Code pénal militaire (objecteurs de conscience)
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4 décembre 1989
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Leuenberger-Solothurn: Herr Allenspach hat soeben eine Er- klärung seines Verbandes verlesen, keine persönliche Erklä- rung. Es soll ihm wohltun.
Frage 76: Hänggi. Bewilligung für neue Lokalradios Radios locales
Während verschiedene Gesuchsteller von Lokalradios auf ei- nen Entscheid des EVED warten, bauen bestehende Radios of- fenbar selbstbewusst aus (z. B. Canal 3).
Warum toleriert der Bundesrat dieses Vorgehen, und weshalb sind die hängigen Gesuche noch nicht entschieden?
Bundesrat Ogi: Die hängigen Gesuche sind noch nicht ent- schieden, weil noch viele zusätzliche Abklärungen getroffen werden mussten. Stichwort Nummer 1: die Frequenzen. Stich- wort Nummer 2: Artikel 28 des Radio- und Fernsehgesetzes. Sie wissen, Herr Nationalrat Hänggi, dass die vorberatende Kommission eine Umkehrung der Prioritäten vorgenommen hat. Der Nationalrat - Ihr Rat - hat dann glücklicherweise auf die Linie des Bundesrates eingeschwenkt.
Im übrigen können Sie beruhigt sein, Herr Nationalrat Hänggi. Der Antrag ist jetzt bereit. Der Bundesrat ist aber Bewilligungs- behörde und nicht das EVED, wie Sie das fälschlicherweise meinen.
Sie fragen im übrigen, weshalb bestehende Lokalsender aus- bauen. Hier geht es einzig darum, die Empfangsqualität im vom Bundesrat festgesetzten Versorgungsgebiet zu verbes- sern. Es geht also nicht um eine Expansion dieser Lokalsen- der, und es geht schon gar nicht auf Kosten allfälliger neuer Veranstalter!
Frage 77: Burckhardt. Verhältnis Bundesrat/Abstimmungsminder- heiten
Votations fédérales. Approche officielle des minoritaires Am Samstag/Sonntag, 25./26. November 1989, sind zwei wich- tige eidgenössische Abstimmungen durchgeführt worden:
Initiative «Schweiz ohne Armee» und
Initiative «Strassenverkehr 130/100».
Beide Initiativen wurden vom Volk mit jeweils einer Mehrheit von ungefähr zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hat zu beiden Abstimmungsresultaten Kommen- tare abgegeben. In jenem, welches die Initiative «Schweiz ohne Armee» betroffen hat, kommt der Bundesrat zum Schluss, das Abstimmungsresultat rüttle zwar nicht an der Wehrbereitschaft der Schweiz, lege aber Gespräche mit der Minderheit nahe.
Im Falle der Abstimmung über die Geschwindigkeitsbegren- zungen im Strassenverkehr hat der bundesrätliche Kommentar keinen Hinweis gegeben, es seien bezüglich der Durchführung des bundesrätlichen Vorschlages (80/120) mit der Minderheit, vor allem mit jenen Kantonen Gespräche zu führen, welche der Initiative (130/100) zugestimmt haben. Es sind dies die Kantone Waadt, Neuenburg, Wallis, Genf, Jura.
Wäre es nicht richtig, bei der Durchführung der Volksbe- schlüsse Vertretungen der Minderheiten in Detailfragen aus Prinzip zu begrüssen?
Wäre ein solches Vorgehen nicht speziell im Falle der Stras- senverkehrsordnungen nötig, wo die Kantone für den Vollzug von polizeilichen Ordnungsmassnahmen, Verkehrskontrollen, Bussen und Strafverfahren etc. zuständig und verantwortlich sind?
