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Element der Kultur betrachten, müssen wir Schweizer beden- ken: Das kann nicht nur die französische Sprache sein. Wir wollen nicht nur mit Parlamentariern aus französischen Län- dern verkehren. Herr Cavelty hat das richtig gesagt: Es darf kein Kulturgetto daraus werden. Darauf müssen wir dann be- haftet werden. Es darf aus unserer Mitarbeit kein wachsender lateinischer Dünkel entstehen, der den Sprachfrieden mehr stören kann als die Anhänglichkeit von Deutschschweizern an ihren Dialekt.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 -5 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
25 Stimmen 1 Stimme
87.075
Bundesverfassung. Energieartikel Constitution fédérale. Article sur l'énergie
Siehe Seite 157 hiervor - Voir page 157 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 19. September 1989 Décision du Conseil national du 19 septembre 1989
Differenzen - Divergences
Art. 24octies Abs. 1 - 4 Antrag der Kommission Abs. 1, 3, 4 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2 Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit
(Onken, Bührer)
Der Bund erlässt Grundsätze für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien.
Abs. 2bis (neu)
Er kann Grundsätze für die Lieferung und Verwendung von Energie erlassen.
Art. 24octies al. 1 - 4 Proposition de la commission Al. 1, 3, 4 Adhérer à la décision du Conseil national
AI. 2 Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Onken, Bührer)
La Confédération établit des principes applicables à l'utilisa- tion des énergies indigènes et renouvelables. Al. 2bis (nouveau)
Elle peut établir des principes applicables à la fourniture et à l'emploi d'énergie.
Abs. 1, 2, 2bis Al. 1, 2, 2bis
Dobler, Berichterstatter: Ihre Kommission hat am 26. Septem- ber 1989, morgens um 7.00 Uhr, getagt und allen Beschlüssen des Nationalrates zugestimmt. Wenn Sie der Kommission fol- gen - was ich hoffe -, wären alle Differenzen ausgeräumt, und der Energieartikel könnte bereits im Frühjahr des kommenden Jahres in die Volksabstimmung gehen.
In Absatz 1 und konsequenterweise auch in den Absätzen 2 und 4 schlägt Ihnen die Kommission mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Formulierung den Begriff «Energiever- brauch» vor. Pro memoria sei darauf hingewiesen, dass der Ständerat in seinem letzten Beschluss den Ausdruck «Ener- gieverwendung» gewählt hat, während der Bundesrat in Ab- satz 2 «Abgabe» und «Verwendung» geschrieben hat.
Gestützt auf die Stellungnahme des EVED vom 9. Mai 1989 an die Kommission des Nationalrates und auf die Ausführungen des Departementsvorstehers des EVED in unserer Kommis- sion an der genannten Sitzung ist hinsichtlich des Begriffs «Energieverbrauch» folgendes festzuhalten: Der Begriff «Ener- gieverbrauch» ist enger aufzufassen als «Energieverwen- dung». Physikalisch wird zwar Energie nie verbraucht, son- dern nur in eine andere Form umgewandelt. Doch beinhaltet der Begriff «Energieverbrauch» gemäss üblichem Sprach- gebrauch nur die Nutzung durch den Konsumenten, d. h. die Umwandlung von Endenergie in Nutzenergie, Kraft, Wärme, Licht.
«Energieverwendung» geht darüber hinaus und umfasst ins- besondere auch das Verhältnis zwischen Produzenten und Konsumenten, welches u. a. durch Tarife und Anschlussbe- dingungen bedingt ist.
Mit der Formulierung «Energieverbrauch» können damit nur jene Fragen gesetzlich geregelt werden, welche allein die Kon- sumenten von Energie - nicht aber die Produzenten oder das Verhältnis zwischen Produzenten und Konsumenten - betref- fen.
Neue Kompetenzen im Tarifbereich werden mit der Formulie- rung «Energieverbrauch» ausgeschlossen. Neben den Kom- petenzen für Tarife und Anschlussbedingungen schliesst die Formulierung «Energieverbrauch» all jene Grundsätze aus, welche aufgrund der Bundesratsformulierung ausschliesslich die Produzenten oder aber das Verhältnis von Produzenten und Konsumenten betreffen.
Die in der Botschaft erwähnten Grundsätze über die sparsame und rationelle Energieverwendung in Gebäuden und über Ver- kehrsmassnahmen auch aus Energiespargründen, z. B. Höchstgeschwindigkeiten, sind auch mit der neuen Formulie- rung möglich. Möglich sind aber selbstverständlich auch Grundsätze über den sparsamen und rationellen Energiever- brauch in den übrigen Sektoren wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen und Landwirtschaft. Damit dürften wohl sämtliche Zweifel hinsichtlich der Begriffsbestimmung aus- geräumt sein.
Ich stelle Ihnen namens der Kommission den Antrag, sowohl bei Absatz 1 wie auch bei Absatz 2 der Fassung des National- rates zuzustimmen.
Gestatten Sie mir ganz allgemein aber über die Differenzen, die hier zur Diskussion stehen, folgende Bemerkungen: Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit der von ihr vorgeschlagenen Formulierung ein wirksamer Kompromiss gegenüber den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat erzielt werden kann, der dem Bund die erforderlichen Kompe- tenzen im Energiebereich gibt.
Ich fasse zusammen: Mit der Zielnorm werden die ausrei- chende, breitgefächerte und sichere, wirtschaftliche und um- weltverträgliche Energieversorgung sowie die sparsame und
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rationelle Energieverwendung als öffentliches Interesse in der Verfassung ausdrücklich festgelegt. Damit wird insbesondere auch die energiepolitische Stellung der Kantone verstärkt. Auf- grund von Absatz 4 kann der Bund die säumigen Kantone zu einem Minimum an Energiesparmassnahmen im Gebäudebe- reich verpflichten. Damit sind flächendeckend wirksame Massnahmen möglich. Diese können gerade bei den fossilen Energien wesentliche Einsparungen bringen. Sie sind daher aus Gründen der Luftreinhaltung und der CO2-Problematik un- bedingt erforderlich.
Absatz 3 ermöglicht dem Bund schliesslich, seine For- schungs- und Entwicklungsanstrengungen zu verstärken, vor allem auch im Bereich der Pilot- und Demonstrationsanlagen. Davon kann eine nicht zu unterschätzende Breitenwirkung ausgehen, was ebenfalls aus Gründen des Klimaproblems höchst erwünscht ist.
