E 6 juin 1989
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Gestion du Conseil fédéral 1988
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 6. Juni 1989, Vormittag Mardi 6 juin 1989, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: M. Reymond
89.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988
Bericht des Bundesrates vom 22. Februar 1989, des Bundesgerichtes vom 14. Februar 1989 und des Eidgenössischen Versicherungsgerich- tes vom 31. Dezember 1988
Rapport du Conseil fédéral du 22 février 1989, du Tribunal fédéral du 14 février 1989 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1988
Beschlussentwurf siehe Seite 477 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 477 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Ad 89.021 Postulat der Geschäftsprüfungskommission Bessere Nutzung der Ressortforschung Postulat de la commission de gestion Mieux tirer parti de la recherche du secteur public
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, beim Ausbau der Ressortfor- schung in der Bundesverwaltung gemäss der Legislaturpla- nung 1987-1991 zu prüfen,
wie die Linieninstanzen der Verwaltung die Ressortfor- schung vermehrt als Instrument der Aufgabenerfüllung nutzen können;
durch welche Massnahmen die Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung der Forschungsaufträge durch die Verwal- tung effizienter gestaltet werden können;
wie durch einfache Formen der Erfolgskontrolle der prakti- sche Nutzen der Ressortforschung beurteilt und gefördert werden kann;
wie die Dienstleistungen des Interdepartementalen Koordi- nationsausschusses für Wissenschaft und Forschung (IDA) zugunsten der auftragserteilenden Verwaltungsstellen aus- gebaut werden können und
wie der Einsatz von fachkundigem Personal qualitativ (ver-
stärkte Ausbildung) und, wo nötig, quantitativ (gezielte Ver- stärkung) verbessert werden kann.
Der Bundesrat wird ersucht, über das Ergebnis seiner Prüfung im nächsten Geschäftsbericht zu orientieren.
Texte du postulat du 6 juin 1989
Le Conseil fédéral est invité, dans le cadre du développement de la recherche du secteur public dans l'administration fédérale prévu par le programme de législature 1987 à 1991, à examiner
comment les organes de ligne de l'administration pourraient faire un usage accru de la recherche du secteur public pour l'accomplissement de leurs tâches;
par quelles mesures la préparation et la surveillance des mandats de recherche ainsi que le transfert des résultats aux bénéficiaires par l'administration pourraient être organisés d'une façon plus efficace;
comment il serait possible, par des contrôles effectués sous une forme simple d'apprécier et d'accroître l'utilité pratique de la recherche du secteur public;
par quels moyens il serait possible d'étendre les services fournis par le Comité interdépartemental de coordination pour la science et la recherche (IDA) au profit des services de l'ad- ministration donneurs de mandats, et
comment il serait possible d'améliorer l'emploi de personnel qualifié, tant sur le plan qualitatif (par une amélioration de la formation) que, là où cela s'avère nécessaire, sur le plan quan- titatif (par des mesures ponctuelles visant à renforcer le per- sonnel).
Le Conseil fédéral est prié, dans le prochain rapport de ges- tion, de renseigner le Parlement sur les résultats de l'examen auquel il aura procédé.
Sprecherin - Porte-parole: Frau Simmen
Zumbühl, Berichterstatter: Der Geschäftsbericht des Bundes- rates von 1988 und derjenige der eidgenössischen Gerichte liegen in einem Buch von 477 Seiten vor uns. Der Bericht gibt Einblick und Aufschluss über die mannigfaltige Tätigkeit unse- rer Regierung und ihrer Beamten. An Umfang hat der Bericht gegenüber dem vom Vorjahr wieder zugenommen. Ein Teil der Zunahme beruht allerdings auf der Erfüllung unseres letzt- jährigen Wunsches, der Bericht solle auch auf die Legislatur- planung Bezug nehmen. Dies ist nun geschehen, und die ersten 13 Seiten geben zusammengefasst die Legislaturpla- nung 1987 bis 1991 wieder. Trotz allem muss erneut darauf hingewiesen werden, dass sich der Bericht auch in Zukunft in einem vernünftigen Rahmen halten muss, ansonsten besteht die Gefahr, dass er an Interesse einbüsst. Damit wäre der Sache nicht gedient. Es darf aber angenommen werden, dass Sie auch dem vorliegenden, interessanten und aufschlussrei- chen Bericht wiederum Ihre volle Aufmerksamkeit geschenkt haben und die Berichterstattung der Departemente gemäss Ihrem Empfinden gewichtet haben. Bekanntlich ist ja der Umfang einer Berichterstattung nicht immer identisch mit der Wichtigkeit eines Geschäftes, einer vollzogenen Handlung. Dieser Erkenntnis folgend hat Ihre Geschäftsprüfungskom- mission den Geschäftsbericht unter die Lupe genommen, alles geprüft und eine Anzahl von Problemen von besonderer Bedeutung einer vertieften Betrachtungsweise unterzogen. Es sei darauf hingewiesen, dass im Einverständnis der Kom- mission die Sektion EJPD unter dem Präsidium von Frau Stän- derätin Josi Meier ihre Ueberprüfungen in diesem Departe- ment - mit Ausnahme Bundesgericht und Versicherungsge- richt - eingestellt hat: dies einfach deshalb, weil dieses Depar- tement gegenwärtig von der Untersuchungskommission, abgekürzt Puk, strapaziert wird. Wir wollten in Sachen Kontrol- len und Ueberprüfungen den Bogen nicht überspannen, und nach dem Geschäftsverkehrsgesetz geht ja die Tätigkeit der Puk allem anderen vor. Zudem sind zwei Mitglieder der Sek- tion für das Justiz- und Polizeidepartement zugleich Mitglieder der Puk, nämlich Frau Ständerätin Meier und Herr Ständerat Rhinow.
Anlässlich einer Sitzung vom 6. April wurde der Bericht abschnittweise durchberaten. Die Fragen, die noch einer ein-
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gehenden Prüfung unterzogen wurden, wurden in einem Katalog zusammengestellt. Die Departemente hatten Gele- genheit, diese Fragen, etwa 70 an der Zahl, schriftlich zu beantworten. An einer zweitägigen Sitzung im Mai wurden die Antworten mit allen Departementsvorstehern in einem persön- lichen Gespräch eingehend erörtert, dazu kamen noch eine Reihe von mündlichen Fragen. Im Auftrag der Kommission werden die von ihr bestimmten Sprecher, es sind dies ohne Ausnahme die Sektionspräsidenten, bei der Behandlung des Geschäftsberichtes im Plenum eine Reihe von Fragen zur Dis- kussion stellen. Das gründliche Studium des Geschäftsberich- tes und die Beurteilung, selbst wenn sie kritisch ausfällt, las- sen erkennen, dass unsere Landesregierung zusammen mit ihrem Beamtenstab gute und oft harte Arbeit leistet. Dies war auch besonders aus dem Gespräch mit den Bundesräten deutlich erkennbar. So etwas darf wieder einmal in aller Deut- lichkeit mit Dank und Anerkennung festgestellt werden, obschon auch unseren Bundesvätern nicht alles gelingt und Kritik oft erbarmungslos über sie herfällt. Aber die Kritiker soll- ten sich vielleicht hin und wieder eines überlegen: Wer den Kopf über etwas schüttelt, sollte sich vorher vergewissern, ob er einen hat. (Heiterkeit)
.
Im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission möchte ich Sie noch kurz über das Querschnittsthema für das Jahr 89, Krisen- bewältigung in der Bundesverwaltung, orientieren. Gemäss einem Aussprachepapier von der Zentralstelle für Gesamtver- teidigung von 1988 hat man festgestellt, dass neben der militä- rischen Bedrohung zunehmend neue Risiken entstehen, für welche Staat und Gesellschaft vielleicht noch zuwenig gerü- stet seien: technische Risiken, Grosstechnologie - alle Sicher- heitssysteme lassen ein Restrisiko offen -, dann ökologische Risiken, Uebernutzung der natürlichen Umwelt, Hochwasser, Waldsterben. Diese Risiken treffen auf eine grössere Stö- rungsempfindlichkeit unserer Industriegesellschaft. Dazu kommt ein weltweites Konfliktpotential, das auch in unseren Regionen zu Terrorismus und Sabotageakten führen könnte. Unsere Fragen an die Departemente im Zusammenhang mit dieser Krisenbewältigung: Welche Aemter und Dienste des Departements haben im Krisenfall besondere Funktionen wahrzunehmen? Welches sind die wichtigsten Dienstleistun gen dieser Aemter im Krisenfall? Welche Vorbereitungen tref- fen diese Aemter im Hinblick auf diese Funktionen? Wie haben sich Vorbereitungen in Ernstfällen oder Uebungen in den letz- ten fünf Jahre bewährt? Welche Lehren hat man daraus gezo- gen? Was erwartet der Departementsvorsteher im Hinblick auf solche Krisen und während ihrer Dauer von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung?
Der Krisenbegriff ist unscharf. Neben der plötzlichen Krise spricht man von schleichenden Krisen und von Mehrfachkri- sen, und heute bestehen Mängel bei der Früherkennung von schleichenden Krisen. Den Antworten der Departemente ent- nehmen wir, dass sich die Befürchtungen der Zentralstelle für Gesamtverteidigung nicht voll bewahrheiten. Diese Zentral- stelle hat die Vermutung geäussert, in dieser Richtung sei nicht alles hieb- und stichfest vorhanden. Die Auswertung der Gesamtverteidigungsübung 1988 durch den Bundesrat ist allerdings noch nicht abgeschlossen; es muss daher noch abgewartet werden. Aus den Antworten der einzelnen Depar- temente ergeben sich folgende Hinweise, allerdings nur aus- zugsweise und in Stichworten:
In diesem Departement sind im Krisenfall im wesentlichen die gleichen Aufgaben zu erfüllen wie im Normalfall, eventuell intensiviert, aber gut erprobt.
Die neue Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität hat sich im wesentlichen bewährt. Sie wird hier auch im Anschluss an den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Natio- nalrates über die Massnahmen nach «Tschernobyl» sowie im Anschluss an die Gesamtverteidigungsübung 88 nochmals überprüft. Der Meldefluss bei Störfällen, die die Umwelt bela- sten, soll nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft noch verbessert werden (Verhältnis der Kan- tone zum Bund und zum Ausland, Verhältnis des Bundes zum Ausland und zu den Kantonen).
Für Notrechtserlasse werden Entwürfe vorbereitet, doch nicht auf Vorrat formell erlassen. Der Departementsstab und der Sonderstab Geiselnahme haben sich bewährt. Offene Fragen bestehen noch über das Verhältnis vom Delegierten für das Flüchtlingswesen zum Bundesamt für Ausländerfragen.
Der Führungsstab der Gruppe für Generalstabsdienste ist jederzeit bereit und wurde in Ernstfällen (z. B. bei der Uno-Voll- versammlung in Genf) und in Uebungen getestet.
Dieses Departement hat in Krisenfällen in erster Linie die aus- reichende Geldversorgung sicherzustellen. Dies ist gewährlei- stet.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung ist ganz auf den Krisenfall ausgerichtet. Bewährt hat sich die Milizorga- nisation unter Einbezug der Fachämter des Bundes. Z. B. wird das Bundesamt für Landwirtschaft im Krisenfall zum Ernäh- rungsamt.
Die Anstrengungen im Bereich der krisenfesten Fernmelde- verbindungen werden fortgesetzt (Gesamtverteidigung: Fern- meldenetz). Besondere Beachtung findet der Schutz in Infra- strukturen, in den Bereichen Verkehr, Energie und Kommuni- kation.
Offene Probleme aufgrund all dieser Antworten:
Die Antworten der Departemente sind unterschiedlich aus- gefallen. Meist wirken sie wenig problembewusst; denn sie erwecken oft den Eindruck, die Bewältigung einer Krise sei kein Problem, weil alles bereits organisiert sei. Demgegen- über zeigte die bisherige Erfahrung, dass die Organisation in Notzeiten nicht vorweggenommen werden kann. Jede Krise ist anders. Keine Erfahrungen sind verfügbar. Die Vorarbeiten und Uebungen können zwar nützliche Gedankenarbeit dar- stellen, doch dürfen daraus keine Folgerungen für die nächste reale Krise gezogen werden. Wichtiger ist, dass im richtigen Zeitpunkt die geeigneten Leute vorhanden sind. Vorberei- tende Handlungsvarianten sind eher gefährlich.
Zu wenig bewusst scheint zu sein, dass heute eine Verschie- bung der Risiken von kriegerischen auf andere Krisenrisiken stattfindet. In der Ausbildung sind zum Teil Lücken und Schwächen erkannt worden, und es werden Massnahmen getroffen, diese schrittweise zu beheben. Die Lebensmittelge- setzgebung bildet heute noch kein wirkungsvolles Interventi- onsmittel in Krisenlagen. Dies soll mit der hängigen Revision dieses Gesetzes geändert werden.
Lücken bestehen zum Teil auch in der Uebermittlung, bei der Kompetenzordnung und in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aemtern und Dienststellen. Das Bedro- hungsbild der wirtschaftlichen Landesversorgung verändert sich laufend. Das Subsidiaritätsprinzip und das Milizsystem haben sich aber gegenüber umfassenderer Bedrohung bestä- tigt. Die Bewirtschaftungskonzepte und die hohe Reservebil- dung müssen nicht grundsätzlich geändert werden.
Mögliche Schlussfolgerungen aus dieser Ueberprüfung: In der Schweiz soll kein Notrecht auf Vorrat geschaffen werden. Es soll erst in Notzeiten erlassen werden, damit der Notcharak- ter dieses Rechtes deutlich wird und die Rückkehr zum norma- len Rechtszustand rasch möglich ist. Die Geschäftsprüfungs- kommission unterstützt den Grundsatzentscheid des Bundes- rates, nämlich das Prinzip des Ad-hoc-Notrechtes.
Die Verwaltung stellt hie und da fest, eine Notlage könne um so einfacher bewältigt werden, je mehr das Gesetz bereits in ordentlichen Lagen Zuständigkeiten an den Bundesrat dele- giere.
Die Geschäftsprüfungskommission betont, dass aus dieser Ueberlegung kein Argument für neue Delegationen vom Gesetzgeber an den Bundesrat abgeleitet werden darf.
Die Krisenvorbereitungen sind heute immer noch überwie- gend auf den Fall eines kriegerischen Ereignisses ausgerich- tet. Die modernen Krisenformen sollten noch stärker berück- sichtigt werden. Die Kapazitäten im Militärdepartement sind vermehrt für Einsätze in andern als kriegerischen Krisen effizi- ent nutzbar zu machen. Besonderes Gewicht ist auch auf die
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Einübung der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen zu legen. Beim Ausfall des zentralen Systems ist rechtzeitig, aber nicht zu früh auf die 26 Reservesysteme zu greifen.
Die Geschäftsprüfungskommission wartet die Antwort des Bundesrates auf ihre Bedenken gegenüber der heutigen Stel- lung und der Rolle der Zentralstelle für Gesamtverteidigung ab. Der Bundesrat wird nach der Auswertung der Gesamtver- teidigung 88 darauf antworten. Zu prüfen ist unter anderem die Unterstellung der Zentralstelle unter das Eidgenössische Militärdepartement oder unter die Bundeskanzlei. Ferner die Frage, ob die Ergebnisse der Lagekonferenz - Vorsitz: Direk- tor der Zentralstelle für Gesamtverteidigung - in die General- sekretärenkonferenz mit Vorsitz des Bundeskanzlers einge- bracht werden sollten, bevor sie direkt und über die General- sekretärenkonferenz dem Bundesrat vorgelegt werden.
Auf Begehren der Geschäftsprüfungskommission des Natio- nalrates, der sich die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates anschliesst, soll die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität nochmals überprüft werden. Dabei geht es insbesondere darum, ob die Organisation nur für Aus- senstehende zu kompliziert erscheine oder ob sie dies auch für die Mitwirkenden sei, wie sie sich im Falle von Mehrfach- krisen bewähre und ob die Informationszuständigkeit befrie- dige usw.
Dies kann ich Ihnen zu unserem Querschnittsthema 1989 - Krisenbewältigung in der Bundesverwaltung - sagen.
Noch ein kurzer Hinweis im Sinne einer Vororientierung: Bei einer Durchsicht der alten Protokolle werden Sie feststellen, dass besonders in den letzten Jahren selbst von GPK-Mitglie- dern die berechtigte Frage aufgeworfen wurde: Können die beiden GPK ihren Auftrag noch voll erfüllen?
In nächster Zeit werden Sie vom Bundesrat eine Botschaft und einen Antrag erhalten mit der Absicht, den GPK und dem Bun- desrat eine wirksame Hilfe in Sachen Verwaltungskontrolle zu schaffen, analog etwa der Finanzkontrolle, nämlich eine Eid- genössische Verwaltungskontrolle. Natürlich wird dieses Anliegen noch zu reden geben. Aber ich wollte Ihnen dies im Sinne einer Vororientierung bekanntgeben. Wir sollten aber heute nicht darüber diskutieren. Im Gegenzug soll das Bun- desamt für Organisation aufgehoben werden. Dies noch als Hinweis.
Zurück zum Geschäftsbericht: Nach einer gründlichen Prü- fung empfiehlt Ihnen die GPK, den Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1988 sowie den Bericht des Schweizerischen Bundesgerichtes und des Eidgenössi- schen Versicherungsgerichtes zu genehmigen.
Wir beantragen Ihnen auch, die gemäss dem Bericht vorge- schlagenen Abschreibungen von Motionen und Postulaten vorzunehmen, mit der Ausnahme des Postulates 84.387 (See- rechtskonvention), das bis heute nicht erfüllt ist und weiterhin bestehen soll.
Gestatten Sie, dass ich mich gleich auch noch äussere zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen an die eidge- nössischen Räte über die Inspektionen und die Aufsichtsein- gaben im Jahre 1988. Der Bericht der GPK liegt Ihnen vor. Auf den Seiten 3 bis 23 gibt er Ihnen Aufschluss über die Tätigkeit Ihrer Kommission im vergangenen Jahr. 1988 war unser Quer- schnittsthema «Ressortforschung in der Bundesverwaltung». Frau Ständerätin Simmen wird Sie - im Zusammenhang der Diskussion über das Departement des Innern - über dieses Thema orientieren und Ihnen im Namen der Kommission ein Postulat unterbreiten. Gleichzeitig wird Frau Ständerätin Sim- men Sie auch über den Fall Prangins orientieren.
Im übrigen möchte ich Ihnen im Namen der Kommission beantragen, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Hefti: Im Hinblick auf die Verwaltungskontrolle müssen wir uns bewusst sein, dass die Verwaltung und deren Kontrolle gemäss Verfassung Sache des Bundesrates ist. Die Geschäftsprüfungskommission in Stellvertretung der Bundes- versammlung hat lediglich die Oberaufsicht. Anders im Finanzsektor: Dort gehen die ·Kompetenzen der Bundesver- sammlung und der betreffenden Kommissionen nach Verfas- sung und Gesetz viel weiter. Das ist zu beachten.
M. Delamuraz, président de la Confédération: En vous remer- ciant de comprendre que ma voix est une voix d'état de crise, ou une voix d'outre-tombe, j'entends tout de même intervenir après les questions de M. Zumbühl, rapporteur, que je remer- cie du remarquable rapport qu'il a présenté et de l'examen de la gestion qu'il a présidé.
En ce qui concerne la gestion des crises par l'administration fédérale, je dirai que le Conseil fédéral a fixé, il y a déjà bien longtemps, un certain nombre de principes dont il ne s'écarte pas lorsque l'occasion lui est donnée d'exercer des gestions de crise, lors notamment des exercices de défense générale. Le premier de ces principes est que la direction politique du pays doit absolument rester en mains du gouvernement. Cela est important. Il y a tout un flux de confiance qu'il est encore plus nécessaire de maintenir en situation de crise qu'en situa- tion normale. Le risque serait grand de voir un gouvernement fédéral abandonner à l'administration l'exercice d'un certain nombre de responsabilités de nature politique parce qu'il se trouverait surchargé en situation de crise. Il faut absolument éviter de tomber dans ce piège: plus que jamais dans une telle situation le peuple doit avoir la certitude que le gouvernement conduit et qu'il prend toutes les décisions de nature politique. C'est le premier principe.
Le second principe est de s'en tenir aux structures qui existent en situation normale. Je veux dire que le passage d'une situa- tion normale à une situation de crise pose déjà un nombre considérable de problèmes. La nature des préoccupations et des décisions du gouvernement est différente. Une adapta- tion, parfois très rapide, de l'état d'esprit face à une situation de crise est indispensable. Si, de surcroît, toutes les structures du temps normal devaient être «chamboulées» pour s'adapter à cette situation, on rendrait presque impossible le passage à cette dernière faute d'avoir des structures qui s'adaptent à la situation de crise comme elles s'adaptent à la situation nor- male. C'est la raison pour laquelle (au prix de quelques ajuste- ments sans doute) il s'agit d'avoir en temps normal des struc- tures qui puissent très rapidement fonctionner en temps de crise, sans que des transformations institutionnelles ne vien- nent compliquer le processus.
