Postulat Küchler. Organe scientifique permanent
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warteten Summe. Selbst wenn wir annehmen, dass die Kosten noch laufend kräftig steigen werden, dass sie sich beispiels- weise verdreifachen werden, bleiben immer noch rund 90 Pro- zent «Reserve». Es tönt wie ein schlechter Witz, in dieser Situa- tion von Reserve zu sprechen.
An die Andresse des Bundesamtes für Sozialversicherung möchte ich sagen: Man kann, wenn die Schätzung derart da- neben geht, nicht so tun, als ob die Grössenordnung stimmen würde. Auch die Hinweise darauf, dass die kurze Frist seit Ein- führung der Neuerung keine «abschliessende Beurteilung» zuliesse, oder der Hinweis, dass «eine ausreichende Erfah- rungszeit» und «genügend verlässliche Beurteilungsgrundla- gen» abzuwarten seien, sind angesichts der Grössenordnung nicht stichhaltig. Der Hinweis auf die Anlaufphase ist insofern unzutreffend, als in den Jahren vor der Inkraftsetzung in Er- wartung der Neuerung Fälle pendent gehalten wurden, die nun in den Zahlen von 1988 enthalten sind.
Auch die Erwähnung von Zusatzrenten - beispielsweise Ren- ten für invalide Witwen und Waisen oder Beteiligungen an Ehe- paarsrenten, die durch die Einführung der Viertelsrenten aus- gelöst werden können - vermögen nicht annähernd die Grös- senordnung ins Wanken zu bringen. Die Zahlen sind ja so klein. Soweit es sich um Härtefallrenten handelt, ist zu beach- ten, dass sie nicht ausgabenwirksam werden.
Härtefallrenten gab es schon immer, früher sogar bereits ab 33 1/3 Prozent Invalidität. Sehr kühn ist es zu sagen, falls sich die Wirtschaftslage verschlechtere, zöge die Nachfrage nach Vier- telsrenten «erfahrungsgemäss» an. Gerade über diese Erfah- rung verfügen wir ja nicht! Die Erfahrung der mit der Betreuung von Invaliden befassten Stellen geht vielmehr dahin, dass die Wirtschaft auch heute kaum bereit ist, Behinderte mit reduzier- ter Leistungsfähigkeit und geringerem Einkommen anzustel- len. Entweder wird jemand im Betrieb belassen oder er wird entlassen.
Gewiss, letzte Klarheit über die Auswirkungen der Revision be- steht heute nicht. Aber angesichts der Reserve von rund 90 Prozent, selbst nach einer Verdreifachung der Auszahlungen, lässt sich heute schon sagen, dass wir uns um Grössenord- nungen getäuscht haben. Wir liegen selbst nach einer Verdrei- fachung der heute bekannten Zahlen immer noch im Bereich von 10 Prozent dessen, was wir eigentlich wollten. Wir haben unser Ziel verfehlt. Das schleckt keine Geiss weg!
Wir haben uns getäuscht und wir sollten so rasch wie möglich - nämlich sofort - unseren Fehler korrigieren. Wenn wir an- lässlich der letzten Revision ehrlich eine Verbesserung wollten - und ich nehme das doch sehr an -, darf es kein Zuwarten ge- ben. Die Invaliden müssten sich sonst verschaukelt vorkom- men.
Ein letztes Wort, Herr Bundesrat. Es wäre sehr schön, wenn die Verwaltung angesichts dieser Fehlprognose sagen würde: Jawohl, wir haben uns getäuscht. Es ist nicht so herausge- kommen, wie wir - und in der Folge das Parlament - glaubten. Die Methode, die unserer Berechnung zugrunde lag - sie ist in der Botschaft zur Revision dargelegt - hat sich als nicht taug- lich erwiesen. Voilà!
Eine solche Haltung würde meinen grössten Respekt finden. Die krampfhaften Verwedelungsversuche der Verwaltung sind geradezu peinlich. Diese - und nicht der Irrtum - sind für mich inakzeptabel.
Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je tiens à dire tout de suite à Mme Bührer que si jamais l'administration et l'office compétent s'étaient trompés, je serais le premier à le reconnaître ici, car tout le monde peut se tromper. Il n'y a donc pas de question de prestige en jeu. Je pense au contraire que le conseil voudra bien admettre, du fait que la deuxième révision de l'Al est entrée en vigueur le 1er janvier 1988 pour ce qui a trait au pro- blème de l'abaissement du degré d'invalidité soulevé par Mme Bührer, que l'expérience ne peut pas encore être consi- dérée comme terminée et qu'une évaluation maintenant déjà est prématurée. Nous n'avons même pas deux années d'ex- périence, Madame Bührer, nous manquons de recul.
Il est vrai que les premiers résultats permettent de dire que les effets attendus, du point de vue quantitatif, ne correspondent
pas à ceux indiqués dans le message; je suis d'accord avec vous. Mais il faut aussi constater que ces derniers temps, une augmentation du nombre des quarts de rente commence à se dessiner. Je ne suis pas à même de vous dire s'il s'agit d'un phénomène purement casuel ou conjoncturel, ou si au con- traire la révision de la loi commence seulement maintenant à déployer ses effets. De toute manière il faut reconnaître -- et je me demande pourquoi vous ne voulez pas l'admettre, Ma- dame Bührer - que, après une année et demie de révision, il n'est pas possible d'établir en si peu de temps un bilan démontrant qu'il faut absolument opérer des changements. Cela n'exclut pas du tout un nouvel examen de la question. Si, réellement, le quart de rente ne pouvait pas résoudre le pro- blème posé, il devrait être examiné plus tard. Actuellement, la loi sur l'Al est soumise à une nouvelle révision, dans le cadre du deuxième paquet de répartition des tâches entre Confé- dération et cantons. Cette révision concerne plutôt la procé- dure.
En conclusion, je vous demande de nous laisser le temps de faire les expériences nécessaires. Le cas échéant, nous re- viendrons devant le Parlement avec d'autres propositions de révision. C'est la raison pour laquelle, sans nier l'existence éventuelle du problème, le Conseil fédéral suggère au Conseil des Etats de bien vouloir transformer la motion en postulat.
Frau Bührer: Ich danke dem Bundesrat, dass er mein Anlie- gen als Postulat entgegennehmen will. Der Bundesrat stellt als nächsten Schritt im Rahmen einer nächsten Revision andere Aenderungen in Aussicht. Das ist sicher ein sinnvoller Inhalt der nächsten Revision. Es sollte uns aber nicht daran hindern, sofort die nötige Korrektur vorzunehmen, gewissermassen eine Pendenz aus der letzten Revision aus der Welt zu schaf- fen.
Anlässlich der letzten Revision glaubten wir, einen Schritt zu tun. Dieser Schritt hat sich effektiv als Treten an Ort heraus- gestellt. In dieser Situation sollten wir nicht die Invaliden im Re- gen stehen lassen und sollten sofort etwas unternehmen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich unter diesen Umständen meine Motion aufrechterhalten möchte.
Schönenberger: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen. Erst vor kurzem haben wir das Invalidenversicherungsgesetz revi- diert. Es rechtfertigt sich meines Erachtens nicht, nach solch kurzer Frist bereits wieder eine neue Revision auf dem schnell- sten Weg anzustreben. Meines Erachtens genügt es absolut, wenn das Postulat beim Bundesrat anhängig ist. Aber eine Motion, beim Rabbi von Lodz, dürfen Sie nicht überweisen!
