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Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.013
Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. Kredite 1990-1994 Exploitation agricole du sol dans des conditions difficiles. Crédits 1990-1994
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1989 (BBI I, 1175) Message et projet d'arrêté du 13 février 1989 (FFI, 1130)
Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1989 Décision du Conseil national du 22 juin 1989
Antrag der Kommission Entreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schoch, Berichterstatter: Ich referiere anstelle des erkrankten Kommissionspräsidenten, unseres Ratskollegen Max Affolter. Beim Geschäft, das jetzt zur Beratung steht, geht es um die Bewilligung eines Zahlungsrahmens, eines Rahmenkredites für die Ausrichtung von Bewirtschaftungsbeiträgen an Land- wirte, die sich mit erschwerten Produktionsbedingungen kon- frontiert sehen.
Wenn ich die Situation richtig einschätze, wird diese Vorlage keine grossen Wellen werfen, und zwar im wesentlichen aus vier Gründen nicht: Zum einen ist das Geschäft völlig unbe- stritten. Zum zweiten besteht eine klare gesetzliche Grund- lage; wir brauchen nur den Zahlungsrahmen festzulegen. Zum dritten ist die Ausrichtung der Beiträge sachlich ausge- wiesen, und zum vierten hat das Departement die Vorlage sorgfältig und überzeugend vorbereitet.
Ich habe davon gesprochen, dass das Geschäft unbestritten sei. Das lässt sich ohne weiteres durch Zahlen belegen. Im Na- tionalrat, der die Vorlage als Erstrat behandelt hat, passierte der Antrag des Bundesrates mit 119 zu 0 Stimmen, und in der Kommission des Ständerates ist dem bundesrätlichen Antrag ebenfalls mit 12 zu 0 Stimmen zugestimmt worden. Diese Zah- len dürften zweifelsfrei belegen, dass das Geschäft - wie ich das dargetan habe - seriös vorbereitet und in der Botschaft auch überzeugend dargestellt worden ist.
Zum zweiten, zur gesetzlichen Grundlage, zum gesetzlichen Auftrag: Der Rahmenkredit, der Zahlungsrahmen, den uns der Bundesrat zum Beschluss vorlegt, steht durchaus nicht isoliert in der Landschaft. Es besteht vielmehr eine klare, präzise ge- setzliche Grundlage, und zwar in Form des Bundesgesetzes über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit er- schwerten Produktionsbedingungen.
Dieses am 14. Dezember 1979 beschlossene Bundesgesetz legt fest, wem unter welchen Voraussetzungen Beiträge aus- zurichten sind. Dieses Bundesgesetz wird überdies durch eine detaillierte Vollziehungsverordnung und durch weitere Vollzugserlasse ergänzt. Im Bundesgesetz wird lediglich die Höhe der jeweiligen Beiträge offengelassen. Mit Bezug auf diese Höhe legt Artikel 7 des Gesetzes fest, dass die für die
Ausrichtung der Bewirtschaftungsbeiträge notwendigen fi- nanziellen Mittel jeweils für eine Zeitspanne von fünf Jahren mit einfachem Bundesbeschluss zu bewilligen sind. Beim Be- schluss, den wir heute zu fassen haben, geht es um eben diese Bewilligung, um den Beschluss dieses Rahmenkredites. Wir kleckern also nicht etwa mit Subventionen ziel- und orien- tierungslos in der Geographie herum, sondern bei der Aus- richtung der Beiträge, die wir heute zu beschliessen haben, geht es um ein sauber vorbereitetes Geschäft in einem präzis abgesteckten Umfeld. Die gesetzlichen Erlasse liegen vor, sind allen Mitgliedern des Rates bekannt, sind klar und über- sichtlich und regeln die Sachlage präzis und überzeugend. Ueberzeugend ist der Kreditrahmen im übrigen auch in seiner betraglichen Höhe.