Enfin, troisième principe, il s'agit de préparer, du moins dans une certaine limite, les situations de crise et, en particulier, pour le Conseil fédéral et son administration, d'avoir préparé quelques schémas, d'avoir exercé quelques cas qui permet- tent, lorsque la crise est présente, de disposer de préparatifs, de schémas préétablis, sans qu'il soit besoin de les réétudier. Je mesure les limites de l'application de ce troisième principe. Nous tomberions en effet dans une casuistique vaine si nous prétendions envisager la préparation de tous les cas possibles de crise. Certains dépassent sans aucun doute toute imagina- tion et nous obligeraient quand même à improviser et à nous adapter à de telles situations. En d'autres termes, il ne faut pas avoir la vanité de vouloir tout prévoir dans des schémas préétablis, il faut simplement que quelques cas - les plus or- thodoxes - soient préparés pour que le gouvernement ne se trouve pas désemparé au moment où la crise surgit. Il est bien clair que cette préparation n'est pas absolue et que, en cas de crise, ce qui restera de l'action gouvernementale doit être le fait de l'imagination et de la rapidité de décision.
Tels sont les trois principes qui animent le Conseil fédéral: di- rection politique en mains du gouvernement, structures du temps normal utilisables telles quelles en période de crise, et préparation, jusqu'à un certain point, des cas de crise.
Il est évident que le Conseil fédéral procède à un examen mi- nutieux du fonctionnement des institutions, en particulier dans les exercices de défense générale. Il y a d'autres types d'exer- cice, mais ce sont naturellement les premiers qui nous appor- tent le plus d'expériences.
Pour en rester à la critique et au constat essentiel, c'est surtout au chapitre des transmissions que l'Exercice de défense générale de 1984 avait révélé les faiblesses de notre organisa- tion. L'exercice de 1988, et je m'en réjouis, a réellement permis de combler cette faiblesse. L'appareil de transmissions dont nous disposions à cet exercice est un appareil satisfaisant et performant. Ce qui n'est pas encore suffisamment performant, c'est l'habitude des servants de ces transmissions. L'une des
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critiques à cet égard, c'est le constat, Monsieur Zumbühl, que si l'appareil des transmissions est bon, maintenant, en revan- che, pour arriver à une meilleure performance, il faut encore entraîner ceux qui sont chargés de faire fonctionner cet appa- reil.
Au lendemain de l'Exercice de défense générale de 1988, le Conseil fédéral a analysé minutieusement, avec les principaux acteurs et les principaux directeurs de cet exercice, les criti- ques formulées à son encontre. Etaient notamment présents lors de cet examen les directeurs civils et militaires de l'exer- cice, le Conseil fédéral «de manipulation» - si vous me permet- tez de l'appeler ainsi - et c'est ensemble que nous avons tiré les critiques principales de cet exercice.
Pour que ces critiques ne restent pas lettre morte, pour que dans trois ou quatre ans, lors du prochain exercice de défense générale, on n'en vienne pas à reprendre les mêmes éléments en changeant simplement les dates mais, au contraire, pour que l'on puisse améliorer le système, eh bien! le Conseil fédéral a ordonné d'aller plus profondément dans l'analyse des critiques qui ont été faites et à cette fin il a désigné deux groupes de travail. Vous me direz que ce n'est pas très original de désigner deux groupes de travail, que c'est toujours ce que l'on fait quand on ne sait plus que décider soi-même. En l'oc- currence, ce n'est pas le cas. Ces deux groupes de travail ont réellement reçu pour mission du Conseil fédéral d'approfondir un certain nombre de critiques et d'aboutir à des conclusions plus fines, plus élaborées que les premières conclusions aux- quelles nous sommes parvenus nous-mêmes.
Le groupe de travail I est chargé de réexaminer l'organisation d'alarme en matière de radioactivité, c'est donc un domaine très circonscrit. Mais rappelez-vous que les expériences que nous avons faites après Tchernobyl - et cela n'était pas un exercice mais la réalité un sur un dans notre pays - ont, du point de vue de l'information, été un peu hasardeuses, insuffi- santes, insatisfaisantes. Nous devons, dans ce domaine, mieux nous discipliner et arriver à une meilleure maîtrise des moyens d'information. Comment, par quel organe, selon quel procédure, selon quelle méthode? C'est la tâche du premier groupe d'y répondre.
Puis, un groupe plus important, dont la mission est beaucoup plus large, a été installé par le Conseil fédéral. Il est présidé par le Chancelier de la Confédération et il comprend, entre autres, le directeur de l'Office central de la défense.
Ce groupe a pour tâche d'analyser les résultats de l'Exercice de défense générale 88 et en particulier d'analyser finement la procédure de prise de décisions et les tâches qui sont attri- buées à chaque organisme car, vous l'avez dit dans votre rap- port tout à l'heure, tout n'était pas absolument parfait dans la répartition de ces tâches, dans le cahier des charges en quel- que sorte, du Conseil fédéral, de l'armée, du commandant en chef, des départements, des différents secteurs de l'adminis- tration fédérale et il y a eu quelques rivalités de compétences. Tant qu'elles sont positives cela va encore, quand elles sont négatives c'est pire, et nous devons affiner l'organisation. C'est la première tâche du groupe que de nous présenter des propositions dans ce domaine.
Il s'agit pour ce groupe de repenser l'information du Conseil fédéral sur la situation, en particulier de mieux définir les pro- cédures qui doivent être engagées par la conférence de situa- tion et par celle des secrétaires généraux. Il y a là deux orga- nes indispensables à la conduite en temps de crise dont les compétences auraient tendance à se recouvrir et qu'il faut donc mieux définir dans l'espace et dans le temps. C'est la deuxième mission de ce groupe de travail.
Il y en a une troisième. Il s'agit de définir la fonction et le mode de travail du groupe «politique de sécurité» et de mettre au point de meilleures méthodes stratégiques afin que le gouver- nement puisse dominer la situation. Oui, il était frappant, lors du dernier exercice de défense générale, et ceux d'entre vous qui y ont joué un rôle pourraient sans doute l'attester, de cons- tater que l'on encombrait le bureau du Conseil federal de mille considérations de détail qui, en réalité, relevaient de la tacti- que et que les grandes informations stratégiques, elles, lui fai- saient plutôt défaut. Il y avait là vraisemblablement une confu- sion de niveaux et une sélection insuffisante des informations
dont le Conseil fédéral a besoin pour gouverner. Connaître le détail militaire ou civil de tel ou tel dispositif n'intéresse aucu- nement le Conseil fédéral. Il ne s'agit pas de l'encombrer par une multitude de considérations qui ne sont même pas du res- sort du commandant en chef ni de celui des secrétaires généraux des départements. Ces considérations purement tactiques doivent parvenir là où elles sont opérationnelles et nécessaires. En tout cas pas au niveau du Conseil fédéral lequel, en revanche, a droit à davantage de renseignements, de pensées et de réflexion stratégiques. Ce sera l'une des tâches, à mon avis, primordiales du groupe présidé par M. le Chancelier de bien distinguer la hiérarchie des informations et des renseignements qui sont nécessaires au gouvernement en temps de crise pour prendre des décisions lucides.
Enfin, il y a eu, lors de l'Exercice de défense générale 88, une amélioration notable de la qualité des relations entre la Con- fédération et les cantons. Néanmoins, l'on peut encore faire mieux et ce sera la quatrième tâche du Groupe Buser que de pouvoir soigner, non pas tellement la relation entre la Confé- dération et les cantons qui était bonne, que l'on peut bien sûr toujours améliorer; mais l'information et le partage de l'infor- mation entre la Confédération et les cantons, j'entends par-là la transmission d'une bonne information de la Confédération aux cantons, inversement un flux permanent d'informations des cantons qui sont au front en direction de la Confédération. Et puis la répartition de l'information publique qu'il faut savoir donner au bon moment et dans les termes voulus à la popula- tion. Ce partage de la responsabilité de l'information publique entre les cantons, d'une part, et la Confédération, d'autre part, doit être, à mon avis, mieux réglé qu'il ne l'a été dans le dernier exercice. Ce sera la quatrième tâche du Groupe Buser dont le Conseil fédéral attend les résultats dans les meilleurs délais. Il est bien évident que l'importance et la signification de ces résultats (même si, pour beaucoup de conclusions, il ne s'agit que de domaines dont la compétence exclusive du Conseil fédéral) justifient qu'ils soient connus du Parlement. Ils consti- tueront, Monsieur le rapporteur, les réponses quant au fond aux remarques sur le rapport de gestion que vous venez de nous présenter.
C'est dire que le dialogue entre la Commission de gestion, vo- tre conseil et le Conseil fédéral ne s'arrête pas aujourd'hui aux quelques considérations que j'ai faites, mais qu'il sera pro- longé dès lors que notre exécutif aura pu faire siennes les con- clusions des groupes de travail qu'il a mis sur pied.
Vous me permettrez de terminer mon intervention par une tout autre question que celle du gouvernement en crise, soit par celle du contrôle de l'administration, de la «Verwaltungskon- trolle»! Les interventions du rapporteur de la Commission de gestion et de M. Peter Hefti nous montrent que cette question n'est pas simple à traiter. En effet, dès lors que l'on parle de contrôle de l'administration, non seulement le Parlement peut être intéressé à l'amélioration des méthodes et des moyens de contrôle de l'administration - sa Commission de gestion tout spécialement nous a montré cet intérêt parlementaire à la question - mais encore, naturellement, le Conseil fédéral peut l'être, car il entend avoir en main un levier qui lui permette d'en- core mieux agir sur le contrôle de son administration.
C'est dans cet esprit de double intérêt parlementaire et gou- vernemental que le Conseil fédéral a mis sur pied un projet de contrôle de l'administration, qui devrait faire l'objet d'un mes- sage aux Chambres fédérales. Mais il se trouve que, dans l'intervalle, la Délégation des finances du Parlement a émis un certain nombre de considérations critiques sur la nature et les moyens de ce contrôle administratif, et qu'elle a, en particulier, posé les problèmes existant entre les compétences d'un cont- rôle administratif et celles d'un contrôle financier déjà exercé à l'intérieur de notre maison par la Délégation des finances.
Les réflexions de cette délégation ont conduit le Conseil fédéral à entendre non seulement les Commissions de ges- tion, ce qui était fait depuis longtemps, mais encore la Déléga- tion des finances. Celle-ci peaufinera son projet aujourd'hui même. Elle adressera une lettre au Conseil fédéral dans la- quelle elle exprimera soit les réserves, soit les propositions qu'elle juge bonnes quant à la compatibilité du contrôle des fi- nances et de celui de l'administration. Le Conseil fédéral, dont
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vous connaissez l'élégance et l'extrême courtoisie, s'abstien- dra de lancer un message avant d'avoir eu connaissance de la lettre de la Délégation des finances, car il sait que l'imagination de cette délégation et de ses membres est sans limites et que d'excellentes idées seront à pêcher dans sa lettre. Il serait alors juste que le Conseil fédéral en fasse bon profit.
Tel est l'état de la question en matière de contrôle de l'adminis- tration.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
M. Gautier, rapporteur: Je voudrais revenir sur deux points du Rapport de gestion du Département de l'économie publique: le manque de personnel au Bureau de l'intégration et la sur- chauffe dans l'industrie de la construction.
Le Bureau de l'intégration a fait, en 1988, l'objet d'une inspec- tion conjointe des sections affaires étrangères et économie publique de la Commission de gestion. Nous avons alors constaté l'état de surcharge permanente de ceux qui travail- lent non seulement au Bureau de l'intégration, mais aussi à l'Office fédéral des affaires économiques extérieures, plus connu sous le nom de BAWI. Il n'est pas exceptionnel que, dans ces offices, certains, notamment les cadres, accomplis- sent jusqu'à 60 heures de travail par semaine. Le directeur du BAWI, le Secrétaire d'Etat Blankart nous disait qu'il aurait la possibilité de réunir chaque dimanche après-midi un conseil de direction car, à ce moment-là, tous ses collaborateurs di- rects travaillaient dans leurs bureaux au Palais fédéral.
Ce surcroît de travail s'explique aisément. Le Bureau de l'inté- gration et le BAWI sont en effet engagés, en plus de leurs acti- vités habituelles, dans deux négociations internationales d'im- portance décisive: les négociations avec la Communauté, en vue de l'Europe de 1993, et celles de l'Uruguay Round au GATT. Jamais, jusqu'ici, deux négociations d'une telle impor- tance pour l'avenir de notre pays ne s'étaient déroulées simul- tanément. Il est donc indispensable de renforcer les effectifs du Bureau de l'intégration et du BAWI, ce qui a déjà été partiel- lement fait, et cela malgré le blocage du personnel.
S'il est vrai que les cadres de ces offices doivent accepter des horaires plus chargés que dans d'autres postes de travail, la Commission de gestion estime qu'il y a des limites qu'il ne faut pas dépasser. Cela dit, nous ne voyons guère comment ren- forcer davantage ce personnel, car si la volonté existe de débloquer un certain nombre de postes de travail supplémen- taires, on se heurte alors au manque de place dans les locaux de l'administration. Je n'y insiste pas, ce sujet faisant l'objet d'un rapport de Mme Simmen à propos du Département fédéral de l'intérieur.
L'autre point que je désire évoquer concerne l'Office fédéral des questions conjoncturelles. A la page 360 du Rapport de gestion, le Conseil fédéral écrit à propos du forum chargé des questions de construction: «Une séance extraordinaire à fin novembre a été consacrée à la question de savoir dans quelles mesures la conjoncture actuelle dans la construction doit être considérée comme situation de surchauffe. Les parti- cipants n'ont pas conclu à la nécessité d'une intervention de l'Etat». Or, l'évolution des prix dans ce secteur, en 1988 et plus encore cette année, nous paraît alarmante. Un exemple: à Genève, le prix du mètre cube de logement a passé depuis un an de 460 à 530 francs, soit une augmentation de 15 pour cent. Une telle augmentation joue un rôle bien plus grand sur le coût des loyers que les variations du taux hypothécaire dont on parle cependant beaucoup plus.
Nous ne demandons pas à la Confédération de prendre des mesures autoritaires, mais peut-être devrait-elle envisager de retarder ou d'étaler ses projets de construction. Au cours de cette seule session, nous devrons voter des crédits d'engage- ment de près d'un milliard de francs pour des constructions, si l'on ajoute les constructions militaires à celles prévues pour les Ecoles polytechniques fédérales. Je serai heureux d'en- tendre l'avis du Président de la Confédération à ce sujet,
même si je ne lui demande pas d'aller jusqu'à des mesures répressives, comme semble l'indiquer le programme du débat sur le rapport de gestion, et je le remercie à l'avance de sa réponse.
M. Delamuraz, président de la Confédération: Je répondrai aux deux questions posées par M. Gautier. Tout d'abord, en ce qui concerne le personnel, vous avez posé, Monsieur Gau- tier, le problème du Bureau de l'intégration et il est évident que ce bureau ainsi que, d'une façon plus générale, l'Office fédéral des affaires économiques extérieures ··· communément ap- pelé le BAWI - sont confrontés aujourd'hui à des tâches consi- dérablement alourdies et à un rythme de décision très accéléré. Permettez-moi de vous le dire, car je voudrais profi- ter de cette occasion pour me livrer à une réflexion générale, c'est d'ailleurs la tâche internationale qui est sans doute le si- gne de la plus grande modification intervenue ces tout der- niers temps dans la nature de l'engagement du gouverne- ment, des membres du Conseil fédéral et de certains secteurs de leur administration. Lorsque je lis, en effet, des rapports sur la surcharge des conseillers fédéraux, je les lis sans doute avec respect, sans doute expriment-ils le fait que nous avons une organisation de départements telle qu'elle signifie pour chacun de nous une grande charge, mais en réalité, le vérita- ble problème pour les membres du Conseil fédéral est celui de l'internationalisation. En quelques années, la nécessité de. contacts ministériels au niveau mondial ou au niveau régional s'est accrue de cuisante façon et nous devons bien constater que, toujours au niveau ministériel, l'organisation suisse ne fait plus le poids si l'on veut maintenir efficacement le contact avec nos homologues des pays étrangers, sur le plan multila- téral tout comme sur le plan bilatéral. Je remarque cela, sans proposer de changements de structures, mais en attirant l'at- tention du Parlement sur le fait qu'il y a là un problème qui se pose maintenant, mais qui ne se posait pas du tout dans les mêmes termes il y a quelques temps encore, et qui se posera manifestement en des termes plus difficiles encore dans quel- ques années: le mouvement de l'internationalisation est donné et, pour un pays comme le nôtre, le fait d'être présent là où il doit l'être et au niveau ministériel implique une disponibi- lité qu'une organisation de gouvernement collégial à sept ne donne malheureusement pas ou plus.
Après cette réflexion générale, je ferme la parenthèse, et je dis à M. Gautier que tant le Bureau de l'intégration que le BAWI sont en effet, eux aussi, les plus directement confrontés à une tâche internationale croissante. Ce sont les négociations de plus en plus volumineuses, les explorations et les travaux d'ex- perts de plus en plus vastes que nous devons conduire essen- tiellement à Genève et à Bruxelles, mais qui ne peuvent débou- cher sur un succès, à Genève ou à Bruxelles, que s'il y a, ici à Berne, une centrale documentée et capable de produire à jet continu l'information et l'inspiration dont nous avons besoin dans les négociations. C'est ensuite une activité croissante d'information. Non seulement le nombre d'affaires a aug- menté, mais également l'activité d'information, et dans une proportion plus grande encore. Il n'y a pas de jour où l'on ne demande, de la part de l'économie suisse, au Bureau de l'inté- gration ou au BAWI, des interventions, des conférences, des documentations, notamment sur la négociation européenne, mais aussi sur la négociation économique mondiale dans le cadre du GATT et de l'Uruguay Round. Les visites multilatéra- les et bilatérales au niveau ministériel ou au niveau des hauts fonctionnaires et des diplomates se sont multipliées et elles sont préparées par le BAWI et par le Bureau de l'intégration. Dans ces conditions, l'état de surcharge des collaborateurs de ces deux institutions est une évidence et l'image que j'en ai n'est pas du tout celle de M. Lebureau ou des fonctionnaires publics aimablement «gorillés»> par Courteline en son temps. C'est celle de gens efficaces qui travaillent comme s'ils étaient «à leur compte», si vous me passez l'expression, c'est-à-dire sans épargner ni leur temps ni leurs forces. S'il m'arrive à moi aussi de me trouver le dimanche dans les corridors voluptueux du Département de l'économie publique, même quand il n'y a pas d'initiative populaire en jeu, c'est pour y rencontrer sans doute de nombreux collaborateurs du secrétaire d'Etat Blan-
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Geschäftsbericht des Bundesrates 1988
kart ou de l'ambassadeur Kellenberger! Il faut renforcer cette équipe, et je remercie la Commission de gestion de constater le manque et l'insuffisance quantitative des effectifs. Nous avons déjà engagé quatre collaborateurs supplémentaires au Bureau de l'intégration, cela doit continuer pour le Bureau de l'intégration et pour le BAWI dont les effectifs n'ont pas été mo- difiés. C'est intenable si nous voulons être tout simplement compétitifs dans la discussion internationale et dans la négo- ciation mondiale et européenne.
Je remercie d'ores et déjà le Parlement de la compréhension qu'il aura des besoins de personnel dans ce secteur crucial de notre administration et de notre diplomatie.
La seconde question a trait à la situation conjoncturelle dans le bâtiment. Les activités de la construction ont atteint, l'an der- nier, la somme record de plus de 41 milliards de francs. Les projets de construction, cette année, ont encore augmenté de 13 pour cent, et l'on dépassera le niveau de 50 milliards de francs cette année.
Étant donné la réserve de projets, les activités de construction tourneront à plein régime jusqu'à la fin de l'année. On peut imaginer, surtout à la suite de la hausse massive des taux hy- pothécaires et des crédits de construction, un retour à la nor- male dans l'année 1990 et, enfin, un certain tassement, mais pas avant 1991. Il y a là un effet d'inertie bien connu.
Je signale, parallèlement à cette considération sur la construc- tion neuve, qu'il y aura, dans l'activité de rénovation des bâti- ments, de logements en particulier, une augmentation du vo- lume. Nous avons d'ailleurs souligné, dans un message sur l'aide modeste qu'il faut apporter à la connaissance technique et scientifique des travaux de rénovation d'immeubles, qu'il s'agit de mieux restaurer le parc immobilier construit dans les années cinquante et qui présente maintenant quelques si- gnes d'âge, d'autant plus que certains de ces bâtiments ont été bâtis un peu rapidement et assez légèrement. Par consé- quent, les travaux de restauration et de rénovation prendront sans doute une part plus importante dans les années à venir que ce ne fut le cas jusqu'à maintenant.
