N 25 septembre 1989
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Motions du Conseil des Etats (Rhinow/Schmid)
88.823
Motion des Ständerates (Rhinow) Verbesserung der Situation auf dem Bodenmarkt Motion du Conseil des Etats (Rhinow) Amélioration de la situation sur le marché foncier
88.825
Motion des Ständerates (Schmid) Massnahmen zur Bekämpfung der Bodenspekulation und Baulandhortung Motion du Conseil des Etats (Schmid) Mesures de lutte contre la spéculation foncière et la thésaurisation de terrains à bâtir
Herr Bühler unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
I. Der Ständerat hat am 9. März 1989 («Amtl. Bulletin» 1989, S. 102 ff.) die im Anschluss an die Volksabstimmung über die Stadt-Land-Initiative eingereichten Motionen mit dem folgen- den Wortlaut verabschiedet:
Wortlaut der Motion 88.823
Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch wie möglich wirk- same und vollzugstaugliche Bestimmungen zur Verbesse- rung der Situation auf dem Bodenmarkt zu erlassen. Diese sol- len insbesondere dazu dienen,
die Spekulation zu bekämpfen;
der Baulandhortung entgegenzuwirken;
den Druck institutioneller Anleger auf den Bodenmarkt zu mildern;
die rechtzeitige Erschliessung der richtig dimensionierten Bauzonen voranzutreiben.
Wortlaut der Motion 88.825
Der Bundesrat wird beauftragt,
zum Zwecke der Bekämpfung der Bodenspekulation eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen und dabei insbesondere vorzusehen, dass in die Bauzone eingezonte Grundstücke innert bestimmter Frist zu erschliessen und zu überbauen sind, und dass das Versäumen der Ueberbau- ungsfrist zur Auszonung des betreffenden Grundstückes und - je nach Lage des Grundstückes - zu seiner Ueberführung entweder in die Landwirtschaftszone oder in eine vom eid- genössischen Gesetzgeber neu zu schaffende, der Gliede- rung des Siedlungsraums dienende und nicht zu überbau- ende Zone führt;
zum Zwecke der breiteren Streuung des Wohnungseigen- tums eine Revision der einschlägigen gesetzlichen Bestim- mungen vorzulegen und dabei namentlich eine bessere Ver- pfändbarkeit der Vorsorgeansprüche sowie den wirksamen Einsatz der Vorsorgemittel für Hypothekardarlehen oder Amortisationsleistungen auf bestehende Hypotheken zu ge- währleisten;
zum Zwecke der Entlastung des Bodenmarktes vom Druck der Vorsorgeeinrichtungen eine Revision der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen und den Vorsorge- einrichtungen neue Anlagemöglichkeiten (z. B. Neat, «Bahn 2000», usw.) zu eröffnen.
II. Die Vorberatung dieser beiden Motionen ist unserer Kom- mission zugewiesen worden; die Kommission hat sich damit an ihrer Sitzung vom 21./22. August 1989 befasst. Sie hat sich bei den Beratungen darauf beschränkt festzustellen, inwieweit diese Motionen mit den Siedlungsbereich (89.042) erfüllt sind. III. Der Bundesrat selbst hat in seiner Botschaft, die der Kom- mission an ihrer Sitzung vorlag, die Punkte 1 und 3 der Motion 88.823 und Punkt 3 der Motion 88.825 zur Abschreibung bean- tragt. Dieser Antrag ist in der gedruckten Botschaft, die nach der Kommissionssitzung erschienen ist, allerdings abgeän- dert worden. Unsere Kommission stimmte den Abschrei- bungsanträgen des Bundesrates oppositionslos zu.
IV. Nicht als erfüllt erachtet die Kommission die Punkte 2 und 4 der Motion 88.823 und die Punkte 1 und 2 der Motion 88.825 (Bekämpfung der Baulandhortung, Erschliessungs- und Ueberbauungspflicht richtig dimensionierter Bauzonen und Wohneigentumsförderung durch einen besseren Einsatz von Vorsorgemitteln). Sie ist deshalb der Ansicht, dass diese Punkte erst abgeschrieben werden können, wenn dem Parla- ment die nötigen Gesetzesänderungen vorgelegt worden sind.