In materieller Hinsicht, also was die betragliche Höhe des Kre- ditrahmens anbelangt, geht es - das dürfte Ihnen bekannt sein - vorerst generell um die Sicherstellung des Einkommens der Berglandwirtschaft im allgemeinen. Sodann geht es darum, das Einkommensgefälle zwischen den Berg- und den Talbe- trieben wenigstens einigermassen auszugleichen. Vollends angleichen können wir die Einkommensniveaus von Berg- und Talbetrieben ohnehin nicht oder mindestens zurzeit nicht. Das wird langfristig eine Zielsetzung bleiben. Dass mit Bezug auf das Einkommensniveau der Bergbetriebe ein Nachholbe- darf besteht und dass vorab die Bergbetriebe gegenüber den Talbauern nach wie vor manifest benachteiligt sind, dürfte un- bestritten sein, und ich meine, ich könne füglich darauf ver- zichten, dieses Thema bis ins Detail auszudiskutieren und ab- zuhandeln. Ich würde es ohnehin für wenig ergiebig halten, im Zuge der Bewilligung des jetzt zur Diskussion stehenden Rah- menkredites eine landwirtschaftspolitische Grundsatzdiskus- sion auszulösen, obwohl ich mir darüber im klaren bin, dass wir in der Schweiz kaum landwirtschaftspolitische Themen dis- kutieren können, ohne sofort in grundsätzliche Auseinander- setzungen zu geraten. Ich verzichte aber bewusst darauf, im Rahmen des Zahlungskredites, den wir zu beschliessen ha- ben, ganz grundsätzliche Aspekte aufzuwerfen - in der Mei- nung, dass darin mindestens in diesem Rat ein relativ weitge- hender Konsens vorausgesetzt werden darf.
Immerhin möchte ich festhalten, dass die Flächenbewirtschaf- tungsbeiträge, über die wir uns heute unterhalten, einen ganz wesentlichen Teil der Beiträge ausmachen, die wir unserer Berglandwirtschaft zukommen lassen. Der Rahmenkredit, den wir heute zu beschliessen haben, ist deshalb für die be- troffene landwirtschaftliche Bergbevölkerung von ganz zentra- ler Bedeutung.
Damit bin ich bei der Frage der Höhe dieses Rahmenkredites angelangt. Sie entnehmen der Botschaft, dass der Bundesrat einen Kredit im Umfang von 700 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre beantragt. Für die ebenfalls fünf Jahre umfassende Vorperiode betrug der Kredit noch 580 Millionen Franken. Beantragt wird also eine Erhöhung um 20 Prozent für die ganze Periode oder um 4 Prozent pro Jahr.
Die Kommission war einstimmig und überzeugt der Auffas- sung, diese Erhöhung sei angemessen und trage den Bedürf- nissen der Berglandwirtschaft und auch der Zielsetzung einer Nivellierung der Einkommensdifferenzen zwischen Berg- und Tallandwirtschaft einigermassen Rechnung.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit Ueberzeugung, auf den Antrag des Bundesrates einzutreten und demselben zuzustimmen.
Ein Anliegen ist in der Kommission noch zum Ausdruck ge- bracht worden, das ich hier ebenfalls festhalten und zu Proto- koll geben möchte: Das Bundesgesetz über die Bewirtschaf- tungsbeiträge sieht - ich habe darauf hingewiesen - in Artikel 7 vor, dass jeweils für eine Zeitperiode von fünf Jahren ein Zah- lungsrahmen zu beschliessen sei. Es gibt für die Bergland- wirte eine zweite, wesentliche Beitragssäule: die Kostenbei- träge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügel- zone. Das Bundesgesetz, das diese Viehhalterbeiträge regelt, sieht nicht einen Zahlungsrahmen von fünf, sondern einen sol- chen von zwei Jahren vor. Die Gründe, die beim Erlass der bei- den Bundesgesetze dazu geführt haben, zwei verschiedene Zahlungsrahmen festzulegen, sind heute zwar noch rekon- struierbar, aber nicht mehr nachfühlbar. Man weiss noch, wel-
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20 septembre 1989
che Anträge und Anstösse dazu geführt haben, dass man un- terschiedliche Zeitspannen beschlossen hat; aber es besteht heute - mindestens bei den Mitgliedern der Kommission - die Meinung, es wäre zweckmässiger, die Zeitperioden, für wel- che die Rahmenkredite zu beschliessen sind, für die Bewirt- schaftungsbeiträge und für die Viehhalterbeiträge anzuglei- chen. Diesen Wunsch formuliere ich zuhanden des Departe- mentes und zuhanden der Verwaltung. Die Kommission hat darauf verzichtet, einen Vorstoss zu formulieren; aber sie würde sich das vorbehalten, wenn der Herr Departementsvor- steher gegebenenfalls nicht bereit sein sollte, den Wunsch zur Kenntnis zu nehmen und ihm so weitgehend wie möglich nachzuleben.
