Motion on local civil protection radio transmitted

20017647Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)15.06.1989Granted

Zusammenfassung

The Council of States dealt with a motion by National Council member Wanner concerning the local radio system for civil protection. Rapporteur Jagmetti explained that the motion concerned only the timely launch of the OFS 90 program, while the technical merits and financial implications would be addressed later with the credit proposal. The Military Commission recommended approval without opposition. The Council of States accepted the motion and transmitted it to the Federal Council.

Regest

Motion concerning implementation of a civil protection communication system; where the motion seeks only to initiate a program within a specified timeframe, the chamber may approve transmission without prejudging technical suitability or financing, which can be reserved for later consideration with the credit proposal.

Gesamter Gesetzestext

Europarat. Bericht

305

  1. Juni 1989 S

88.501

Motion des Nationalrates (Wanner) Ortsfunk für den Zivilschutz Motion du Conseil national (Wanner) Appel local pour la protection civile

Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1988

Der Bundesrat wird eingeladen, alle erforderlichen Vorausset- zungen zu schaffen, damit die Realisierung des Programms «Ortsfunksystem OFS 90 für den Zivilschutz» raschmöglichst, spätestens aber im Jahre 1990 eingeleitet werden kann.

Texte de la motion du 7 octobre 1988

Le Conseil fédéral est chargé de créer les conditions nécessai- res pour que la réalisation du programme «Système radio lo- cale OFS 90 pour la protection civile» soit engagée dans les plus brefs délais, mais au plus tard en 1990.

Jagmetti, Berichterstatter: Es geht um ein kleines, oranges Gerät mit einer kurzen Antenne, zu dem Meldungen vom Orts- funksender durch die dicken Betonwände der Schutzräume gelangen sollen. Es arbeitet mit Batterie und ist resistent ge- gen Erschütterungen, gegen elektromagnetische Impulse und andere Folgen von Kriegshandlungen. Ortsfunksender für die Gemeinden und über 200 000 Empfänger für alle Schutzräume sollen beschafft werden. Wir werden bald eine Kreditvorlage erhalten, die sich in der Grössenordnung von 250 bis 300 Millionen Franken bewegen soll.

Nationalrat Wanner hat mit seiner Motion die Realisierung spä- testens ab 1990 verlangt. Der Bundesrat hat zugestimmt und der Nationalrat auch. Die Militärkommission des Ständerates beantragt Ihnen ohne Gegenstimme Zustimmung.

Die Debatte über das Zivilschutzübermittlungskonzept, über die Zweckmässigkeit der konkreten Lösung und über die fi- nanziellen Aspekte können wir dann anlässlich der Kreditvor- lage führen. Im Namen der Militärkommission beantrage ich Zustimmung.

Ueberwiesen - Transmis

89.016

Europarat. Bericht Conseil de l'Europe. Rapport

Bericht des Bundesrates vom 13. Februar 1989 (BBI I, 1295) Rapport du Conseil fédéral du 13 février 1989 (FF I, 1249)

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Frau Meier Josi, Berichterstatterin: In seinem dreissig Seiten starken Bericht schildert der Bundesrat die allgemeine Ent- wicklung und die Tätigkeiten der Schweiz auf Minister- und Ex- pertenebene sowie die vom Menschenrechtsgerichtshof mit Bezug auf die Schweiz gefällten Urteile. Der Umfang der Aktivi- täten ist eindrücklich. Das will und kann aber nicht darüber hin-

wegtäuschen, dass der Europarat mit verschiedenen Struktur- problemen zu kämpfen hat. Vor dem Hintergrund der EG- Dynamik ringt er weiterhin um seine spezifische Rolle beim Aufbau Europas. Er hat sie noch nicht gefunden. Unbestritten bleibt, dass er als einzige Organisation alle freiheitlichen De- mokratien im westlichen Europa umfasst. Im Berichtsjahr ist ja San Marino dazugekommen, und inzwischen auch noch Finn- land. Das versetzt den Europarat nach 40 Jahren seines Be- stehens in die Lage, sich mit geeinter Kraft dem Aufbau der Beziehungen mit den Staaten im östlichen Europa zu stellen, weil man dort auch das Feindbild der pluralistischen Demo- kratie abzubauen beginnt. In diesem Gebiet ist der Europarat initiativ. Er hat in der Berichtsperiode u. a. Ungarn eingeladen, bestimmten Konventionen beizutreten.