Bundeskanzler Buser: Im Kommentar des Bundesrates zum Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative für die Ab- schaffung der Armee war nicht von Gesprächen mit der Min- derheit die Rede. Der Chef des Militärdepartementes hat viel- mehr die Absicht bekundet, «der mit Denkzettelstimmen ganz offensichtlich geäusserten Kritik nachzugehen und die schon im Vorfeld der Abstimmung geäusserte Kritik zu sichten und im Hinblick auf die geplante Armeereform - nicht zu verwech- seln mit der Armeeabschaffung - Vorschläge zu unterbreiten». Wie dies zu verstehen ist, erklärte der Vorsteher des EMD im
gleichen Abstimmungskommentar: «Ich habe auch den Ein- druck, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die eingeleite- ten Reformbestrebungen im Rahmen des Projektes 'Ar- mee 95' noch zu wenig zur Kenntnis genommen haben.» Diese Aeusserungen stehen im Einklang mit der Aufgabe des Bundesrates, nach einem eidgenössischen Urnengang den Mehrheitsbeschluss des Volkes zu vollziehen.
Dieser Grundsatz ist auch im Abstimmungskommentar des Vorstehers des Justiz- und Polizeidepartementes zum Aus- druck gekommen. Auch hier sind die Vollzugsaufgaben ange- sprochen worden: «Es wird deshalb Aufgabe der kantonalen Verkehrspolizeikorps sein, die Limiten noch besser durch- zusetzen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kantone ge- willt sind, dies auch zu tun. Der Bundesrat wird die Kantone dabei im Rahmen des Möglichen unterstützen.»
Auf die Frage eines Journalisten hin präzisierte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, dass die Vollzugsfragen anlässlich der nächsten Polizeidirektoren- konferenz besprochen werden sollen, das heisst also mit der Gesamtheit der Kantone, mit Mehrheit und Minderheit, wie dies sowohl aus staatsrechtlichen wie aus staatspolitischen Erwägungen gegeben ist.
87.043
Militärstrafgesetz (Dienstverweigerer) und Militärorganisation. Aenderung Code pénal militaire (objecteurs de conscience) et organisation militaire. Modification
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 27. Mai 1987 (BBI II, 1311) Message et projets de lois du 27 mai 1987 (FF II, 1335)
Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer Das Geschäft 87.043 Militärstrafgesetz (Dienstverweigerer) ist noch im Laufe der Wintersession 1989 zu behandeln.
Motion d'ordre Leutenegger Oberholzer Traiter encore pendant la session d'hiver 1989 l'objet 87.043 Code pénal militaire (objecteurs de conscience).
Frau Leutenegger Oberholzer: Die Fraktionspräsidenten- konferenz hat beschlossen, die Dienstverweigerervorlage zu verschieben und sie von der Traktandenliste abzusetzen. Mit meinem Ordnungsantrag bitte ich Sie nun, das Geschäft wie vorgesehen in der dritten Woche dieser Session zu behan- deln. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Geschäft be- reits in der Frühjahrssession dieses Jahres hätte behandelt werden sollen, und nun soll es erneut abgesetzt werden. Diese Verzögerung ist meines Erachtens kein Zufall, sondern dokumentiert ganz deutlich, welche Bedeutung man der Ent- kriminalisierung der Militärdienstverweigerer in diesem Saale beimisst. Im Abstimmungskampf zur Armeeabstimmungs- Initiative haben die Befürworter und Befürworterinnen der Ar- mee immer wieder von Reformen gesprochen. Eine der vor- dringlichsten Reformen in diesem Land, auf die wir nun seit Jahren warten, ist die Entkriminalisierung der Militärdienstver- weigerer.
Als das sehr gute Resultat der Armeeabschaffungs-Initiative feststand, versprachen Vertreter und Vertreterinnen von bür- gerlichen Parteien am Abend des Abstimmungssonntags hoch und heilig, die Entkriminalisierungsvorlage werde in der Dezembersession endlich behandelt. Und nun kommt diese erneute Verschiebung. Dies stösst in der Bevölkerung sicher- lich nicht auf Verständnis, denn nach dieser Abstimmung be- stehen grosse Hoffnungen, dass wenigstens bei der Schaf-
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Militärstrafgesetz (Dienstverweigerer)
fung eines Zivildienstes die längst fälligen Reformen endlich an die Hand genommen werden.