M. Bühler présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
I. Le 9 mars 1989 ( Bull. officiel, p. 102 ss), le Conseil des Etats a adopté deux motions déposées à l'issue de la votation popu- laire sur l'initiative Ville-Campagne. Ces interventions ont la te- neur suivante:
Texte de la motion 88.823
Le Conseil fédéral est invité à adopter aussitôt que possible des dispositions efficaces et faciles à appliquer afin d'amélio- rer la situation sur le marché foncier. Ces dispositions doivent notamment servir
à combattre la spéculation;
à combattre l'accaparement de terrain à bâtir;
à atténuer la pression exercée sur le marché immobilier par les investissements auxquels procèdent certaines institutions; 4. à faire progresser l'aménagement à temps de zones de construction convenables.
Texte de la motion 88.825 Le Conseil fédéral est chargé
de combattre la thésaurisation de terrains à bâtir à des fins spéculatives en élaborant un projet de révision de la loi sur l'aménagement du territoire prévoyant en particulier que les terrains situés dans la zone à bâtir devront être aménagés et construits dans un certain délai, faute de quoi ils seront, selon leur situation, inclus dans la zone agricole ou dans une zone nouvelle, non constructible et destinée uniquement à structu- rer les espaces urbanisés, zone qui pourrait être créée par le législateur fédéral;
de favoriser une démocratisation de la propriété de loge- ments en proposant une révision des dispositions légales per- tinentes qui garantisse de plus larges possibilités de mettre en gage le droit aux prestations de prévoyance ainsi qu'une utili- sation plus efficace des moyens dont disposent les institutions de prévoyance pour l'octroi de prêts hypothécaires ou pour l'amortissement de prêts hypothécaires existants;
de décharger le marché immobilier de la pression exercée par les institutions de prévoyance en présentant un projet de révision des dispositions légales en la matière et en proposant aux institutions de prévoyance de nouvelles possibilités de placement (NLFA, RAIL 2000, etc.).
Il. Notre commission a été chargée de l'examen préalable de ces deux motions; elle les a traitées lors de sa réunion des 21 et 22 août 1989. Elle s'est bornée à constater si les mesures d'urgence du Conseil fédéral en matière de droit foncier dans le secteur urbain (89.042) répondent à ces interventions parle- mentaires.
III. Le Conseil fédéral a proposé lui-même, dans le message sur les mesures d'urgence remis à la commission pour sa réu- nion, de classer les points 1 et 3 de la motion 88.823 et le point
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3 de la motion 88.825. Cette proposition a toutefois été modi- fiée dans la version imprimée du message qui est parue après la réunion de la commission. Or, la commission avait décidé à l'unanimité de se rallier à la proposition du Conseil fédéral. IV. La Commission considère que le message du Conseil fédéral ne répond pas aux points 2 et 4 de la motion 88.823 et aux points 1 et 2 de la motion 88.825, à savoir: la lutte contre l'accaparement de terrains à bâtir, l'obligation d'aménager des zones de construction convenables ainsi que d'y ériger des constructions, la promotion de la propriété de logements grâce à une meilleure utilisation des fonds des institutions de prévoyance. La commission estime donc que ces points ne pourront être classés que lorsque le Parlement sera saisi de propositions de modification de lois en ce sens.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt:
Abschreibung der Punkte 1 und 3 der Motion 88.823 und des Punktes 3 der Motion 88.825;
Ueberweisung als Motion der Punkte 2 und 4 der Motion 88.823 sowie der Punkte 1 und 2 der Motion 88.825.
Antrag Fäh Motionen 88.823 und 88.825 sind zu überweisen
Antrag Bundi Motion 88.823 Punkte 2, 4 und Motion 88.825 Punkt 1 Ueberweisung als Postulate
Antrag Ruckstuhl Motion 88.823 Punkt 4 Ueberweisung als Postulat
Proposition de la commission
La commission propose:
de classer les points 1 et 3 de la motion 88.823 et le point 3 de la motion 88.825;
de transmettre sous la forme d'une motion les points 2 et 4 de la motion 88.823 et les points 1 et 2 de la motion 88.825.
