E 5 octobre 1989
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Motion du Conseil national
nen geht es darum, dass diese von eidgenössischen in kanto- nale Truppen umgewandelt werden. Das ist einfach ein Gebot der administrativen Vereinfachung.
Mit unserem Bundesbeschluss haben wir ferner die Ausbil- dung zu beschliessen. Die Aenderungen bedingen eine Aus- bildungserweiterung bei den Panzerhaubitzabteilungen, nicht aber bei den Uebermittlungstruppen und nicht bei den Territo- rial- und Mobilmachungsstäben. Es geht um die Verlängerung der Kadervorkurse und um die Fahrerausbildung sowie um die Einberufung des Hilfspersonals.
Die einstimmige Militärkommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie auch in der Detailberatung zu ge- nehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.035
Unterstützung von Schulen für Soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBI II, 289) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 277) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1989 Décision du Conseil national du 21 septembre 1989
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Rüesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Aufgabenteilung hat man seinerzeit beschlossen, die Subventionierung der Schu- len für Soziale Arbeit auf die Kantone zu übertragen. Mit einem Bundesbeschluss von 1979 wurde im Parlament beschlos- sen, die Subventionierung durch den Bund auf Ende 1989 auslaufen zu lassen.
Letztes Jahr hat nun Herr Fischer-Sursee eine Motion einge- reicht mit dem Begehren, es seien die rechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit diese Schulen ab 1990 weiter sub- ventioniert werden können. Die Motion war in beiden Räten umstritten. Die Gegner hatten eingewendet, dass damit ein or- dentliches Stück der Aufgabenteilung rückgängig gemacht werde, was zweifellos der Fall ist. Trotzdem haben die Räte die Motion mit grosem Mehr überwiesen, der Nationalrat mit 100 gegen 47 Stimmen, der Ständerat mit 26 gegen 13 Stimmen. Aufgrund dieser Resultate unterbreitete uns der Bundesrat mit
Datum vom 26. April dieses Jahres eine Botschaft mit dem Be- gehren, der Bundesbeschluss von 1979, der Ende dieses Jah- res ausläuft, sei um drei Jahre zu verlängern, d. h. bis zum 31. Dezember 1992. In der Zwischenzeit will der Bundesrat ein Bundesgesetz erarbeiten, um die bestehende Lösung anzu- passen und uns eine dauerhafte Regelung vorzulegen.
Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 16. August mit 15 Stimmen und zwei Ent- haltungen beschlossen, dem Nationalrat die Annahme des Beschlusses vorzuschlagen. Dies ist am 21. September, also vorletzte Woche, ohne Opposition geschehen.
Ihre Kommission, welche für die Aufgabenteilung Bund/Kan- tone zuständig ist, hat am 22. Juni getagt und mit 10 Stimmen und bei einer Enthaltung beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf diesen Beschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.
Nachdem der politische Entscheid in unserem Rat am 27. Fe- bruar gefallen ist, muss ich Ihnen vorschlagen, jetzt das Pro- blem materiell nicht mehr zu diskutieren und dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
24 Stimmen
3 Stimmen
Le président: La commission vous propose également de classer la motion 87.390.
Zustimmung - Adhésion
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.836
Motion des Nationalrates (Christlichdemokratische Fraktion) Entsorgung von Sonderabfällen Motion du Conseil national (Groupe démocrate-chrétien) Elimination des déchets spéciaux
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsabgabe auf Sonderabfällen.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahme- pflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Ver- pflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen und die Verpflichtung der Entsorgungs- betriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Unterstützung von Schulen für Soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.035
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
612-612
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20 017 988
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