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Interpellation Onken
In diesem Sinn verzichte ich für heute auf einen Gegenantrag. Mein Antrag ist bereits in der Finanzkommission unterlegen, Sie haben es vom Präsidenten der Finanzkommission gehört. Ich bin unterlegen, und ich pflege nicht, im Plenum nochmals einen Antrag zu stellen, wenn ich seine Aussichtslosigkeit ein- sehe. Aber grundsätzlich muss das Problem überdacht und überlegt werden, und ich möchte die Verwaltungskommission und deren Delegierten sehr ersuchen, in den kommenden Be- ratungen diesem Gedanken Nachachtung zu verschaffen, da- mit wir wirklich guten Gewissens zustimmen können.
Ich stelle nochmals fest: Wenn der Bundesrat die gleichen Be- gehren gestellt hätte - eine Million mehr und fünf Stellen mehr im Nachtragskredit -, hätten wir mit vollem Recht nein gesagt. Also müssten wir heute auch nein sagen. Da Sie aber nicht ge- willt sind, dies zu tun, möchte ich die Verwaltungskommission bitten, die entsprechenden Vorarbeiten so vorzunehmen, dass ich nicht ein weiteres Mal zu dieser Sache sprechen muss. Das nächste Mal würden natürlich meine Ausführungen in einem klaren Antrag gipfeln.
Affolter: Ich achte das Finanzgewissen meines Kollegen Schönenberger und auch seine Mahnungen zur Selbstdiszi- plin, was die parlamentarischen Angelegenheiten - also un- sere eigenen Angelegenheiten - betrifft. Aber hier kann ich Herrn Schönenberger beruhigen. Ich spreche jetzt im Namen der Verwaltungskommission und als Delegierter dieser Kom- mission, die Sie letztes Jahr selbst mit dem Beschluss über die Reorganisation der Parlamentsdienste eingesetzt haben.
Wir geben uns in dieser Kommission gegenwärtig eine enorme Mühe, dem Auftrag nachzukommen, dem die eid- genössischen Räte letztes Jahr zugestimmt haben: nämlich einerseits für die Parlamentarier mehr Arbeitsplätze, moderne Arbeits- und Kommunikationsmittel und auch ein Dienstlei- stungszentrum zu schaffen, andererseits unsere Parlaments- dienste - alle die Mitarbeiter, die für Sie rund um die Uhr tätig sind - in den Stand zu versetzen, ihre Dienstleistungen mög- lichst gut erbringen zu können.
Wenn wir heute über diesen Nachtragskredit befinden, dann bedürfen diese Bemühungen einer finanziellen Vorstufe. Diese Vorstufe, bezogen auf das Raum- und Nutzungskonzept des Parlamentsgebäudes, betrifft vorwiegend die Katakom- ben dieses Hauses. Wir möchten gerne bauliche Sofortmass- nahmen vornehmen. Unsere Anstrengungen hinsichtlich ei- ner Verbesserung der Dienstleistungen für uns Parlamentarier würden um ein Jahr zurückgeworfen, wenn diese technischen Vorarbeiten nicht an die Hand genommen werden könnten. Damit - glaube ich - erfüllen wir ein Anliegen, das eigentlich auch das Ihre sein sollte.
Mit dem Raum- und Nutzungskonzept, der räumlichen Aus- gestaltung der Arbeitsmöglichkeiten für die Benutzer dieses Gebäudes - es heisst Parlamentsgebäude und ist somit das Gebäude für die Parlamentarier - hat dies nichts zu tun. Dafür wird nach Eingang der Stellungnahmen aller Benutzer dieses Hauses (Journalisten, Mitarbeiter von Radio und Fernsehen, Fraktionssekretariate, Parlamentsdienste, Finanzverwaltung) ein Raum- und Benutzungskonzept geschaffen, das, wenn möglich, allen berechtigten Bedürfnissen entspricht. Ich glaube, Alarmstimmung auch seitens der Journalisten ist in keiner Art und Weise am Platz. Wir haben volle Kooperations- bereitschaft zugestanden, da wir auch wissen, was uns die Medienleute in diesem Hause wert sind. Wir werden uns be- mühen, diese Bedürfnisse mit den Anliegen der Parlamenta- rier in Einklang zu bringen. Wir wollen ein konsensfähiges Raumkonzept.
