen - mit Figuren wie Shakarchi zusammenarbeitete. Es geht weiter damit, dass harmlose Ostreisende einvernommen werden, auf der anderen Seite aus Bulgarien, aus Sofia, täg- lich Kuriere einreisen mit Koffern voll Geld, offenbar ohne Pro- bleme, und zwar auch aus einem Ostland, noch einem ein- schlägig bekannten, wenn man sich in Geheimdienstkreisen etwas umhört. Leute mit libanesischem Pass, mit Wohnsitz in einem Hotel in Sofia, bekommen völlig problemlos Visa, nur weil sie gute Swissair-Kunden sind und weil es unserem Land vielleicht etwas Geld einbringt. Der andere, der Ostreisende, der in die DDR reist, wird dann von der Bundesanwaltschaft verhört respektive befragt.
Die Drogenbekämpfung liegt so darnieder, dass die DEA un- sere Aufgaben übernehmen muss. Die DEA ist die amerikani- sche Drogenbekämpfungsbehörde, die in gewissen Berei- chen funktioniert wie ein Geheimdienst. Wenn die Schweizer Botschaft in Südamerika uns Informanten nennt, die über den Kokaintransport in die Schweiz berichten könnten, sagt die Bundesanwaltschaft unserer eigenen Botschaft: Nein, das wollen wir nicht wissen, meldet das lieber der amerikanischen Botschaft bei euch zuhanden der DEA. Hier haben wir doch ei- nen Teil unserer Souveränität aufgegeben!
Wenn eine Berufsorganisation vor den Botschaften der Ameri- kaner und der Russen gegen Atomtests protestiert und die beiden Nationen bittet, die Atomtests aufzugeben, und dann steht in der Registratur der Bundesanwaltschaft einfach, es habe eine Demonstration vor der amerikanischen Botschaft
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stattgefunden: Da hat man die Einäugigkeit auch noch schrift- lich dokumentiert.
Wenn der berüchtigte Herr Musullulu wegen fehlender An- gabe eines Waffenkalibers bei Verdacht auf Waffenhandel trotz ausdrücklichem Wunsch der Interpol nicht verhaftet wird, wenn wegen dieser Trölerei einer der bekannten und berüch- tigten Waffen- und Drogenhändler einfach aus der Schweiz verschwinden kann und bis heute nicht verhaftet werden konnte, wenn uns zum waffenkaufenden Klaus Barbie, dem Schlächter von Lyon, nichts weiter einfällt als eine Weghalte- verfügung, ist das unerträglich!
Im Bereich des Staatsschutzes schliessen Beamte Geheim- verträge ab, die nicht einmal der Bundesrat genehmigen muss - Herr Bundesrat Koller hat in seinem schriftlichen Bericht dar- auf hingewiesen. Das ist ein Skandal. Neuerdings schliesst der Bundesrat nun offenbar diese Verträge, aber die aussen- politische Kommission hat sie noch nie gesehen.
Nach Einsicht in einen dieser Verträge kann ich nur sagen: Es wäre ausserordentlich dringend, dass sich die aussenpoliti- sche Kommission einmal um diese Dinge kümmern würde. Da ist nun tatsächlich der Ruf unseres Landes direkt betroffen, und ich sehe nicht ein, warum das Parlament in derart heiklen Bereichen ausgeschaltet werden muss.
Im Wissen um all das hat der Bundesrat bei der Veröffentli- chung des Berichtes ein Communiqué herausgegeben. Darin hält er fest, dass man zwar Schwachstellen und Fehler festge- stellt habe. Diese stünden aber in keinem Verhältnis zu den schweren Vorwürfen, die zur Einsetzung der Puk führten.
Herr Bundesrat Koller hat dieses Bild heute etwas korrigiert. Mir macht Sorgen, wenn ich feststelle, dass der Bundesrat diese Beurteilung erst unter dem Druck der Oeffentlichkeit re- vidiert und jetzt zugibt, es sei doch etwas mehr schiefgelaufen. Ich frage mich, wie seine innere Haltung effektiv ist.
Wenn fundamentale Bürgerrechte missachtet, wenn falsche Prioritäten gesetzt werden im Staatsschutz - mit dessen Hilfe wir unseren Staat vor Bedrohungen schützen sollten -, wenn Fehlleistungen auch im Bereich des Nachrichtendienstes dazu kommen, wenn Lücken bestehen, die unser Land zu ei- nem Tummelplatz für ausländische Geheimdienste werden lassen, dann fragt man sich: Was braucht es noch für Miss- stände, bis der Bundesrat sie als schwerwiegend qualifiziert? Die Puk hat Ihnen Vorschläge unterbreitet. Zu einem Bereich hat sie geschwiegen, und dazu möchte ich etwas sagen: Es handelt sich um die Haltung des Bundesrates. Aus nahelie- genden Gründen ist dort der Bericht etwas vage.
Der Bundesrat - diese Auffassung vertritt die LdU/EVP-Frak- tion - trägt einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die Missstände in Bundesanwaltschaft und Bundespolizei. Da geht es nicht nur um einen Fall Kopp. Da geht es auch um ei- nen Fall Friedrich und um einen Fall Furgler. Zudem hat jeder Bundesrat die Quartalsberichte über die Lage der Schweiz er- halten. Sie sind zwar nicht so dilettantisch, aber die Einäugig- keit sieht man auch dort auf den ersten Blick. Es braucht eine Lektüre von fünf Minuten, und jeder Bundesrat hätte sehen müssen, wes Geistes Kind die Leute in der Bundesanwalt- schaft sind. Es ist schlicht unverständlich, dass über viele Jahre gar nichts unternommen wurde. Der Bundesrat muss ei- nen Teil der Verantwortung für diese Missstände übernehmen. Ich stelle fest, dass heute endlich anerkannt wird, dass festge- legt werden muss, wer unser Staatsfeind ist, was der Staats- schutz unternehmen muss und was die Aufgabe des Bundes- rates ist. Man hat uns versprochen, dass man das jetzt tun will. Bis jetzt hat man es nicht getan.
Der Bundesrat ist während der Kopp-Krise geschleudert. Es wurde heute dargelegt, wie gut das Krisenmanagement funk- tioniert habe. Meiner Ansicht nach funktionierte es nicht. Bun- desanwalt Gerber hat nicht gewusst, zu wem er gehen soll, als er Probleme hatte wegen der Rolle von Frau Kopp. Er ist dann zu Bundesrat Koller gegangen, dem Stellvertreter von Frau Kopp, als sie noch im Amt war. Unserer Ansicht nach war das nicht richtig, die Anlaufstelle wäre der Bundespräsident gewe- sen.
Der Bundesrat muss jetzt für zukünftige Ereignisse klar fest- legen, wie das gehen soll. Wo soll ein Chefbeamter hingehen, wenn sein Chef befangen ist, wenn er in den Ausstand treten
sollte oder wenn sonst ein Ereignis eintritt, das den Beamten in einen Loyalitätskonflikt bringt? Wir sind der Meinung, diese Anlaufstelle müsste der Bundespräsident sein.
Der Bundespräsident müsste in einer Krise auch handeln, bis das Kollegium zusammentritt und Beschluss fassen kann. Dieses Vorgehen müsste genau geregelt sein. Heute ist es nicht geregelt.
Unsere Fraktion kommt zu zehn Schlüssen:
Prioritär ist, das organisierte Verbrechen in der Schweiz besser zu bekämpfen.
Dazu ist die Umgestaltung der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei zu einem Apparat nötig, der unsere Rechte in diesem Lande schützt - das wäre nämlich seine Aufgabe - und das Verbrechen bekämpft. Das ist eine Dauer- aufgabe, und wir zweifeln daran, ob sie mit der heutigen Struktur und mit dem heutigen Personalbestand gelöst wer- den kann.
Diese Umgestaltung wird sicher nur möglich sein, wenn man das Vorgehen genau kontrolliert; das bedingt eine parla- mentarische Kontrolle.
Der Staatsschutz muss vom Bundesrat inhaltlich definiert und periodisch revidiert werden.
Die korrekte Handhabung des Datenschutzes muss ge- währleistet werden. Die Umstellung auf Computer, die uns jetzt eben angekündigt worden ist, beruhigt mich überhaupt nicht, denn wenn nicht kontrolliert wird, ist mit dem Compu- ter die Missbrauchsmöglichkeit noch viel besser: der Dilettan- tismus wird zwar ausgeschaltet, aber die Denkart, die dahin- ter steht, womöglich nicht. Das macht mir noch mehr Angst. Also im Zweifelsfall lieber ein Staatsschutz, der dilettantisch und falsch arbeitet als ein Staatsschutz, der falsch und be- rufsmässig arbeitet, das wäre nämlich noch schlimmer.
Die Sicherheitsüberprüfungen für Dritte müssen aufhören.
Die Betroffenen müssen Einsicht in die gespeicherten Daten haben. Dazu, hoffen wir, kommt es jetzt.
Die Stellung des Bundespräsidenten - das habe ich Ihnen erläutert - muss neu definiert werden.
Im Bereich Drogenschutz ist das Ziel die Wiederherstel- lung der staatlichen Souveränität: Soviel Drogenbekämp- fung, wie wir wollen, machen wir gefälligst selber. Das ist nicht die Aufgabe der Amerikaner - weil wir zu faul sind, weil die Polizei denkt, so gehe es einfacher, oder weil wir nicht genügend Geld bewilligen wollen. Wir sagen, wieviel bekämpft wird, und ziehen es selbst durch.
Es muss eine neue Drogenpolitik her. Die bisherige Dro- genpolitik hat zu nichts anderem geführt als zu einer Zu- nahme der Süchtigen und zu einer finanziellen Alimentierung des organisierten Verbrechen im Drogenbereich.
Die LdU/EVP-Fraktion unterstützt die Puk-Vorschläge. Um diese Ziele zu erreichen, schlagen wir Ihnen noch drei wei- tere Massnahmen vor:
die Annahme der Motion Jaeger, die eine Neugestaltung der Bundesanwaltschaft vorschlägt;
die Wahl des Bundesanwaltes durch die Bundesversamm- lung - ein Vorschlag, der früher schon gemacht worden ist, der aber heute von brennender Aktualität ist -;
als Wichtigstes die Einsetzung einer Ueberwachungskom- mission dieses Parlamentes. Diese soll den Nachrichten- dienst und die Bundesanwaltschaft, vor allem den Staats- schutz, überwachen. Es geht um eine Feuermelderfunktion. Wir schlagen Ihnen vor, von jeder Fraktion ein vertrauenswür- diges Mitglied abzudelegieren.
Diese politische Kontrolle ist unbedingt nötig. Andere Demo- kratien rund um uns herum haben ähnliche Sicherungen seit langem eingeführt.
Dieser Vorstoss steht nicht im Gegensatz zum Vorschlag der Puk, die Ihnen vorschlägt, die GPK für Sonderfälle mit Sondervollmachten auszustatten: das ist der Brandlöscher. Die GPK muss die Möglichkeit erhalten, sich in speziellen Fällen zusammenzutun und in Geheimbereichen Inspektio- nen vorzunehmen. Unsere Vorschläge sind aber als Ergän- zung zu den Vorschlägen der Puk zu erachten.
Noch eine Anregung an unsere Juristen: Wir glauben, dass wir überlegen sollten, ob wir eine Kronzeugenregelung einfüh- ren müssen. Wenn Sie das organisierte Verbrechen bekämp-
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Vorkommnisse im EJPD
fen wollen, müssen Sie die Möglichkeit erhalten, jemanden aussagen zu lassen, ohne dass er sich belastet.
Die Puk hat in zwei, drei Fällen erlebt, dass Leute nicht aussa- gen konnten oder wollten, weil sie sich mit einer Aussage bela- stet hätten. Dabei ging es immer um das organisierte Verbre- chen.
Ich fürchte, dass wir hier zu der Regelung kommen müssen, dass wir diese Leute aussagen lassen müssen, ohne dass sie sich belasten, wenn wir das organisierte Verbrechen wirklich bekämpfen wollen. Auch hier müssten wir uns, vielleicht im Bereich der Gesetzgebung, neue Instrumente geben und neue Wege evaluieren.
M. Darbellay: Nous avons à discuter aujourd'hui d'un impor- tant rapport établi avec sérieux et il est peut-être utile, au début de cette discussion, de rappeler la tâche qui avait été confiée à la commission et qui est, par la même occasion, l'objet de la discussion de ce jour.
La commission devait mener une enquête sur la manière dont a été dirigé le Département fédéral de justice et police, spécia- lement l'année dernière, lors des événements qui ont amené à la démission de Mme Kopp. Il devait ensuite élucider les acti- vités des autorités et des divers services en ce qui concerne la lutte contre l'argent sale, contre le commerce de drogue et contre le crime organisé. En troisième lieu, il avait à relever les défauts éventuels de notre organisation politique et à propo- ser les améliorations à apporter. Or, bizarrement, si l'on se réfère à une certaine presse et à certains groupes extrémistes, il semble que l'on aurait tendance aujourd'hui à se tromper de cible. A l'occasion, M. Koller, conseiller fédéral, a été très large- ment pris à partie; on est même allé absurdement jusqu'à de- mander sa tête. On pouvait craindre que, dans le Parlement, on imite cette attitude et certains comportements lors de l'heure des questions de lundi soir pouvaient attiser ces crain- tes. J'avais l'intention de faire une déclaration ici à ce propos, mais j'y renonce puisque l'élection qui a été accordée tout à l'heure par cette assemblée à M. Koller, conseiller fédéral, comme président de la Confédération, montre très largement la confiance qui lui est faite et qui est de nature à éliminer, à faire oublier tous les autres incidents. Cette confiance est d'ail- leurs largement méritée et le rapport que nous avons à étudier nous le rappelle. M. Koller a toujours agi avec rapidité et dis- crétion.
C'est le 11 décembre que M. Gerber l'informe, en qualité de remplaçant du chef du Département fédéral de justice et po- lice, des indiscrétions commises dans ce département. M. Gerber se récuse et, le lendemain déjà, le Conseil fédéral, avant la démission de Mme Kopp, sur proposition de M. Koller, désigne M. Hungerbühler comme procureur extraordinaire pour cette affaire. Dans le rapport des 10 et 11 janvier, de la main de ce même M. Hungerbühler, pour la première fois, l'on apprend l'existence du deuxième coup de téléphone. Réac- tion immédiate avant la deuxième démission: M. Haefliger est chargé de mener une enquête administrative. Le 28 février, il dépose son rapport intermédiaire et le 5 mars déjà - à ce mo- ment-là M. Koller est titulaire du Département fédéral de justice et police - le Conseil fédéral prend les dispositions nécessai- res. Il remet le rapport intermédiaire à la Commission d'en- quête parlementaire et il ouvre une enquête disciplinaire contre M. Gerber. Cette célérité exemplaire est digne d'être re- levée. M. Koller a, en outre, toujours agi dans le respect des personnes et de leurs droits, ne prenant les décisions qui s'im- posent qu'au moment où l'on sait exactement à quoi s'en tenir, quels sont les reproches que l'on peut faire aux personnes concernées. Son souci constant - il vient de le répéter - a été de maintenir la confiance ou, plutôt, de recréer la confiance ébranlée, dans nos institutions et dans nos autorités. Au- jourd'hui, nous devons avoir, quant à nous, exactement le même souci. C'est le but même de la Commission d'enquête parlementaire, c'est pour cela que nous l'avons désignée.
Je me permets d'ajouter ici mes félicitations à celles qui vien- nent d'être adressées à l'égard du président et de l'ensemble de la commission pour l'excellent travail qui a été fait. Le rap- port est clair, simple, sans complaisance mais il témoigne éga- lement d'une certaine retenue. On l'a déjà relevé.
Certains faits nous apparaissent sous la lumière la plus crue. Nous aurons l'occasion d'y revenir ultérieurement, de nom- breux orateurs s'exprimeront là-dessus. Mais il me tient à coeur de relever certains faits spécialement marquants: par exemple, le comportement de Mme Kopp, spécialement vis-à-vis de ses collaborateurs et de sa collaboratrice person- nelle. Les constructions imaginées pour essayer de se discul- per ont vraiment de la peine à passer et nous sommes surpris de sa manière de retenir la vérité. Nous constatons par contre avec plaisir que M. Kopp n'est pas le huitième conseiller fédéral que certains annonçaient. Nous devons toutefois rele- ver le rôle qu'il a joué, un rôle certain, un rôle important et un rôle - je crois qu'il faut le dire - néfaste, qui a conduit Mme Kopp à sa démission.