Die sogenannte Barras-Vorlage vermag diese Hoffnungen al- lerdings nicht zu erfüllen. Es zeichnet sich auch bereits ab, dass aufgrund der neuen Ausgangslage nach der Abstim- mung die Vorlage zurückgewiesen werden könnte. Auch von mir liegt ein entsprechender Rückweisungsantrag mit inhalt- lichen Aufträgen vor. Mit einer Rückweisung der Vorlage kann die Zeit zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage genutzt werden. Wichtig ist aber, dass über die Frage der Militärdienstverwei- gerer und über deren Entkriminalisierung in diesem Saal end- lich inhaltlich debattiert wird. Indem die Beratungen aber, wie die Fraktionspräsidenten nun vorschlagen, ständig verzögert werden, gewinnen wir überhaupt nichts, und die Vorlage wird auch nicht besser. Es bedeutet bloss einen Zeitverlust, ein Hinausschieben notwendiger Reformen, und für die direkt Be- troffenen heisst es ganz konkret, dass sie als Militärdienstver- weigerer weiterhin mit allen gravierenden, persönlichen Fol- gen kriminalisiert werden.
Stehen Sie nun zu den Versprechen, und zwar nicht nur am Abend des Abstimmungssonntags, sondern auch in diesem Rat. Unterstützen Sie meinen Ordnungsantrag, damit die Ent- kriminalisierung der Militärdienstverweigerer endlich an die Hand genommen wird, und halten Sie an der Behandlung der Vorlage noch in der Dezembersession fest. Taktische Manö- ver, die nur dazu dienen sollen, Zeit verstreichen zu lassen, bis sich die Wogen nach dem Abstimmungssonntag geglättet ha- ben, würden - davon bin ich überzeugt - in der Bevölkerung nicht verstanden.
M. Couchepin: La Conférence des présidents de groupe s'est réunie deux fois la semaine dernière pour traiter le problème de la planification de la troisième semaine de la session. En ef- fet, plusieurs interpellations urgentes ont été déposées, elles doivent être programmées durant cette session, elles exigent un budget de temps de cinq heures environ. Cinq heures, cela représente un important laps de temps et il faut trouver un cer- tain nombre d'objets à renvoyer.
Nous avions le choix entre deux possibilités: renvoyer la modi- fication du Code pénal, statut des objecteurs de conscience; ce serait suffisant, nous considérons que cet objet prendrait environ cinq heures, ou renvoyer les initiatives antiatomiques plus quelque chose d'autre et c'est à ce «plus quelque chose d'autre» que nous nous sommes achoppés, car nous n'avons rien trouvé à renvoyer à une autre session.
Dès lors, la décision a été prise, essentiellement pour des rai- sons pratiques, de renvoyer la modification du Code pénal concernant le statut des objecteurs de conscience.
Si l'on devait changer cette décision, on serait dans l'obliga- tion de traiter les initiatives antiatomiques à la session extraor- dinaire de février et pour cela de modifier aussi le programme de cette session avec tous les problèmes que cela pose.
Certes, j'ai entendu tout à l'heure la motionnaire expliquer qu'après la votation de novembre relative à l'initiative pour la suppression de l'armée, cela ferait mauvais genre et qu'il se- rait maladroit de renvoyer une fois encore cet objet qui, en ef- fet, est à l'ordre du jour depuis des mois. Le message, quant à lui, a été adressé aux Chambres il y plusieurs années.
J'aimerais quand même rappeler qu'il ne faut pas se faire d'il- lusions sur la portée des réformes qui peuvent être introduites sans modification constitutionnelle. Il y a un article constitu- tionnel dont rien ne laisse supposer que le peuple suisse ou en tous les cas la majorité du peuple suisse veuille le modifier. Il nous apparaît qu'il faudrait attendre une initiative populaire pour traiter d'une modification constitutionnelle. Nous devons donc agir dans le cadre étroit de l'article constitutionnel exis- tant et ce cadre étroit ne permet pas de réaliser des miracles, mais d'aller dans le sens de ce que propose le Conseil fédéral et de ce qu'a accepté la majorité de la commission.
Nous pensons qu'un renvoi à la session de mars rendrait pos- sible une nouvelle réunion de la commission afin d'examiner si un changement dans la répartition des fronts au sein de cette même commission est envisageable. L'objet lui-même ne sera pas modifiable fondamentalement. Par contre, on peut imaginer qu'il y ait une certaine répartition des fronts et que la
proposition recueille plus d'appuis qu'actuellement, puisque la majorité de la commission soit s'abstient, soit repousse la proposition. Il n'y a donc pas de guerre de religions à mener à ce sujet, c'est un problème technique et d'estimation des ris- ques politiques.