Proposition Fäh Motions 88.823 et 88.825 Transmettre les motions
Proposition Bundi Motion 88.823 points 2, 4 et motion 88.825 point 1 Accepter sous forme de postulat
Proposition Ruckstuhl Motion 88.823 point 4 Accepter sous forme de postulat
Bühler, Berichterstatter: Wir haben Ihnen am 22. August 1989 einen schriftlichen Bericht zukommen lassen und beantragen Ihnen, bei der Motion 88.823 den Punkt 1 - Bekämpfung der Spekulation - abzuschreiben, weil erfüllt; den Punkt 2 - der Baulandhortung sei entgegenzuwirken - als Motion zu über- weisen; den Punkt 3 - der Druck der institutionellen Anleger auf den Bodenmarkt sei zu mildern - abzuschreiben, weil durch diese Beschlüsse erfüllt, und den Punkt 4 - die rechtzei- tige Erschliessung - als Motion zu überweisen. Bei der Motion 88.825 beantragen wir, die Punkte 1 und 2 als Motionen zu überweisen und Punkt 3 als erfüllt abzuschreiben.
Nun liegt uns ein Antrag von Herrn Fäh vor, dass die hier auf- geführten Punkte als Motionen zu überweisen seien. Der An- trag Ruckstuhl fordert, in der Motion 88.823 sei Punkt 4, und der Antrag Bundi, in der selben Motion 88.823 seien die Punkte 2 und 4 nur als Postulate zu überweisen.
Ich beantrage, gemäss dem ausgeteilten Bericht der Kommis- sion zuzustimmen.
M. Houmard, rapporteur: Dans son rapport date du 28 août 1989, la commission vous propose le classement des points 1 et 3 de la motion 88.823, les points 2 et 4 étant maintenus sous
la forme de motion. Quant à la motion 88.825, les deux pre- miers points restent sous forme de motion tandis que le point 3 est classé. Nos collègues Fäh et Bundi nous font une proposi- tion de maintenir en entier les motions 88.823 et 88.825 comme telles. La commission est d'avis qu'il ne faut pas créer de différend avec le Conseil des Etats sur ce point-là. C'est la raison pour laquelle la majorité vous propose de classer les points 1 et 3, de maintenir les points 2 et 4 de la motion 88.823, de maintenir les points 1 et 2 de la motion 88.825 et de classer le point 3. Nous vous demandons de suivre la majorité de la commission.
Fäh: Sie haben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass beantragt wird, Teile der Motionen Rhinow und Schmid ab- zuschreiben. Ich opponiere diesem Antrag aus folgenden Gründen:
Ständerat Rhinow verlangt in Ziffer 3 - ich zitiere das, weil ich annehme, dass Sie es nicht präsent haben -: Der Druck institu- tioneller Anleger auf den Bodenmarkt sei zu mildern.
Ständerat Schmid verlangt in seiner Ziffer 3 - ich zitiere eben- falls und bitte Sie, genau zuzuhören -: Zum Zweck der Entla- stung des Bodenmarktes vom Druck der Vorsorgeeinrichtun- gen sei eine Revision einschlägiger gesetzlicher Bestimmun- gen vorzulegen, und den Vorsorgeeinrichtungen seien neue Anlagemöglichkeiten zu öffnen.
Während man vielleicht den Vorstoss Rhinow noch abschrei- ben könnte, da er möglicherweise zum Teil verwirklicht wird, ist das Anliegen Schmid überhaupt nicht erfüllt. Ein Abschrei- ben zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb verfrüht.
Ständerat Rhinow verlangt in Ziffer 1, die Spekulation sei zu bekämpfen. Der Kommissionspräsident hat eben gesagt, die- ses Anliegen sei erfüllt. Das glauben Sie ja selber nicht!
Bundesrat Koller hat in seinem Votum gesagt, es handle sich bei den dringlichen Bundesbeschlüssen um Sofortmassnah- men, denen definitive Beschlüsse folgen müssten. Auch dies deutet darauf hin, dass die Anliegen der beiden Motionäre im Ständerat nicht erfüllt sind. Beide Motionäre hatten mit ihren Vorstössen nicht primär Sofortmassnahmen im Auge, es geht ihnen um definitive Regelungen. Beide opponieren deshalb dem Abschreibungsbeschluss, und - wie mir gesagt wurde - auch die zuständige ständerätliche Kommission opponiert dem Abschreibungsbeschluss der nationalrätlichen Kommis- sion. Ich bitte Sie daher, die Motionen auch in diesen beiden Punkten zu überweisen und den Abschreibungsantrag ab- zulehnen.