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
6 Stimmen 17 Stimmen
89.401
Postulat Küchler Wissenschaftliche Gremien für Familienfragen Organe scientifique permanent pour les questions familiales
Wortlaut des Postulates vom 15. März 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, ein ständiges Organ für Fami- lienfragen mit kleiner Mitgliederzahl einzusetzen und ihm un- ter anderem die folgenden wissenschaftlichen Aufgaben zu übertragen:
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kulturellen Bestimmungsgründe im Inland und in vergleich- baren Ländern des Auslandes;
Anregung und Unterstützung von Forschung im Hinblick auf die Familienpolitik des Bundes und weiterer Behörden und In- stitutionen;
Regelmässige Erarbeitung von Berichten und Veröffentli- chung von Publikationen über die Familie allgemein oder zu bestimmten aktuellen Themen;
Unterbreitung von Vorschlägen für die weitere Entwicklung der Familienpolitik und Beratung der Verwaltung in familien- politischen Belangen.
Texte du postulat du 15 mars 1989
Le Conseil fédéral est invité à instituer un service permanent des questions familiales, qui compterait un minimum de mem- bres et aurait notamment les attributions scientifiques suivan- tes:
observer l'évolution des formes par la vie familiale ainsi que l'influence de facteurs tels que la démographie, l'économie, la culture et les structures sociales, tant dans notre pays que dans d'autres Etats comparables au nôtre;
stimuler et soutenir la recherche afin de développer la politi- que familiale de la Confédération, d'autres autorités et d'insti- tutions;
établir régulièrement des rapports et consacrer périodique- ment des publications au thème général de la famille et à cer- taines questions d'actualité;
présenter des propositions sur l'évolution future de la politi- que familiale et conseiller l'administration dans le domaine de la politique familiale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Dobler, Flückiger, Huber, Iten, Jelmini, Lauber, Meier Hans, Piller, Reichmuth, Roth, Seiler, Simmen, Weber, Ziegler, Zumbühl (19)
Küchler: Die Familie bildet ein tragendes Fundament unserer Gesellschaft. In ihr wird die Gemeinschaft gelernt und erfah- ren. In ihr werden grundlegende Werte gepflegt und vermittelt. Eine Gesellschaft nach menschlichem Mass muss deshalb meines Erachtens in der Familie einen wesentlichen Grund- pfeiler erkennen. Es kommt hinzu, dass die Familie für die Ge- sellschaft Unschätzbares leistet, was in den verschiedensten Lebensbereichen zum Ausdruck kommt.
Wenn wir jedoch heute von der Familie sprechen, wird meist von einem ganz bestimmten Familienbild oder von einer be- stimmten Norm ausgegangen. Wir haben ein Familienmodell vor Augen, das aus einem Elternpaar mit seinen Kindern be- steht. Dieses Modell wird denn auch meist als sogenannte Normalfamilie definiert. Demgegenüber zeigen jedoch die Realität und die diesbezüglich spärlich vorhandenen statisti- schen Daten und Fakten ein völlig verändertes Bild, vor allem eine Fülle von verschiedensten Familienformen und Familien- typen: Familien mit kleinen Kindern, Familien mit jungen Er- wachsenen, Einelternfamilien, Grossfamilien, Pflegefamilien, unverheiratete Paare mit Kindern, verheiratete ohne Kinder usw.
Allein schon daraus ersehen Sie, dass es heute die eine, allge- mein gültige Familienform nicht mehr gibt. Vielmehr ist auch die Familie zu einer dynamischen und sich ständig verändern- den Lebensform geworden. Staatliche Hilfe kann somit kein bestimmtes Familien- und Lebensbild vorschreiben. Der Staat kann heute also nicht mehr bestimmen, wie die Mitglieder ei- ner Familie ihre Aufgaben zu verteilen haben. Die Politik soll aber die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich die Fa- milien entfalten und ihr Leben nach ihren Vorstellungen ein- richten können.
Heute fehlen teilweise die erforderlichen Daten, die wichtigen zusammenhängenden Grundlagenpapiere, um gerade diese staatlichen Rahmenbedingungen effizient und der Sache an- gemessen zu gestalten. So enthält bereits der Bericht «Famili- enpolitik in der Schweiz» von 1982 auf Seite 165 die klare For- derung, den Anliegen der Familie durch geeignete strukturelle Einrichtungen vermehrt Geltung zu verschaffen. Diese Forde- rung des Familienberichtes blieb bis heute unerfüllt.