Jetzt zu den Stellenbegehren: Ich muss Ihnen sagen, dass un- sere Parlamentsdienste seit einem Jahr sämtliche zusätzli- chen Stellengesuche und auch Beförderungswünsche zu- rückgestellt haben oder zurückstellen mussten. Wir haben ei- nen Nachholbedarf an Mitarbeitern zu berücksichtigen, und es wäre ungerecht, diese Mitarbeiter, die hilfsbereit sind, noch einmal zu vertrösten für ein weiteres halbes Jahr oder dreivier- tel Jahre. Wir haben im schweizerischen Parlament die billig- ste Infrastruktur aller Parlamente Europas. In vergleichbaren Parlamenten anderer Länder arbeiten doppelt bis zehnmal so viele Leute, wie hier in Bern für unser Parlament tätig sind.
Wenn wir zu den paar Dutzend Mitarbeitern fünf Stellen mehr bewilligen, sprengen wir noch nicht den Rahmen, der den be- scheidenen Bedürfnissen unseres schweizerischen Milizpar- laments angemessen erscheint. Deshalb möchte ich Sie bit- ten, den Anträgen der Verwaltungskommission zu folgen. Ich kann Herrn Schönenberger versichern, dass wir seine Mah- nung nicht ungehört verhallen lassen werden. Ich möchte aber ihn und auch die Mehrheit des Rates bitten, unseren Be- mühungen um die Verbesserung der eigenen Infrastruktur ge- recht zu werden.
Angenommen - Adopté
Art. 2a, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
89.386
Interpellation Onken Verrechnungssteuer und Fluchtgeld Impôt anticipé et fuite de capitaux
Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1989
Das Phänomen der Kapitalflucht ist zu einem wichtigen Thema in der Debatte über die Drittwelt-Verschuldung geworden. Da- bei wird immer wieder darauf hingewiesen, dass auch in den Zuflussländern wirkungsvolle Möglichkeiten bestehen, um Fluchtgelder aus Entwicklungsländern abzuwehren. Das re- nommierte Washingtoner «Institute for International Econo- mics» hat beispielsweise die Forderung aufgestellt, auf den Er- trägen solcher ausländischer Anlagen OECD-weit eine ein- heitliche, substantielle Verrechnungssteuer zu erheben und gleichzeitig die Doppelbesteuerungsabkommen auszu- bauen. Dabei ist auch der Vorschlag eingebracht worden, die nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuern auf Anlagen von Ausländern aus Entwicklungländern zweckbestimmt für Entschuldungsmassnahmen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Die Eingänge der Verrechnungssteuer werden heute nur gesamthaft ausgewiesen. Wie hoch setzt der Bundesrat die Er- träge auf Anlagen von Ausländern aus Entwicklungsländern (und im besonderen aus den 62 ärmeren Entwicklungslän- dern) an?
Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, die Eingänge der Verrechnungssteuer auf solchen Anlagen länderweise nach dem Herkunftsland des Anlegers zu erfassen? Aufgrund der Sorgfaltspflicht der Banken, welche die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten vorschreibt, müsste eine solche länderweise Erfassung eigentlich mühelos durchführbar sein. 3. Welche Summen wurden in den letzten Jahren an ausländi- sche Antragsteller in den Entwicklungsländern im allgemei- nen und den ärmeren Entwicklungsländern im besonderen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zurückerstattet?
Interpellation Onken
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E
19 juin 1989
Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, den Ertrag aus der Verrechnungssteuer auf solchen Anlagen von Ausländern aus Entwicklungländern zweckgebunden für Entschuldungs- massnahmen einzusetzen?
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Verrechnungs- steuer im Interesse der Bekämpfung von Kapital- und Steuer- flucht auch auf verrechnungssteuerfreie Anlagen wie Treu- handgelder und ausländische Wertschriften ausgedehnt wer- den sollte? Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang den Vorschlag einer OECD-weiten Ausdehnung und Vereinheit- lichung der Verrechnungssteuern? Ist der Bundesrat gegebe- nenfalls bereit, solche Bemühungen innerhalb der OECD nachhaltig zu unterstützen?
Texte de l'interpellation du 14 mars 1989
La fuite de capitaux est devenue un thème essentiel du débat portant sur l'endettement du tiers monde. On répète souvent à ce propos qu'il est possible d'empêcher efficacement, depuis les pays tiers, l'exode de capitaux en provenance du tiers monde. L'«Institute for International Economics», organisme renommé sis à Washington, demande par exemple que les re- venus de tels placements étrangers soient grevés dans tous les pays membres de l'OCDE d'un impôt anticipé uniforme et substantiel et que d'autres accords réglant la double imposi- tion soient conclus. Il a également proposé d'affecter les fonds ainsi recueillis mais non réclamés à des mesures de désendet- tement.