Die Kollegen Bundi und Ruckstuhl beantragen, einen Teil der Motionen, nämlich jene, welche die Baulandhortung und die Baulanderschliessung betreffen, nur in Postulatsform zu über- weisen. Ich möchte der Begründung nicht vorgreifen. Ich weise nur auf folgendes hin: In den letzten Tagen haben viele von uns betont, wie wichtig Massnahmen auch auf der Ange- botsseite seien. Stimmen wir jetzt dem Postulat zu, dann ver- wässern wir unsere eigenen Anliegen. Ich bitte Sie, dies nicht zu tun und auch diese Punkte als Motionen zu überweisen. Im übrigen hält die ständerätliche Kommission auch in diesem Bereich an den Motionen fest.
Bundi: Hinsichtlich des ersten Punktes, den Herr Kollege Fäh jetzt gerade begründet hat, könnte ich ihm persönlich grund- sätzlich zustimmen. Es trifft zu, dass die Motionäre natürlich nicht nur Sofortmassnahmen im Auge hatten, sondern auch mittelfristige und langfristige.
Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich aber auf die beiden Punkte «Erschliessung» und «Baulandhortung» eintreten: Die strittigen Punkte betreffen den Auftrag, der Bau- landhortung entgegenzutreten und die Erschliessung von Bauzonen voranzutreiben. Nachdem diese beiden Anliegen auch im bundesrätlichen Programm für eine Revision der Raumplanungsverordnung figurieren, dort aber im soeben abgelaufenen Vernehmlassungsverfahren in den Kantonen auf massive Kritik gestossen sind, ist es nicht gerade oppor- tun, diese Anliegen im verpflichtenden Sinne der Motion zu überwiesen; als Postulate kann man sie eher akzeptieren.
Zunächst zur Erschliessung: Die forcierte Erschliessung ist nicht unbedingt geeignet, mehr Bauland verfügbar zu ma-
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chen. So haben zum Beispiel die Untersuchungen zum Ueber- bauungs- und Erschliessungsstand in den Bauzonen im Kan- ton Graubünden allgemein aufgezeigt, dass rund ein Drittel der Bauzonenreserven voll erschlossen ist. Dies würde also den Baulandbedarf weit abdecken. Trotzdem bleibt die Situa- tion betreffend Verfügbarkeit und Bodenpreisbildung proble- matisch. Man sollte also nicht präjudizieren und - weil die Kritik an der Raumplanungsrevision so stark ausfiel - deshalb nicht mit der verpflichtenden Ueberweisung einer Motion den Bun- desrat zwingen, diese Erschliessungspflicht so stark voranzu- treiben.
Nun noch zum Problem der Baulandhortung: In der zweiten Motion, derjenigen von Herrn Schmid, ist das Ganze etwas ge- schmeidiger formuliert. Er lässt immerhin in Betracht ziehen, dass man allenfalls eine neue Zone schaffen könnte, in welche diese Grundstücke, die offenbar hier gehortet werden, über- tragen werden könnten. Ich wäre, je nach den Erklärungen des Bundesrates, eventuell bereit, meinen Antrag in bezug auf die zweite Motion zurückzuziehen, d. h. den Punkt in bezug auf die Baulandhortung.
Nun zu diesem Problem: Es gibt Baulandhortung und Bau- landhortung. Wenn Sie die verschiedenen Verhältnisse in un- serem Lande betrachten - auch draussen in den Dörfern -, so können Sie sicher aus eigener Anschauung bestätigen, dass es viele Besitzer von kleinen Parzellen gibt, deren Land gegen ihren Willen in die Bauzonen eingeteilt worden ist. Es finden sich darunter auch sehr viele Nichtlandwirte; Leute, die viel- leicht über Obstgarten, Krautgarten oder Kartoffelacker verfü- gen und die an ihrem Eigentum sehr stark hängen und dieses weiterhin nutzen möchten, wie sie es bis heute genutzt haben. Jetzt will man diese Leute zwingen, entweder zu veräussern oder zu überbauen. Es gibt eine andere Kategorie von Leuten, deren Land auch gegen ihren Willen eingezont worden ist, die sich aber sagen: Ich möchte mein Grundstück nicht heute ver- äussern oder überbauen; aber in zehn Jahren wäre es viel- leicht sehr erwünscht, dies für irgendeinen Nachkommen aus der engeren Verwandtschaft tun zu können.