Le Ministère public nous inquiète également. La désinvolture avec laquelle il s'est occupé d'enquêter sur les sources d'ar- gent sale, avec laquelle il s'est occupé des problèmes de dro- gue, des dénonciations qu'il aurait pu faire, de la collaboration avec les cantons qu'il aurait pu établir et qu'il n'a pas toujours eue. Nous sommes frappés par le déséquilibre qui existe entre la lutte contre le crime organisé, dont on a fait assez peu cas, et la protection de l'Etat. Nous sommes frappés également de la possibilité qui a été accordée à certaines personnes d'abu- ser de nos institutions, par exemple, par le fait d'accords fis- caux, et même de nos autorités par le fait de certaines invita- tions. L'imbrication, on l'a déjà dit, des diverses fonctions du Ministère public, qui doit être l'accusateur public, en même temps que le premier responsable de la police politique et le chef de la police judiciaire, pose un certain nombre de pro- blèmes. Il faudra y remédier.
Nous sommes également frappés par la collecte d'informa- tions de la Police fédérale dont on nous dit qu'elles sont par- fois anodines, inutiles, voire inexactes. Elle porte un discrédit sur une institution qui est nécessaire, qui est absolument indis- pensable à la sécurité de notre Etat. Nous constatons cepen- dant aussi, avec plaisir, que l'ensemble de nos institutions n'est pas remise en question. Nos institutions fonctionnent et elles ont fonctionné, même au moment où l'on a pu déplorer ces événements. Ce que nous vivons n'est pas une crise du régime, cela a été une crise des personnes. Il faut constater - on vient de le faire - que le Parlement, que le Conseil fédéral ont leurs responsabilités à prendre. Ils n'ont pas toujours exercé, ils n'ont pas toujours eu en main les moyens d'exercer le contrôle qui leur est attribué par la constitution et par les lois. Nous traitons des événements qui se sont produits sous la res- ponsabilité de Mme Kopp au sein du Département fédéral de justice et police. Nous n'avons pas à refaire toute l'histoire, mais nous devons nous préoccuper aujourd'hui de prendre les dispositions pour éviter des situations semblables. Les faits douloureux qui se sont produits ne doivent pas pouvoir se reproduire. Ces responsabilités, nous parlementaires, nous devons les assumer, elles se situent à plusieurs niveaux. Il y a d'abord le problème des élections et, pour le Conseil fédéral, le problème des nominations. On l'a vu, il n'est pas indifférent de s'occuper ou non de l'entourage de la personne à élire ou à nommer. On a vu à plusieurs reprises l'infuence qu'il pouvait avoir sur le comportement des personnes assumant de gran- des responsabilités. Leçon pour ceux qui choisissent: avoir le souci de tenir compte également de l'entourage et leçon aussi - il faut le dire - pour l'entourage: avoir le souci du respect de la fonction de celui qui est concerné. Nous avons à nous occu- per également des lois, des règlements, de l'organisation. Toute une série de propositions sont faites. Le groupe démo- crate-chrétien y souscrit et nous pensons que, par cette initia- tive parlementaire, par ces motions, par ces postulats, on peut apporter de sérieuses améliorations à l'organisation en place. Nous constatons, en outre, que certaines dispositions ont déjà été prises, de manière à rétablir la confiance du peuple. C'est ainsi que cette session, nous avons déjà pu nous prononcer sur les problèmes de blanchissage d'argent sale. Le Conseil fédéral a agi avec célérité et nous avons suivi très rapidement. Nous avons pris connaissance, avec plaisir - et Monsieur le conseiller fédéral vient de nous le rappeler - du communiqué qui a été publié hier, donnant à chaque personne concernée, la possibilité de savoir si elle est inscrite ou non sur fiche et la
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possibilité de consulter, moyennant l'application de certains principes, ces mêmes fiches. Nous avons également appris avec satisfaction la nomination de l'ombudsman, personne, en laquelle nous avons pleine confiance. N'oublions pas dans ces dispositions la responsabilité que nous avons vis-à-vis de tous les fonctionnaires, des hauts fonctionnaires en particulier. Ils exercent une charge difficile et le rapport montre que la plupart d'entre eux méritent notre confiance. Il ne s'agit pas de tirer à vue d'un côté ou de l'autre. Dès qu'un soupçon est adressé à l'égard d'une personne, on demande facilement sa tête. Ce n'est pas notre manière de travailler. Nous devons agir dans le respect des personnes, dans le respect de leurs droits et au moment où certains soupçons apparaissent, il s'agit de prendre les dispositions nécessaires pour faire toute la vérité et c'est seulement à ce moment-là que nous pouvons établir les mesures définiti- ves.
Nous avons commencé ce débat dans la sérénité, je pense que dans notre souci de rétablir la confiance du peuple dans ses institutions et dans ses autorités, celle-ci peut jouer ici un grand rôle. Au nom du groupe démocratique-chrétien, je vous invite à cette sérénité.
Früh: Die freisinnige Fraktion dankt der Kommission für den Bericht. Die Kommission hat rasch und gründlich gearbeitet und sich auf die wesentlichen Probleme konzentriert. Es war ihre Aufgabe, den Vorwürfen gegen Elisabeth Kopp und ihr Departement nachzugehen und allfällige Missstände aufzu- zeigen. Es konnte nicht darum gehen, auch all das festzuhal- ten, was sich in den untersuchten Bereichen vollkommen ord- nungsgemäss abwickelt. Es gilt festzuhalten, dass wir eine gute Verwaltung haben und unser demokratisches System spielt - das ist zu betonen -, ohne dass wir die aufgezeigten Fehler und Schwachstellen herunterspielen wollen.
Auch Herr Bundespräsident Koller hat darauf hingewiesen. Die FDP-Fraktion dankt auch dem Bundesrat für seine aktive Mitwirkung. Mit seinen Aufträgen an die Herren Hungerbühler und Haefliger, beide bekannt als namhafte Juristen, hat er von sich aus Wesentliches zur Aufklärung von Sachverhalten bei- getragen und damit das Funktionieren unseres Rechtsstaates gerade in einer Krisensituation bewiesen.
Betont sei, dass die Vertreter der Freisinnigen Partei in allen In- stanzen stets vorbehaltlos zu allen Abklärungen Hand gebo- ten und nie Rücksicht darauf genommen haben, dass sich die Untersuchungen zum Teil gegen Spitzenleute ihrer Partei ge- richtet haben.
Was das persönliche Verhalten von Frau Kopp in der kriti- schen Phase nach dem 9. November 1988 betrifft, ist das Urteil der Kommission hart, aber gerecht ausgefallen. Ihr Verhalten gegenüber ihren Mitarbeitern, dem Bundesrat, der Oeffent- lichkeit, aber auch gegenüber ihren Parteikollegen bezüglich dieser Indiskretion ist unverständlich und leider noch gravie- render, als wir ohnehin befürchtet hatten. Laut Bericht wussten bereits in der ersten Novemberhälfte zirka zehn Personen von dem Hinweis. Dennoch hat Elisabeth Kopp, trotz der offen- sichtlich unhaltbaren Situation, weder ihren Parteikollegen im Bundesrat noch jemanden aus unserer Fraktion orientiert. Sie hat im Gegenteil entsprechende Fragen unseres Fraktions- präsidenten verneint.
Es ist offensichtlich, dass Frau Kopp und ihr nächstes und nä- heres Umfeld die Tatsachen uns allen gegenüber systema- tisch verheimlicht und heruntergespielt haben, um die Wahl ins Vizepräsidium des Bundesrates nicht zu gefährden. Wir bedauern diese Vorfälle wie alle in diesem Saal. Die politi- schen Konsequenzen wurden gezogen.
Die juristische Beurteilung, ob das Telefongespräch als Amts- geheimnisverletzung zu betrachten ist, ist vom Bundesgericht vorzunehmen. Unabhängig davon, was aus dem richterlichen Verfahren als Urteil resultieren wird: Mehr bestraft als Frau Kopp ohnehin bestraft worden ist und durch den Puk-Bericht bestraft wird, mehr bestraft werden kann sie nicht. Nie zuvor in der Geschichte des Bundesstaates ist eine Magistratsperson innert kürzester Frist von derart lichten Höhen in derart tiefste Tiefen gefallen. Dennoch ist zu betonen, dass auch der Bericht Frau Kopp attestiert, «unserem Lande nach bestem Wissen
gedient und ihr Amt kompetent und umsichtig und mit Enga- gement geführt zu haben».
Weiter stellt die Puk fest: «Für ihre Fehler, die zu ihrem Rücktritt führten, hat sie die politische und rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Doch dürfen diese für eine gerechte Beurteilung nicht nur für sich allein betrachtet werden, sondern sind auch in ein Verhältnis zum geleisteten Einsatz zum Wohle unseres Landes zu setzen.»
Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Elisabeth Kopp wur- den schwerwiegende Vorwürfe an ihrer Amtsführung erhoben. So wurde behauptet, sie habe unter massgeblichem Einfluss aus Wirtschaftskreisen gehandelt. Man sprach sogar von ei- nem Schattenkabinett, das sie beraten habe.
Von verschiedener Seite wurde auch immer wieder behauptet, ihr Ehemann habe sehr starken Einfluss auf ihre Amtsführung ausgeübt. Die Puk ist diesen gravierenden Vorwürfen nach- gegangen und kommt zum Schluss, dass sie sich als nicht stichhaltig erweisen. Wohl hat die Puk Fehler und Schwach- stellen aufgezeigt, die aber in keinem Verhältnis zu den erho- benen Vorwürfen stehen. So trifft es unter anderem nicht zu, dass Frau Elisabeth Kopp die Schaffung eines Geldwäscherei- artikels verschleppt oder Akten vernichtet hat oder gar, wie ihr vorgeworfen wurde, selbst in Geldwäscherei verwickelt war. Die Puk stiess aber auf Fehler, auf Versäumnisse und Unzu- länglichkeiten in wichtigen Bereichen des Departementes. Im Zentrum der Vorwürfe steht, dass Bundesanwaltschaft und Bundespolizei sich teils von überholten Bedrohungsbildern leiten lassen und diese den neuen Erscheinungsformen des internationalen Verbrechens, beim Drogen- und Waffenhan- del und beim Auftauchen rechtsextremistischer Umtriebe, nicht angepasst haben.
In diesem Zusammenhang wird auch die mehr als fragwür- dige Praxis der Führung der zentralen Registratur der Bundes- polizei bemängelt. Dieser Kritik schliesst sich die FDP-Fraktion an. Die politische Verantwortung dafür tragen allerdings seit Jahrzehnten der Bundesrat und mit ihm wir, das Parlament. Auch die laufende Ueberprüfung und Anpassung des Bedro- hungsbildes und der Konzeption des Staatsschutzes sind nicht Aufgaben allein von Bundesanwaltschaft und Bundes- polizei.
Dass der Staatsschutz nicht ohne polizeiliche Recherchen und eine entsprechende Dokumentation auskommt, liegt auf der Hand. Was sich aber auf der Verwaltungsebene der Bun- desanwaltschaft abgespielt hat, gehört mindestens teilweise in den Bereich von Uebertreibungen bis hin zu Dilettantismus. Der Vorsteher des EJPD hat denn auch vergangene Woche mitgeteilt, dass die Registratur der Bundespolizei zum Teil stümperhaft angelegt sei und dass Verbesserungen bereits eingeleitet worden seien. Herr Bundesrat Koller hat diesbe- zügliche Versprechungen ja heute morgen auch abgegeben. Die Kritik darf allerdings auch nicht einfach pauschal erhoben werden, denn in verschiedener Hinsicht hat die Bundespolizei gut gearbeitet. Es ist im übrigen erstaunlich, dass die Sub- kommission der GPK, die vor zwei Jahren eben diesen Dienst- zweig untersucht hat, den nun beanstandeten Missständen nicht schon damals Einhalt geboten hat.
Im Lichte der Feststellungen der Puk zeigt sich, dass schon früher etwelche Beamte ohne Schaden für dringendere Auf- gaben - namentlich für die Bekämpfung des Drogenhandels - hätten versetzt werden können.
Schliesslich geht es darum, zu den einzelnen Vorschlägen der Puk Stellung zu nehmen. Mit einigen wenigen Vorbehalten, denen bei der vorgesehenen Legiferierung Rechnung getra- gen werden kann, stimmt unsere Fraktion grossmehrheitlich den Anträgen der Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion zu. Wir unterstützen die Absicht des Bundesrates, die not- wendigen Verbesserungen und Reorganisationen speditiv an die Hand zu nehmen.
M. Petitpierre: J'enchaîne en langue française, comme por- te-parole de mon groupe, sur ce que vient de dire M. Früh et j'aimerais mettre en évidence quelques autres enseignements que nous tirons du rapport que vous connaissez.
En ce qui concerne l'administration et ses membres, celle du Minitère public en particulier, il faut savoir distinguer d'une
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part, entre la critique objective des comportements jugés in- adaptés aux circonstances et à l'évolution, et d'autre part, la recherche des griefs individuels ainsi que des responsabilités personnelles. Cette distinction s'impose à notre sens pour deux sortes de motifs: d'abord, les motifs qui relèvent de l'équité. On ne peut pas jeter la pierre à tous ceux qui ont, de bonne foi, suivi une routine, des pratiques qui n'étaient pas re- mises - à tort, mais c'est un autre problème - sérieusement en question par les différentes politiques et, parmi elles, je compte, naturellement, le Parlement. L'équité nous oblige également à éviter la brutalité d'un jugement d'ensemble sur ceux qui ont servi et servent au sein du Ministère public comme si tout ce qui s'y est fait et tout ce qui s'y fait devait être marqué d'une même réprobation. L'équité nous oblige au contraire à reconnaître le succès de nombre d'actions pleine- ment réussies et le sérieux et les compétences de ceux qui les ont accomplies.
Deuxième série de motifs: les motifs liés au souci de l'effica- cité, à la volonté de corriger les défauts constatés. Les insuffi- sances relevées dans l'activité du Ministère public ont leur source dans un état d'esprit, dans des habitudes figées qui ont empêché l'adaptation en temps utile des principes de l'action. Il serait dangereux pour l'avenir de se contenter aujourd'hui de parler d'une crise. Les crises sont faites pour passer, au risque qu'en définitive rien n'ait vraiment changé. Il serait, pour les mêmes motifs, dangereux de désigner des victimes expiatoi- res que l'on sacrifierait à l'esprit du moment. Il faut au contraire prendre la peine de voir ce qui, au-delà de telle ou telle per- sonne, a compromis le bon fonctionnement du Ministère pu- blic.
Deux éléments sont prépondérants. Le premier: tout orga- nisme insuffisamment contrôlé est menacé de ne pas savoir s'adapter aux changements, de ne pas s'autocorriger. Le sen- timent que le secret pourrait toujours être opposé aux investi- gations trop poussées a dû jouer un rôle négatif dans ce sens, tandis que l'autorité politique, gouvernement et Parlement, montrait singulièrement peu de curiosité et peu d'insistance à exercer sa fonction de surveillance.
Un deuxième élément s'y ajoute: la protection de l'Etat est de nature à donner à ceux qui s'y consacrent l'illusion que son caractère quasiment sacré les met, par définition, à côté, sinon au-dessus, des lois qui gouvernent le commun, que la no- blesse de la cause justifie a priori toutes les façons de faire. Ces dangers nécessairement liés à la protection de l'Etat ap- pellent d'autres précautions que quelques sanctions ou quel- ques changements à des postes de responsabilité. Ils récla- ment un changement de mentalité.
La protection de l'Etat est une nécessité que l'on ne peut con- tester. C'est la servir que de s'assurer que son champ soit suffi- samment ouvert, que les risques nouveaux soient reconnus à temps, qu'elle ne recoure pas à des moyens qui contrevien- nent aux règles de l'Etat démocratique qu'elle a pour première mission de renforcer et de sauvegarder. Il existe, on l'a dit tout à l'heure, une tension fertile entre les exigences de l'efficacité de la défense de l'Etat contre la criminalité, contre les dangers politiques, et les exigences de la légalité de l'action étatique et de la protection de la personnalité. Cette tension est fertile parce qu'elle oblige les agents de l'Etat à la sévérité sur les cri- tères de leurs décisions et de leurs actions et parce qu'elle contribue à prévenir les abus.
Aux craintes de ceux qui voient déjà compromises les activités de sécurité du Ministère public, aux critiques de ceux qui, à l'inverse, préconisent la suppression de ces activités au nom des droits de la personnalité, la réponse doit être la même: re- donnons à un contrôle politique suivi et au respect de règles juridiques reconnues leur pleine place! Cela ne remet pas en cause la nécessité de rassembler des informations qui peu- vent se révéler sans pertinence mais cela assure que, dans cette hypothèse, ces informations ne seront pas utilisées de façon nuisible. Si nous y parvenons, cela sera un des résultats positifs d'événements qui, pour beaucoup, resteraient sans cela marqués par l'amertume et la défiance.