La Confédération, pour ce qui la concerne s'agissant du sec- teur public de la construction en Suisse, n'intervient que pour un sixième de ce volume. Les communes en constituent plus de la moitié et les cantons à peu près un quart. La responsabi- lité, et par conséquent l'influence de la Confédération dans le secteur de la construction publique sont donc limitées à ce sixième, auquel il faut cependant ajouter la part du subvention- nement fédéral qui intervient au profit des cantons et des com- munes. Mais, dans l'ensemble, l'effet modérateur ou accelera- teur de la Confédération dans ce domaine est relativement li- . mité.
La Confédération entend jouer, dans une certaine mesure, son'rôle régulateur. C'est ainsi que le Parlement, lorsqu'il a établi le budget de 1989, a très clairement taillé dans un certain nombre de postes qui avaient des conséquences quant à la construction publique ou privée subventionnée, et il a marqué par là une volonté politique davantage qu'économique de ne pas emballer encore plus la machine. Nous nous tenons ac- tuellement à ces règles de restriction et de limitation, mais il est bien clair que l'élasticité de la démarche, Monsieur le rappor- teur, est très limitée, car il y a malgré tout, qu'on le veuille ou non, des besoins. Ainsi, par exemple, nous citions tout à l'heure, en réponse à votre première question, les besoins en personnel. Vous savez bien que le Palais fédéral est rempli jusqu'aux derniers recoins et que, si nous voulons loger cor- rectement le personnel de la Confédération pour qu'il puisse travailler efficacement, il s'agira de construire de nouveaux im- meubles, à Berne, même si nous décentralisons. Ce sont là des besoins inéluctables qui restreignent la possibilité de limi- ter la demande de construction de la part de la Confédération. Il n'empêche que la tendance actuelle est celle de limiter la construction. Si, dans les années 1991 et suivantes, on devait véritablement constater une nette récession, la Confédération pourrait libérer davantage de projets de construction de ma- nière à jouer, dans certaines limites étroites certes, un rôle régulateur.
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose de classer, selon la page 370 du rapport, les interventions parlementaires y relati- ves.
Zustimmung - Adhésion
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Affolter, Berichterstatter: Wie einige von Ihnen wissen, hat der Beratungsmodus der Regierungsrichtlinien im Parlament seit ihrer Einführung vor rund 20 Jahren immer wieder Aenderun- gen erfahren, ohne dass ihr politischer Stellenwert als planeri- sche Gesprächsebene zwischen Parlament, Verwaltung und Regierung an Bedeutung eingebüsst hätte oder je in Frage gestellt worden wäre. Mit den Jahren lernte man auch im Parla- ment, auf dieser Klaviatur zu spielen. Auch wenn man anfäng- lich etwas allzu stark in die Tasten griff bzw. etwas hohe Er- wartungen in diese Regierungsrichtlinien und Legislaturpla- nung setzte, hat man jetzt zu einer vernünftigen Handhabung des Instruments durchgefunden. Die letzte Aenderung seitens des Parlaments lag im Verzicht auf einen Zwischenbericht des Bundesrates über den Stand des Vollzugs in der Mitte der Legislaturperiode.
Regierungsrichtlinien laufen auf eine Gesamtschau der politi- schen Tätigkeit des Bundes hinaus, ausgelegt auf vier Jahre und noch etwas darüber hinaus, mit klarer Prioritätensetzung am Anfang und entsprechenden Akzenten während dieser Periode. Die mit dem Zwischenbericht gemachten Erfahrun- gen haben nicht befriedigt, weil es sich um eine viel zu kurz- fristige Uebung handelte, als dass sie für beide Seiten, für Bundesrat und Parlament, brauchbare Ergebnisse abwerfen könnten.
Deshalb soll der Geschäftsbericht des Bundesrates jetzt jähr- lich über den Vollzug der Legislaturplanung Auskunft erteilen. Dies ist im vorliegenden Bericht im Abschnitt «Bundeskanzlei» erstmals geschehen. Die Berichterstattung wird sich noch et- was einpendeln müssen. Die jährliche Rechenschaftsablage im Geschäftsbericht hat aber an Bedeutung gewonnen, weil auch der Bundesrat für diese Legislatur eine Neuerung einge- führt hat. Er hat erstmals die Richtlinien der Regierungspolitik und den Legislaturfinanzplan in einen einzigen, gemeinsamen Bericht eingebunden und damit die finanzielle Relevanz der Staatstätigkeit direkter mit den zu erfüllenden Staatsaufgaben in Beziehung gebracht.
Hier müsste - wie ich glaube - die Berichterstattung noch et- was an Aussagekraft gewinnen. Vielleicht wäre in weiteren Auflagen auch der Finanzminister zur mündlichen Berichter- stattung einzuladen, weil diese jährliche Berichterstattung an die Stelle des früheren Zwischenberichtes getreten ist. Das Parlament hat jegliches Interesse daran, über die fortschrei- tende Erfüllung der Legislaturziele und über die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt informiert zu werden. Immerhin: die Bundeskanzlei spielt in der Erarbeitung der Regierungsricht- linien als Koordinationsorgan zwischen Bundesrat, Verwal- tung und Departementen eine massgebliche Rolle.
So erschien es denn auch der Geschäftsprüfungskommission am Platz, dem Bundeskanzler Gelegenheit zu geben, dem Parlament mündlich über den Vollzugsstand der Legislatur- planung zu berichten, wobei wir, Herr Bundeskanzler, Ver- ständnis dafür haben, dass dies nur in allgemeiner Form ge- schehen kann. Wesentliches ist ja im Abschnitt «Bundeskanz- lei» ausgesagt. Zugleich haben wir aber auch die Hoffnung, dass sich dem Parlament dabei einige wertvolle Einsichten eröffnen.
Jagmetti: «Le vrai problème est celui de l'internationalisa- tion», hat soeben der Bundespräsident gesagt.
Ich glaube, dass dies eine Frage ist, die in Zukunft in stärkerem Masse auch für uns, für das Parlament, gelten wird.
Wir werden von diesen Fragen wahrscheinlich mit zeitlichem Verzug und etwas anders befasst werden als die Regierung, aber wenn wir gestaltend auf das Geschehen einwirken wol- len, werden wir uns in diesem internationalen Bereich länger- fristig nicht damit begnügen können, am Schluss noch inter-
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Gestion du Conseil fédéral 1988
nationale Abkommen zu genehmigen, sondern wir werden Wege suchen müssen, eine aktivere Funktion auszuüben. Mein heutiges Anliegen ist aber nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus diesem Problemkreis. Er betrifft die Dokumentation, und deshalb erlaube ich mir, das hier vorzubringen.
Letztes und auch dieses Jahr ist in unserer Gesetzsammlung zweimal ein Bezug zum Entscheid Belilos enthalten. Wir mer- ken, dass das, was in Strassburg entschieden wird; unser nationales Leben direkt beeinflusst. Da stellt sich die Frage, wie solche Entscheide internationaler Gremien, die sich auf unser Land auswirken, dem Schweizer Bürger und dem Schweizer Politiker zugänglich gemacht werden.
Die Bundeskanzlei hat sehr verdienstvoll in der Verwaltungs- praxis der Bundesbehörden in den letzten Jahren, schon als die Verantwortung beim Bundesamt für Justiz lag, entspre- chende Ausschnitte publiziert. Was aber in diesem Zusam- menhang etwas fehlt, ist die Uebersicht. Wir finden da zu ein- zelnen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechts- konvention Aussagen, aber die ganzen Entscheide finden wir nicht. Ich wäre der Meinung, dass wir in geeigneter Form die Entscheide der Kommission einerseits und vor allem aber des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anderer- seits vorfinden sollten. Vielleicht lassen sich die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als Anhang zu den Bundesgerichtsentscheiden publizieren, aber ich wäre dankbar, wenn die Bundeskanzlei in dieser Bezie- hung die Frage prüfen könnte, ob diese internationalen Ent- scheide, die unser Land betreffen, nicht in noch umfassende- rer Weise veröffentlicht und damit Bürger und Behörden zugänglich gemacht werden könnten.
Bundeskanzler Buser: Ich danke Herrn Affolter für das fun- dierte Referat, das er zu den Richtlinien gehalten hat. Die Details brauche ich nicht weiter zu erläutern. Sie finden sie im Bericht.
Ich beschränke mich auf die Aussage, dass es für die Verwal- tung natürlich eine relativ grosse zusätzliche Arbeit bedeutet, wenn jährlich Bericht erstattet werden muss. Vorher hatten wir den Zwischenbericht, und nun glaubten wir, wir seien ihn los. Jetzt haben wir praktisch vier Jahresberichte. Aber ich ver- stehe das Interesse des Parlaments durchaus. Wir haben uns alle Mühe gegeben, Ihnen einen umfassenden Ueberblick über die Gesamtheit der Vorlagen zu geben, die jetzt in diesem ersten Jahr vom Bundesrat verabschiedet worden sind, und über die andern, die für die kommenden Jahre in Aussicht ste- hen. Es erleichtert dies die Behandlung, den Ueberblick der Geschäftsprüfungskommission über den Stand des Regie- rungsprogramms.
Der Jahresbericht wird wie die Richtlinien in engster Zusam- menarbeit mit den Departementen vorbereitet, die ihre Einga- ben an die Bundeskanzlei machen, worauf dann die Verarbei- tung in der Generalsekretärenkonferenz stattfindet. Sie ihrer- seits kann dann den Ueberblick über den Verlauf der Arbeiten gewinnen.
Was die Entscheide des Europäischen Gerichtshofs anbetrifft, nehme ich die Anregung von Herrn Ständerat Jagmetti gerne entgegen. Man kann sich überlegen, ob sie bei uns in den Ver- waltungsentscheiden oder als Anhang zu den Bundesge- richtsentscheiden publiziert werden sollen. Wir werden mit dem Bundesgericht Fühlung nehmen und dort mal abtasten, ob in Lausanne die Absicht besteht, hier etwas zusätzlich zu publizieren. Wenn nicht, dann sind wir durchaus in der Lage, sie in der Verwaltungspraxis zu sammeln. Ich glaube, es besteht ein Interesse dafür, nicht nur bei Ihnen, sondern auch in allen Kreisen, wo sich Juristen mit diesen Entscheiden in Strassburg zu befassen haben. Wir werden also diese Anre- gung gerne verfolgen.
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Affolter, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommission hat mit voller Absicht nicht irgendwelche belanglose
Geschäftsvorgänge oder organisatorische Probleme zum Thema der heutigen Aussprache über das EDA gemacht. Die Rolle der Schweiz und der Neutralen gegenüber Osteu- ropa ist durch die jüngste Nordlandreise von Herrn Bundesrat Felber in besonderem Masse aktualisiert worden.
Wie Sie wissen, sahen wir uns in früheren Jahren verschie- dentlich veranlasst, von dieser Stelle aus die Orientierungslo- sigkeit schweizerischer Aussenpolitik, das Fehlen eines kon- kreten aussenpolitischen Konzepts, zu bemängeln. Das Parla- ment vermochte sich über mehrere Jahre hinweg nicht mehr mit einer Politik zu identifizieren, die ihr Heil in nutzloser, hekti- scher Reisediplomatie mit Ausflügen beispielsweise in die fer- nen Contadora-Staaten oder abenteuerlichem Eintauchen in die Nahost-Wirren suchte.
Mir scheint, zwischen blosser Betriebsamkeit und echter Dynamisierung schweizerischer Aussenpolitik bestehe ein himmelweiter Unterschied. Ich stehe deshalb nicht an, hier zu erklären, dass seit einiger Zeit - ich möchte sagen, seit Antritt des Aussenressorts durch Herrn Bundesrat Felber - die Aus- senpolitik des Bundesrates an Zielstrebigkeit erheblich gewonnen hat. Sie kann, so wie ich es sehe, vom Parlament und wohl auch vom Volk wieder mitgetragen werden, was über lange Zeit nicht der Fall war.
Die dringend notwendige Ausrichtung auf die vorher sträflich vernachlässigten Europadossiers drängte sich angesichts der Intensivierung europäischer Integrationsbestrebungen gebie- terisch auf. Da musste mehr geschehen.
Erstes Ziel unserer aussenpolitischen Anstrengungen - und da sehen wir wahrscheinlich die Dinge gleich wie der Bundes- rat - muss heute Europa sein und nicht irgendein Staat im fern- sten Ostasien. Der Integrationsbericht des Bundesrates wird uns in der letzten Sessionswoche diese Problematik noch näherbringen. Ich trete hier nicht weiter darauf ein.
Weniger selbstverständlich, aber um so löblicher erscheint die Initiative des Bundesrates oder von Herrn Felber, einen besse- ren Schulterschluss unter den Neutralen Europas in die Wege zu leiten. Dies offenbar, wie wir gelesen und gehört haben, erfolgreich und auch unter Beifall der anderen begrüssten Regierungen, weil die Neutralen heute erkennen müssen, dass sie gegebenenfalls eine äusserst wichtige Steigbügel- halterrolle gegenüber osteuropäischen Staaten für deren Annäherung und Einstieg in die westeuropäische Staaten- und Wirtschaftswelt zu übernehmen haben, eine Rolle, die zu spielen die EG-Mitgliedstaaten niemals in gleichem Masse fähig und geeignet sind. Wenn man Dynamisierung der Neu- tralitätspolitik so versteht, lasse ich mir dies gefallen.
Dass allerdings auch hier ein nuanciertes Vorgehen am Platze ist, scheint mir aus der betonten Kontaktnahme mit den neu- tralen Ländern des Nordens hervorzugehen. Oder noch etwas verdeutlicht: Wer sich beitrittsheischend vor die Türschwelle der EG legt wie gegenwärtig unser östlicher Nachbar, büsst meines Erachtens einiges an Eignung für die Vermittlung, für den Brückenschlag zu den Oststaaten ein. Dabei könnte gerade Oesterreich mit seinen starken geschichtlichen Wur- zeln im Osten - ich denke an die ehemalige Donaumonarchie usw. - ein äusserst wertvoller Helfer des neutralen Europas für eine solche Annäherung sein. Wer jedoch immer mit neuen Neutralitätsgutachten aus verschiedensten Küchen die Bei- trittsfähigkeit seines Landes für die EG nachzuweisen und sich so anzudienen versucht, trägt höchstens zur Aushöhlung des Neutralitätsbegriffes bei, wie wir ihn immer noch verstehen und wie wir ihn nicht «verschwatzt> haben wollen.
Dass deshalb die Beziehungen zu den nordischen Neutralen, welche bessere Kantonisten im neutralen Lager zu sein schei- nen, intensiviert werden, erscheint mir verständlich, sogar logisch. Dass der Anstoss hierzu - die Initiative, die konkreten Vorschläge für den Ausbau dieser Kontakte - von der Schweiz ausgeht und die Idee von ihr aktiv vorangetrieben wird - und nicht immer von anderen Ländern, wo wir die Gestossenen und Geschobenen sind -, haben wir schon seit einiger Zeit nicht mehr erlebt! Ich sehe darin eine Weiterentwicklung schweizerischer Neutralitätspolitik in gutem Sinn, weil hier die Zielvorstellungen erkennbar sind. Diese Initiative fällt in eine Zeit, in der im Osten - nicht nur in China - einiges in Bewegung ist oder noch in Bewegung kommen wird. Diese Ereignisse
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Geschäftsbericht des Bundesrates 1988
dürfen uns in jedem Fall nicht gleichgültig sein. Deshalb möchten wir Herrn Bundesrat Felber heute Gelegenheit geben, die Tragweite dieser nordischen Kontakte, diese neuen Aktivitäten nicht nur in Pressecommuniqués, sondern auch einmal vor dem Parlament zu erörtern.
Dies waren jetzt für meine Begriffe recht viele Lorbeeren; es wird aber mit Sicherheit wieder einmal eine Zeit kommen, wo es anders tönt - falls Anlass dazu besteht.
Miville: Gegen die Lorbeeren für Herrn Bundesrat Felber ist gar nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Ich habe es aber, Herr Affolter, bei aller Würdigung Ihrer Darstellung schweizerischer Aussenpolitik nicht als besonders fein und gediegen empfun- den, hier sozusagen post festum Herrn Bundesrat Aubert noch Zensuren zu erteilen. Ich halte es für nicht ganz fair, sich mit einem Bundesrat auseinanderzusetzen, der nicht mehr anwe- send ist und der sich auch nicht zur Wehr setzen kann. Das wollte ich immerhin festgestellt haben.
M. Felber, conseiller fédéral: Je remercie M. Affolter des paro- les qu'il vient de prononcer et surtout d'avoir souligné les intérêts qui sont les siens, ceux qui ont été exprimés au sein de la Commission de gestion et de la section qu'il présidait, et, je le souhaite, ceux qui sont aussi les intérêts de l'ensemble du Parlement dans les moments que nous vivons, comme l'a répété tout à l'heure le Président de la Confédération.
Plusieurs pays de l'Europe de l'Est, notamment ceux que nous citons fréquemment, la Hongrie, la Pologne et l'URSS, ont récemment adopté une série de réformes économiques et politiques qui visent à simplifier l'appareil étatique, à libéraliser les structures décisionnaires; ces pays introduisent progressi- vement, quelquefois lentement d'ailleurs, des mécanismes de marché; ils visent à insérer peu à peu leurs économies natio- nales dans le système international. On imagine les effets fu- turs lorsque l'on sait que des tractations, qui seront sans doute longues, visent à rendre le rouble convertible, par exemple.
Cette évolution a amené, d'une part, la Communauté euro- péenne à relancer le dialogue et à conclure déjà une série d'accords bilatéraux spécifiques avec quelques pays de l'Est. Première nouveauté.
Des discussions sont envisagées, elles ont même été enta- mées avec d'autres pays alors que les relations économiques de la Communauté, voire de l'Europe occidentale, avec la Roumanie ont été, elles, pratiquement gelées.
Par ailleurs, nous constatons que le dialogue entre l'URSS et les Etats-Unis s'est très nettement intensifié et qu'il comprend aussi un volet économique dont l'importance s'accroît, de même que s'accroissent les relations générales entre les USA et des pays de l'Europe de l'Est. Voilà pour les premières rela- tions bilatérales de l'Est avec l'Europe de l'Ouest et les Etats- Unis. Je crois qu'il est utile de souligner qu'il existe déjà des accords entre la Communauté et certains pays de l'Est - on l'ignore quelquefois.
Au plan multilatéral, c'est la Commission économique pour l'Europe des Nations Unies qui permet de maintenir un dialo- gue à l'échelon technique entre l'Est et l'Ouest: dès sa fonda- tion en 1947, elle a traversé la guerre froide sans effet mais la commission a maintenu le dialogue.
Les Neutres européens, Neutres du reste du monde et Non- alignés prennent traditionnellement une part active aux tra- vaux de cette Commission économique des Nations Unies. Plus récemment, les contacts entre les Neutres ont trouvé, di- rais-je, un deuxième souffle dans les réunions de suivi de la Conférence sur la sécurité et la coopération en Europe. De- puis le début du processus de cette conférence, ce sont les Neutres qui se sont engagés en faveur de solutions accepta- bles pour tous, tout en défendant fermement les principes du pluralisme politique et de l'économie de marché. Ce sont les Neutres qui ont fini par imposer à la conférence un document final qui a pratiquement été accepté tel quel.
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Il convient de souligner que, face aux pays de l'Est, il n'est guère possible de dissocier aujourd'hui les relations économi- ques des relations politiques, notamment de la construction d'un système réellement démocratique et en même temps qui respecte les droits de l'homme. Le Conseil de l'Europe com-
mence, lui aussi dans ce domaine, à jouer un rôle déterminant et la Suisse, dans cette enceinte, participe activement à ces préoccupations.
S'agissant, entre autres, et j'en viens à la deuxième partie de la question de M. Affolter, de définir un éventuel profil spécifique aux pays neutres face à l'Est, j'ai donc proposé, à mes col- lègues finlandais, suédois et autrichiens, de nous rencontrer et de nous concerter. Pour l'heure, les réactions que nous avons obtenues sont favorables de la part de ces pays.
Je me permets ici de définir un peu cette idée. Il ne s'agit natu- rellement pas, pour ces quatre pays neutres européens, sauf l'Irlande, mais elle fait partie de la Communauté, de constituer un bloc politique. Ce serait naturellement contraire aux princi- pes mêmes de la neutralité. Il ne s'agit pas non plus d'imagi- ner que ces quatre petits pays neutres vont devenir les inter- médiaires et les arbitres entre l'Est et l'Ouest ou plus spécifi- quement entre l'Union soviétique et les Etats-Unis d'Amé- rique. A cet échelon-là, les contacts existent, les sommets sont maintenant réunis régulièrement et les dialogues sont réels et permanents. Nous en voyons d'ailleurs les effets bénéfiques. Le rôle que nous imaginons pour les Neutres dans le sens d'une meilleure utilisation de la politique de neutralité, c'est de définir les possibilités qui existent pour nous d'aider au pro- cessus de démocratisation économique et politique dans les pays de l'Est. Or, nous savons que c'est une préoccupation constante en particulier de la Finlande et de la Suède qui sont directement touchées par l'évolution politique des pays Bal- tes; c'est une préoccupation de l'Autriche dont les liens tradi- tionnels et historiques avec la Hongrie suscitent encore de nouveaux mouvements favorables à l'évolution à l'intérieur de la Hongrie.
