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Postulat Miville. Centres d'accueil des réfugiés
rend wirken auch der fehlende Gläubigerschutz, die relative Starrheit der Stiftungen wegen der weitgehenden Unabänder- lichkeit der Stiftungsurkunde und die beschränkten Möglich- keiten der Finanzierung; es ist keine Kapitalerhöhung mit Hilfe bisheriger oder zusätzlicher Teilhaber möglich.
Für den Fall eines Verbots schiene die Formulierung «mit vor- wiegend wirtschaftlichem Zweck» geeignet zu sein. Damit wür- den auch Unternehmensstiftungen mit primär wirtschaftli- chem Zweck und bescheidenem «ideellen Mäntelchen» er- fasst. Entsprechend müssten die Aufsichtsbehörden jederzeit prüfen können, ob eine Stiftung ihrem ideellen Zweck wirklich nachkommt. Trifft dies nicht oder nicht mehr zu, so müsste die betreffende Stiftung letztlich aufgelöst werden. Allerdings kön- nen selbst durch diese Verfahrensweise oder durch die vorge- schlagene Formulierung Umgehungen nicht vollständig ver- hindert werden.
Auf der andern Seite befürworten vor allem Rechtsanwälte die Einführung der Stiftung mit wirtschaftlichem Zweck. Sie sehen darin eine erwünschte Erweiterung der rechtlichen Gestal- tungsmöglichkeiten, die im Gesellschaftsrecht bekanntlich durch die geschlossene Zahl der zur Verfügung gestellten Ge- sellschaftsformen eingeschränkt ist.
Im weitern könnten solche Stiftungen auch als geeignetes In- strument gegen unfreundliche Uebernahmen verwendet wer- den. Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass das Pro- blem der unfreundlichen Uebernahmen vor allem in einem künftigen Börsengesetz angemessene Lösungen finden muss.
Angesichts dieser gegensätzlichen Meinungen wäre allenfalls eine Kompromisslösung in Betracht zu ziehen: Zulassung von Stiftungen mit wirtschaftlichem Zweck, wobei diese analog den kirchlichen und den Familienstiftungen von der staatli- chen Aufsicht auszunehmen wären. Wenig sinnvoll wäre ver- mutlich auch ein Verbot von Mehrheitsbeteiligungen einer Stif- tung an einem wirtschaftlichen Unternehmen, denn Stiftungen mit ideellem Zweck, die direkt ein wirtschaftliches Unterneh- men betreiben, kommen bereits heute häufig vor, etwa bei Spi- tälern, Schulen und Heimen aller Art.
Unter diesen Umständen drängt sich nach Meinung des Bun- desrates auf, die Motion von Herrn Ständerat Iten in ein Postu- lat umzuwandeln. Der Bundesrat wird damit in die Lage ver- setzt, diese ganz kontroverse Frage, die ich Ihnen kurz darstel- len durfte, gründlich und umfassend zu prüfen, ohne sich be- reits im jetzigen Zeitpunkt auf ein generelles Verbot der Stiftun- gen mit wirschaftlichem Zweck festlegen zu müssen.
Neben diesem Hauptpunkt bestehen einige weitere Revisi- onspostulate auf dem Gebiete des Stiftungsrechts, die gleich- zeitig überprüft werden müssten. Es geht im wesentlichen darum, das Zivilgesetzbuch an die heutige Praxis der Auf- sichts- und Registerbehörden anzupassen. So wären z. B. die in der Praxis ausgeübten Aufsichtsmittel im Zivilgesetzbuch ausdrücklich zu nennen und der Aufsichtsbehörde die ent- sprechenden verfahrensrechtlichen Behelfe auch ausdrück- lich zur Verfügung zu stellen, z. B. Verhinderung der Grün- dung einer rechtswidrigen aufsichtspflichtigen Stiftung durch Verfügung der Aufsichtsbehörde beziehungsweise Beschwer- delegitimation der Aufsichtsbehörde gegen eine bereits er- folgte Gründung.
Ferner sollte die heute übliche erleichterte Abänderung des Stiftungszweckes legalisiert werden.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Iten: Ich danke Herrn Bundesrat Koller sehr für die ausführli- che Darlegung der Problematik. Er anerkennt die Mängel, die ich aufgezeigt habe, und er hat mir auch versichert, dass der Bundesrat das Problem in den Griff bekommen will.