Die Arbeitsgruppe «Familienbericht» diskutierte damals aus- giebig über die Notwendigkeit und die Aufgaben eines bera- tenden Organs für Familienfragen des Bundes ausserhalb der Verwaltung und bewertete verschiedene mögliche Organisati- onsformen eines solchen Gremiums Sie kam zum Schluss, dass unbedingt ein solches Organ geschaffen werden sollte. Sie sah denn auch in Artikel 34quinquies Absatz 1 der Bundes- verfassung eine ausreichende Grundlage für die Schaffung geeigneter Organe, mit deren Hilfe der Bund in der Ausübung der ihm zustehenden Befugnisse und im Rahmen der Verfas- sung die Bedürfnisse der Familie berücksichtigen kann. Gleichzeitig wurde offensichtlich, dass dem Bund bisher die geeigneten Strukturen zur Erfüllung dieser Verfassungsbe- stimmung fehlten.
Die Arbeitsgruppe «Familienbericht» begründete denn auch ihre Empfehlung der Schaffung eines wissenschaftlichen Gre- miums für Familienfragen in der Hauptsache wie folgt: «Wie der Familienbericht belegt, sind die Folgen für die Familie von manchen finanz-, gesundheits-, wohnungs-, bildungs- oder wirtschaftspolitischen Massnahmen oft nicht ausreichend be- rücksichtigt worden, so dass sich Korrekturen aufdrängen. Es ist auch nicht zu übersehen, dass der Freiraum der Familie durch den sozialen Wandel und unter dem Druck der verschie- denartigsten gesellschaftlichen Interessen zunehmend enger geworden ist. Zwar kann es nicht die Aufgabe staatlicher Or- gane sein, von sich aus aktiv gesellschaftspolitische Ziele zu verfolgen. Der Staat greift jedoch durch Gesetzgebung und durch Führung ohnehin in gesellschaftliche Prozesse ein, wor- aus die Verpflichtung erwächst, besonders auch die längerfri- stigen und oft indirekten gesellschaftlichen Konsequenzen staatlicher Tätigkeit zu berücksichtigen.»
Diese Begründung ist auch heute noch, sieben Jahre nach der Veröffentlichung des Familienberichtes, aktuell. Die erwähn- ten Defizite haben wir auch heute noch. Ich bin der Ansicht, dass die Familie ein derart grundlegendes Element unserer gesellschaftlichen und staatlichen Wirklichkeit ist, dass sich auch der Staat permanent und in einer dieser Bedeutung an- gemessenen Weise um ihre Belange kümmern muss. Ich lade deshalb den Bundesrat ein, ein ständiges Organ für Familien- fragen mit kleiner Mitgliederzahl einzusetzen und ihm unter anderem die folgenden wissenschaftlichen Aufgaben zu über- tragen:
Beobachtung der Entwicklung der familiären Lebensformen und ihrer demographischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen im Inland und in vergleichbaren Län- dern des Auslandes.
Anregung und Unterstützung der Forschung im Hinblick auf die Familienpolitik des Bundes und weiterer Behörden und In- stitutionen.
Regelmässige Erarbeitung von Berichten und Veröffentli- chung von Publikationen über die Familie allgemein oder zu bestimmten aktuellen Themen.
Unterbreitung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Familienpolitik und Beratung der Verwaltung in familien- politischen Belangen.
Was die Zusammensetzung anbelangt, sollen Mitglieder nicht als Vertreter von Gruppen und Organisationen, sondern aus- schliesslich aufgrund von Persönlichkeit, Sachverstand und Erfahrung gewählt werden. Sie sollen die Einsicht in die ein- schlägigen Wissenschaften, die Erfahrungen der Rechtspre- chung sowie die besondere Kompetenz der Lösung prakti- scher Aufgaben der Familie einbringen.
