Plaintes en matière de radio-télévision
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E 26 septembre 1989
Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 26. September 1989, Vormittag Mardi 26 septembre 1989, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Reymond
Glückwünsche - Félicitations
Le président: Je peux me réjouir avec vous de ce que M. Alois Dobler fête aujourd'hui ses 60 ans. Je le félicite. (Applaudisse- ments) Nous passons maintenant à l'ordre du jour.
89.031
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Verlängerung des Bundesbeschlusses Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision. Prorogation de l'arrêté
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. März 1989 (BBI I, 1361) Message et projet d'arrêté du 22 mars 1989 (FFI, 1313) Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1989 Décision du Conseil national du 23 juin 1989
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Cavelty, Berichterstatter: Der Bundesbeschluss über die Un- abhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen ist in seiner Dauer beschränkt und läuft am 31. Januar 1990, d. h. in vier Monaten, aus. Institution und Tätigkeit der Unabhängigen Beschwerdeinstanz sollen künftig im neuen Radio- und Fern- sehgesetz geregelt werden. Dieses neue Gesetz steht für die laufende Session auf der Traktandenliste des Nationalrats, der die Priorität hat. Hernach werden sich unsere Kommission und schliesslich unser Rat damit befassen. Eines steht jetzt schon fest: das neue Radio- und Fernsehgesetz kann unmöglich be- reits auf den 31. Januar 1990 in Kraft treten. Nun soll vermie- den werden, dass zwischen dem Auslaufen des Bundesbe- schlusses und dem neuen Radio- und Fernsehgesetz eine Ge- setzeslücke entsteht. Darum ist eine Verlängerung des Be- schlusses notwendig.
Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung bis zum Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes vor, längstens bis zum 31. Januar 1996. Der Nationalrat hat diesem Antrag zuge- stimmt.
Unsere Kommission befasste sich mit dieser Frage an einem Morgen vor der Ratssitzung. Man war sich einig, dass eine Ver- längerung nötig sei, und man war sich auch einig darüber, dass eine allfällige Diskussion über die Unabhängige Be- schwerdeinstanz und ihre künftige Tätigkeit mit Vorteil nicht hier, sondern im Rahmen der Beratung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes erfolgt. Hingegen beschloss die Kommis- sion mehrheitlich die Verlängerung des Bundesbeschlusses lediglich bis zum 31. Januar 1993 bzw. bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes. Nach der Meinung der Kommission sollte das neue Radio- und Fernsehgesetz bis zu
diesem Zeitpunkt in Kraft sein, sonst könnte man immer noch über eine weitere Verlängerung des Bundesbeschlusses spre- chen. Mit dieser kürzeren Dauer schaffen wir zum Nationalrat eine geringfügige Differenz. Darüber, ob diese Differenz ge- rechtfertigt sei, kann man verschiedener Meinung sein. Für die Meinung unserer Kommission mag sprechen, dass eine ge- wisse Beschleunigung des Radio- und Fernsehgesetzes er- wünscht ist, nachdem die entsprechende Botschaft vom 28. September 1987 datiert und im Erstrat immer noch nicht be- handelt worden ist.
Sollte die von der Kommission vorgeschlagene Frist bis im Jahre 1993 wirklich nicht eingehalten werden können, sagte man sich in der Kommission, wäre eine erneute Verlängerung ohne weiteres möglich. Dass die Unabhängige Beschwer- deinstanz damit in den Räten wieder in Erinnerung gerufen würde, könne wohl niemandem schaden.
Aus diesen Ueberlegungen bitte ich Sie, für den Antrag der Kommission zu stimmen. Ich tue dies mit der zulässigen Zu- rückhaltung.
Gadient: Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass man in dieser Sache verschiedener Meinung sein kann. Gemäss Bundesrat und Nationalrat soll der Bundesbeschluss Unabhängige Beschwerdeinstanz bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes, längstens jedoch um sechs Jahre verlängert werden.