Ich bin einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.496
Postulat Miville Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge Centres d'accueil des réfugiés
Wortlaut des Postulates vom 13. Juni 1989
Im Hinblick auf die Flüchtlingsempfangsstelle Basel haben sich wiederholt Schwierigkeiten ergeben.
Am Dienstag, 3. April 1989, stand gegen 16.00 Uhr eine türki- sche Familie mit zwei Kindern vor der Empfangsstelle Bässler- gut. Dazu gesellten sich noch zwei Tamilen. Auf einem Schild- chen stand «Empfangsstelle geschlossen». Die nötigen Plätze für eine Nacht mussten privat beschafft werden. Aehnliches er- eignete sich am Mittwoch vor Ostern, als fünf Tamilen hilflos vor der geschlossenen Empfangsstelle standen.
Als Anfang September 1988 die neu zureisenden Asylbewer- ber von der überfüllten Empfangsstelle Basel nicht mehr frist- gerecht auf die Kantone verteilt werden konnten, mussten vom Kanton Basel-Stadt in einer Blitzaktion Unterkünfte, Verpfle- gung und eine angemessene Betreuung sichergestellt wer- den. Vom 15. September bis 15. Dezember 1988 waren täglich bis zu 500 Personen in einer Notschlafstelle des Zivilschutzes behelfsmässig und unter unbefriedigenden Verhältnissen un- tergebracht, was zu Kritik in den Medien und in der Oeffentlich- keit führte.
Schriftwechsel zwischen der verantwortlichen Fürsorgebe- hörde des Kantons Basel-Stadt und dem DFW liessen erken- nen, dass man beim DFW der Meinung ist, solche Situationen, die sich jederzeit wiederholen können - auch die neue Emp- fangsstelle Bässlergut wird sich in Zeiten grossen Zuspruchs wieder als zu klein erweisen - seien Sache der Kantone, in de- nen sich die Empfangsstellen befinden.
Ich ersuche daher den Bundesrat zu prüfen, ob nicht der Bund, bzw. der DFW, gemäss der ihm vom Gesetzgeber (Asyl- verordnung Art. 7 Abs. 1) übertragenen Verantwortung zur Führung von Bundesempfangsstellen ein Konzept vorzulegen habe, das die Unterbringung und Betreuung von Gesuchstel- lern - vor allem in Zeiten grossen Andrangs - sicherstellt.
Texte du postulat du 13 juin 1989
Le centre d'accueil des réfugiés de Bâle a de nouveau connu des difficultés.
En effet, le mardi 3 avril 1989, vers 16 heures, une famille tur- que avec deux enfants, rejointe bientôt par deux Tamouls, at- tendit vainement devant le centre d'accueil de Bässlergut, un écriteau sur la porte indiquant la fermeture du centre. Des par- ticuliers durent ainsi leur trouver un lieu d'hébergement pour la nuit. Un événement similaire, dont furent victimes cinq Ta- mouls, se produisit le mercredi de Pâques.
Début septembre 88, lorsque les demandeurs d'asile nouvel- lement arrivés au centre d'accueil de Bâle, déjà surpeuplé, ne purent être répartis à temps entre les cantons, le canton de Bâle-Ville dut prendre des mesures d'urgence pour assurer leur hébergement, leur entretien et leur assistance. Du 15 sep- tembre au 15 décembre 1988, jusqu'à 500 personnes par jour logèrent dans un dortoir de fortune de la protection civile, à ti- tre de solution temporaire et dans des conditions peu satisfai- santes, ce qui entraîna des critiques de la part des médias et du public.
Un échange de lettres entre les services d'assistance sociale responsables du canton de Bâle-Ville et le DAR fit apparaître que le DAR est d'avis que de telles situations, qui peuvent se reproduire à tout moment - même le nouveau centre d'accueil de Bässlergut se retrouvera trop petit en période de forte af- fluence - relèvent de la compétence des cantons dans les- quels se trouvent les centres d'accueil.