Ich glaube, diese unvollständige Aufzählung zeigt, dass mit dem von uns vorgeschlagenen Energieartikel einiges ge- macht werden kann, sofern der Wille dazu besteht. Denjeni- gen, welche diesen Energieartikel ablehnen, weil er angeblich nichts bringt oder gar einen Rückschritt darstellt, möchte ich zu bedenken geben, dass wir mit einer Ablehnung nur erneut vor einem energiepolitischen Scherbenhaufen stünden.
Ich bitte Sie daher, generell den Vorschlägen der Mehrheit der Kommission bzw. des Nationalrats zu folgen.
Ich verweise auf die Ausführungen, die ich soeben gemacht habe, und möchte nur noch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die in der Kommission geführt wurde in bezug auf die Frage des Elektrizitätsartikels, Artikel 24quater Absatz 1 BV. Es bestanden diesbezüglich unterschiedliche Meinungen, insbesondere in bezug auf die Tarifkompetenzen. Es herrschte indessen die Meinung vor, dass es jetzt nicht darum gehe, diesen Artikel 24quater zu behandeln, sondern lediglich den neuen Artikel 24octies.
Onken, Sprecher der Minderheit: Es entspricht guter demo- kratischer Tradition, bis zuletzt zu hoffen und zu kämpfen und selbst noch im Differenzbereinigungsverfahren zu versuchen, ein Einlenken zu ermöglichen und einen Konsens auf einer et- was anderen Plattform zu erreichen als der, die uns von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen worden ist. Ich bin in der Kommission mit meinem Antrag unterlegen. Aber ich möchte trotzdem dem Plenum die nochmalige Diskussion die- ses Ansatzpunktes nicht ersparen. Ich möchte einen freien Entscheid darüber ermöglichen.
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Was wir jetzt, nach vielen Jahren der Diskussion, hervorge- bracht haben, liegt vor uns. Ein einigermassen gerupfter Ener- gieartikel, eingeschränkt in seinen Möglichkeiten und meines Erachtens nicht ausreichend angesichts der Probleme, die sich schon in der Gegenwart stellen, geschweige denn ange- sichts unserer energiepolitischen Zukunft. Das Medienecho zwischen Boden- und Genfersee nach der Debatte im Natio- nalrat war eindeutig. Man spricht von einer schweizerischen Minilösung, die kaum etwas bringt. Man spricht auch offen da- von - und ich schliesse mich dieser Meinung an -, dass dieser Energieartikel erneut gefährdet ist, wie schon der erste 1983. Ich sehe schwarz oder jedenfalls gewisse Gefahren für die Volksabstimmung. Denn dieser Energieartikel droht nun, zwi- schen zwei Fronten zerrieben zu werden: einerseits durch die rechte Seite, wo bereits schroffe Ablehnung signalisiert wird, und zwar ist man, was immer bei den Beratungen herauskom- men mag, einfach dagegen. Der Vorort hat einen entsprechen- den Brief an die Parlamentarier geschickt. Auch vom Gewer- beverband und zugewandten Orten tönt es nicht anders. Und auf der Linken sind nun auch etwelche Umweltorganisationen verunsichert und wissen nicht mehr, ob sie mitmachen sollen. In meiner Partei gibt es ebenfalls Abbröckelungserscheinun- gen, auch da springen die Leute vom Karren. In der Mitte macht sich Lustlosigkeit breit. Ich frage mich, wer eigentlich diesen Energieartikel in der Volksabstimmung noch mit Enga- gement vertreten und über die Runden bringen soll.
In dieser Situation meine ich nun, verträgt der Energieartikel vielleicht eine Scylla, aber nicht auch noch eine Charybdis. Also wie gesagt: Wenn es zu einer unheiligen Allianz kommt, dann wird sein Schicksal besiegelt sein. Das ist die Ausgangs-
lage, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Und sie gründet leider nicht im Profil, den dieser Artikel hat, nicht in seinem Ge- halt, nicht in seinen Kanten, die er aufweist, sondern ganz im Gegenteil, sie gründet mittlerweile in seiner absoluten Profillo- sigkeit. Was ist in einer solchen Situation zu tun? Noch mal ei- nen Brückenschlag versuchen? Eine andere Plattform, die vielleicht doch eine Einbindung derjenigen Kräfte erlaubt, die bereit sind, diesen Energieartikel mitzutragen? Nach rechts hin ist, glaube ich, kaum mehr ein Zugeständnis möglich. Ich sehe nicht, wo es möglich sein sollte, und ich sehe auch nicht, was es allenfalls nützen könnte. Denn wie gesagt, dort ist ziem- lich apodiktisch gesagt worden: «Was immer ihr da oben in Bern beschliesst, wir werden diesen Energieartikel ablehnen.» Vielleicht kommt man darauf zurück; es gibt jetzt wieder Leute, die darauf hoffen, aber das ist jedenfalls der Tenor, der bisher zur Kenntnis genommen werden musste. Aber zur Mitte hin, nach links hin, dort ist sicher noch mit etwas Konzilianz eine Einbindung derjenigen Kräfte möglich, die guten Willens sind, die die Notwendigkeit eines solchen Energieartikels einsehen und auch bereit sind, ihn mitzutragen und in einer Volksab- stimmung dafür einzutreten. Deshalb ist dieser Minderheitsan- trag, der da auf der Fahne steht, ein Vermittlungsvorschlag. Er greift den Vorschlag von Herrn Nationalrat Petitpierre auf, den dieser im Nationalrat vergleichsweise spät eingebracht hat - aber mit sehr viel Einfühlungsvermögen in die Situation - und der dort auch als ein Brückenschlag, als eine Handreichung verstanden worden ist. Er ist aber leider am taktischen Abstim- mungsverfahren gescheitert. Dieser Vorschlag nimmt die Kompetenz des Bundes, Grundsätze über die Lieferung von Energie zu erlassen, wieder auf. Auch die Angebotsseite wird nach diesem Vorschlag also in den Energieartikel eingebun- den. Aber das Anliegen wird nicht in einem bestimmten, nicht in einem imperativen