Die Kommission möchte ihn dagegen lediglich um drei Jahre verlängern. Sicher ist diese Differenz nicht weltbewegend. Sie ist darauf zurückzuführen, dass Bundesrat und Nationalrat meines Erachtens zu Recht in zeitlicher Hinsicht vorsichtiger und wohl auch realistischer budgetierten. Wir wissen, welche Verzögerung bei einer solchen Vorlage eintreten könnte, ins- besondere wenn etwa das Referendum ergriffen werden sollte. Wenn es nicht gelingt - und das ist nun der springende Punkt -, die Differenz noch in dieser Session auszuräumen, was leicht der Fall sein kann, wenn wir der Kommission und nicht dem Nationalrat folgen, könnten aufgrund der Gesetzes- lücke Komplikationen entstehen, die es zu vermeiden gilt. Der Beschluss läuft ab; die Terminierung ist in der Botschaft ange- führt. Es ist deshalb erwünscht, dass wir ein Interregnum ver- meiden und dass der Ständerat in dieser Frage dem National- rat folgt. Es besteht vor allem auch - nach meinem Dafürhalten - kein sachlicher Grund, dies nicht zu tun. Es geht also nicht nur um die Frage, dass wir bei Bedarf später nochmals verlän- gern könnten, sondern es geht darum, zu vermeiden, dass zwischenzeitlich eine Gesetzeslücke entsteht, die sich nach- teilig auswirken würde. Auf keinen Fall schiene es mir gerecht- fertigt, wenn man mit Hilfe einer kurzen Verlängerungsfrist - das ist wohl im Hintergrund auch ein bisschen die Ueberle- gung gewesen - der Beschwerdeinstanz einen Denkzettel ver- abreichen möchte. Bei der Beratung des Gesetzes werden wir deren Tätigkeit prüfen und erörtern und insbesondere auch darüber befinden können, wie diese Einrichtung in Zukunft zu funktionieren hat.
Eine vorgezogene Modifikation der entsprechenden Vorschrif- ten drängt sich sicherlich nicht auf. Auch wäre es ohne Zweifel verfehlt, diese Grundsatzfragen in die heutige Debatte einzu- beziehen, die sich meines Erachtens ausschliesslich auf die Gewährung einer angemessenen Verlängerungsfrist des Bun- desbeschlusses beschränken soll.
Hefti: Ich bitte Sie, dem Kommissionsantrag zuzustimmen, nicht, um der Beschwerdeinstanz einen Denkzettel zu verab- reichen - im Gegenteil -, ich möchte anerkennen, dass die Be- schwerdeinstanz nach und nach nicht mehr blosses Feigen- blatt ist, sondern - wenn auch noch zögernd - einzugreifen wagt. Die SRG selber würde allerdings immer noch den alten Zustand vorziehen. Das zeigt sich an ihren Reaktionen, sie sel- ber scheint Kritik nicht gern zu hören.
Neben der Beschwerdeinstanz möchte ich aber auch an die Aufgabe von Departementsvorsteher und Bundesrat erinnern. Die Programmautonomie bzw. Unabhängigkeit gemäss Arti- kel 55bis Absatz 3 BV gilt - wie dort ausdrücklich steht - nur im Rahmen des Auftrags gemäss Artikel 55bis Absatz 2. Dass die- ser eingehalten wird, dafür hat auch der Bundesrat zu sorgen.
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Förderung des öffentlichen Verkehrs
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Man merkt bis jetzt allerdings nicht viel davon. Ich weiss nicht, ob es Bequemlichkeit oder sogar Angst ist. Unverständnis wird man ja unserem Bundesrat nicht unterschieben dürfen. Das deutschschweizerische Fernsehen hat eine Sendung über Rechtsextremismus in Aussicht gestellt. Ich frage mich, ob das noch ein aktuelles Problem ist. Kommt einem da übri- gens nicht auch etwas das Wort vom Splitter im fremden Auge und dem Balken im eigenen, d. h. im Auge des deutsch- schweizerischen Fernsehens, in den Sinn? Greift das Fernse- hen nicht leider etwas zu viel die Pfeiler unseres Staatswesens an, wie vor 1933 die Nationalsozialisten die Weimarer Repu- blik, und das mit Methoden, bei denen sich ältere Leute hin und wieder an diejenige eines Joseph Goebbels unseligen Angedenkens erinnert fühlen? Wenn wir unsere Probleme in Zukunft meistern wollen, fällt meines Erachtens auch den Me- dien, und insbesondere Radio und Fernsehen, eine wichtige Aufgabe zu. Es kann keine vor allem destruktive, nihilistische oder uns entzweiende sein, sondern es muss vor allem eine aufbauende sein, wie seinerzeit während des letzten Krieges und seiner Vorgeschichte.