Dieses wissenschaftliche Gremium würde also ein Forum bil- den, in dem die Familie als grundlegendes Element unserer gesellschaftlichen und staatlichen Wirklichkeit permanent be- obachtet werden könnte. Grundlagen zu ihrer Förderung und zu einer ihr angemessenen Politik würden so in allen Berei- chen bereitgestellt. Insbesondere könnte die Familienfor- schung wirkungsvoll vorangetrieben und koordiniert werden. Die Einsetzung eines solchen wissenschaftlichen Gremiums bildet daher einen wesentlichen Schritt auf dem Wege zu einer effizienteren Familienpolitik des Bundes. Dabei kann auf posi- tive Erfahrungen im Ausland hingewiesen werden, so etwa auf die Bundesrepublik Deutschland, aber auch auf Kanada.
Doch wir müssen nicht in die Ferne schweifen: Das Gesetz
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zum Schutz und zur Förderung der Familie vom 28. April 1988 des Kantons Jura sieht einen sogenannten Familienbeirat vor. Dieser soll eine Familienpolitik entwickeln und die Regierung beraten, indem er zu allen für die Familie wesentlichen Fragen Stellung nimmt.
Sie wissen, dass der Bund in den letzten Jahren mehrere aus- serparlamentarische und von der Verwaltung unabhängige Kommissionen geschaffen hat, zum Beispiel eine solche für Verkehr, Energie und Medien oder eine für Frauen- und Ju- gendfragen.
Nachdem die Familie nach wie vor ein grundlegendes Ele- ment unserer gesellschaftlichen und staatlichen Wirklichkeit ist, sich aber heute gleichzeitig in einer dynamischen Vielfalt präsentiert, muss sich meines Erachtens der Staat permanent und der Sache angemessen um die Belange der Familie küm- mern. Das heisst, er hat sich künftig nicht bloss unter dem sozi- alpolitischen, sondern ebensosehr unter dem gesellschafts- politischen Aspekt mit der Familie zu befassen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Herr Bundesrat, das Postulat entgegenzunehmen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Les raisons de M. Küchler sont convaincantes, le Conseil fédéral accepte le postulat.
M. Gautier: Je crois que, tout autant que M. Küchler, je tiens à la survivance de la famille et à sa mise en valeur dans notre so- ciété. Cependant je ne suis pas persuadé que c'est en créant un organe fédéral de plus, et un organe permanent de surcroît, qu'on apportera un soutien à la cause de la famille. Nous ne manquons pas d'offices fédéraux, en créer un de plus ne fera que surcharger l'administation fédérale, et si le but que vise M. Küchler est louable, je ne suis pas sûr que le moyen qu'il veut employer soit le bon.
S'il.s'agit de protéger la famille, nous avons déjà tout ce qu'il faut dans la législation fédérale et dans les législations canto- nales. S'il s'agit de se livrer à des études scientifiques sur la fa- mille, je pense que c'est là le rôle des universités et de leurs instituts de sociologie, voire de pédagogie, plutôt que celui de l'administration fédérale. Alors, je ne vois vraiment pas l'utilité de surcharger l'administration fédérale d'un organisme qui ne me paraît pas utile et je vous propose de rejeter le postulat de M. Küchler.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulats Dagegen
14 Stimmen 7 Stimmen
89.540
Postulat Jelmini Sozialversicherungen. Aktenverkehr mit dem Ausland
Postulato Jelmini Sicurezza sociale. Semplificazione degli scambi di informazione con l'estero Postulat Jelmini Sécurité sociale. Documents internationaux
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1989
Im Bereich der Sozialversicherungen nehmen jene Fälle zu, zu deren Behandlung Informationen von ausländischen und an ausländische Behörden erforderlich sind. Es handelt sich da- bei vielfach um finanzielle Ansprüche, auf die der Versicherte und seine Familie existentiell angewiesen sind. Fehlen ent- sprechende internationale Uebereinkommen, erfolgt die amt-
liche Zustellung von Akten und Informationen auf diplomati- schem Weg und ist oftmals ziemlich zeitraubend.
Der Bundesrat wird folglich ersucht, diesem Problem mit den geeigneten Mitteln zu begegnen, vor allem im Zusammen- hang mit der Aushandlung internationaler Uebereinkommen.
