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6 octobre 1989
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Interpellation Zwygart
Versammlungen und in Fachzeitschriften die Imkerschaft über Wesen und Bekämpfung der Varroatose. Eine Informations- lücke besteht nicht.
Die Sektion Bienen setzt sich für eine integrierte biologische Bekämpfung der Varroatose ein. Die Forschungsarbeiten in diesem Bereich sollen in den kommenden zwei Jahren zu ei- ner Optimierung der Bekämpfung führen. Zwei Wissenschaf- ter werden ausschliesslich mit dieser Aufgabe beschäftigt.
Die Mittel für eine intensive Forschung im Bereich der Var- roatose-Bekämpfung sind im Budget 1989 enthalten. Zudem haben die schweizerischen Bienenzüchtervereine der For- schungsanstalt für Milchwirtschaft einen Forschungsbeitrag in Aussicht gestellt.
Gesetzliche Grundlagen für die Ausrichtung von Entschädi- gungen fehlen. Die Schäden, welche die Varroatose für Imker und Landwirtschaft anrichtet, dürfen nicht überbewertet wer- den. Ein Betrag von 24 Millionen Franken, wie er in der Presse genannt wurde, muss als überhöht bezeichnet werden. Imker, die im Rahmen des integrierten Bekämpfungsprogramms jährlich 30 bis 50 Prozent ihrer Völker durch eigene Aufzucht erneuern, erleiden kaum Völkerverluste. In der Landwirtschaft sind dank der sehr hohen Bienendichte in der Schweiz kaum Ertragseinbussen durch mangelnde Bestäubung zu befürch- ten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Varroatose in nächster Zeit getilgt werden kann. Die Imker müssen sich damit abfin- den, dass die Bienen von einem Parasiten befallen werden. Die konsequente Durchführung biologischer Bekämpfungs- massnahmen, nötigenfalls ergänzt durch gezielten Einsatz chemischer Mittel, erlaubt aber eine Reduktion der Schäden auf ein wirtschaftlich tragbares Minimum.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.768
Interpellation Zwygart Stickstoffbelastung von Luft, Boden und Wasser Pollutions dues à l'azote
Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1988
Deshalb bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zu den fol- genden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat das Ausmass der von der Land- wirtschaft ausgehenden Luftbelastung durch Stickstoffverbin- dungen?
Genügen die vorhandenen Kenntnisse, um Massnahmen und Empfehlungen zur Begrenzung der Emissionen in der Landwirtschaft einzuleiten, oder bedürfte es noch weiterer Ab- klärungen?
Ist der Bundesrat bereit, die Beantwortung von offenen Fra- gen mit entsprechenden Untersuchungen an die Hand zu nehmen, und wer wird dafür vorgesehen?
Wie beurteilt der Bundesrat die praktischen Möglichkeiten im Blick auf den 6. Landwirtschaftsbericht, in welchem der Umweltschutz als eines der agrarpolitischen Oberziele formu- liert ist, die praktischen Möglichkeiten zur Verminderung der umweltbelastenden Verflüchtigung von Stickstoffgasen im Be- reich der Nutztierhaltung und der Düngung?
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantwor- ten:
Wie beurteilt der Bundesrat die ökologischen Auswirkungen der Verflüchtigung von Stickstoffverbindungen?
Wie werden die sich daraus ergebenden volkswirtschaftli- chen Folgen beurteilt?
In welcher Art gedenkt er dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen?
Ist der Bundesrat bereit, bei auftretenden Kostenfolgen, die durch übermässige Stickstoffeinträge verursacht werden (z.B. für die Sanierung von Trinkwasseranlagen), Verursacherbei- träge von den bekannten Hauptschädigern ins Auge zu fas- sen?
Texte de l'interpellation du 6 octobre 1988
C'est la raison pour laquelle j'invite le Conseil fédéral à répon- dre aux questions suivantes:
Quelle est à son avis l'étendue de la pollution atmosphérique due aux composés azotés utilisés en agriculture?
Les connaissances acquises permettent-elles de prendre des mesures et d'émettre des recommandations afin de limiter les émissions imputables à l'agriculture, ou faudrait-il recueillir des informations supplémentaires?
Le Conseil fédéral est-il disposé à faire réaliser les études nécessaires pour répondre aux questions en suspens et qui s'en chargera?