J'estimais, et le Conseil fédéral avec moi, que la Suisse ne pouvait pas rester le spectateur de ce qui se passait, que nous étions interpellés, nous aussi, en Europe par les pays de l'Est, que nous avions entendu les appels au secours venant de la Pologne et de la Hongrie. Il était donc utile que les secrétaires d'Etat de ces quatre pays se réunissent régulièrement pour traiter les dossiers administratifs, voire de routine, que les mi- nistres puissent échanger leurs points de vue le plus rapide- ment possible, mesurer les effets de ce qu'ils ont tenté et, pourquoi pas, dans certains cas s'ils visent aux mêmes buts, se concerter et prendre des initiatives en commun qui n'enga- gent pas la totalité d'une politique étrangère, mais une politi- que pour obtenir un résultat dans tel ou tel pays particulier.
Nous pensons plus spécialement à ce que l'on nous a de- mandé, c'est-à-dire à l'aide pour la protection de l'environne- ment dans les pays de l'Est. Vous savez tous quels dégâts a subi l'environnement dans ces pays à travers une industrie mal équipée et utilisant des produits nocifs non maîtrisés. Il existe une demande réelle de la part de ces pays afin que nous venions à leur secours, non seulement par le biais d'investis- sements, mais par celui de la formation de spécialistes et de l'envoi, dans leurs pays, de certains de nos spécialistes, afin de les aider à maîtriser ces problèmes. Voilà un domaine dans lequel nous pourrions intervenir, quelquefois en commun ou en nous partageant certains secteurs.
En outre, nous sommes de plus en plus souvent l'objet de de- mandes de la part de l'Organisation des Nations Unies afin que nous améliorions notre participation aux opérations de maintien de la paix. Nous n'ignorons pas que les dimensions de notre pays et ses possibilités, aussi bien en hommes qu'en financement, sont insuffisantes pour répondre à tous ces be- soins.
Cependant, nous pourrions procéder à un échange d'ex- périences avec les pays neutres, ce qui nous permettrait éga- lement de répondre à la bonne demande, au bon moment. C'est d'ailleurs ce que nous souhaitons. Mes collègues minis- tres des Affaires étrangères, en particulier celui d'Autriche que j'ai revu récemment à Paris, partagent ces préoccupations. Voilà dans quel sens nous espérons pouvoir travailler. Nous souhaitons pouvoir nous réunir, cette année encore, peut-être même au début de la seconde moitié de 1989.
Enfin, sur le plan général, il y a lieu de constater un intérêt ma- nifeste de certains pays de l'Est, en particulier de la Hongrie, pour l'AELE. Cet intérêt s'explique à la fois par le fait que l'as-
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Gestion du Conseil fédéral 1988
sociation compte une forte proportion de pays neutres, et que même la Hongrie, en voie de développement politique et de restructuration, ne pourrait sans doute pas changer brutale- ment de camp, mais se rapprocher d'une association écono- mique comptant une majorité de pays neutres.
Il semble toutefois aujourd'hui prématuré de voir l'AELE se do- ter d'une approche personnelle de coopération avec les pays est-européens effectivement engagés sur la voie des réformes économiques et politiques, de même que nous avons toujours clairement déclaré au Comité des ministres du Conseil de l'Europe qu'il n'était pas imaginable d'accepter au sein de ce conseil des pays qui n'avaient pas transformé leurs structures politiques et adhéré à une démocratique pluraliste.
Affolter, Berichterstatter: Ich habe noch einen formellen An- trag zu unterbreiten im Anschluss an das, was der Herr Kom- missionspräsident bereits angetönt hat. Es handelt sich um das Postulat 84.387 Uno-Seerechtskonvention. Im Gegensatz zum vorliegenden Antrag des Bundesrates ist die Geschäfts- prüfungskommission der Meinung, dieses Postulat sei noch nicht abzuschreiben. Insbesondere gewann die Postulantin den Eindruck, dass diese Anliegen noch nicht so erfüllt seien, dass man zu einer Abschreibung kommen könnte. Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der einstimmigen Geschäfts- prüfungskommission, an diesem Postulat vorderhand festzu- halten.
Abschreibung - Classement
Le président: Vous avez adopté la gestion du Département de l'économie publique et, sans avis contraire, vous avez accepté de classer tous les postulats figurant à la page 73 du rapport y relatif, à l'exception d'un seul, le 84.387, signature de la Con- vention sur le droit marin, lequel est maintenu.
Zustimmung - Adhésion
Departement des Innern Département de l'intérieur
Frau Simmen, Berichterstatterin: Wie der Herr Kommissions- präsident in seinen Ausführungen über die Krisenbewältigung in der Bundesverwaltung ausgeführt hat, wurde der Begriff «Krise» bei den Departementen meist recht eng gefasst. Im Vordergrund der Betrachtungen standen kriegerische Ereig- nisse. Andere Arten von Krisen wie Umwelt- oder gesell- schaftspolitische Krisen rangieren offenbar im Bewusstsein der Befragten weiter hinten. Ein Beispiel für diese verbreitete Sicht der Dinge liefert im Bereich des Departementes des In- nern das Bundesamt für Gesundheitswesen. Dieses Amt setzt als einen Schwerpunkt im diesjährigen Geschäftsbericht den aktuellen Stand und die Prognose für Aids. Er enthält die aktu- ellen Zahlen von Kranken und Angesteckten, soweit sie be- kannt sind, sowie Hochrechnungen für die kommenden Jahre. Für 1995 wird eine Zahl von 12 000 bis 15 000 Kranken als möglich angenommen. Es geht hier nicht um die Genauig- keit der Schätzung, sondern lediglich um die Grössenord- nung, und diese dürfte stimmen. 12 000 bis 15 000 Erkrankte also, die - auch das sagt der Bericht - vorwiegend der spitalex- ternen Betreuung bedürfen. Sie werden auf dasselbe Pflege- und Hilfspersonal angewiesen sein, das auch unsere alten und pflegebedürftigen Mitbürger betreut. Hier könnte sich nun sehr wohl eine krisenartige Situation auf dem Pflegesektor er- geben, und es ist wichtig, sich heute schon Lösungsvor- schläge zu überlegen. Dies um so mehr, als diese Aufgabe in Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Priva- ten angegangen werden muss.
Nach diesen allgemeinen Ueberlegungen zu einem der Schwerpunkte und zum Querschnittsthema möchte die Sek- tion EDI dem Bundesrat noch einige Fragen stellen:
Die erste betrifft ebenfalls das Bundesamt für Gesundheitswe- sen. In seiner Antwort auf die Querschnittsfrage nach der Kri- senbewältigung stellt das Bundesamt fest, dass es vorrangig Aufgaben im Rahmen der Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (EOR) zu erfüllen habe.
In der Gesamtverteidigungsübung 1988 wurde diese EOR getestet, und das Bundesamt für Gesundheitswesen stellte dabei fest, dass sich die Grundstrukturen grundsätzlich bewährt hätten. Der militärische Einsatzleiter, Divisionär Däni- ker, ist da allerdings anderer Meinung. Er erachtet die Struktu- ren als zu kompliziert, da die EOR zum Beispiel bei Mehrfach- krisen zuviele Amtsdirektoren beanspruche, die auch andern- orts gebraucht würden. Sieht das Bundesamt für Gesund- heitswesen nun hier die Sache zu rosig, oder sieht, umge- kehrt, Herr Divisionär Däniker sie zu schwarz? Das wäre die erste Frage.
Zweite Frage: Der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen kommt auch im Umweltbereich eine eminent grosse Bedeu- tung zu. Der Geschäftsbericht sagt hierzu sehr wenig aus. Wohl ist einer der Schwerpunkte das Thema Umweltschutz und insbesondere die Entsorgung von Sonderabfällen, aber die Feststellungen bleiben sehr allgemein. Ausser der Bemer- kung im Kapitel des Bundesamtes für Umweltschutz, dass der Vollzug der Luftreinhalteverordnung im Gang sei und entspre- chende Mittel erfordere, fehlen weitere Angaben, zum Beispiel über den Stand der Dinge, über allfällige Rückstände bei der Durchführung, über Massnahmen zur Unterstützung der Kan- tone, Ausbildung von Spezialisten usw. Wie gut ist hier die Zu- sammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, und wieweit ist sie gediehen?
Die dritte Frage gehört bereits schon zu den Stammgästen in der Sommersession des Ständerates und betrifft die Schwei- zerische Landesbibliothek. Wie aus einer schriftlichen Antwort des Bundesrates auf eine entsprechende Frage der Ge- schäftsprüfungskommission hervorgeht, gibt es mit dem neuen EDV-System «Sibil» Schwierigkeiten. Ist es nun wirklich so, dass nach dem Misserfolg mit dem ersten System «Ethics» auch das zweite, eben «Sibil», verlassen werden muss? Und wie steht es mit dem Ergebnis der Arbeitsgruppe Schweizeri- sche Landesbibliothek unter dem Präsidium von Nationalrat Mühlemann?
Und noch eine letzte Frage: Es zeigt sich immer wieder in der Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung, dass nicht nur der Personalmangel, sondern auch die Raumknappheit eine grosse Rolle spielt. Das Amt für Bundesbauten führt hierzu im Jahresbericht an, dass der Arbeitsplatzbedarf steigt, Mietver- hältnisse, die zum Teil seit Jahrzehnten bestanden haben, ge- kündigt wurden, dass neue bundeseigene Objekte erst in fünf bis zehn Jahren zur Verfügung stehen und sich die Mietsituation in Bern laufend verschlechtert. Das tönt so, als ob der Bund in einer recht prekären Lage wäre. Frage: Stimmt das, und wie agiert er in dieser Situation? Soweit zu den Fragen und Ausfüh- rungen betreffend Sektion EDI.
Gestatten Sie mir, hier gleich weiterzufahren mit dem Thema Ressortforschung, mit dem Inspektionsthema, wie es der Herr Kommissionspräsident in seinen einleitenden Ausführungen angetönt hat.
Das Thema Ressortforschung wurde ja schon in der Sommer- session 1988 im Rahmen des Geschäftsberichtes behandelt, und ich kann Sie für grundsätzliche Ueberlegungen dazu auf das Protokoll der Ratsverhandlungen verweisen. Um aber die Brücke über das vergangene Jahr zu schlagen, möchte ich hier ein paar wenige Stichworte anführen.
Als Ressortforschung bezeichnen wir die Forschung, die die Verwaltung in eigener Verantwortung durchführt. Sie ge- schieht einerseits innerhalb der Verwaltung mit eigenen finan- ziellen und personellen Mitteln, andererseits durch Vergabe von Aufträgen nach aussen zur Nutzung externen Fachwis- sens. Der Aufwand des Bundes für die Forschung seiner Ver- waltung beträgt ungefähr 100 Millionen Franken jährlich.
Die Geschäftsprüfungskommission hatte 1988 beschlossen, die Inspektion 1988/89 vertieft fortzusetzen und den Interde- partementalen Kontrollausschuss für Wissenschaft und For- schung (IDA) ebenfalls miteinzubeziehen. Das Thema ist sehr vielschichtig, nicht immer leicht abzugrenzen. Es gibt vielfäl- tige Ueberlappungen mit andern Forschungsgebieten, mit der Grundlagenforschung auf der einen, der Entwicklung auf der anderen Seite, und deshalb hat sich die Kommission im Ver- laufe ihrer Untersuchungen auf das Gebiet der nach aussen vergebenen Aufträge beschränkt.
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Sie ist zu folgenden Schlüssen gekommen: Die Geschäftsprü- fungskommission hält die Ressortforschung für einen wichti- gen Zweig staatlichen Handelns. Sie unterstützt die Bemühun- gen des Bundesrates zum Ausbau der Ressortforschung und des Koordinationsausschusses IDA zur qualitativen Verbesse- rung dieses Bereiches. Sie beschränkt sich dabei darauf, auf die erkannten Probleme aufmerksam zu machen, ohne selber Lösungen vorzuschlagen, da dies Sache des Bundesrates ist. Sie sieht sich aber aus zwei Gründen veranlasst, einen Anstoss dafür zu geben, dass der Ressortforschung durch die Departemente und Aemter ein erhöhtes Gewicht verschafft wird: Einerseits steht die Ressortforschung im Spannungsfeld zwischen der departementalen Struktur und der übergreifen- den Forschungspolitik des Bundes. Sie.darf zwar nur nach Massgabe der Bedürfnisse der Departemente in Auftrag gege- ben werden, kann aber zugleich nach Qualität und Umset- zung nur befriedigen, wenn die zuständigen Aemter die allge- meingültigen personellen und methodischen Voraussetzun gen erfüllen. Und dieser Querschnittsaspekt droht bei der sek- toriellen Struktur der Bundesverwaltung immer etwas zu kurz zu kommen. Zum anderen ist Ressortforschung auch als Instrument dafür zu werten, dass sich unsere Verwaltung mit der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Lösung von Pro- blemen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Verwaltung einerseits und Wissenschaft andererseits, die dazu neigen, in sich geschlossene Kreise zu bilden, stehen sich also gegen- über.
Die Ineffizienz der Ressortforschung in einzelnen Bundesäm- tern hat im wesentlichen drei Gründe. Es kann am Problem- bewusstsein fehlen, am Bewusstsein dafür, welches Bedürfnis nach Ressortforschung dem Amt entspricht. Es kann am Bewusstsein dafür fehlen, dass der Auftrag für die Ressortfor- schung am Anfang sehr genau formuliert, weiterhin angewen- det und ausgewertet werden muss. Oder es kann sein, dass das Bundesamt aufgrund der Personalknappheit und wegen ständig wachsender Aufgaben nicht mehr in der Lage ist, mit- tel- und längerfristig zu planen, weil es derart gefordert und überfordert ist, dass für diesen Aspekt der Arbeit keine Kraft und keine Zeit mehr bleiben.
Das Problem der Koordination unter den Bundesämtern und der Vermeidung von Doppelspurigkeiten hat nicht die Rolle gespielt, die die Geschäftsprüfungskommission ursprünglich angenommen hatte. Diese Koordination funktioniert recht gut, und sie wird zweifellos durch den Ausbau des Informationssy- stems über Forschung und Entwicklung in der Bundesverwal- tung ISFE-BV noch verbessert werden können.
Die Geschäftsprüfungskommission unterbreitet Ihnen ein Postulat, in dem der Bundesrat eingeladen wird, beim Ausbau der Ressortforschung in der Bundesverwaltung gemäss Legislaturplan 1987- 1991 insbesondere zu prüfen, wie die Linieninstanzen der Verwaltung die Ressortforschung ver- mehrt als Instrument der Führung einsetzen könnten; durch welche Massnahmen die Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung der einzelnen Aufträge durch die Verwaltung effizi- enter gestaltet werden können; wie durch einfache Formen der Erfolgskontrolle der praktische Nutzen der Ressortfor- schung beurteilt und gefördert werden kann; wie die Dienst- leistungen des Koordinationsausschusses aufgebaut werden können und wie der Einsatz von fachkundigem Personal quali- tativ und, wenn nötig, quantitativ verbessert werden kann. Der Bundesrat wird ersucht, über das Ergebnis seiner Prüfung im nächsten Geschäftsbericht zu orientieren.
Noch ganz kurz ein paar Worte zu einem Geschäft, das nicht mehr in den gedruckten Bericht aufgenommen werden konnte, das aber hier sinnvollerweise kurz behandelt werden sollte, weil es auch der Nationalrat im Rahmen des Geschäfts- berichtes beraten wird. Es ist die Vorlage der Filiale des Lan- desmuseums in der Westschweiz, in Prangins. Als Folge der zweiten Vorlage von 1988 über den Ausbau des Schlosses Prangins, die gegenüber der ersten Vorlage Mehrkosten von 55 Millionen Franken ausweist, bildeten die beiden Sektionen EDI der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates eine Arbeitsgruppe, um die Gründe zu untersu- chen, die zu dieser massiven Kostenüberschreitung geführt haben. Sie haben den Bericht der beiden Kommissionen
erhalten. Ich möchte nur ganz kurz ein Wort zu den Schluss- folgerungen sagen.
Was den Schaden betrifft, so ist er, rein in Franken beziffert, nicht so gross, wie es das Ausmass der Kreditüberschreitung ahnen lassen könnte. Wird die Renovation weiterverfolgt, ist er auf etwa 1 bis 2 Millionen Franken zu beziffern, da ein grosser Teil der Arbeiten innerhalb der ersten Vorlage für die zweite übernommen werden kann. Würde das Projekt allerdings ver- lassen, würde dieser Betrag sicher wesentlich erhöht. Genau zu beziffern ist er mit den jetzigen Mitteln nicht.
Es handelt sich aber nicht nur um einen materiellen Schaden. Ins Kapitel des Schadens gehört bestimmt auch die Tatsache, dass das Museum nicht wie vorgesehen bereits in Betrieb genommen werden konnte und dass das Parlament mit der ersten Vorlage in nicht zu verantwortender Art und Weise über wirkliche Probleme und Einschätzungen getäuscht worden ist.
Die Verantwortung fällt hauptsächlich dem Architekten sowie dem damaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten zu. Dem Architekten, weil er sich nicht aus einer Aufgabe zurück- gezogen hat, von der er hoffnungslos überfordert war, dem Direktor, weil er der Ueberwachung und der Kontrolle seines Architekten nicht die gebührende Bedeutung beigemessen hat.
Zur Empfehlung, zum Blick in die Zukunft drei Punkte:
Die missliche Lage ist weitgehend das Ergebnis einer perso- nellen Konstellation, in der sich Fehlleistungen einzelner sum- miert haben und persönliche Konflikte verstärkt wurden. Sie ist auch eine Folge der damaligen Projektorganisation. In Zukunft muss der Kreis der Sachkundigen und Interessenver- treter, die konsultiert werden können, möglichst gross gehal- ten werden. Die eigentliche Entscheidung aber sollte in einer sehr kleinen Projektorganisation getroffen werden, in der der Architekt die Führung übernimmt und der Projektleiter unter Aufsicht des Bauorgans in einem flexiblen Umfeld von Konsul- tationen Entscheidungen fällt.
Der straf- und allenfalls disziplinarrechtliche Aspekt der Ange- legenheit ist Sache des Bundesrates, nicht der Geschäftsprü- fungskommission. Die Sektion EDI der GPK des Ständerates hat aber den Bundesrat in einem Brief auf diesen Aspekt hin- gewiesen.
Zum Schluss: Es gab einmal eine - nicht eingereichte- Motion des Nationalrates Kaspar Villiger. Sie verlangte, dass Geschenke, die allfällige grössere Folgekosten nach sich zie- hen könnten, vom Bundesrat dem Parlament vorgelegt wer- den müssten. Es wäre zu überlegen, ob man in diesem Sinne wieder einmal einen Vorstoss unternehmen könnte.
Bundesrat Cotti: Ich möchte der Kommission und Ihnen, Frau Ständerätin Simmen, für die sehr ausführliche und gründliche Ueberprüfung der Departementstätigkeit danken. Ich sage Ihnen offen, dass - gerade in einem so breit gefächerten Departement wie dem EDI - die Geschäftsprüfungskommis- sion auch bei der Führung des Departementes eine wirklich unentbehrliche Funktion hat. Wir werden auf Prioritäten hinge- wiesen. Wir werden auch immer wieder mit Fragen konfron- tiert, die nicht in Vergessenheit geraten dürfen, auch wenn die Prioritätenordnung im Departement vielleicht ab und zu an- ders ist.
. Ich versuche, Ihre Fragen zu beantworten. Sie sprechen von der neuen Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität. Sie ist - wie Sie wissen - nach den Vorfällen von Tschernobyl geschaffen und aufgrund der letzten GVU zum ersten Mal auch getestet worden.
Wenn es ein Beispiel praktischer Art gibt, um die Bedeutung solcher Gesamtübungen darzulegen, so gerade das Beispiel dieser Einsatzorganisation. Sie wurde mit viel Aufwand wäh- rend Monaten entwickelt. Aufgrund der Erfahrungen der GVU erweist sie sich, wie Sie mit Recht gesagt haben, als etwas umständlich, als etwas kompliziert. Bei aller Logik im Aufbau muss sie vereinfacht werden. Die Entscheidungsinstanzen müssen reduziert werden. Das ist eine konkrete Lehre, die man aus der GVU gezogen hat. Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, damit die Ersatzorganisation bis Ende Jahr vereinfacht wird. An sich hat sie nicht schlecht funk-
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tioniert, das ist aus den Ergebnissen der GVU ersichtlich, aber sie ist doch zu kompliziert. Ich hoffe, Ihnen bis nächstes Jahr die Ergebnisse dieser Vereinfachung bekanntgeben zu kön- nen.