Frau Bär: Vor zehn Monaten, bei Einsetzung der Puk, war mir klar, dass wir vor einer aufwendigen Arbeit stehen. Die Realität
und die politische Dimension haben die Vorstellungen aber rasch überholt. Die Untersuchungen wurden für mich zu ei- nem juristischen, zu einem realpolitischen und zu einem psy- chologischen Intensivkurs. Um so gespannter war ich auf die Reaktionen der Oeffentlichkeit und der Parlamentsmitglieder auf den Bericht.
Einige Schwachstellen und Fehler habe die Puk aufgedeckt, sagen die einen. Die andern sprechen von einem Skandal und denken dabei an die Bundespolizei. Für die grüne Fraktion stimmen beide Aussagen, aber beide zusammen genügen nicht.
National- und Ständerat und Bundesrat stehen vor einer der grossen Bewährungsproben seit Bestehen unseres Bundes- staates. Wir haben eine Vertrauenskrise. In weiten Teilen der Bevölkerung ist das Vertrauen in die staatlichen Institutionen nicht mehr vorhanden. Deshalb müssen wir von einer Krise des Staates sprechen. Die Situation nicht beschönigen zu wol- len, ist ein erster Schritt zu ihrer Bewältigung. Kein Krisen- bewusstsein entwickeln, hiesse die Krise verschärfen, ebenso wie das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Hauptbetroffe- nen bis zum heutigen Tage die Krise verschärft. Verharmlo- sende Sprachregelungen sind jetzt fehl am Platz.
Die Versuchung ist gross, nach dieser Debatte zur Tagesord- nung überzugehen. Den Fall Kopp als tragischen Einzelfall zu deklarieren und bei der Bundespolizei den Kopf des Chefs zu fordern, sind keine der Situation angepassten Reaktionen. Ja, hier kommt sogar der Verdacht auf, man bringe Personalopfer, um nichts Grundsätzliches ändern zu müssen.
Für die grüne Fraktion gilt heute mehr denn je, was wir im Ja- nuar bei Einsetzung der Puk festgehalten haben: Unser gan- zes politisches System steht auf dem Prüfstand, oder viel- mehr, es sitzt auf der Anklagebank. Die negativen Seiten des vielgerühmten geldsparenden Milizsystems sind offengelegt. Die enge Verflechtung von Politik und Wirtschaft, auf der unser Parlamentssystem basiert, kommt uns jetzt teuer zu stehen; ebenso die fehlende Kontrollkompetenz unseres Parlaments. Angeklagt sind Mentalitäten, ist die Arroganz der Macht, ein mangelndes Demokratieverständnis und ein Mangel an politi- scher Kultur. Nicht das Telefongespräch von Frau Kopp mit ih- rem Mann ist es, das uns erschreckt, es sind die Alltäglichkeit, die geltende Norm, die uns betroffen machen. Es sind die Wertmassstäbe, die auch in den höchsten politischen Behör- den als Richtschnur für Handeln oder für Nichthandeln gelten. Anders ausgedrückt: viel Geld, viel Ansehen und Vertrauen, viel Einfluss. Diese Richtschnur verbindet die beiden Teile des Puk-Berichtes, den Teil Rücktritt von Frau Kopp und den Teil Bundesanwaltschaft.
Eine - mit dem volkstümlichen Wort - Geld-stinkt-nicht-Menta- lität hat das politische Verhalten jahrelang mitgeprägt. Zum Beispiel das Abschliessen von Pauschalsteuerabkommen mit Leuten, die des Rauschgifthandels verdächtigt sind, zum Bei- spiel das Gewährenlassen von Firmen, die des Geldwaschens verdächtigt werden, zum Beispiel die zuvorkommende Be- handlung der Gebrüder Magharian bei der Uebergabe von ge- fälschten Banknoten durch Schweizer Banken, aber auch das Nichthinterfragen der Tätigkeiten von Hans W. Kopp durch die Partei seiner Frau - all dies entspringt dieser Haltung.
Wo aber solche Zustände zur politischen Norm gehören, muss nach Hans Saner von strukturellen Zerfallserscheinun- gen der Demokratie gesprochen werden, ja sogar von Kor- rumpiertheit des Staates: Korruption nicht im engen strafrecht- lichen Sinn und nicht als Verfehlung eines einzelnen Beamten zu seiner persönlichen Bereicherung, sondern als moralische Zerfallserscheinung, als Verletzung der politischen Kultur. Wenn Verantwortung für das Gemeinwohl nicht mehr das oberste Staatsprinzip ist, ist es für unsere Fraktion moralische Pflicht, hier Widerstand zu leisten.
Wie unerträglich, wie doppelbödig und zynisch ein Teil unse- rer Politik geworden ist, sehen wir drastisch zweihundert Meter von hier entfernt: Auf der Kleinen Schanze spielt sich das Dro- genelend von Bern ab. Weitere zweihundert Meter unterhalb des Schänzlis ist die Bundesanwaltschaft, die es bewusst un- terlässt, die Achillesferse des Drogenhandels zu treffen, näm- lich die Firmen, die des Waschens von Drogengeldern ver- dächtigt werden.
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Schwer wiegen die aufgedeckten Praktiken der politischen Polizei. Sie wiegen um so schwerer, weil niemand dafür die Verantwortung übernehmen wollte oder konnte, und sie wie- gen nochmals schwerer, weil der Chef oder die Chefin des EJPD und schlussendlich auch der Gesamtbundesrat für die Definition des Bedrohungsbildes unseres Landes verantwort- lich sind.
Die Vorwürfe der Puk treffen nicht nur Frau Kopp, sondern ebenso ihre Vorgänger und die Mitglieder des Bundesrates. Wenn die Theorie der Grundrechte und der politischen Frei- heitsrechte des Staates und die Grundrechtspraxis des Staats- schutzes dermassen auseinanderklaffen, muss der Gesamt- bundesrat dies verantworten.
Die politische Polizei hat während Jahren Leute und Organisa- tionen zu Staatsfeinden gestempelt, die mit demokratischen Mitteln in diesem Staate etwas verändern wollen. Unsere De- mokratie wird ausgerechnet von der Institution ausgehöhlt, die zu ihrem Schutze geschaffen wurde. Die strukturelle Macht entwickelt sich aufs Totalitäre hin, zeigt Mechanismen der Frei- heitszerstörung. Abgewehrt werden nicht rechtswidrige Me- thoden oder gar Gewalt - sonst wäre die Patriotische Front längst ein Begriff bei der Bundespolizei -, abgewehrt werden von der Mehrheitsmeinung abweichende Ideen. Für unsere Fraktion ist aber permanente Machtkritik eine Lebensgrund- lage des Rechtsstaates und der Demokratie.
Wenn der Bundesrat sagt, der Staatsschutz arbeite dilettan- tisch und habe ein Weltbild aus der Zeit des Kalten Krieges, dann ist das nur die halbe Wahrheit, und es ist verharmlosend. Die spezielle Zuwendung der politischen Polizei gilt Frauenor- ganisationen, Grünen, Linken, Armeekritischen und Friedens- organisationen. Weshalb, so frage ich Sie, fühlen sich die Ver- teidiger des Status quo bedroht durch Leute und Gruppierun- gen, die andere Werte in die Gesellschaft und in die Politik ein- bringen wollen? Offensichtlich haben wir nicht nur eine Armee gegen äussere Feinde, sondern es existiert auch ein Feindbild gegen innen, und auch dagegen wird gerüstet. Anfällig für eine solche Feindbildsuche und anfällig für Angst vor Verän- derungen sind meist jene Gesellschaften, die viel moralischer zu sein glauben, als sie sind.
Welches Selbstverständis hat ein Staat, der im Schutze einer selbst deklarierten Geheimsphäre ein Ueberwachungssystem organisiert, um damit zu verhindern, dass sich die Machtver- hältnisse je verschieben können? Grundsätzlich hat der Staat aber keine Geheimsphäre; er ist die öffentliche Angelegenheit schlechthin. Wie die Demokratie vom Wettstreit der verschie- denen politischen Ideen lebt, so lebt er auch von der öffent- lichen Kontrolle. Wie Kritik im Staate notwendig ist, so ist Kon- trolle notwendig.
Die grüne Fraktion fordert deshalb eine ständige, uneinge- schränkte parlamentarische Kontrolle der Bundesanwalt- schaft. Ebenso verlangen wir, dass alle Bürgerinnen und Bür- ger uneingeschränkte Einsicht in ihre Akten erhalten und dass diese anschliessend vernichtet werden. Es gilt jetzt, von heute an, die Grundlage zu schaffen, auf der das Vertrauen der Be- völkerung wiederaufgebaut werden kann. Das heisst für uns, selbstkritisch zu den Fehlern stehen; das heisst absolute Of- fenheit und Transparenz; das heisst ernsthaft nachdenken über die Grundideen unseres Staates und über die ethischen Grundwerte unseres politischen Handelns. Entrüstet sein reicht nicht mehr, und der Wendehals darf nicht zum «Vogel des Jahres» werden.
Eine kurze, aber nicht unwichtige Schlussbemerkung: Das Büro des Nationalrates hatte eine Sternstunde, als es das Prä- sidium der Kommission bestimmt hat, und die Kommission hatte eine glückliche Hand, als sie die Mitglieder des Sekreta- riates und die beiden Untersuchungsrichter gewählt hat. (Bei- fall)
Frau Mauch Ursula: Möglicherweise diskutiert dieser Rat zum ersten Mal in seiner Geschichte einen Bestseller. Den Inhalt dieses Bestsellers beurteilt die SP-Fraktion als politisches Trauerspiel. Aber dass es den Puk-Bericht in dieser Form gibt, deutet doch auf eine parlamentarische Sternstunde hin.
Die Puk hat unter ihrem Präsidenten Moritz Leuenberger eine ausserordentliche Leistung vollbracht. Die SP-Fraktion be-
dankt sich dafür, in den Dank eingeschlossen sind alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, welche in den letzten Wochen ebenfalls sehr viel mehr als nur einfach ihre Pflicht erfüllt ha- ben.
Wenn sich nun die SP-Fraktion sehr kritisch mit den von der Puk aufgedeckten oder auch nur angedeuteten Missständen in Teilen der Bundesverwaltung auseinandersetzt, so ist uns selbstverständlich gleichzeitig bewusst, dass überwiegend sehr gut und kompetent gearbeitet wird. Wir möchten unsere ziemlich harte Auseinandersetzung - offenbar obliegt es den Frauen in diesem Rat, hart zu diskutieren - mit den Puk-Resul- taten keinesfalls als Pauschalabrechnung verstanden wissen. Die Puk ist das Resultat von Versäumnissen sowohl des Parla- mentes als auch des Bundesrates. Zu Recht stellt denn auch die Puk fest, dass sie sich jenseits der Grenzen des Milizsy- stems befand. Dass zusätzlich zur zeitlichen Beanspruchung der Mitglieder auch noch räumliche, personelle und finanzielle Einschränkungen die Arbeit der Puk belasteten, deutet unse- res Erachtens darauf hin, dass noch nicht überall in unserem politischen System begriffen worden ist, dass die Aufsichts- pflicht des Parlamentes über die staatliche Verwaltung unsere wichtigste Aufgabe ist. Oder dann will sich ein Teil des Staates bewusst vor dem Einblick durch die Volksvertretung schützen und unter keinen Umständen kontrolliert werden.
Eine dieser Dunkelkammern der Nation läuft unter dem Titel «Staatsschutz» und wird offensichtlich von den Insidern zum Teil als Schutz des Staates vor seinen Bürgerinnen und Bür- gern verstanden. Die Perversion dieses Schutzzieles hat zwar in Diktaturen rechter und linker Provenienz Tradition. Die SP- Fraktion findet es aber schon erschreckend, dass Missbräu- che solcher Art auch bei uns vorkommen. Wir sind doch nicht in der DDR, nur mit umgekehrten Vorzeichen bei den Feind- bildern.
Das politisch gravierend einseitige Staatsschutzverständnis, das sich, wie die aufgeführten Beispiele zeigen, für Betroffene zum Teil sehr nachteilig ausgewirkt hat, ist insofern verwerf- lich, weil es die beruflichen Verhältnisse der betroffenen Perso- nen drastisch beeinträchtigte, und zwar in Einzelfällen völlig grundlos. Wir haben dazu Fragen an den Bundesrat. Wie stellt er sich die Benachrichtigung von jenen Personen vor, welche durch staatsschützerische Umtriebe und Fehlbeurteilung zu Schaden gekommen sind, und wie ist eine Wiedergutma- chung möglich?
Wer sorgt dafür, dass die überholten staatsschützerischen Feindbilder der politischen Realität angepasst werden, einer Realität, die sich in den letzten Wochen nochmals sehr drama- tisch zuungunsten der im Puk-Bericht umschriebenen Staats- schutzoptik verändert hat?
Wie stellt sich der Bundesrat eine solche Umorientierung ohne personelle Konsequenzen, wie er sagt, praktisch vor, wenn doch nun offensichtlich ist, dass die massgebenden Personen in geradezu heiligem Eifer vorab alles echt oder vermeintlich politisch Linke und Grüne verfolgt haben, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bedrohungen seit Jahren vollständig an- ders gelagert sind?
Wie konnte es geschehen, dass sogar Drogendelikte einer po- litischen Wertung durch die Bundesanwaltschaft unterzogen wurden, indem mit grobem Geschütz auf tamilische Asylanten im Drogengeschäft losgegangen wurde - mit entsprechender publizistischer Auswertung -, nicht aber auf Leute, denen es gelang, sich durch Protektion in der Schweiz Respektabilität zu verschaffen oder - wenn Sie wollen - zu kaufen?
Kommt der Bundesrat, nach allem, was jetzt bekannt ist, nicht auch zum Schluss, dass Herr Jacques-André Kaeslin, der diese Lawine auslöste, eine Auszeichnung verdient hat und nicht - als einziger notabene - einen Verweis?
Wir sind überzeugt, dass es dem Bundesrat nicht gelingen wird, den Staatsschutz politisch auf eine neue Basis zu stellen, wenn nicht personelle Umbesetzungen vorgenommen wer- den. Im Staatsschutz sind unseres Erachtens nur Personen mit einem breit gefächerten und weitblickenden staatspoliti- schen Verständnis zu plazieren, nicht solche mit einer Dunkel- kammermentalität. Wir meinen, dass in einer offenen und de- mokratischen Gesellschaft generell die Geheimbereiche des Staates auf ein Minimum zu beschränken sind. Wenn man an
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die 900 000 Eintragungen in der Registratur der politischen Polizei denkt, wird klar, dass die Quantität enorm viel höher gewertet wird als die Qualität.
Aufgrund von allen Beispielen im Bericht über verfolgte oder eben nicht verfolgte mögliche Delikte, insbesondere im Be- reich Drogengeldwäscherei usw., kommen wir sehr dezidiert zum Schluss: Die Grossen lässt man laufen, und die Kleinen hängt man. Da liest man von einer äusserst wohlwollenden Haltung der Behörden bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilli- gungen an die Shakarchis. Keine kleinen Fische, wie wir wis- sen, im Gegenteil. Aber da kommt doch die SVP des Kantons Zürich vor ein paar Tagen daher und droht der Justizdirektorin Hedi Lang mit Strafklage, weil sie Fixerräume für die ärmsten Teufel der Drogenszene einrichten will. Was ist zu halten von Banken, welche kofferweise abgeliefertes Falschgeld einfach abgestempelt den Einreichern zurückgeben, jedoch bei Ein- treffen von einzelnen Falschnoten sofort die Polizei avisieren? Was ist schliesslich zu halten von Kantonen, welche für in aller Regel dubiose Leute Steuerabkommen mit Niederlassungs- bewilligungen koppeln, sich also mit anderen Worten auch auf eine Art kaufen lassen? Wo bleibt da die Steuergerechtigkeit gegenüber ganz gewöhnlichen Steuerzahlern mit Lohnaus- weis? Aus Sicht der SP-Fraktion muss diese Praxis sehr rasch und gründlich unterbunden werden, denn die Begünstigung ist auch eine Art Korruption.
Zweierlei zu den Sicherheitsüberprüfungen: Erstens befürch- ten wir, dass die einäugige politische Optik der Sicherheits- überprüfer sich in vielen, politisch sensitiven Bereichen zwangsläufig fortgepflanzt hat. Ueber die politischen Auswir- kungen dieser Fortpflanzung darf spekuliert werden.