La majorité de la Conférence des présidents de groupe vous recommande de repousser la proposition Leutenegger Ober- holzer qui, je le répète encore une fois, ne doit pas ouvrir une guerre de religions.
Fischer-Hägglingen: Die Fraktionspräsidentenkonferenz hat beschlossen, fünf Interpellationen als dringlich zu erklären. Dadurch stellte sich die Frage, an welchem Tag diese dringli- chen Interpellationen zu behandeln sind. Sie beschloss dar- auf, diese Interpellationen am Donnerstag, den 14. Dezember 1989, auf die Traktandenliste zu setzen. Dies bedeutet, dass nicht mehr genügend Zeit vorhanden ist für das vorgesehene Geschäft, nämlich für die Frage der Dienstverweigerung. Der Beschluss unserer Konferenz hat dann eine gewisse Verwir- rung ausgelöst, weil die Diskussionen vorwiegend in Franzö- sisch geführt wurden, und es haben vermutlich nicht alle rich- tig mitbekommen, was wir eigentlich beschlossen haben.
Die Fraktionspräsidentenkonferenz ist dann am vergangenen Donnerstag noch ein zweites Mal zusammengetreten und dis- kutierte nochmals eingehend das Problem. Dabei wurde ei- nerseits vorgebracht, eine neuerliche Verschiebung würde von einem Teil unserer Bevölkerung nicht verstanden, ins- besondere nach der Abstimmung vom 26. November 1989, in deren Vorfeld immer wieder dargelegt worden sei, dass die Frage der Dienstverweigerer zu lösen sei. Anderseits wurde aber auch vorgebracht, es sei psychologisch falsch, so kurze Zeit nach der Abstimmung dieses Thema zu behandeln, es könnte bei den Gegnern der Armeeabschaffung der Eindruck erweckt werden, die Befürworter, die doch nur 35 Prozent aus- machten, verbuchten bereits ihren ersten Erfolg.
An dieser Konferenz wurde auch noch vorgebracht, die ganze Frage der Dienstverweigerung solle noch einmal in der Kom- mission behandelt werden, weil seit deren Beratung doch schon einige Zeit vergangen sei und weil sich verschiedene neue Probleme ergeben und sich die Einstellungen verändert hätten. Dazu muss aber bemerkt werden, dass die vorbera- tende Kommission wenig vermag, weil sie sich an die Verfas- sung halten muss. Wollte sie eine neue Lösung vorschlagen, die weiter ginge als unsere Verfassung, müsste ein ganz neues Verfahren eingeleitet werden. Letztlich haben in der Konferenz verhandlungsökonomische Ueberlegungen den Ausschlag gegeben, inbesondere auch bei unserem Präsi- denten, der bei 4 zu 4 Stimmen den Stichentscheid getroffen hat. Es genügt nämlich von der Zeitvorgabe her nicht, dass wir nur die Atominitiativen von der Traktandenliste streichen, son- dern es müssen noch weitere Geschäfte gestrichen werden, und wir haben einfach keine Geschäfte gefunden, auf deren Behandlung wir in dieser Session verzichten können.
Aus diesen Gründen schlägt Ihnen die Präsidentenkonferenz vor, die Frage der Dienstverweigerung von der Traktandenliste zu streichen und an diesem Tag die dringlichen Interpellatio- nen zu behandeln.
Frau Mauch Ursula: Im Namen der grösstmöglichen Minder- heit der Fraktionspräsidentenkonferenz möchte ich Sie bitten, dem Antrag Leutenegger Oberholzer zuzustimmen. Ich äus- sere mich nicht inhaltlich, sondern nur zum Verfahren.
Wir haben vorgeschlagen, dass die Atominitiativen auf die Sondersession im Februar verschoben werden, weil wir dann so oder so eine Energiedebatte führen werden. Also auch vom rationellen Vorgehen her drängt sich diese Verschiebung so- zusagen auf.
