Parliamentary interpellation on Aubert’s private Romania trip

20017826Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)06.10.1989Other

Zusammenfassung

In a written reply to interpellation 89.550, the Federal Council reiterated that former Federal Councillor Aubert’s trip to Romania was a private visit and that any statements made in that context were private. It rejected any suggestion that the trip should be treated like an official mission. The Council further agreed that private opinions do not create obligations for the Federal Council or Parliament, though it knew of no concrete risk in the present case. The interpellant declared himself satisfied with the reply, while reserving the right to make a brief personal statement.

Regest

Private foreign travel of a former member of government; no institutional obligations arise from declarations made in a private capacity. The Federal Council may distinguish private visits from official delegations, and such private conduct does not bind the Federal Council or Parliament (consid. not specified).

Gesamter Gesetzestext

  1. Oktober 1989 N

1743

Interpellation Bürgi

die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüg- lich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das Selbstbestimmungsrecht zusteht.

  1. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Schweiz in verschiedenen Tropenländern schon seit Jah- ren Forstaktionen im Bereiche der forstlichen Ausbildung auf allen Stufen, der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der an- gewandten Forschung. Diese Aktionen sollen die entspre- chenden Länder in der Ausarbeitung und Umsetzung einer angepassten, auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit beste- henden Forstpolitik unterstützen. Die Schweiz arbeitet auch aktiv an der Ausarbeitung nationaler forstlicher Aktionspläne mit Partnern des von der FAO weltweit initiierten Aktionsplans für die Tropenwälder mit. Diese Initiative soll zu einer kohären- teren, mit den nationalen Entwicklungskonzepten besser inte- grierten Forstpolitik der betroffenen Länder führen. Weiter soll eine Verstärkung und eine bessere Koordination der interna- tionalen Unterstützung erreicht werden. Die Schweiz unter- stützt weiter auch die Arbeiten der Internationalen Tropen- holz-Organisation, welche die Zielsetzung hat, die Nutzung und Vermarktung des Tropenholzes international zu koordi- nieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Alle diese multila- teralen Aktivitäten beziehen sich auch auf Brasilien.

Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, keine spezifischen Projekte durch.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.

89.550

Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verweist auf jene Begründung vom 1. Februar 1989

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989

Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der In- terpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat. Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Ab- sicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Aus- kunft geben.

Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffas- sung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko bestanden hätte.

Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt, möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben.

Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Er- folge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt wer- den könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen, dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts pas- siert sei!

Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 (Interpellation vom 1. Februar 1989, 2. Auflage) Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschie- dene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenig- stens die wichtigste zu beantworten:

  • Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass primär Herr Aubert auf die offizielle Haltung des Bundesrates und Parla- mentes in Sachen Rumänien Rücksicht nehmen sollte und nicht umgekehrt Bundesrat und Parlament auf die offenbar ab- weichende Auffassung Auberts?

Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 (Interpellation du 1er février 1989, 2e édition) Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre ex- haustivement aux questions que je n'avais pas posées. En re- vanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus im- portantes d'entre elles:

  • Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que M. Aubert doit d'abord tenir compte de la position officielle du Conseil fédéral et du Parlement vis-à-vis de la Roumanie et non leur imposer sa propre manière de voir qui s'en écarte sensiblement?

88.463

Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Office fédéral des forêts et de la protection du paysage

Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988 Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bun- desrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschafts- schutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirt- schaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:

  1. Was denkt der Bundesrat zu unternehmen, damit durch die Unterstellung des Forstwesens unter das Bundesamt für Um- weltschutz der Stellenwert der Waldwirtschaft nicht sinkt? 2. Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der wirtschaft- lichen Waldnutzer zu berücksichtigen, die ja ebenfalls viel zum Schutz des Waldes beitragen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Interpellation Bonny Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1989

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

89.550

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite

1743-1743

Page

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Ref. No

20 017 826

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