Vorschlag gelöst, sondern in einer wei- chen Kann-Formulierung: er kann solche Vorschriften erlas- sen. Ich meine doch, dass nach gewalteter Diskussion der Bund von dieser Möglichkeit, die ihm da zugehalten werden soll, nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen würde. Aber mit Bezug auch auf die Erfordernisse der Zukunft ist der Ein- bezug auch der Angebotsseite notwendig. Ueberall, wo wir kohärente Lösungen suchen, sei das nun im Gesundheitswe- sen, sei das bei der Bodenpolitik, versucht man Angebot und Nachfrage einzubeziehen und für beide Seiten entsprechende Bestimmungen zu finden. Warum ausgerechnet bei der Ener- gie nicht? Erforderlich ist diese Kompetenz aber auch, weil wir alle leitungsgebundenen Energieträger gleichstellen sollten. Der Präsident hat zwar gesagt, Artikel 24quater stünde hier nicht zur Diskussion. Ich will die Diskussion darüber auch nicht entfachen. Aber Tatsache ist, dass es gehaltvolle Inter- pretationen dieser Verfassungsbestimmung gibt, die klar sa- gen, aufgrund von Artikel 24quater wäre es für die Elektrizität heute schon möglich, solche tarifarischen Bestimmungen zu erlassen. Warum nur für die Elektrizität, warum sollen die an- deren leitungsgebundenen Energien hier nicht gleichgestellt und in diesen Energieartikel einbezogen werden? Erforderlich ist die Kompetenz des weiteren, weil eine kantonsübergrei- fende, systematische Sparpolitik diesen Aspekt, die Tarifie- rung, einbeziehen muss, weil von der Tarifierung unbestritte- nermassen ganz wesentliche Impulse ausgehen. Und erfor- derlich ist sie nicht zuletzt, wenn wir einen zukunftsgerichteten Energieartikel wollen, der auch für die Zukunft taugt. Das sind die Gründe. Sie liegen in der Sache selbst; sie liegen aber auch in den abstimmungspolitischen Ueberlegungen, die ich einleitend angestellt habe.
Das sind die Argumente, weshalb ich Sie um ein Einlenken bitte, um einen Brückenschlag in letzter Minute. Zeitlich ist es durchaus noch möglich. Ich weiss nicht, ob es noch in dieser Session möglich wäre, wahrscheinlich nicht. Aber wenn wir schon eine neue Verfassungsbestimmung gestalten, an der wir Jahre gearbeitet haben, mag es auch noch eine weitere Session erleiden, bis dieser Energieartikel verabschiedet wird. Das scheint mir also kein Argument zu sein.
Wenn diese Bestimmung über die Tarifierung sozusagen zu einem Rubikon wird, kann man mir - wenn man nur den Artikel selbst betrachtet - entgegenhalten: Warum bloss eine Kann- Formulierung und diese so dramatisieren? Aber um das zu
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verstehen, möchte ich Sie bitten, auch einmal alles das einzu- beziehen, was nicht in diesem Artikel drin steht: alle die Dinge, die an sich von unserer, aber auch von anderer Seite vorge- bracht worden sind und die in diesem Energieartikel fehlen. Ich nenne die Ressourcensteuer: abgeschminkt; die Umwelt- abgabe: preisgegeben; verpflichtende Bestimmungen über Gebäudesanierungen: geopfert; Regelung für den Import zur Einschränkung der schrankenlosen Einfuhr von Energie: ans Bein gestrichen. Es gibt also noch und noch Postulate, die nach unserem Empfinden preisgegeben worden sind, und deshalb klammern sich die Hoffnungen so sehr an diese letzte Bestimmung, um die es hier geht.
Das ist der Hintergrund, vor dem ich Sie bitte zu verstehen, dass das eine wesentliche Bestimmung ist. Wenn man sie auf- greift, wäre es jedenfalls eine, die es ermöglichen würde, die Umweltorganisationen, die jetzt verunsichert sind, wirklich wieder hinter diesen Karren zu spannen und auf Kurs zu hal- ten. Deshalb die Bitte um den Brückenschlag, um die Verstän- digungslösung. Es wäre sicher ein Antrag, der mithelfen könnte, die Blockierung zu lösen, aus einer Patt-Situation end- lich herauszukommen und vor allem die Kräfte - und es braucht alle Kräfte, sonst ist das Schicksal dieses Energiearti- kels besiegelt - hinter den Energieartikel zu scharen, alle Kräfte, die bereit sind, ihn mitzutragen und sich für ihn auch in einer Volksabstimmung einzusetzen.
Mit dieser Begründung bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Rüesch: Als der Ständerat seinerzeit den Energieartikel verab- schiedet hatte, erhielt er in der Oeffentlichkeit einhellig eine schlechte Note. Man habe den Energieartikel gerupft wie ein Huhn. Der Energieartikel sei ein Hund, dem man alle Zähne gezogen habe, so hiess es. Und als der Nationalrat auf die Li- nie des Ständerates eingeschwenkt war, ertönte das gleiche Echo. Die Qualifikationen lauteten: «energiepolitisch abge- dankt», «Energieartikel bloss noch ein Wegwerfartikel» usw.
Herr Onken möchte mit seinem sogenannten Vermittlungsan- trag für den Ständerat eine bessere Qualifikation in der Oef- fentlichkeit erwerben. Sein Vorschlag ist aber genau gesehen kein Kompromissvorschlag, sondern eine totale Kehrtwen- dung zurück zur ursprünglichen bundesrätlichen Vorlage, denn: was heisst dieses «kann» schon? Wenn der Bundesrat wirklich Tarifgrundsätze erlassen kann, wird er es sehr rasch tun müssen, weil nämlich all jene Kreise, die die Auffassung haben, das sei richtig, den nötigen politischen Druck aufset- zen werden, so dass die Kann-Formulierung praktisch zu einer Muss-Formulierung wird, und damit sind wir genau dort, wo wir angefangen haben zu streichen. Ist der Energieartikel in der heute vorliegenden Form wirklich kein Kompromiss? Ist er ein zahnloser Hund oder gar ein Wegwerfartikel? Ich teile diese Meinung überhaupt nicht.