Aus politischer Aktualität erachten wir es zudem als ausseror- dentlich wichtig, dass wir jetzt in die Diskussion der Dienstver- weigerer-Vorlage einsteigen. Auch wenn es so sein müsste, dass wir sie nicht zu Ende beraten könnten, scheint es der grossen Minderheit der Fraktionspräsidentenkonferenz rich- tig, die Dienstverweigerer-Vorlage jetzt auf die Traktandenliste zu setzen.
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Arrêté sur la viticulture. Prorogation
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Ich möchte Sie also bitten, dem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.
M. Darbellay: Je soutiens ici le point de vue de la minorité. Le projet dont nous parlons porte le numéro 87.043. Cela signifie qu'il date de plus de deux ans et demi et qu'il a déjà été ren- voyé deux fois. Il serait donc temps de le traiter.
Nous l'avons porté à l'ordre du jour avant la votation du 26 no- vembre et, pendant la campagne qui a précédé ces votations, on nous a souvent reproché que nous ne faisions rien pour les objecteurs de conscience. Nous avons répondu que le pre- mier pas était préparé puisque, durant cette session encore, nous traiterions le problème de la révision du Code pénal. Or, renvoyer cette question aujourd'hui serait manquer à notre pa- role.
Certes, il faut ménager une place aux interpellations urgentes, place que nous pouvons trouver ailleurs. Le lundi 11 décem- bre (fin d'après-midi) est prévu pour les initiatives populaires relatives à l'énergie nucléaire. Le mardi toute la matinée, soit cinq heures, est également prévu pour ce même sujet. Par conséquent, nous pouvons sortir cet objet du programme ac- tuel et le placer au mois de février, durant la session spéciale, et nous aurons ainsi la place suffisante pour traiter les interpel- lations urgentes.
Personnellement, je suis d'avis que nous devons discuter de ce problème aujourd'hui. Nous sommes conscients qu'il ne s'agit pas d'une chose extraordinaire ni d'une guerre de reli- gions. Mais ce projet est prêt et nous devons montrer un signe dans cette direction. Je vous invite donc à accepter la motion d'ordre.
Mme Pitteloud: Je soutiens également la motion d'ordre de Mme Leutenegger Oberholzer et vous demande de maintenir à l'ordre du jour la discussion, en tous les cas sur l'entrée en matière concernant le projet Barras. En effet, la question de l'objection de conscience est en suspens depuis trop long- temps et les débats qui ont eu lieu au sujet de l'initiative sur la Suisse sans armée ont montré que cette question est très aiguë et ne souffre aucun report.
Contrairement à l'argument développé par M. Darbellay, nous pensons que ce projet n'est pas valable car il est refusé par la majorité des objecteurs de conscience et les Eglises. Néan- moins, sans en discuter le fond, nous pourrions au moins trai- ter l'entrée en matière. Il y a plusieurs propositions de renvoi, que ce soit à la commission ou au Conseil fédéral. Par consé- quent, si l'on faisait figurer cet objet à l'ordre du jour et si l'on se mettait rapidement d'accord sur un renvoi à l'une ou l'autre des instances, on n'aurait pas besoin de beaucoup de temps et cela serait possible lors de la présente session.
Je le répète, il est désormais temps de faire un pas en avant et de voir dans quelle direction on pourrait poursuivre à propos de ce problème, le projet Barras n'étant, à notre avis, qu'une étape déjà dépassée.
Wiederkehr: Auch die LdU/EVP-Fraktion ist der Meinung, das Geschäft sei nicht zu verschieben. Wir sollten wissen, wie es weitergeht. Es kann ja sein, dass es ohnehin noch Verschie- bungen geben wird, entsprechend den verschiedenen Anträ- gen, die gestellt worden sind. Vor allem aber scheint mir, dass wir der Jugend in unserem Land nicht die Möglichkeit geben sollten, sagen zu können, dieses Haus lasse Gras über eine Sache wachsen, wenn ihm nach einer Abstimmung etwas nicht passe, in der Hoffnung, die Probleme würden später ein bisschen weniger brennen.
Sie sind und bleiben brennend, und wir bitten Sie, die Sache zu behandeln, weil ich sonst befürchte, dass Sie viele junge Leute direkt in die Arme der Armeeabschaffer treiben werden.
