Interpellation Seiler. Radios locales
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3 octobre 1989
Ich gehe mit den Herren Danioth und Hunziker einig, dass sich Behörden und Betroffene im Kanton Uri gegenüber den Untersuchungen der Nagra bundestreu und kooperativ ver- halten haben. Das gleiche gilt auch für die Regierungen der übrigen von den Arbeiten der Nagra betroffenen Kantone. Danken möchte ich den Votanten für das Verständnis, das sie trotz eindeutiger und klarer Aussage den Schwierigkeiten entgegenbringen, mit welchen sich die Bundesbehörden, aber auch die Nagra bei den Lösungen der nationalen Auf- gabe zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle konfrontiert sehen.
Verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten führen zu radioakti- vem Abfall: Energieerzeugung, Anwendung in Medizin, Indu- strie und Forschung. Solange der Bund solche Tätigkeiten gestattet, muss er die Entsorgung dieser Abfälle ermögli- chen. Das ist eine nationale Aufgabe. Es kann nicht ange- hen, dass einzelne Gemeinden oder Regionen die Lösung einer nationalen Aufgabe verhindern. Im Ausland sind Endla- ger für radioaktive Abfälle im Betrieb oder im Bau, Beispiel: Schweden, in Forsmark oder Finnland. Ich habe Schweden besucht. Das ist beeindruckend und könnte uns als Beispiel dienen. Ich meine, was Schweden kann, sollte auch die Schweiz realisieren können. Der Bund zählt dabei nach wie vor auf das Verständnis und die Mithilfe der Kantone. Die Kirchturmpolitik hat bei der Entsorgung keinen Platz, bei der Entsorgung der täglichen nuklearen Abfälle schon gar nicht.
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Interpellation Seiler Lokalradios. Sicherung des Dreiebenenmodells Radios locales. Maintien des trois niveaux
Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1989
Am 19. Juni 1989 hat der Bundesrat die Fernsehwerbezeit un- erwartet massiv um 5 respektive 6 Minuten pro Tag erhöht. Das bedeutet je nach Tarifgestaltung zusätzliche 25 bis 40 Millio- nen Franken Einnahmen. Dagegen bringt die bewilligte Erhö- hung der Lokalradiowerbezeit um 5 respektive 6 Minuten den Lokalradios nichts. Alle mittleren und kleineren Lokalradios können die bereits heute zugelassene Werbezeit bei weitem nicht ausschöpfen.
Die staatspolitische Bedeutung der Lokalradios als Förderer der kulturellen Eigenart und Eigenständigkeit unserer vielfälti- gen Regionen ist unbestritten. Um so erstaunlicher ist die Tat- sache, dass die SRG ihre Regional- beziehungsweise Lokal- programme nochmals ausbauen will. In einem in zahlreichen Zeitungen veröffentlichten Interview kündigte DRS-1-Pro- grammleiter Heinrich von Grünigen an, Radio DRS plane eine verstärkte Regionalisierung seines ersten Programmes. Bei- spielsweise sollen «Stadtsender» im Verlaufe des Tages «grossflächige UKW-Fenster» mit Sendungen für jeweils eine grössere städtische Agglomeration ausstrahlen. Die Aussa- gen von Grünigens wurden von der Generaldirektion oder der Programmdirektion DRS nie dementiert.
Darüber hinaus will Radio DRS am Vorabend künftig ein ein- stündiges Regionalmagazin ausstrahlen. Lokalradios, die von der SRG Programmteile übernehmen, sollen verpflichtet wer- den, alle Regionalprogramme der SRG auszustrahlen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
die Existenz der mittleren und kleineren Lokalradios in Frage stellt?
