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steht eine spätere Umstellung auf das Natel-D-Netz. Damit werden die noch heute bestehenden Kinderkrankheiten über- wunden sein, und die Kritik - ich hoffe auf den Dienst, den die Kunden sehr schätzen - sollte dann, so hoffe ich auch, ver- stummen.
Noch zur letzten Frage von Herrn Kündig, dem Ferienverein des PTT-Personals: Ich habe diesen Brief erhalten, leider konnte ich ihn noch nicht lesen. Die PTT-Betriebe sind daran, die Teilrevision des PTT-Organisationsgesetzes zu bearbei- ten. In diesem Rahmen soll auch die Aufnahme einer generel- len Ausgabenkompetenz für Beiträge im betrieblichen Inter- esse der PTT und damit unter anderem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Fürsorgeleistungen an das PTT-Per- sonal beantragt werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die relativ bescheidene finanzielle Hilfe der PTT einer fort- schrittlichen und modernen Arbeitgeberpolitik entspricht und im Betriebsinteresse und im Interesse der PTT liegt. Aber aus formal-rechtlichen Ueberlegungen und aufgrund Ihrer Inter- vention werden wir den PTT-Betrieben trotzdem nahelegen, die heutige Praxis der Beitragsgewährung zu überprüfen und notfalls zu ändern, bis klare Rechtsgrundlagen vorliegen.
Aufgrund der heutigen Rechtslage könnte folgendes System in Erwägung gezogen werden. Die PTT-Betriebe könnten neu einen Betrag vorsehen, der Angehörigen der untersten Besol- dungsklassen mit mehreren schulpflichtigen Kindern für ver- billigte Ferien in Hotels des Ferienvereins in der Schweiz zugute käme. Vor allem wäre er zugunsten von Familien einzu- setzen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse Hotel- ferien nicht leisten können. Die Differenz zwischen vollem und reduziertem Pensionspreis könnte den PTT-Betrieben vom Ferienverein im Rahmen des zum voraus fixierten Betrages in Rechnung gestellt werden. Den Sozialdiensten der 28 Kreis- direktionen sind viele Fälle bekannt, die eine derartige Unter- stützung nötig machen. Die finanzielle Hilfe könnte somit gezielt eingesetzt werden, zum Beispiel auch für alleinerzie- hende Mütter. Der Personalkörper der PTT-Betriebe umfasst rund 36 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem unter- sten Viertel der Besoldungshierarchie angehören. Davon ist der überwiegende Teil in den fünf grössten Städten eingesetzt und auch in den betreffenden Agglomerationen wohnhaft. Der Arbeitgeber PTT ist nicht nur aus Imagegründen daran interes- siert, dass dieses Personal von Zeit zu Zeit in den Genuss von Hotelferien kommt, die den bescheidenen finanziellen Mög- lichkeiten entsprechen. Das Problem ist bekannt, wir werden versuchen, eine gerechte Lösung zu finden.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss A Arrêté fédéral A
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
35 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss B Arrêté fédéral B
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 à 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA
Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1989
Gemäss Pressemitteilung vom 4. Januar 1989 hat die Nagra beim Bundesrat den Bau von Sondierstollen an den drei Standorten Oberbauen, Bois de la Glaive und Piz Pian Grand beantragt. Wenige Tage später, am 10. Januar 1989, gibt sie in einer weiteren Pressemitteilung bekannt, dass sie dem Bun- desrat einen Bericht übergeben habe, der die Möglichkeiten der Endlagerung langlebiger radioaktiver Abfälle in den Sedi- mentgesteinen der Schweiz aufzeige. Die Entscheidungs- grundlagen für ein allfälliges Sondiergesuch stellt sie noch für 1989 in Aussicht.