Frau Simmen, Sie erwähnen die Probleme der Zusammenar- beit Bund/Kantone in den Fragen des Umweltschutzes. Die- ses Thema würde eine etwas längere Antwort verdienen. Ich muss mich aber auf Stichworte beschränken. Sie nennen die Entsorgungsanlagen für Abfälle und die brennende Frage der Sonderabfälle. Sie wissen, dieses Problem liegt im Kompe- tenzbereich der Kantone. Die Kantone bemühen sich, die wenigen Verbrennungsanlagen und Deponien zu organisie- ren, die notwendig sind, damit unser Land autonom wird: ein Minimum, das man verlangen kann. Ich darf Ihnen sagen, die Anstrengungen der Kantone sind bemerkenswert, und ich möchte das den Kantonen auch öffentlich attestieren.
Seit etwa anderthalb Jahren präsidiere ich eine sehr informelle Arbeitsgruppe, welche sich aus den Regierungsräten jener Kantone zusammensetzt, die direkt betroffen sind. Zweimal im Jahr kommen wir zusammen und hören, wie die Entwicklung läuft. Die Kantone sind mit sehr schwerwiegenden Problemen konfrontiert. Besonders die Akzeptanz bei der Bevölkerung, bei den entsprechenden Standortgemeinden ist ausseror- dentlich schwierig zu erreichen. Wir sagen den Kantonen auch auf diesem Weg, dass wir sie im Hinblick auf die allmähliche Schaffung dieser Akzeptanz unterstützen möchten.
Immerhin geht es vorwärts. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel: die Verbrennungsanlagen. Als wir uns kürzlich mit den Regie- rungsräten der entsprechenden Kantone trafen, haben wir gehört, dass der Kanton, der zeitlich voraus ist, der Kanton Basel-Stadt, noch in den nächsten Monaten gedenkt, die Bau- bewilligung für die vorgesehene Verbrennungsanlage zu ertei- len. Es ist natürlich mit einer Reihe von Beschwerden zu rech- nen, und die normalen Beschwerdewege müssen begangen werden, aber wir glauben doch, dass, wenn das Verfahren ein- mal läuft, schon ein wesentlicher Schritt getan sein wird. Aehn- liches geschieht, wenn auch mit etwas Verzögerung, in Winter- thur und im Raume Bern. Die Zeiten würden unseren Erwar- tungen soweit entsprechen, aber die Verfahren eines Rechts- staates müssen respektiert werden. Alles deutet nach den Umweltverträglichkeitsprüfungen darauf hin, dass die Anla- gen nicht nur machbar, sondern auch technisch einwandfrei sind. Wir sind also in der Lage, diesem Land dank den Kanto- nen eine Entsorgungsstruktur anzubieten, die den dringen- den Notwendigkeiten unserer Gemeinschaft entspricht.
Sollte die Entwicklung aus irgendeinem Grund ins Stocken geraten, dann - ich habe das wiederholt gesagt - wird kein Mensch in der Lage sein, weder auf kantonaler noch auf Bun- desebene, unerwartete schlimme Folgen zu vermeiden. Wir wollen nicht hoffen, dass solche Verzögerungen eintreten, aber man muss sich der möglichen Gefahren bewusst sein. Ganz besonders muss sich unsere Bevölkerung dieser Gefah- ren bewusst sein. Wenn ich die potentiellen Gefahren den objektiven Lösungsmöglichkeiten gegenüberstelle, sage ich: Eine rationelle Politik muss zum Ziele führen.
Ich habe vor kurzem auch Vertreter der Umweltschutzver- bände getroffen. Sie haben uns ihre Mitarbeit zugesichert. Ich glaube, mit dieser Zusammenarbeit können wir dieses Pro- blem mittelfristig bewältigen.
Sie erwähnen eine Reihe anderer Fragen der Zusammenar- beit zwischen Bund und Kantonen. Ich könnte Beispiele einer sehr regen und guten Zusammenarbeit zwischen dem ent- sprechenden Bundesamt und den Kantonen aufzählen. Im übrigen werde ich selber im Monat September mit den kompe- tenten Regierungsräten eine Tagung abhalten, an der wir uns der zentralen Frage der Mitarbeit auf diesem neuen und deli- katen Gebiet des Umweltschutzes widmen werden.
Sie sprechen auch die Landesbibliothek an. Ein, wie Sie mit Recht sagen, etwas verschlepptes Thema im Departement. Wir sind daran, aufgrund des grundsätzlichen Berichtes der Arbeitsgruppe unter dem Präsidium von Herrn Mühlemann und aufgrund des sehr konkreten internen Berichtes der Lan- desbibliothekskommission die Strukturen der Landesbiblio- thek neu zu überdenken. In wenigen Wochen wird dieses Seg- ment ja unter den grösseren Verantwortungsbereich des Bun-
desamtes für Kultur fallen. Diesem Bundesamt wird die Auf- gabe übertragen, aufgrund einer mittelfristigen Planung die Probleme zu lösen. Auch das wichtige politische Problem des Stellenwertes der Landesbibliothek gegenüber den vielen anderen Bibliotheken, die auf kantonaler bzw. auf der Universi- tätsebene bestehen. Die bevorstehende Wahl des neuen Direktors sollte auch die persönlichen Voraussetzungen schaffen, damit dieses Thema endlich angegangen werden kann.
Als viertes Element erwähnen Sie, Frau Simmen, die Probleme der Unterbringung der Bundesverwaltung, insbesondere was den Raum Bern anbetrifft. Da muss ich Ihnen in aller Offenheit sagen, dass die Situation, deren Lösung seit Jahren ver- schleppt wird, absolut unbefriedigend ist. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn plötzlich irgendeiner Bundesstelle in Bern von seiten des Hauseigentümers gekündigt wird, steht das Bun- desamt für Bundesbauten in der Regel vor der Frage: Bin ich überhaupt in der Lage, kurzfristig eine Lösung zu finden? Man arbeitet - würde ich sagen - kurzfristig, ohne eine genügende Planung, und es ist praktisch ein unsystematisches Flickwerk. Ich kann das Problem nicht anders umschreiben.
Ich habe deshalb letztes Jahr dem Bundesamt den Auftrag gegeben, im Rahmen einer langfristigen Planung folgende Ziele zu verfolgen: auf der einen Seite, dass es nicht mehr vor- kommt wie heute, dass man mit «Notoperationen» arbeiten muss, und auf der anderen Seite, dass die Bundesverwaltung langfristig - wohlverstanden mit Ausnahmen, die immer not- wendig sein werden - definitiv unter bundeseigenen Dächern versorgt wird. Es ist auch vom wirtschaftlichen Stand- punkt notwendig, dass das geschieht. Die Entwicklung der Bodenpreise usw. bezeugen, dass das eine vernünftige Politik ist.
Wenn ich diese Situation der eidgenössischen Bundesverwal- tung in Bern mit der Situation in Nachbarländern vergleiche, dann stelle ich fest: Diese langfristige Planung ist überfällig. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bericht des Amtes für Bundesbauten im Monat März verabschiedet. Er besagt, dass dieses Ziel der vollen Unterbringung in bundeseigenen Liegenschaften bis im Jahre 1998 erreicht werden muss, mit Ausnahme von etwa 300 Arbeitsplätzen. Wir werden der Sache weiterhin nachgehen, damit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Das setzt natürlich eine gewisse Verstärkung der Investitionen in den nächsten Jahren voraus. Aber diese Not- wendigkeit - das ist im Bericht übrigens klar bewiesen -- würde auf finanzieller Ebene für den Bund überhaupt keine negativen Folgen haben, im Gegenteil!
Frau Simmen, Sie haben auch von der Ressortforschung gesprochen. Sie haben mit Recht den finanziellen Stellenwert dieser Ressortforschung im Vergleich mit der gesamten Bun- desinvestition im Forschungsbereich erwähnt, etwa 100 Mil- lionen Franken gegenüber 1,2 oder 1,3 Milliarden Franken Investitionen. Diese Ressortforschung ist insofern ein Pro- blem, als sie sich - wie Sie wissen - auf verschiedenste Bunde- sämter verteilt und praktisch eine tropfenweise Uebung dar- stellt. Denken Sie an ein Beispiel, das ich mir im Buwal habe geben lassen: Es investiert im Jahr etwa 3 Millionen der erwähnten 100 Millionen Franken für die Ressortforschung, und diese 3 Millionen werden auf etwa 100 Forschungsauf- träge verteilt, also im Durchschnitt 30 000 Franken pro For- schungsauftrag. Sie ersehen daraus, wie sehr punktuell, rela- tiv kurzfristig und linienbezogen die Ressortforschung natur- bedingt ist. Diese Erkenntnis hat die GPK selber gemacht. Sie entspricht vollständig den Tatsachen. Die Ressortforschung ist im Grunde genommen eine Dienstleistung. Sie gehört nicht zu den obersten zentralen Prioritäten der Forschungspolitik des Bundes. Sie wirkt sich anderswo aus. Wenn Sie uns die Mittel dazu geben, werden wir Ihnen auch in absehbarer Zeit eine gestraffte und zielbewusstere Forschungspolitik des Bun- des vorweisen können. Aber die Ressortforschung bleibt den- noch ein Problem. Ich danke der GPK, dass sie das Problem aufgeworfen hat. Der Bundesrat wird ihrem Postulat entspre- chen können.
Zum Schluss möchte ich betonen, dass in diesem Postulat ein Thema auf alle Fälle zentral ist: die Frage der Koordination und der Information innerhalb der Bundesverwaltung. Es dürfen
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keine Doppelspurigkeiten vorkommen. Das Amt A soll wissen, welche (auch kleinen) Aufträge das Amt Z in der Ressortfor- schung erteilt. Ihre Zielsetzungen stimmen mit den unsrigen absolut überein, Frau Simmen. Wir werden Ihnen also - wie Sie es verlangen - im nächstjährigen Geschäftsbericht mittei- len, wie wir Ihre Lektion - für die wir uns übrigens bedanken - verarbeitet haben.
Als letztes Element haben Sie das leidige Thema des Schlos- ses Prangins erwähnt. Ich danke der Geschäftsprüfungskom- mission sehr herzlich für ihren Schlussbericht. Die Geschäftsprüfungskommission wird attestieren, dass auf- grund der Arbeiten des Amtes für Bundesbauten, insbeson- dere aufgrund des Vorberichtes von Herrn Rechsteiner, eine stattliche Vorarbeit schon auf Verwaltungsebene geleistet wor- den ist. Sie haben zum Abschluss des Berichtes geführt. Es gibt eine Reihe von Folgerungen daraus zu ziehen.
Wie wir anfangs gesagt hatten und wie bestätigt worden ist, scheint der Schaden zum Glück in Grenzen gehalten worden zu sein. Frau Simmen, ich bin auch glücklich, die Sache recht- zeitig erkannt zu haben. Denn, kaum drei Monate im Departe- ment, liess ich alle bisherigen Arbeiten unterbrechen; ich stellte sofort fest, dass ein Neuanfang notwendig war. Dieser Neuanfang kostete viel. Aber endlich arbeiten wir mit realisti- schen Zahlen und nicht mehr mit den mutmasslichen und völ- lig unrealistischen Zahlen, die vorher präsentiert worden waren!
Es gibt Fragen der Verantwortlichkeit. Wir werden sie nun überprüfen. Es gibt Fragen der neuen Strukturen. Wir haben für die neue Struktur de facto - wie Sie wissen - klare Verant- wortungen geschaffen. Ein beauftragter Architekt, von dem wir wissen, dass er über grosse Sachkenntnisse verfügt, wird dem Bund voll und ganz zur Verfügung stehen. Der Architekt ist sich im klaren, dass er auch dem Bund gegenüber für seine Arbeit haftet, genau so, wie wenn er für einen privaten Arbeit- geber eine Arbeit ausführen würde. Das Amt für Bundesbau- ten muss die Tätigkeit dieses Architekten natürlich noch über- prüfen.
Es stellt sich - damit schliesse ich ab - eine allgemeine Frage. Haben Sie je einmal die Bauverordnung des Bundes studiert? Ich würde Ihnen diese Uebung empfehlen. Es sind übrigens nur drei oder vier Seiten, wenige Artikel. Ich habe noch selten bei Fragen, die eine absolut klare Zuständigkeitsordnung erheischen, eine so komplizierte Lösung gesehen, wie bei die- ser Frage.
Wir werden also diese Bauverordnung einer gründlichen Revi- sion unterziehen. Ich muss aber noch zusätzlich sagen, das wird parallel laufen zur Klärung der Fragen der internen Struk- tur des Bundes im Bereich der Bundesbauten. Sie wissen, die Kompetenzen liegen wohl materiell beim Amt für Bundesbau- ten. Legitimerweise, ja notwendigerweise, liegen eine Reihe von finanziellen Kompetenzen beim Finanzdepartement. Wir sind daran, hier eine Ordnung zu schaffen, die sich sehen lässt auf einem Gebiet - ich räume ein, ich komme damit auch auf Ihre vierte Frage zurück -, welches tatsächlich einer gründli- chen Ueberprüfung bedarf.
Ich möchte der GPK noch einmal für ihre sehr wertvollen Hin- weise und dem Rat für die allfällige Annahme des Geschäfts- berichtes danken.
Abschreibung - Classement
Le président: Vous avez adopté la gestion du Département fédéral de l'intérieur, ainsi qu'accepté de classer la motion et les postulats qui figurent à la page 73 du rapport.
Zustimmung - Adhésion
Postulat der Geschäftsprüfungskommission Postulat de la Commission de gestion Wortlaut siehe vorne - Texte voir ci-devant
Ueberwiesen - Transmis
Militärdepartement - Département militaire
Le président: Je salue l'arrivée parmi nous de M. le conseiller fédéral Villiger. C'est avec plaisir que je le vois arriver pour la première fois au sein du Conseil des Etats d'où il est d'ailleurs sorti, ce qui est une très grande référence pour lui. Il est le seul conseiller fédéral à avoir eu ce privilège. Monsieur Villiger, je vous souhaite la bienvenue parmi nous et j'espère que vous aurez beaucoup de plaisir à siéger en face de vos anciens col- lègues.
Miville, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich auf dem Gebiete des EMD natürlich auch mit dem Querschnittsthema Krisenbewältigung befasst. Wir haben dazu vom EMD ein kurzes Papier erhalten mit einer Darstel- lung der Aemter und ihrer Hauptfunktionen im Krisenfall, der von ihnen zu erbringenden Dienstleistungen, der Führungsor- ganisation und schliesslich der Erfolgskontrolle: Dort wird gesagt, dass sich die getroffenen Massnahmen in Ernstfällen - soweit in unserem Lande davon die Rede sein kann -, also z. B. beim Einsatz des Bereitschaftsregiments an der kurzfri- stig einberufenen Uno-Vollversammlung im Dezember 1988 in Genf -, Uebungen und in der Gesamtverteidigungsübung grundsätzlich bewährt haben.
Im Zusammenhang mit diesem Krisenthema ist natürlich auch über die Zentralstelle für Gesamtverteidigung einmal mehr in der Geschäftsprüfungskommission gründlich gesprochen worden. Wir haben das Arbeitspapier der Zentralstelle für Gesamtverteidigung vom September 1988 mit dem Titel «Füh- rung in ausserordentlichen Lagen auf Bundesebene bei Mehr- fachkrisen und Grosskatastrophen» zugestellt erhalten.
Dieses Aussprachepapier, ausgehend ebenfalls von Erfahrun- gen in der Gesamtverteidigungsübung, bildet die Grundlage einer weiteren Ueberprüfungsphase dieser wichtigen Stelle. Ich nehme an, dass das Parlament bei Gelegenheit von dieser Verwaltung, die uns ja schon viele Male beschäftigt hat, wieder hören wird.
Die Geschäftsprüfungskommission hat beschlossen, im Ple- num des Ständerates folgende Fragen aufzuwerfen:
Die erste Frage betrifft die Schiess- und Waffenplätze (im Geschäftsbericht Seite 247 Liegenschaften). Also das Pro- blem des wachsenden Widerstandes von Gemeinden und auch oppositionellen Strömungen und Gruppierungen gegen die Installierung solcher Waffen- und Schiessplätze.
Es wird vom Departement zugegeben, dass die Akzeptanz für Einrichtungen im öffentlichen Interesse im allgemeinen und militärischer Art im speziellen abnehmend ist. Wo solches pro- jektiert wird, nimmt man frühzeitig Fühlung, man informiert, man erklärt, das alles mit unterschiedlichem Erfolg.
Wo zivile und militärische Interessen aufeinanderstossen, hat man von Gesetzen auszugehen: Raumplanungsgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Umweltschutzgesetz, Bun- desgesetz über die Militärorganisation. Man versucht, die Pla- nung und Realisierung der Vorhaben mit den unterschiedlich- sten Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Man sucht natürlich eher dünn besiedelte, wirtschaftlich weniger entwickelte Gebiete. Aber in der Antwort fällt auf, dass als Gegenleistung immer mehr und mehr Abgeltungen in Aussicht gestellt wer- den: «Point d'argent, point de Suisses».
Das Projekt Koberio, das in Zusammenarbeit mit betroffenen Kantonen und Universitätsinstituten bearbeitet wird, soll Grundlagen für geeignete regionalplanerische Massnahmen auf diesem Gebiet liefern.
Die zweite Frage betrifft das Verhältnis von bestimmten Schu- len und Ausbildungslehrgängen zur militärischen Aktivität (Seite 258 Ausbildungstätigkeit).
In der Kommission lag die Frage von Herrn Kündig vor: «Wel- che Berufsschulen oder berufsweiterbildenden Lehrgänge verlangen von den Teilnehmern, dass sie für die ganze Dauer der Ausbildung keinen Militärdienst leisten?» Es wurde nach einer umfassenden Liste solcher Institute gefragt, um daraus auch politische Schlüsse ziehen zu können.
Diese Frage erfolgte aufgrund einer Feststellung im Geschäftsbericht: «Immer mehr Berufsschulen und berufs-
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weiterbildende Lehrgänge machen den Teilnehmern die Auf- lage, während Teilen oder der ganzen Dauer der Ausbildung keine WK leisten zu dürfen. Die sich daraus ergebenden Dienstverschiebungsgesuche und die Nachteile, die sich für die Ausbildung der Formationen ergeben, sind im Zunehmen begriffen.»
Da wurden nun also genannt - ich nenne sie hier auch -: die Hotelfachschule Belvoir Park, die Tourismusfachschule in Siders, die Ingenieurschule des Kantons Waadt, die Program- mierschule und andere EDV-Lehrgänge der Schweizerischen Volksbank, die Schule für Physiotherapie im Bethesda-Spital in Basel, die Schule für Ergotherapie in Zürich, die Schweizeri- sche Luftverkehrsschule, also die Swissair-Pilotenanwärter- ausbildung, die Schule der SBB für Fahrdienstanwärter und diverse landwirtschaftliche Schulen. Man muss sich darüber im klaren sein, dass hier letzten Endes in einer gewissen Weise das Milizsystem in Frage gestellt wird.
Nun wird zu dieser Frage vom EMD zunächst einmal festge- stellt, es habe ohne Unterstützung der politischen Behörden keine Möglichkeiten, diese Entwicklung aufzuhalten. Das muss man sich einmal vorstellen: das EMD, das mit seinen Instrumenten einen Gegner, der ins Land einfällt, aufhalten sollte, hat keine Möglichkeit, diese bedenkliche Entwicklung aufzuhalten! Eine Entwicklung, die natürlich nicht nur die WK betrifft, sondern auch die Beförderungsdienste, das soge- nannte «Weitermachen». Da wird also Leuten, die in einer bestimmten Ausbildung stehen - das sind ja wohl im allgemei- nen qualifizierte Leute, das kommt noch hinzu -, aufgrund sol- cher Verträge die weitere militärische Ausbildung und Beför- derung verunmöglicht, und es werden so der Armee tüchtige Leute entzogen.
Die Auskünfte, die wir erhielten, sind reich dokumentiert durch Berichte des Stabes der Gruppe für Ausbildung, des Bundes- amtes für Infanterie, das die unwahrscheinliche Vielzahl von Gesuchen um Dienstverschiebung aufzählt, die aus solchen Gründen gestellt werden. Die Rede ist hier von einem «Flä- chenbrand». Wir haben auch Fotokopien gesehen von Gesu- chen - Gesuchen von Instituten - mit Hinweisen eben auf sol- che Verträge. Das EMD will nun zusammen mit dem Eidgenös sischen Volkswirtschaftsdepartement, mit Kantonen und Berufsverbänden die Sache angehen und auch via Biga, das ja über das Anerkennungsverfahren für berufliche Lehrgänge zu befinden hat, Einfluss darauf nehmen.