De ce fait, je prie le Conseil fédéral d'examiner si l'autorité fédérale, en l'espèce le DAR, en vertu des pouvoirs qui lui sont conférés par l'ordonnance sur l'asile, article 7, alinéa 1, ne de-
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Postulat Miville. Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge
vrait pas formuler une solution propre à assurer l'hébergement et l'assistance des demandeurs d'asile en période de grande affluence.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Onken, Piller (4)
Miville: Mit diesem Postulat habe ich ein wenig Pech gehabt. Die Mitglieder des Büros haben sich einmal damit befasst. Ich habe dieses Postulat in der Frühjahrssession eingereicht, ich glaube jedenfalls, es eingereicht zu haben, aber das Original ging irgendwie verloren, und der Vorstoss konnte in der Som- mersession nicht behandelt werden. Ich habe es dann in der Sommersession erneut eingereicht, und so ist es bis zur Be- handlung Herbst geworden. Nun liegen die Verhältnisse eini- germassen anders als im Winter 1988/89, als sich die Dinge er- eigneten, um derentwillen ich dieses Postulat eingereicht habe.
Sie entnehmen dem Text des Postulates, dass im Herbst 1988 und im Winter 1988/89 im Kanton Basel-Stadt in bezug auf die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen hin und wie- der völlig unzumutbare Situationen entstanden sind - durch Ueberfüllung der Empfangsstelle. Es herrschte damals bei den Behörden des Kantons Basel-Stadt der Eindruck vor, der Bund kümmere sich nicht um solche Notlagen, er lasse die zu- ständigen Instanzen des Kantons Basel-Stadt mit ihren Sor- gen allein. Sie haben sich an mich gewandt, und deswegen ist dieses Postulat entstanden. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge in positivem Sinne verändert - allerdings nicht so, dass es keine solchen Notlagen mehr gäbe. Erst dieser Tage, am 15. September, entnehme ich der «Basler Zeitung» in ei- nem Artikel «Unterkunftsnot für neue Flüchtlinge» zum Bei- spiel folgendes: In Basel-Stadt zeigte sich nach Aussage von Heinz Schöni der Engpass in diesem Jahr etwas später. Jetzt ist aber die Notunterkunft des Bundes an der Hochstrasse mit 110 Flüchtlingen voll belegt; also muss die Empfangsstelle voll belegt sein und eine Notunterkunft auch noch. Weitere 22 Flüchtlinge sind bei Privaten untergebracht. Am Donnerstag wurden 34 Flüchtlinge aus der Empfangsstelle Basel auf die Kantone verteilt, bis Mittag trafen 85 neue Flüchtlinge ein. Für sie fehlt noch jede Lösung. Wer legal über die Grenze komme, erhalte nach Angabe von Schöni immer Obdach. Bei Flücht- lingen, die über die grüne Grenze gekommen seien, könne dies aber nicht garantiert werden. Sie müssten «vielleicht ei- nige Nächte draussen schlafen» usw.
Die Probleme bestehen also immer noch, aber die Auseinan- dersetzungen zwischen Kantons- und Bundesinstanzen, um derentwillen ich mit meinem Postulat vom Bundesrat ein Kon- zept über die Aufgabenteilung verlangt habe, haben sich ge- legt. Noch gestern hat mir das Wirtschafts- und Sozialdeparte- ment des Kantons Basel-Stadt gesagt, dass man sich mit dem Bund nun über eine phasenweise Oeffnung solcher Notunter- künfte im Kanton verständigt habe - je nach Dringlichkeit. Zur- zeit sei gerade wieder die Empfangsstelle Otterbach überfüllt; aber da bestehe nun z. B. die Möglichkeit, die Notunterkunft, die Zivilschutzstelle Bäumlihof, wieder aufzumachen. Der ent- scheidende Unterschied gegenüber der Situation, in der ich das Postulat eingereicht habe, ist folgender: Wenn die Zivil- schutzstelle Bäumlihof als Notunterkunft wieder geöffnet wird, wird der Kanton sie dem Bund nur noch vermieten. Der DFW muss diese Notunterkunft dann mit eigenem Personal betrei- ben - das alles aufgrund eines sogenannten Notkonzeptes, das vor drei oder vier Wochen zwischen dem baselstädtischen Regierungsrat und dem Flüchtlingsdelegierten Arbenz verein- bart worden ist.