Der Entscheid des Bundesrates über das Gesuch um Ertei- lung der Bewilligung für geologische Untersuchungen am Oberbauenstock (30. September 1985) verlangt aber ein Son- diergesuch der Nagra für einen Standort im Mittelland, der sich allenfalls für die Lagerung schwach- und mittelradioakti- ver Abfälle eignen würde, bevor der Bau von Sondierstollen an den drei erwähnten Orten bewilligt wird (BBI 1985 || 1246). Die- ses Gesuch liegt nicht vor. Ebenfalls muss die Nagra in ihrem Pressecommuniqué vom 4. Januar 1989 mitteilen, dass ein Gleichstand der Untersuchungen an den drei Standorten nicht erreicht wurde. Das entspricht ebenfalls nicht dem Ent- scheid des Bundesrates vom 30. September 1985.
Gemäss Entscheid vom 31. August 1988 bewilligte der Bun- desrat der Nagra den Bau eines Sondierstollens in den Wel- lenberg. Auch wenn der Baubeginn von vorgängig durchzu- führenden weiteren Sondierarbeiten abhängig gemacht wird und durch die HSK erst noch freigegeben werden muss, ist er nicht an dieselben Auflagen gebunden, die für den Bau eines Sondierstollens an den drei übrigen Standorten gelten. Das Fehlen von expliziten Ausführungen im Wellenberg-Entscheid soll aber nicht zur Interpretation führen dürfen, der Wellenberg sei von diesen Auflagen nur deshalb ausgenommen, weil er als politisch leichter durchsetzbarer Standort gelte.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beant- wortung folgender Fragen ersucht:
Hält der Bundesrat gemäss seinem Entscheid vom 30. Sep- tember 1985 daran fest, dass, bevor er über die Bewilligung von Sondierstollen an den Sondierstandorten Oberbauen (UR), Bois de la Glaive (VD) und Piz Pian Grand (GR) entschei- det, die Nagra ein Gesuch für einen Alternativstandort einrei- chen muss?
Wird der Sondierstandort Wellenberg beim Bau eines Son-
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dierstollens den drei übrigen Sondierstandorten bezüglich der einzelnen Sondieretappen gleichgestellt? Wird der Bau von Sondierstollen an den anderen drei Standorten bewilligt, und wenn ja, erfolgt die Freigabe des Sondierstollens am Wel- lenberg gleichzeitig mit der Bewilligung der Sondierstollen an den übrigen Standorten?
Texte de l'interpellation du 15 mars 1989
Selon un communiqué de presse du 4 janvier 1989, la CEDRA a demandé au Conseil fédéral l'autorisation de construire une galerie de sondage sur les trois emplacements suivants: Ober- bauen, Bois de la Glaive et Piz Pian Grand. Le 10 janvier 1989, soit quelques jours plus tard, la CEDRA a fait savoir par un au- tre communiqué qu'elle avait remis au Conseil fédéral un rap- port montrant les possibilités qui s'offrent en Suisse d'entrepo- ser définitivement les déchets radioactifs à longue période de vie dans des roches sédimentaires. Elle laisse entrevoir en- core pour 1989 l'élaboration des bases de décision nécessai- res pour la présentation d'une demande visant aux travaux de sondage.
Avant d'autoriser la construction de galeries de sondage aux trois emplacements susmentionnés, le Conseil fédéral, qui s'est prononcé le 30 septembre 1985 sur la demande d'autori- sation de pratiquer des recherches géologiques à l'Ober- bauenstock, a besoin d'une requête de la CEDRA concernant le sondage sur un emplacement du Plateau qui conviendrait pour l'entreposage de déchets faiblement ou moyennement radioactifs (FF 1985 || 1282). Or cette requête fait défaut. Par ailleurs, la CEDRA a fait savoir le 4 janvier 1989 que les recher- ches n'en sont pas au même stade aux trois emplacements précités, ce qui n'est pas conforme à la décision prise par le Conseil fédéral le 30 septembre 1985.
