Interpellation Braunschweig
1772
N
6 octobre 1989
Conseil fédéral est donc prêt à examiner si le brevet ou le di- plôme peuvent être remis rétroactivement aux candidats qui ont réussi les examens de la FEAS et jusqu'à quelle date dans le passé cette rétroactivité peut être accordée.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
89.318
Interpellation Braunschweig Beamtenreisen nach Südafrika Voyages de fonctionnaires fédéraux en Afrique du Sud
Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989 Erst nachträglich bestätigte sich das Gerücht, dass im Früh- jahr 1988 der Direktor des Bundesamtes für Strassenbau und der Sektionschef Bau Nationalstrassen, die Herren Kurt E. Suter und Frédéric Ruckstuhl, und ihre Ehefrauen, einer Ein- ladung der südafrikanischen Verwaltung folgend, der Einwei- hung des Huguenot-Tunnels bei Kapstadt beiwohnten. Der Vorsteher des EVED lehnte diese Einladung als offiziell ab. Daraufhin bezogen die Beamten ihre Ferien und flogen als Pri- vatpersonen und als Gäste nach Südafrika.
Im einen Fall war die südafrikanische Verwaltung, im andern die Schweizer Firma Pilatuswerke die Spenderin; für die An- wendung des Artikels 26 dürfte diese Unterscheidung irrele- vant sein.
Hätte die Einladung rein privaten Charakter gehabt, hätten sich die Beamten nicht um eine offizielle Annahme bei Bun- desrat Ogi bemüht. Direktor Suter wurde immerhin von Präsi- dent Pieter W. Botha persönlich begrüsst.
Die Reise nach Südafrika hat aber auch noch einen aussen- politischen Aspekt: die südafrikanische Regierung bemühte sich in jener Zeit, und bemüht sich nach wie vor, um Besuche schweizerischer Beamter, Politiker, Offiziere und Wirtschafts- vertreter, um die Isolation zu durchbrechen, in die sie weltweit durch ihre unmenschliche Apartheid-Politik geraten ist. Durf- ten sich Beamte solcher Umgehungs-Diplomatie schuldig ma- chen, wenn der Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten damals den Besuch des Staatssekretärs in Südafrika für nicht opportun hielt?
Ist es richtig, dass im Frühjahr 1988 auch der Direktor der Militärverwaltung, Hans-Ulrich Ernst, seine Ferien in Südafrika verbrachte, verbunden mit offiziösen Aufträgen und in Zusam- menarbeit mit amtlichen Stellen der südafrikanischen Verwal- tung?
Gibt es beim Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Koordination für Auslandreisen von Chefbeamten und für alle Auslandreisen, wenn sie offiziösen Charakter haben? Wenn nicht, müsste eine solche Koordination geschaffen wer- den, solange Beamte nicht selber über das politische Finger- spitzengefühl verfügen?
Texte de l'interpellation du 1er février 1989
Les rumeurs, selon lesquelles le directeur de l'Office fédéral des routes, Kurt E. Suter, et le chef de la section «construction des routes nationales», Frédéric Ruckstuhl, ainsi que leurs femmes, ont, au printemps de 1988, assisté, sur l'invitation de l'administration sud-africaine, à l'inauguration du tunnel «Hu- guenot» au Cap, ne se sont confirmées qu'après coup. Aupa-
ravant, le chef du DFTCE avait refusé cette invitation en raison de son caractère officiel, ce qui n'a pas empêché les fonction- naires précités de prendre leurs vacances pour se rendre à ti- tre privé et en tant qu'invités en Afrique du Sud.
Si l'invitation avait eu un caractère strictement privé, les in- téressés n'auraient pas cherché à obtenir l'aval du conseiller fédéral Ogi, d'autant plus que le directeur Suter a été person- nellement accueilli par le président Pieter W. Botha.
Cette visite en Afrique du Sud touche cependant aussi la po- litique étrangère: en effet, le gouvernement sud-africain cher- che à inciter nos fonctionnaires, nos politiciens, nos officiers et les représentants de notre économie à se rendre dans son pays, afin de briser l'isolement dans lequel celui-ci s'est placé par sa politique inhumaine d'apartheid. Des fonctionnaires avaient-ils le droit de se faire les complices de pareilles ma- noeuvres diplomatiques, alors qu'à ce moment-là le chef de notre Département des affaires étrangères considérait qu'une visite de son secrétaire d'Etat en Afrique du Sud n'était pas op- portune?
Est-il exact qu'au printemps 1988, le directeur de l'adminis- tration militaire fédérale, Hans-Ulrich Ernst, a également passé des vacances en Afrique du Sud et qu'il a profité de ce séjour pour exécuter des mandats officieux, en collaboration avec des services de l'adminsitration sud-africaine?