Zum Kompromiss. Ich möchte Sie daran erinnern:
Wir wollten im Absatz 2 die Bundeskompetenz zum Erlass von Grundsätzen zum sparsamen und rationellen Energiever- brauch streichen. Wir folgen dem Nationalrat und nehmen die Kompetenz wieder auf.
Wir wollten im Absatz 3 die zwingende Bestimmung zum Er- lass von Vorschriften für den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten durch eine Kann-Formulierung er- setzen. Wir folgen dem Nationalrat und lenken auf die zwin- gende Form ein.
Wir wollten den vom Nationalrat im Absatz 3 Buchstabe b eingefügten Satzteil «insbesondere im Bereich des Energie- sparens und der erneuerbaren Energien» streichen. Wir folgen dem Nationalrat und nehmen diesen Satz wieder auf, dies zwar mit schweren Bedenken, aber wir tun es doch - im Sinne des Kompromisses. In diesem «insbesondere der erneuerba- ren Energien» liegt nämlich eine eindeutige Spitze gegen die Kernenergie. Mit der Zustimmung zu den Motionen Schönen- berger und Hunziker haben wir seinerzeit in diesem Saal klar und grossmehrheitlich für die Option Kernenergie votiert. Die- ser Satz birgt die Gefahr in sich, dass man versuchen wird, die Forschung im Bereiche der Kernenergie zurückzudrängen. Wir wünschen aber eine Forschung auf der ganzen Breite, von der Kernenergie bis zu den Alternativenergien. Nur so können
wir das Energieproblem in den Griff bekommen. Wir stimmen dem Kompromiss also trotz dieser Spitze zu. Was wollen Sie noch mehr an Kompromissbereitschaft?
Herr Onken hat darauf hingewiesen, was in diesem Artikel al- les nicht stünde. Schauen Sie doch bitte einmal hin, was in die- sem Artikel aber alles steht! Der Artikel erklärt die Energiepoli- tik zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen, wie sich dies für unseren föderalistischen Staatsaufbau ziemt. Er verlangt nicht nur eine sichere, sondern auch eine umwelt- schonende Energieversorgung und -verwendung, und das ist für Bund und Kantone verbindlich.
Der Artikel gibt dem Bund eine Reihe von verbindlichen Kom- petenzen und Aufträgen. Er muss Grundsätze für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie sowie für den spar- samen Energieverbrauch erlassen. Der Bund muss Vorschrif- ten erlassen für den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeu- gen und Geräten. Der Bund muss die Entwicklung der Ener- gietechniken, insbesondere im Bereich des Sparens und der erneuerbaren Energien, fördern. Die Kantone müssen Mass- nahmen betreffend den Verbrauch von Energie in den Häu- sern treffen.
Sehen Sie sich diesen Katalog an. Bis diese Vorschriften alle erlassen und vollzogen sind, haben wir ein reichliches Mass an Arbeit. Wenn Sie das alles durchsetzen wollen, so hat die- ser Energieartikel ein reiches Programm für die nächsten Jahre zur Folge. Ich sehe nicht ein, dass man diesen Artikel nun als Wegwerfartikel bezeichnen sollte. Wer wird für diesen Artikel noch auf die Piste gehen, Herr Onken? Ich gehe, ich lade Sie ein, mit mir zu kommen, aber ich lade den Rat ein, Ih- ren Minderheitsantrag abzulehnen.
Lauber: Der neue Energieartikel in der Bundesverfassung hat nun auch in Ihrer vorberatenden Kommission eine sehr klare und unzweideutige Zustimmung erhalten. Es steht ausser Zweifel, dass sich der aktuelle Wortlaut stark an den im Fe- bruar 1983 abgelehnten Energieartikel anlehnt. Er distanziert sich aber auch von all jenen Initiativen, welche in unserem Land eine wohl einmalige und für die Vollzugsbehörden auf je- der Ebene, aber auch für die Wirtschaft untragbare Rege- lungsdichte vorschlagen. Er enthält aber anderseits in seiner heutigen Formulierung neue, ergänzende Elemente, so dass, gestützt auf die energiepolitische Notwendigkeit und Dring- lichkeit, diesem Verfassungsartikel im zweiten Anlauf zum Er- folg verholfen werden soll.
Die vorliegende Fassung stellt das Resultat eines langen Rin- gens dar, und der Artikel ist keineswegs ohne Inhalt. Kommis- sionspräsident Dobler und Kollega Rüesch haben auf die möglichen Auswirkungen der Zielnorm hingewiesen, die nicht unbedeutende Eingriffe in die persönliche Freiheit, aber auch in die Handels- und Gewerbefreiheit möglich macht, wenn es das energiepolitische Interesse verlangt.
Weitergehende Massnahmen, wie sie die Minderheit hier vor- schlägt, müssen wir mit aller Deutlichkeit ablehnen. Nachdem eine zusätzliche Besteuerung der Energieträger fallengelas- sen wurde, welche für unsere einheimischen, erneuerbaren Energiequellen, vor allem für die Wasserkraft, eine unverhält- nismässige zusätzliche Belastung dargestellt hätte, ist es wei- ter nun erfreulich, dass im Rahmen der parlamentarischen Be- ratungen auch der Nationalrat die Befugnisse des Bundes fal- lengelassen hat, Grundsätze für die Aufgabe und die Ver- wendung von Energie aufzustellen.
Das eidgenössische Parlament hat damit nicht nur der Konfe- renz der Energie- und Finanzdirektoren, der überwiegenden Mehrheit der Kantone, sondern auch der einhelligen Haltung der Wasserschlosskantone vollumfänglich Rechnung getra- gen. Ueber diese Entwicklung und die heutigen Resultate bin ich als Vertreter des Standes Wallis und auch als Vertreter der Gebirgskantone erfreut und auch dankbar.
Eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Erlass von Tarif- grundsätzen hätte die Tarifhoheit der Kantone und der Ge- meinden sehr stark beschränkt und in ihre Souveränität und Autonomie eingegriffen. Eine Grundsatzkompetenz des Bun- des auf diesem Gebiet hätte auch den marktwirtschaftlichen Grundsätzen widersprochen, wo vor allem Grossabnehmer
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günstigere Preise erzielen als kleine Bezüger, weil sie weniger Kosten verursachen.
