Europarat. Bericht
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88.501
Motion des Nationalrates (Wanner) Ortsfunk für den Zivilschutz Motion du Conseil national (Wanner) Appel local pour la protection civile
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, alle erforderlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit die Realisierung des Programms «Ortsfunksystem OFS 90 für den Zivilschutz» raschmöglichst, spätestens aber im Jahre 1990 eingeleitet werden kann.
Texte de la motion du 7 octobre 1988
Le Conseil fédéral est chargé de créer les conditions nécessai- res pour que la réalisation du programme «Système radio lo- cale OFS 90 pour la protection civile» soit engagée dans les plus brefs délais, mais au plus tard en 1990.
Jagmetti, Berichterstatter: Es geht um ein kleines, oranges Gerät mit einer kurzen Antenne, zu dem Meldungen vom Orts- funksender durch die dicken Betonwände der Schutzräume gelangen sollen. Es arbeitet mit Batterie und ist resistent ge- gen Erschütterungen, gegen elektromagnetische Impulse und andere Folgen von Kriegshandlungen. Ortsfunksender für die Gemeinden und über 200 000 Empfänger für alle Schutzräume sollen beschafft werden. Wir werden bald eine Kreditvorlage erhalten, die sich in der Grössenordnung von 250 bis 300 Millionen Franken bewegen soll.
Nationalrat Wanner hat mit seiner Motion die Realisierung spä- testens ab 1990 verlangt. Der Bundesrat hat zugestimmt und der Nationalrat auch. Die Militärkommission des Ständerates beantragt Ihnen ohne Gegenstimme Zustimmung.
Die Debatte über das Zivilschutzübermittlungskonzept, über die Zweckmässigkeit der konkreten Lösung und über die fi- nanziellen Aspekte können wir dann anlässlich der Kreditvor- lage führen. Im Namen der Militärkommission beantrage ich Zustimmung.
Ueberwiesen - Transmis
89.016
Europarat. Bericht Conseil de l'Europe. Rapport
Bericht des Bundesrates vom 13. Februar 1989 (BBI I, 1295) Rapport du Conseil fédéral du 13 février 1989 (FF I, 1249)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: In seinem dreissig Seiten starken Bericht schildert der Bundesrat die allgemeine Ent- wicklung und die Tätigkeiten der Schweiz auf Minister- und Ex- pertenebene sowie die vom Menschenrechtsgerichtshof mit Bezug auf die Schweiz gefällten Urteile. Der Umfang der Aktivi- täten ist eindrücklich. Das will und kann aber nicht darüber hin-
wegtäuschen, dass der Europarat mit verschiedenen Struktur- problemen zu kämpfen hat. Vor dem Hintergrund der EG- Dynamik ringt er weiterhin um seine spezifische Rolle beim Aufbau Europas. Er hat sie noch nicht gefunden. Unbestritten bleibt, dass er als einzige Organisation alle freiheitlichen De- mokratien im westlichen Europa umfasst. Im Berichtsjahr ist ja San Marino dazugekommen, und inzwischen auch noch Finn- land. Das versetzt den Europarat nach 40 Jahren seines Be- stehens in die Lage, sich mit geeinter Kraft dem Aufbau der Beziehungen mit den Staaten im östlichen Europa zu stellen, weil man dort auch das Feindbild der pluralistischen Demo- kratie abzubauen beginnt. In diesem Gebiet ist der Europarat initiativ. Er hat in der Berichtsperiode u. a. Ungarn eingeladen, bestimmten Konventionen beizutreten.
Unbestritten bleibt schliesslich auch die Zuständigkeit des Eu- roparats in Fragen der kulturellen Zusammenarbeit. Da darf auf die verdienstvolle Schaffung des Fonds «Euroimages» zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen hingewiesen werden. Zusehends schwieriger aber wird die Rolle des Euro- parats bei der Rechtsharmonisierung, weil hier die EG, der die Hälfte der Mitglieder angehören, die Tendenz hat, eigene Wege zu gehen. Wir nehmen daher gerne zur Kenntnis, dass die EG doch interessiert scheint, bestimmte Konventionen mit- zutragen - so jene über eine Europäische Pharmakopöe oder jene über das grenzüberschreitende Fernsehen. Allerdings ist hier vor einer nicht unbedenklichen Entwicklung zu warnen. Es scheint, dass der EG oft nur die Anwendung der Konventio- nen im Verhältnis zu den Nicht-EG-Mitgliedern willkommen ist, dass sie sich aber im Innenverhältnis eigenes Recht vorbehal- ten will.
Ihre Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat den Be- richt mit Herrn Bundesrat Felber im einzelnen eingehend be- sprochen. Ich greife nur zwei Hauptthemata heraus: Die Koor- dinationsfragen und den Menschenrechtsgerichtshof.
Die Koordination der Europatätigkeiten der sieben Departe- mente muss ein grosses Anliegen des Departementchefs sein und ist es offenbar auch, wobei auch da noch nicht alle Wün- sche erfüllt sind. Immerhin hat das Departement für auswär- tige Angelegenheiten trotz Personalproblemen darauf bestan- den, dass bei den Auslandskontakten der übrigen Departe- mente stets ein Vertreter des EDA dabei ist. Die Kommission begrüsste das sehr.
Sie wissen alle, dass uns die extensive Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofes zu Artikel 6 der EMRK nach wie vor zu schaffen macht. Die Auswirkungen werden noch über- prüft. Es ist hier zu unterstreichen, dass die Strassburger Ur- teile unsere innerstaatlichen Urteile nicht etwa aufheben. Wir haben uns aber bei der Ratifikation der EMRK seinerzeit ver- pflichtet, uns den Urteilen von Strassburg zu unterziehen. Des- ·halb stellt sich jeweils die Frage, welche innerstaatliche Mass-
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Motion des Nationalrates (Wanner) Ortsfunk für den Zivilschutz Motion du Conseil national (Wanner) Appel local pour la protection civile
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.501
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
305-305
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20 017 647
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