In dieser Situation lege ich eigentlich keinen besonderen Wert mehr darauf, die Bundesverwaltung mit weiteren Arbeiten zu belasten. Ich überlasse es jetzt dem Herrn Bundesrat, uns zu sagen, ob das Problem von seinem Standpunkt aus interes- sant genug ist, um im Sinne eines solchen Konzeptes weiter- verfolgt zu werden, oder ob man aufgrund der nunmehr weit- gehend gelösten Probleme im Kanton Basel-Stadt die Sache ad acta legen will.
Bundesrat Koller: Ich danke Herrn Ständerat Miville, dass er die Fortschritte anerkennt, die wir aufgrund der Erfahrungen des letzten Herbstes doch gemacht haben. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir im Verlaufe des Winters zusammen mit den Kantonen ein neues Beherbergungskonzept entwickelt, das uns erlaubt, den Asylgesuchstellern, deren Zahl immer noch rasch und stark zunimmt, angemessene Unterkunft zu gewähren.
Weshalb kam es zu diesen Engpässen, von denen Ihr Postulat ausging? Aufgrund der Erfahrungszahlen von 1986 und 1987 wurden nach der zweiten Asylgesetzrevision vier Empfangs- stellen mit einer Kapazität für 10 000 bis 12 000 Asylgesuch- stellern eingerichtet. Das war damals durchaus eine realisti- sche Zahl. Leider haben wir dann erfahren müssen, dass wir im letzten Jahr anstatt dieser gut 10 000 am Schluss rund 17 000 Asylgesuchsteller hatten, und deshalb kam es im Herbst des letzten Jahres zu diesen Engpässen bei der Unter- bringung. Es kam vor allem auch dazu, weil sich die Lösung der bezeichneten Grenzübergänge ja als nicht effizient erwie- sen hat, in dem Sinne, dass nach wie vor rund 95 Prozent aller Asylbewerber illegal in die Schweiz einreisen. Aber wie ge- sagt: Wir haben dann reagiert, haben mit den Kantonen ein neues Beherbergungskonzept entwickelt; das sieht nun vor, dass nebst den Plätzen in den Empfangsstellen in den Stand- ortkantonen sogenannte Notschlafstellen eingerichtet wer- den, die vorübergehend in Betrieb genommen werden kön- nen, sofern bei unerwartet hohem Zustrom von Asylbewer- bern die Aufnahmekapazität der Empfangsstellen und der Transitzentren des Bundes erschöpft sind. Der Bund über- nimmt gegenüber den Kantonen auch die volle Kosten- deckung. In Frage kommen hiefür beispielsweise Zivilschutz- anlagen und Altliegenschaften. Es ist nach Meinung des Bun- desrates den Asylbewerbern durchaus zuzumuten, während weniger Tage in einer Zivilschutzanlage untergebracht zu wer- den, wie wir das auch mit unserer Truppe und übrigens auch - wie ich jetzt aus Erfahrung weiss - mit unseren Jungen tun, wenn sie im Sommer oder Winter in gewisse Ferienlager ge- hen. Allzu grosser Perfektionismus wäre meiner Meinung nach hier verfehlt.
Die Kantone haben dieses Beherbergungskonzept unterdes- sen nun auch realisiert, so dass wir hoffen, mit diesen vorsorg- lich bereitgestellten Notschlafstellen die sicher wieder sehr grosse Zahl von Asylbewerbern in diesem Herbst doch mei- stern zu können.
Im Hinblick darauf, dass wir leider künftig mit Asylgesuchstel- lern in der Grössenordnung von 20 000 und mehr rechnen müssen, haben wir auch unser Konzept der Empfangsstellen überarbeiten müssen. Wir sehen eine Erweiterung der Emp- fangsstellen in Kreuzlingen und Genf vor. Die Empfangsstelle in Chiasso wird im Dezember in einem Neubau mit grösserer Kapazität als bisher in Betrieb genommen. Im weiteren wird geprüft, wo allenfalls neue Empfangsstellen eingerichtet wer- den können. Ziel aller dieser Massnahmen ist die Verdoppe- lung der Empfangsstellenkapazität von heute 10 000 bis 12 000 auf künftig rund 20 000 bis 24 000 Personen. Entspre- chende Projekte sind im Gang und werden - sofern es sich um Baukredite handelt - selbstverständlich den eidgenössischen Räten demnächst unterbreitet werden.
Eine Kapazitätsausweitung über den beschriebenen Rahmen hinaus wäre nach unserer Meinung - wie gesagt - verfehlt, weil die Lösung mit den Notschlafstellen für die kurzen Phasen mit besonders grossem Andrang von Asylgesuchstellern durch- aus ausreichend ist.