Der Erlass von Tarifgrundsätzen hätte vor allem auch massive Tariferhöhungen gebracht, welche für die stromintensiven In- dustrien wie beispielsweise gerade die in unserem Kanton an- gesiedelte chemische und metallurgische Industrie nicht wie- dergutzumachende Nachteile im internationalen Wettbewerb zur Folge gehabt hätten, so dass sogar der Standort Schweiz in Gefahr war. Eine zusätzliche Belastung hätte unsere Unter- nehmen um so schwerer getroffen, als heute in den EG-Län- dern infolge der Oeffnung des Marktes günstigere Energie- preise zur Verfügung stehen werden.
Ich möchte Sie also in diesem Sinne bitten, wie auch meine Vorredner, dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustim- men und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Huber: Es gibt ja kaum ein Geschäft, bei dem der Ständerat in der Oeffentlichkeit und besonders in den Medien derart miss- handelt worden ist - ich sage es jetzt mal so - wie bei diesem Energieartikel. Der Grund besteht nach meiner Ansicht darin, dass Ständeräte sich die Freiheit herausgenommen haben, ihre auf Erfahrung basierende realistische und föderalistische Ueberzeugung - nämlich die Tarifhoheit bei der Energiepoli- tik, insbesondere bei der Elektrizität, solle dort bleiben, wo sie jetzt ist - in praktische Politik umgesetzt haben. Daneben aber - hier möchte ich mich denen anschliessen, die diesen Ener- gieartikel eindeutig als einen Kompromiss, und zwar als einen valablen Kompromiss und nicht als eine Kapitulation bezeich- nen - geht es darum, zu diesem Energieartikel in der Bundes- verfassung zu stehen, weil er das Nötige mit dem Machbaren verbindet.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir eine Zielnorm ha- ben und dass diese alle Elemente, die heute massgebend sind für Produktion, für Verbrauch, für Umgang mit Energie, enumeriert. Es sind neue Bundeskompetenzen da - der Herr Bundesrat wird davon Gebrauch machen können -, aber es sind Freiräume für Gemeinden, Kantone, private Unterneh- mungen geblieben. Diesen Privaten und öffentlichen Gemein- wesen unterer Stufe sind Randbedingungen mitgegeben wor- den, innerhalb derer sie ihren Auftrag, Energie zu produzieren und zu verteilen, erfüllen können. Das war und ist die Aufga- benteilung zwischen Staat und Wirtschaft, auch zwischen Staat und Energiewirtschaft.
Wir wollen, entgegen einer Gruppe von Verbandssekretären, die Zielnorm und die Randbedingungen nicht abschaffen. Wir wollen aber auch nicht jenen linken Ideologen ins Messer lau- fen, deren Absicht es erklärtermassen ist, die Tarifautonomie von den bisherigen dezentralen Trägern und Partnern weg- zunehmen, sie an einem Ort zu zentralisieren und sie dann entscheidend zu beeinflussen. Das Modell ist einfach, es ist bekannt, es wird hier wieder gehandhabt. Das wollen wir nicht. Herr Ruesch hat erklärt, dass er diesen Weg geht. Er hat Herrn Onken gebeten, mitzumarschieren. Ich erkläre Ihnen auch, dass ich diesen Weg gehe. Dass wir nicht alleine sind, ist mir während des vergangenen Wochenendes plastisch und dra- stisch klargeworden. Der Generaldirektor eines der bedeu- tendsten Unternehmen in meinem Kanton ist in einem Inter- view gefragt worden, was er vom Energieartikel, wie ihn die Mehrheit vorlegt, halte. Und dieser Energieexponent par ex- cellence hat dazu - ich zitiere ihn - folgende Antwort gegeben: «Der Energieartikel, wie er jetzt in den eidgenössischen Räten gefasst worden ist, findet meine Unterstützung. Ich stehe per- sönlich dazu, und unsere Firma steht dazu. Es ist falsch zu meinen, eine gewisse, allerdings vorsichtige Lenkung durch den Staat sei überflüssig.» Das sind Einsichten, vielleicht späte Einsichten, aber es sind wertvolle Einsichten. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, und zwar aus Erfahrung, dass dieser Energieartikel - von rechts und von links zerrieben - von einer finanziell schwachen Mitte durch einen Abstim- mungskampf getragen werden muss. Und gerade weil ich das vermeiden will, kann ich auf die homerischen Avancen von Herrn Kollege Onken nicht eingehen. Er hat gesagt: zwischen Scylla und Charybdis. Ich fordere Sie einfach auf - und hier mache ich kurz eine Geschlechtsmutation, die allerdings nichts schadet -, den Sirenentonen des Herrn Onken keine
Folge zu geben, sondern bei dem zu bleiben, was die Mehr- heit Ihnen vorschlägt. Wenn Sie dabei bleiben, werden die zutreffenden Bedenken Herrn Rüeschs, dass das «Kann» in ein «Wird» umgesetzt wird, hinfällig; sie sind ansonsten be- rechtigt, denn bei der leisesten Bewegung auf diesem diffizilen Markt wird davon Gebrauch gemacht, und es wird danach geschrien, dass Gebrauch gemacht werden soll.
Ich möchte Ihnen daher, in Unterstützung dessen, was meine Kollegen gesagt haben, empfehlen, der Kommission zu fol- gen. Der Mehrheit der Kommission scheint das ein Weg der Mitte zu sein, den man gehen muss. Einerseits wird auf die Veränderungen in der natürlichen und politischen Umwelt Rücksicht genommen, andererseits werden nicht Strukturen beseitigt, die seit dem 19. Jahrhundert zur Schaffung und Si- cherung von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Wer so denkt, der will einen Energieartikel in der Bundesverfassung, denn die Verfassung soll, ja sie muss, über alle zentralen Punkte und auch über alle zentralen Konflikte in dieser Gesellschaft und in diesem Staat Aussagen und Entscheidungen enthal- ten, wenn sie die Realitäten unseres Landes widerspiegeln soll.
