Petitionen
1697
Petitionen - Pétitions
89.267
Bohrer Elisabeth. Solidarität gegenüber der Dritten Welt Solidarité avec le tiers monde
Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- richt:
Mit Eingabe vom März 1989 reichte Frau Elisabeth Bohrer mit zahlreichen Mitunterzeichnern eine Petition ein. Die Peten- ten rufen zur Solidarität gegenüber der Dritten Welt auf. Die wachsende Verschuldung verleite die Regierungen zum Ab- holzen und Abbrennen der Regenwälder, wodurch die Le- bensgrundlage der ganzen Erde aus dem Gleichgewicht ge- bracht werde. Die Petenten fordern das Parlament auf, die nö- tigen Schritte zu unternehmen und die Hilfe, die der Schweiz auf politischer Ebene möglich ist, zu veranlassen.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu eine Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ein und kommt mit diesem zu fol- genden Schlüssen:
Für die Verwaltung der Naturschätze innerhalb ihrer natio- nalen Grenzen sind die jeweiligen Regierungen verantwort- lich. Wenn Fehlentwicklungen durch äussere Gegebenheiten mitverursacht werden oder grenzüberschreitende Folgen ha- ben, und beides trifft für die Zerstörung der tropischen Regen- wälder zu, dann ist auch die Verantwortung der Nachbarstaa- ten und der internationalen Gemeinschaft angesprochen.
Der Aktionsplan zum Schutz tropischer Regenwälder, in dem eine Reihe von staatlichen und nicht-staatlichen internationa- · len Organisationen unter der Leitung der FAO zusammenar- beiten, schlägt als konkrete Rettungsmassnahmen beispiels- weise vor, den Raubbau an den tropischen Hölzern durch die Preispolitik einzudämmen oder den Nachlass von Schulden durch die Schaffung von Naturschutzgebieten abzugelten.
Zur Förderung einer dauerhaften, umweltgerechten Nutzung der tropischen Regenwälder wurden das Internationale Tro- penholzabkommen abgeschlossen und die Internationale Tropenholzorganisation mit Sitz in Yokahama geschaffen. Das Abkommen, das 1985 in Kraft trat und dem auch die Schweiz angehört, will laut Artikel 1 die «Erarbeitung von nationalen Po- litiken mit dem Ziel ermutigen, die Nutzung und Erhaltung der Tropenwälder und ihrer genetischen Ressourcen nachhaltig sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der be- troffenen Regionen zu bewahren».
Die Konferenz «Silva», die Anfang Februar 1986 in Paris statt- fand, trug insbesondere zu einer Intensivierung der Zusam- menarbeit zwischen europäischen und afrikanischen Staaten zur Rettung der Tropenwälder bei.
Es ist erklärte und zunehmend auch tatsächliche Politik der in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen internationalen Or- ganisationen, der regionalen Entwicklungsbanken, der Inter- nationalen Entwicklungsagentur (IDA), des Internationalen Währungsfonds (IMF) und, wie deren Präsident Barber Con- able an seinem Besuch in der Schweiz Ende April ausdrück- lich bestätigte, der Weltbank, die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes konsequenter als bisher in ihre Aktivitä- ten einzubeziehen. Die gleiche Forderung richtet sich auch an die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit.
Dollar zur Erhaltung von 1000 km2 tropischen Regenwaldes im brasilianischen Bundesstaat Acre und das integrierte Pro- gramm der Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition - aus formellen Gründen abzuschreiben,
Proposition de la commission
Pour ces motifs, la commission propose
de classer la pétition pour des raisons de forme,
de présenter un postulat.
Postulat der Petitions- und Gewährleistungskommission Tropische Regenwälder
Wortlaut des Postulates vom 30. August 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, mit denen wirksam Einfluss genommen werden kann auf die Erhaltung der tropi- schen Regenwälder und ihrer Flussysteme sowie zum Schutz und zur Anerkennung der Rechte ihrer Ureinwohner.
