1763
Interpellation Bircher
sich der Bundesrat für die Beibehaltung des Zollausschlusses aus. Die beiden Kammern schlossen sich diesr Auffassung an. Zu den einzelnen Fragen:
Tagesausflüge ins Samnaun werden nicht nur wegen der Möglichkeit, bestimmte fiskalisch hoch belastete Waren (z. B. Benzin) billiger zu kaufen als in der übrigen Schweiz, sondern auch aus touristischen Gründen unternommen. Die zusätz- liche Luftverschmutzung, welche die ins Zollausschlussgebiet fahrenden Motorfahrzeuge verursachen, ist an sich bedauer- lich. Leider steht indessen keineswegs fest, dass die Aufhe- bung der Zollfreiheit des Benzins die Umwelt im östlichsten Teil Graubündens insgesamt entlasten würde. Vielleicht er- gösse sich dann der Strom der Autotouristen noch mehr als bisher ins nahe italienische Zollausschlussgebiet Livigno. Die Zufahrten nach dem Livigno führen aber zum grossen Teil über das schweizerische Strassennetz, so dass die Umwelt- belastung nur verschoben würde.
Die Verfassungsgrundlagen für ein neues Mineralölsteuer- gesetz soll mit der vom Bundesrat in die Vernehmlassung ge- gebenen neuen Finanzordnung geschaffen bzw. ergänzt wer- den. Das neue Gesetz soll materiell grundsätzlich die bishe- rige Regelung weiterführen. Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetzesentwurf und daher auch mit dem Geltungsbereich noch nicht im einzelnen befasst.
Gemäss Abklärungen bei der EG-Kommission in Brüssel sind dort keine Rechtserlasse in Vorbereitung, mit denen die Tax-free-shops (Zollfreiläden) in den internationalen Flughä- fen der 12 EG-Mitgliedsstaaten abgeschafft werden sollten. Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes und der damit ver- bundenen Harmonisierung der Verbrauchs- und Mehrwert- steuern dürfte der Verkauf unbelasteter Waren im innerge- meinschaftlichen Flugverkehr aufhören. Im Verkehr mit Dritt- ländern (z. B. Paris-Zürich) dürfte hingegen kaum eine Aende- rung eintreten.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
89.490
Interpellation Hafner Rudolf Besetzung von Chefbeamtenstellen Cadres de la Confédération. Critères d'engagement
Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1989 Welche Stellen in Verwaltung und Annexbetrieben (SBB, PTT usw.) werden direkt oder indirekt unter dem Aspekt einer Par- teizugehörigkeit besetzt? (Gewünscht wird eine vollständige Liste mit folgenden Kriterien: Stelle, Lohnklasse/Bruttolohn, Parteizugehörigkeit).
Texte de l'interpellation du 13 juin 1989
Quels postes, dans l'administration et les entreprises annexes (CFF, PTT, etc.), sont pourvus directement ou indirectement en fonction de l'appartenance à un parti? (Une réponse est désirée sous forme d'une liste complète mentionnant les pos- tes, classes de salaire/salaires bruts, appartenances partisa- nes).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Fierz, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das parteipolitische Kalkül bei der Besetzung von Chefbeam- tenstellen (letzter Fall: PTT-Generaldirektor) erregt Aufsehen mit negativen Umständen. Daher ist eine vermehrte Transpa-
renz und Uebersicht der in Frage stehenden Stellen notwen- dig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989
Die Wahlorgane sind bei ihrem Handeln an die grundrechtli- chen Anforderungen, insbesondere an das Gebot der Rechts- und Chancengleichheit sowie an das Willkürverbot (Art. 4 der Bundesverfassung), gebunden. Das Beamtengesetz (vor al- lem die Art. 2 und 4) sowie die Beamtenordnungen und die Angestelltenordnung konkretisieren diesen grundrechtlichen Rahmen. Eine weitere Konkretisierung erfolgt durch die Aus- schreibung der Stellen sowie durch deren Besetzung.
Bei der Stellenbesetzung haben die zuständigen Organe ihre Auswahl in erster Linie aufgrund der Sachkenntnis und der persönlichen Eignung der Kandidaten zu treffen. Darüber hin- aus ist aber auch zu beachten, dass alle gesellschaftlichen Kreise, die sich für diesen Staat verantwortlich fühlen, in des- sen Verwaltung, insbesondere in den obersten Chefbeamten- rängen, vertreten sind. Die Wahlorgane können daher vor al- lem bei einer Mehrzahl geeigneter Bewerber um eine Spitzen- funktion auch die Sprachzugehörigkeit, das Geschlecht sowie politische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
89.545
Interpellation Bircher Personalmangel und Dienstleistungsabbau bei den PTT und SBB PTT et CFF. Pénurie de personnel et réduction des prestations
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989
Die gegenwärtige Hochkonjunkturlage bringt den Bund, ins- besondere PTT und SBB, erneut in Personalnote. Die Abwer- bung mit lukrativeren Angeboten aus der Privatindustrie ist in vollem Gange. Die Folgen sind dramatische Dienstleistungs- kürzungen, so etwa bei den PTT Verkürzungen der Oeffnungs- zeiten und eingeschränkte Postzustellung, bei den SBB Beför- derungsschwierigkeiten mit Zugsverspätungen. Steigende Gütermengen, nicht bezogene Ruhetage erhöhen den Stress für das Personal. Die Kunden, damit das Schweizervolk, wer- den durch Störungen oder Einschränkungen im Dienstlei- stungsangebot ebenfalls verärgert.