Testo del postulato del 22 giugno 1989
Nel settore della sicurezza sociale, i casi che, per la loro istru- zione, necessitano di informazioni da parte di autorità stra- niere (e viceversa) sono in aumento.
Si tratta sovente di pretese di mezzi indispensabili all'esistenza dell'assicurato e della sua famiglia.
In mancanza di specifici accordi sul piano internazionale, la notificazione ufficiale di atti e di informazioni avviene per via di- plomatica e richiede spesso parecchio tempo.
Si chiede quindi al Consiglio federale di voler apportare a que- sta situazione opportuno rimedio, in particolare in occasione della negoziazione di accordi internazionali.
Texte du postulat du 22 juin 1989
Dans le secteur de la sécurité sociale, on constate une aug- mentation des cas qui, pour l'instruction, exigent un échange d'informations entre autorités de divers pays. Il s'agit souvent de prétentions relatives aux moyens indispensables à l'exis- tence de l'assure et de sa famille.
Faute d'accords spéciaux sur le plan international, la notifica- tion officielle d'actes et d'informations est faite par la voie diplo- matique et requiert fréquemment un temps assez long.
Je prie donc le Conseil fédéral de bien vouloir remédier à cette situation, notamment lors de la négociation d'accords interna- tionaux.
Jelmini: Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat mit mehr als 20 ausländischen Staaten Abkommen über die Rechte der Angehörigen der Vertragsstaaten gegenüber den verschiede- nen Zweigen der beidseitigen Sozialversicherung abge- schlossen. Gut die Hälfte dieser Abkommen, zum Beispiel mit der Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Italien, Spa- nien und Portugal ermächtigt Behörden, Gerichte und Träger der Sozialversicherungen der Vertragsparteien, mit den betei- ligten Personen unmittelbar, d. h. unter Benützung des nor- malen Postweges, zu verkehren. Die übrigen Abkommen, zum Beispiel mit Grossbritannien, Jugoslawien - Jugoslawien ist wegen der verhältnismässig vielen Jugoslawen, die bei uns arbeiten, besonders wichtig - oder der Türkei, kennen diese Möglichkeit nicht. Die Zustellung von Verfügungen, welche von schweizerischen Behörden oder von Trägern der Sozial- versicherung stammen, oder von Auflagen oder Urteilen schweizerischer Gerichte muss auf dem diplomatischen Weg erfolgen, d. h. über das Eidgenössische Departement für aus- wärtige Angelegenheiten an die zuständige ausländische Re- gierungsstelle und von dieser über örtliche Behörden an die beteiligten Personen - und umgekehrt.
Diese Zustellungsform ist kompliziert und zeitraubend. So kann etwa die Feststellung der Einhaltung von Beschwerdefri- sten im Ausland wohnender Versicherter bei unseren Gerich- ten Monate, in einzelnen Fällen bis zu eineinhalb Jahren bean- spruchen. Dies ist nicht nur für die Versicherten, die während dieser Zeit zusätzlich in der Ungewissheit über ihre Ansprüche leben müssen, eine erhebliche Belastung, sondern ist auch dem Ansehen der Schweiz abträglich, obwohl sie derartige Verzögerungen nicht zu verantworten hat.
Das Mittel für die Behebung dieser Unzukömmlichkeiten und auch für die Beseitigung wenig sinnvollen administrativen Leerlaufes ist einfach. Anlässlich zukünftiger Verhandlungen über Aenderungen von Sozialversicherungsabkommen hät- ten die schweizerischen Unterhändler auf die Aufnahme einer Klausel hinzuwirken, welche den unmittelbaren Verkehr zwi- schen schweizerischen Instanzen und den Einwohnern des Vertragsstaates ermöglicht.
Ich bitte den Bundesrat um wohlwollende Prüfung dieses An- liegens.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Küchler Wissenschaftliche Gremien für Familienfragen Postulat Küchler Organe scientifique permanent pour les questions familiales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.401
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
614-616
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Pagina
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