Par décision du 31 août 1988, le Conseil fédéral a autorisé la CEDRA à construire une galerie de sondage au Wellenberg. Même si le début des travaux doit dépendre d'autres sonda- ges préalables et être encore autorisé par la DSN, il n'est pas soumis aux mêmes charges que pour la construction d'une galerie de sondage aux trois autres emplacements. Toutefois, l'absence d'explications claires concernant la décision relative au Wellenberg ne doit pas laisser croire que ce projet soit réali- sable sans les charges en question uniquement parce qu'il se heurte à moins d'obstacles sur le plan politique.
Dans ce contexte, je me permets de poser au Conseil fédéral les questions suivantes:
Estime-t-il que, conformément à sa décision du 30 septem- bre 1985, la CEDRA doit présenter une requête concernant un emplacement de rechange avant qu'il puisse se prononcer sur la demande d'autorisation relative à la galerie de sondage à l'Oberbauen (UR), au Bois de la Glaive (VD) et au Piz Pian Grand (GR)?
L'emplacement du Wellenberg sera-t-il mis sur le même pied que les trois autres emplacements en ce qui concerne les diverses étapes du sondage? La construction de galeries de sondage sera-t-elle autorisée aux trois autres emplacements et, dans l'affirmative, l'autorisation relative à la galerie de son- dage au Wellenberg coïncidera-t-elle avec celle qui touche les autres emplacements?
Ne se prononcera-t-on sur un éventuel entreposage de déchets radioactifs à longue période de vie qu'après l'analyse scientifique des résultats de tous les sondages autorisés?
Zumbühl: Seit die Absicht besteht, den Wellenberg in der Gemeinde Wolfenschiessen im Kanton Nidwalden in die Mög- lichkeit für die Lagerung von schwachen und mittelstarken radioaktiven Abfällen einzubeziehen, ist in der Gemeinde und im Kanton eine gewisse Unruhe eingezogen. Gegnerische Kreise haben sich auch hier zu Organisationen zusammenge- schlossen. So wurde das Komitee «Mitspracherecht der Nid- waldner in Atomfragen (MNA)» und die «Arbeitsgruppe kriti- scher Wolfenschiesser. (AkW)» ins Leben gerufen. Die aktive
Tätigkeit dieser gegnerischen Gruppierungen kam besonders deutlich an Orientierungsversammlungen und vor allem an den Landsgemeinden 1987 und 1988 zum Ausdruck. Mit Erfolg haben sie eine Verfassungsänderung zustande gebracht, nach welcher alle Fragen in Atomsachen - einge- schlossen auch die vorbereitenden Handlungen, die Ver- nehmlassungen usw. - von der Landsgemeinde abgesegnet werden müssen.
Dies hatte zur Folge, dass die Landsgemeinde 1988 die Ver- nehmlassung des Regierungsrates zum Gesuch für Sondier- bohrungen am Wellenberg ablehnte. Damit wollte man ein kategorisches Nein zum Ausdruck bringen, während der Regierungsrat ein Ja, jedoch mit vielen Bedingungen und Absicherungen der Landsgemeinde beantragte. In ähnlichem Sinne wurde eine Stellungnahme des Gemeinderates Wolfen- schiessen von der Gemeindeversammlung abgelehnt. Dem- zufolge wurde weder vom Kanton noch von der Gemeinde Wolfenschiessen im Rahmen des Auflageverfahrens eine Stel- lungnahme abgegeben. Das heisst, der Gemeinderat Wolfen- schiessen hat seine Stellungnahme eingereicht mit dem Ver- merk: «Mit 222 gegen 198 abgelehnt.»
Insgesamt gingen 47 Einsprachen aus der Gemeinde Wolfen- schiessen, aus dem Kanton Nidwalden und von ausserhalb des Kantons ein, und einigen Einsprechern musste die Legiti- mation abgesprochen werden. Am 31. August 1988 hat der Bundesrat der Nagra die Bewilligung erteilt, für die Lagerung radioaktiver Abfälle die Durchführung eines erdwissenschaft- lichen Untersuchungsprogrammes in der Gemeinde Wolfen- schiessen mit ergänzenden Untersuchungen in der Gemeinde Engelberg vorzunehmen. Die Untersuchungen sol- len in drei Etappen vor sich gehen.