Meine dritte Frage, die ich im Auftrag der GPK zu stellen habe, betrifft einmal mehr die Waffenausfuhr, im besonderen ihr Ver- hältnis zur Menschenrechtsklausel, Artikel 11 Absatz 2 Buch- stabe b des Kriegsmaterialgesetzes.
Zuerst ein Wort zum statistischen Stellenwert der Waffenaus- fuhr überhaupt. Im Jahre 1988 sind von der Schweiz Kriegs- materialien für 504 394 287 Franken ausgeführt worden. Das sind fast 75 Millionen weniger als im Vorjahr, und was noch interessanter ist, es sind dies ganze 0,86 Prozent unserer gesamten Warenausfuhr.
Zwei Drittel unserer diesbezüglichen Exporte sind Fliegerab- wehrsysteme, also rein defensive Waffen. Auffallend dabei ist immerhin, dass der grösste Empfänger von schweizerischem Kriegsmaterial im letzten Jahr Nigeria war. Wir haben da Waf- fen im Wert von 105,8 Millionen Franken geliefert.
Auf diesem Gebiet spielen sich Jahr für Jahr die gleichen Dis- kussionen ab, die mir auch als Mitglied der erweiterten EMD- Sektion der GPK (Nationalrat und Ständerat), welche sich mit den Einzelheiten dieser Ausfuhr befasst, bekannt sind. Es ist immer wieder die Frage: Was sind Spannungsgebiete, in die man zu bestimmten Zeiten nicht liefern sollte? Was ist Kriegs- material oder allenfalls ziviles Material, das aber eben auch als Kriegsmaterial verwendet, dazu umgerüstet, ausgebaut wer- den könnte? Darüber finden immer wieder Diskussionen statt, und es kommt zwischen den besorgten Anfragern und den Antwortgebern aus dem Bereich des EMD im allgemeinen zu wenig Konsens.
In unserer GPK hat aber diesmal eine andere Frage Anlass zu vertiefter Ueberprüfung und departementaler Stellungnahme geboten, nämlich die Frage von Herrn Onken nach der Men- schenrechtsklausel des Kriegsmaterialgesetzes: Wird sie kon- sequent angewendet? Wenn ja, warum gehen immer wieder
Schweizer Waffen in Staaten, von denen wir Kenntnis über Menschenrechtsverletzungen haben? Werden zur Prüfung der Frage Land für Land sachkundige Organisationen, wie z. B. Amnesty International, beigezogen? Warum wird die EMD-interne Statistik betreffend Ausfuhr von Kriegsmaterial nicht veröffentlicht? Gemeint ist: Warum werden nicht auch neben den Ländern, die beziehen, die exportierenden Firmen bekanntgegeben?
Kommt die Menschenrechtsklausel bei allen Exporten zum Tragen? Warum wird sie nicht in ihrem Anwendungsbereich ausgeweitet, ausgedehnt und verschärft?
Wie - endlich - verhält sich das alles bei Lizenzvergaben an ausländische Rüstungsbetriebe, bei Lieferungen über Toch- terfirmen und bei Vermittlungsgeschäften? Aufgefallen sind Herrn Onken offenbar Exporte eben nach Ländern wie Nigeria oder Brasilien.
Nun ist erstens zu sagen, dass die Kriegsmaterialexporte zur- zeit Gegenstand einer besonderen Inspektion der GPK des Nationalrates darstellen, welche sich auf Gutachten der Pro- fessoren Wildhaber und Kälin stützt. Es ist gesagt worden, es seien doch jetzt zunächst einmal die Resultate dieser Inspek- tion abzuwarten. Bekanntgegeben worden ist bereits folgen- des:
Die Achtung, Beachtung, der Menschenwürde ist laut Pro- fessor Kälin ein selbständiges Beurteilungskriterium für die Bewilligung solcher Exporte und hat als solches gewürdigt zu werden.
Laut Professor Wildhaber ist die exterritoriale Anwendung des Gesetzes vom Gesetzgeber beim Erlass ausdrücklich ausgeschlossen worden.
In Beantwortung einer Interpellation Jaeger vom 6. Oktober 1972 im Nationalrat hat der Bundesrat ausgeführt, dass ein Polizeiregime oder soziale Unruhen nicht automatisch die Ver- weigerung von Ausfuhrbewilligungen rechtfertigen. Es braucht - so hat sich der Bundesrat ausgedrückt, und das scheint für ihn heute noch Geltung zu haben - eine Grundsi- tuation, in der eine Grosszahl von Menschen schweren und systematischen Schädigungen ausgesetzt ist, zum Beispiel wegen ihrer Rasse oder sonstwie als Minderheit. Ich möchte die Zwischenbemerkung machen: Wenn das zutrifft, dann ist ja sehr vorsichtig die Türkei ins Visier zu nehmen, wenn man an ihre Behandlung von Minderheiten - wie Armenier oder jetzt vor allem Kurden - denkt.
Die Frage wird vom Eidgenössischen Departement für aus- wärtige Angelegenheiten Fall für Fall - wenn solche Men- schenrechtsbedenken sich einstellen - zuhanden des Militär- departementes geprüft, aufgrund der Informationen, die die- sem Departement durch seine Auslandsvertretungen zukom- men. In bezug auf die Statistik ist uns vermehrte Transparenz versprochen worden, wobei aber deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass in diesem Geschäft auch Rücksicht zu neh- men sei auf Lieferanten und Klienten. Deutlich ist im weiteren gesagt worden - und das wird immer wieder Anlass zu Diskus- sionen geben -, dass immaterielle Rechte und Lizenzen hier nicht zur Diskussion stehen, auch nicht Material, welches das schweizerische Territorium nicht berührt, auch wenn darüber in der Schweiz verhandelt, vereinbart, abgeschlossen und unterschrieben worden ist.
Das ist die Lage. Sie bildet Gegenstand unserer Fragen an das Departement. Wir hätten hier gerne zusätzliche Erläuterun- gen. Uebrigens ist auch noch gesagt worden, dass bei bewil- ligten Lieferungen, z. B. an Nigeria - und das war ja, wie ich gesagt habe, der Hauptbezüger 1988-, die Menge des Materi- als oder die Grösse der Frankensumme keine Rolle spiele. Damit habe ich zusammengefasst, was unter diesem Titel in der Geschäftsprüfungskommission verhandelt worden ist.
Onken: Gestatten Sie mir in vier Punkten, ganz kurz und in Anlehnung an die Ausführungen des Sektionspräsidenten, ein paar Bemerkungen zu dieser Frage der Menschenrechtsklau- sel bei Kriegsmaterialexporten.
Es ist in der Tat so, dass diese Bestimmung des Kriegsmateri- algesetzes heute sehr, sehr eng ausgelegt wird. Es kommt einem so vor, als ob eine Interpretation gesucht worden wäre, die in neun von zehn Fällen weiterhin den unbehinderten
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Export ermöglicht. Wie ausgeführt worden ist, genügen Poli- zeiregimes oder soziale Unruhen, die unterdrückt werden, allein noch nicht, um die Menschenrechtsbestimmungen zur Anwendung zu bringen. Verlangt wird eine Grundsituation, bei der dauernd und systematisch Menschen diskriminiert und unterdrückt werden, bei der Menschenrechte ständig und über einen längeren Zeitraum hinweg verletzt werden. Ich meine, diese sehr enge, sehr restriktive Interpretation der Bestimmung muss geändert werden; Menschenrechtsverlet zungen müssen bei der Beurteilung solcher Gesuche eine grössere Rolle spielen, müssen stärker gewichtet werden.
Wenn der Bundesrat auf der einen Seite seine friedenspoliti- schen Aktivitäten verstärken will - das ist ja etwas, was wir alle begrüssen -, dann kann das nicht auf der anderen Seite ein- hergehen mit dem Waffenexport in Länder, wo diese Waffen eingesetzt werden, um die Bevölkerung zu unterdrücken oder um gewisse Minderheiten zu diskriminieren. Das ergibt ein- fach eine doppelte Moral, die nicht auflösbar ist und die unsere Anstrengungen auf dem friedenspolitischen Gebiet unglaub- würdig oder gar nichtig macht.
Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt - und das wird sicher auch die nationalrät- liche Kommission der GPK noch näher prüfen müssen - ist die Zusammenarbeit zwischen EMD und EDA. Die Menschen- rechtsverletzungen werden ja durch das EDA geprüft. Darauf zielt ja übrigens auch die Interpellation von Kollege Béguin ab, über die wir in dieser Session noch sprechen werden. Nach ersten Erfahrungen, die ich habe sammeln können, scheint mir, dass die Interpretation von Menschenrechtsverletzungen dort auch eine teilweise etwas sonderbare, etwas gar sorglose ist und dass man sich zuwenig abstützt auf entsprechende Organisationen, die Kenntnisse vor Ort haben, oder auch auf eine Organisation wie Amnesty International, die sich aus- schliesslich mit Menschenrechtsverletzungen befasst. Man stützt sich im wesentlichen auf die diplomatischen Dienste. Das ist zwar richtig, aber ich denke, dass man zusätzlich Ergänzungen beiziehen sollte von Organisationen, die spezifi- sche Kenntnisse haben.
Ein dritter Punkt sind schliesslich die Statistiken. Ich begrüsse ausdrücklich, dass im EMD zurzeit geprüft wird, ob und inwie- weit diese Statistiken doch transparenter gemacht werden können. Es ist nicht einzusehen - bei aller Würdigung der Interessen von Kunden, von Lieferanten, von Produzenten -, weshalb auf diesem Gebiet über ein und alles der Mantel der Geheimhaltung gebreitet wird. Hier kann ganz sicher ein Schritt vorwärts gemacht werden, und ich finde, man sollte nicht in Halbheiten steckenbleiben.
Schliesslich gilt das auch für den vierten Punkt, nämlich die steten Versuche, die Gesetzesbestimmungen, die auf diesem Gebiete bestehen, durch Lizenzvergaben, durch Patente zu umgehen. Auch hier meine ich, müsste genauer geprüft wer- den, wie solche Umgehungen verhindert werden können, müssten, wenn keine Gesetzesbestimmungen bestehen, viel- leicht einmal solche vorgeschlagen werden. Ich meine, man kann sich nicht nur auf die Debatte 1972 berufen, sondern man sollte gegebenenfalls rechtliche Bestimmungen vor- schlagen, die klare Versuche, unsere Kriegsmaterialgesetz- gebung zu umgehen, einschränken.
Herr Bundesrat, Sie haben in der kurzen Zeit, in der Sie nun im EMD sind, mit manchen Initiativen, die an die Oeffentlichkeit gedrungen sind, bewiesen, dass Sie an und für sich bereit sind, gewisse Strukturen zu hinterfragen, gewisse Strukturen vielleicht sogar aufzubrechen, neuen Lösungen Rechnung zu tragen, eine gewisse Oeffnung auch im EMD herbeizuführen. Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, dies auch auf dem Gebiet des Waffenexportes und namentlich der Anwendung dieser Menschenrechtsbestimmung zu tun.
Huber: Ich bin eigentlich überrascht über die Entwicklung, die die Debatte jetzt nimmt. Ich bin zusammen mit Ihnen, Herr Miville, in einer Kommission des Europarates gesessen, in der uns ein sehr imponierender junger deutscher - sozialdemo- kratischer - Abgeordneter den Waffenexport der BRD darge- legt hat, an einem brütend heissen Nachmittag in einem ebenso warmen Sitzungssaal, zu meiner grossen Ueberra-
schung fünfsprachig. Und wir beide haben im Anschluss an diese Diskussion versucht zu klären, wie sich das, was wir über den Export aus der BRD wissen - und Sie erinnern sich ja an die Vorgänge zur Zeit der Regierung Schmidt/Genscher -, zu dem verhält, was unser Land exportiert. Wir sind an diesem heissen Nachmittag beide zu folgenden Schlüssen gekom- men - ich resümiere es jetzt aus meiner Erinnerung, korrigie- ren Sie mich, wenn etwas falsch ist -:
Erstens: Unsere Ausfuhr ist im Verhältnis zum Ganzen ver- schwindend gering.
Zweitens: Wir haben ein ausserordentliches Ausmass an Transparenz. Sie haben damals das Beispiel der saudiarabi- schen Jagdmunition in Erinnerung gerufen, die im Rechen- schaftsbericht des letzten Jahres als Waffenausfuhr deklariert wurde.
Drittens: Wir haben uns gemeinsam daran erinnert, dass Schweizer Unternehmen, die auf diesem Sektor tätig sind, die Betriebe ins Ausland verlegen und dass damit Arbeitsplätze verlorengehen. Während den Ausführungen von Herrn Onken ist mir etwas in den Sinn gekommen, was wir damals nicht dis- kutiert haben, weil es auch noch nicht die heutige Aktualität hatte. Herr Onken hat dem Bundesrat nämlich erklärt, es wäre sehr schön, wenn seine Friedensarbeit in Uebereinstimmung stünde mit seiner Praxis beim Waffenexport, den ich glaube in seinem Umfang, seiner Bedeutung und der Strenge seiner Kri- terien an den richtigen Ort hingestellt zu haben, im Gegensatz zu dem, was Sie dargelegt haben. Damals wurde aber nicht darüber diskutiert, dass das Kriterium der Friedensarbeit und seine Uebereinstimmung mit dem Waffenexport vielleicht auch für andere gelten müsse, für andere, deren Friedensrhe- torik langsam interessant und in ihrer Häufigkeit langsam beängstigend wirkt, ich meine nämlich diejenige von Herrn Gorbatschow, der mit dieser Friedensrhetorik zugleich ein Schiff nach dem andern, beladen mit Kriegsmaterial, nach Nicaragua zur Alimentierung der dortigen sandinistischen Regierung absendet. Diese Dinge sind ebenfalls als Realität zu sehen! Wenn Sie nämlich den Waffenexport der Schweiz hier zu einem Kriegsschauplatz aufbauen, möchte ich Ihnen sagen, dass nach meinem Empfinden mit ausserordentlicher Zurückhaltung exportiert und mit grosser Transparenz infor- miert wird und dass das, was auf diesem Sektor geblieben ist, so viel ist, wie wir brauchen, um bei der eigenen Armee nicht in besonderem Ausmass von andern abhängig zu werden. Ich teile Ihre Auffassung, Herr Onken: Dort, wo Menschenrechts- politik in einer Art und Weise betrieben wird, die mit unserem Verständnis nicht mehr übereinstimmt - und ich stimme mit Ihnen auch bezüglich des zitierten Landes überein -, müssen wir zusätzlich prüfen, ob wir exportieren oder nicht. Ich bin der Meinung, das einzige Kriterium für Frieden ist nicht, ob ein Krieg besteht oder nicht; es gibt auch noch andere Kriterien, nach denen man «Frieden» bestimmt, nämlich z. B. dasjenige, wie ein Staat mit seinen Bürgern umgeht. Hier stimmen wir überein; wir unterscheiden uns in dem Punkt, wie wir das beur- teilen, was wir auf diesem Gebiet tun. Für mich ist es wohl abgewogen, gründlich überlegt, den Notwendigkeiten ent- sprechend, es ergibt keinen zusätzlichen Anhaltspunkt für eine fundamentale Kritik an unserer Armee und an ihrer Rüstungsbeschaffung.
Miville, Berichterstatter: Soweit sich Herr Huber mit mir befasst hat, muss ich ihm sagen: Es hat wenig Sinn, sich im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes mit einem Sektionschef auseinanderzusetzen; der berichtet hier das, was ihm die Kommission aufgetragen hat. Ich stelle hier die Fragen der Kommission. Ich habe mich mit meinen Darlegun- gen einerseits im Rahmen der von Herrn Onken aufgeworfe nen Probleme und andererseits im Rahmen des Berichtes des Departementes bewegt. Persönliche Betrachtungen waren einerseits die Bemerkung zur Türkei und andererseits die Pro- gnose, dass die hier behandelten Fragen in der Kommission wenig Konsens erbringen und dass sie den Rat auch weiterhin beschäftigen werden; das werden Sie sehen.
Ich habe nichts gegen Waffenausfuhr an sich einzuwenden. Ich weiss, dass diese für die Existenz unserer Armee innerhalb der gesetzlichen Schranken eine Notwendigkeit darstellt. Wie
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diese Schranken zu formulieren und auszulegen sind, das, Herr Huber, wird immer wieder ein Diskussionsthema sein.
Bundesrat Villiger: Ich möchte zuerst dem Präsidenten für den liebenswürdigen Empfang danken, den er mir hier berei- tet hat. Ich bin sehr gerne in Ihren Rat gekommen, weil ich hier mit Freude und Engagement mitgearbeitet habe.
Ich möchte Herrn Miville für die Fragen danken, die er auf- geworfen hat. Es sind wichtige Fragen. Er hat es auch in einem konstruktiven Sinne getan und freundlicherweise die meisten Fragen sogar schon fast beantwortet, so dass ich mich einiger- massen kurz fassen kann.
Zuerst noch ein Wort zum Krisenmanagement, einer alten Frage im Zusammenhang mit der Gesamtverteidigung. Die Armee selber verfügt über fast alle Bausteine zur Krisenbewäl- tigung. Sie haben vielleicht der Presse entnommen, dass im Rahmen des neuen Konzeptes «Armee 95» auch in bezug auf Katastrophenhilfe die Strukturen verändert und effizienter gemacht werden sollen. Wenn ich im Bericht über die Gesamt- verteidigungsübung sehe, was an Krisen - auch Mehrfachkri- sen - möglich ist, muss ich sagen, dass wahrscheinlich mit Mitteln des EMD 70 bis 80 Prozent der möglichen Krisen eini- germassen zu bewältigen sind. Man kann deshalb mit Fug sagen, dass dies das Departement ist, das für die Bewältigung von Krisen überhaupt geschaffen worden ist. Wir werden dem selbstverständlich strukturell Bedeutung beimessen.
Bei der Frage der Unterstellung der ZGV ist der Stand so, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, welche auch diese Frage prüft, und der Bundesrat wird wahrscheinlich in nicht allzu ferner Zeit einen eindeutigen Entscheid fällen, damit diesem Anliegen der GPK Rechnung getragen werden kann.
Ich komme nun zu den einzelnen Fragen. Zu Ihrer ersten Frage, Herr Miville: Problematik des Widerstandes gegen Schiess- und Waffenplätze. Es ist unverkennbar, dass die Akzeptanz gegenüber solchen Anlagen im Abnehmen begrif- fen ist, und Sie wissen, dass das nicht nur die Armee trifft, son- dern auch andere Einrichtungen im öffentlichen Interesse, ich denke an Bahnlinien, Strassen, Deponien, ganz zu schweigen von Kraftwerken usw. Es scheint, dass viele Bürger in diesem Lande nach wie vor zwar bereit sind, die Segnungen dieses Staates entgegenzunehmen, dass sie aber wesentlich zurück- haltender werden, wenn es gilt, gewisse Opfer für diesen Staat zu erbringen oder gewisse unabänderliche Immissionen zu ertragen.
Das EMD bemüht sich in dieser Hinsicht sehr stark, Wider- stände abzubauen, Lösungen zu suchen, die im Interesse aller Beteiligten liegen. Es bemüht sich auch sehr stark um eine offene Information von Behörden und von Privaten. Den- ken Sie nur beispielsweise an Fluglärmmessungen, die immer auch publiziert werden und die auch Exponenten der Betroffe- nen vorgeführt werden!
Zur Abstimmung von militärischen und zivilen Interessen bie- ten Raumplanungsgesetz, Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzgesetzgebung die nötigen Grundlagen. Ent- scheidend ist aber nach wie vor - Herr Miville hat es erwähnt - das Bundesgesetz über die Militärorganisation. Ich darf sagen, dass die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden im wesentlichen sehr gut ist.
Herr Miville hat ebenfalls das Projekt Koberio erwähnt. Wir suchen ein geeignetes regionalpolitisches Instrumentarium, um in schwach entwickelten Gebieten die militärischen Bela- stungen in einer vernünftigen Weise abgelten zu können. Wir werden wahrscheinlich anfangs des nächsten Jahres soweit sein, dass wir darüber detailliertere Informationen machen können. Im Moment laufen noch Untersuchungen. Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass hier Zielkonflikte zu bewälti- gen sind. Einerseits sollte das EMD möglichst rationell arbei- ten, andererseits soll es noch als Regionalförderungsorgani- sation tätig sein. Aber wir werden uns bemühen, gangbare Lösungen für alle Betroffenen zu suchen. Das EMD versucht auch immer wieder, private Infrastrukturvorhaben, die durch die Armee mitbenützt werden können, mitzufinanzieren. Ich denke hier an Alpstrassen, Seilbahnen, Alphütten usw.