Weber-Schwyz: Gestatten Sie mir einige Bemerkungen in meiner Funktion als Kommissionspräsident.
Wir warten seit eineinviertel Jahren auf die Behandlung dieser Vorlage. Sie wurde mehrmals ohne Not verschoben. Nun ist die Frage aufzuwerfen: Soll man diese Vorlage in dieser oder in einer kommenden Session beraten? Hiezu will ich mich
nicht äussern, möchte aber doch einiges zu den Rahmenbe- dingungen sagen.
Fünf Stunden Verhandlungsdauer genügen nicht. Ich bin auch nicht der Meinung, dass es richtig wäre, in dieser Ses- sion die Eintretensdebatte zu beginnen, nachher die Verhand- lungen abzubrechen und das Geschäft in irgendeiner der fol- genden Sessionen zu Ende zu beraten.
Wer aber glaubt, im Rahmen dieser Beratung an dieser Vor- lage des Bundesrates Ausweitungen vornehmen zu können, täuscht sich. Wir sind an die verfassungsmässigen Limiten ge- bunden. Wer will, kann die parlamentarischen Mittel aus- schöpfen oder soll sich unter Umständen die Frage einer Volksinitiative stellen. Wir haben den Auftrag von beiden Rä- ten, für die ethisch-religiös motivierten Dienstverweigerer eine Privilegierungslösung zu suchen. Diese Leute haben An- spruch darauf, dass man ihnen möglichst bald eine solche Lö- sung präsentiert. Diese Lösung hat die Kommission gesucht. Also mit anderen Worten: Wir möchten und wir sollten diesen ersten kleinen Schritt tun; alles andere ist den politischen Kräf- ten überlassen. Aber diese Frage müssen Sie entscheiden.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer
Dagegen
88 Stimmen 44 Stimmen
Weber-Schwyz: Nachdem Sie einen klaren Entscheid getrof- fen haben, möchte ich die Fraktionspräsidentenkonferenz bit- ten, dafür auch die nötige Zeit einzuräumen. Ich möchte Ihnen auch nochmals sagen, dass fünf Stunden Verhandlungsdauer nicht genügen! Schaffen Sie in der Fraktionspräsidentenkon- ferenz also den notwendigen Raum dafür!
89.068
Rebbaubeschluss vom 22. Juni 1979. Verlängerung Arrêté sur la viticulture du 22 juin 1979. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Oktober 1989 Message et projet d'arrêté du 18 octobre 1989 Beschluss des Ständerates vom 27. November 1989 Décision du Conseil des Etats du 27 novembre 1989
Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Da der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1979 über Massnah- men zugunsten des Rebbaues Ende 1989 abläuft, hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 21. Dezember 1988 einen Entwurf zu einem Beschluss für die Zeit vom 1. Ja- nuar 1990 bis zum 31. Dezember 1999 unterbreitet. National- und Ständerat stimmten dem neuen Rebbaubeschluss in der März- bzw. Junisession 1989 mit geringen Aenderungen zu. Vor der Schlussabstimmung wurde dann im Nationalrat grundsätzlich Kritik geäussert und namentlich die Einfuhrre- gelung in Frage gestellt. Der neue Rebbaubeschluss wurde dann in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 70 zu 35 Stimmen und im Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Ende Juli 1989 ergriff ein überparteiliches Komitee von acht Parlamentariern das Referendum gegen den neuen Rebbau- beschluss. Das Referendum kam zustande, und der neue Bundesbeschluss über den Rebbau vom 23. Juni 1989 kann deshalb nicht wie vorgesehen auf den 1. Januar 1990 in Kraft treten. Eine Verlängerung des bisherigen Rechts über den 31. Dezember 1989 hinaus ist notwendig. Andernfalls fielen auch die Rechtsgrundlagen für die bisherige Rebbau-Politik
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Militärstrafgesetz (Dienstverweigerer) und Militärorganisation. Aenderung Code pénal militaire (objecteurs de conscience) et organisation militaire. Modification
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Anno
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V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.043
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.12.1989 - 14:30
Date
Data
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1940-1942
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Pagina
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20 018 044
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