29 novembre 1989
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1898
Budget de la Confédération 1990
89.064
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1990 Budget de la Confédération 1990
Bericht, Botschaft und Beschlussentwurf vom 2. Oktober 1989 Rapport, message et projet d'arrêté du 2 octobre 1989
Bezug durch die Eidgenössische Druck- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Beschluss des Ständerates vom 28. November 1989 Décision du Conseil des Etats du 28 novembre 1989
Fehr, Berichterstatter: Es mag auf den ersten Blick erstaunen, dass der Voranschlag 1990 in der Finanzkommission auf herbe Kritik gestossen ist, liegen doch gemäss Entwurf des Bundesrates zum Finanzvoranschlag die Einnahmen um rund 1/2 Milliarde über den Ausgaben des Budgetjahres. Bei ge- nauerer Prüfung stellt sich jedoch rasch eine nachhaltige Er- nüchterung ein.
Zunächst einmal macht der Ueberschuss im Finanzvoran- schlag nur gute 1,5 Prozent der Einnahmen aus. Bereits ge- ringfügige Mindereinnahmen oder Mehrausgaben könnten die schwarzen in rote Zahlen verwandeln. Ich erinnere daran: Der Nachtrag, dem Sie soeben zugestimmt haben - ein nor- maler Nachtrag, wie er jedes Jahr vorkommt -, umfasste mit dem Nachtrag I zusammen rund 2,4 Prozent der Ausgaben des Jahres 1989 ..
Sodann weist der Gesamtvoranschlag ein Defizit auf, das zu einer Erhöhung des Fehlbetrags in der Bilanz des Bundes füh- ren wird. Dem in der Verfassung verankerten Grundsatz, wo- nach in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität der Fehlbetrag ab- zutragen sei, kann somit nicht nachgelebt werden.
Grösster Stein des Anstosses stellte in der Finanzkommission indes der Ausgabensprung gegenüber dem laufenden Jahr von über 2 Milliarden oder 8,3 Prozent dar, eine Grösse, die deutlich über dem Wachstum des Bruttoinlandprodukts von schätzungsweise 6 Prozent liegt.
Nur aufgrund des Umstandes, dass gerade Jahre einnahmen- starke Jahre sind - es ist dies eine Folge unseres zweijährigen Erhebungssystems - konnte ein Defizit im Finanzvoranschlag vermieden werden. Im Zweijahresvergleich 1988/90 bleibt das Einnahmenwachstum deutlich hinter den Ausgaben und hin- ter dem Wachstum des Bruttoinlandprodukts zurück. Dieses Phänomen verdient Beachtung und weist darauf hin, dass auch der Einnahmensektor der Pflege bedarf.
Zurück zu den Ausgaben: Grosse Steigerungen lassen sich je- des Jahr zum Teil durch Sonderfaktoren erklären. So sind etwa in den einnahmenstarken geraden Jahren zwangsläufig auch die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer höher als in ungeraden Jahren. Aber mit Blick auf die sich in den Haushaltsperspektiven abzeich- nende problematische Entwicklung - 1990 ist kein Ausnahme- jahr, sondern auch die folgenden werden schwierig sein - wollte die Finanzkommission eine Ausgabensteigerung im dargestellten Ausmass nicht einfach hinnehmen. Sie be- schloss, Ausgabenkürzungen im Umfang des Defizits des Ge- samtvoranschlags, das sind rund 450 Millionen Franken, an- zustreben.