A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
A l'heure actuelle, les revenus provenant de l'impôt anticipé ne sont enregistrés que globalement. A combien le Conseil fédéral estime-t-il le produit des fonds placés en Suisse par des personnes originaires de pays en développement (et en particulier des 62 Etats les plus pauvres)?
Que pense le Conseil fédéral de la proposition d'enregistrer ce type de revenus par pays, d'après l'origine du propriétaire des fonds? Ce recensement devrait pouvoir se faire sans peine puisque les banques, en vertu de leur devoir de dili- gence, ont l'obligation de vérifier l'identité de l'ayant droit.
A combien se montent les sommes remboursées au cours des dernières années à des étrangers originaires de pays en développement en général et des plus pauvres en particulier en vertu d'accords réglant la double imposition?
Que pense le Conseil fédéral de la proposition d'affecter le produit non réclamé de l'impôt anticipé grevant les sommes placées par des personnes originaires de pays en développe- ment à des mesures de désendettement?
Le Conseil fédéral partage-t-il l'avis selon lequel l'impôt anti- cipé devrait également frapper les placements qui en sont exemptés, tels les fonds fiduciaires ou les titres étrangers, aux fins de lutter contre la fuite de capitaux et l'exode fiscal? Que pense-t-il du projet de généraliser et d'uniformiser l'impôt anti- cipé au sein de l'OCDE? Est-il disposé le cas échéant à soute- nir activement ces mesures?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Jaggi, Miville, Piller (3)
Onken: Die Kapitalflucht ist zu einem wesentlichen Aspekt des Problems der Drittweltverschuldung geworden. Wer Entschul- dungsstrategien diskutiert, wie wir das auch bei der Interpella- tion von Herrn Gadient tun werden, kommt nicht umhin, die- sen Teilbereich sowie die grosse Bedeutung, die der Finanz- platz Schweiz dafür hat, näher auszuleuchten.
Fluchtkapital ist im allgemeinen nicht nur Kapital, das flieht, flieht vor irgendwelchen ungünsigen Rahmenbedingungen und das Sicherheit und Profit sucht. Fluchtkapital aus der Drit- ten Welt ist in aller Regel auch Geld, das den Entwicklungslän- dern unrechtmässig entzogen wird, also im juristischen Sinne illegal transferiertes und zumeist steuerhinterzogenes Kapital. Diese Kapitalflucht spielt sich naturgemäss weitgehend im ge- heimen ab. Die statistische Erfassung ist schwierig. Als Faust- regel gilt jedoch, dass das Fluchtkapital für die gesamte Dritte Welt etwa einen Drittel der Aussenverschuldung ausmacht: Jeder dritte Kreditdollar ist als Fluchtgeld wieder ausser Lan- des geschafft worden. Oder anders ausgedrückt: Ohne Kapi-
talflucht hätten verschiedene Länder praktisch keine Ausland- schulden mehr. Das Verhältnis zwischen der Kapitalflucht 1975 bis 1985 und dem Schuldenbestand 1985 beträgt für La- teinamerika 29 Prozent, für Afrika 20 Prozent, für Asien 8 Pro- zent. Das heisst, dass die Kapitalflucht ein besonders vor- dringliches Problem für die lateinamerikanischen Gross- schuldner, aber auch für die ärmsten der afrikanischen Länder darstellt.
Es ist überflüssig hervorzuheben, wie bedeutungsvoll es für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder wäre, wenn diese Ersparnisse zur Finanzierung von Investitionen im eige- nen Land blieben. Der Abfluss von Fluchtgeldern führt unmit- telbar zu einer Reduktion der Währungsreserven und zu einer verstärkten Auslandverschuldung. Diese wiederum wird letzt- lich mit der Anpassung der Leistungsbilanz bezahlt. Durch eine Abwertung müssen die Importe reduziert und die Exporte gesteigert werden. Im Endeffekt werden dadurch, im gleichen Umfange wie privates Kapital flieht, die ohnehin zu knappen öffentlichen Ressourcen in den Export umgeschichtet, statt dass sie der einheimischen Wirtschaft in Form von Investitio- nen zur Verfügung stehen. Die Kapitalflucht trägt also makro- ökonomisch zur Verschuldung, zur verstärkten Auslandab- hängigkeit und letztlich zur Wirtschaftskrise der Entwicklungs- länder bei. Dazu kommen die verheerenden soziopolitischen Folgen der Kapitalflucht, die dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen entzieht. Die unmittelbaren Folgen sind Kürzung der Infrastruktur und der Sozialleistungen sowie viel- fach eine stärkere Besteuerung jener einheimischen, meist kleineren Steuerzahler, denen keine Kapitalfluchtmöglichkei- ten offenstehen.
