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6 octobre 1989
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Interpellation Fäh
möglich. Es erscheint verständlich, dass die Universität Basel von einem Vermerk «Palästina» abgesehen hat: bekanntlich anerkennt die Schweiz Palästina als Staat nicht, und die Frage, ob das Gebilde «Palästina» die Elemente eines Staates auf- weist, bleibt in der Völkergemeinschaft weiterhin umstritten. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten «interve- nierte» anlässlich der Bereitstellung der Urkunde durch die Universität Basel nicht, sondern beantwortete lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit eine diesbezügliche Anfrage der Uni- versität.
Es ist das jeweilige nationale Recht, welches grundsätzlich die Staatsangehörigkeit bestimmt. Die Staaten kennen ver- schiedene Arten des Erwerbs oder des Verlusts des Bürger- rechts. In den meisten Fällen wird die Staatsangehörigkeit durch Abstammung (wobei der Geburtsort massgeblich sein kann) oder Einbürgerung erworben. Aus diesen allgemeinen Ueberlegungen ergibt sich, dass eine pauschale Zuteilung zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit vorwiegend nach Massgabe des Wohnsitzes, wie es die Interpellantin in ihrer Fragestellung tut, kaum den heute in den besetzten Gebieten herrschenden Verhältnissen entsprechen dürfte. Jedenfalls gilt es festzuhalten, dass die Schweiz die Annektierung der Golanhöhen und von Ost-Jerusalem durch Israel nicht aner- kennt und folglich ein Erwerb der israelischen Staatsangehö- rigkeit einzig aufgrund dieser Annektierung nach schweizeri- scher Auffassung nicht rechtmässig ist.
Da die Schweiz das Gebilde «Palästina» nicht als Staat aner- kennt, wird eine «palästinensische Staatsangehörigkeit» von ihr ebenfalls nicht anerkannt.
Gemäss ihrer Praxis anerkennt die Schweiz nur Staaten. Die Anerkennung einer Volkszugehörigkeit gibt es in der interna- tionalen Praxis kaum.
Der Bundesrat hat schon mehrmals betont, dass eine Lö- sung der Mittelostfrage notwendigerweise auf zwei zentrale Elemente Rücksicht nehmen muss, einerseits das Recht Is- raels auf Existenz und Sicherheit innerhalb international aner- kannter Grenzen, andererseits das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes.
Falls die Angabe einer «Volkszugehörigkeit» in einer öffentli- chen Urkunde verlangt wird, so wäre die Angabe «Palästinen- ser» ohne weiteres möglich. Dieser Fall dürfte indessen sehr selten vorkommen, stellen doch die meisten öffentlichen Ur- kunden auf den Heimatstaat ab.
Der Bundesrat brachte bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber der israelischen Regierung seine Missbilligung der Politik der Gewalt in den besetzten Gebieten zum Aus- druck. Er verurteilt die Administrativhaft und die Deportationen als grobe Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Genfer Konventionen - und insbesondere die Vierte - in vollem Umfang anwendbar sind. Die israelische Politik der selektiven Anwendung von de- ren Bestimmungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird daher von der Schweiz zusammen mit praktisch allen Si- gnatarstaaten abgelehnt.
Die Frage einer Uebernahme eines Flüchtlingskontingen- tes aus den palästinensischen Flüchtlingslagern stellt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, weil für deren Betreuung durch die UNRWA gesorgt wird. Ganz generell ist festzuhalten, dass eine Aufnahmeaktion nur in den Fällen erwogen wird, wo es keine besseren Alternativen gibt. Einer Lösung im regiona- len Rahmen, wie es sie im Falle der Palästinaflüchtlinge gibt, ist immer der Vorzug zu geben.
Die DEH unterstützt die UNRWA sowie eine Reihe von ande- ren Organisationen seit langem mit namhaften Beiträgen, die in den letzten Jahren noch erhöht worden sind. 1987 erreichte die humanitäre und Nahrungsmittelhilfe der Schweiz zugun- sten der Palästina-Flüchtlinge 8,96 Millionen, 1988 10,39 Mil- lionen Franken, und sie wird sich 1989 auf 11,04 Millionen Franken belaufen. Eine zusätzliche Unterstützung der durch die Intifada besonders stark betroffenen Palästinenser wird zur Zeit geprüft.