Der Regierungsrat Nidwalden hat von allem Anfang an gleich- sam als oberste Maxime zwei unabdingbare Voraussetzungen für eine Bewilligung formuliert: erstens die Sicherheit für Land und Leute, zweitens die gleichzeitige Behandlung aller Son- dierstandorte in der Schweiz. Der Departementschef des EVED habe die Erfüllung der zweiten Forderung in einem Gespräch zugesichert, und ohne Zweifel hat er auch die Erfül- lung der ersten Forderung (Sicherheit für Land und Leute) zugesichert.
Am 15. März 1989 habe ich eine Interpellation eingereicht. Gleichzeitig hat auch Herr Nationalratspräsident Josef Iten im Nationalrat eine gleichlautende Interpellation eingereicht.
Noch ein Hinweis: Einer Erklärung des Landammanns von Nidwalden an der Landsgemeinde vom 30. April 1989 ent- nehmen wir folgendes: «Eine Pressemeldung, wonach die Nagra den Bundesrat um die Aufhebung der Bedingung für die gleichzeitige Behandlung aller möglichen Standorte ersucht habe, liess die Regierung von Nidwalden auf- schrecken. Sie liess die Nagra unmissverständlich wissen, dass sie unter diesen Umständen nicht bereit sei, auf das Bewilligungsverfahren einzutreten. Es sei für ein Endlager massgeblich, welcher Standort der geologisch sicherste sei. Um bei allen vier Standorten zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, sei es absolut unumgänglich, dass die Sondie- rungen überall zeitlich parallel durchgeführt werden.»
Der Landammann konnte dann abschliessend erklären, dass sich die Nagra schriftlich bereit erklärt habe, dieses Anliegen zu akzeptieren. Sie verpflichte sich, in allen potentiellen Stand- orten gleich zu handeln, unabhängig der politischen Situation. Nun im Zusammenhang mit der Interpellation die Fragen an den Bundesrat:
Hält der Bundesrat gemäss seinem Entscheid vom 30. Sep- tember 1985 daran fest, dass, bevor er über die Bewilligung von Sondierstollen an den Sondierstandorten Oberbauen (Uri), Bois de la Glaive (Waadt) und Piz Pian Grand (Graubün- den) entscheidet, die Nagra ein Gesuch für einen Alternativ- standort einreichen muss?
Wird der Sondierstandort Wellenberg beim Bau eines Son- dierstollens den drei übrigen Sondierstandorten bezüglich der einzelnen Sondieretappen gleichgestellt? Wird der Bau von Sondierstollen an den anderen drei Standorten bewilligt, und wenn ja, erfolgt die Freigabe des Sondierstollens am Wel- lenberg gleichzeitig mit der Bewilligung der Sondierstollen an den übrigen Standorten?
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Bundesrat Ogi: Ich darf zunächst einmal annehmen, dass meine Ausführungen zum Geschäftsbericht sozusagen als Vorspann zu dieser Antwort betrachtet werden.
Die Interpellation von Herrn Ständerat Zumbühl befasst sich mit Fragen zu den von der Nagra am 23. November 1988 ein- gereichten Anträgen um Erteilung von Bewilligungen zur Fort- setzung der geologischen Untersuchungen am Bois de la Glaive (in der Gemeinde Ollon im Kanton Waadt), Oberbauen- stock (in der Gemeinde Bauen im Kanton Uri) und am Piz Pian Grand (in den Gemeinden Mesocco und Rossa im Kanton Graubünden). Die Anträge der Nagra bewirkten die Weiterfüh- rung des im Bundesratsentscheid vom September 1985 aus- gesetzten Verfahrens, das heisst, das wiederaufgenommene Verfahren ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
Um den nächstes Jahr zu treffenden Entscheid über die Stol- lenanträge der Nagra nicht zu präjudizieren und ihm nicht teil- weise vorzugreifen, bevor die dazu erforderlichen Grundlagen vorhanden sind, ist es dem Bundesrat - ich bitte hier um Ver- ständnis - nicht möglich, auf alle Punkte Ihrer Anfrage umfas- send einzutreten. Ich bitte deshalb um Verständnis, weil wir nicht in ein hängiges Verfahren eingreifen wollen oder eingrei- fen dürfen.