Es ist unbestritten, dass die Kapitalflucht auch in den Schuld- nerländern selbst eingedämmt werden muss. Doch ist es eine gar zu einfache Rezeptur, den Entwicklungsländern leichthin zu empfehlen, eine vernünftige Wirtschaftspolitik zu machen und ein gutes Investitionsklima zu schaffen, damit das ein- heimische Kapital im eigenen Land profitabel angelegt wer- den kann. Richtig ist zwar, dass ohne Anstrengungen und ohne Strukturanpassungen in den Entwicklungsländern wirt- schaftspolitisch wenig zu erreichen ist. Richtig ist aber auch, dass die verfahrene Wirtschaftssituation in vielen dieser Län- der eine direkte Folge - Herr Präsident, ich möchte lieber vor leeren Rängen sprechen, aber etwas mehr Ruhe haben, als in dieser Unruhe -, die direkte Folge eines ungerechten Weltwirt- schaftssystems ist. In Ländern, in denen der Schuldendienst die Hälfte der Exporteinnahmen und des Staatsbudgets auf- frisst, lässt sich beim besten Willen keine konstruktive Wirt- schaftspolitik betreiben. Hier fällt also ein Teil der Verantwor- tung und des Handlungsbedarfs auf die Erste Welt zurück, die mit strukturellen Reformen in der Weltwirtschaft und mit einer Entschuldungsstrategie dazu beitragen muss, die finanz- und wirtschaftspolitischen Voraussetzungen in den Entwicklungs- ländern grundlegend zu verbessern.
Das ist das eine; das andere aber sind Massnahmen, die die Magnetwirkung auf Fluchtgelder abbauen. Dazu kann und sollte auch die Schweiz einen konkreten Beitrag leisten, selbst dann, wenn sie dabei pionierhaft vorangehen muss. Unser Land ist ein bevorzugter Fluchtgeldhort, das lässt sich nicht bestreiten. Die Einlagen und Treuhandeinlagen aus der Drit- ten Welt machen Ende 1987 rund 53 Milliarden Franken aus. Lediglich 11 Milliarden davon entfallen auf die Bankkredito- ren, unter denen sich die Währungsreserven von Zentralban- ken aus der Dritten Welt befinden, die ja kein Fluchtgeld dar- stellen. Drittweltfluchtgelder finden sich hingegen auch bei den Einlagen aus den grossen Finanzzentren, bei Einlagen aus der Schweiz, meist getätigt über schweizerische Mittels- männer, sowie vor allem bei den statistisch nicht ausgewiese- nen Wertschriften. Wenn wir alle diese Bereiche mitberück- sichtigen und zusammenrechnen, ist die Schätzung sicher ge- rechtfertigt, wonach die Drittweltfluchtgelder in der Schweiz rund 100 Milliarden Franken betragen. Ein Seitenblick auf den Fall Marcos lässt diese Schätzung sogar als eher moderat er- scheinen, nachdem allein die Vermögenswerte dieses «klep- tokratischen» Diktators, die auf Schweizer Konten lagern, ge- mäss der «Neuen Zürcher Zeitung» auf rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt werden.
Interpellation Onken
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Von den drei wichtigen Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen, nämlich der Verstärkung der Rechtshilfe und der inter- nationalen Amtshilfe unter den Steuerbehörden, der Sorgfalts- pflicht der Banken und den steuerlichen Massnahmen, möchte ich im Rahmen dieser Interpellation nur die Besteue- rung von Fluchtgeldern behandeln. Treuhandgelder und aus- ländische Wertschriften unterliegen bekanntlich nicht der Ver- rechnungssteuer. Es ist deshalb nur allzu verständlich, dass die illegalen Fluchtgelder primär in diese verrechnungssteuer- befreiten Anlagearten fliessen. Würde auf den Erträgen aus- ländischer Anleger ebenfalls eine substantielle Verrechnungs- steuer eingeführt, könnte dies eine nachhaltige Bremswirkung haben. Gleichzeitig müssen mit den Herkunftsländern Dop- pelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden, die dem ausländischen Anleger die Garantie geben, dass er bei ord- nungsgemässer Steuerdeklaration die Verrechnungssteuer zurückerstattet erhält.