Zweitens: Die völlig dilettantische Datenbeschaffung für die Si- cherheitsüberprüfungen ist nachgerade jenseits von Gut und Böse. Man könnte lachen, wäre es nicht zum Weinen. Wir mei- nen, aus dieser Patsche hilft nur ein modernes und vor allem professionalisiertes Datenmanagement. Nochmals: Weniger ist ganz bestimmt mehr. Auf Datenfriedhöfe kann mit Fug und Recht verzichtet werden.
Schliesslich zu Frau alt Bundesrätin Elisabeth Kopp und ihrem Umfeld: Da sind unseres Erachtens politisch-ethische Ueber- legungen wesentlich wichtiger als die strafrechtlich erfass- baren Tatbestände. So stellen wir zum Beispiel fest, dass Herr Kopp ein Jahr vor der Wahl seiner Frau in den Bundesrat in den Verwaltungsrat der damals schon in einschlägigen Krei- sen bekannten Firma Shakarchi eintrat - jener Firma, über die wir nach dem Puk-Bericht nun sowohl zuviel als auch zuwenig wissen. Was hat sich die Wahlvorbereitungskommission der Freisinnigen Partei des Kantons Zürich gedacht, als sie dieses Verwaltungsratsmandates von Herrn Kopp gewahr wurde? Nichts?
Nach allem, was nun auf dem Tisch liegt, finden wir es mora- lisch unerträglich, wenn sich Frau Kopp jetzt als Opfer und nicht als Täterin darzustellen versucht. Aber diese Masche ist im Zürcher Freisinn nicht unbekannt, wie jüngste Beispiele zei- gen.
Gravierend finden wir die Tatsache, dass Frau Kopp durch ih- ren Vertuschungsversuch der berüchtigten Telefongespräche ihren engsten Mitarbeiterstab in einen schweren Loyalitäts- konflikt stürzte. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nicht frei, so zu handeln, wie es rechtens gewesen wäre. Ein solches Verhalten einer Vorgesetzten ist eine Zumutung.
Vielleicht hängt das Ganze zusammen mit dem eklatanten Mangel an Befangenheit, den Frau Kopp ja gerade jetzt wieder an den Tag legt. Die Arroganz der Macht scheint ungebro- chen. Da fällt es denn auch einer ehemaligen Kollegin schwer, Mitgefühl zu empfinden. Ich wollte, es wäre anders.
Das Parlament hat sich auf den Weg gemacht, eine Vertrau- enskrise in unserem Staat zu bewältigen. Der Puk-Bericht ist dazu ein erster wichtiger Schritt, ein Anfang und nicht etwa ein Ende.
In diesem Sinne unterstützt die SP-Fraktion alle Anträge der Puk. Wir werden noch folgende Ergänzungen dazu einrei- chen:
Der Untersuchungsauftrag der Puk ist auf andere Geheim- bereiche, insbesondere aber auf das EMD auszudehnen.
Der Datenschutz im Bereich der Bundesanwaltschaft ist
rückwirkend zu gewährleisten und auf die Kantone auszudeh- nen.
Die politische Polizei, soweit ihre Aufgaben nicht Ermittlun- gen und Verfolgungen strafbarer Handlungen im Bereich der Bundespolizei betreffen, ist abzuschaffen.
Die Missbräuche im Bereich von Niederlassungsbewilligun- gen und Pauschalbesteuerungen von Ausländern sind zu eli- minieren.
Das Kriegsmaterialgesetz ist auf ausländische Tochterfir- men schweizerischer Unternehmen und Finanzierungsge- schäfte in diesem Bereich auszudehnen.
M. Jeanneret: Au moment où s'ouvre ce débat - certainement un des plus importants dans l'histoire de la Confédération - le groupe libéral aimerait d'entrée de cause exprimer sa grati- tude à ceux qui ont permis que puisse être proclamé ceci sans aucune équivoque: nous ne vivons pas dans un régime pourri et l'Administration fédérale n'a pas été infiltrée par des organi- sations criminelles. Nous devons cela d'abord aux faits et les faits ont la tête dure; il n'est pas possible de les solliciter.
Quels que puissent être les regrets de ceux qui se sont acharnés l'an dernier sans réserve sur certaines personnes, la Suisse ne baigne pas dans le scandale. Nous avons ici même, le 31 janvier 1989, déclaré que des faits d'une grande portée étaient survenus dans l'Administration fédérale, qu'ils étaient graves et pourraient apparaître, selon les résultats de l'en- quête, comme hautement préjudiciables à la solidité de nos institutions. Le 27 février de cette année, toujours du haut de cette tribune, nous disions que la confiance avait été ébranlée au plus haut niveau de la Confédération et qu'aucun artifice ne devrait être utilisé, qui permettrait de penser que nous ne vou- lions pas d'abord la restaurer. La mission est désormais ac- complie et notre reconnaissance va à ceux grâce auxquels cette confiance est restaurée: d'abord, à ces nombreux colla- borateurs de la Confédération qui remplissent jour après jour leur mandat au service du pays et des citoyens avec compé- tence et honnêteté; ensuite au président, à la vice-présidente, au rapporteur, aux membres de la Commission d'enquête par- lementaire dont la ténacité, la clairvoyance et l'engagement ont permis que tout cela soit reconnu et publié.
Le groupe libéral souhaitait un travail rapide, efficace et crédi- ble. Nous l'avons tous désormais sous nos yeux. Ce rapport est de haute qualité quant au fond, ce qui ne gêne point. Il l'est également quant à la présentation et à la systématique. Sa tra- duction, ce qui n'est point toujours le cas dans cette maison, est même rédigée en bon français, ce qui nous ravi. Ce texte est clair, serein et convaincant. Il aborde avec calme des cho- ses graves sans conclure de manière excessive. Nous appor- tons d'ores et déjà notre appui aux propositions concrètes qui complètent l'examen des faits. Nous le disons d'autant plus aisément que nous sommes ici aux limites de notre système de milice et que, très probablement, dans aucun autre pays au monde un tel rapport eût pu être rédigé dans de telles circons- tances et dans un délai aussi réduit.
Cela étant, notre groupe fera quatre remarques: la première concerne le crédit qui est le nôtre sur le plan international. Nous sommes ici dans une matière qui ne connaît point de frontières et la volonté d'entreprendre doit faire suite aux inten- tions de collaborer. Nous sommes satisfaits que la commis- sion, à travers le deuxième des postulats, insiste sur le fait que la Suisse doit renforcer son action afin de faciliter les procédu- res internationales d'entraide judiciaire (la tâche de la Police fédérale est d'autant plus délicate que nous sommes un pays fédéraliste situé au centre de l'Europe et qui entretient des re- lations très étroites avec tous les Etats de la planète); de même qu'ils doivent mieux coordonner leurs actions avec celles des cantons, les offices fédéraux doivent encore plus s'ouvrir aux collaborations internationales. L'organisation mise sur pied doit satisfaire à cette exigence.
Notre deuxième observation porte sur la fonction, les tâches et la responsabilité du Ministère public fédéral. Il s'agit là pour nous d'une question cardinale. Aucune chasse aux sorcières n'est de mise et il n'est pas question de s'acharner sur le chef de la Police fédérale ou sur tel autre fonctionnaire. En revan- che, nous approuvons tout ce qui fera que les structures mises
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2002
Evénements survenus au DFJP
en place n'autoriseront plus de manques, d'erreurs et d'actes de routine tels qu'ils ont été constatés. La réforme doit être à la fois institutionnelle et pratique; institutionnelle comme le pro- pose la motion 1 et il s'agit, quant à nous, d'un minimum. Nous n'excluons pas l'opportunité de l'élection par l'Assemblée fédérale du procureur de la Confédération, en tant qu'accusa- teur public. Il doit s'agir là d'une personne au-dessus de tout soupçon dont l'autorité, l'objectivité et les compétences doi- vent permettre pour les citoyens une confiance sans réserve dans les plus hautes autorités judiciaires du pays. C'est ce qui nous permet d'affirmer avec d'autant plus de netteté qu'un au- tre collaborateur de la Confédération doit se sentir parfaite- ment à l'aise dans sa tâche de responsable de la sécurité de l'Etat et que nous devons lui laisser une liberté de manoeuvre sans laquelle il ne saurait assumer ses responsabilités. Il n'est pas question pour nous de subir un jour le reproche des générations futures parce que nous aurions affaibli les orga- nes chargés de veiller à la sauvegarde des intérêts vitaux du pays. Mais la réforme doit pourtant aussi être - comme nous l'avons dit - pratique. Il convient d'être rationnel, moderne, sûr et performant. L'instrument doit être celui d'une police de la fin du vingtième siècle. Il doit tout à la fois respecter les droits des citoyens et être à même de remplir sa tâche avec succès, face à des criminels qui, eux, n'hésitent pas à utiliser des moyens d'avant-garde.
Notre troisième remarque porte sur la manière dont la com- mission a jugé l'attitude de Mme Elisabeth Kopp. Elle l'a fait de manière sévère, lorsque les faits la conduisaient à ce juge- ment, elle l'a fait de manière mesurée, quand il convient de rappeler son engagement au service du pays. Sa faute de ca- ractère nous apparaît, à la lecture du rapport, - et nous le re- grettons vivement - plus grave que nous le préjugions. Par ail- leurs, jamais un département n'a été passé dans l'histoire de la Suisse à un crible aussi fin quant à sa gestion et l'exercice est, pour cette dernière, à cet égard, parfaitement réussi.
Enfin, et ce seront les conclusions de notre groupe, nous ne vi- vons pas une crise de régime. Grâce au fédéralisme, à la décentralisation des compétences, à l'absence de pouvoir personnel, aux limites fixées constamment et partout, à l'ac- tion de l'Administration fédérale, la Suisse a bien résisté au manque de discernement d'un de ses hauts magistrats et à la destabilisation qui en fut la conséquence, un moment, au sommet du Département fédéral de justice et police. Ce n'est que si le Parlement exerce régulièrement, partout et en profon- deur un contrôle sévère, notamment par les commissions de gestion des deux Chambres, que le système institutionnel peut fonctionner. Or, le peuple nous a appelés pour qu'il fonc- tionne: il est de notre responsabilité à tous de tirer de cette af- faire des conclusions rapides, réelles et constructives.
Reichling: Aus der Tatsache, dass die SVP-Fraktion mich als Sprecher bestimmt hat, obwohl ich Mitglied dieser Untersu- chungskommission war, können Sie einen gewissen Hinweis auf die Wertung des Berichtes durch die Fraktion entnehmen. Die Fraktion beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu neh- men.
Sie erwartet speziell vom Bundesrat, dass er rasch und ent- schlossen die aufgezeigten und notwendigen Reorganisati- onsmassnahmen durchführe. Sie erwartet aber auch vom Par- lament, dass angemessene gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung der Situation geprüft werden, um Wiederholun- gen ähnlicher Vorkommnisse nach Möglichkeit einzudäm- men.
Zum Bericht, der sehr umfassend ausgefallen ist, mache ich keine Ergänzungen. Ich möchte einige Wertungen zu Sach- verhalten vornehmen. Ich möchte aber doch vorausschicken, dass wir uns wieder bewusst sein müssen, dass diese Unter- suchungskommission nach Schwachstellen, Missständen, Vorkommnissen zu suchen hatte, die nicht sein sollten. Da- durch ist die überwiegend positive Arbeit in diesem Departe- ment im Bericht nicht zur Darstellung gelangt. Ich sage dies auch im Hinblick auf Worte, die hier an diesem Pult bereits ge- sagt wurden. Ich glaube, wir dürfen den Gesamtblick auf un- sere Bundesverwaltung nicht durch die Hervorhebung von Fehlern verlieren, die aufgedeckt worden sind.
Ich möchte zuerst einige Worte sagen zur für mich eigentli- chen Tragödie, zur Amtszeit von Bundesrätin Elisabeth Kopp. Schon der Beginn ihrer Amtszeit wie auch das abrupte Ende dieser Amtszeit zeigen doch fast überdeutlich, dass eine enge Wechselbeziehung zwischen der Amtsführung eines Behör- demitgliedes und der beruflichen oder öffentlichen Tätigkeit des Ehegatten oder der Ehegattin nun einfach vorhanden ist und in keinem Fall ausgeschaltet werden kann. Eine solche Wechselbeziehung kann die Amtsführung des Behördemit- gliedes auch masslos erschweren.
Ich habe - das ist nun eine persönliche Wertung - während dieser Untersuchung einen vertieften Einblick auch in die Per- sönlichkeit von Bundesrätin Elisabeth Kopp erhalten, und ich bin zum Schluss gekommen, dass in ihr ein fast andauernder Verdrängungsprozess gegenüber einem ihr selbst unange- nehmen Umfeld stattgefunden hat, ein Verdrängungsprozess, der sie in ihrer Amtstätigkeit wahrscheinlich stark behindert hat.
Auch die Gespräche mit den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Departement haben das Bild hinterlassen, dass sich viele einer schweren Belastung ausgesetzt sahen zufolge eines Konfliktes zwischen der Loyalität zur geschätz- ten Chefin, den Interessen des Departementes und des Staa- tes schlechthin.
Die unaufhörlichen Presseaktivitäten um die Person des Dr. H. W. Kopp haben die Departementsvorsteherin und die Mitarbeiter belastet und die Zusammenarbeit in diesem De- partement - wie mir scheint - in ungebührlichem Masse er- schwert.
Es wäre tragisch, wenn gerade dieser Zwiespalt der Interes- sen Ausgangspunkt und Ursache von Fehlleistungen und Un- terlassungen gewesen wäre, welche die Puk zu berechtigter Kritik veranlassen mussten. Besonders fatal wäre es, wenn aus diesem inneren Loyalitätskonflikt heraus an und für sich pflichtbewusste Beamte eine Schuld auf sich geladen hätten, die von uns gerügt, eventuell von anderer Stelle sogar bestraft werden müsste. Ich möchte damit die Feststellungen der Puk in keiner Art und Weise beschönigen oder verharmlosen, ich möchte nur auf dieses menschliche Problem hinweisen.
Es scheint mir für uns alle bedenkenswert zu sein, dass die zu- ständige freisinnige Fraktion, trotz angeordneter Vorprüfung durch ein kompetentes Mitglied, das Risiko des Wahlvorschla- ges und die darin versteckten Gefahren für die Mandatsin- haberin selbst, für ihre Familie, für das Ansehen unseres Bun- desrates und für das Ansehen unseres Staates gesamthaft nicht zu erkennen vermochte. Ich bin der Auffassung, dass Vorkehren zur Eindämmung ähnlicher Risiken im heutigen Zeitalter, wo die Berufstätigkeit beider Ehegatten zur Selbst- verständlichkeit werden wird und von mir auch unterstützt wird, in Erwägung gezogen werden müssen. Es scheint mir eine Aufgabe der Staatsräson zu sein, sich solcher Verpflich- tungen anzunehmen und daraus Schlussfolgerungen zu zie- hen, um die Personen selbst, aber auch unser Land vor er- kennbaren Risiken zu bewahren.
Einige Worte zur Departementsführung: Wenn die Puk zum Schlusse kommt, Bundesrätin Kopp habe im allgemeinen ihr Departement gut und effizient geführt, so dürfen wir nicht über- sehen, dass sich diese Beurteilung im wesentlichen auf die Bewältigung der aktuellen, laufenden Geschäfte in diesem De- partement bezieht. Die Kritik der Untersuchungskommission am Bundesanwalt, am Bundespolizeidienst, an den Zentral- stellendiensten, am Erkennungsdienst zeigen jedem aufmerk- samen Leser des Berichtes aber deutlich, dass neben der Be- wältigung der laufenden Geschäfte eine andere, sehr wichtige Führungsaufgabe im Departement lange vor der Aera Kopp offensichtlich zu kurz gekommen ist. Nur in einem sehr engen Aufgabenbereich handelt der Bundesanwalt unabhängig von Direktiven des Departementschefs.
Wenn die Puk feststellt, dass die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz seit Mitte der siebziger Jahre - durch Zahlen belegt - geradezu eskalierten, auch das organisierte Verbrechen seit den siebziger Jahren neue Formen angenom- men hat, dass seit Anfang der achtziger Jahre sich die Hin- weise über Beziehungen zwischen dem organisierten Verbre- chen und in der Schweiz ansässigen Bankinstituten häuften,
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Vorkommnisse im EJPD
ohne dass beim Bund wie auch bei den betroffenen Kantonen ernsthafte Abwehrmassnahmen getroffen wurden, scheint es mir leichtfertig zu sein, die Schuld dafür nun allein den zustän- digen Chefbeamten zuzuschieben.