Im Dreiebenenmodell sind Aufgabenteilung und Terrainab- grenzungen besonders gefragt. Wie stellt sich der Bundesrat zur Auffassung der SRG, den Lokalradios Auflagen betreffend Benutzung und Mitfinanzierung ihrer DRS-Programme zu ma- chen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die anerkannt wertvolle Programmarbeit der Lokalradios nicht durch eine un- nötige Programmexpansion der SRG gefährden zu lassen?
Der bundesrätliche Beschluss vom 19. Juni 1989 bedeutet insgesamt eine Abwanderung nationaler Werbegelder ins Fernsehen, was die Existenz mittlerer und kleiner Lokalradios vor allem in dünnbesiedelten Randregionen gefährdet. Wer- den diese zusätzlichen Fernsehwerbegelder auch Radio DRS respektive den DRS-Regionaljournals zugute kommen? Wird damit ein DRS-Programmausbau im regional-lokalen Bereich mitfinanziert?
Texte de l'interpellation du 23 juin 1989
Le 19 juin 1989, le Conseil fédéral a accordé une prolongation de cinq ou de six minutes du temps réservé à la publicité à la télévision; cette prolongation a surpris par son ampleur. Selon les tarifs, il en résulte des recettes supplémentaires de l'ordre de 25 à 40 millions de francs. En revanche, la même augmen- tation du temps réservé à la publicité qui a été consentie aux radios locales ne rapporte rien à celles-ci. Celles de petite et de moyenne envergure ne parviennent de toute façon pas à ti- rer parti du temps qui leur est déjà accordé.
Nul ne conteste que les radios locales ont un rôle politique im- portant à jouer en tant qu'instruments de promotion culturelle permettant aux régions de notre pays de faire valoir leur parti- cularité et leur autonomie. Il est d'autant plus surprenant que la Société suisse de radiodiffusion cherche à développer en- core ses programmes régionaux et locaux. Dans une interview publiée par plusieurs journaux, M. Heinrich von Grüningen, di- recteur des programmes de DRS-1, a déclaré que la radio en- visage d'augmenter encore les émissions de ses programmes ayant un caractère régional. Ainsi, les émetteurs urbains diffu- seront durant la journée des programmes sur les ondes ultra- courtes pour de grandes agglomérations. Les déclarations de M. von Grüningen n'ont été démenties ni par la direction générale, ni par celle des programmes DRS.
En outre, la DRS a l'intention d'émettre le soir un magazine régional d'une heure. Les radios locales qui reprennent par- tiellement les programmes de la SSR, seraient tenues de re- transmettre tous les programmes régionaux de celle-ci.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan- tes:
Le système des trois niveaux préconisé par le Conseil fédéral accorde la priorité au niveau régional et local aux ra- dios locales privées. Le gouvernement est-il également d'avis que le développement des programmes de la DRS au niveau régional et local au moyen des fonds collectés par la télévision grâce à la publicité, menace la survie des radios locales de pe- tite et moyenne envergure?
Le système des trois niveaux requiert une répartition claire des tâches sur les plans théorique et pratique. Que pense le Conseil fédéral de l'opinion de la SSR selon laquelle celle-ci est autorisée à imposer des charges aux radios locales con- cernant la participation et le financement des programmes de la DRS? Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend entreprendre pour empêcher que le précieux travail des radios locales ne soit remis en cause par une extension inutile des programmes de la SSR?
La décision prise par le Conseil fédéral le 19 juin 1989 a pour effet de faire couler dans les caisses de la télévision les fonds nationaux provenant de la publicité, ce qui représente une me- nace pour les radios locales de petite et moyenne importance, surtout dans les régions marginales peu peuplées. Ces fonds supplémentaires de la publicité à la télévision bénéficieront-ils aussi à la radio DRS et à ses jounaux régionaux? Serviront-ils ainsi à cofinancer l'extension des programmes DRS dans le secteur régional et local?