Diese Lösung ist praktikabel und dazu noch marktgerecht. Sie sollte aber zugegebenermassen, um wirklich zu greifen, inter- national durchgeführt werden. Es bedürfte also einer OECD- Konvention, die den bisherigen Trend bricht, wonach sich die Anlageländer mit eskalierenden Vergünstigungen einen ei- gentlichen Beggar-my-neighbour-Wettbewerb liefern. Warum sollte nicht gerade die Schweiz in der OECD eine solche Initia- tive einbringen? Ein solcher Vorschlag wäre auf alle Fälle einer kohärenten und glaubwürdigen Entschuldungs- und Entwick- lungsstrategie unseres Landes konform.
Ein weiterer, ungleich einfacher zu realisierender Vorschlag besteht darin, die statistische Transparenz zu erhöhen und bei der Verrechnungssteuer eine Aufgliederung nach den Her- kunftsländern der Anleger vorzunehmen. Aufgrund der Sorg- faltspflicht der Banken, die vorschreibt, dass der wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden muss, sollte eine solche län- derweise Erfassung eigentlich ohne weiteres durchführbar sein.
Schliesslich noch ein Wort zum Vorschlag des südamerikani- schen Oekonomen Carlos Diaz-Alejandro, der angeregt hat, die nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuererträge von Anlegern aus der Dritten Welt zweckgebunden für Entschul- dungsmassnahmen einzusetzen. Es ginge dabei also um eine Art Fluchtgeld-Recycling, ein Vorschlag, der auch vom Insti- tute for International Economics aufgegriffen und unterstützt worden ist. Diese Möglichkeit könnte die Schweiz schon jetzt bei den verrechnungssteurpflichtigen Anlagen anwenden. Ich frage den Bundesrat an, ob das nicht eine Möglichkeit ist, die ins Auge gefasst werden sollte. Ich denke, dass dieser zweck- bestimmte Einsatz für Entschuldungsmassnahmen sozusa- gen die Mindestverantwortung ist, die unser Land bei seiner nachgewiesenermassen exponierten Rolle als begehrter Hort für Fluchtgelder wahrnehmen sollte.
«Kapitalflucht ist Diebstahl am eigenen Volk», hat der brasilia- nische Erzbischof Dom Helder Camara gesagt. Wir begehen diesen Diebstahl zwar nicht, das ist klar. Aber mit den Dienst- leistungen unseres Finanzplatzes profitieren wir davon, und wir tragen damit - ob wir wollen oder nicht - eine gewisse Mit- verantwortung.
Diese Interpellation stellt zwar konkrete, praktische Fragen. Sie wirft jedoch auch eine ethische Dimension auf, der wir uns nicht entziehen können.
Bundesrat Stich: Die Frage der Kapitalflucht gibt immer wie- der zu Diskussionen Anlass. Man muss sich doch auch be- wusst sein, welches die Gründe sind. Ich will sie nicht im ein- zelnen aufführen. Aber einen wesentlichen Punkt erfahren Sie sehr rasch, wenn Sie im Jahresbericht der BIZ, der Bank für In- ternationalen Zahlungsausgleich, beispielsweise die Inflati- onsraten von Südamerika lesen. Im Jahr 1988 hatte Argenti- nien eine Inflationsrate von 343 Prozent, Brasilien 582 Prozent, Mexico 114 Prozent, Peru 669 Prozent und die Entwicklungs- länder insgesamt 90 Prozent.
Da muss man sich im klaren sein, dass unter solchen Voraus- setzungen die Abwanderung des Kapitals aus den entspre- chenden Ländern vorprogrammiert ist. Wirksame Hilfe kann man hier vermutlich nur schaffen, wenn es diesen Ländern ge- lingt, eine Wirtschaftspolitik zu betreiben, die auch den Einsatz
von Kapital im eigenen Land als nützlich und letztlich vielleicht sogar rentabler erscheinen lässt. Aber immerhin müssten Be- dingungen herrschen, dass die Leute nicht riskieren, inner- halb eines Jahres ihr ganzes Geld zu verlieren; sonst hat man vermutlich nie Chancen.