Ich müsste mich täuschen, wenn nicht alle Beamten, gleich welcher Stufe, ihre Prioritäten dort setzen würden, wo die Vor- gesetzten das grösste Gewicht setzen. Wenn die Bundesan- waltschaft ihre eigenen und kantonale Kräfte des Staatsschut- zes beispielsweise auf ein falsches, überholtes Bedrohungs- bild ansetzen, dann liegt für mich die Verantwortung beim zu- ständigen Departementschef, bezüglich der Bedrohung des Staates als solchem aber ganz sicher auch beim gesamten Bundesrat.
In diesem Aufgabenbereich des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hatte Frau Kopp berufene Vorgänger, wovon einer während vielen Amtsjahren und verbunden mit der Anstellung von Bundesanwalt Gerber auch noch heute mit in die Verantwortung einbezogen werden muss. Auch die grosse Zahl der berühmten Fichen wurde weit vor Amtsantritt von Bundesrätin Kopp angelegt. Ich vermute auch diejenige von Herrn Bundesrat Koller. Er hat es selbst in der Hand zu überprüfen, in welcher Aera er zu seinem Dokument gekom- men ist.
Ich möchte aber hierzu auch sagen: Wenn wir den Kampf ge- gen den Drogenhandel, gegen die Geldwäscherei ernsthaft aufnehmen wollen und wenn wir uns beklagen, dass die Schweiz in zu starkem Ausmass von ausländischen Diensten abhängig ist, um diesen Kampf effizient zu führen, dann wird das Dossier wahrscheinlich nicht kleiner, sondern möglicher- weise grösser werden; wir werden selbst über alle diese Infor- mationen verfügen müssen, die wir uns heute dank der Zu- sammenarbeit mit amerikanischen Diensten ganz einfach be- schaffen können. Wir müssen diese beiden Aspekte sehen. Die Zahl allein sagt uns hier nichts aus.
In gleicher Weise wäre es auch billig, die Verantwortung für die fehlende Initiative im Bereich des Drogenhandels und der Geldwäscherei allein dem Bundesanwalt anzulasten. Bundes- rätin Kopp war offenbar die erste Departementsvorsteherin, welche eigene Impulse gab, um diesen Deliktbereich ernsthaft in Angriff zu nehmen.
Wir können aber auch dem Bundesrat nicht die Alleinverant- wortung zuschieben. Die Empörung im Volk, die Empörung auch hier im Parlament über die Gleichgültigkeit gegenüber den neuen Formen des organisierten Verbrechens muss et- was relativiert werden.
Ich habe mir die Mühe genommen, noch einmal die Berichte der beiden Geschäftsprüfungskommissionen der letzten vier Jahre durchzusehen und die Rapporte, die in diesem Saal er- stattet wurden. Die beiden Delikte des Drogenhandels und der Geldwäscherei waren bei Inspektionen und Ueberprüfungen des EJPD durch unsere Geschäftsprüfungskommissionen kein Thema. Wenn wir heute sagen, dass diese Dinge seit Jah- ren hätten in Angriff genommen werden sollen, wäre es ja viel- leicht auch an uns gelegen, auf diese Dinge aufmerksam zu machen. Es handelt sich nicht nur um fehlende Kompetenzen, sondern wir müssen feststellen, dass wahrscheinlich auch wir in der Ueberprüfung unserer Verwaltung politische Prioritäten herstellen.
Ich möchte auch hier nichts beschönigen, sondern nur sagen, dass wir alle in den nächsten Jahren die Ueberprüfung der Verwaltung nicht nach politischen Tagesaktualitäten ausrich- ten dürfen, sondern vermehrt die zukünftigen Bedürfnisse ins Auge fassen sollten; dass hier unsere Verwaltung auch priori- tätsgerecht überprüft wird.
Aus dieser Beurteilung heraus komme ich zum Schluss - und die SVP-Fraktion teilt diese Auffassung -, dass es nun nicht darum geht, Chefbeamte zu verunglimpfen, Köpfe zu fordern, sondern wir sind der Auffassung, dass die eingetretenen Feh- ler korrigierbar sind. Wir erwarten vom Bundesrat und, wo nö- tig, vom Parlament, dass die richtigen Dinge vorgekehrt wer- den, damit das Vertrauen in unsere Behörden und in unsere Verwaltung nach diesen unangenehmen Ereignissen wieder gefestigt werden kann.
Zu den Vorstössen der Kommission werden wir uns separat äussern.
Le président: M. Reichling était le dernier des porte-parole des groupes. Avant de passer à la discussion et aux interven- tions personnelles, j'aimerais vous dire que 55 orateurs se sont inscrit à titre individuel - je suis presque en rupture de stock des billets roses - et je vous propose de clore ici la liste des orateurs.
Ordnungsantrag der grünen Fraktion
Alle Vorstösse im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Untersuchungskommission sind in der Sondersession im Fe- bruar 1990 zu behandeln.
Motion d'ordre du groupe écologiste
Les interventions personnelles afférentes au rapport de la Commission d'enquête parlementaire seront toutes traitées à la session spéciale de février 1990.
Frau Stocker: Die grüne Fraktion unterbreitet Ihnen folgenden Ordnungsantrag: Wir möchten Sie dringend bitten, die einge- reichten Vorstösse im Zusammenhang mit der parlamentari- schen Untersuchung und der Beratung des Berichtes in der nächsten Session - das ist die Sondersession im Februar - zu beraten. Drei Ueberlegungen bringen uns dazu:
Die grüne Fraktion hat volles Vertrauen in die Parlamentari- sche Untersuchungskommission. Sie hat gute Arbeit geleistet, und wir sind überzeugt, dass sie uns auch weiterhin zur Verfü- gung stehen sollte. Nach Auskunft ihres Präsidenten wird das sicher noch bis Februar der Fall sein.
Die ganze parlamentarische Debatte, die wir hier in den nächsten Stunden führen werden, wird begleitet sein von Vor- schlägen, von Fragen, von Anträgen, wie Reorganisationen an die Hand genommen werden könnten. Es ist uns ein dringen- des Anliegen, dass diese Anträge, Vorschläge, Motionen, In- itiativen möglichst rasch, kompetent und im Lichte der Parla- mentarischen Untersuchungskommission beraten werden könnten.
Die Bevölkerung verfolgt aufmerksam, was wir, das Parla- ment, vorkehren werden, um diese Vertrauenskrise in den Griff zu bekommen. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind - bei allem Respekt vor unseren Pendenzen, bei allem Respekt vor der grossen Traktandenliste für die Februarses- sion - nun wirklich aufgerufen, die erste Priorität auf die Ver- trauensbildung zwischen Parlament, Behörden und Volk zu setzen.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Auftrag meiner Fraktion, unse- rem Ordnungsantrag zuzustimmen und damit ein Zeichen zu setzen, dass es uns ernst ist, jetzt zu handeln.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Stocker Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
M. Ziegler: Tout d'abord, j'aimerais remercier la commission, son président ainsi que tous les membres qui ont accompli un travail remarquable qui entrera dans l'histoire. J'exprime aussi beaucoup de gratitude à la presse. Le «Watergate» n'a été mis à jour que par deux journalistes, Bernstein et Woodward, alors qu'il y en a peut-être cinq ou six, de l'«Hebdo» notamment et de plusieurs journaux de Suisse allemande et de Suisse ro- mande, qui ont fait un travail essentiel. Sans le travail de la presse, nous ne serions pas ici à débattre d'un des plus pro- fonds et plus grands scandales qui ont eu lieu dans ce pays depuis 50 ans. Ma gratitude va également à l'encontre de la Drug Enforcement Administration américaine, pour tous ses agents, pour son résident ici à Berne, M. Peter Nies, qui ont été les seuls jusqu'ici à réellement traquer les trafiquants interna- tionaux de drogue et leurs financiers.
Je ferai des propositions plus tard. Je veux simplement m'adresser au Conseil fédéral. Il y a un certain nombre de me- sures qu'il peut prendre immédiatement et par lesquelles il peut prouver sa bonne foi, sa détermination.
Je me permets de poser une première question: est-ce que, à partir de maintenant, les enquêtes judiciaires que M. Gerber a bloquées et que ses fonctionnaires ont demandées contre les
Evénements survenus au DFJP
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6 décembre 1989
financiers et trafiquants de drogue, dénoncés à partir de la page 123 de ce rapport, contre l'ensemble des sociétés ici nommées: la Mirelis SA de Genève, la Shakarchi Trading SA de Zurich, la Mecattaf SA de Zurich, est-ce que ces enquêtes vont avoir lieu? Je remercie d'avance de la réponse.
Deuxième question: les privilèges douaniers que ces so- ciétés ont obtenus jusqu'à maintenant - la Shakarchi Trading SA qui, probablement, a trafiqué de l'argent prove -. nant de la drogue mais également la drogue elle-même, qui a pu amener ses camions directement sur le tarmac de Zu- rich, la Mirelis qui peut amener directement ses camions sur le tarmac de Cointrin - vont-ils cesser? Il suffirait d'un simple ordre donné par le Conseil fédéral.
Troisième question: ne va-t-on cesser d'accepter, à l'intention des ambassades de Suisse, des recommandations des gran- des banques, comme c'était le cas jusqu'à maintenant, pour accorder un traitement de faveur (c'est-à-dire des visas non demandés dans les pays d'origine mais dans des pays tiers) à des courriers de devises et d'argent sale? Le Conseil fédéral doit mettre fin à cette pratique.
Quatrième question: des conséquences personnelles vont- elles être enfin tirées? Il me semble impossible que M. Hu- ber, chef de la Police fédérale et en même temps chef de la sécurité militaire, puisse rester en place après ce que nous lisons sur ses agissements. Il me semble impossible que M. Rudolf Wyss, chef du bureau central de police, puisse rester en place après ce que nous apprenons à son sujet dans ce rapport. Par contre, vous avez donné un blâme au seul témoin courageux, au seul fonctionnaire qui a réelle- ment travaillé d'arrache-pied en prenant de grands risques pour sa personne et sa carrière, M. Jacques-André Kaeslin. Allez-vous le réhabiliter après la lecture de ce rapport?
La cinquième et dernière question que je me permets de poser est la suivante: elle concerne les fameuses fiches. J'ai été soulagé de voir que j'étais moi aussi fiché. J'en ai reçu la confirmation hier. Mais, on me dit que l'on ne peut pas me communiquer cette fiche parce que des intérêts de tiers sont en jeu, des intérêts de dénonciateurs bien sûr! Quand la Police fédérale établit d'une façon tellement lamentable et grotesque ses fiches, ses fichiers - quelques exemples en sont donnés ici - eh bien, cela m'énerve en temps que contribuable, que de payer de l'argent pour des imbécillités pareilles! Mais quand j'apprends dans les couloirs du Palais fédéral que cette même police politique a acheté des fichiers entiers à des organisations d'espions privées qui espion- naient et qui continuent probablement d'espionner leurs concitoyens et autres habitants de ce pays, cela ressemble fort à un nouveau scandale. Est-ce que M. Koller, conseiller fédéral, peut nous assurer ce matin que ces rumeurs sont fausses, que la Police fédérale n'a jamais acheté de fiches ou même de fichiers entiers d'organisations privées ou de personnes privées n'ayant rien à voir avec l'Administration fédérale?
Si le Conseil fédéral répond ce matin avec clarté à ces cinq questions parmi beaucoup d'autres et nous promet des mesures immédiates qui sont de sa compétence et ne po- sent aucun problème de texte, de fondement législatif ou constitutionnel, alors je crois qu'il aura contribué un tout petit peu et très rapidement au rétablissement de la con- fiance profondément ébranlée du peuple envers ses institu- tions. Je remercie d'avance M. Koller, conseiller fédéral, de ses réponses.
Oester: In meiner kurzen Stellungnahme namens der EVP- Vertreter unserer Fraktion beschränke ich mich auf zwei Punkte: auf den Staatsschutz und auf die ominösen Steuerab- kommen mit vermögenden Ausländern.
Wir gehen davon aus, dass jedes Staatswesen im Rahmen des Staatsschutzes genötigt ist, Beobachtungen anzustellen und vorbeugende Massnahmen gegenüber Handlungen zu treffen, welche die innere oder äussere Sicherheit des Staates gefährden können. Spionage, Terror, Sabotage und andere gefährliche Handlungen sind leider Tatsache. Tatsache ist auch, dass manche Aktivitäten des Staatsschutzes - geheime Nachrichtenbeschaffung, Bespitzelung - als unsympathisch
empfunden werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politische Polizei dem mehr oder weniger freien Ermessen ein- zelner Beamten überlassen wird.
Staatsschutz ist eine heikle Gratwanderung zwischen Sicher- heit und Freiheit mit grossem Absturzrisiko. Gerade deswegen halten wir dafür, dass es Sache der Landesregierung als politi- scher Behörde ist, klare Leitplanken und Vorgaben zu setzen. Nachrichtenbeschaffung ist zwar weitgehend eine technisch- taktische Frage des richtigen Vorgehens, aber die Frage, wel- che Informationen zu beschaffen sind, hat die verantwortliche Staatsführung zu beantworten. Sie hat den Staatsschutzorga- nen insbesondere klar zu machen, dass nicht jede Meinungs- äusserung, die von der konservativen Mehrheitslinie ab- weicht, auch staatsgefährdend ist. Sonst kommt es eben so- weit, dass bei manchen auch hier im Saal die Frage aufkeimt, ob man unter Staatsschutz eigentlich den Schutz des Staates oder den Schutz des Bürgers vor freiheitsgefährdenden Staatsaktivitäten zu verstehen habe.
In diesem Sinne bedauern wir die vorgekommenen Ueber- griffe und Missgriffe der politischen Polizei und erwarten, dass der Bundesrat die sich aufdrängenden Massnahmen ergrei- fen wird. Wir wollen einen geistig beweglichen Staatsschutz, der seine Aufgabe kompetent und mit dem Weitwinkelobjektiv löst, nicht einen bornierten, einäugigen Staatsschutz, der sich selbst durch Dilettantismus der Lächerlichkeit preisgibt.
Wir halten eine beratende, einer strengen Schweigepflicht un- terstehende parlamentarische Kommission als Aufsichtsgre- mium in Sinne des Vorstosses aus unserer Fraktion für sinn- voll und hilfreich, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Vertrauen hier in den Räten, aber auch im Volk.
Zu den im Abschnitt über das Bundesamt für Ausländerfragen angesprochenen Steuerabkommen in aller Kürze nur soviel: Aufgescheucht durch verschiedene Pressemeldungen habe ich Anfang März 1986, also vor mehr als dreieinhalb Jahren, eine Interpellation eingereicht und dem Bundesrat unter ande- rem die Frage gestellt: «Stimmt es, dass gewisse Kantone sich gegenseitig mit eigentlichen Dumping-Steuerpauschalen zu- gunsten schwerreicher Ausländer geradezu überbieten? Wenn ja: Wie lässt sich eine derartige Praxis mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit nach Artikel 4 der Bundesverfassung ver- einbaren?»
Zur Begründung dieser Frage führte ich aus: «Das Aergernis besteht darin, dass schwerreichen ausländischen Stars und Angehörigen des Big Business in manchen Kantonen eine Wohnsitznahme ermöglicht wird, obwohl in den meisten Fäl- len von der Verlegung des Mittelpunktes der Lebensverhält- nisse in die Schweiz keine Rede sein kann. Mit lächerlich nied- rigen Steuerpauschalen können sich diese Steuerflüchtlinge den gesetzlichen Fiskalabgaben ihres Herkunftslandes ent- ziehen und erst noch die schweizerische Steuergesetzge- bung unterlaufen. Diese Praktiken sind dem guten Ruf unse- res Landes abträglich und überdies eines Rechtsstaates un- würdig. Sie verletzen das gesunde Rechtsempfinden und sind geeignet, den Glauben an Recht und Gerechtigkeit im Staat zu erschüttern.» Die Antwort ist leider mit Rücksicht auf die Prakti- ken in gewissen Kantonen verharmlosend ausgefallen.
Aufgrund der Feststellungen der Puk, die meine damaligen Aussagen erhärten, ersuche ich den Bundesrat, bei den in Frage stehenden Kantonen energisch zu intervenieren, um auch in diesem Bereich saubere, rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen.
M. Pidoux: J'aimerais prendre la parole au nom de ceux qui refusent de brûler aujourd'hui ce qu'ils ont adoré hier. Peut- être sommes nous encore quelques-uns dans cette salle à garder la mesure. C'est le privilège d'un homme libre de ne pas hurler avec les loups. La Commission d'enquête parle- mentaire me paraît avoir remarquablement travaillé. Son rap- port est inspiré par l'honnêteté intellectuelle, il ne dérape pas d'une manière partisane et je suis prêt à suivre ses motions et postulats.