Insbesondere sind zu erwägen:
eine konsequente ökologisch orientierte Mitarbeit der Schweiz in der Internationalen Tropenholz-Organisation (ITTO),
die verstärkte Beteiligung an einer schrittweisen Entschul- dung von Drittweltländern als Gegenleistung für Bemühun- gen, entsprechende Gebiete tropischer Regenwälder dauer- haft unter Schutz zu stellen,
die Einwirkung auf internationale Entwicklungsbanken, um Kraftwerkgrossprojekte und Bergbauvorhaben, welche ökolo- gische Grundsätze missachten und gegen den Willen der Ur- einwohner durchgesetzt werden sollen, die finanziellen Mittel entziehen zu können,
Einflussmöglichkeiten, namentlich über die Exportrisikoga- rantie, auf Schweizer Firmen, die Mitwirkung an ebensolchen Projekten und Eingriffen oder die Lieferung von Bestandteilen und Infrastruktur zu unterlassen,
Beschränkung des Tropenholzimports auf Herkunftsge- biete, die den Tropenwald nachhaltig nutzen, ohne ihn zu zer- stören,
Förderung der Handelsbeziehungen und Begünstigung der Importbedingungen für Produkte aus Ländern, welche den Schutz des Regenwaldes zu ihrer Aufgabe machen und die Rechte ihrer Bewohner respektieren.
Postulat de la commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales Forêts tropicales humides
Texte du postulat du 30 août 1989
Le Conseil fédéral est prié d'étudier toutes les voies juridiques et de proposer des moyens d'oeuvrer en faveur de la préserva- tion des forêts tropicales humides et de leur réseau hydrologi- que, anisi qu'en faveur de la protection et de la reconnais- sance des droits des autochtones.
Ces propositions devront viser notamment les objectifs sui- vants:
Défense sytématique des principes écologiques dans la par- ticipation à l'Organisation internationale des bois tropicaux (ITTO)
Engagement plus intensif en faveur d'un désendettement graduel des pays du tiers monde, à condition qu'ils mettent sous protection permanente des régions de forêts tropicales.
Intervention auprès des banques internationales de déve- loppement de manière à bloquer le financement des grands projets de construction de centrales électriques ainsi que des plans d'exploitation minière qui ne respectent ni les principes écologiques ni la volonté des indigènes.
Possibilités d'influer notamment par la voie de la garantie des risques à l'exportation, sur les entreprises suisses partici- pant à des tels projets, pour qu'elles renoncent à cette partici-
Pétitions
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N
6 octobre 1989
pation ou le cas échéant pour qu'elles s'abstiennent de livrer des composants ou du matériel d'infrastructure.
Limitation des importations de bois tropicaux à celles en pro- venance de pays qui pratiquent systématiquement des modes d'exploitation ménageant les forêts tropicales.
Favoriser les échanges commerciaux avec les pays qui se font un devoir de protéger la forêt tropicale et qui respectent les droits de ses habitants.
Ueberwiesen - Transmis
89.268 Witschi Marcel. Beitragssplitting im Gesundheitswesen Fractionnement des cotisations dans le secteur de la santé
Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- richt:
B) Sämtliche Kosten für den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- stalten seien über Lohnprozente zu finanzieren.
Wie die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), die In- validen-Versicherung (IV), usw., soll eine Schweizerische Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) eingeführt werden. Der Petent begründet seine Eingabe im wesentlichen wie folgt:
«Das Gesundheitswesen steht nach wie vor unter zunehmen- dem Kostendruck, und es ist damit zu rechnen, dass sich die- ser wahnsinnige Kostenschub noch weiter entwickeln wird, wenn nicht endlich richtungsweisende Weichen gestellt wer- den.
Für viele Menschen in unserem Land sind die Prämienkosten an eine Grenze gestossen, welche nicht mehr der wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen ent- spricht.