Zusammenfassend darf ich Ihnen sagen, dass die Kommis- sion Ihnen empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und dem An- trag des Bundesrates zuzustimmen.
Küchler: Auch wenn die Vorlage gemäss den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten keine hohen Wellen wirft, heisst dies selbstverständlich nicht, dass sie nicht von gewis- ser Bedeutung ist. Das vorliegende Geschäft stellt nämlich un- bestrittenermassen bereits von seinem Kostenrahmen (700 Millionen) her, aber auch hinsichtlich seiner Bedeutung für ei- nen ganzen Wirtschaftszweig unseres Landes eine wichtige Vorlage dar. Obwohl es sich bei den sogenannten Bewirt- schaftungsbeiträgen um ein relativ junges agrarpolitisches In- strument handelt, hat es sich bis heute zweifelsohne bewährt, wie ausgeführt wurde. Dies wurde mir auch von der kantona- len Landwirtschaftsdirektion bestätigt, vor allem auch dahin- gehend, dass sich die Massnahme administrativ leicht hand- haben lasse. Die Voraussetzungen für die Beitragsberechti- gungen sind, wie kaum bei einer anderen Vorlage, genau messbar: die Höhenlage, die Flächen- und Hanglagen, die Hangneigung, die Sömmerungsviehanzahl usw.
Als weitere Vorteile dieser Bewirtschaftungsbeiträge können stichwortartig hervorgehoben werden: Sie wirken nicht pro- duktionsfördernd - das scheint mir wesentlich zu sein -; sie begünstigen die eigene Futterbasis; sie dienen den Interes- sen des ganzen Landes, insbesondere hinsichtlich Land- schaftsschutz, indem sie mithelfen, das Alpengebiet vor Ver- gandung und Erosion zu schützen und die Entvölkerung un- serer Bergtäler aufzuhalten, was siedlungspolitisch wiederum sehr wünschenswert ist; schliesslich sind die Bewirtschaf- tungsbeiträge auch EG-kompatibel, sie dämpfen den Preis- druck auf die Agrarprodukte und wirken sich somit integrati- onspolitisch positiv aus.
Um aber auch in Zukunft all diese positiven Wirkungen effizient zeitigen zu können, bedarf es immerhin eines genügenden - ich betone: eines genügenden - Rahmenkredites; dies allein schon, um die nach wie vor bestehenden erheblichen Einkom- mensunterschiede zwischen Tal- und Bergbetrieben weiter verringern oder gar in etwa ausgleichen zu können. Heute be- trägt das bergbäuerliche Einkommen bloss etwa 70 Prozent desjenigen eines Talbetriebes, was in Franken ausgedrückt ei- nen Betrag von 18 000 Franken ergibt. Auch mit dem neuen Rahmenkredit von 700 Millionen bzw. mit einer Aufstockung von 120 Millionen kann dieser Unterschied nicht ausgeglichen werden. Der Bundesrat führt denn auch selber in seiner Bot- schaft aus, dass die vorgesehene Erhöhung von 20 Prozent des Gesamtkredites bzw. die Erhöhung von 4 Prozent pro Jahr bloss den Ausgleich der Teuerung erlaube. Eine reale Einkom- mensverbesserung kann also mit der Vorlage nicht erzielt wer- den. Wenn dennoch für heute im Unterschied zum Nationalrat - wie Sie wissen, wurde dort ein Antrag auf eine weitere Erhö- hung von 50 Millionen gestelit - in unserer Kommission und im Rat auf eine Erhöhung des Kostenrahmens verzichtet wurde, so, Herr Bundesrat, in einer vierfachen Erwartung, nämlich:
also eine entsprechende Zusatzbotschaft des Bundesrates zu Beginn der neuen Fünfjahresperiode.