Le Département des affaires étrangères coordonne-t-il les voyages à l'étranger, notamment ceux de fonctionnaires su- périeurs, lorsque ces déplacements ont un caractère offi- cieux? Si tel n'est pas le cas, ne serait-il pas nécessaire que le département y procède, puisque certains fonctionnaires n'ont pas le tact politique requis en la matière?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Richard, Bircher, Bodenmann, Brügger, Bundi, Carobbio, Da- nuser, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Spielmann, Stappung, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Zbinden Hans, Züger (34)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Praxis und Lehre interpretiert den Artikel 26 Beamtengesetz streng: Der Tatbestand ist schon bei der theoretischen Mög- lichkeit erfüllt, die Integrität der Verwaltung könnte tangiert sein. Es braucht nicht die effektive Befangenheit des geschen- keempfangenden Beamten oder gar seine Bestechung.
Die These, der Amtsdirektor habe die Einladung für Dienste aus den Jahren 1956 bis 1960 als Zeichen der Dankbarkeit er- halten, ist mehr als unwahrscheinlich. Es ist in der ganzen Welt unüblich, einen jungen Ingenieur dreissig Jahre später für eine Leistung zusätzlich zu belohnen, für die er angestellt und bezahlt war. Anders verhält es sich, wenn er in der Zwischen- zeit zum Direktor eines Bundesamtes aufgestiegen ist. Seinen überschwänglichen Dankbrief schrieb er denn auch als Amtsdirektor und auf Briefpapier des Bundesamtes! Aehnliches gilt auch für seinen Mitarbeiter und Sektionschef Frédéric Ruckstuhl.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989
Interpellation Meizoz
1773
längste und modernste Strassentunnel in ganz Südafrika. Herr Ruckstuhl, Sektionschef, wurde anlässlich eines privaten Auf- enthaltes in Pretoria 1976 von einem befreundeten südafrika- nischen Berufskollegen mit der behördlichen Stelle in Kontakt gebracht, welche für das Projekt verantwortlich war. Dabei machte er diese im Gespräch darauf aufmerksam, dass das Projekt überdimensioniert sei und nicht den schweizerischen Erfahrungen entspreche.
Einige Zeit nach seiner Rückreise (1978) wurde Herr Ruck- stuhl von der gleichen behördlichen Stelle eingeladen, um das Tunnelprojekt in allen Einzelheiten mit ihr in Pretoria zu bera- ten. Das Projekt wurde in der Folge vollständig überarbeitet. Die Beratertätigkeit wurde von a. Direktor J. Jakob, Bundes- amt für Strassenbau, nach Rücksprache mit dem damaligen Departementschef (Bundesrat Hürlimann) bewilligt.
Angesichts der langjährigen Zusammenarbeit lag es nahe, das vorhandene Ermessen zugunsten der Teilnahme an der Einweihung auszuschöpfen, auch aus Geboten der Höflich- keit. Das EVED hat daher die Reise bewilligt, womit diese offizi- ellen Charakter erlangt. Ein Geschenk liegt nicht vor. Dem- nach ist auch Artikel 26 des Beamtengesetzes nicht verletzt worden. Daran ändert auch die Verlegung der Reise in die Fe- rien aus verwaltungsökonomischen Gründen nichts.
Die Schweiz unterhält diplomatische Beziehungen mit Süd- afrika. Der schweizerische Botschafter war an den Feierlich- keiten anwesend und wurde von Präsident Botha begrüsst. Die schweizerischen Beamten traten nicht als Redner in Er- scheinung. Von einer Umgehungs-Diplomatie kann keine Rede sein. Ein Zusammenhang zwischen einer geplanten Reise eines Staatssekretärs nach Südafrika und der Einla- dung von zwei Strassenbauexperten des Bundes zu einer Tunneleinweihung besteht nicht.
Der Direktor der Militärverwaltung verbrachte seine Ferien in Südafrika und hat die Reise auch selber finanziert. Für diese Reise bestand weder eine Bewilligungs- noch eine Melde- pflicht; sie war mit keinerlei offiziellen oder offiziösen Aufträgen verbunden.
Für Dienstreisen von Beamten ins Ausland besteht in allen Departementen eine Bewilligungspflicht. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten wird von den anderen Departe- menten über politisch bedeutsame Auslandsreisen von Chef- beamten informiert.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
89.443
Interpellation Meizoz Europäisches Schienenschnellverkehrsnetz und Aufwertung der Simplonlinie
Réseau européen des chemins de fer à grande vitesse et revitalisation de la ligne du Simplon
Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1989
Die Verkehrskommission des Nationalrates hat nach den Ver- handlungen, die sie am 22. Februar 1989 geführt hat, in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass sie «eine Neubele- bung der Simplonlinie im Zusammenhang mit Hochgeschwin- digkeitszügen in Frankreich diskutiert und den Wunsch ge- äussert hat, die Schweiz möge für eine beschleunigte Behand- lung dieses Geschäftes auf politischer Ebene die Initiative er- greifen». Dieser Wunsch erhält zu einem Zeitpunkt, da die Idee
eines europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes einen durchschlagenden Erfolg hat und es immer mehr Projekte und Projektentwürfe zur Verbesserung der Eisenbahn-Verbindun- gen zwischen der Schweiz und den französischen TGV gibt, seine volle Bedeutung.