Rappelez-vous, chers collègues, l'atmosphère qui empoison- nait cet immeuble l'année dernière: notre pays était pourri; la mafia s'était infiltrée dans les rouages essentiels de l'Etat, le procureur général de la Confédération réprimait avec un
Vorkommnisse im EJPD
2005
laxisme coupable le trafic de drogue et faisait preuve de complaisance envers le crime organisé; une conseillère fédérale détruisait des documents, son mari était devenu le huitième conseiller fédéral. En sorte que certains commenta- teurs parlaient d'une crise de régime.
Or, si la commission parlementaire relève les erreurs qui ont été commises, le roman noir - qui comprenait meurtre et chantage - reste un excès d'imagination de quelques esprits à l'invention malsaine. Les choses sont ainsi faites que ceux qui susurraient les pires soupçons ne seront pas punis. Ceux qui ont sali de hauts fonctionnaires et des magistrats passeront entre les gouttes. Beaumarchais avait raison: «Calomniez, calomniez, il en restera toujours quelque chose!»
Une femme a lourdement payé. Aurait-on puni un homme de la même manière? Il est certain que le fameux coup de téléphone du 27 octobre 1988 d'une ministre à son mari est une erreur politique. Constitue-t-il une faute entraînant une sanction? Cela sera au Tribunal fédéral de le déterminer dans un procès pénal.
Mais la vieille règle de l'exécutif qui veut que dans une démo- cratie la vérité est toujours la moins dommageable et qu'elle est indispensable au gouvernement collégial, cette règle-là sort renforcée de cette épreuve et je ne m'en plaindrai pas.
Aussi, avec lucidité et j'espère quelque dignité, aimerais-je exprimer mon regret qu'un magistrat n'ait pas choisi à temps entre son mari et les devoirs de sa charge et ma satisfaction que notre pays ne soit pas corrompu et que nos institutions démocratiques aient bien fonctionné.
Rychen: Zuerst möchte ich der Puk für ihre gute Arbeit danken. Der ausführliche Bericht hat mich sehr nachdenklich gestimmt, insbesondere im Bereich Bundesanwaltschaft, Staatsschutz.
Fragen wir nach den Gründen, wie es überhaupt zu den ver- schiedenen Missständen kommen konnte, so wird für mich ei- nes ganz deutlich: Es wäre niemals so weit gekommen, hätte der Departementsvorsteher des EJPD seine Führungsauf- gabe wahrgenommen. Dies war nicht der Fall. Die Schuld ist dabei aber nicht allein Frau Kopp zuzuweisen. Der Mangel an politischer Führung bei den Vorstehern des Departementes geht bis weit in die siebziger Jahre zurück. Auch der Gesamt- bundesrat hat sich dem Urteil zu stellen, dass er in diesem Be- reich seinem Führungsauftrag nicht nachgekommen ist. Aber richtigerweise wurde hier gesagt, selbst das Parlament müsse sich etwas ankreiden lassen. Für mich ist auf jeden Fall nicht akzeptabel, dass Beamte mit anderen Ländern geheime Ver- träge abschliessen können, die weder der Departementschef noch der Gesamtbundesrat je gesehen, geschweige denn ge- nehmigt haben.
Im weitern ist gemäss Puk und Bundespräsident Koller bei der Arbeit im Staatsschutz Dilettantismus im Spiel. Dies ist für mich ein gravierender, ein ernst zu nehmender Vorwurf.
Was ist zu tun? Von mir aus gesehen zwei Dinge:
Der Staatsschutz muss erhalten bleiben. Er muss allerdings reorganisiert werden. Der Staatsschutz ist trotz der heutigen Vertrauenskrise notwendig. Die Bekämpfung des Terrorismus ist und bleibt nötig. Die Bekämpfung des internationalen und organisierten Verbrechens ist und bleibt nötiger denn je, und schliesslich ist die Bekämpfung der wirtschaftlichen Spionage für unser Land unumgänglich.
Das Parlament muss handeln. Wir müssen wirksame Kon- trollmechanismen einführen.
Die Puk hat hier wohlüberlegte Vorschläge gemacht, welche einerseits dem Staatsschutz den nötigen Handlungsspiel- raum belassen, andererseits aber auch den demokratischen Gepflogenheiten entsprechen und eine demokratische Kon- trolle ermöglichen.
Für mich ist es unverständlich, dass der Bundesrat nicht alle Puk-Anträge voll übernehmen will. Andererseits stimmt mich auch die Erklärung der grünen Fraktion nachdenklich. In ei- nem Rundumschlag wird zum Beispiel gesagt, unser Staat sei korrupt, und es wird vom Niedergang der Demokratie gespro- chen. Diese Uebertreibungen führen zu einer bewusst oder unbewusst gesteuerten Polarisierung im politischen Leben. In
der Politik und in unserem Staat geschehen Fehler, aber es ist nicht alles korrupt. Das müsste ich persönlich zurück- weisen.
Es ist unsere Aufgabe, Vertrauen zu schaffen und Lösungen zu suchen, diese Lösungen in die Tat umzusetzen und auch zu kontrollieren. Dazu ist der Puk-Bericht meines Erachtens eine sehr seriose Grundlage.
Bundi: In meinem Votum nehme ich Bezug zum Problem- kreis Gewährung von Aufenthaltsbewilligungen an reiche Aus- länder, Abschluss von pauschalen Steuerabkommen und da- mit zusammenhängenden Möglichkeiten zur Umgehung der Lex Furgler.
Der Puk-Bericht hat auf diesen Gebieten eine Reihe von Män- geln zu Tage gefördert. Sie betreffen zum Teil das Oberauf- sichtsrecht des Bundes, konkret des Bundesamtes für Auslän- derfragen, zum Teil eine nicht mehr tragbare Praxis von ver- schiedenen Kantonen. Wenn ich diese drei Bereiche nenne, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass die darin festge- stellten Mängel natürlich bereits in die Zeiten früherer Bundes- räte zurückreichen und nicht einfach in die Amtszeit von Bun- desrätin Kopp.
Gemäss heute geltendem Recht hat das Bundesamt für Aus- länderfragen die Zustimmung zu einer erstmaligen Aufent- haltsbewilligung und zur Verlängerung zu verweigern, wenn gegen den Ausländer etwas Nachteiliges vorliegt, oder es hat eine Verlängerung abzulehnen, wenn der Ausländer den Mit- telpunkt seiner Lebensverhältnisse nicht in der Schweiz hat. Der Puk-Bericht weist auf Beispiele hin, wonach das Bundes- amt zum Teil seine Pflicht zur Intervention und Verweigerung nicht wahrgenommen hat. Es wird aber besonders auch hin- gewiesen auf die Praxis verschiedener Kantone, und in dieser Hinsicht muss man sagen, dass es natürlich überhaupt nicht befriedigen kann, wenn Chefs von kantonalen Fremdenpoli- zeidiensten nach wiederholter Untersuchung bemerken, es sei ihnen nicht möglich, eindeutig zu sagen, ob der betref- fende Ausländer den Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse in der Schweiz habe oder im Ausland.
Von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Auslän- dern machen heute 16 Kantone Gebrauch. Sie tun das im Rah- men des interkantonalen Konkordates über den Ausschluss von Steuerabkommen vom 10. Dezember 1948. Dieses Kon- kordat möchte also verhindern, dass Steuerabkommen ab- geschlossen werden. Gleichzeitig erlaubt es aber Ausnah- men, die manchenorts geradezu zur Regel geworden sind. So können gesetzliche Steuererleichterungen an Ausländer ein- geräumt werden, die erstmals in der Schweiz Wohnsitz neh- men und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Der Puk-Bericht zeigt auch hier an mehreren Beispielen die negativen Aspekte auf. Er kritisiert die mangelhafte und zu- rückhaltende Art, in der das Justizdepartement gegenüber dem Ueberschreiten des Ermessenspielraumes durch die Kantone intervenierte und Einsprache erhob. Schon in der De- batte über die Interpellation von Nationalrat Oester 1986 - er hat es vorher in seinem Votum angetönt - wurde der Tatbe- stand angeprangert, dass in gewissen Kantonen Treuhänder und Anwälte als eigentliche Schlepper tätig sind, indem sie nicht zuletzt gegen recht hohe Geldbeträge für reiche Auslän- der, meist Steuerflüchtlinge, Aufenthalts- und Niederlassungs- bewilligungen beschaffen.
Ein umstrittener Wohnsitz führt nicht selten, vor allem wenn er rein fiktiv oder dem Scheine nach besteht, auch zu Konflikten mit der Lex Furgler. Wenn bei nicht gültiger Niederlassungs- bewilligung noch der Erwerb von Grundeigentum dazu- kommt, liegt eine Verletzung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vor.
Wir haben es also teilweise mit einer Kette von direkt oder indi- rekt zusammenhängenden Vergehen zu tun; die Puk hat ins- besondere darauf hingewiesen, dass auch Drogenhandel und Geldschmuggel damit in Verbindung stehen können. So ge- sehen muss diese ganze Problematik näher überprüft werden. Die sozialdemokratische Fraktion hat darum ein Postulat ein- gereicht und bittet, dass diese Angelegenheit gründlich unter- sucht wird und dass nötigenfalls auch die sich aufdrängenden Gesetzesrevisionen durchgeführt werden. Es ist höchstes
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staatspolitisches Gebot, in dieser Materie gründlich Remedur zu schaffen.
Frau Hafner Ursula: Ich möchte Ihnen zum Kapitel Sicher- heitsüberprüfungen einen Fall zur Kenntnis bringen, der zeigt, wie wichtig die Datenschutzbestimmungen sind, welche die Puk im Bereiche der Bundesanwaltschaft verlangt.
Ein Bewohner meines Kantons arbeitete bei einem Grossun- ternehmen als Kundenbetreuer für Computerbetriebssy- steme. Als sein Vorgesetzter, welcher die Computer der Armee betreute, die Abteilung wechselte, wurde er für diese Betreu- ung vorgeschlagen. Zu den dazu notwendigen Sicherheits- überprüfungen erteilte er besten Gewissens seine Zustim- mung. Um so grösser war dann seine Ueberraschung, als ihm der Zutritt zu den entsprechenden Anlagen der Armee ver- weigert wurde. Eine Begründung dafür erhielt er nicht.
Er brachte die Ablehnung vor allem damit in Verbindung, dass er Jurassier ist und sich im Vorfeld der Abstimmung über die Schaffung eines Kantons Jura in Leserbriefen als Separatist hervorgetan hatte. Im Moment der Sicherheitsüberprüfung war die Unabhängigkeit des Juras allerdings seit sechs Jah- ren vom Volk sanktioniert. Aber der Puk-Bericht macht ja deut- lich, dass die Bundesanwaltschaft es unterlässt, überholte Ak- ten zu vernichten.
Der Betroffene wurde in seiner Vermutung dadurch bestärkt, dass ihm schon bei einer früheren Dienstleistung ein militäri- scher Vorgesetzter mit Misstrauen begegnete, als er erfuhr, dass er Jurassier sei. Jedenfalls wurde ihm nun also ohne Be- gründung mitgeteilt, die Sicherheitsüberprüfung habe zu ei- nem negativen Ergebnis geführt.
Der Betroffene schrieb mir: «Trotzdem half ich in der Zeit, bis ein 'guter Schweizer' so weit ausgebildet war, dass er die Be- treuung der Computer übernehmen konnte, unter besonde- ren Sicherheitsvorkehrungen aus.» Er erklärte mir dazu münd- lich, er habe ein Jahr lang in einer Baracke neben dem Bunker, zu dem er keinen Zutritt hatte, die Computer der Armee betreut und seinen Nachfolger in die Arbeit eingeführt.
Es ist unglaublich, wie willkürlich mit der sogenannten Staats- sicherheit umgegangen wird. Entweder ist ein Mann ein Si- cherheitsrisiko, und dann ist es fahrlässig, ihm die Betreuung von Armeecomputern und ihren geheimen Daten ein ganzes Jahr lang zu überlassen; oder er ist eben kein Sicherheitsri- siko, und dann geht es nicht an, dass man ihn in seiner berufli- chen Karriere behindert.
Der Betroffene schrieb mir dazu weiter: «In der Folge wuchs in mir aber eine Wut auf die Armee, was dadurch bestärkt wurde, dass nach obigem Entscheid mein Weiterkommen in der Firma abrupt beendet wurde, was ich verstehen kann, denn auch ich würde als Lieferant der Armee einen Arbeitnehmer nicht in verantwortungsvolle Positionen befördern, der von der Armee als potentieller Landesverräter qualifiziert wurde. Ich wollte keinen Militärdienst mehr leisten, bis ich zumindest er- fahren hätte, warum genau ich abgelehnt wurde.» Er rückte also nicht in den nächsten Ergänzungskurs ein. In der darauf- folgenden Untersuchung erhielt auch der militärische Unter- suchungsrichter keine Akteneinsicht.
Der Betroffene verlangte eine Unterredung mit dem Chef der Bundespolizei. Die Aussagen von Herrn Huber nennt er einen Cocktail von Informationen aus Daten, die über seine Person gesammelt worden waren. Einige der Daten waren richtig, an- dere wurden ihm vorenthalten, wieder andere waren falsch.
Der Hauptvorwurf war eine sogenannte Aktion «Giro blau», ein Aufruf, nicht die vorcodierten Einzahlungsscheine zu benut- zen, um die Bürokratie in Bewegung zu halten. Der Betroffene beteuerte mir, er habe nie etwas mit einer solchen Aktion zu tun gehabt. Laut Puk wurde der Wahrheitsgehalt zahlreicher Informationen nicht überprüft; oft wurden aus unsicheren Quellen stammende Informationen zu einem späteren Zeit- punkt als Tatsachen dargestellt. Ich bin geneigt zu glauben, dass auch im vorliegenden Fall durch die Weitergabe falscher Daten ein Mann in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde.
Lassen Sie mich diesen Mann ein letztes Mal zu Wort kom- men: «Ich möchte nicht unbedingt als Dienstverweigerer da- stehen. Ich hätte noch sechs Wochen EK zu leisten. Ich stehe
zum Recht jeder Gemeinschaft, sich zu verteidigen. Dieses Recht hat für mich aber auch das Individuum. Für mich ist es untragbar, dass in einem Staat wie der Schweiz Datensamm- lungen über Personen angelegt werden und Betroffenen mit der dubiosen Begründung 'Staatssicherheit' die Einsicht und damit auch Korrekturmöglichkeiten verweigert werden.» So- viel aus seinem Brief vom Januar 1989.
Ich verlange, dass diesem Mann und allen anderen Betroffe- nen Einsicht in ihre Akten gewährt wird und dass die Akten dar- auf vernichtet werden. Da im geschilderten Fall dem Betroffe- nen die Einsicht und das Recht zur Berichtigung verweigert wurde, rückte er auch nicht in den folgenden EK ein. Dafür wurde er zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Schuld für sein getrübtes Verhältnis zur Armee tragen aber zum grössten Teil die Leute, die ihn mit ihrer willkürlichen Auffassung von Staatssicherheit in seiner Ehre gekränkt, in seinen Persönlich- keitsrechten verletzt und in seiner beruflichen Karriere behin- dert haben. Ich erwarte deshalb auch, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt und dass das gegen ihn gefällte Urteil revidiert wird. Die SP-Fraktion verlangt in einer Motion, dass alle Personen, welchen durch Verwendung von Daten der politischen Polizei wirtschaftliche oder andere Nachteile erwachsen sind, unab- hängig von Verjährungsfristen Anspruch auf Wiedergutma- chung haben.
Nussbaumer: Die staatspolitische Dimension dieses vorzügli chen Berichtes darf nicht wegen der wichtigen Fragen des Da- tenschutzes untergehen. Dem Kapitel Geldwäscherei kann entnommen werden, dass man einem Staat auch Schaden zu- fügen kann durch Unterlassung des Guten oder durch stille Duldung des Bösen.
Als 1985 erstmals von einem Angehörigen der Pizza-Connec- tion ausgesagt wurde, Mohamed Shakarchi habe Drogengel- der entgegengenommen, unterblieben weitergehende Abklä- rungen. Wer hat da die Behörden handlungsunfähig ge- macht? Trotz dem Willen der Sachbearbeiter für Zentralstellen- dienste von Bund und Kanton, aktiv zu werden, schritten we- der der Bundesanwalt noch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons ein. Wer hemmte da den Eingriff des Rechtsstaa- tes?
Die Puk schreibt in Kapitel 4 Abschnitt 7: «Die enge Beziehung einzelner Beamten zu Shakarchi und die zahlreichen Interven- tionen zu dessen Gunsten lassen den Schluss zu, es habe we- nig Interesse bestanden, die Vorwürfe abzuklären. Offenbar blieb alles untätig, weil der Name des Hans W. Kopp in Han- delsregistern auftauchte.»