In der vorliegenden Botschaft des Bundesrates werden, ge- stützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz, weitere Bun- desbeiträge für Trockenstandorte und Streueflächen in Aus- sicht gestellt, sobald die diesbezüglichen verwaltungsinter- nen Gespräche über die Ausrichtungskriterien abgeschlos- sen seien. Ich möchte hier der bestimmten Hoffnung Aus- druck geben, dass dies kurzfristig der Fall sein wird, damit wir den nächsten fünf Jahren etwa weitere 20 Millionen für die Er- haltung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt unse- res Landes investieren können.
Sie wissen alle, dass die Flächen- und Sömmerungsbei- träge für die einzelnen Bewirtschafter, deren Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Grenze übersteigt, gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Die Abzüge setzen heute bereits bei einer Einkommenslimite von 50 000 und bei einem Vermö- gen von 500 000 Franken ein. So betrugen die Beitragskür- zungen allein für die Bewirtschaftungsbeiträge im Jahre 1987 1,4 Millionen, und für das Jahr 1988 stiegen die Kürzungen so- gar auf 2 Millionen Franken. Weil diese Einkommens- und Ver- mögensgrenzen von zuständigen Instanzen seit Jahren nicht mehr angepasst wurden, steigen diese Beitragskürzungen mit der zunehmenden Geldentwertung heute ausserordentlich rasch, was sich selbstredend negativ auf das ganze Instru- ment der Bewirtschaftungsbeiträge auswirkt. Man erwartet also auch hier, Herr Bundesrat, dass vom Departement kurz- fristig auch ohne formellen parlamentarischen Vorstoss die er- forderliche Anpassung der Einkommens- und Vermögenslimi- ten vorgenommen wird.
Weil bekanntlich das landwirtschaftliche Einkommen, ins- besondere jenes der Bergbauern, den Paritätslohn bei weitem nicht erreicht, hofft man, dass das Departement und der Ge- samtbundesrat - im Sinne einer gewissen Kompensation we- gen unserer heutigen Zurückhaltung bei den Bewirtschaf- tungsbeiträgen - die kürzlich vom Bauernverband vorgetrage- nen Preisbegehren um so wohlwollender prüfen.
Was Herr Kollege Schoch als Kommissionssprecher bezüg- lich der zeitlichen Koordination der Viehhalter- und Bewirt- schaftungsbeiträge noch ausgeführt hat, trifft zu. Allerdings gilt es, diese Frage gründlich zu prüfen, allfällige Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.
Aus all den gemachten Ausführungen ersuche ich Sie, dem Kommissionsantrag und der Vorlage zuzustimmen.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Je remercie le rapporteur ad hoc de ne pas engager aujourd'hui un débat général sur l'agriculture, tant il est vrai que celui-ci trouvera sa place lorsque, l'année prochaine, nous discuterons du VIle Rapport sur l'agriculture. Je dis l'année prochaine car il est évi- dent que l'accélération des phénomènes, les problèmes ex- ternes et internes qui se posent à notre agriculture justifient que nous fassions le point plus rapidement que selon le rythme ancien. A cette occasion, nous ferons un survol com- plet de la politique agricole de la Confédération.