Bundesrat Ogi: Darf ich die souveräne Zurückhaltung des Kommissionspräsidenten ausnützen und Sie auch im Sinne des Votums von Herrn Ständerat Gadient bitten, keine Diffe- renz zum Nationalrat zu schaffen?
Weshalb keine Differenz? Den bereits vorgebrachten Argu- menten möchte ich lediglich noch zwei nachschieben: Zu- nächst einmal sollten wir uns für alle Eventualitäten wappnen. Diese drei Jahre könnten in Anbetracht des Staus, zu dem es nicht vor Ihrer Kammer, sondern vor dem Nationalrat gekom- men ist, noch Probleme geben. Zweitens möchte ich Sie bit- ten, den Handlungsspielraum des Bundesrates in dieser Frage nicht allzusehr einzuengen.
Ich darf vielleicht noch ganz kurz etwas zu Herrn Ständerat Hefti sagen: Es ist weder Bequemlichkeit noch Angst, die uns davon abgehalten hat, bei Vorfällen in SRG-Programmen ein- zuschreiten, sondern schlicht und einfach der von Ihnen zi- tierte Artikel 55bis, der klar festhält, wer für die Programm- hoheit zuständig ist.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zu fol- gen und keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 28 Abs. 2 Antrag der Kommission ... bis zum 31. Januar 1993.
Antrag Gadient Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 28 al. 2 Proposition de la commission ... jusqu'au 31 janvier 1993.
Proposition Gadient Adhérer à la décision du Conseil national
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Gadient
12 Stimmen 27 Stimmen
Ziff. II - Ch. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.015
Förderung des öffentlichen Verkehrs. Volksinitiative Encouragement des transports publics. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1989 (BBI I, 1236) Message et projet d'arrêté du 13 février 1989 (FFI, 1218)
Antrag der Kommission siehe Detailberatung
Proposition de la commission voir discussion par articles
M. Delalay, rapporteur: L'initiative populaire sur l'encourage- ment des transports publics a pour principale but de confier à la Confédération, par la constitution, la tâche permanente et durable de promouvoir les transports publics. Elle considère qu'ils constituent une tâche collective et que leur promotion est importante dans le cadre de la politique suisse des trans- ports. Selon ses auteurs, l'initiative ne blesse pas le principe selon lequel les fonds provenant de la route doivent être uti- lisés pour les besoins routiers. Le transfert du trafic de mar- chandises de la route au rail ne serait pas suffisamment sou- tenu et ce qui a été entrepris jusqu'ici dans ce sens devrait de- venir une tâche permanente de la Confédération, ancrée dans la constitution.
Pour parvenir à ses fins, l'initiative prévoit, jusqu'à l'entrée en vigueur de la politique coordonnée des transports, une modifi- cation fondamentale de l'utilisation des droits sur les carbu- rants. Selon les dispositions actuellement en vigueur, les droits de base sur les carburants sont affectés à raison de la moitié à la caisse générale de la Confédération, alors que l'au- tre moitié sert à la couverture des dépenses routières. Quant à la surtaxe sur les carburants, elle sert en totalité à des fins routières. L'initiative constitutionnelle dont nous debattons propose de changer cette règle en attribuant un tiers du droit de base et la surtaxe sur les carburants à la promotion des transports publics, un tiers restant acquis à la route et un tiers à la caisse générale de la Confédération. En fait, ce sont donc des montants annuels de l'ordre de 600 à 700 millions de francs qui seraient distraits du financement des routes au pro- fit exclusif des transports publics.
Dans son travail, la commission a tout d'abord entendu les au- teurs de l'initiative, qui ont pu expliquer leur point de vue sur l'offre de base en matière de transports publics, par laquelle ils entendent une augmentation du nombre de lignes et de cour- ses dans toutes les parties du pays. Les initiants proches d'un grand distributeur de commerce de détail ont pu s'expliquer sur le déplacement des centres d'achat vers la périphérie des villes, générateur d'un très fort trafic urbain qu'il faut mainte- nant combattre.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Verlängerung des Bundesbeschlusses Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision. Prorogation de l'arrêté
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In
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1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.031
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1989 - 08:00
Date
Data
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