Postulate on old chemical substances declared fulfilled

20017787Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)06.10.1989Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

National Councillor Danuser's postulate 88.752 asked the Federal Council to explain how it would deal with old chemical substances under Article 15 of the Chemicals Ordinance, how use could be restricted, and whether some substances should be banned. The Federal Council replied that work under Article 15, OECD cooperation, existing bans and further planned restrictions showed the postulate was being implemented. In the 6 October 1989 session, the National Council declared the postulate fulfilled and wrote it off.

Omnilex-Regeste

Parliamentary postulates; writing off as fulfilled after a Federal Council report demonstrating that the requested examination and measures are being undertaken or have been implemented. A postulate may be removed from the list when the government has addressed its substance, even if the original reply deadline was not considered binding by the Federal Council.

Gesamter Gesetzestext

Postulat Danuser

1720

N

6 octobre 1989

gesetzt werden können, ohne dass z. B. die Auswirkungen auf die rechtlose Bevölkerung in den Lagergebieten berücksich- tigt würden, soll die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in Staatsverträge mit wirtschafts- und handelspolitischem Ein- schlag geprüft werden. Der Fall China sollte dabei Leitfunktion haben.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. September 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 septembre 1989

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er betrachtet sich allerdings durch die Antwortfrist, die das Postu- lat setzt, nicht als gebunden.

Ueberwiesen - Transmis

88.752 Postulat Danuser Alte chemische Stoffe Substances chimiques usagées

Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1988 Der Bundesrat wird eingeladen darzulegen,

  1. wie er die Problematik alter chemischer Stoffe nach Arti- kel 15 der Stoffverordnung umgehend prüfen will;

  2. wie und bis wann der Gebrauch von problematischen Alt- stoffen massiv eingeschränkt werden kann;

  3. ob es nicht angezeigt sei, einzelne dieser Stoffe zu verbie- ten.

Texte du postulat du 5 octobre 1988 Le Conseil fédéral est invité à établir:

  1. de quelle façon il entend traiter dans l'immédiat le problème · des substances chimiques usagées selon l'article 15 de l'or- donnance sur les substances;

  2. comment et jusqu'à quand il pense pouvoir limiter sensible- ment le recours à ces substances usagées;

  3. s'il ne serait pas judicieux d'interdire certaines de ces subs- tances.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Braunschweig, Brügger, Bundi, Diener, Diet- rich, Fankhauser, Fehr, Grendelmeier, Haller, Humbel, Lanz, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Neu- komm, Pitteloud, Reimann Fritz, Schmid, Seiler Rolf, Stap- pung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (28)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Von den etwa 12 000 chemischen Grundstoffen, die heute ge- braucht werden, gibt es allein etwa 150 organische Chemika- lien, die jährlich weltweit in Mengen von über 50 000 Tonnen produziert werden. Diese Menge reicht aus, um für eine Sub- stanz unter Umständen eine Allgegenwartskonzentration zu verursachen. Es ist denn auch kein Zufall, dass die Vollzugs- . behörden der Lebensmittel- und Umweltschutzgesetzgebung immer häufiger unerwünschte chemische Stoffe im Wasser, im Boden, in der Luft und in der Nahrung finden. Eine umfas- sende Beurteilung einer Auswahl der wichtigsten chemischen Altstoffe drängt sich daher förmlich auf.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988

  1. Der Vollzug von Artikel 15 der Stoffverordnung setzt stän- dige Vorabklärungen und Erhebungen seitens der Behörden voraus. Umweltrelevante Daten, wie die Abbaubarkeit, die Ak-

kumulationstendenz, die Oekotoxizität und der Verbrauch, bil- den die Grundlage zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Stoffen. Ohne dass diese Daten gesammelt, beschafft und ausgewertet werden, können Problemstoffe nicht erkannt und objektive Anhaltspunkte nicht vorgebracht werden, die für die Einschränkung eines bestimmten Stoffs sprechen.

Da zurzeit etwa 80 000 Stoffe kommerziell genutzt werden, ist diese Aufgabe äusserst arbeitsaufwendig und setzt nicht nur eine nationale, sondern auch eine internationale Zusammen- arbeit voraus. Die Industriestaaten haben deshalb 1987 einen Ratsbeschluss der Organisation für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (OECD) gutgeheissen und sich verpflichtet, ihre Anstrengungen bezüglich der systemati- schen Erfassung problematischer alter Stoffe zu intensivieren, bei der Informationsbeschaffung und -auswertung zusam- menzuarbeiten und die anfallende Arbeitslast zu teilen.