Une chose reste évidente - M. Schoch l'a souligné - à savoir qu'il est difficile, au gré de procédures parlementaires différen- tes, selon les objets auxquels elles s'appliquent d'avoir une vue globale de la situation. En particulier, du fait que le Parle- ment, contrairement à ce que lui proposait à l'époque le Con- seil fédéral, a choisi deux rythmes d'examen (l'un pour la sub- vention à l'exploitation agricole du sol dans des conditions dif- ficiles, qui est un rythme de cinq ans, et l'autre pour la presta- tion aux détenteurs de bétail, qui obéit à un rythme de deux ans); la vue que devrait avoir le Parlement ne se trouve pas simplifiée. Je retiens le voeu exprimé par Monsieur le rappor- teur que le Conseil fédéral puisse proposer au Parlement l'har- monisation de ces deux rythmes.
M. Küchler, dans son intervention, me pose quatre questions. Dans la première il se demande à quoi en est le rapport de la commission spéciale sur les paiements directs et quand il en sera question ici. Actuellement, dans mon département, trois commissions principales travaillent dans le cadre de la politi- que agricole: la commission présidée par le directeur de l'of- fice lui-même qui a pour but de nous donner toute la matière
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Sicherung ausreichender Bestand an schweiz. Seeleuten
nécessaire à la négociation internationale dans le domaine agricole; la Commission des paiements directs, présidée par M. Popp et la Commission sur la politique du lait présidée par M. Pierre Arnold. Ces trois commissions doivent nous fournir des rapports qu'il s'agira d'harmoniser à la fin de cette année et c'est soit dans le cadre d'un rapport que nous présenterions au Parlement au cours de l'année prochaine, soit dans le ca- dre de la discussion du VIle Rapport sur l'agriculture que nous pourrons prendre en compte ces indispensables études parti- culières.
La deuxième question concerne les subventions que nous proposons d'accorder aujourd'hui, c'est-à-dire une augmen- tation de 120 millions pour les cinq ans à venir. A ces 120 mil- lions, il s'agit d'ajouter cette contribution d'un type nouveau, que je qualifierai d'écologique, qui est celle en faveur des ter- rains secs et des prés à litières, dont on peut estimer qu'elle re- présentera un revenu supplémentaire pour l'agriculture suisse de l'ordre d'une dizaine de millions par an. Aux 120 millions éventuellement votés aujourd'hui, s'ajouteront donc, au bud- get du Département de l'intérieur, quelque 50 millions. Aug- mentation globale: 170 millions par rapport à la situation ac- tuelle, pour les cinq années à venir. Il faut ensuite considérer l'augmentation que vous avez décidée cette année, avec le Conseil national, en faveur des détenteurs de bétail. Enfin, il y a l'augmentation des paiements directs de 90 millions décidée dans le budget de 1988, pour la première fois, dont une part importante est destinée à l'agriculture de montagne. Si l'on veut bien prendre en compte l'ensemble des aides de la Con- fédération à l'agriculture, c'est donc bien plus que les 120 mil- lions formels qui vous sont proposés ici.
Votre troisième question, M. Küchler, concerne les revenus agricoles. Il est vrai qu'actuellement nous nous fondons sur un barème ancien avec des limites inférieures et supérieures du revenu que nous devrons probablement retoucher. Toutefois, nous ne pouvons prendre aucune décision avant de consulter le rapport de la Commission sur les paiements directs, mais nous le ferons et nous proposerons les adaptations de crédits qui devraient en découler. Toutefois cette transformation du barème ne doit pas conduire à des solutions qui iraient au détriment des autres catégories de bénéficiaires de cette aide. Quant à votre quatrième et dernière question, elle touche à la politique des prix agricoles, telle que nous la définissons au Conseil fédéral, chaque année, à la demande des revendica- tions de l'Union suisse des paysans et des grandes organisa- tions paysannes de notre pays.
Je vous réponds que nous l'examinerons dans les temps qui viennent de manière à satisfaire aux revendications qui ont été élevées et qui tendent à nous rapprocher du salaire paritaire, aussi dans la région de montagne.