Für mich steht fest: Hans W. Kopp brachte auf undurchsich- tige Art die Behörden zu lethargischer Untätigkeit. Sein raffi- niertes Vorgehen wurde durch die Visageschichte, durch will- fährige Flughafenpolizeichefs und durch die Schaffung spezi- eller Abfertigungskanäle für Geldkuriere erleichtert. Alle machte er sich wohlgesinnt. Niemand behinderte ihn. Wer Geld bringt, ist willkommen und beliebt. Hans W. Kopp wurde in Bankenkreisen bewundert. Erst die fortschreitende Gesetz- gebung über die Geldwäscherei vermochte aufzuschrecken. Im Postulat 1 wird richtigerweise verlangt, das Schwergewicht der Bekämpfung des Drogenhandels sei auf die Ebene der Fi- nanzierung zu verlagern. Ich sage es deutlich: Alle, welche an verantwortlicher Stelle gestanden haben und Hans W. Kopp gewähren liessen, haben dem Ansehen der Schweiz grossen Schaden zugefügt. Sie haben sich zudem der passiven Dul- dung korruptionsähnlicher Handlungen schuldig gemacht. Wäre Elisabeth Kopp eine Solothurner Freisinnige gewesen, hätte die Parteileitung schon bei deren Wahl mit diesem un- gleichen Paar «zu Boden gestellt».
Der FDP-Leitung des Kantons Zürich und den darin vertrete- nen eidgenössischen Parlamentariern kann der Vorwurf nicht erspart werden, sie hätten ihre staatspolitische Verantwortung gegenüber dem Staat und gegenüber ihrer Bundesrätin nicht voll wahrgenommen.
Reimann Fritz: Ich möchte den Mitgliedern, den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern der Puk gratulieren und danken für ihren Bericht und ihre seriöse Arbeit. Wenn man bedenkt, dass sich die Kommission ausschliesslich aus Vertreterinnen und Ver-
Vorkommnisse im EJPD
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tretern eines Milizparlamentes zusammensetzt, ist es erstaun- lich, in welch kurzer Zeit sie uns dieses Werk vorlegt.
Der Bericht ist sowohl in seinem systematischen Aufbau wie in seiner rhetorischen Abfassung ein Meisterwerk. Er ist so ge- schrieben, dass er auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne akademische Bildung gelesen und verstanden werden kann. Auch die sachliche Darstellung in den Medien ist bei der Bevölkerung gut angekommen.
Ich glaube, die Art und Weise, wie der Fall Kopp durch die Puk behandelt wurde, kann dazu beitragen, das Vertrauen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in die parlamentarischen Insti- tutionen zu stärken. Wieweit dies der Fall sein wird, hängt weit- gehend davon ab, wie wir mit diesem Bericht umgehen, wie wir die Schlussfolgerungen der Untersuchungskommission werten und wieweit wir diesen nachleben. Wenn ich sage wir, dann meine ich sowohl das Parlament wie auch den Bundes- rat.
Beim richtigen Durchlesen des Berichtes findet man bestätigt, was viele von uns immer wieder zum Ausdruck brachten: Es geht nicht einfach um Verfehlungen einzelner Personen und Amtsinhaber. Es geht vielmehr um ein Umfeld, in dem sich eine Mentalität breit machen konnte, die solche Verfehlungen fördert. Es ist eine Denkart, mit der versucht wird, Geldwäsche- rei und Steuerhinterziehung als Gentleman-Delikte abzutun. Falschgeld wird am Bankschalter mit einer höflichen Entschul- digung zurückgegeben, wenn nur die Geldsumme hoch ge- nug ist. Der Bankdirektor kann das in aller Oeffentlichkeit am Bildschirm bestätigen, als ob es sich dabei um die alltäglichste Selbstverständlichkeit handeln würde.
Wir sollten uns nicht wundern, wenn Mitbürgerinnen und Mit- bürger, die jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen und ihren Le- bensunterhalt ehrlich verdienen, uns die Frage stellen, ob man sie eigentlich für dumm verkaufen wolle. Ich glaube deshalb, das Parlament hat richtig gehandelt, als es feststellte, dass dringender Verdacht besteht, dass ein Mitglied der Landes- regierung mit diesem Umfeld in Beziehung gebracht wird.
Das Resultat der Puk-Tätigkeit gibt uns Gelegenheit, unsere Situation neu zu überdenken und die notwendigen Massnah- men zu treffen. Enttäuscht hat mich allerdings der Kommentar des Bundesrates vom 24. November zum Puk-Bericht: «Die von der Puk festgestellten Fehler stehen in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen, die zur Einsetzung der Puk beigetragen ha- ben.»
Ich möchte deshalb dem Bundesrat folgende Frage stellen:
Ist der Bundesrat wirklich der Meinung, es habe kein Anlass bestanden, die Puk einzusetzen?
Verdienen nach Meinung des Bundesrates die Vorwürfe, die sich in der Puk-Untersuchung erhärtet haben, das Prädikat «schwerwiegend» nicht?
Ist es nicht etwas voreilig, wenn der Bundesrat kurz nach dem Erscheinen des Puk-Berichtes erklärt, es seien keine per- sonellen Konsequenzen zu ziehen?
Als Nebenprodukt der Puk-Tätigkeit wurde auch das Wirken der Bundespolizei beleuchtet. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass schwere Verdachtsfälle unter dem Vorwand der Perso- nalknappheit nicht weiterverfolgt wurden, während man genü- gend Zeit aufbrachte, um Tausende von unbescholtenen Bür- gerinnen und Bürgern zu registrieren und zu observieren, nach dem Grundsatz: Die Kleinen hängt man auf, die Grossen lässt man laufen.
Herr Bundesrat, wir alle hoffen und wünschen und fordern Sie auf, alles zu unternehmen, um diesen schweren Vorwurf von einer Bundesinstitution abzuwenden. Es besteht jedoch die Gefahr und der Verdacht, dass die Situation in einzelnen Kan- tonen nicht anders ist.
Ich frage Sie deshalb, Herr Bundesrat: Ist der Bundesrat bereit und hat er die Möglichkeit, auf die Kantone einzuwirken, damit entsprechende kantonale Nachrichtendienste unter die Lupe genommen werden?
Pini: Un anno fa, di questi tempi grigi di novembre, si scopriva lentamente il coperchio di un pentolone i cui vapori tutt'ora an- cora aleggiano e riempiono in maniera preoccupante la sala dei nostri dibattiti.
Avevo per primo denunciato all'att. del procuratore della Con-
federazione e del Consiglio federale delle pratiche che rite- nevo scorrette da parte della polizia federale abituata, come lo conferma questo eccellente rapporto, a confondere la sicu- rezza dello Stato con l'esercizio di «questurinaggio» di quar- t'ordine.
Allora quella mia denuncia sollevò critiche, e anche dileggi, nei miei confronti.
Oggi, tristemente, devo constatare che le mie preoccupazioni erano inferiori rispetto a quanto è emerso nel rapporto della commissione d'inchiesta parlamentare.
Cito a pagina 232 - «Apprezzamento generale» - questa consi- derazione: «Il nostro stato non si definisce unicamente attra- verso le sue frontiere territoriali, ma esso fonda la sua legitti- mità su delle libertà inidviduali di cui ne è il garante per ogni cit- tadina e per ogni cittadino. Questi diritti fondamentali sono stati messi in pericolo a causa della debolezza della direzione e della gestione in seno al ministero pubblico federale e dei cattivi orientamenti nell'esecuzione dei compiti generali di po- lizia. Sono emerse delle minacce malamente valutate e in parte superate unitamente ad una ‹colletta› di dati insufficienti dei quali, oltretutto, se ne è fatto un uso scorretto .... »
Per chi ha l'onore di rivolgere a voi le proprie considerazioni, ri- tengo sufficiente questa citazione a pagina 232 del rapporto che vi ho tradotto, per accendere tutta la nostra preoccupata attenzione e tutta la nostra collaborazione d'intenti con il Con- siglio degli Stati e, assieme con il Consiglio federale, per ridare non solo fiducia all'esterno, ma per ridare qualità e correttezza operativa ai compiti del Ministero pubblico della Confedera- zione da una parte e della polizia federale dall'altra. A giusta ragione il rapporto chiede che il controllo su questa «scatola chiusa», su questo «ministero chiuso» che tale lo fu e lo è nel quadro del Dipartimento di giustizia e polizia, abbia ad essere sostenuto anche dalla vigilanza istituzionalizzata del parla- mento.
Condivido questa conclusione ed a me sembra di poter dire, ricordandomi e ricordando a voi la scuola latina che è stata quella dei grandi parlamentari italiani, delle repubbliche che hanno preceduto l'avvento del fascismo, allorquando si fa- ceva un rimpasto ministeriale o quando una crisi di governo in- terveniva, la sensibilità era quella di tutti i ministri - non è il caso nostro - e di tutti i dirigenti del settore colpito dal rimpasto mini- steriale - è il nostro caso - di rimettere a disposizione dell'auto- rità governativa il loro rispettivo mandato.
Era costume di sensibilità politica e istuzionale. Non si tratta di dare la caccia alle teste dei presunti responsabili in seno al mi- nistero della Confederazione - già il procuratore è partito - o in seno alla polizia federale - il capo rimane! -. Voglio unica- mente dire che tale sensibilità vorrebbe che i responsabili dei settori che sono stati al centro di critiche dirette e gravi da parte della commissione, mettessero a disposizione il loro mandato per permettere al governo di riprendere la priorità e il primato della sua competenza, senza alcun ostacolo nel procedere in questa salutare revisione.
Portmann: Staatsschutz ist Verfassungsschutz. Verfassungs- schutz ist in unserem Land Bürgerrechtsschutz.
Unsere Untersuchungskommission meint, die Bundespolizei betreibe den Staatsschutz in einem Minenfeld. Auf der einen Seite müsse sie die Sicherheit unserer Staatsgemeinschaft schützen und auf der anderen Seite die Freiheit des Bürgers vor unserem Staat. Der Widerspruch springt in die Augen, aber die Demokratie wird diesen Widerspruch nicht los. Kommt es zum Konflikt, haben wir zuerst die Gemeinschaft zu schützen und dann die Freiheit des Einzelnen. Diese sinnvolle Hierar- chie der Werte dürfen wir nicht stürzen.
Einige ehrenwerte Mitbürger meinen, das, was unsere politi- sche Polizei zum Schutze unserer Staatsgemeinschaft be- treibe, sei grundsätzlich Schnüffelei. Sie sagen, wenn die DDR den Staatssicherheitsdienst abschaffe, könnten auch wir un- sere politische Polizei auflösen. Das ist zu kurz gedacht, und der Vergleich ist verquer. Die Abklärung über Personen ist bei uns nicht zur allgegenwärtigen Kontrolle der Bürger verkom- men. Uns dienen 90 Beamte. Die DDR hält sich 15 000 haupt- amtliche Staatssicherheitsdienstler und 150 000 Informanten. Diese haben mit 900 Mitarbeitern der Residentur des sowjeti-
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schen Staatssicherheitsdienstes zusammenzuarbeiten. Die politische Polizei sichert bei uns keine Macht und schaltet keine Opposition aus.
Wenn die ostdeutsche Schriftstellerin Christa Wolf vor einem Monat auf dem Berliner Alexanderplatz gerufen hat: «Rechts- sicherheit spart Staatssicherheit», dann verlangte sie nach dem Rechtsstaat, nach seiner Rechtssicherheit. Wir haben beides, solange wir es schützen. Unseren Staatsschutz ab- zuschaffen, wäre kein Akt politischer Klugheit. Schon die Ueberzeichnung seiner Fehler ist bedenkliche Unsorgfalt.
Unsere Kommission erklärt, im Staat, in dem das Volk re- giere, müsse der Bürger jede öffentliche Tätigkeit durch- schauen können. Er müsse die Gewissheit haben, dass Führung und Kontrolle vorhanden seien. Nur das schaffe Vertrauen und Sicherheit. Das ist der Punkt: Transparenz, Führung und Kontrolle der politischen Polizei. Das kann aber nicht heissen, auf die Vertraulichkeit zu verzichten. Auf sie ist auch die offene Gesellschaft angewiesen. Kontrolle durch das Parlament ist aber angebracht.
Die schwerwiegenden Mängel, die unsere Kommission bei der politischen Polizei ausgemacht hat, haben sich nicht wegen der Vertraulichkeit eingestellt. Die Mannschaft war führungs- und kompetenzlos.
In unserem föderalistischen Staat wird die politische Polizei auch von den Kantonen geführt. Vor zehn Jahren haben wir eine Straffung über eine Bundessicherheitspolizei ver- sucht. Wir scheiterten am Misstrauen unserer Mitbürger. So, wie das international organisierte Verbrechen unser Land heute missbraucht, haben wir uns diese Straffung noch ein- mal zu überlegen, denn wir brauchen nicht weniger Staats- schutz, sondern wirksameren Staatsschutz - als Bürger- schutz.
Sager: Der Bundespolizei, die mit wenig Personal und be- scheidenen Mitteln arbeiten muss und für ihre Wirksamkeit auch internationales Lob geerntet hat, werden jetzt Vorwürfe gemacht. Die Aufgabe der Bundespolizei ist der Schutz unse- res Staates vor äusseren und inneren Gefahren, und zwar im Bereiche terroristischer Umtriebe, politischer Gefährdungen, des organisierten Verbrechens, der Drogenbekämpfung, um nur einige wenige zu nennen.
Weil es dabei um das frühzeitige Erkennen und um die Be- kämpfung von Vorkehren geht, die auf widerrechtliche Aende- rung unseres Rechtsstaates mit Gewalt und ohne Einhaltung der demokratischen Mittel zielen, ist die Bundespolizei auf Prä- vention ausgerichtet. Dies richtig erkannt zu haben, ist eines der Verdienste der Parlamentarischen Untersuchungskom- mission.
Diese präventive Aufgabe der Bundespolizei bedeutet, dass sie sich in einer Grauzone bewegen muss, dass sie sich auf In- formationen über Personen, Organisationen und Vorkomm- nisse muss stützen können, auch wenn kein strafrechtlich rele- vantes Verhalten vorliegt. Dass dies eine heikle Aufgabe ist und auch Fragen des Datenschutzes aufwirft, versteht sich. Hier ist eine Güterabwägung nötig. Sind die Persönlichkeits- rechte des Individuums höher zu bewerten als der Schutz un- seres demokratischen Rechtsstaates, der uns allein in unse- ren individuellen Freiheitsrechten zu schützen vermag?
Der Puk-Bericht verlangt einerseits, dass die Bundespolizei In- formationen sammelt, die natürlicherweise ihren Niederschlag in den Personaldaten finden. Andererseits sollen diese Perso- naldaten beschränkt einsichtig gemacht werden. Das aber würde verhindern, dass künftig Informationen noch frei flies- sen und breit gesammelt werden. Das würde den Staats- schutz entscheidend schwächen. So würde die Aufgabe der Bundespolizei auf das Sammeln strafrechtlich relevanter Da- ten beschränkt. Sie könnte dann nur noch gerichtspolizeiliche Funktionen wahrnehmen, und damit fiele ein Pfeiler unseres Staatsschutzes, nämlich die Prävention.
Die Bundespolizei muss deshalb weiterhin detaillierte, auf den ersten Blick sogar unwichtige Informationen sammeln kön- nen, denn weil sie präventiv zu arbeiten hat, kann sie nicht zum voraus beurteilen, ob sich eine Information zu einem späteren Zeitpunkt als nützlich oder gar strafrechtlich relevant erweisen kann. Die Frage ist daher nicht, welche und wieviel Information
die Bundespolizei sammelt, sondern wie und warum diese verwendet wird.
Bundespräsident Koller hat versprochen, hier mit seiner Reor- ganisation anzusetzen, und das ist richtig. Ich würde mich wohler fühlen, wenn wir ihm mit dieser Bitte, die wir ihm mitge- ben, auch noch zu jedem Arbeitstag zehn weitere Arbeitsstun- den schenken könnten.
Problematisch ist der Vorwurf der Puk, dass keine genauen Anweisungen bezüglich der konkreten Informationsbeschaf- fung über Personen und Organisationen vorliegen. Dieser Vorwurf beruht vielleicht auf einer ungenauen Kenntnis des Staatsschutzes in einem neutralen und föderalistischen Land. Zum einen sind Meldungen aus dem Felde nötig, um über- haupt Weisungen erteilen zu können, zum anderen sind sol- che Direktiven zweischneidig, denn wenn sie nicht geheim bleiben, können sie unsere Regierung belasten. Schliesslich zeigt die Praxis, dass Weisungen problematisch sind. Sie bin- den der Bundespolizei die Hände und lassen sie nicht mehr flexibel genug auf Veränderungen reagieren.