Oktober 1989 S
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Interpellation Seiler. Lokalradios
Seiler: Die Lokalradios sind heute ein nicht mehr wegzuden- kender Teil unserer Medienwelt geworden. Dass sie einem Be- dürfnis entsprechen, beweisen die hohen und noch steigen- den Hörerzahlen. Um so mehr hat deshalb eine Aussage des DRS-1-Programmleiters Heinrich von Grünigen die Lokalra- dioverantwortlichen aufgeschreckt. Seine Aussage ist ein di- rekter Angriff auf das sogenannte Dreiebenenmodell. Er er- klärte nämlich, dass Radio DRS eine verstärkte Regionalisie- rung seines ersten Programmes plane. Beispielsweise sollen sogenannte Stadtsender im Verlaufe des Tages grossflächige UKW-Fenster mit Sendungen für jeweils eine grössere Agglo- meration ausstrahlen.
Nun muss man wissen, dass die Finanzierung von Radio DRS aus zwei Kassen erfolgt: Einmal aus der Fernsehwerbung und zweitens durch Konzessionsgelder. Die Konzessionsgelder werden aber auch von den Hörern der Lokalradios mitbezahlt, auch wenn sie nur die Lokalradios hören. Dass dieser Anteil sehr hoch sein kann, zeigen die Hörerzahlen z. B. des Radio «Munot», von denen regelmässig 65 Prozent nur dieses Radio einstellen.
Nun plant der Progammleiter DRS u. a. auch mit den Gebüh- ren, die von den Lokalradiohörern bezahlt werden, eine Aus- dehnung der Regionalsendezeiten zulasten der Lokalradios, dies obwohl bekanntlich diese kleinen Sender am bedeutend kürzeren Hebelarm sitzen. Man schreibt ihnen den Ausstrah- lungsraum und die Sendestärke vor, obwohl sie die gesamte Sendetechnik selber zu berappen haben. Gerechterweise müsste eigentlich eine Gebührenverteilung oder ein Splitting gefordert werden.
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Es soll also ein Ausbau stattfinden, der mit zusätzlichen Fern- sehgeldern und den Konzessionsgebühren der Lokalradiohö- rer bezahlt wird, und das in einem Zeitpunkt, wo die finanzielle Situation der kleinen und mittleren Lokalradios trotz grossem Hörererfolg immer noch prekär ist. Hohe Ausgaben erwach- sen ihnen, weil sie sich bemühen, anspruchsvolle Programme zu bieten und vor allem journalistisch aus allen Regionen zu berichten.
Ein Angriff, wie er vom Programmleiter von Radio DRS 1 lan- ciert worden ist, gefährdet im besonderen die kleineren Lokal- radios. Zudem besteht bei ihnen die Unsicherheit, wie es wei- tergeht - auch betreffend Uebernahme von DRS-Teilen. Der Vertrag von Radio DRS mit den Lokalradios ist nämlich nur um ein Jahr verlängert worden, bis Ende 1990. Ich frage mich, was nachher geschieht. Diese und andere Fragen haben mich be- wogen, eine Interpellation einzureichen. Für deren Beantwor- tung möchte ich Herrn Bundesrat Ogi im voraus danken.
Bundesrat Ogi: Das ist das Schöne in meinem Departement: Vom Verkehr kommt man zur Energie und schlussendlich noch zu Radio und Fernsehen. Dort können wir wenig auslö- sen.