De quelles possibilités dispose-t-on pratiquement, à son avis, au vu du 6e Rapport sur l'agriculture qui place la protec- tion de l'environnement dans ses priorités en matière de politi- que agricole, lorsqu'il s'agit de réduire la volatilisation de gaz azotés polluants provenant de l'engraissage des terres et de l'élevage du bétail?
On constate de plus en plus clairement les conséquences écologiques et économiques de la forte quantité d'azote uti- lisé en agriculture, de la volatilisation de gaz azotés difficile- ment dégradables dans l'atmosphère, ainsi que de l'appari- tion croissante et incontrôlée de composés azotés provenant de l'air, dans la végétation, les sols et les écosystèmes. Or le N2O nuit à la couche d'ozone et contribue à l'effet de serre, tan- dis que le NOx, le NH3 et leurs dérivés accélèrent l'acidification des sols. L'eau potable contient trop de nitrates; les forêts, quant à elles, souffrent du déversement excessif d'azote, et le déséquilibre qui en résulte réduit la production de nutriments
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Interpellation Zwygart
et les expose à l'invasion des parasites. La diversité des éco- systèmes naturels en est appauvrie d'autant.
Alors que dans le cas des engrais utilisés en agriculture, on peut procéder à des améliorations déterminées, surtout en ce qui concerne les engrais chimiques, et arriver à un résultat dans des délais raisonnables, le rapport sur la stratégie de lutte contre la pollution de l'air a conclu qu'une réduction suffi- sante des émissions de NOx n'était pas possible à moyen terme. De plus, si l'on se réfère à la Commission des nitrates de 1985 ainsi qu'aux bilans de la pollution due à l'azote qui ont été établis récemment tant en Suisse qu'à l'étranger, on sait que l'air introduit davantage d'azote dans l'environnement que ce qui peut être évacué sous forme de nitrate.
J'invite donc le Conseil fédéral à répondre aux questions sui- vantes:
Quels sont à ses yeux les conséquences écologiques de la volatilisation de gaz azotés dans l'atmosphère, ainsi que de l'introduction non contrôlée de composés azotés?
Que pense-t-il des incidences de ce phénomène sur l'éco- nomie nationale?
De quelle manière compte-t-il appliquer le principe de cau- salité?
Le Conseil fédéral est-il disposé à envisager que les princi- paux responsables d'une pollution participent aux frais en- traînés par le recours immodéré à l'azote, par exemple au mo- ment d'assainir une installation d'eau potable?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Diener, Dünki, Grendel- meier, Leuenberger-Solothurn, Maeder, Müller-Aargau, Nab- holz, Oester, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr, Wyss William (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989
Die Umweltpolitik misst den Stickoxidemissionen eine grosse Bedeutung zu, da sie u. a. an der Bildung saurer Sekundär- schadstoffe (Salpetersäure), hoher Ozon-Immissionen und der Nährstoffbelastung von Vegetation, Böden und Gewäs- sern beteiligt sind.
Die durch die moderne Industriegesellschaft verursachte übermässige Belastung durch Stickstoffverbindungen stellt in mehrfacher Hinsicht ein Umweltproblem dar:
Hohe Belastungen durch Stickstoffdioxid zeitigen Auswir- kungen auf den Pflanzenstoffwechsel und die Atmungsor- gane des Menschen.
Stickoxide und Kohlenwasserstoffe führen bei Sonnenlicht zur Bildung von Ozon, welches Schädigungen an Pflanzen und menschlichen Atmungsorganen bewirkt.
Saure Aerosole und Säuren in den Niederschlägen (Nitrate, Salpetersäure) tragen zur Versauerung der Gewässer und Bö- den bei.
Schliesslich verursachen hohe Stickstoffeinträge in terrestri- sche Oekosysteme Veränderungen in der Zusammensetzung und Vielfalt der Vegetation. Pflanzen können überdies ein er- höhtes Stickstoffangebot nicht vollständig verarbeiten, was zu Auswaschprozessen und Belastungen der Gewässer mit Ni- traten führt.
Der steigende Stickstoffeinsatz in der Landwirtschaft verur- sacht in zunehmendem Masse Emissionen von Lachgas (N2O) und Ammoniak. Lachgas trägt - neben anderen Spuren- gasen - zum Abbau der schützenden Ozonschicht in der Stra- tosphäre bei und gehört zu den klimawirksamen Spurenga- sen, welche den Treibhauseffekt verursachen.