Unbestritten bleibt schliesslich auch die Zuständigkeit des Eu- roparats in Fragen der kulturellen Zusammenarbeit. Da darf auf die verdienstvolle Schaffung des Fonds «Euroimages» zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen hingewiesen werden. Zusehends schwieriger aber wird die Rolle des Euro- parats bei der Rechtsharmonisierung, weil hier die EG, der die Hälfte der Mitglieder angehören, die Tendenz hat, eigene Wege zu gehen. Wir nehmen daher gerne zur Kenntnis, dass die EG doch interessiert scheint, bestimmte Konventionen mit- zutragen - so jene über eine Europäische Pharmakopöe oder jene über das grenzüberschreitende Fernsehen. Allerdings ist hier vor einer nicht unbedenklichen Entwicklung zu warnen. Es scheint, dass der EG oft nur die Anwendung der Konventio- nen im Verhältnis zu den Nicht-EG-Mitgliedern willkommen ist, dass sie sich aber im Innenverhältnis eigenes Recht vorbehal- ten will.

Ihre Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat den Be- richt mit Herrn Bundesrat Felber im einzelnen eingehend be- sprochen. Ich greife nur zwei Hauptthemata heraus: Die Koor- dinationsfragen und den Menschenrechtsgerichtshof.

  1. Zur Koordination: Es wurde in der Kommission gewünscht, die Schweiz möge Impulse geben, damit die Zielsetzungen des Europarates deutlicher von jenen der EG unterschieden werden könnten. Dabei könnte ein Katalog aller Fragen, um die sich die EG nicht kümmert, behilflich sein. Die Diskussion über die politischen Strukturen des zukünftigen Europa müss- te neu angefacht werden. Es kann ja nicht nur um eine wirt- schaftliche Einheit dieses Kontinents gehen; auch ein poli- tisch einfarbiges Europa würde nicht der Vorstellung aller ent- sprechen. Deshalb müsste - so war die Meinung in der Kom- mission - die Diskussion über föderalistisches Gedankengut innerhalb des Europarates gefördert werden. Einzelne Mitglie- der verwiesen auf die Notwendigkeit der Stärkung der Konfe- renz der europäischen Parlamentspräsidenten, etwa nach dem Muster der interkantonalen Direktorenkonferenzen bei uns. Allgemein wurde gefordert, dass die vielen Gremien, wel- che sich in unserem Parlament mit europäischen Fragen be- fassen, zumindest einmal jährlich zusammengerufen werden sollten, um ihre Tätigkeiten zu koordinieren.

Die Koordination der Europatätigkeiten der sieben Departe- mente muss ein grosses Anliegen des Departementchefs sein und ist es offenbar auch, wobei auch da noch nicht alle Wün- sche erfüllt sind. Immerhin hat das Departement für auswär- tige Angelegenheiten trotz Personalproblemen darauf bestan- den, dass bei den Auslandskontakten der übrigen Departe- mente stets ein Vertreter des EDA dabei ist. Die Kommission begrüsste das sehr.

  1. Zum Menschenrechtsgerichtshof: Erneut hat sich die Kom- mission mit seinen Urteilen befasst. Sie hat sich übrigens an ihrer vorletzten Sitzung durch das schweizerische Mitglied des Gerichtshofes, Frau Bindschedler, und durch Herrn Professor Wildhaber eingehend über die Praxis des Gerichtshofes und die Auswirkungen der Urteile informieren lassen.

Sie wissen alle, dass uns die extensive Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofes zu Artikel 6 der EMRK nach wie vor zu schaffen macht. Die Auswirkungen werden noch über- prüft. Es ist hier zu unterstreichen, dass die Strassburger Ur- teile unsere innerstaatlichen Urteile nicht etwa aufheben. Wir haben uns aber bei der Ratifikation der EMRK seinerzeit ver- pflichtet, uns den Urteilen von Strassburg zu unterziehen. Des- ·halb stellt sich jeweils die Frage, welche innerstaatliche Mass-

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Motion des Nationalrates (Wanner) Ortsfunk für den Zivilschutz Motion du Conseil national (Wanner) Appel local pour la protection civile

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1989

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Anno

Band

III

Volume

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.501

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1989 - 08:00

Date

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305-305

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20 017 647

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