Bisher ist der Versicherte für seine Krankenkassen-Prämien vollumfänglich selber aufgekommen.
Bei der Einführung des Beitragssplittings würden die Kranken- kassenprämien zugunsten der Versicherten massiv, um 30 bis 40 Prozent, sinken, da für den Aufenthalt in Heil- und Pflegean- stalten nicht mehr die private Krankenkasse, sondern die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) ko- stenpflichtig sein würde. Durch die Ankoppelung der Prämien an die Löhne würden die grossen Kostenschübe, insbeson- dere im Heil- und Pflegeanstaltenbereich, neutralisiert, da durch Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen die Prä- mienbeiträge an die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versi- cherung (HPV) ebenfalls synchron steigen würden.
Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV), würde ausnahmslos nur die Standardleistungen entschädi- gen. Das würde bedeuten, dass, wenn sich ein Versicherungs- nehmer zusätzlich bessere Heil- und Pflegeanstalts-Leistun- gen versichern lassen will, z. B. Privatabteilung, Privatspital, usw., dann würde er diese zusätzlichen Leistungen über seine private Krankenkasse abdecken müssen.
Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung würde, wenn ein Mensch, der eigentlich in ein Spital gehört, jedoch von den Angehörigen gepflegt wird, an diese Umtriebe Ent- schädigungen bezahlen, zumal es etwas sehr Wichtiges sein kann, dass ein Mensch in seiner vertrauten Umgebung mit sei- nen Angehörigen leben kann. Dadurch würden auch die Heil- und Pflegeanstalten entlastet.
Würde dieses System eingeführt, dann würde für die Leistung an Heil- und Pflegeanstalten nur noch die arbeitende Bevölke- rung aufzukommen haben, und die Betagten, welche ihr gan- zes Leben gearbeitet haben, würden an die staatliche Heil-
und Pflegeanstalts-Versicherung nichts beizutragen haben. Damit würden die Renten der Betagten etwas entlastet, da diese nur noch für die Prämien im Rahmen der ärztlichen Ver- sorgung aufzukommen haben würden. Unter humanistischen Gesichtspunkten wäre ein solch kleines Opfer vertretbar, auch volkswirtschaftlich.
Auch die Frauen unserer Gesellschaft würden durch dieses System etwas besser gestellt. Eine Hausfrau würde den Anteil an Prämien für die Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung ein- sparen können, was auch auf die ganze Familie positiv wirken würde. Geburtsaufenthalte in Kliniken würden über die staat- liche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finanziert, da je- der Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt über die staat- liche Versicherung abgerechnet würde.
Das Beitragssplitting besteht also darin, dass innerhalb des Gesundheitswesens unterschieden wird zwischen einer ärzt- lichen Versorgung, welche vom Versicherungsnehmer direkt über Krankenkassenprämien finanziert wird, und andererseits dem Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt (Kliniken, Spitä- ler, Betagtenheime usw.), deren Kosten ausnahmslos über die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finanziert werden. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen des Ver- sicherungsnehmers über seine Privatversicherung (bessere Leistungen bei Klinikaufenthalten im Sinne der Privatabtei- lung, Privatspital usw.).
Die Prämien der Finanzierung der staatlichen Heil- und Pflege- anstalten-Versicherung über die Löhne dürften schätzungs- weise 2 bis 3 Lohnprozente in Anspruch nehmen, welche zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrich- ten sind. Der Arbeitnehmer würde dadurch etwas besser ge- stellt, da dieser bei seiner Privatkrankenkasse erhebliche Prä- miensenkungen verbuchen kann. Andererseits würden die Ar- beitgeber im Einführungsjahr bei den Reallohnerhöhungen et- was kompensieren können.
Das System hat auch zur Folge, dass das Pflegepersonal ent- sprechend seinen tatsächlichen Leistungen entlöhnt werden kann und damit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt in diesem Bereich etwas gefestigt wird.»