A cet égard, j'aimerais attirer l'attention du Conseil des Etats sur le fait que le déficit du revenu paysan dans les zones de montagne, par rapport à celui de plaine et, bien entendu, par rapport à la notion du salaire paritaire s'est considérablement réduit ces cinq dernières années. Il en reste encore un, mais c'est une opération de très longue haleine que d'espérer de le réduire à zéro. Pourtant, grâce à des conditions météorologi- ques favorables et à une production agricole généreuse, il faut bien le dire, ce décalage s'est amenuisé. J'y vois une heu- reuse tendance vers une meilleure harmonisation des revenus paysans de la plaine et de ceux de la montagne.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Sicherung ausreichender Bestand an schweizerischen Seeleuten Garantie d'un effectif suffisant de marins suisses
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Februar 1989 (BBI I, 1190) Message et projet d'arrêté du 22 février 1989 (FF I, 1145) Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 1989 Décision du Conseil national du 22 juin 1989
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Gadient, Berichterstatter: Die internationale Seeschiffahrt sieht sich in zunehmenden Masse mit wirtschaftlichen Schwie- rigkeiten konfrontiert. Praktisch alle Staaten mit Handelsflotten versuchen, ihren Schiffsbestand durch Subventionierung und protektionistische Massnahmen zu halten. Die Schweizer Ree- der sind mit den gleichen Problemen konfrontiert. Einzelne von ihnen mussten ihren Betrieb in den letzten Jahren einstel- len oder kämpfen um ihr wirtschaftliches Ueberleben.
Der Schiffsbestand ist seit Frühjahr 1985 von 34 auf 23 Einhei- ten zurückgegangen. Nicht nur die Tonnage, auch der Mann- schaftsbestand ist von 306 Mann (1984) auf gegenwärtig 59 Mann abgesunken. Von dieser Entwicklung werden auch un- sere sicherheitspolitischen Interessen berührt. Die Hochsee- schiffahrt erscheint deshalb als unverzichtbar, weil gewisse Massengüter nur über europäische Häfen in die Schweiz transportiert werden können.
Die Bedeutung der Hochseeflotte lässt sich für unser Land zu- nächst auch an den historischen Fakten messen. Während im Ersten Weltkrieg, vor allem in den letzten Kriegsjahren, ver- schiedene durch die Schweiz in Uebersee gekaufte, höchst le- benswichtige Güter wegen des fehlenden Schiffsraumes gar nicht nach Europa und in die Schweiz überführt werden konn- ten, brauchte die Schweiz im Zweiten Weltkrieg auf solche un- entbehrliche Einfuhren dank eigener Schiffe nicht zu verzich- ten. Die praktisch in letzter Minute aufgebaute Schweizer Han- delsflotte transportierte zwischen 1939 und 1946 für die Schweiz rund sechs Millionen Tonnen Importgüter und 57 000 Tonnen Exportgüter aus bzw. nach Uebersee. Hinzu kommen 85 000 Tonnen Rotkreuzsendungen sowie 179 000 Tonnen Gefangenenpost.
In einem grösseren Konfliktfall steht uns für lebenswichtige Gütertransporte fremder Handelsschiffsraum kaum mehr zur Verfügung, da die Konfliktparteien diesen für ihre eigenen Be- dürfnisse selber in Anspruch nehmen werden. Es dürfte auch in neutralitätspolitischer Hinsicht angezeigt sein, dass wir auch in diesem Bereich nicht auf fremde -d. h. angesichts der heutigen Blockbindungen stets: auf parteiische - Hilfe ange- wiesen wären.
Der Bund hat bereits einiges für die Aufrechterhaltung einer ei- genen Hochseeflotte getan. Mit einer restriktiven Seerechts- gesetzgebung hat er vermieden, dass in einem allfälligen machtpolitischen Konflikt den kriegführenden Staaten in for- meller Hinsicht ein Vorwand gegeben wird, schweizerische Schiffe als Feindgut zu beschlagnahmen oder gar unsere Neutralität in Frage zu stellen. Für die Identifikation unserer
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03
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20.09.1989 - 08:00
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