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Postulat Schüle
Diese haben bei richtiger Anwendung eine gute Wirkung ohne schädliche Nebenwirkungen. Zudem sind sie in der Regel ko- stengünstiger als die pharmazeutischen Präparate.
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein Grundrecht gemäss Bundes- verfassung. Die Behörden wären besonders verpflichtet, die- sen Grundsatz in der Praxis anzuwenden. Wenn dies beachtet wird, so ist die heutige Zusammensetzung von Arzneimittel- kommission und Leistungskommission - die einseitig auf die Doktrin der Schulmedizin festgelegt sind - überfällig für eine Neustrukturierung. Dies hat bekanntlich die IKS (Interkanto- nale Kontrollstelle für Heilmittel) schon vor einiger Zeit erkannt und hat eine Erneuerung der Gutachterkollegien bereits ange- fangen.
Unter dem Begriff «Erfahrungsmedizin» sind in diesem Zu- sammenhang jene Medizinformen zu verstehen, die sich mit langjähriger praktischer Erfahrung durch diplomierte Aerzte ausweisen können. Dies trifft zu für folgende Vereinigungen:
Schweizerische Aerztegesellschaft für Erfahrungsmedizin
Schweizerischer Verein homöopathischer Aerzte
Vereinigung anthroposophisch orientierter Aerzte in der Schweiz.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. September 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
89.549
Postulat Nussbaumer Kostenteilung für Umweltschutzmassnahmen bei nationalen Verkehrsträgern Défense de l'environnement. Répartition des frais
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1989
Ich ersuche den Bundesrat zu prüfen, ob nicht dort, wo natio- nale Verkehrsträger zweimal die gleichen Landschaften durchschneiden, die Kosten für Verhütung oder Milderung der Durchschneidungsschäden sowie die Vorkehrungen zum Schutze der Landschaft dann auf beide Verkehrsträger gleich- mässig zu verteilen sind, wenn bei der Erstdurchschneidung den Belangen des Natur- und Umweltschutzes nicht oder nur ungenügend Rechnung getragen worden ist.
Texte du postulat du 22 juin 1989 J'invite le Conseil fédéral à examiner s'il ne conviendrait pas de répartir à parts égales les frais engendrés par la prévention et la réduction des dommages causés par la traversée des ter- res par des voies de communication ainsi que les mesures de- vant être prises pour protéger le paysage, dans les cas où deux voies de communication nationales coupent un même paysage et que les considérations de protection de la nature et de l'environnement n'ont pas été prises en compte, ou l'ont été insuffisamment, lors de la réalisation du premier projet.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blatter, Bonny, Bürgi, Büttiker, Daepp, David, Fehr, Hänggi, Jung, Kühne, Le- dergerber, Loretan, Luder, Pini, Ruckstuhl, Schnider, Seiler Rolf, Steinegger, Wanner, Weber-Schwyz, Widrig, Zölch . (23)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den Sechziger- und Siebzigerjahren wurden nationale Ver- kehrsträger oft ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt nach rein technischen und oekonomischen Gesichtspunkten ge-
baut. Die Zunahme des Verkehrs machte diese Bauwerke not- wendig, damit die stark befahrenen Ortschaften und Agglome- rationen vom Durchgangsverkehr befreit werden konnten. Viele Wälder, unberührte Geländekammern und Landschaf- ten konnten ohne grosse Schwierigkeiten entzweigeschnitten werden.
Erst im vergangenen Jahrzehnt ist das Umweltbewusstsein landesweit gestiegen. Heute sind die Anforderungen an die Erbauer sehr hoch. Eingehende Umweltverträglichkeitsprü- fungen, Forderungen nach Untertunnelungen, Wilddurchläs- sen oder Vernetzung der Lebensräume für die Fauna müssen vom Zweiterbauer berücksichtigt werden, ohne dass der Er- bauer der Erstdurchschneidung die höheren Anforderungen und Kosten der Umweltmassnahmen mittragen hilft.
Als gravierende Durchschneidungen der Landschaften sind abgezäunte Verkehrsträger einzustufen. Ueberall dort, wo Landschaften von besonderer Schönheit mehrfach durch- schnitten werden, werden dem Erbauer der zweiten Durch- schneidung auch die Unterlassungen des Erstverursachers angelastet. Ein Kostenausgleich drängt sich auch dann auf, wenn im Baubereich des Ersterbauers keine direkten neuen Naturschutzmassnahmen gebaut werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. September 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 septembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Das Postulat wird von Herrn Dreher bekämpft. Die Diskussion wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Verschoben - Renvoyé
89.552 Postulat Schüle Umweltbezogene Marktinformation Produits «propres». Information des consommateurs
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung von Umwelt- klassen für Stoffe und Produkte zu prüfen mit dem Ziel, durch diese Information eine Marktlenkung im Sinne eines effizien- ten Umweltschutzes zu erreichen.
Texte du postulat du 22 juin 1989 Le Conseil fédéral est invité à considérer l'introduction de clas- ses d'écotoxicité pour les substances et les produits, cette in- formation ayant pour objet d'influer sur le marché, de manière à encourager la protection de l'environnement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, Bremi, Büttiker, Couchepin, Eppenberger Susi, Fäh, Fischer- Seengen, Giger, Loretan, Martin, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Petitpierre, Spälti, Spoerry, Steineg- ger, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Produkten soll auf einfache und augenfällige Art deklariert werden, so dass der Konsument seine Kaufentscheide zugunsten umweltverträgli cherer Produkte fällen kann.
Denkbar ist ein Klassifizierungssystem ähnlich der Giftklas- sen, wobei auch eine Auszeichnung besonders umwelt- freundlicher Stoffe und Produkte möglich wäre.
61-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Nussbaumer Kostenteilung für Umweltschutzmassnahmen bei nationalen Verkehrsträgern Postulat Nussbaumer Défense de l'environnement. Répartition des frais
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.549
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1725-1725
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Ref. No
20 017 797
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