Kontakte zum palästinensischen Roten Halbmond sind Sa- che des SRK bzw. IKRK. Das SRK ist gegenwärtig mit dem pa- lästinensischen Roten Halbmond im Gespräch wegen eines Projektes, das von der DEH mitfinanziert werden kann.
Die Schweiz unterstützte im vergangenen Juni die Resolu- tion des Exekutivrates der Unesco, worin Israel eindringlich zur Wiedereröffnung sämtlicher Lehranstalten in den besetz- ten Gebieten aufgefordert wurde. Ab Ende Juli sind die Grund- und Sekundarschulen in der Westbank kontinuierlich geöffnet worden.
Das allgemeine Stipendienprogramm des Bundes steht theo- retisch auch palästinensischen Studenten offen, stösst aber an Grenzen der praktischen Durchführbarkeit (Sprachbar- riere, hohe Kosten). Aus diesem Grunde wurde ein Teil des 1989 auf 3,5 Millionen Franken erhöhten Barbeitrags, nämlich 300 000 Franken, für das Stipendienprogramm der UNRWA zweckbestimmt. Dies erlaubt einen wesentlich wirkungsvolle- ren Einsatz unserer Mittel, als wenn wir die Studenten in der Schweiz ausbilden lassen würden.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
89.526
Interpellation Fäh Schutz der Regenwälder Protection de la forêt tropicale
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1989
Riesige Brandrodungen bedrohen die Regenwälder. Beson- ders besorgniserregend ist die Lage im Amazonasgebiet. Wenn nichts zum Schutz der Regenwälder unternommen wird, nehmen wir eine ökologische Katastrophe in Kauf. Ich frage daher den Bundesrat;
Wie beurteilt der Bundesrat die Lage bezüglich Regenwäl- der im allgemeinen und in Brasilien im speziellen?
Welche schweizerischen Massnahmen zum Schutz des brasilianischen Regenwaldes bestehen grundsätzlich? Wel- che davon sind bereits eingeleitet oder geplant?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1989
La forêt tropicale est menacée par de gigantesques défriche- ments par le feu; la situation en Amazonie est donc particuliè- rement préoccupante. En effet, il faut s'attendre à une catastro- phe écologique si rien n'est fait pour protéger les forêts tropi- cales.
C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Quel est le jugement du Conseil fédéral au sujet des forêts tropicales en général, et du Brésil en particulier?
La Suisse a-t-elle mis au point des mesures pour protéger la forêt tropicale brésilienne? Lesquelles d'entre elles sont- elles prévues, ou en voie de réalisation?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989
Der Bundesrat verfolgt seit Jahren mit Besorgnis die ver- hängnisvollen Entwicklungen in den Tropenwäldern der ver- schiedenen Kontinente. Er teilt die Beurteilung der Experten, dass insbesondere die Erhaltung eines Teils der grossen zu- sammenhängenden Gebiete der feuchten Tropen für das öko- logische Gleichgewicht der Erde äusserst wichtig ist. Dies gilt vor allem für das gesamte Amazonasbecken und damit auch für Brasilien als wichtigsten Anrainerstaat. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die internationale Unterstützung der Länder mit bedrohten Waldgebieten zur Entwicklung einer angepas- sten Ressourcenpolitik verstärkt werden muss. Dabei ist auch
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Interpellation Bürgi
die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüg- lich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das Selbstbestimmungsrecht zusteht.
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, keine spezifischen Projekte durch.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
89.550
Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verweist auf jene Begründung vom 1. Februar 1989
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989
Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der In- terpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat. Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Ab- sicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Aus- kunft geben.
Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffas- sung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko bestanden hätte.
Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt, möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben.
Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Er- folge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt wer- den könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen, dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts pas- siert sei!
Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 (Interpellation vom 1. Februar 1989, 2. Auflage) Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschie- dene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenig- stens die wichtigste zu beantworten:
Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 (Interpellation du 1er février 1989, 2e édition) Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre ex- haustivement aux questions que je n'avais pas posées. En re- vanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus im- portantes d'entre elles:
88.463
Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Office fédéral des forêts et de la protection du paysage
Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988 Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bun- desrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschafts- schutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirt- schaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fäh Schutz der Regenwälder Interpellation Fäh Protection de la forêt tropicale
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.526
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1742-1743
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