Man sollte diesen speziellen Situationen auch Rechnung tra- gen. Wenn die Möglichkeit bestünde, dass man diese Grund- stücke dann in eine Nichtbauzone übertragen könnte, dann wäre das vielleicht eine Ausnahmemöglichkeit.
Ich frage darum Herrn Bundesrat Koller an, wie er diese Situa- tion beurteilt. Je nach seiner Antwort würde ich allenfalls die- sen Punkt meines Antrages zurückziehen.
Herczog: Ich bitte Sie, dem Antrag Bundi zu folgen. Eine Er- schliessungspflicht, die hier in beiden Motionen verlangt wird - aber insbesondere in der Motion Rhinow-, ist ein unbedach- ter Aufruf zur Bodenverschwendung. Wir müssen jetzt auf- passen, dass wir uns nicht mit verschiedenen Zielsetzungen in die Quere kommen.
Es ist mehrmals richtig gesagt worden, dass man versuchen muss, auf der Nutzungsseite das Angebot zu vermehren. Aber auf der anderen Seite wurde richtigerweise auch gesagt, dass der Bodenverschwendung endlich Einhalt geboten werden muss. Man kann jetzt nicht so tun, als wäre nur die Angebots- seite, also gewissermassen die Marktseite, das Entschei- dende.
Schauen Sie sich vielleicht kurz die Situation bei der Erschlies- sung in den Bauzonen an. Es wird hier häufig behauptet, durch den gehobenen Lebensstandard habe unsere Wohn- bedarfsfläche zugenommen. Alle wettern und sagen, 50 m2 pro Kopf Wohnfläche sei ja enorm und solle reduziert werden. Ich erinnere Sie daran, dass der Verkehrsflächenbedarf pro Einwohner - innerhalb der Bauzone - über 70 m2 pro Ein- wohner beträgt. Wenn Sie die Flächen ausserhalb der Bau- zone hinzu nehmen, dann gibt es wesentlich mehr als 100 m2 pro Einwohner. Oder Parkplätze: Eine Milchmädchenrech- nung: wir haben in der Schweiz über drei Millionen Autos. Ein Auto hat für die Parkierungsfläche einen Planungswert von 25 m2. Drei Millionen mal 25 m2 macht 75 km2. Das brauchen Sie an zwei Orten, nämlich an der Verkehrsquelle und am Ziel, weil Sie ja zweimal parkieren müssen. Die 75 km2 entsprechen beinahe der Gesamtfläche der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich hat etwa 84 km2 Grundfläche.
Ich bitte Sie doch, wenn Sie jetzt hier die Erschliessungspflicht wieder als Trumpf in die Waagschale werfen wollen, dies zu bedenken. Ueberhaupt: diese Erschliessungspflicht wider- spricht auch den bundesrätlichen Zielsetzungen der Sied- lungspolitik. Es ist heute so, dass die Bauzonen zu 60 Prozent nur eine Ausnutzungsziffer von im Durchschnitt etwa 0,3 oder 30 Prozent besitzen. Es ist also durchaus möglich -- wie immer hängt das von lokalen Bedingungen ab -, dass man etwas ver- dichteter bauen sollte mit entsprechenden qualitativen Anfor- derungen, damit die Verdichtung nicht zu schlechten Auswir- kungen führt. Aber es ist falsch, die Erschliessungspflicht durchzusetzen und so noch mehr Bodenverschwendung zu betreiben.
Eigentlich müsste man diesen Teil der Motion ablehnen. Aber ich bitte Sie, auf alle Fälle dem Antrag Bundi zu folgen.
Ruckstuhl: Im Grunde genommen geht es mir um die Ausle- gung von Punkt 4 (88.823). In der vorliegenden Form - mit rechtzeitiger Erschliessung und richtig dimensionierten Bau- zonen - sagt er alles oder nichts.