Umstritten und heftig diskutiert in der Kommission war die Frage, auf welche Weise eine Resultatsverbesserung am zweckmässigsten zu erreichen sei. Eine knappe Mehrheit der Kommission - es waren 9 gegen 9 Stimmen, ich hatte den Stichentscheid zu geben - entschied sich dafür, Kürzungen im Rahmen der Sektionsarbeiten vorzubereiten. Dieser Weg wurde u. a. daher eingeschlagen, weil der Bundesrat nicht be- reit war, wie vor Jahresfrist am bereits verabschiedeten Bud- getentwurf selber Korrekturen vorzunehmen. Der Widerstand des Bundesrates wurde nicht von allen Kommissionsmitglie- dern verstanden. Auch hier war das Verhältnis ungefähr halb/ halb. Die Mehrheit brachte insofern dafür Verständnis auf, als
das Parlament nicht selten im Laufe des Jahres ausgabenwirk- same Beschlüsse fasst, die über die bundesrätlichen Anträge hinausgehen. Es ist dann natürlich etwas einfach, bei der Bud- getberatung die Strafaufgabe einfach dem Bundesrat zuzu- schieben. Auch ist festzustellen, dass der Bundesrat selbst an den Eingaben der Departemene bereits empfindliche Abstri- che vorgenommen hatte. Schliesslich aber hatte auch unsere Kommission letztes Jahr erklärt, das damals gewählte Vorge- hen müsse Ausnahmecharakter haben. Es lasse sich nicht be- liebig wiederholen, wenn solche zusätzlichen Kürzungsrun- den nicht rasch zu Routine verkommmen sollen.
Was haben wir erreicht? Die Anträge, die wir Ihnen stellen, zei- gen auf, dass wir unser Ziel, Einsparungen in der Grössenord- nung von über 400 Millionen Franken vorzuschlagen, mit rund 280 Millionen Franken nur zum Teil erreicht haben. Dies liegt nicht nur an der knappen zur Verfügung stehenden Zeit. Wir mussten vor allem feststellen, dass die sehr zahlreichen ge- setzlichen und vertraglichen Ausgabenbindungen den kurz- fristigen Handlungsspielraum stark einschränken. Die Kom- mission hat diesem zentralen Problemkreis der gebundenen Ausgaben bei der Prüfung des Voranschlags ganz besondere Beachtung geschenkt. Aufgrund einer Spezialdokumentation der Finanzverwaltung haben wir verschiedene Ausgabenbe- reiche aus diesem Blickwinkel speziell unter die Lupe genom- men. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wollen wir am ge- meinsamen Seminar der Finanzkommissionen beider Räte im Februar 1990 weiter analysieren und bearbeiten.
Immerhin belaufen sich die Kürzungsanträge, die Ihnen die Kommission vorschlägt, auf insgesamt 277 Millionen Franken bei den Zahlungskrediten und auf 67 Millionen Franken bei den Verpflichtungskrediten. Gleichzeitig müssen wir aller- dings heute schon feststehende Mindereinnahmen im Land- wirtschaftsbereich - sie haben zu tun mit Dingen, die soeben diskutiert wurden - von 60 Millionen Franken berücksichtigen, was das Ergebnis negativ beeinflusst. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass die zuständigen Departementsvorsteher, die wir angehört haben, sich in den allermeisten Fällen mit den vorgeschlagenen Kürzungen einverstanden erklären.
Per Saldo ergibt sich aufgrund unserer Anträge ein Einnah- menüberschuss im Finanzvoranschlag von 690 Millionen Franken. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem bundes- rätlichen Entwurf um 220 Millionen Franken. Der Gesamtvor- anschlag weist noch ein Defizit von 284 Millionen Franken auf. Gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag bedeutet das eine doch beachtliche Verbesserung um 163 Millionen Fran- ken.