In bezug auf neue Waffenplätze bestehen im EMD keine neuen Projekte. Rothenthurm - das ist ein altes Projekt - wird realisiert werden. Die übrigen Projekte sind Sanierungen oder Verlegungen von Waffenplätzen, Beispiel St. Gallen: Ausglie- derung aus der Stadt, Neubau eines Waffenplatzes.
Die immer knapper werdenden Ressourcen auf dem Gebiet des militärischen Uebungsraumes sind aber auch mit ein Grund für die Neustrukturierung der Armee. Ich habe «Armee 95» schon erwähnt.
Wir glauben, dass die Verkleinerung der Armee und auch die Verkürzung der Rekrutenschule eine gewisse Entlastung von Schiess- und Uebungsplätzen zur Folge haben werden, so dass wir hier einen gewissen Handlungsspielraum zurück- gewinnen können.
Ebenfalls wichtig ist - was in einigen Regionen, beispielsweise im Wallis, schon erfolgreich angelaufen ist - die bessere Bewirtschaftung von Schiess- und Uebungsplätzen, also eine zweckmässigere Zuteilung über die Koordinationsstellen. Das werden wir besser, zentraler bewirtschaften müssen. Das hat aber den Nachteil, dass es zu einer gewissen Typisierung der Wiederholungskurse führen wird, wie das heute schon bei den Panzertruppen der Fall ist. Es wird also die Freiheit der Trup- penkommandanten etwas eingeschränkt. Aber ich glaube, dass das unumgänglich sein wird.
Zur zweiten Frage, die Konflikte zwischen ziviler Ausbildung und Militärdienst: Diese Konflikte nehmen in der letzten Zeit zu. Das hat mit der vermehrten Ausbildung während des Lebens eines Menschen zu tun. Das hat auch mit der verlän- gerten Grundausbildung zu tun. Und mehr und mehr müssen wir leider feststellen, dass dieser Konflikt zuungunsten des Militärdienstes gelöst wird. Diese Entwicklung ist beunruhi- gend. Ich bekomme auch selber sehr viele Zuschriften von Wehrmännern, die die letzte Möglichkeit, wenn ein Gesuch abgelehnt worden ist, noch beim Departementschef suchen. Wir haben der Geschäftsprüfungskommission eine Liste über- geben, und Herr Miville hat sogar konkrete Beispiele zitiert. Ich glaube, das schadet gar nichts. Ich bin auch dankbar, falls Sie konkrete Beispiele kennen, wenn Sie mir diese zur Kenntnis bringen: Beispiele von Firmen oder Berufs- und Weiterbil- dungsschulen, die ihren Angehörigen militärische Beförde- rungsdienste oder sogar WK- und EK-Dienstleistungen unter- sagen. Es ist in der Tat auch staatspolitisch eine bedenkliche Entwicklung, weil gesetzliche Bestimmungen oder sogar ein verfassungsmässiger Auftrag durch Schulreglemente unter- laufen werden. Dieses Problem muss departementsübergrei- fend gelöst werden. Wir müssen mit dem Departement des Innern oder mit dem EVD (Biga) zusammenarbeiten. Es ist aber nicht so, dass bisher keine Anstrengungen unternom- men worden wären. In einigen Fällen konnte man vernünftige Lösungen finden und das Problem entschärfen.
Wir werden nun verschiedene Lösungsmöglichkeiten prüfen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Schaffung entsprechen- der obligationenrechtlicher Vorschriften. Das wird rechtlich nicht so ganz leicht sein. Eine andere Möglichkeit ist die Druckausübung über die Subventionierung. Das ist bei privat- wirtschaftlichen Firmen natürlich nicht wirksam; aber bei Schulen könnte das ein Ansatzhebel sein.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat ein entsprechendes Postulat eingereicht, wonach der Bundesrat ersucht wird, Bericht darüber zu erstatten, wie die Koordina- tion zwischen Studium, Berufsschulen, Weiterbildungskursen und eben Militärdienst verbessert werden könnte, und er wird ersucht zu prüfen, wie die verfassungsrechtliche Wehrpflicht als Schranke der Privatautonomie im Vertragsrecht zur Gel- tung gebracht werden könnte.
Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, die- ses Postulat entgegenzunehmen. Wir werden im EMD die Frage vertieft prüfen und gegebenenfalls Vorschläge unter- breiten. Ich darf nochmals auf «Armee 95» hinweisen. Ich könnte mir vorstellen, dass auch der veränderte Dienstlei- stungsrhythmus bei diesem neuen Konzept das Problem da und dort zu entschärfen vermag.
Damit komme ich zur dritten Frage, Kriegsmaterialausfuhr: Ich weiss, dass Debatten über dieses Problem immer zu Grund- satzdebatten auszuufern drohen, und ich glaube auch, dass
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es sich um ein Problem handelt, das uns noch häufiger beschäftigen wird. Ich möchte vorausschicken, dass ich die Meinung von Herrn Huber absolut teile, dass es im Interesse auch unserer Armee und Landesverteidigung liegt, eine eigene Rüstungsindustrie zu haben. Wenn diese lebensfähig bleiben soll, muss sie auch die Möglichkeit haben, in einem gewissen Umfang Exporte tätigen zu können. Wir Schweizer wollen auch Waffen aus dem Ausland beziehen, und wir kön- nen nicht gut ausländische Staaten quasi bitten, uns zu expor- tieren, aber selber alle Exporte unterlassen. Ich weiss, dass die Vorschläge auch nicht so weit gehen, aber es ist eben sehr schwierig, festzulegen, wo die Abgrenzungen vorzunehmen sind. Ich habe die Meinung, dass wir in der Schweiz jetzt schon überaus restriktiv sind.
Herr Miville hat einige Zahlen genannt. Nur ungefähr 0,7 Pro- zent unserer Ausfuhren sind Kriegsmaterialausfuhren. Wir gehören nicht zu den bedeutenden Waffenexporteuren auf der Welt. Abgesehen davon, dass, wer bei uns Waffen kauft, auch nicht noch die Militärberater mitgeliefert bekommt. Wir sind nicht unter den 15 wichtigsten Staaten, im Gegensatz etwa zu Schweden, das zwar friedenspolitisch immer sehr positiv erwähnt wird, das aber an achter Stelle dieser Staaten steht. Wenn wir auch noch sehen, dass zwei Drittel der Exporte ausgesprochene Defensivwaffen sind, sind wir - glaube ich - weltweit nicht in einer Position, die nicht vertretbar ist.
Sie wissen, dass es sehr schwierig ist, zu sagen, nach welchen Kriterien man exportieren soll. Wir haben vor einigen Jahren ein Gesetz geschaffen, das in einigen der Kriterien gut hand- habbar ist. Aber gerade das Kriterium der Menschenrechte ergibt einen gewissen Ermessensspielraum, der immer wie- der Anlass zu politischen Diskussionen sein wird. Es ist schwierig fassbar. Um die Formulierung dieses Gesetzesarti- kels - es ist der Artikel 11 Absatz 2 Litera b des Kriegsmaterial- gesetzes - wurde seinerzeit stark gerungen, und das Kriterium der Achtung der Menschenrechte wurde im Ständerat hinzu- gefügt. Herr Miville hat darauf hingewiesen, dass Polizeiregi- mes oder soziale Unruhen nicht automatisch eine Missach- tung der Menschenrechte im Sinne dieses Gesetzes bedeu- ten. Das geht eindeutig aus den Materialien hervor: Beispiels- weise hat Herr Gnägi das so ausgedeutet in der Antwort auf eine Motion Jaeger aus dem Jahre 1972, die dann auch von den Räten abgelehnt worden ist.
Die Frage der Achtung der Menschenrechte muss von Fall zu Fall vom EDA beurteilt werden. Das Verfahren ist so, dass der Bundesrat selber nur über die heikelsten Gesuche entschei- det. In den übrigen Fällen entscheidet das EMD nach Rück- sprache mit dem EDA, wobei die Auffassung des EDA bisher immer massgeblich war. Das EDA stützt sich bei der Beurtei- lung der Zustände auf die Stellungnahmen seiner Vertretun- gen im Ausland und auf seine eigene Völkerrechtsdirektion. Wir sind im EMD der Meinung, es sei da sehr viel Sachverstand versammelt und unsere Leute vor Ort hätten durchaus die Eig- nung, das zu beurteilen. Wir meinen, dass wir nicht neue Beur- teilungsgremien zuziehen sollten.
Die Frage der immateriellen Rechte, also der Lizenzfertigung im Ausland, ist nicht minder umstritten, aber sie ist wahr- scheinlich rechtlich kaum fassbar, auch wenn man das wollte. Ganz eindeutig ist das Kriegsmaterialgesetz nicht anwendbar für diese immateriellen Rechte. Auch der Artikel 41 der Bun- desverfassung gibt dafür keine Handhabe her. Also: wenn man das machen wollte, würde es unseres Erachtens eine Ver- fassungsänderung brauchen. Der Bundesverfassungsartikel bezieht sich ausschliesslich auf Waffen, Munition, Sprengmit- tel und sonstiges Kriegsmaterial, nicht aber auf Lizenzen, Patente und dergleichen. Ich glaube auch, dass allfällige Vor- schriften sehr leicht umgangen werden könnten.'
Die GPK des Nationalrates hat das ganze Problem der Kriegs- materialausfuhr zum Inspektionsthema gemacht. Deshalb wird sich auch der Bundesrat aufgrund dieser Inspektion mit der ganzen Problematik vertieft befassen müssen. Ich bin nicht so sicher, ob wir einfach handhabbare Vorschriften fin- den können, die die verschiedenen Interessen unter einen Hut bringen. Wir werden es sicher unvoreingenommen prüfen und anschauen. Ich kann Ihnen aber zum vornherein keine Ver- sprechungen machen.
Ich kann Ihnen aber noch eine interessante Information, die sehr aktuell ist, geben. Sie wissen alle, was in China im Moment vorgeht. Der Bundesrat hat gestern sehr eindeutig zu diesen Vorgängen Stellung genommen. Wir haben uns des- halb das Problem China in bezug auf Waffenexporte vorge- nommen. Im Augenblick ist ein Gesuch um eine grössere Lie- ferung hängig. Das EDA und das EMD werden noch heute dem Bundesrat einen Antrag stellen, um allfällige, schon erteilte Bewilligungen zu widerrufen.
Ich glaube, das ist ein Beispiel dafür, dass wir auf aktuelle Vor- gänge zeitgerecht gemäss Gesetz reagieren wollen.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Le président: Vous avez accepté la gestion du Département militaire fédéral et de classer les trois postulats figurant à la page 278 du rapport: motions et postulats des conseils légis- latifs.
Zustimmung - Adhésion
Finanzdepartement - Département des finances
Iten, Berichterstatter: Die Sektion Eidgenössisches Finanz- departement hat im verflossenen Geschäftsjahr das General- sekretariat etwas genauer geprüft und dabei festgestellt, dass es gut organisiert und einwandfrei geleitet wird. Es befasst sich mit Organisationsfragen und koordiniert die Bemühun- gen um Effizienzsteigerung im Departement.
Die vom Parlament angeregte Personalausbildung wird nach Vorschlagen von Professor Dubs verwirklicht. Die Sektion muss darauf achten, dass die Personalausbildung konse- quent vorangetrieben und realisiert wird.
Im EFD ist man sich bewusst, dass die permanente Weiterbil- dung der Mitarbeiter sehr wichtig ist. Sie wird in Zukunft an Bedeutung noch gewinnen.
Da sich die Personalknappheit, worauf ich mit einigen Fragen im Auftrag der GPK noch zurückkommen werde, in den näch- sten Jahren verschärft, wird die Weiterbildung zu einem zen- tralen Problem auch in der Bundesverwaltung.
Der Staat hat heute immer mehr zu leisten. Die Staatsausga- ben in Prozenten des Bruttoinlandprodukts haben in den letz- ten Jahren stark zugenommen, was ein Indiz für die zu erbrin- genden Leistungen ist. Man könnte denken, dass Einnahmen- überschüsse Begehrlichkeiten wecken und zur Ausgaben- grosszügigkeit verlocken. Wir können aber sehen, dass unser Finanzminister - liest man etwa die jährlichen Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag und die Finanzplanung - versucht, das Ausgabenwachstum zu bremsen. Dafür gebührt ihm Anerkennung. Dennoch dürfte dies kaum nachhaltig gelingen. Nach den Studien von Wirtschaftswissenschaften ergibt sich die Feststellung, die als Regel gelten kann, dass nämlich mit dem Wachsen der Einkommen die Nachfrage nach öffentlichen Gütern und Dienstleistungen steigt, stärker als diejenige nach privaten. Damit aber wachsen auch die Konflikte, denn die Bereitstellung der Güter ist ihrer Natur nach umverteilend, und sie kommt nicht allen in gleicher Weise zu. Das führt zu Interessenkollisionen.
Ein Hochleistungsstaat steht vor anderen Problemen als ein Minimalstaat. Diese Probleme sind in den letzten Jahren deut- licher geworden, denn, wo die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen wächst, muss auch die Qualität des Ver- waltungshandelns besser werden. Die Weiterbildungsoffen- sive und die Ueberprüfung der Effizienz staatlichen Handelns waren Forderungen des Parlaments in den letzten Jahren. Zugleich aber lag der Personalstopp quer dazu. Das musste und muss langfristig zu Konflikten führen, die aus der Optik der unterschiedlichen Interessenlagen der Parlamentarier nicht leicht zu lösen sind.
Diese konfliktreiche Situation ruft einerseits nach der konse- quenten Weiterführung der Effizienzsteigerung in der Bundes- verwaltung, andererseits nach einer verbesserten Kontrolle
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durch das Parlament. Es muss sich systematischer der Auf- gabenüberprüfung und der Konzeption der Aufgabenerfül- lung sowie der Verwaltungsprozesse und der Wirksamkeit des staatlichen Handelns annehmen können. Ein Schritt in dieser Richtung sollte mit der zu schaffenden Fachstelle für Verwal- tungskontrolle gemacht werden.
Die Befragung der Bundesräte durch die GPK hat deutlich gemacht, dass in verschiedenen Departementen Personal- knappheit herrscht. Es kann gerade noch das Notwendigste erledigt werden. Es bleibt aber kaum Zeit für die konstruktive Auseinandersetzung mit zukünftigen Aufgaben. So wurde etwa - was inzwischen bekannt ist - die Drogenfahndung wegen Personalmangels stark vernachlässigt. Aber auch das Gesetz über die Geldwäscherei blieb wegen Personalman- gels liegen.
Wir wissen, dass auch im Asylwesen akuter Personalmangel herrscht. Auch im Bawi - das wurde heute morgen von Bun- despräsident Delamuraz bestätigt - besteht starker Personal- mangel, der zum Teil auf die Stellenplafonierung, zum Teil auf die Rekrutierungsschwierigkeiten, z. B. in den Betrieben, zurückzuführen ist.
Hinzu kommt ein akuter Mangel an Verwaltungsräumen. Dar- auf hat heute morgen Bundesrat Cotti nachdrücklich hinge- wiesen. Auch im Flüchtlingswesen herrscht ein entsprechen- der akuter Mangel an Verwaltungsräumen. Wir haben auch ein unflexibles Beamtenrecht, insbesondere für die Stufen der höchsten Bundesbeamten.
Deshalb die erste Frage: Wie will der Bundesrat diese Schwie- rigkeiten meistern?
Zur zweiten Frage: Die Einkaufs- und Freizügigkeitsregelun- gen der Eidgenössischen Versicherungskasse scheinen sich nachteilig auszuwirken. Z. B. bei der Rekrutierung ausländi- scher Professoren hat sich dieses Problem verschärft. Wie will es der Bundesrat lösen?
Dritte Frage: Haben sich die flexiblen Altersrücktritte und die Arbeitszeitverkürzung verschärfend auf die Personalknapp- heit ausgewirkt?
Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission an die eidge- nössischen Räte lesen wir zum Thema «Ressortforschung» unter der Rubrik 343 «Personal und Finanzen», dass mehr als die Hälfte der beteiligten Bundesstellen nicht nur über zu wenig eigenes Forscherpotential zur Begleitung, Betreuung, Auswertung und Umsetzung von Forschungsprojekten, son- dern auch über zu wenig Forschungs- und Entwicklungsmittel für die Auftragsforschung verfüge und dass die Hauptbela- stung der ungenügenden Auswertung und Begleitung der Ressortforschung durch den andauernden Personalstopp verursacht sei.
Daraus ergeben sich ernste Konsequenzen, die nicht einfach hingenommen werden können. Der Bericht fasst sie wie folgt zusammen: «Wenn die Personalknappheit sinnvolle Ressort- forschung erschwert, so ist umgekehrt ausgerechnet sie ein Grund für die starke Zunahme der Forschungsaufträge in den letzten Jahren. Die Stellenplafonierung und der Personalman- gel, der daraus vielerorts entsteht, führen dazu, dass verant- wortliche Bundesbeamte oft kaum mehr zum Nachdenken über längerfristige Entwicklungen kommen und deshalb ver- mehrt Forschungsaufträge nach aussen vergeben. Dies ist gefährlich, weil dann die externen Aufträge nicht in einem aus- gewogenen Verhältnis zur internen wissenschaftlichen Kapa- zität stehen und weil das grundsätzliche Nachdenken über die längerfristigen Probleme und Aufgaben eines Amtes nicht beliebig nach aussen delegiert werden darf.»
Der Bundesrat befindet sich mit seiner Personalpolitik in einem Dilemma. Einerseits will er am Personalstopp festhal- ten. Die Weisungen des Bundesrats für den Voranschlag 1990 halten fest, dass bei der Budgetierung und Planung von Etat- stellen höchstens von den bisherigen Beständen ausgegan- gen werden dürfe. Andererseits nehmen die Klagen über den Mangel an Personal zu. Das muss kurzfristig zu einem prekä- ren Defizit der Aufgabenerfüllung und der vorausschauenden Problemlösung führen.
Wie will der Bundesrat dieses Dilemma beseitigen? Gibt es - neben den bereits erwähnten - Aufgaben des Bundes, die mangels Personal nicht hinreichend betreut werden können?
Ist das in den Budgetweisungen beklagte Nachlassen der Budgetdisziplin in der Verwaltung ebenfalls darauf zurück- zuführen, dass mangels Personal zuwenig sorgfältig und exakt gearbeitet wird? Es nützt wahrscheinlich nichts, wenn der Bundesrat strengere Massstäbe für Nachtragskredite anlegt - im letzten Jahr haben sie immerhin die Rekordhöhe von 1,4 Milliarden Franken erreicht -, ohne dafür zu sorgen, dass genügend Personal vorhanden ist.
Die sich allenthalben abzeichnende Personalknappheit kann zu sehr kritischen Situationen und zu einer Vernachlässigung von staatlichen Leistungen führen. Es scheint mir deshalb wichtig, dass der oberste Personalchef des Bundes, der Finanzminister, mithilft, die Schwierigkeiten zu beseitigen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Ueberschüsse der Staatsrechnung der vergangenen Jahre zu sprechen kom- men und die Frage aufwerfen, ob und wie der Legislaturfinanz- plan angesichts dieser Rechnungsergebnisse korrigiert und angepasst wird.
Herr Bundesrat Stich, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen, aber auch für die grosse und gute Arbeit, die Sie im Dienste der Eidgenossenschaft leisten.
Ich beantrage Genehmigung des Berichts.
Bundesrat Stich: Ich danke für den Bericht des Herrn Kommis- sionspräsidenten und möchte versuchen, seine Fragen zu beantworten.
Es ist richtig, dass wir heute in einer besonderen Situation sind, und zwar aus dem einfachen Grund, dass, wie Sie alle wissen, die schweizerische Konjunktur, die schweizerische Wirtschaft, auf Hochtouren läuft. Das heisst, Personalmangel gibt es nicht nur beim Bund und bei den Kantonen, sondern auch in der Wirtschaft. Das sind die Rahmenbedingungen, mit denen wir zu leben haben. Wir können sie nicht ändern. Ganz abgesehen davon, dass man die Personalpolitik des Bundes kurzfristig nicht revidieren kann, glaube ich auch nicht, dass es wirklich zwingend ist, sie zu ändern.
Für das Jahr 1990 werden wir Ihnen wieder Stellenbegehren unterbreiten müssen. Damit kommen wir bereits zur zentralen Frage: Gibt es Bereiche, in denen man die Aufgaben nicht erfüllen kann? Man kann davon ausgehen, dass es nach 15 Jahren Personalstopp im Verwaltungskörper nicht mehr allzu viele stille Reserven gibt. Darüber muss man sich klar sein. Deshalb ist es in jedem Departement schwierig, für neue Aufgaben Leute freizusetzen. Aber man darf sich keine Illusio- nen machen. Grundsätzlich ist oder wäre es immer wieder nötig, sich mit bisherigen Aufgaben zu befassen, sich zu über- legen, ob sie überhaupt noch notwendig seien, ob man nicht auf sie verzichten könnte, ob man sie nicht einfacher erledigen könnte. Das sind Aufgaben, die uns nicht erspart bleiben. Hier sehe ich die positive Seite des Personalstopps. Aber man muss auch sehen, dass wir recht tief gelegen sind. Letztes Jahr wollten wir ursprünglich 497 Stellen anbegehren. Wir haben den Antrag gekürzt, und das Parlament hat 282 bewil- ligt, ungefähr so viele, wie der Bundesrat beantragt hatte.
