E 5 octobre 1989
612
Motion du Conseil national
nen geht es darum, dass diese von eidgenössischen in kanto- nale Truppen umgewandelt werden. Das ist einfach ein Gebot der administrativen Vereinfachung.
Mit unserem Bundesbeschluss haben wir ferner die Ausbil- dung zu beschliessen. Die Aenderungen bedingen eine Aus- bildungserweiterung bei den Panzerhaubitzabteilungen, nicht aber bei den Uebermittlungstruppen und nicht bei den Territo- rial- und Mobilmachungsstäben. Es geht um die Verlängerung der Kadervorkurse und um die Fahrerausbildung sowie um die Einberufung des Hilfspersonals.
Die einstimmige Militärkommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie auch in der Detailberatung zu ge- nehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.035
Unterstützung von Schulen für Soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 289) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 277) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1989 Décision du Conseil national du 21 septembre 1989
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Rüesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Aufgabenteilung hat man seinerzeit beschlossen, die Subventionierung der Schu- len für Soziale Arbeit auf die Kantone zu übertragen. Mit einem Bundesbeschluss von 1979 wurde im Parlament beschlos- sen, die Subventionierung durch den Bund auf Ende 1989 auslaufen zu lassen.
Letztes Jahr hat nun Herr Fischer-Sursee eine Motion einge- reicht mit dem Begehren, es seien die rechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit diese Schulen ab 1990 weiter sub- ventioniert werden können. Die Motion war in beiden Räten umstritten. Die Gegner hatten eingewendet, dass damit ein or- dentliches Stück der Aufgabenteilung rückgängig gemacht werde, was zweifellos der Fall ist. Trotzdem haben die Räte die Motion mit grosem Mehr überwiesen, der Nationalrat mit 100 gegen 47 Stimmen, der Ständerat mit 26 gegen 13 Stimmen. Aufgrund dieser Resultate unterbreitete uns der Bundesrat mit
Datum vom 26. April dieses Jahres eine Botschaft mit dem Be- gehren, der Bundesbeschluss von 1979, der Ende dieses Jah- res ausläuft, sei um drei Jahre zu verlängern, d. h. bis zum 31. Dezember 1992. In der Zwischenzeit will der Bundesrat ein Bundesgesetz erarbeiten, um die bestehende Lösung anzu- passen und uns eine dauerhafte Regelung vorzulegen.
Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 16. August mit 15 Stimmen und zwei Ent- haltungen beschlossen, dem Nationalrat die Annahme des Beschlusses vorzuschlagen. Dies ist am 21. September, also vorletzte Woche, ohne Opposition geschehen.
Ihre Kommission, welche für die Aufgabenteilung Bund/Kan- tone zuständig ist, hat am 22. Juni getagt und mit 10 Stimmen und bei einer Enthaltung beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf diesen Beschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.
Nachdem der politische Entscheid in unserem Rat am 27. Fe- bruar gefallen ist, muss ich Ihnen vorschlagen, jetzt das Pro- blem materiell nicht mehr zu diskutieren und dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
24 Stimmen
3 Stimmen
Le président: La commission vous propose également de classer la motion 87.390.
Zustimmung - Adhésion
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.836
Motion des Nationalrates (Christlichdemokratische Fraktion) Entsorgung von Sonderabfällen Motion du Conseil national (Groupe démocrate-chrétien) Elimination des déchets spéciaux
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsabgabe auf Sonderabfällen.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahme- pflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Ver- pflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen und die Verpflichtung der Entsorgungs- betriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
Oktober 1989 S
613
Motion Bührer. Bezug einer Viertelsrente der IV
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:
créer la base légale du prélèvement anticipé d'une rede- vance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;
prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destina- tion des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation pour les entreprises d'élimination de prendre en charge des déchets spéciaux définis);
créer la base légale permettant à la Confédération de soute- nir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer.
Piller, Berichterstatter: Am 8. Dezember 1988 hat die Fraktion der CVP im Nationalrat die zur Diskussion stehende Motion eingereicht. Aufgrund der schriftlichen Begründung und der Bereitschaft des Bundesrates, diese Motion entgegenzuneh- men, überwies der Nationalrat diese am 13. Februar 1989 op- positionslos. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls ein- stimmig, diese Motion dem Bundesrat zu überweisen.
Das Problem der Sonderabfälle belastet unsere Umwelt im- mer stärker und muss rasch und griffig gelöst werden. Der Bundesrat hat in den Regierungsrichtlinien 1987-1991 darauf hingewiesen. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass der Motionstext nicht zu eng ausgelegt werden sollte. Es müsste nicht ausschliesslich mit öffentlichen Mitteln an das Problem herangetreten werden. Die Privatwirtschaft sollte ebenfalls Platz für entsprechende Bemühungen erhalten. So spricht Ziffer 3 der Motion von gemeinwirtschaftlichen Träger- schaften. Die Kommission ist der Meinung, dass auch ge- mischtwirtschaftliche Trägerschaften in Frage kommen könn- ten.
In der Kommission wurde von Vertretern des Buwal über die bereits laufenden Arbeiten im Abfallbereich informiert. In An- betracht der vorgeschrittenen Zeit möchte ich darauf verzich- ten, diese zu wiederholen. Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti und der Verwaltung im Namen der ganzen Kommission recht herzlich für den grossen Einsatz danken.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
89.499
Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV Al. Droit à une rente partielle
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament raschmög- lichst eine Aenderung von Artikel 28 Absatz 1 des Bundes- gesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, mit dem Ziel, die Berechtigungsgrenze für den Bezug einer Viertels- rente respektive einer Härtefallrente zu senken.