Jagmetti: Die zweite Runde ist die Runde des Brückenschla- ges. Es tönte vorher, als ob der Nationalrat dem Ständerat zu- gestimmt habe. Keineswegs. Absatz 2 Litera b ist vom Stände- rat in der ersten Runde gestrichen worden. Der Nationalrat hat ihn aufrechterhalten, und die Kommission schlägt Ihnen nun vor, Litera b tatsächlich in die Verfassung aufzunehmen. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Schritt. Sie werden verstehen, dass ich mich auch etwas freue, wenn in der zwei- ten Runde nun dieser Weg eingeschlagen wird, auch wenn Li- tera b teilweise etwas anders gefasst ist, als ich es Ihnen in der ersten Runde vorgeschlagen hatte.
Nun besteht zu überschäumender Freude kein Anlass. Das. haben wir schon gehört. Die Vertreter der Oekonomie, oder wenigstens ein Teil davon, und diejenigen der Oekologie, oder ein Teil davon, haben an diesem Artikel keine Freude. Da- bei scheint es mir, dass der Artikel, so wie er uns jetzt vorgelegt wird, nicht in seiner ganzen Tragweite erfasst wird. Das ganz Entscheidende an diesem Artikel ist meines Erachtens, dass er sämtliche Energieformen einschliesst. Wir haben schon ei- nen Wasserwirtschaftsartikel, wir haben einen Atomenergiear- tikel, und wir haben einen Elektrizitätsartikel, aber wir haben keinen allgemeinen Energieartikel. Sie wissen so gut wie ich, dass die elektrische Energie etwa 20 Prozent unseres End- energieverbrauchs ausmacht. Es geht nicht nur um diese 20 Prozent, insbesondere hier nicht, sondern es geht vor allem um die übrigen 80 Prozent, die wir jetzt erfassen wollen. Dafür brauchen wir erstens einen neuen Artikel, und danach müssen wir zweitens auch die Formulierungen ausrichten. Ich habe in der Debatte über den Energieartikel manchmal den Eindruck, wir sprächen von einem Elektrizitätsartikel. Nein! Wir sprechen von einem Energieartikel, der sämtliche Energieformen er- fasst. Das gilt es auch zu beachten, wenn wir Absatz 2 Literae a und b betrachten. In Litera a kommt das deutlich zum Aus- druck. Es geht um die einheimischen und erneuerbaren Ener- gien. Aber auch in der Litera b geht es beim Verbrauch nicht einfach um elektrische Energie; es geht vor allem auch um fos- sile Energieträger. Dass wir zu diesen fossilen Energien Sorge tragen müssen, das wissen wir nun alle. Das CO2-Problem ist heute allgemein als ernsthaftes Problem anerkannt. Und dass wir die Ressourcen nicht einfach verbrauchen dürfen, sondern sorgsam mit ihnen umgehen müssen - auch im Interesse un- serer Nachkommen -, ist ebenso klar.
Wer jetzt diesen Artikel als ungenügend bezeichnet, möge bitte dessen sachliche Tragweite für alle Energien beachten. Das ist es, Herr Onken, was mich zur Ablehnung Ihres Antra- ges und zur Zustimmung zum Nationalrat veranlasst. Sie ha- ben in Ihrer mündlichen Begründung dargelegt, Sie würden unter «Lieferung» die Lieferung leitungsgebundener Energien verstehen. Das freilich haben Sie nicht im Text geschrieben. Bei der Verwendung von Energie oder beim Verbrauch, wie es jetzt nach Kommission und Nationalrat oder in Ihrer Fassung heisst, sind wir uns doch alle einig, dass es da nicht um elektri- sche Energie allein, sondern um alle Energieträger geht und
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dass diese Bestimmung für unsere Zukunft und für unsere Energiepolitik von grosser Bedeutung ist.
Ich komme zum Ergebnis, dass der Schritt von unserem Beschluss im Frühjahr zu jenem, den Ihnen die Kommission vorlegt, ein ernsthafter Schritt ist, besonders wenn wir beden- ken, dass alle Energien erfasst werden und dass wir diesen Schritt nun tun müssen; denn - ich wiederhole mich hier -: Wir brauchen kein Energiealibi, wir brauchen einen Energiear- tikel.
M. Cavadini: Un simple commentaire à la fin de ce débat sur les divergences. Nous constatons que la mouture 1989 de l'article 24 octies reprend, pour l'essentiel, les données du défunt article de février 1983, tant il est vrai qu'il est difficile de mettre dans un article constitutionnel sur l'énergie autre chose qu'un certain nombre d'intentions, dont le caractère est par- fois déclamatoire. On parle d'économies, on souhaite une di- versification et on désire encourager la recherche. Voilà qui est certainement bon. On tient rhétoriquement un meilleur compte de l'intérêt des cantons, on paraît apporter un respect plus affiné au fédéralisme qui avait été considérablement négligé il y a six ans et, en compensation, on se donne une base constitutionnelle concernant les prescriptions sur la con- sommation des appareils, des installations et des véhicules. On n'a voulu ni taxe sur l'énergie, ni compétences tarifaires, ce qui désespère d'ailleurs notre collègue Onken.
A partir de là, on doit admettre que cet article n'enthousias- mera ni les tenants d'une politique énergétique centralisée et volontariste, ni les sceptiques qui considèrent que mettre en branle le gros arsenal de l'article constitutionnel pour simple- ment déterminer les consommations des installations, des véhicules et des appareils est excessif. On dit - et c'est un des arguments qui est encore apparu - qu'il faut, par anticipation, apporter une réponse aux deux initiatives pendantes. Nous nous permettons de croire qu'aucun des tenants des initiati- ves ne désarmera devant une proposition aussi lisse, aussi aseptisée - disons-le - aussi insignifiante que celle qui sort de ces débats. Nous pensons, par contre, que cet article provo- quera un cerain nombre d'oppositions, dont plusieurs se sont déjà fait entendre d'ailleurs. Il sera difficile de se mobiliser pour la défense d'une proposition qui paraît être encore excessive aux tenants d'un libéralisme bien compris, aux réalistes qui voient difficilement l'utilisation qu'on peut en faire, mais qui, par contre, reste très insuffisante pour les milieux de l'écologie et des politiques énergétiques étatisées.
C'est la raison pour laquelle vous ne trouverez pas un appui bien fort parmi ceux que l'on souhaite mobiliser pour la défense d'une proposition qui nous paraît rester déclamatoire.
Hunziker: Ich spreche nicht zur Sache, sondern zur Bedeu- tung der Kommissionsarbeit und zum Wesen der Differenz- bereinigung.