Ist der Bundesrat angesichts dieser Notlage bereit, SBB und PTT zu ausserordentlichen Anstrengungen aufzufordern, um genügend qualifiziertes Personal gewinnen zu können? Warum wird nicht der Forderung der Personalverbände auf Ausdehnung des Sonderzuschlages auf weitere exponierte Städte und Agglomerationen stattgegeben? Welche weiteren Massnahmen im Lohnbereich und bei den Nacht- und Sonn- tagsdienstabgeltungen sind vorgesehen, um einen geregel- ten Betrieb bei den PTT und SBB aufrechterhalten zu können?
Texte de l'interpellation du 22 juin 1989
La haute conjoncture actuelle provoque à nouveau une pénu- rie de personnel dans l'administration fédérale, notamment dans les PTT et les CFF. Les offres alléchantes de l'industrie privée incitent un grand nombre d'agents à quitter leurs pos- tes. Cette situation entraîne une diminution massive des pres- tations, par exemple la réduction des heures d'ouverture des guichets des offices de poste et affecte la distribution du cour-
Interpellation Hubacher
1764
N
6 octobre 1989
rier, tandis qu'elle provoque des difficultés d'acheminement et des retards de trains aux CFF. L'augmentation du volume des marchandises à manipuler et la difficulté à obtenir des congés font que le personnel est surmené. Les clients, donc la popula- tion de notre pays, sont également irrités par les perturbations qui découlent de cette situation et par l'amoindrissement des prestations de service.
Le Conseil fédéral est-il prêt à exhorter les CFF et les PTT à entreprendre un effort exceptionnel pour s'assurer le con- cours d'un personnel qualifié suffisant? Pourquoi n'accepte- t-on pas d'augmenter le nombre de villes et d'agglomérations dans lesquelles les agents touchent une allocation spéciale? Quelles autres mesures salariales, notamment en ce qui con- cerne la rémunération du travail de nuit et du travail dominical, prévoit-on de prendre pour pouvoir assurer le bon fonctionne- ment des PTT et des CFF?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Dünki, Euler, Fankhauser, Fehr, Günter, Hubacher, Humbel, Jaeger, Jeanprêtre, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Matt- hey, Müller-Aargau, Pitteloud, Rechsteiner, Seiler Rolf, Stap- pung, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr (35)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989
Es trifft zu, die gegenwärtige Hochkonjunktur bringt den Bund, allen vorab die Regiebetriebe PTT und SBB, erneut in Perso- nalnöte. Am ausgeprägtesten trifft dies auf das Betriebsperso- nal zu. Es bereitet Mühe, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren und das vorhandene zu behalten. Ein Hauptgrund liegt zweifellos in der nicht mehr begehrten unregelmässigen Arbeitszeit.
Diese Personalnot - und davon ist am generell angespannten Arbeitsmarkt nicht nur der Bund betroffen - zwingt schliesslich PTT und SBB zu vereinzelten und zum Teil befristeten Dienst- leistungseinschränkungen. Bei den PTT treffen sie nur den Postbetrieb der grössten Städte und Agglomerationen. Dazu zählen
a. die Aufhebung der Dringlichschalter in Stadtfilialen; bei den Hauptpostämtern wurden lediglich die Offnungszeiten die- ser Schalter gekürzt;
b. reduzierte Schalteröffnungszeiten und die Nichtbesetzung einzelner Schalter (die in den Sommermonaten deutlich schwächeren Schalterfrequenzen lassen diese Einschrän- kung ohne wesentliche kundendienstliche Nachteile zu);
c. Schliessung von vier kleinen Filialen (von insgesamt 41) in der Stadt Zürich während der Sommerferien.
Die unter a. und b. hiervor erwähnten Massnahmen werden selektiv und punktuell nur dort angeordnet, wo sie unaus- weichlich und zumutbar sind.
Bei den SBB dürfte die Teilschliessung oder Aufhebung ver- einzelter Bahnstationen die Kundschaft am meisten treffen. Ferner verhindert der Mangel an Lokomotivführern den Ein- satz dringend nötiger Entlastungszüge auf gewissen Linien. Der Bundesrat beurteilt die gegenwärtigen Dienstleistungs- einschränkungen indessen nicht als unzumutbar.
