Standesinitiativen Zürich und Bern
1485
87.206
Standesinitiative Zürich Motorfahrzeugsteuern Initiative du canton de Zurich Taxe sur les véhicules à moteur
Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988
Wortlaut der Initiative vom 14. Oktober 1987
Der Bund wird eingeladen, die bisher durch die Kantone erho- benen, verschieden hohen Motorfahrzeugsteuern einheitlich über den Treibstoffpreis zu erheben und den Ertrag aus dieser Abgabe auf die Kantone aufzuteilen. Massgebend für die Höhe der Auszahlung ist die Anzahl der in den einzelnen Kan- tonen eingelösten Motorfahrzeuge.
Texte de l'initiative du 14 octobre 1987
La Confédération est invitée à prélever sur les véhicules à mo- teur une taxe d'un montant uniforme, incluse dans le prix du carburant - qui remplacerait les impôts perçus jusqu'ici par les cantons sur lesdits véhicules et dont le montant varie d'un can- ton à l'autre - et à répartir le produit de cette taxe entre les can- tons en fonction du nombre des véhicules à moteur immatri- culés dans chacun d'eux.
88.206
Standesinitiative Bern Erhebung der kantonalen Motorfahrzeug- steuern über den Benzinpreis Initiative du canton de Berne Perception sur le prix de l'essence de l'impôt cantonal sur les véhicules à moteur
Bericht der Kommission des Nationalrates vom 13. Februar 1989 Rapport de la commission du Conseil national du 13 février 1989
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988
Der Bund wird eingeladen, die bisher durch die Kantone erho- benen, verschieden hohen Motorfahrzeugsteuern einheitlich über den Benzinpreis zu erheben und den Ertrag aus dieser Abgabe auf die Kantone aufzuteilen. Massgebend für die Höhe der Auszahlung ist die Anzahl der in den einzelnen Kan- tonen eingelösten Motorfahrzeuge.
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988
La Confédération est invitée à inclure dans le prix de l'essence les taxes de montants variables jusqu'ici perçues par les can- tons et à répartir la recette ainsi obtenue entre les cantons. Le montant de ce versement sera fonction du nombre de véhicu- les routiers immatriculés dans les différents cantons.
Herr Hari unterbreitet im Namen der Kommission für Gesund- heit und Umwelt den folgenden schriftlichen Bericht:
Begründung der Initiativen
Initiative des Kantons Zürich
Aufgrund einer überwiesenen Motion hat der Regierungsrat des Kantons Zürich dem Kantonsrat einen Antrag betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Erhebung der Motor- fahrzeugsteuern über den Treibstoffpreis vorgelegt. Der Kan- tonsrat hat in seiner Sitzung vom 14. September 1987 den An- trag des Regierungsrates mit 131 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Gestützt auf diesen nach Artikel 35 der Staatsverfassung des Kantons Zürich ergangenen Beschluss des Kantonsrates hat der Regierungsrat am 14. Oktober 1987 die Standesinitiative eingereicht.
Die Standesinitiative wurde wie folgt begründet:
«Es ist unbestritten, dass eine vom Bund anstelle kantonaler Verkehrsabgaben erhobene zusätzliche Treibstoffsteuer eine Verminderung des administrativen Aufwandes und damit eine wesentliche Kosteneinsparung bei den Kantonen mit sich bringen würde. Da der Bund ohnehin Treibstoffpreiszu- schläge erhebt, wären die Kantone mit dem vorgeschlagenen System vom Inkasso entlastet. Vor allem trüge aber die Treib- stoffsteuer dem Verursacherprinzip auf einfachste Weise Rechnung: Wer mit seinem Motorfahrzeug viel Treibstoff ver- braucht, muss dementsprechend mehr Verkehrsabgaben ent- richten. Der Uebergang von der Besitzes- zur Verbrauchs- steuer kann dazu anspornen, Motorfahrzeuge mit geringem Treibstoffverbrauch zu benutzen, eine sparsame Fahrweise zu wählen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.» 12. Initiative des Kantons Bern
Aufgrund einer Motion hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 12. Mai 1987 entgegen dem Antrag des Regierungsrates mit 134 zu 38 Stimmen beschlossen, eine Standesinitiative einzureichen.
Die Initiative wurde vom Motionär im Grossen Rat wie folgt be- gründet:
«1. Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern über den Benzin- preis trägt auf einfachste und wirksamte Weise dem Verursa- cherprinzip Rechnung.
Die Kantone werden damit vom Inkasso ihrer Motorfahr- zeugsteuern entlastet.
Diese Motion unterstützt ein gleichlautendes Begehren der Zürcher Kantonsregierung für eine Standesinitiative. Ein glei- cher Vorstoss des Kantons Bern verstärkt die Wirkung und Stimmkraft in der Bundesversammlung.»
Erwägungen der Kommission für Gesundheit und Umwelt Mit verschiedenen Vorstössen haben 1987 National- und Stän- derat verlangt, dass die Umwandlung der kantonalen Motor- fahrzeugsteuern in leistungsabhängige Abgaben geprüft werde. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Ver- tretern der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und des Bundes hat am 20. April 1988 einen Bericht zuhanden des Bundesrates verabschiedet, der in bezug auf die Umlegung der Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis zu folgen- der Beurteilung kommt: «Für eine Umlegung der heutigen kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis spricht der unbestreitbare, wenn auch verhältnismässig be- scheidene Umweltnutzen sowie die verursachergerechte Be- lastung des Motorfahrzeugverkehrs. Die Rückverteilung des vom Bund erhobenen Zuschlags auf die Kantone wäre mach- bar. Mit zusätzlichen Massnahmen liesse sich der heutige Be- sitzstand der Kantone weitgehend garantieren. Allfällige nega- tive regionalwirtschaftliche Auswirkungen wären kaum derart stark, dass deswegen auf die Neuerung verzichtet werden müsste.
Die Argumente, die gegen eine Umlegung sprechen, ergeben sich aus der überaus starken Verzahnung der Schweiz mit den umliegenden Staaten, aus der unterschiedlichen Preissitua- tion in Deutschland und Oesterreich, aus der Kleinheit des Landes und der internationalen Rechtslage. Angesichts der weiter fortschreitenden Integration in Europa befindet sich die Schweiz schon heute in einer nicht einfachen Lage. Ein Allein- gang bei den Motorfahrzeugsteuern machte sie auf einem wei- teren Gebiet zu einem Sonderfall. Die in der grenzüberschrei- tenden Verkehrspolitik bestehenden Probleme würden zu- sätzlich akzentuiert. Ein Gutscheinsystem für Ausländer wäre administrativ sehr aufwendig und könnte die integrationspoliti- schen Vorbehalte nicht entkräften.
Die deutliche Benachteiligung der Mehrzahl der Schweizer Automobilisten gegenüber der Bevölkerung im grenznahen Nordteil unseres Landes würde kaum widerspruchslos hinge- nommen. Sie könnte nur mit Gegenmassnahmen verhindert werden, die zusätzliche Kontrollen an der Grenze bedingen und deshalb auf Widerstand stossen würden. Sie stünden
31-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Zürich Motorfahrzeugsteuern Initiative du canton de Zurich Taxe sur les véhicules à moteur
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.206
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1485-1485
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Ref. No
20 017 735
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