Aus all diesen Gründen - und wenn ich den Postulanten richtig verstanden habe, dürfte er damit einverstanden sein - möchte der Bundesrat das Postulat als erfüllt abschreiben.
Hefti: Gestatten Sie mir noch eine grundsätzliche Bemerkung. Alle diese Schwierigkeiten gehen doch zum grössten Teil dar- auf zurück, dass unser Asylgesetz in vielen Fällen missbraucht wird, und zwar gerade weitgehend von denen - Herr Kollega Miville hat sie speziell erwähnt -, die über die grüne Grenze kommen. Ich möchte den Bundesrat einladen, wenigstens die im Gesetz bestehenden Möglichkeiten endlich konsequenter einzusetzen. Aber dagegen wird immer Opposition erhoben,
Interpellation Roth. Accidents de la circulation routière
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gerade aus dem Kreis, dem der Postulant angehört, und dann geht es natürlich nicht an, die Lösung dieser Schwierigkeiten einfach an einen Dritten, den Bund, weiterzuschieben.
Bundesrat Koller: Sie wissen, der Bundesrat hat letzte Woche ein umfassendes Massnahmenprogramm in drei Phasen be- schlossen, um die zurzeit bestehenden Probleme auf dem Ge- biet des Asylwesens künftig besser meistern zu können.
In bezug auf das Problem, das Sie ganz besonders anspre- chen, die Frage der illegal Einreisenden, werden wir im Rah- men dieser Expertenkommission eingehend prüfen, ob wir künftig bei sogenannt illegal Einreisenden das Verfahren inso- fern beschleunigen können, als wir nur noch die Frage des Non-Refoulement prüfen, welche uns durch die Flüchtlings- konvention aufgegeben ist. Wir werden Sie darüber im näch- sten Frühjahr orientieren können.
Le président: Le Conseil fédéral vous propose de classer le postulat. Quelqu'un s'y oppose-t-il? Cela n'étant pas le cas, le postulat Miville est classé.
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Interpellation Roth Reduktion der Strassenverkehrsunfälle Réduire le nombre des accidents de la circulation routière
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1989
Auf unseren Strassen ereignen sich noch immer viel zuviele Strassenverkehrsunfälle. Sie verursachen Familiendramen und hinterlassen bei den Verletzten oft irreparable Schäden. 1988 wurden auf den Schweizer Strassen 945 Personen getö- tet, und die Zahl der Verletzten stieg auf 30 000. Diese Feststel- lung ist noch schrecklicher, wenn man bedenkt, dass eine grosse Zahl der Unfälle von jungen Fahrzeugführern verur- sacht werden und daher unter den Opfern besonders viele Ju- gendliche zu beklagen sind.
Mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und verstärkten Poli- zeikontrollen allein lässt sich die Zunahme der Strassenver- kehrsunfälle nicht eindämmen. Es wird immer deutlicher, dass man das Problem an der Wurzel angehen muss: Der Fahr- zeugführer soll zu mehr Verantwortung erzogen und sein Fahrverhalten auf der Strasse durch geeignete Massnahmen verbessert werden.
Aus diesen Erwägungen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Beabsichtigt der Bundesrat, für den Erwerb des Führeraus- weises technische Kurse zur besseren Beherrschung des Fahrzeuges obligatorisch zu erklären?
Beabsichtigt der Bundesrat in diesem Zusammenhang ebenfalls, für angehende Fahrzeugführer den gestaffelten Führerausweis oder sogar den Führerausweis auf Probe ein- zuführen?
Sind möglicherweise weitere Massnahmen ins Auge gefasst worden?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1989
Beaucoup d'accidents de la circulation ont encore lieu sur les routes de notre pays. Ils provoquent des drames familiaux et des conséquences souvent irréparables pour les blessés. Du- rant l'année 1988, le nombre total des personnes tuées sur les routes suisses a atteint le chiffre de 945 et le nombre de per- sonnes blessées s'est élevé à 30 000. Ce constat est encore plus cruel si on songe que nombre d'accidents sont provo- qués par de jeunes conducteurs et, partant, que parmi les victi- mes on déplore tout aussi bien de nombreux jeunes gens.