Grundsätzlich ist der Bundesrat aber gewillt, die Arbeiten zur nuklearen Entsorgung in der Schweiz voranzutreiben und seine Verantwortung bei der Lösung dieser nationalen Auf- gaben wahrzunehmen. Für mögliche Endlagerstandorte steht dabei die Abklärung bezüglich der Einhaltung der nuklearen Sicherheit, die Sie, Herr Ständerat Zumbühl, angesprochen haben, nach wie vor an erster Stelle. Daneben sind raumpla- nerische Gesichtspunkte und Ueberlegungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes ebenfalls zu berücksichtigen. Nicht in Betracht fallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben wer- den, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.
Der Bundesrat zeigt Verständnis für den Wunsch nach Gleich- stellung der Arbeiten an den heute zur Diskussion stehenden Sondierstandorten. Gleichstellung bedeutet aber nicht Gleich- zeitigkeit der durchzuführenden Arbeiten. Unterschiedliche Terminplanung an verschiedenen Standorten ist schon durch den technischen Ablauf der Arbeiten bedingt. Auch auf der Ebene der kantonalen und kommunalen Bewilligungsverfah- ren lässt sich eine konsequente zeitliche Verknüpfung nicht durchführen.
Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, die Sondierun- gen am Wellenberg mit denjenigen an den drei anderen Son- dierstandorten zu verknüpfen, um zusätzliche zeitliche Verzö- gerungen zu verhindern. Es ist jedoch notwendig, die Arbeiten an allen vier Standorten so voranzutreiben, dass die Entschei- dung für den künftigen Endlagerstandort zu gegebener Zeit auf der Basis von möglichst vergleichbaren Daten getroffen werden kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Untersuchungen auch an jenen Standorten vorangetrieben werden, an denen aus politischen Gründen versucht wird, die Sondierarbeiten zu verzögern.
Zu gegebener Zeit wird es unumgänglich sein, Prioritäten zu setzen und einen Vorentscheid darüber zu treffen, welcher oder welche der zur Diskussion stehenden Standorte mit Schwergewicht zu untersuchen ist bzw. sind. Aus volkswirt- schaftlichen Gründen wäre es nicht tragbar, für den Bau eines Endlagers gleichzeitig an mehreren Standorten mehrere Son- dierstollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben, was pro Standort Kosten in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millio- nen Franken zur Folge hätte.
Zumbühl: Ich möchte dem Bundesrat und vorab Herrn Bun- desrat Ogi für die Beantwortung meiner Interpellation danken. Ich danke dem Bundesrat auch für sein Verständnis für uns «Betroffene» und vor allem auch für eine konsequente Durch- setzung der zu Recht geforderten Gleichbehandlung aller
Standorte in der Abklärung gemäss der Stellungnahme des Bundesrates vom 30. September 1985.
Ich erkläre mich von der Antwort weitgehend befriedigt, obschon vielleicht noch einige «vorsichtige» Lücken vorhan- den sind.
Danioth: Darf ich trotz der vorgerückten Stunde in Anbetracht der staatspolitischen Tragweite der Frage beantragen, eine kurze Diskussion durchzuführen?
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion 18 Stimmen (Einstimmigkeit)
Diskussion verschoben Discussion renvoyée
Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr La séance est levée à 12 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1989
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.403
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1989 - 08:00
Date
Data
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