Der Bundesrat hat die Bedeutung der Stickstoffverbindungen bezüglich ihrer ökologischen Auswirkungen seit längerem er- kannt und in mehreren Bereichen Massnahmen zur Reduktion der übermässigen anthropogenen Emissionen eingeleitet. Stellungnahme zu den Fragen unter Punkt 1:
1950 um rund 30 Prozent zugenommen, von rund 35 000 Tonnen Stickstoff (N) im Jahre 1950 auf rund 46 000 Tonnen N im Jahre 1985. Ausserdem nahmen infolge steigender Stickstoffdüngung in Form von Hofdüngern und minerali- schen Düngern die Emissionen von N2O zu; 1985 betrugen die landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen N2O- Emissionen rund 30 000 Tonnen Stickstoff. Nach Schätzung der Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygi- ene (FAC), Liebefeld-Bern, stammen in der Schweiz rund 90 Prozent des emittierten Ammoniaks und 75 Prozent des Lachgases aus der Landwirtschaft, insbesondere aus der Nutztierhaltung und dem damit verbundenen Hofdüngeran- fall. An der Emission der Stickoxide ist die Landwirtschaft hingegen lediglich zu 2 bis 3 Prozent beteiligt. Aufgrund der Nutztierzahlen, des Stickstoffhandelsdüngerverbrauchs und der Futtermittelimporte muss davon ausgegangen werden, dass die Ammoniak- und Lachgasemissionen von 1950 bis 1987 zwischen 20 bis 30 Prozent zugenommen haben.
An einer Tagung «Stickstoff in Landwirtschaft, Luft und Umwelt» vom vergangenen Oktober hat die FAC die land- wirtschaftlichen Fachstellen in Beratung, Forschung und Verwaltung über die Problematik der gasförmigen Stickstoff- verluste informiert und erste provisorische Massnahmen und Empfehlungen zur Begrenzung der Emissionen aus der Landwirtschaft bekanntgegeben. Weitere Forschungsan- strengungen sind jedoch notwendig, um gezieltere Empfeh- lungen an Beratung und Praxis abgeben zu können.
Der Bundesrat ist bereit, die Beantwortung offener Fra- gen durch entsprechende Untersuchungen zu veranlassen und im Rahmen des Möglichen die dazu notwendigen perso- nellen und materiellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die FAC steht für derartige interdisziplinäre Untersuchungen als federführende Forschungsinstitution im Vordergrund.
Der Bundesrat hat bereits Massnahmen ergriffen, die dazu beitragen, die Verflüchtigung von Stickstoffgasen im Bereich der Nutztierhaltung und Düngung zu verringern: Frachtbeschränkung für Klärschlamm (Art. 11 Klärschlamm- verordnung); Vorschriften der Stoffverordnung, nach welchen gemäss Anhang 4.5 beim Ausbringen der Dünger u. a. die Bedürfnisse der Pflanzen sowie die Boden- und Witterungs- verhältnisse zu berücksichtigen sind. Auch wird im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes eine Beschrän- kung des Nutztierbestandes auf 3 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare vorgeschlagen. Weitere Massnahmen im Rah- men der Luftreinhalte- und Agrarpolitik werden zurzeit geprüft. Stellungnahme zu den Fragen unter Punkt 2:
Es ist nicht möglich, die genannten abträglichen Folgen für die Umwelt quantitativ detailliert den Verursachern einzeln zuzuordnen. In erster Linie geht es darum, alle zweckdien- lichen Massnahmen in allen genannten Bereichen auf die Verminderung der umweltbelastenden Stickstoffemissionen auszurichten. Somit ist - gestützt auf das Umweltschutz- gesetz bzw. die entsprechenden Verordnungen über Luftrein- haltung und umweltgefährdende Stoffe - in jedem Emissions- sektor das Machbare zu tun. Selbstverständlich wird sich der Bundesrat, wo immer dies möglich ist, mit den verfüg- baren finanziellen Mitteln für umfassendere Abklärungen ein- setzen.
Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten: 21. Stickstoffverbindungen, die in die Atmosphäre abgege- ben werden, können im Boden, an Pflanzen und in Gewäs- sern oder generell in den Oekosystemen schädliche Wirkun- gen erzeugen, weil sie letztlich aus der Atmosphäre wieder in der Biosphäre abgelagert werden. Je nach Menge und Form der Stickstoffverbindungen werden Böden und Vegeta- tion mit Stickstoff überdüngt. Böden können dabei beschleu- nigt versauern. Dadurch verändert sich die Zusammenset- zung der naturnahen Pflanzengesellschaften in Richtung ei- ner Verarmung.