Deshalb beantrage ich Ihnen, den Punkt 4 als Postulat zu überweisen. Es geht mir in erster Linie darum, dass dieser Punkt erklärungsbedürftig ist. Es geht um die Grenzen der Er- schliessungspflicht. Meines Erachtens können wir nicht gene- rell von Erschliessungspflicht sprechen; denn es gibt viele Gründe - wie das Herr Kollege Bundi dargelegt hat - und ei- nen ganz speziell: Es gibt gerade in ländlichen Gebieten in den Dörfern Bauzonen, die sich über kleine landwirtschaftli- che Betriebe erstrecken, die nicht einen Teil ihres Landes vor- zeitig der Ueberbauung preisgeben können. Das sind Be- triebe, die warten müssen, bis vielleicht die ganze Liegen- schaft erfasst wird, damit sie später aussiedeln können oder eine Ersatzliegenschaft beschaffen müssen. Man kann hier nicht generell eine Erschliessungspflicht durchsetzen.
Das Zweite, was mich vor allem bewogen hat, den Antrag auf ein Postulat zu stellen: die Diskussion, die darauf abzielt, im Bereich der richtig dimensionierten Bauzonen davon auszu- gehen, dass wir auch Land bereitstellen müssen, das der rei- nen Kapitalanlage dienen soll. Eine richtig dimensionierte Bauzone, die darauf abzielt, nur zusätzlich Land bereitzustel len zur Kapitalanlage, lehne ich ab.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Punkt 4 als Postulat zu überwei- sen.
Bundesrat Koller: Es geht bei der Ueberweisung dieser stän- derätlichen Motionen im Grunde genommen um zwei Pro- bleme: Die eine Frage ist die, in welcher Form Sie diese Be- gehren überweisen wollen, ob als Motion oder als Postulat. Das andere Problem, das vor allem Herr Fäh hier aufgeworfen hat, stellt sich, wie weit Sie diese allenfalls überwiesenen Mo- tionen dann aufrechterhalten und abschreiben möchten.
Zunächst zum ersten Problem, der Ueberweisung. Hier möchte ich Sie doch dringend bitten, nicht unnötig irgendwel- che Differenzen zum Ständerat zu schaffen, weil im Ständerat die beiden Motionen in dieser Differenziertheit, wie Ihnen hier vorgeschlagen, im Einverständnis mit den Motionären über- wiesen worden sind. Selbstverständlich können wir hier bei der Ueberweisung dieser Motionen nun nicht die ganze Raumplanungsgesetzrevision im einzelnen - wie sie dann si- cher differenziert lauten wird - vorwegnehmen.
Vor allem in bezug auf die Erschliessungspflicht möchte ich Sie doch auch darauf hinweisen, dass es in der Motion von Herrn Rhinow ja ausdrücklich heisst: « .... die rechtzeitige Er- schliessung .... » - und ich betone das - «der richtig dimensio- nierten Bauzonen». Es kann sich also nicht darum handeln, die jetzt ausgezonten Bauzonen zwangsweise innert einer ge- wissen Frist zu erschliessen, weil ja unbestritten ist, dass ge- samtschweizerisch diese Bauzonen heute ganz wesentlich zu gross sind.
Beim anderen Punkt, bei der Aufforderung, die Raumpla- nungsgesetzrevision möge der Baulandhortung entgegen- wirken: Der Bundesrat hat durchaus Verständnis für die hier vorgebrachten Anliegen. Wir werden uns beispielsweise über- legen, ob allenfalls für diese Spezialfälle, die hier genannt wor-
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Bürgerrechtsgesetz. Aenderung
den sind, spezielle Zonen geschaffen werden müssen, im Ueberwiesen - Transmis Falle von Obstgärten usw.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, nicht unnötig eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, sondern diese Mo- tionen so zu überweisen, wie dort beschlossen.
Nun noch zur Frage der Abschreibung: Der Bundesrat hat Ih- nen ein Anschlussprogramm angekündigt. Er war mit Ihrer Kommission der Meinung, in bezug auf die Bekämpfung der Spekulation und den Druck institutioneller Anleger auf den Bo- denmarkt hätten wir mit den drei dringlichen Bundesbeschlüs- sen vorerst, d. h. im Rahmen der Sofortmassnahmen, unsere Aufgabe erfüllt. Aber es ist uns klar, dass ein Anschlusspro- gramm folgen muss. Daher scheint es mir - wie gesagt - fast nebensächlich zu sein, ob Sie die Motionen aufrechterhalten oder nicht. Wir werden Ihnen auf jeden Fall ein Anschlusspro- gramm präsentieren.