Les limitations de vitesse et le renforcement des contrôles de police ne parviennent cependant pas à juguler, à eux seuls, la progression des accidents. Il apparait de plus en plus qu'il faut agir à la racine, en responsabilisant le conducteur et en pre- nant les mesures qui s'imposent pour améliorer son compor- tement sur la route.
Au vu de ce qui précède, je pose les questions suivantes au Conseil fédéral:
dans la phase d'acquisition du permis de conducteur, le Conseil fédéral entend-il rendre obligatoires des cours à ca- ractère technique destinés à maîtriser mieux la conduite des véhicules?
toujours dans la même perspective, le Conseil fédéral en- tend-il instituer pour les conducteurs débutants un permis pro- gressif ou encore permis de conduire à l'essai?
quelles sont éventuellement les autres mesures envisa- gées?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cottier, Delalay, Huber, Jel- mini
(4)
M. Roth: Pour l'année 1988, on a dénombré en Suisse 75 000 accidents de la circulation. Dans ces cas, il y en avait 945 mor- tels et 30 000 avec blessures. Par rapport à 1970, les cas mor- tels ont ainsi augmenté de 44 pour cent. Il s'agit d'un triste bi- lan. Parmi les causes des accidents, on note l'inattention, l'inobservation des règles de la circulation, une mauvaise ap- préciation des difficultés de la route, l'alcool au volant; et mal- heureusement, les jeunes de 15 à 24 ans accusent les taux d'accidents les plus élevés.
La limitation des vitesses et le renforcement des contrôles de police ne parviennent pas, à eux seuls, à modérer la progres- sion des accidents. En partant de ce constat, il me semble que l'on devrait porter l'effort sur la responsabilité personnelle mais aussi sur la formation des conducteurs, plus particulière- ment des jeunes conducteurs. La formation et l'examen des conducteurs de véhicules à moteur présentent aujourd'hui un certain nombre de lacunes. De nombreux élèves conducteurs cherchent à passer leur examen en investissant le moins pos- sible de temps et d'argent dans leur formation. Il conviendrait cependant, dans la phase d'obtention du permis, d'appro- fondir l'analyse des différentes situations dans le trafic, dans les situations d'urgence et de danger ainsi que dans la con- duite de nuit. D'où ma question au Conseil fédéral: envisage- t-il de rendre obligatoire pour les élèves conducteurs des cours à caractère technique, afin d'aider les nouveaux con- ducteurs à maîtriser toujours mieux la conduite des véhicules? Je précise qu'il existe déjà actuellement des cours de forma- tion à la conduite pour les jeunes gens qui n'ont pas encore at- teint l'âge d'obtenir un permis provisoire, mais ces cours sont organisés sur une base volontaire et ne revêtent pas de carac- tère obligatoire.
On doit aussi malheureusement déplorer que dans les acci- dents de la circulation, on a affaire pour une part importante à des conducteurs qui, de manière répétée, violent les règles de la circulation. Les cantons ont la possibilité de contraindre ces conducteurs récidivistes à suivre une formation routière. Cer- tains d'entre eux ont utilisé cette possibilité. Cependant, seule la menace d'un retrait de permis peut amener certains con- ducteurs récidivistes à résipiscence.
Que pense le Conseil fédéral de l'introduction dans la législa- tion d'un permis à l'essai pour les nouveaux conducteurs ou d'un permis aux points, qui serait retiré à la suite de plusieurs infractions graves et répétées au code de la route? Enfin, est- ce-que le Conseil fédéral envisage d'autres mesures pour mo- dérer cet accroissement des accidents de la circulation? Je re- mercie d'ores et déjà le Conseil fédéral de sa réponse.
Bundesrat Koller: Das Problem, das Herr Ständerat Roth an- spricht, ist zweifellos schwerwiegend. Junge Fahrzeugführer bzw. Fahranfänger haben allerdings nicht nur in unserem Land, sondern auch im Ausland die höchste Unfallhäufigkeit. Die Gründe sind offensichtlich mangelnde Verkehrserfahrung, verbunden mit jugendlichem Uebermut, Freude am Risiko und am schnellen Fahren. Es ist deshalb gar nicht so leicht,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Miville Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge Postulat Miville Centres d'accueil des réfugiés
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.496
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1989 - 08:00
Date
Data
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436-438
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