PTT und SBB treffen - auch ohne Aufforderung des Bundes- rates - alle in ihre Zuständigkeit fallenden Massnahmen, die geeignet sein dürften, die Personalsituation zu verbessern und trotzdem möglichst die ganze Palette des Leistungsange- botes aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich stets um eine Gratwanderung zwischen dem personalpolitisch/betriebsöko- nomisch Wünschbaren und dem politisch Tragbaren. Die Zu- ständigkeiten von PTT und SBB sind - insbesondere im Lohn- sektor - begrenzt. Bis zu einem gewissen Grad sind es be- triebsorganisatorische Eingriffe, die mithelfen sollen, die Per- sonalprobleme zu lindern. Diese können dann aber zum er- wähnten Dienstleistungsabbau führen. PTT und SBB haben
den Auftrag, die Personalsituation im Hinblick auf eine eventu- elle Ausrichtung des Sonderzuschlags in weiteren Städten an- hand von konkreten Vorgaben zu beurteilen. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls die notwendi- gen Schritte im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenz an- ordnen.
Der Bundesrat hat sich gegenüber dem Parlament verpflich- tet, von der Möglichkeit zur Ausrichtung des Sonderzuschlags zurückhaltend Gebrauch zu machen bzw. ihn nur dort auszu- richten, wo mit Genf vergleichbare Verhältnisse herrschen. Eingehende Abklärungen haben im Frühsommer 1989 den Bundesrat bewogen, auf die Forderungen der Personalver- bände für Massnahmen auf 1. Juli 1989 nicht einzutreten.
Seit 1. Juli 1989 werden für Nachtdienst und unregelmässige Schichtung der Arbeitszeit höhere Vergütungen entrichtet. Zur Nachtarbeit zwischen 24.00 und 04.00 Uhr wird schon heute nebst der Vergütung auch ein Zeitzuschlag gewährt; eine Ar- beitsgruppe des Eidgenössischen Finanzdepartementes er- arbeitet gegenwärtig Vorschläge, wie der Anspruch auf Zeitzu- schlag ausgedehnt werden könnte. Positive Auswirkungen wird für PTT und SBB ohne Zweifel der unter dem Eindruck der gegenwärtigen Personalnot gefällte Entscheid des Bundes- rates haben, die ursprünglich für 1991 vorgesehene dritte Phase der Revision Aemterklassifikation auf 1990 vorzuverle- gen. Erleichterungen sind ferner dann zu erwarten, wenn die Möglichkeiten für vergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Wohneigentum an Versicherte der EVK breit zum Tragen kom- men.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
88.520
Interpellation Hubacher Rheinschiffahrt Navigation rhénane
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988
Die Schweizerische Reederei und Neptun AG (SRN) gab an ih- rer diesjährigen GV bekannt, dass sie ihre Flotte reduzieren, u.U. sogar ganz aufgeben will. Andere Reedereien sind mit diesem Beispiel bereits vorangegangen. Nachdem nun die grösste noch existierende schweizerische Reederei ihren Flot- tenbestand, der einst über 100 Einheiten ausmachte und heute noch 43 Schiffe umfasst, auf dem Rhein drastisch ab- bauen will, stellt sich die Frage der Bedeutung der Rheinschiff- fahrt für unser Land.
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
Welche Bedeutung hat die Rheinschiffahrt für den Handels- verkehr im allgemeinen und für die Landesversorgung im spe- ziellen?
Ist die Annahme richtig, dass dank der Mannheimer Akte der Rhein als absolut freier Handelsweg auch für die Schweiz abgesichert ist und dass dieser Zugang in den EG-Raum mit dem geplanten EG-Binnenmarkt ab 1992 noch an Bedeutung gewinnen wird?
Ist das besondere Interesse an der Rheinschiffahrt nicht auch an den grossen Finanzbeiträgen (ca. 200 Millionen Fran- ken), die von der Schweiz im Laufe der Zeit für die Schiffbarma- chung des Rheins unterhalb von Basel bewilligt worden sind, zu erkennen?
Ist die Annahme richtig, dass die Schweiz ihre Rechte als Rhein-Anliegerstaat und ihre Mitarbeit z. B. in der wichtigen Zentralen Rheinkommission nur wirksam wahrnehmen kann, solange schweizerische Reedereien mit eigenen Schiffen auf dem Rhein präsent sind?
Ist der Bund allenfalls bereit, zur Erhaltung der schweizeri-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bircher Personalmangel und Dienstleistungsabbau bei den PTT und SBB Interpellation Bircher PTT et CFF. Pénurie de personnel et réduction des prestations
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1989
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Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.545
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1763-1764
Page
Pagina
Ref. No
20 017 846
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