In der Regel haben die Polizeiorgane von Bund und Kantonen gut gearbeitet. Ausnahmsweise sind Fehler vorgekommen. Auf einen Polizisten, der einmal versagt hat, kommen wahr- scheinlich deren fünfzig, die unter Opfern Hervorragendes ge- leistet haben.
Wenn nur fehlerfreie Kritiker Steine werfen dürften, müsste wohl jeder Steinwurf unterbleiben. Der Politologe Carl J. Fried- rich äussert sich in seinem Buch «Pathologie der Politik» so zur Korruption: «Jede korrumpierende Tätigkeit ist zugleich auch ein verräterischer Akt.» Doch fügt er bei: «Wie andere utopi- sche Vorhaben würde auch der Versuch, sie verschwinden zu lassen, die politische Ordnung zerstören und eine autokrati- sche Ordnung entstehen lassen, die wahrscheinlich korrupter wäre als die, an deren Stelle sie getreten ist, und zwar auf- grund der Regel, dass die Korruption mit der Starrheit und Au- tokratie einer solchen Ordnung zunimmt.»
M. Borel: Le rapport de la CEP ne révèle pas le scandale du siècle, mais ce qu'il contient a cependant de quoi nous cons- terner pour le passé et nous inquiéter pour le présent et le fu- tur.
Il ne s'agit pas, comme certains le disent déjà ouvertement au- jourd'hui, d'utiliser le débat de ces prochains jours pour tour- ner définitivement la page. Il s'agit bien au contraire de consta- ter que le Parlement et le Conseil fédéral n'ont pas été assez vigilants par le passé et d'en déduire que ce rapport de la CEP doit rester ouvert et nous rappeler, Parlement et gouverne- ment, de rester vigilants en permanence. Mais nous devons disposer des moyens de cette vigilance. Je reste en effet in- quiet car il subsiste un climat qui a permis que l'extrémisme de droite ne soit pas considéré comme une menace pour notre Etat de droit, qui a permis que le fait de faire partie de la puis- sance de l'argent garantisse une immunité, partielle en tout cas, et surtout que la première priorité ne soit pas accordée à la lutte contre le trafic international de la drogue ou le trafic d'armes et d'argent sale qui lui est lié. Prenons l'exemple de Mme Elisabeth Kopp. Elle persiste et signe dans sa protesta- tion d'innocence. L'épais document constitué par ses avocats que nous avons trouvé sur nos pupitres ce matin en est la der- nière illustration. Bien sûr, elle est traitée désormais par le monde politique en brebis galeuse, mais ne subsiste-t-il pas de nombreux politiciens qui regrettent intérieurement que cette affaire ait éclaté et qu'elle n'ait pu être étouffée? Je vou- drais être persuadé du contraire. Je ne peux que constater que certains parlementaires cherchent à minimiser l'affaire.
Prenons l'exemple de M. Gerber, lorsqu'il était procureur. Une lecture superficielle du rapport de la CEP pourrait simplement amener à penser qu'il n'était pas l'homme juste à la juste place, mais l'asymétrie de son comportement dans les affaires Novosti et Kopp donne un autre éclairage. Dans le cas No- vosti, qui s'est ensuite révélé être une baudruche, le Ministère public a réagi avec une extrême vigueur, à la suite de la fuite provenant de l'administration: prise d'empreintes digitales, in- formation immédiate du Conseil fédéral, information régulière par la suite, etc. Dans l'affaire Kopp, en revanche, on tergi- verse, on ne prend des mesures que lorsque tout est devenu
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Vorkommnisse im EJPD
public, on renonce à informer le Conseil fédéral. M. Gerber était peut-être manchot, mais il ne l'était pas du bras droit. Je voudrais croire qu'il n'en va pas de même de ce corps impor- tant de notre Etat qu'est le Ministère public.
Prenons maintenant l'exemple de M. Gerber aujourd'hui, qui persiste à affirmer, dans ses interviews, que les extrémistes de droite ne représentent pas une menace pour notre Etat de droit. Cet aveuglement incite à se poser la question suivante: M. Gerber n'est-il pas un extrémiste de droite de salon? Je vou- drais croire qu'il n'en va pas de même de ce corps important de notre Etat qu'est le Ministère public, car si le procureur est parti, le Ministère public subsiste.
J'approuve les modifications de structure proposées par la CEP, mais il nous faudra aussi et surtout changer l'état d'esprit qui règne dans le Ministère public qui était un Etat dans l'Etat; le Conseil fédéral a toléré cet état de fait. Les chefs de départe- ment successifs ont toléré, voire défendu, ce statut d'Etat dans l'Etat. Il faudra beaucoup d'énergie à M. Koller, conseiller fédéral, et à ses successeurs pour que le Ministère public re- prenne sa juste place et y demeure.
Il en va également de la responsabilité de l'Assemblée fédérale. L'initiative parlementaire que nous propose la CEP va dans la bonne direction et devrait permettre à un Parlement responsable de ramener le Ministère public dans la bonne voie et de l'y maintenir. C'est l'état d'esprit qui règne au sein de de corps qui doit être modifié. Je reste inquiet et j'espère que vous êtes nombreux à l'être aussi car cela nous permettra de rester vigilants.
Dietrich: Wenn in unserem Land Missstände, Missbräuche zum Vorschein kommen, so laufen die Reaktionen mit grosser Regelmässigkeit in zwei Phasen ab. Phase eins: Es wird ge- flucht, es wird «ausgerufen». Phase zwei: Es müssen Sünden- böcke her. Einmal mehr erleben wir diesen Phasenablauf nach Veröffentlichung des Berichtes. Es wird laut, entrüstet nach Oeffnung von Archiven, Karteien gerufen, und die Jagd auf Beamte ist eröffnet.
Das Grüne Bündnis versteigt sich sogar so weit, den Rücktritt von Bundesrat Koller zu fordern, was ich persönlich als stil- und geschmacklos empfinde. Die Antwort hat dieser Rat heute morgen - Gott sei Dank - gegeben.
Bundesrat Koller hat ein Departement angetreten, in dem die Stimmung vor einem Jahr recht mies war. In der Stadt Bern wohnend, habe ich freundschaftlichen Umgang mit einigen Beamten des Justiz- und Polizeidepartements und weiss, un- ter welch ungeheurem psychologischem Druck Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des EJPD seit einem Jahr standen und heute noch stehen. Sie tun ihre Arbeit, und die allermeisten tun sie gut, ja ausgezeichnet. Es gibt zahlreiche Kaeslins in die- sem Departement. Dafür gebührt diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unser Dank und unsere Anerkennung. Wir sind dankbar zu wissen, dass ihr Chef ihnen das Nobelste geben kann, was ein Chef geben kann, nämlich Schutz und Anerken- nung.
Ich habe von zwei Phasen gesprochen, Phase des «Ausru- fens», Phase der Jagd auf Sündenbocke. Es ist der parlamen- tarischen Kommission hoch anzurechnen, dass sie die dritte Phase einleitet, nämlich die Phase des konkreten Handelns, wie wir es besser tun können, und dies in seltener Einstimmig- keit. Im Sinne des «Niemals vergessen» habe ich immerhin beim Vorschlag, es sei zu prüfen, ob eine Zentralstelle zur Be- kämpfung des organisierten Verbrechens einzuführen sei, an die Diskussionen gedacht, die sich seinerzeit um die Busipo drehten. Vielleicht müssen wir die Haltung von damals über- denken, und alle, die sich damals dermassen vehement dar- auf eingeschossen haben, sollten vielleicht auch dort über die Bücher gehen.
Es ist unserem Staat aufgetragen, alles zu tun, um dem Land Freiheit, Sicherheit, Frieden, Gerechtigkeit zu erhalten und nach bestem Wissen und Können zu verwirklichen. Dass wir dabei diesen Staat schützen müssen vor Verbrechen, vor Kriegshandlungen, vor Terror, darin sind wir uns alle einig. Da- bei werden wir nie darum herumkommen, mit den übrigen Freiheiten des einzelnen behutsam umzugehen und die Gren- zen so zu setzen, wie sie eben zum Wohl des Ganzen gesetzt
sein müssen. Ausserdem müssen wir seine Freiheit auch ge- genüber dem Staat schützen. Das Problem ist wahrscheinlich uralt.
In seinen Briefen hat sich Paulus vor 2000 Jahren ebenfalls mit der Problematik dieser Freiheiten auseinandergesetzt, und ei- gentlich möchte ich uns allen, jedermann an seinem Platz, ei- nen Satz zu bedenken geben. Paulus hat gesagt: «Sehet zu, dass eure Freiheit nicht in Verruf gerate.»
Fäh: Ich erlaube mir, obwohl schon sehr viel zur Bundespoli- zei gesagt worden ist, doch noch zwei, drei Bemerkungen zu machen:
Das Recht auf Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Hand- lungsfreiheit im Rahmen rechtlicher und gesellschaftlicher Normen ist ein Grundelement der liberalen Idee. Wird dieses Recht verletzt, so haben Liberale sensibel zu reagieren.
Vorerst etwas Formelles: Ich glaube, Begriffe wie Staatsschutz und politische Polizei wecken negative Assoziationen. Viel- leicht müsste man sich einmal überlegen, ob man diese bei- den Begriffe nicht durch andere ersetzen sollte. In diesem Zu- sammenhang sind auch unpassende Vergleiche mit der DDR beiseite zu lassen.
Zur Sache. Staatsschutz ist zweifellos notwendig. Herr Bun- desrat Koller hat die Puk zitiert. Die Puk hat ausgezeichnet for- muliert, wie Staatsschutz aussehen soll. Dem habe ich nichts beizufügen.
Innenpolitische Kontrolltätigkeiten und Sicherheitsüberprü- fungen haben sich aber - ich betone das nochmals, obwohl es bereits gesagt worden ist - auf diese durch die Puk genau defi- nierten Bereiche zu beschränken. Das Ausüben demokrati- scher Rechte gehört zu unserem Staat und darf nicht kontrol- liert werden. Persönlichkeitsschutz verbietet sachfremde Ver- wendung von Informationen, wofür Frau Ursula Hafner ein Bei- spiel angeführt hat. Staatsschutzorgane müssen sich davor hüten, sich lächerlich zu machen. Ostreisende muss man heute nicht mehr kontrollieren, das hat keinen Sinn. Wenn man sich lächerlich macht, läuft man nämlich Gefahr, an Be- deutung zu verlieren.
Die Polizei hat vom Stimmbürger den Auftrag erhalten, für Recht und Ordnung zu sorgen. Die politische Polizei hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, Handlungen, die geeignet sind, die innere und äussere Sicherheit der Eidgenossen- schaft zu gefährden, zu beobachten und zu verhüten. Das sind Aufträge des Gesetzgebers und der Exekutive. Die Polizei hat sich danach zu richten, und wenn sie sich danach richtet, darf man sie nicht «automatisch» kritisieren. Was will ich damit sa- gen?
Man macht es sich ein bisschen zu einfach, wenn man ge- wisse Vorwürfe nur auf die Beamten oder auf die Polizei kon- zentriert. Die Probleme liegen etwas weiter oben. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich gewisse Tätigkeiten billige. Aber auf einen Widerspruch möchte ich hinweisen. Herr Früh hat es, wenn ich mich nicht tausche, in seiner Erklärung ange- führt.
Die Geschäftsprüfungskommission dieses Rates hat 1988 im November, das war vor einem Jahr, mit aller Deutlichkeit fest- gehalten, was die politische Polizei macht. Sie hat.die Fichen kontrolliert und geschrieben: «Dieses Vorgehen», eben all das, was die politische Polizei macht, «erscheint der GPK zweckmässig, schafft jedoch unter heutigen Verhältnissen ei- nige Probleme.» Sie hat dann aufgeführt, wer alles kontrolliert sei, und sie sagt am Schluss, die Frage der Notwendigkeit die- ser Karteikarten falle mit der Frage nach der Konzeption des Auftrages unserer Bundespolizei zusammen; die Kommission habe sich nicht damit auseinandersetzen können, sie be- schränke sich daher auf das Anliegen, die Zahl der Karteikar- ten auf solche mit hinreichender Aktualität zu beschränken.
Warum sage ich das? Aus einem Grund. Ich glaube, wir dürfen bei aller Kritik Verhältnismässigkeit nicht ausser acht lassen. Die Bundespolizei darf kein Staat im Staate sein. Kontrolle und Ueberprüfung sind notwendig, aber sie müssen der aktuellen Situation entsprechen. Der Bundesrat hat entsprechende Wei- sungen zu erteilen und die Bundespolizei schwergewichtig gegen kriminelle Machenschaften einzusetzen. So haben wir
N 6 décembre 1989
2010
Evénements survenus au DFJP
den Staatsschutz zu verstehen. Ich glaube, dann ist er sinnvoll und angemessen.
Engler: Statt Korruption Dilettantismus, statt Unterwanderung Blindheit, statt bösem Willen Naivität, statt Staat im Staat Dun- kelkammer der Nation? Der Skandal ist ein anderer.
Ein Skandal ist es doch, was wir gefunden haben. Daran än- dert auch nichts, dass vom persönlichen Verschulden, vom strafrechtlichen Verschulden nicht gesprochen werden kann. Die Ursachen lassen sich nicht einzelnen Personen zuordnen, und es wäre falsch, jetzt im Chef der Bundespolizei das schwarze Schaf zu suchen und den Sündenbock zu finden. Es sind Verantwortlichkeiten, die im institutionellen Bereich lie- gen, und wir alle haben die Verantwortung zu übernehmen und zu tragen: das Parlament, weil es sich mit einem mangeln- den Kontrollrecht begnügte und die Verwaltung gewähren liess; der Bundesrat als Kollegialbehörde, die einzelnen De- partementschefs. Sie trifft ebenfalls Verantwortung, weil sie zu- viel vertrauten, zuwenig kontrollierten, nicht mitarbeiteten und das Bedrohungsbild nicht regelmässig und konstant der ver- änderten Situation anpassten; der Bundesanwalt, weil er zur Informationsbeschaffung und Verarbeitung keine klaren Re- geln erliess und das Prinzip des Zufalls walten liess. Die Sach- bearbeiter an der Front waren sich selbst überlassen, konnten nach Gutdünken, nach eigenem Gesichtspunkt und Blick- winkel Informationen sammeln und speichern. Deshalb ent- hält die Datei Unwesentliches und Wesentliches, Verwerfli- ches und Belangloses, Ueberholtes und Brisantes, Richtiges und Falsches in einem wirren Gemisch, ohne klare Trennung. Dies ist zu verbessern.
Die Schuld liegt auch nicht einfach, wie man vermuten könnte, bei der falschen Optik des Kalten Krieges. Ich möchte auch er- wähnen, dass die Puk nicht eingesetzt wurde, um zu loben, und deshalb haben wir Fehler klar hervorgehoben und Vor- würfe gemacht. Dies ändert aber nichts daran, dass wir auch viele Bereiche fanden, wo wenig oder keine Fehler vorliegen. Wir haben Arbeitshypothesen mit Indizien zu bestätigen ver- sucht, jene Hypothesen, die in den Medien vorgeworfen wur- den: unsere Gesetzgebung werde von anderen Staaten be- stimmt; der Finanzplatz Schweiz werde bewusst zerstört; wir seien Spielball von ausländischen Diensten, die miteinander in Streit lebten; die Untätigkeit der Bundesanwaltschaft sei durch Erpressbarkeit belegt.
Wir haben nach dem achten Bundesrat gesucht, nach dem Mann im Dunkeln, im Verborgenen, der die Fäden in den Hän- den hält. Wir haben nach dem grossen Plan der Korruption ge- fahndet. Fazit: In all diesen Bereichen haben wir nichts gefun- den.
Dieser Misserfolg, und das darf hier auch gesagt werden, ist eigentlich das positivste Ergebnis vom Ganzen. Es bietet die Möglichkeit, die Vertrauenskrise zu überwinden, und verbie- tet, von Staatskrise zu sprechen. Was es anzuprangern gilt, was es zu verbessern gilt, liegt nicht im Bereich des Bewuss- ten, sondern im Bereich des Unbewussten; der Befund ist ei- gentlich nicht Bestechlichkeit, sondern Leichtgläubigkeit. Die These der grossen Naivität, der Häufung von Fehlern aus Un- vermögen, sie hat sich bestätigt. Das Fazit ist klar, die Folgen haben wir zu ziehen, mit den Vorschlägen, die wir unterbreitet haben.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
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1989
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Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.006
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Numero dell'oggetto
Datum 06.12.1989 - 09:00
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1988-2010
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