Im Wald werden Schäden in der Wurzelzone (Wurzelpilze), erhöhter Schädlingsbefall, ein Ungleichgewicht im Nährstoff- haushalt der Bäume, Schädigung der Blattorgane durch die Säurebildung im Nebel und im Niederschlag und schliess- lich eine Verminderung der Frostresistenz mit dem Stickstoff- eintrag in Verbindung gebracht. Die strengen Vorschriften
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Interpellation Pitteloud
der Stoffverordnung zum Schutze des Waldes, denen der Waldbesitzer unterstellt ist, werden auf diesem Wege unterlau- fen.
Als weitere Folge kann sich der Nitratgehalt im Grundwasser erhöhen. Hier spielen der Einfluss des atmosphärischen Ein- trags, die landwirtschaftliche Düngung und Bodennutzung eine Rolle. Der Stickstoffeintrag (exkl. biologische N2-Bin- dung) aus der Luft in den Boden (inkl. unproduktives Areal und Gewässer) wird von der FAC aufgrund der NOr- und NH3-Emissionen im gesamtschweizerischen Durchschnitt auf etwa 25 Kilo pro Hektare und Jahr geschätzt, währenddem die Auswaschung aus dem Boden ins Grundwasser (inkl. Söm- merungsweiden und unproduktives Areal) auf nur 7 Kilo veran- schlagt wird. Studien aus Deutschland zeigen, dass Quell- wasser in einem Naturschutzgebiet ohne direkten Düngerein- trag einen steigenden Nitratgehalt aufweist.
Die volkswirtschaftlichen Kosten in den erkannten Scha- densbereichen lassen sich gesamthaft nicht beziffern. Immer- hin ist beispielsweise die Entfernung des Nitrats aus dem Trinkwasser oder der Ersatz durch nitratarmes Wasser sehr kostspielig. Die Versauerung des Bodens kann zur Freiset- zung von im Boden fixierten Schadstoffen führen und so die Qualität der Ernteprodukte beeinträchtigen. Sehr schwer ab- zuschätzen sind die Folgen des erhöhten Stickstoffeintrags in die Wälder. Die Auswirkungen im Schweizer Wald und seinen Böden sind kaum erfasst. Da es sich hier um Prozesse han- delt, die nicht nachträglich, z. B. durch Massnahmen im Wald, korrigiert werden können, erachtet es der Bundesrat als not- wendig, die Anstrengungen zur Verminderung der anthropo- genen Emissionen der Stickstoffverbindungen einerseits und zur Ueberwachung der Entwicklung und zum Erkennen mögli- cher Folgen anderseits zu verstärken.
In erster Linie ist dem Verursacherprinzip über die erwähn- ten Massnahmen, für deren Kosten der Verursacher aufzu- kommen hat, Rechnung zu tragen. Im weiteren ist der Einsatz von Benzinzollgeldern zur Sanierung geschädigter Wälder aufgrund des Sachverhaltes weiterhin möglich.
Mit Massnahmen gegen die übermässigen Stickstoffein- träge in die Umwelt muss verhindert werden, dass beispiels- weise das Trinkwasser zu stark mit Nitraten belastet wird. Falls das nicht gelingen sollte und das Trinkwasser aufbereitet oder nach Ersatz gesucht werden müsste, wäre eine möglichst ver- ursachergerechte Finanzierung dieser Massnahme ins Auge zu fassen. Der Bundesrat ist bereit, in konkreten Fällen die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
89.525
Interpellation Pitteloud
Eidgenössisches Sozialversicherungs- diplom. Anerkennung durch das Biga Reconnaissance par l'OFIAMT d'un diplôme fédéral en assurances sociales
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1989
Ausbildung, Information, Koordination: dies sind die Aufga- ben, die sich der 1975 gegründete Schweizerische Verband der Sozialversicherungsangestellten (SVS) gestellt hat. Ziel dieses Verbandes ist es, neben der Weiterbildung Interessen- ten auf die Fachprüfung oder die Diplomprüfung vorzuberei- ten. Für die Fachprüfung wird ein Gesamtüberblick über die Sozialversicherungen verlangt. Bei der Diplomprüfung, deren Anforderungen denjenigen einer höheren Fachprüfung ent-
sprechen, liegt der Akzent auf der Koordination und der Be- herrschung eines einzelnen Versicherungszweiges.