Zur ersten Frage von Herrn Ständerat Seiler: Der Bundesrat hat seine medienpolitischen Vorstellungen im Entwurf zum Radio- und Fernsehgesetz konkretisiert, das ja morgen im Na- tionalrat zur Diskussion steht. Die Versorgung des lokalen und regionalen Bereichs soll dabei bekanntlich von Privaten, SRG-unabhängigen Veranstaltern wahrgenommen werden. Ein Vorstoss der SRG in diesen Bereich würde deshalb der vom Radio- und Fernsehgesetz zugrunde liegenden Konzep- tion, dem Ebenenmodell, widersprechen und ist auch durch die geltende SRG-Konzession nicht abgedeckt. Radio DRS begann bereits Ende 1978, also dreieinhalb Jahre vor Inkraft- treten der Rundfunkverordnung, mit der Ausstrahlung von In- formationssendungen für die Regionen seines Empfangsge- bietes. Die Regionaljournale decken aber weitaus grössere Einzugsgebiete ab als die einzelnen Lokalradios. Die General- direktion der SRG versichert in ihrer Stellungnahme zu diesem parlamentarischen Vorstoss, dass für einen weiteren Ausbau der Regionalinformationen beim Radio zurzeit keine konkre- ten Pläne bestehen. Die von Ihnen erwähnten Aeusserungen des Programmdirektors von Radio DRS 1 in einem Zeitungsin- terview dürfen deshalb nicht als unternehmungspolitische Ab- sichtserklärung der SRG verstanden werden.
Zur Frage 2: Die Abgabe von Programmen an Lokalradios fällt in den Kompetenzbereich der SRG. Im übrigen ist kein privater
Veranstalter verpflichtet, Sendungen von der SRG zu überneh- men. Der Bundesrat begrüsst es indessen, dass die SRG ihre Programme den lokalen Stationen zu sehr vorteilhaften Bedin- gungen überlässt, profitieren doch davon in erster Linie klei- nere oder mittelgrosse Sender in wirtschaftlich schwächeren Regionen. Die Auflagen, welche die SRG den Lokalradios macht, ergeben sich einerseits aus den Vorschriften der Ver- ordnung über lokale Rundfunkversuche, insbesondere über die Trennung von Werbung und Programm, andererseits die- nen sie der erwünschten journalistischen und programmli- chen Transparenz.
Zur Frage 3: Durch die Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fernsehen kann ein Teil des beträchtlichen Nachfrageüber- hangs bei der Fernsehwerbung abgebaut werden. Es trifft nach Ansicht des Bundesrates nicht zu, dass dadurch die Lo- kalradios automatisch Einbussen bei der Radiowerbung in Kauf nehmen müssen, unterscheiden sich doch die Werbe- märkte der beiden Medien beträchtlich. Im weiteren sind auch Synergieeffekte zwischen den beiden Werbeträgern nicht aus- zuschliessen. Die Auffassung, dass die gleichzeitig bewilligte Lockerung der Werbebeschränkungen in der RVO den Lokal- radios nichts bringe, teilt der Bundesrat nicht. Die Erhöhung der Werbezeit dürfte zweifellos positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der lokalen Radioveranstalter zeiti- gen. Dies um so mehr, als seit dem 1. Juli 1989 die täglichen und saisonalen Nachfrageschwankungen frei kompensiert werden dürfen. Dadurch werden gerade die kleineren Statio- nen in die Lage versetzt, an Spitzentagen die Nachfrage voll- umfänglich zu befriedigen. Es ist richtig, dass im Sinne eines SRG-internen Finanzausgleichs auch Mittel vom Fernsehen zum Radio fliessen. Nur so kann die SRG den umfassenden Programmauftrag in allen Sprachregionen erfüllen. Mit den zu- sätzlichen Mitteln aus der Fernsehwerbung wird jedoch, wie vorgängig gezeigt wurde, kein Programmausbau - und das ist wichtig für Sie, Herr Ständerat Seiler - im regional-lokalen Be- reich finanziert.
Seiler: Ich bin zufrieden mit der Antwort des Bundesrates. Ich bin froh, dass die Aussage des Programmleiters hier widerlegt worden ist. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass die Aus- dehnung der Werbezeiten für kleine und mittlere Radiostatio- nen Vorteile bringt.
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr La séance est levée à 19 h 00
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Interpellation Seiler Lokalradios. Sicherung des Dreiebenenmodells Interpellation Seiler Radios locales. Maintien des trois niveaux
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Jahr
1989
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Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.583
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Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1989 - 17:00
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