Als Folge dieses Beschlusses sind im Rahmen des «OECD Existing Chemicals Programme» zurzeit zahlreiche internatio- nale Aktivitäten im Gang. So werden zum Beispiel

  • eine Uebersicht über in hohen Tonnagen produzierte Stoffe erstellt («High Volume Chemicals»);

  • nationale Prioritätenlisten verglichen;

  • Stoffe, die von mehreren Ländern als problematisch be- zeichnet wurden, identifiziert;

  • Daten zu einzelnen Problemstoffen unter der Regie eines sich zur Verfügung stellenden Landes (Clearing House) ge- sammelt und ausgewertet.

Zudem sollen sich die Länder auch im Bereich der experimen- tellen Prüfung bestimmter Stoffe künftig in die Arbeit teilen.

Das Bundesamt für Umweltschutz arbeitet aktiv im OECD- Pro- gramm mit und hat sich auch die Unterstützung der chemi- schen Industrie gesichert. So hat die Schweizerische Gesell- schaft für Chemische Industrie (SGCI) eine Liste derjenigen Stoffe erarbeitet, deren Import und Produktion 1987 in der Schweiz 5000 Tonnen überstieg. Die Liste enthält 89 Stoffe. Als eines von bisher erst 7 Ländern konnte damit die Schweiz der OECD ihre «High Volume Chemicals> nennen. Die Liste soll nächstes Jahr mit denjenigen Stoffen ergänzt werden, deren Jahresproduktion 1000 Tonnen übersteigt. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Umweltschutz auch eine nationale Prioritätenliste für den Bereich umweltgefährdender Stoffe er- stellt und der OECD weitergeleitet. Diese Liste wird laufend dem aktuellen Stand angepasst. Während in der Vergangen- heit die prioritär zu bearbeitenden Stoffe mehrheitlich prag- matisch ausgewählt wurden, soll in Zukunft vermehrt auch sy- stematisch vorgegangen werden.

2./3. Wie kaum ein anderes Land hat die Schweiz bereits heute zahlreiche umweltgefährdende Stoffe verboten oder in ihrer Verwendung stark eingeschränkt (Anhänge 3 und 4 der Stoff- verordnung). Erinnert sei hier zum Beispiel an die Verbote von 2,4,5-T, Pentachlorphenol, Tetrachlorphenol, Cadmium und Quecksilber oder an das Verbot von Nonylphenol- und Octyl- phenolexthoxylaten in Waschmitteln und von chlorierten orga- nischen Lösungsmitteln in Reinigungsmitteln. Die Stoffverord- nung wurde nach ihrem Inkrafttreten (1. September 1986) zu- dem bereits mit strengeren Vorschriften zu Batterien und mit einem Verbot von Organozinnverbindungen in Antifoulings er- gänzt. Restriktive Vorschriften zu Asbest und ein Verbot von FKW in Spraydosen sind in Vorbereitung.

Der Bundesrat wird nicht zögern, weitere Stoffe zu verbieten, wenn die laufenden Arbeiten ergeben, dass sie, ihre Folgepro- dukte oder Abfälle bei vorschriftsgemässer Handhabung den Menschen oder seine natürliche Umwelt gefährden können.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschrei- ben.

Abgeschrieben - Classé

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Danuser Alte chemische Stoffe Postulat Danuser Substances chimiques usagées

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1989

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

88.752

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite

1720-1720

Page

Pagina

Ref. No

20 017 787

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Schlagwörter

chemical substancesenvironmental regulationparliamentary postulaterestrictionsOECD cooperation

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether Postulate Danuser on old chemical substances should be written off as fulfilled.

Extrahierter Entscheid

The National Council wrote off the postulate as fulfilled after the Federal Council's written statement.

Extrahierte Begründung

The Federal Council reported on the ongoing implementation of Article 15 of the Chemicals Ordinance, OECD coordination, and existing and planned restrictions on hazardous substances, and therefore considered the postulate satisfied.

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