Wie geht es weiter? Nach unserer Ueberzeugung darf es mit dieser Streichungsaktion nicht sein Bewenden haben. Bun- desrat und Parlament sollten aus finanz- und konjunkturpoliti- schen Ueberlegungen auf eine stabile Staatsquote des Bun- des hinwirken. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Ausgaben höchstens im Gleichschritt mit der wirt- schaftlichen Entwicklung zunehmen. Wir unterbreiten Ihnen deshalb, zusammen mit unseren Anträgen zum Voranschlag, zwei Motionen, die dieser Zielsetzung dienen sollen. Zwar überschreitet die Staatsquote des Bundes während der ge- samten Finanzplanperiode die als obere Grenze geltende 10-Prozent-Marge nicht. Angesichts der aktuellen Hochkon- junktur wäre es jedoch wünschenswert, dass dieser Richtwert in absehbarer Zeit deutlicher unterschritten würde. Nur so kann der nötige Handlungsspielraum für wirtschaftlich schlechtere Zeiten und auch für die Bewältigung nicht vorher- sehbarer Entwicklungen gewonnen werden. Die Perspektiven für die Jahre 1991 bis 1993 vermögen in dieser Beziehung nicht zu befriedigen, droht doch bereits für 1991 ohne Korrek- turmassnahmen ein Defizit von einer halben Milliarde Fran- ken. Dabei sind noch nicht einmal alle sich bereits heute ab- zeichnenden Mehrausgaben berücksichtigt. Daraus ergibt sich unseres Erachtens, dass der Bundesrat auch die Finanz- planung einer gründlichen Ueberprüfung unterziehen muss. Zu den Stellenbegehren: Mit der Botschaft zum Voranschlag 1990 beantragt der Bundesrat auch eine Erhöhung des Stel- lenbestandes um insgesamt 478 Einheiten. Dazu kommen in der Botschaft noch nicht enthaltene Zusatzbegehren im Asyl- bereich im Umfang von 177 Stellen. Die Finanzkommission
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1990
beantragt Ihnen, diese Begehren um gesamthaft 35 Stellen zu kürzen. Dabei sind wir der ausdrücklichen Meinung, dass die dringend notwendigen Bestandeserhöhungen beim Bundes- amt für Aussenwirtschaft, beim EDA für integrationspolitische Aufgaben, im Asylbereich und bei der Eidgenössischen Versi- cherungskasse nicht tangiert werden sollen.
Eine Mehrheit der Kommission anerkennt die unternomme- nen Rationalisierungsanstrengungen von Bundesrat und Ver- waltung. Sie erachtet indes weitere interne Verschiebungen zu Lasten nicht prioritärer Aufgabengebiete als notwendig. So- wohl die Arbeitsmarktlage als auch die demographische Ent- wicklung lassen längerfristig die Grenzen des Wachstums auch des Personalbestandes erkennen. Ein Kommissionsmit- glied stellte in diesem Zusammenhang einen Motionsantrag mit dem Ziel, die Personalbestände bis 1995 auf den Stand von 1990 zurückzuführen. Die Kommission hat diesen Antrag nicht materiell behandelt, ihn jedoch zur näheren Prüfung an die Geschäftsprüfungskommission überwiesen, die sich mit der Thematik der Stellenbewirtschaftung eingehend beschäf- tigt. In unseren Beratungen wurde vereinzelt argumentiert, die von uns vorgeschlagenen Abstriche im Investitionsbereich seien zu geringfügig, um antizyklisch zu wirken. Auch gingen die Meinungen über die Opportunität verschiedener Kürzun- gen auseinander. Die Minderheitsanträge, die Sie auf der Fahne finden, zeigen dies auf.
Wenn Sie die Anträge durchsehen, die aus Ihrer Mitte einge- reicht wurden, stellen Sie fest, dass die Prioritäten, die gewählt werden sollen, sehr unterschiedlich gesetzt werden.
Ich ersuche Sie namens der Kommission, unseren Anträgen vollumfänglich zuzustimmen. Partikularinteressen, auch wenn sie mit guten Gründen vertreten werden können, dürfen das Gesamtinteresse an konsolidierten Bundesfinanzen nicht in den Hintergrund drängen. Ausgabendisziplin ist nötig, wenn wir nicht mittelfristig erneut massive Defizite und alle damit ver- bundenen Schwierigkeiten riskieren wollen. Ich bitte Sie da- her, auch beim Voranschlag 1990 die Akzente richtig zu set- zen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 2 Stimmen, selbst- verständlich unter Berücksichtigung Ihrer Anträge, Zustim- mung zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1990. Ein Rückweisungsantrag ist bereits in der Kommission mit 12 zu 4 Stimmen klar abgelehnt worden. Wir empfehlen Ih- nen ferner, vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 1991 und zu den Haushaltsperspektiven 1992/93 Kenntnis zu nehmen.
Abschliessend möchte ich Herrn Bundesrat Stich und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sorgfältige Ausarbei- tung der Botschaft sowie die wirksame Unterstützung unserer Beratungen an insgesamt zehn Sitzungstagen bestens dan- ken.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
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29.11.1989 - 08:00
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