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe und einer Stel- lungnahme des Eidg. Departementes des Innern. Die Kom- mission führte eine eingehende Diskussion über das aufge- worfene Thema und kam zu folgenden Schlüssen:
Die Petition geht von den zunehmend ins öffentliche Be- wusstsein dringenden Konsequenzen der nach wie vor anstei- gende Tendenz aufweisenden Kosten-/Prämienspirale im Ge- sundheitswesen und in der Krankenversicherung aus und will den am stärksten davon Betroffenen, nämlich den Bevölke- rungskreisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, durch folgende neue Aufteilung der sozialen Krankenversi- cherung helfen: Die Kosten der ambulanten Krankenpflege sind wie bisher im Rahmen einer freiwilligen Versicherung in erster Linie durch Kopfprämien zu finanzieren, die Kosten der stationären Krankenpflege dagegen, analog der eidgenössi- schen AHV/IV, in erster Linie durch Lohnprozente. Die am stärksten ins Gewicht fallenden stationären Kosten sollen auf diese Weise solidarischer finanziert werden als heute.
Wenn man an fundamentalen Reformen im Bereiche von Struktur und Finanzierung der sozialen Krankenversicherung denkt, und dies ist gemäss bundesrätlichem Auftrag (vgl. Ziff. 24 der Botschaft über die Volksinitiative «für eine finanziell trag- bare Krankenversicherung (Krankenkasseninitiative)» vom 24. Februar 1988, BBI II 247ff.) im Eidgenössische Departe- ment des Innern gegenwärtig der Fall, so kann man durchaus auch einen Finanzierungsmodus wie den in der Petition skiz- zierten in die Ueberlegungen einbeziehen. Eine separate Be- handlung und Finanzierung des stationären Sektors wird übri- gens auch in einem der vier vom Departement im Hinblick auf eine tiefgreifende Revision der Krankenpflegeversicherung eingeholten Expertenberichte ins Auge gefasst, allerdings auf einer völlig anderen Finanzierungsgrundlage (Deckung der vollen Pflegekosten in der allgemeinen Abteilung durch die Kantone). Dieser Vorschlag geht bezüglich solidarischer Fi- nanzierung sogar noch weiter als das vom Petenten ange- strebte Modell.
Motion der sozialdemokratischen Fraktion
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Oktober 1989 N
Wie nun aber der notwendige Solidarausgleich innerhalb und zwischen den Kassen in einer zukünftigen revidierten Krankenpflegegrundversicherung ausgestaltet sein wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht voraussagen. Dieser Solidaraus- gleich wird indessen nicht nur die Solidarität zwischen wirt- schaftlich gut und weniger gut situierten Versicherten zu um- fassen haben, sondern selbstverständlich auch jenen zwi- schen kranken und gesunden, männlichen und weiblichen, jüngeren und älteren Versicherten. Es ist Aufgabe einer vom Eidgenössische Departement des Innern eingesetzten Exper- tenkommission, hierzu einen konkreten Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gedanke einer lohnprozentualen Finanzierung, wie die Petition ihn als eine hauptsächliche Neuerung vorschlägt, bei der Kranken- und Mutterschaftsversicherung bislang stets auf ein ablehnen- des Echo in Volksabstimmungen gestossen ist. Letztmals mit Bezug auf die Finanzierung eines bescheidenen Mutter- schaftsgeldes bei der Ablehnung des sogenannten Sofort- programms KMVG in der Referendumsabstimmung vom 6. Dezember 1987. Man wird sich deshalb voraussichtlich darum bemühen müssen, für die Herstellung der notwendi- gen Solidarität in erster Linie andere Wege zu finden als die lohnprozentuale Finanzierung. Solche Wege gibt es durch- aus. So kann man z. B. daran denken, einen direkten Lasten- ausgleich heranzuziehen, oder auch beide Vorgehensweisen zu kombinieren, um die vorhin erwähnten sozialen Solidaritä- ten herzustellen und abzusichern. Mögliche Beispiele werden auch in den bereits erwähnten vier Expertenberichten auf- gezeigt.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
Compte tenu des considérations précédentes, la commission recommande de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance.