Im Augenblick stehen drei Projekte im Vordergrund, die eine bedeutende Verkürzung der Fahrzeit zwischen Genf und Paris zum Ziel haben.
Das erste Projekt ist das Ergebnis von Untersuchungen des In- genieurbüros Bonnard & Gardel in Lausanne. Das Büro schlägt den Bau einer neuen Linie zwischen Genf und Bourg- en-Bresse (Frankreich) vor, auf der die Züge mit 160 km/h ver- kehren könnten. Die Distanz zwischen Genf und Paris würde in etwa 2 Stunden und 30 Minuten zurückgelegt.
Die Zeitschrift «La Vie du rail» vom 30. März 1989 stellt fest, dass dieses Projekt im Augenblick «nur von Schweizer Seite studiert worden ist und dass diesbezüglich mit Frankreich noch kein Gedankenaustausch, auch nicht über die Finanzie- rung, stattgefunden hat». Ferner werde «seitens der SNCF be- tont, dass in bezug auf die Uebernahme der Investitionskosten noch nichts gesagt werden kann, solange die Frage der Ren- tabilität noch nicht geklärt ist». Soll man aus diesen Bemerkun- gen schliessen, dass dieses Projekt nicht voll überzeugt? Man muss es fast annehmen, da die Ueberlegungen der SNCF - immer noch gemäss «La Vie du rail» - in verschiedene, von den zwei andern Projekten vorgezeichnete Richtungen ge- hen:
Eines geht von einer neuen Linie aus, «die von Bourg-en- Bresse nach Genf führen würde, wobei aber die Linienführung anders verliefe, damit die TGV mit einer Geschwindigkeit von 270 km/h fahren könnten». Die Fahrt Paris-Genf wäre auf 2 Stunden verkürzt, die von Paris nach Mailand oder die von London nach Genf auf rund 5 Stunden.
Das andere «stützt sich auf ein Konzept der europäischen Verbindungen. Eine neue Linie würde zwischen Lyon-Satolas und Chambéry gebaut, von wo eine Abzweigung nach Genf ginge». In diesem Fall würde die Fahrt Paris-Genf rund 2 Stun- den 30 Minuten/2 Stunden 45 Minuten dauern.
Die Simplonlinie kann wahrscheinlich nur wiederbelebt wer- den, wenn das erste oder das zweite Projekt verwirklicht wird. Für die Integration unserer Eisenbahnen in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz genügt die Schaffung einer neuen Alpentransversale allein noch nicht. Nur schon der Vergleich der nationalen Projekte untereinander zeigt, dass noch einige «Bindeglieder fehlen», die erst noch eingefügt werden müs- sen, wenn Verbindungen von hoher Qualität zwischen den wichtigsten Städteballungen Westeuropas hergestellt und die Randregionen zugänglicher gemacht werden sollen. Aus die- ser Sicht erhält eine direktere Verbindung zwischen der Schweiz und dem TGV-Südost in Frankreich eine ganz beson- dere Bedeutung.
Aehnlich stellt sich das Problem für die Verbindung mit dem künftigen TGV-Ost (Paris-Strassburg) ab Basel, der gegen 1995/96 einsatzbereit sein könnte.
Bis heute ist die Frage der Eisenbahn-Verbindungen mit den französischen TGV nur Gegenstand eines Informationsaus- tausches zwischen den SBB und der SNCF gewesen. Das eu- ropäische Hochgeschwindigkeitsnetz wird geknüpft, ohne dass wir wirklich Einfluss auf diese Entwicklung ausüben könnten.
Wenn die Schweiz sich nicht rechtzeitig Gehör verschafft und an die richtige Türe klopft, läuft sie Gefahr, im Norden auf einer Achse Paris-Strassburg-München, im Süden auf einer Achse Modane-Turin und im Osten via Brenner umfahren zu werden. Es gilt jetzt, über das Stadium des einfachen Informationsaus- tausches hinauszukommen und Verhandlungen auf Regie- rungsebene aufzunehmen. Ein Ausdruck dieser Sorge ist der Brief, den Bundesrat Ogi soeben an den französischen Trans- portminister Delebarre gerichtet hat, um ihm das Interesse der Schweiz an der Verwirklichung einer TGV-Linie zwischen Bourg-en-bresse und Genf kundzutun. Der Brief stellt den will- kommenen Auftakt für ein Gespräch dar, das ein vertieftes Stu- dium des Problems unter allen seinen Aspekten erlauben sollte. Die Zeit drängt, dies um so mehr, als nach einer jüng- sten Erklärung Delebarres auf Ende 1989 von seinem Ministe-
67-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Braunschweig Beamtenreisen nach Südafrika Interpellation Braunschweig Voyages de fonctionnaires fédéraux en Afrique du Sud
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1989
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Anno
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IV
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.318
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Datum
06.10.1989 - 08:00
Date
Data
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