Texte de la motion du 14 juin 1989
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre dans le plus bref délai à l'Assemblée fédérale une modification de l'article 28, alinéa premier, de la loi sur l'assurance invalidité abaissant le
degré d'invalidité donnant droit à un quart de rente, ainsi que celui ouvrant le droit à une demi-rente dans les cas pénibles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Jaggi, Miville, Onken, Piller (4)
Frau Bührer: Seit dem 1. Januar 1988 ist die dreistufige Ren- tenskala der IV in Kraft, die mit der Einführung der Viertelsrente eine markante Verbesserung für die Invaliden hätte bringen sollen. Die seinerzeitige Revision war keineswegs unbestrit- ten. Nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen fand schliess- lich die gewählte Lösung eine Mehrheit. Ich erwähne dies, um klarzustellen, dass der Kostenberechnung, die dem Parla- ment als Grundlage diente, ein grosses Gewicht zukam. Dabei war allen Parlamentariern klar, dass es sich um Schätzungen handelte, die nur als Grössenordnung und nicht absolut ge- nommen werden dürfen. Die geschätzten Mehrkosten wegen der Einführung der Viertelsrente beliefen sich auf 133 Millionen Franken, und die Zahl der neu dazukommenden Hauptrenten- bezüger wurde auf 20 000 bis 30 000 geschätzt, zuzüglich der Zusatzrentenbezüger.
Gegenüber diesen Zahlen nehmen sich die effektiven Zahlen, die aus dem ersten Jahr seit der Einführung der Viertelsrente bekannt sind, und auch die etwas höheren Zahlen aus dem Jahre 1989 geradezu lächerlich klein aus. Es sind 5 Millionen Franken statt der erwarteten 133 Millionen Franken und knapp 1000 Hauptrenten anstatt der erwarteten 20 000 bis 30 000. Zwischen den geschätzten und den effektiven Kosten liegen Welten. Für die Invaliden, die auch nach der Revision leer aus- gingen, sind es traurige Welten.
Die Revision verfolgte das Ziel, den harten Sprung zwischen keiner Rente und einer halben Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zu mildern und damit die Eingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern. Offenbar - die Zahlen belegen es - erreichten wir diejenigen, die wir erreichen wollten, mit un- serer Lösung nicht. Selbst wenn die Zahlen ansteigen werden, sind wir derart weit von unserer seinerzeitigen Annahme ent- fernt, dass sich eine Korrektur aufdrängt. Eine Senkung der Berechtigungsgrenze auf 33 1/3 Prozent Invalidität wäre mei- nes Erachtens angebracht. Vor der Revision lag die Grenze für die Härtefallrente ebenfalls bei dieser Marke. Für diese Ren- tenkategorie würde also lediglich die eingetretene Schlechter- stellung korrigiert. Die Motion lässt bewusst offen, wo die Li- mite für die Viertels- und die Härtefallrente angesetzt werden sollte. Man wird die finanziellen Konsequenzen abschätzen müssen, was mit den Erfahrungen seit der letzten Revision mit etwas grösserer Sicherheit möglich sein dürfte.
So weit, so gut, könnte ich jetzt sagen, und ich könnte Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, bitten, meine Motion entgegenzu- nehmen und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, die Motion zu überweisen. Es gibt aber da noch eine offene Rechnung: Wie konnte es zu dieser katastrophalen Fehleinschätzung kommen, und - was mich noch viel brennender beschäftigt - wie kommt es, dass das Bundesamt für Sozialversicherung in verschiedenen, mir schriftlich vorliegenden Aeusserungen die Fehleinschätzung verniedlicht, verwedelt oder schlicht ne- giert?
Ich zitiere: «Die 2. IV-Revision ist gesamthaft alles andere als ein Flop. Ob sich die Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der Viertelsrenten erfüllen, lässt sich frühestens zu Beginn des nächsten Jahres sagen.» Das Bundesamt spricht andernorts davon, es habe sich bei seinen Zahlen bloss um eine «äus- serst vorsichtige Hochrechnung» gehandelt. Oder eine an- dere Formulierung: Die Zahl basiere auf «verhältnismässig un- sicherer Berechnungsgrundlage». Es ist auch zu lesen, man dürfe «den in der Luft hängenden Betrag nicht absolut verste- hen». Oder die 133 Millionen Franken seien «als ein eine grosszügig bemessene Reserve mitumfassender Maximalbe- trag gedacht». Das, sehr geehrter Herr Bundesrat, verstehe ich unter Verwedelungsversuch. Und das ist in meinen Augen nicht akzeptabel!
Ich rufe Ihnen die Grössenordnungen in Erinnerung. Das Par- lament ging bei seinem Beschluss von jährlichen Kosten von 133 Millionen Franken aus. Effektiv ausbezahlt wurden aber 1988 nur 5 Millionen Franken. Das sind 3,75 Prozent der er-
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Motion des Nationalrates (Christlichdemokratische Fraktion) Entsorgung von Sonderabfällen Motion du Conseil national (Groupe démocrate-chrétien) Elimination des déchets spéciaux
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In
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.836
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
612-613
Page
Pagina
Ref. No
20 017 989
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