Ich habe mir schon mehr als einmal überlegt, etwas dazu zu sagen; jetzt tue ich es.
Es kommt einer Abwertung der Kommissionsarbeit gleich, wenn man noch am Schluss der Differenzbereinigung - auch wenn man eine kleine Minderheit in der Kommission war - das ganze Plenum veranlasst, nochmals eine materielle Debatte aufzunehmen, eine Debatte, die im konkreten Fall eine Frage betrifft, die gar nicht Gegenstand des Differenzbereinigungs- verfahrens ist.
Das Differenzbereinigungsverfahren hat den Sinn, dass ein Rat in entscheidenden Punkten einlenkt. Dass das hier ge- schehen ist, hat Ihnen Herr Kollege Jagmetti gesagt. Nach- dem nun schon im Nationalrat der Antrag, den Herr Onken hier aufnimmt, abgelehnt worden ist, grenzt das hier an einen Miss- brauch des Instrumentes des Differenzbereinigungsverfah- rens.
Ich war zehn Jahre im Nationalrat und war immer beeindruckt, wenn ich als Zuhörer oder als Zeitungsleser festgestellt habe, wie man hier einerseits die Kommissionsarbeit - eine gründli- che, solide - und andererseits die Debatte und die Differenz- bereinigung im Plenum bewältigt hat. Das war ein Riesenun- terschied zwischen den beiden Räten. Dieser Unterschied schmilzt jetzt aber von Session zu Session zusammen. Wir
sind auf dem Weg der «Vernationalratisierung» unseres Rates. Ich finde das schade.
Hefti: Ich möchte festhalten, worin der Ständerat nicht nach- gegeben hat: Obschon der Bundesrat ursprünglich dem Bund Eingriffe in Tarife zugestehen wollte, ist nun diese Kom- petenz dem Bunde nicht erteilt worden.
Bundesrat Ogi: Sie wissen es: Der Bundesrat wollte Tarif- grundsätze. Der Nationalrat will sie nicht, und Sie wollen diese Tarifgrundsätze offensichtlich auch nicht, weshalb es auch keinen Sinn mehr hat, stur zu sein. Der Bundesrat kann mit der von der Mehrheit Ihrer Kommission vorgeschlagenen Version leben.
Ich finde es schade, dass man bereits heute sagt, dieser Ener- gieartikel hätte vor dem Volk keine Chance. So, Herr Ständerat Onken, leiten Sie natürlich die Zerreibung des jetzt vorhande- nen Energieartikels selbst ein. Das, was Sie, der Ständerat und vor allem der Nationalrat, zutage gefördert haben, ist wohl ein typisch helvetischer Kompromiss, mit dem wir leben müssen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in der Politik wohl nie ein Maximum erreicht werden kann. Es ist das, was im jetzigen Kräftespiel wohl noch möglich ist. Es ist, wie das be- reits gesagt wurde, wohl der Weg der Mitte, der niemanden ganz befriedigen kann. Aber ich bitte jetzt beide Lager, einen Schritt in die Mitte zu tun und diesen Artikel auch zu unterstüt- zen.
Ich möchte bei der Volksabstimmung mit Ihnen auf die Piste gehen, und ich möchte Sie bitten, hier doch im Interesse der Sache mitzumarschieren. Maximale Lösungen sind in der hie- sigen Politik, vor allem wohl in der Energiepolitik, eben leider nicht möglich.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und jetzt keine Differenz mehr zum Nationalrat zu schaffen, so dass über diesen Energieartikel zu Beginn des kommenden Jahres abgestimmt werden kann.
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2, 2bis - Al. 2, 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
30 Stimmen 8 Stimmen
Abs. 3 - Al. 3
Dobler, Berichterstatter: Wenn die Kommission empfiehlt, der Formulierung des Nationalrates zuzustimmen, zeigt der Stän- derat Kompromissbereitschaft, indem er auf die Kann-Formu- lierung zugunsten der zwingenden Formulierung verzichtet und die Ergänzung in Absatz 3 Buchstabe b gemäss National- rat akzeptiert. Danach soll die Entwicklung von Energietechni- ken, insbesondere im Bereich des Energiesparens und der er- neuerbaren Energien, gefördert werden. Allerdings möchte die Kommission, dass zuhanden des Protokolls ausdrücklich festgehalten wird, dass diese Formulierung nicht gegen die Kernenergie gerichtet ist.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Motion Hunzi- ker, die vom Ständerat überwiesen worden ist. Darin ist die Option Kernenergie ausdrücklich offengelassen worden.
Angenommen - Adopté
Abs. 4 -Al. 4
Dobler, Berichterstatter: Bei Absatz 4 soll der Gebäudebe- reich weiterhin primär Sache der Kantone bleiben. Der Satz hätte nur gestrichen werden können, wenn wir auf Absatz 2 Buchstabe b verzichtet hätten, wie dies unser Rat beschlossen hatte. Nachdem Absatz 2 Buchstabe b jedoch gemäss Natio- nalrat in veränderter Form wieder aufgenommen werden soll,
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Motion Flückiger. Nationalstrassen
muss auch der in Absatz 4 gestrichene Satz zugunsten der Kantone wieder eingefügt werden.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.539
Motion Flückiger Nationalstrassen. Kompensation von Landschaftsbeeinträchtigungen Routes nationales. Compensation des atteintes portées au paysage
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989
Der Nationalstrassenbau bringt häufig Beeinträchtigungen der Landschaft mit sich. Diese sollen soweit als möglich an Ort und Stelle reduziert werden, wobei die Kosten direkt dem Na- tionalstrassenprojekt belastet werden. Zusätzlich sollte aber auch eine Kompensation der Landschaftsbeeinträchtigung ausserhalb des direkten Bereichs der Strasse möglich sein, diese soll aber in jedem Fall für den Schutz von natürlichen Landschaften zweckgebunden sein.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, eine Aenderung des Treibstoffzollgesetzes vorzulegen, um die Möglichkeit zu schaffen, für solche Kompensationen den Kantonen generell einen bestimmten Anteil (z. B. 1 Prozent) aus den für den Na- tionalstrassenbau eingesetzten Mitteln zur Verfügung zu stel- len.