Bis Ende 1988 haben 118 Personen den SVS-Fachausweis und 42 Personen das Diplom erworben. Die Anforderungen sind von Beginn an sehr hoch angesetzt, da man sich zum Ziel gesetzt hat, Fachleute auszubilden, die fähig sind, verantwor- tungsvolle Aufgaben zu übernehmen: Dienstchef oder Kader- funktion in einer Sozialversicherung, Direktor oder Vizedirek- tor eines Krankenhauses, eines sozialen oder sozial-medizini- schen Dienstes, Personalchef eines Privatunternehmens, Ver- bandssekretär, Handlungsbevollmächtigter in einer Versiche- rungsgesellschaft usw. Das BIGA, das regelmässig Vertreter an die Prüfungen des SVS entsandte, hat übrigens bestätigt, dass die Anforderungen denjenigen der Berufsprüfung bezie- hungsweise der höheren Fachprüfung entsprechen.
Angesichts des Umfangs, der Komplexität sowie der Bedeu- tung der Sozialversicherungen im wirtschaftlichen und sozia- len Leben unseres Landes und angesichts der rasch steigen- den Anforderungen an Fachwissen und Kompetenz für das Beherrschen des Sachgebiets erstaunt der Gegensatz zwi- schen den enormen Geldmengen, die von der Sozialversiche rung gebunden werden, und der fehlenden offiziellen Ausbil- dung der Erlangung einer Gesamtübersicht. Dem SVS -· einer Organisation, die sich ausschliesslich mit den Beiträgen ihrer Mitglieder und den Einschreibegebühren für ihre Kurse finan- ziert - kommt also das Verdienst zu, dank der Begeisterung und dem Einsatz freiwilliger Mitarbeiter eine unbegreifliche und schwerwiegende Lücke im Ausbildungsangebot ge- schlossen zu haben.
Dies kann heute jedoch nicht mehr genügen. Die Ausbil- dungstätigkeit des SVS muss auf einer breiteren Basis weiter- geführt werden: Es geht um die fachliche Qualifikation von Personen, die direkt oder indirekt im Sozialversicherungswe- sen tätig sind. In Zukunft muss das Netz der Weiterbildungs- kurse ausgebaut, die Zahl der fachkundigen Personen durch die Bereitstellung der nötigen Mittel erhöht, die zur Koordina- tion der verschiedenen Sozialversicherungszweige notwendi- gen Kenntnisse vertieft und Brücken zwischen verwandten Be- reichen geschlagen werden.
Die Anerkennung eines eidgenössischen Sozialversiche rungsdiploms ist Voraussetzung für den Ausbau der berufli- chen Weiterbildung, die allein eine effiziente, kohärente und auf den Menschen ausgerichtete Erfüllung der Aufgaben im Dienste der Versicherten unsers Landes, der gesamten Bevöl- kerung und insbesondere jedes einzelnen Versicherten zu ge- währleisten vermag.
Der SVS hat im Januar 1989 diesbezüglich ein Gesuch an das Eidgenössische Volkwirtschaftsdepartement zuhanden des BIGA gerichtet.
Ist der der Bundesrat bereit:
ein eidgenössisches Sozialversicherungsdiplom zu schaf- fen?
das entsprechende Prüfungsreglement zu genehmigen und in Zukunft die Mittel, die für die Ausbildung und die Durchfüh- rung der Prüfungen benötigt werden, zur Verfügung zu stel- len?
die vom SVS ausgestellten Diplome, die den Anforderungen einer höheren Fachprüfung entsprechen, rückwirkend anzu- erkennen?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1989
Former, informer, coordonner, telles sont les tâches que s'est donnée la Fédération suisse des employés d'assurances so- ciales (FEAS) fondée en 1975. Son objectif en plus du perfec- tionnement est de former des personnes en vue de passer des examens de brevet requérant une vue d'ensemble des assu- rances sociales, et de diplôme, mettant l'accent sur la coordi- nation et la maîtrise d'une branche spécifique sur la base d'exi- gences conformes à celles d'un examen professionnel su- périeur.
A fin 1988, 118 personnes ont obtenu le brevet FEAS, 42 le di- plôme, sur la base d'exigences placées à un haut niveau dès le départ, le but consistant à former des experts capables de prendre de hautes responsabilités: chef de service ou cadre au sein d'assurances sociales, directeur ou adjoint d'établis-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Anno
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IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.768
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1989 - 08:00
Date
Data
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Pagina
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20 017 849
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