Bundi: Nach der Erklärung von Herrn Bundesrat Koller über die Baulandhortung ziehe ich meine beiden entsprechenden Anträge zurück. Hingegen halte ich am Antrag über die Er- schliessung fest. Das zur ersten Motion Punkt 4.
Abstimmung - Vote
Motion 88.823
Punkt 1 - Point 1
Für den Antrag Fäh (nicht abschreiben) 12 Stimmen Für den Antrag der Kommission (abschreiben) 36 Stimmen
Punkt 2 - Point 2
Le président: En raison du retrait de la proposition Bundi, nous n'avons plus que la proposition de la commission qui propose de maintenir le point 2 sous forme de motion. Y-a-t-il une autre proposition? Cela n'est pas le cas, il en est donc ainsi décidé.
Ueberwiesen - Transmis
Punkt 3 - Point 3
Le président: La proposition de la commission est de classer le point 3; M. Fäh propose de le transmettre sous forme de motion.
Für den Antrag Fäh Minderheit Für den Antrag der Kommission offensichtliche Mehrheit
Punkt 4 - Point 4
Le président: La commission propose de transmettre le point 4 sous forme de motion; MM. Bundi et Ruckstuhl veulent le transmettre sous forme de postulat.
Für den Antrag Bundi/Ruckstuhl 68 Stimmen Für den Antrag Fäh/Kommission 42 Stimmen
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Motion 88.825
Punkt 1 - Point 1
Le président: La commission propose de transmettre le point 1 sous forme de motion. Y-a-t-il une autre proposition? Cela n'est pas le cas, il en est ainsi décidé.
Ueberwiesen - Transmis
Punkt 2 - Point 2
Le président: La commission propose de transmettre le point 2 sous forme de motion. Une autre proposition est-elle faite? Ce n'est pas le cas, il en est donc ainsi décidé.
Punkt 3 - Point 3
Le président: Nous opposons la proposition Fäh, transmettre le point 3 sous forme de motion, à celle de la commission qui propose de classer ce point.
Für den Antrag Fäh 19 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 36 Stimmen
Abgeschrieben - Classé
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
87.055
Bürgerrechtsgesetz. Aenderung Loi sur la nationalité. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. August 1987 (BBI III, 293) Message et projet de loi du 26 août 1987 (FF III, 285)
Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag Steffen Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine neue Revisionsvorlage auszuarbeiten, die für die Gleichstellung der Geschlechter folgende Rege- lung vorsieht:
Gleichbehandlung der ausländischen Ehefrau eines Schwei- zers mit dem ausländischen Ehemann einer Schweizerin in dem Sinne, dass die heute für den letzteren gültige Regelung auf alle ausländischen Ehegatten in Mischehen ausgedehnt wird.
Proposition Steffen Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'élaborer un nouveau projet de révision prévoyant la disposition suivante touchant l'égalité des droits entre hommes et femmes:
Egalité de traitement de l'épouse étrangère d'un Suisse et de l'époux étranger d'une Suissesse, la règle applicable à ce der- nier étant étendue à tout conjoint étranger ou citoyen suisse.
Le président: Je vous rappelle la décision que nous avons prise au sujet de cet objet. Nous avons affaire à un débat orga- nisé où le débat d'entrée en matière est limité aux rapporteurs de la commission et à ceux des groupes.
Humbel, Berichterstatter: Ihre Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungstagen behandelt. Von der Verwaltung waren an- wesend: Herr Dr. Hess, Direktor des Bundesamtes für Polizei- wesen (BAP), Herr Fürsprecher Schärer, Sektionschef im BAP, Herr Fürsprecher Babey, Adjunkt im BAP. An dieser Stelle dan- ken wir allen Beteiligten, auch den übrigen Mitarbeitern in der Verwaltung und in unserem Generalsekretariat, für die gute Begleitung in der Kommissionsarbeit und für alle Informatio- nen, die unsere Kommission gewünscht und erhalten hat. Der Nationalrat ist Zweitrat, weshalb die Kommission auf eine zweite Lesung verzichtet hat. Auch auf die Durchführung von Hearings hat sie verzichtet. Wir erhielten die Unterlagen von der ständerätlichen Kommission. Offensichtlich hat der Stän- derat als Prioritätsrat gute Arbeit geleistet. Soweit zum Formel- len.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.823
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
25.09.1989 - 14:30
Date
Data
Seite
1424-1427
Page
Pagina
Ref. No
20 017 726
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