Texte de la motion du 22 juin 1989
Il n'est pas rare que la construction des routes nationales im- plique des atteintes au paysage. Dans la mesure du possible, il y est remédié sur place, et les frais que cela entraîne sont im- putés au projet en cause. Il serait souhaitable de prévoir égale- ment une compensation qui ne soit pas directement liée à la route, mais dans tous les cas affectée à la protection de sites naturels.
J'invite le Conseil fédéral à présenter un projet de modification de la loi fédérale concernant l'utilisation du produit des droits
· d'entrée sur les carburants qui rende possible l'allocation aux cantons d'une part fixe (p.ex. 1 pour cent) des montants en- gagés pour la construction des routes nationales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bührer, Dobler, Du- cret, Hänsenberger, Hefti, Jaggi, Jagmetti, Küchler, Kündig, Masoni, Meier Hans, Meier Josi, Onken, Piller, Reichmuth, Rhi- now, Roth, Seiler, Simmen, Weber, Ziegler, Zimmerli, Zum- bühl
(24)
M. Flückiger: Il y a trente ans, s'ouvrait le premier chantier des routes nationales dans notre pays. Aujourd'hui, quelque 1500 kilomètres d'autoroutes sont en service et il en reste moins de 400 à construire pour que le réseau soit terminé.
La réalisation de cette entreprise d'envergure était indispensa- ble. Son principe même ne saurait souffrir aucune contesta- tion. Cependant, un certain nombre de données, notamment politiques, ont changé depuis l'époque des premières études de tracés. C'est ainsi que la nécessité de mieux préserver l'en- vironnement s'est imposée par étapes, avec de plus en plus de force et de conviction. Si, pour une minorité, l'écologie est devenue une sorte d'idéologie de substitution, la sauvegarde du milieu naturel apparaît comme une condition de survie de l'humanité aux yeux de l'ensemble des citoyens. Cette prise de conscience a entraîné la mise en place graduelle d'un dis- positif légal de protection de la nature.
En matière de constructions routières, on a prévu un système
de compensation directe des atteintes au paysage sur les tracés d'autoroutes et dans leurs abords immédiats. Des me- sures justifiées qu'il convient de parfaire, sachant que la notion de réaménagement de la nature connaît des limites techni- ques au voisinage de la route. En effet, les chantiers de cons- truction, les routes d'accès, les remembrements qui leur sont associés, transforment irrémédiablement le paysage et détrui- sent des milieux naturels que l'on ne parviendra pas à recons- tituer par compensation dans leurétat initial. On peut replanter une haie mais pas un verger d'arbres à haute tige, de 50 ans ou une haie dense, haute et diversifiée. Il en va de même pour les milieux humides, les tourbières ou encore les prairies sèches dont la végétation typique et la faune si particulière ne se mettent en place qu'après de nombreuses années. La com- pensation directe à partir des études d'impact ne remplit qu'un rôle très partiel en raison du bruit, de la pollution et de la mortalité pour la faune, nuisance qui résulte de la proximité de la route. Il faut donc recréer, ailleurs que sur le tracé de la route, de nouveaux milieux dignes d'intérêt biologique, entre- tenir et améliorer les réserves naturelles, préserver certains si- tes existants et aménager des zones naturelles à but pédago- gique et de loisirs. Encore faut-il avoir les moyens financiers d'une compensation décentralisée en n'importe quel point d'un canton concerné par la construction d'une route natio- nale.
En les sollicitant bien, les dispositions légales existantes pour- raient éventuellement permettre le financement du pro- gramme précité. Or, nous savons que les textes en vigueur sont interprétés dans un sens plutôt restrictif, d'où l'idée que je défends de constituer un fonds fédéral de compensation en faveur de l'environnement, en relation avec le trafic routier. De mon point de vue, une modification de la loi fédérale concer- nant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carbu- rants - pour aller dans le sens de mes voeux - trouverait dans l'article 36ter, alinéa 1er, de la constitution une base juridique suffisante.
Quant au renchérissement, minime, de l'ordre de 1 pour cent par exemple, du coût des futurs tronçons de routes nationales encore à réaliser, il serait en fait couvert par un simple transfert de fonds à partir des réserves constituées par la surtaxe de 30 centimes par litre de carburant, selon la loi du 23 mars 1985, réserve de l'ordre de 1,5 milliard de francs, comme on le sait. En admettant que le coût des tronçons d'autoroutes encore à construire soit un peu plus élevé par la création d'un fonds fédéral de compensation en faveur de l'environnement, cette augmentation n'est en aucun cas comparable à la hausse constante du coût des projets, hausse générée en particulier par les études d'impact, la multiplication des tunnels dans un but de protection de l'environnement, sans oublier le ren- chérissement qui reprend allègrement. A l'addition, ces fac- teurs pèsent plus lourd sur la facture que le modeste pourcen- tage que je propose, lequel, en permettant l'accélération des procédures dès lors que des oppositions deviendraient sans objet, pourrait bien conduire à des économies.
On objectera, non sans raisons, que les automobilistes en ont assez d'être rançonnés et qu'ils n'entendent pas que l'on étende la liste des tâches subventionnées à partir du produit des droits d'entrée sur les carburants. Je préviens ces récrimi- nations justifiées en faisant observer que la ponction, pour les derniers tronçons des routes nationales à construire, n'affecte- rait que fort peu les réserves existantes et qu'une majoration de la surtaxe actuelle ne serait pas nécessaire.
Quant aux cantons qui pourraient crier à l'inégalité de traite- ment, dès lors que sur leur territoire les routes nationales sont déjà en service et que, de ce fait ils ne sauraient faire valoir de prétentions au titre du fonds fédéral de compensation en fa- veur de l'environnement, il faudrait leur rappeler alors que les régions, qui attendent toujours leurs tronçons d'autoroutes, les ont payés depuis longtemps sans en profiter, par les contri- butions de leurs automobilistes et, ce qui est plus grave, par les accidents de la circulation routière sur un réseau inadapté, ainsi que par le retard de leur développement économique. La création d'un fonds fédéral de l'environnement permettrait d'allouer aux cantons concernés une subvention égale à 1 pour cent, je le répète, du coût total de la route nationale traver-
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Jahr
1989
Année
Anno
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IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.075
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1989 - 17:00
Date
Data
Seite
544-549
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Pagina
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