Zur Frage der Verwendung der Verrechnungssteuer ist zu sa- gen, dass die Herkunft der Gelder, die der Verrechnungs- steuer unterliegen, nach geltendem Recht für die Erhebung unerheblich ist, das heisst: Wir kennen sie nicht. Sie lässt sich daher ohne eine Aenderung des Gesetzes, allenfalls der Ver- fassung, nicht zur Abwehr von Fluchtgeldern einsetzen. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Die Verrechnungssteuer wird an der Quelle, das heisst beim Schuldner der steuerbaren Leistung, erhoben und von diesem auf den Leistungsempfänger überwälzt. Bei der Erhebung der Verrechnungssteuer erhält der Fiskus somit keine Kenntnis von der Identität der Leistungsempfänger. Die Bank sollte diese Kenntnis haben, aber der Fiskus hat sie nicht. Die Emp- fänger treten nur dann aus ihrer Anonymität heraus, wenn und insoweit sie Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungs- steuer stellen. Nun haben aber nur in der Schweiz wohnhafte Menschen sowie Ausländer nach Massgabe der von ihren Wohnsitzstaaten mit der Schweiz abgeschlossenen Doppel- besteuerungsabkommen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, und es bestehen zwischen der Schweiz und Entwicklungsländern bisher nur vereinzelte Doppelbe- steuerungsabkommen. Deshalb sind die Verrechnungs- steuererträge von Anlagen aus Entwicklungsländern nicht be- kannt und können mangels irgendwelcher Anhaltspunkte auch nicht geschätzt werden.
In den Bestimmungen über die Verrechnungssteuer fehlt - wie gesagt - eine Rechtsgrundlage zur Erfassung der Her- kunft irgendwelcher Gelder, und auch die Sorgfaltspflichtver- einbarung als privatrechtlicher Vertrag der Banken unter sich kann vom Bunde hiezu nicht beigezogen werden. Im übrigen dient diese Vereinbarung gerade der Abwehr suspekter Gel- der, weshalb jedenfalls die abgewehrten Gelder der Besteue- rung zum vornherein entgehen.
Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden keine Verrech- nungssteuern an Antragsteller aus Entwicklungsländern zu- rückerstattet.
Der Bundesrat hält den Vorschlag, den Reinertrag der Ver- rechnungssteuer von Anlagen aus Entwicklungsländern zweckgebunden für Entschuldungsmassnahmen zu verwen- den, angesichts der tatsächlichen Verhältnisse für wenig er- folgverheissend, ganz abgesehen davon, dass es natürlich dazu einer Verfassungs- und Gesetzesrevision bedürfte.
Ein Zusammenhang zwischen Kapital- und Steuerflucht aus Entwicklungsländern einerseits und verrechnungssteuerfreien Erträgnissen von Treuhandanlagen und ausländischen Wert- papieren andererseits ist nicht erwiesen. Die Idee einer OECD- weiten Vereinheitlichung der Verrechnungssteuer ist minde- stens vorderhand zu vage, als dass der Bundesrat sich bereits verbindlich dazu äussern könnte. Ihre Verwirklichung ist zurzeit nicht in Sicht, wenn Sie an die Diskussionen innerhalb der EG und an die Bundesrepublik denken, die die Verrechnungs- steuer von 10 Prozent wieder rückgängig gemacht hat.
Onken: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt. Ich bin von ihr enttäuscht, weil sie keine Signale gibt, dass man wenigstens dort, wo man unmittelbar etwas tun könnte, bereit ist, gewisse Aenderungen der heutigen Praxis vorzunehmen. Ich bean- trage aber keine Diskussion.
Hefti: Kapitalfluchtgelder sind meines Erachtens an sich weder gut noch schlecht. Auf die schlechten Fälle hat Herr Onken hin- gewiesen. Auf der anderen Seite ist Kapitalflucht zumindestver- ständlich, wenn sie aus Ländern mit schlechter oder gar korrup- ter Regierung oder mit übersetzten Steuern erfolgt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf unsere Ent- wicklungshilfe hinweisen, die es öfters zulässt, dass ganz er- hebliche Prozentsätze von unseren Leistungen abgezweigt werden und in die Taschen von Potentaten in Entwicklungs- ländern fliessen. Auch hier könnte man einmal einen Riegel vor- schieben.
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1989
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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09
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Datum
19.09.1989 - 18:15
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Data
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325-327
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