Zustimmung - Adhésion
89.269 Zwahlen Robert. Obligatorischer Spitaldienst für Frauen Obligation des femmes de servir dans les hôpitaux
Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und Ge- währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- richt:
Mit Eingabe vom 15, April 1989 reichte Herr Robert Zwahlen eine Petition ein. Der Petent bittet die eidgenössischen Räte, zu prüfen, «ob die Frauen von 20 Jahren anstelle der Rekruten- schule zu einem 6monatigen Spitaldienst (Küche, Reinigung, Wäsche, Administration etc.) aufgeboten werden könnten». Er begründet seine Eingabe mit der Forderung der Frauen nach Gleichberechtigung mit den Männern sowie dem chronischen Personalmangel in Krankenhäusern.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 30. August 1989 mit dieser Eingabe. Sie hält dazu fol- gendes fest:
Eine Dienstverpflichtung, wie sie der Petitionär verlangt, ist aufgrund der geltenden Verfassungsbestimmungen nicht möglich. Wollte man die verlangte Dienstverpflichtung, so müsste man auf Verfassungsebene die Grundlage für eine ent- sprechende Dienstpflicht schaffen. Zudem müsste man die verfassungsmässigen Kompetenzen zwischen Bund und Kan- tonen ändern.
Der derzeitige Personalmangel in den Spitälern könnte nicht sofort behoben werden, müssten doch für einen solchen Dienst zahlreiche organisatorische und rechtliche Einzelhei- ten geregelt werden (z. B. Dispensation, Entschädigung, Art des Einsatzes, usw.).
Im übrigen ist die Auffassung, «aus gleichen Rechten erge-
ben sich gleiche (gleichwertige) Pflichten», nicht zwingend. In der Botschaft über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (14. November 1979, Seite 58) hält der Bundesrat jedenfalls fest, dass den Frauen gleiche Rechte nicht vorent- halten werden dürften, nur weil sie keinen obligatorischen Dienst im Rahmen der Gesamtverteidigung leisten. «Richtiger- weise müsste man die Lasten, welche die Frauen zugunsten der Gemeinschaft tatsächlich tragen, mit jenen der militär- dienstleistenden Männer vergleichen.»
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Vu ce qui précède, la Commission propose aux Chambres de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
88.740
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ozon-Immissionen. Aenderung der Luftreinhalte-Verordnung Motion du groupe socialiste Immissions d'ozone. Révision de l'ordonnance sur la protection de l'air
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1988
Wir laden den Bundesrat ein, die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 dahingehend zu ändern, dass die Zu- ständigkeit für einen Massnahmenplan zur Bekämpfung über- mässiger Ozon-Immissionen nicht bei den Kantonen, sondern beim Bund liegt. Zur Ozon-Bekämpfung soll ein gesamt- schweizerischer Massnahmenplan erstellt werden.
Texte de la motion du 4 octobre 1988
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'or- donnance sur la protection de l'air aux fins d'attribuer à la Confédération le soin de planifier la lutte contre les immissions excessives d'ozone, qui relève actuellement des cantons. Un plan national doit être établi pour combattre ces nuisances.
Sprecherin - Porte-parole: Frau Mauch Ursula
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den unteren Luftschichten ist Ozon ein Giftstoff, welcher als Sekundärschadstoff durch photochemische Reaktionen u. a. aus emittierten Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen ent- steht. Schönes Sommerwetter begünstigt die Ozonbildung. Tendenziell hat die Ozonbelastung in den letzten Jahren zuge-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1989
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
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06.10.1989 - 08:00
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