Auch in diesem Jahr sind wir wieder mit Stellenbegehren kon- frontiert. Es sind insgesamt 640 Stellenbegehren gestellt. Das sind etwas mehr als im übernächsten Voranschlag. Wir möch- ten diese aber trotz allem sehr sorgfältig prüfen. Ich denke, dass Sie mit mir soweit einig sind, dass man nicht einfach jeden Wunsch erfüllen kann. Das ist nicht möglich, das macht die Verwaltung sicher nicht effizienter.
Ich habe von der allgemeinen Situation auf dem Stellenmarkt gesprochen. Ende April 1989 waren in der Bundeskanzlei und in den Departementen insgesamt 385 Stellen nicht besetzt. Das ist meines Erachtens mit 1,1 Prozent des bewilligten Stan- des trotz allem nicht zu alarmierend. Man muss es ernst neh- men. Die Statistik des 1. Quartals 1989 zeigt, dass insgesamt 1043 Eintritten 935 Austritte gegenüberstanden. Das bedeutet im 1. Quartal einen Nettozuwachs von insgesamt 108 Beam- ten, das sind immerhin 0,2 Prozent des Personalbestands. Das betrachte ich als positiv, die hohe Fluktuation hingegen als negativ. Denn in diesem Punkt haben Sie recht, Herr Kom- missionspräsident, die Ausbildung wird immer wichtiger. Besonders neue Mitarbeiter müssen gut eingeführt werden, damit sie ihre Aufgabe möglichst rasch effizient wahrnehmen
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können. Die grösseren Rekrutierungsschwierigkeiten haben wir zurzeit beim Grenzwachtkorps. Das ist ganz klar. Ich kann Ihnen hier ein zufälliges Beispiel geben: Im März hatten wir 103 offene Stellen und Ende April 127, also 24 Stellen mehr. Dabei muss man sich im klaren sein, dass wir Grenzwächter nicht monatlich rekrutieren können wie Büroangestellte, son- dern nur zweimal im Jahr. Wenn sie dann ausgebildet sind, kommen sie in den Bestand. Hier aber bestehen die grössten Schwierigkeiten.
Im weiteren haben wir Schwierigkeiten bei den Steuerinspek- toren und bei der Informatik ganz generell. Ich muss hier viel- leicht auch sagen, dass die Nachfrage bei den Spitzenbeam- ten, den Direktoren, nicht so schlecht ist. Für eine Direktoren- stelle habe ich immerhin 18 Anmeldungen erhalten von Leu- ten, die die Anforderungen wenigstens grösstenteils durchaus erfüllten. Bei der Alkoholverwaltung haben wir auch 19 Bewer- ber; darunter viele, die für dieses Amt qualifiziert wären. Für die Spitzenpositionen gibt es immer wieder Leute.
Was heute gravierend ist, ist nicht der Personalmangel, son- dern der Personalzuwachs, denn in Bern haben wir keine Büroräumlichkeiten. Es werden sogar gemietete Räumlich- keiten gekündigt, so dass wir wieder auf die Suche gehen müssen. Für das Jahr 1990 haben wir Raumbegehren für ins- gesamt 6700 m2 Büroräume, rund 2000 m2 Grossräume und 1600 m2 Lagerräume. Hier haben wir echte Schwierigkeiten, insbesondere im Bereich des Delegierten für das Flüchtlings- wesen, wo wir wirklich zuwenig Platz haben. Wenn wir hier zusätzliche Stellen bewilligen, bewilligen müssen und bewilli- gen werden, fragt es sich, ob man nicht einen Teil wieder aus- serhalb Berns ansiedeln muss, mit allen dadurch entstehen- den Konsequenzen.
Sicher muss man immer darauf achten, wo welche konkreten Probleme bestehen. Beim Zoll beispielsweise stellen sich ähn- liche Probleme wie bei Post und SBB in den Bereichen der Schichtleistung, des Nachtdienstes oder der Sonntagsarbeit. Beim Zoll kommt dazu, dass die Grenzwächter verhältnismäs- sig leicht ersetzt werden müssen. Die Situation ist heute inso- fern prekär, als ein Grenzwächter heute auf 14 Tage oder neun Wochen hinaus vermutlich nicht sagen kann, ob er an einem bestimmten Tag frei hat oder nicht. Das muss in der Regel sogar kurzfristiger gemacht werden. Deshalb sind wir in Dis- kussion mit den Betrieben, auch mit den Personalorganisatio- nen, um zu überprüfen, ob man nicht eine gewisse Anpassung der Entschädigung für. diese Schichtarbeit ins Auge fassen muss. Wir werden diese Anpassung dem Bundesrat auf den 1. Juli beantragen. Der Antrag ist zwar noch nicht gestellt; er sollte aber auf den 1. Juli in Kraft treten können. Es fragt sich aber, ob man die Arbeitszeiten während der Nacht reduzieren kann. Das gäbe uns doppelte Schwierigkeiten: Wenn wir die Schichtarbeit reduzieren, bedeutet das natürlich zugleich, dass wir weniger Leute haben und wieder mehr Personal brau- chen.
Damit komme ich gerade zu Ihrer Frage nach flexiblem Alters- rücktritt und Arbeitszeitverkürzung. Wir sind der Auffassung, dass wir eine solche Lösung, also eine zusätzliche Entlastung und Besserstellung der Schichtdienstleistungen, frühestens Ende Jahr bzw. auf den Fahrplanwechsel 1990 vornehmen könnten. Voraussetzung ist aber, dass wir dazu aufgrund des Personalbestandes in der Lage sind. Es hätte wenig Sinn, hier eine Verbesserung einzuführen und dann dem Personal alles direkt auszuzahlen.
Zur Arbeitszeitverkürzung: 1986 haben wir die Arbeitszeit von 44 auf 42 Stunden reduziert. Daraus hat sich praktisch keine Bestandeserhöhung ergeben, und es sind keine zusätzlichen Schwierigkeiten entstanden. Wir haben damals im Rahmen von Effi die fehlenden Stellen aufgefangen. Das bedeutet aber im Einzelfall, dass man in den Betrieben und Büros nicht mehr über so viele Reserven verfügt. Bei Krankheiten oder Unfällen entstehen sofort mehr Ueberstunden, die man nachher wieder abgelten muss. Das ist eine gewisse Konsequenz, die es vor- her nicht gegeben hat. Trotzdem ist es sinnvoll gewesen, das zu tun. Es war nötig, um auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfä- hig zu sein. Gleichzeitig haben wir auch einige Einsparungen erzielt.
Die Frage, die Sie speziell interessiert, ist die Auswirkung der
Einführung des flexiblen Altersrücktrittes. Wir besitzen jetzt anderthalb Jahre Erfahrung. Im Jahre 1988 haben sich 666 Versicherte vorzeitig pensionieren lassen. Das sind 28 Prozent der Jahrgänge 1923 und 1924, die im letzten Jahr die Möglich- keit einer vorzeitigen Pensionierung ergriffen haben. Ob die- ser Anteil konstant bleibt oder sich erhöht, wissen wir nicht. Ein Zuwachs wäre an sich denkbar, weil die Reallohnerhöhung und die Revision der Aemterklassifikation viele Leute von einem vorzeitigen Rücktritt vielleicht eher abgehalten haben, weil sie zuerst noch von diesen Vorteilen profitieren wollten. Man muss aber sofort beifügen, dass der vorzeitige Altersrück- tritt auch positive Auswirkungen gehabt hat. Wir haben zum Beispiel im Jahre 1987 innerhalb der Bundesverwaltung 383 Invalidisierungen vornehmen müssen, d. h. die Leute sind aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsprozess ausge- schieden. 1988, im ersten Jahr der beschränkten Möglichkeit, vom flexiblen Altersrücktritt Gebrauch zu machen, waren es noch 277. Das heisst: Wir haben allein wegen des vorzeitigen Rücktrittes der 65- und 64jährigen etwa 20 Prozent weniger Invalidisierungsfälle gehabt. Das ist sicher auch eine positive Seite, denn während eines solchen Prozederes ist normaler- weise die Leistungsfähigkeit des Betroffenen nicht mehr über- wältigend. So kann er sich dieses Prozedere ersparen, er kann zum voraus disponieren, er kann sagen: Dann und dann habe ich die Möglichkeit, und dann und dann werde ich ausschei- den. Das ist der positive Aspekt dieser Regelung. Wie sie sich weiter auswirkt - wie gesagt -, wissen wir nicht. Aber das wird man sehr bald sehen.
Nun zur Frage: Gibt es Aufgaben des Bundes, die mangels Personal nicht hinreichend betreut werden konnten? Von mir aus gesehen muss man sagen, dass es nicht richtig wäre, wenn das so wäre; denn letztlich setzt die Führung eines Departementes bzw. eines Amtes voraus, dass man Prioritä- ten setzt. Wenn halt wichtige Aufgaben vorhanden sind, dann muss man dafür sorgen, dass diese Aufgaben erledigt werden und anderes dann eben zurückgestellt wird. Das erfordert natürlich auch eine gewisse Flexibilität und vor allem auch eine sehr gute Motivation der Mitarbeiter, dass sie bereit sind, sehr viel zu leisten. Aber ich darf feststellen, diese Motivation ist weitgehend vorhanden. Die Mitarbeiter sind bereit, wenn sie zusätzliche Aufgaben bekommen, diese zu erledigen. Ich darf auch hier sagen, dass es natürlich vor allem Chefbeamte, Sektionschefs sind, aber auch qualifizierte Mitarbeiter, die halt u. U. auch am Samstag und am Sonntag arbeiten, wenn ein Geschäft dringend ist. Das gehört nun einmal dazu, dass Füh- rungskräfte die Arbeit dann erledigen, wenn sie erledigt wer- den muss, und sich dann - wenn es in ihrem Bereich wieder etwas ruhiger ist - die Kompensation verschaffen.
Insgesamt muss man natürlich sagen - ich habe bereits ein- leitend gesagt, was Personalstopp bedeutet -, dass die Res- sourcen vermutlich doch weitgehend ausgenützt sind, dass man also zusätzliche grössere Aufgaben nicht ohne weiteres ohne zusätzliche Leute erledigen kann. Das gilt beispiels- weise für die Betäubungsmittelzentralstelle der Bundesan- waltschaft, das gilt für das Sekretariat der Bankenkommission, das gilt wahrscheinlich im Moment auch für das Bawi und teil- weise fürs EDA, wo man sehr viele Probleme hat. Umgekehrt haben wir seinerzeit, als man wegen Geldwäscherei im Dro- genhandel Forderungen stellte, die Stellen, die verlangt wor- den sind, bewilligt. Ich glaube, hier darf man sagen: Wenn Stellenbegehren berechtigt erschienen, hat sie der Bundesrat immer bewilligt. Aber er hat sie nicht in jedem Fall für ausge- suchte Spezialitäten bewilligt.
Sie haben auch die Frage der Ressortforschung angespro- chen. Hier muss ich sagen, dass wir im Bundesrat sehr restrik- tiv waren. Sie sehen: Wir hatten letztes Jahr 497, dieses Jahr 640 neue Stellenbegehren für die Ressortforschung im Bund. Wir haben dank der Forschung sehr viele Impulse gegeben. Wir haben Nationalforschungsprogramme. Uns scheint, dass die Aemter - wenn sie Personalbegehren haben und es grös- sere Projekte sind - diese Begehren von vornherein eingeben sollen, auch für die Nationalforschungsprogramme.
Umgekehrt ist es von mir aus gesehen auch selbstverständ- lich, dass der Chef eines Departementes, der Chef eines Amtes, wenn er sieht, dass er in irgendeinem Bereich beson-
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Gestion du Conseil fédéral 1988
dere Probleme hat oder Probleme auf ihn zukommen, einen solchen Forschungsauftrag erteilt. Von mir aus gesehen braucht man im einem Departement dafür keinen Koordinator. Das ist Sache des Chefs. Dafür ist er da.
Wenn wir in meinem Departement solche Probleme gehabt haben - ich denke an die Energiesteuer usw. - , haben wir auch solche Aufträge erteilt. Das ist kein Problem. Das ist nicht deshalb unmöglich, weil man keine Koordinatoren hat.
Zu den Fragen der Pensionskasse, betreffend Einkauf und Freizügigkeitsregelung, muss ich noch folgendes sagen: Die Freizügigkeitsregelung ist im Prinzip durch die Statutenände- rung nicht verändert worden. Das gibt also nicht zusätzliche Probleme. Zusätzliche Probleme aber gibt es dadurch, dass das Bundesgericht in zwei Fällen entschieden hat, dass man ein bestimmtes Verfahren durchführen muss. Dieses Verfah- ren ist leider sehr kompliziert, sehr arbeitsaufwendig, weil man da in alten Akten graben muss, um die Vorschriften erfüllen zu können. Das sind hier an sich die Probleme. Zur Freizügigkeit muss ich auch beifügen, dass ein neues Freizügigkeitsab- kommen in Arbeit ist, eigentlich praktisch abgeschlossen, dis- kutiert auch mit grossen Pensionskassen der Kantone und anderen. Es sollte auf Ende Jahr im Prinzip wirksam werden können.
Das Freizügigkeitsabkommen wird auch so abgeschlossen werden, dass es nicht nur möglich ist, dass Kantone und Gemeinden daran teilhaben, sondern dass auch Privatfirmen sich anschliessen können, also auch hier der Uebergang ver- bessert wird.
Mehr Anlass zu Diskussionen gibt die Einkaufsregelung. Hier hat sich einiges geändert. Sie wissen: Früher hat der Bund zum vorneherein den Einkauf praktisch bezahlt, so dass im Falle des Uebertrittes ein Uebertretender, der in einer Pensi- onskasse versichert war, das Geld, das er als Austrittsgeld bekommen hat, in der Regel auf ein separates Vorsorgekonto überweisen lassen konnte, und der Bund hat dann neu ein- bezahlt. Das haben wir mit den neuen Statuten vermieden. Heute muss sich derjenige, der nicht genügend oder nicht gut versichert ist, selber einkaufen.
Darüber wird immer und immer wieder diskutiert. Wir haben letztes Jahr oder anfangs dieses Jahres bereits dargelegt: Im ganzen letzten Jahr hatten wir - gemäss einer Umfrage bei den Departementen - insgesamt 53 Fälle, wo diese Frage zu besonderen Diskussionen Anlass gegeben hat. Man muss dann aber sofort auch die Relation sehen. Eintritte haben wir 6000 gehabt. Damit ist doch auch gesagt, dass die Relation nicht so schlecht ist, wie dies etwa erwähnt wird. Wenn man der Frage nachgeht, wo es Schwierigkeiten gegeben hat, dann bekommt man sehr unterschiedliche Antworten. Ich möchte sie jetzt nicht aufzählen. Aber es ist klar: Wenn ein Amtsdirektor einem Kandidaten nur gerade sagt, es koste so und so viel, aber wir könnten das allenfalls durch einen Antrag an den Bundesrat übernehmen, dann ist es natürlich für den Kandidaten relativ einfach, ja zu sagen. Wichtig wäre es abzu- klären, wieviel er tatsächlich bekommt und wieviel er mehr ver- dient oder ob es ihm nicht möglich ist, das selber zu bezahlen. Wenn man das tut, dann gibt es weniger solche Fälle. Aber hier befinden wir uns auch in einer Situation, wo man natürlich die Chefbeamten schulen und ihnen sagen muss, was sie hier zu tun haben. Es braucht bei einer Anstellung eben eine sehr sorgfältige Abklärung, nicht nur wegen der Einkaufssumme, auch wegen der Pension; denn die Einstellung eines Chef- beamten ist meines Erachtens viel wichtiger als die Investition von 5 oder 10 Millionen Franken. Das ist viel entscheidender. Beim jetzigen System haben wir in Artikel 17 Absatz 2 an sich die Möglichkeit, dass der Bundesrat helfen kann, sofern er es als richtig, als notwendig, erachtet. Diese Möglichkeit scheint mir eine gute Art von Flexibilität: Wenn man wirklich jemanden gewinnen will, kann man sagen: Wir können beim Lohn nichts machen, wir können sonst nichts machen, aber hier können wir allenfalls helfen, wenn es nötig ist.
Auch in bezug auf die Professoren haben wir sehr lange disku- tiert. An sich war vorgesehen, sie ebenfalls in Versicherungs- kassen zu überführen. Die Professoren haben uns dann einen Gegenvorschlag unterbreitet, den wir angenommen haben. Er ist seit dem 1. Januar in Kraft und sollte einer Lösung entspre-
chen, wie sie in Europa üblich ist, so dass die Probleme des Wechsels gelöst sind. Hier bestehen also keine besonderen Probleme mehr, weil wir uns bewusst waren, dass wir relativ viel nachzahlen müssten.
Der nächste Punkt betrifft den Legislaturfinanzplan, dessen Anpassung. Es ist richtig, dass wir mit jedem Budget die Zah- len des Finanzplanes überprüfen, nicht nur für das kommende Jahr, sondern auch für die drei weiteren Jahre. Wir haben also insofern eine rollende Weiterplanung. Wir sind uns bewusst, dass trotz der guten Lage der letzten drei Jahre die Situation etwas anders aussieht. Wenn Sie den Finanzplan ansehen, haben Sie dort für das Jahr 1990 noch einen positiven Saldo von etwa 60 Millionen Franken.
Wir haben jetzt die Eingaben der Departemente, und nach die- sen Eingaben haben wir im nächsten Jahr ein Defizit von über 0,5 Milliarden Franken. Das ist die Situation. Natürlich können Sie sich darauf verlassen, dass wir das nicht tel quel dem Bun- desrat und dem Parlament unterbreiten werden. Wir werden noch einiges tun und einiges überprüfen. Denn vor allem ist auch der Ausgabenzuwachs wieder sehr stark. Da wäre ich froh, wenn Sie auch in dieser Hinsicht mithelfen würden, das Ausgabenwachstum einigermassen im Griff zu behalten. Denn bei dieser Zunahme haben wir die Indexentwicklung noch nicht berücksichtigt, den Dollarkurs usw. Dieser kann bis Ende des Jahres auch wieder tiefer sein; das ist klar und auch zu hoffen. Sie sehen, dass die Prognosen, die wir gemacht haben, nicht so schlecht waren. Es ist sicher, dass wir sie immer und immer wieder überprüfen werden. Aber gerade dieses Ergebnis, das erst nach der Verabschiedung der Finanzordnung zu Ihren Handen vorlag, hat die Auffassung des Bundesrates bestätigt, dass es weder bei den direkten Steuern, die auch in dieser Session wieder, zumindest im Nationalrat, zur Diskussion stehen, noch bei den indirekten Steuern noch sonst irgendwelche Entlastungen geben kann. Ich bin Ihnen jetzt schon dankbar dafür, wenn Sie sich dafür einsetzen. Mit Sparen allein kann man keine Finanzpolitik betreiben.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose de classer, selon la page 317 du rapport, les interventions parlementaires y relati- ves.
Zustimmung - Adhésion
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Uhlmann, Berichterstatter: Die Schwerpunkte dieses Departe- mentes gehören zu den bedeutendsten und aktuellsten und erfahren viel Beachtung. Die Aufgaben in den Bereichen Ener- gie, Verkehr, Strassen- und Bahnbau, aber auch im Bereiche der Medienpolitik sind enorm und von grosser politischer Bri- sanz. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich mit aus- gewählten Schwerpunkten befasst. Dies auch aus der Erkenntnis heraus, dass eine umfassende Prüfung aus prakti- schen Gründen kaum möglich sein kann. Ich habe lediglich zwei Fragen zu stellen.
Zur ersten Frage über nukleare Entsorgung: Auf Seite 381 stellt der Bundesrat fest, dass der Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erbracht sei und dass der Sicherheitsnachweis für hochradioaktive Abfälle ebenfalls gegeben sei. Was noch fehle, sei der Standortsnachweis. Wei- ter schreibt der Bundesrat, dass auch aus bautechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Erstellung der Endlager bestünden. Aus Pressemeldungen wie auch aus Meldungen von Radio und Fernsehen vernehmen wir aber immer wieder von den enormen Widerständen aus Gemeinden und Regio- nen, wo solche Endlager in Frage kommen könnten. Es inter- essiert darum die GPK, wie der Bundesrat die zukünftige nukleare Entsorgung angesichts der Resultate der Nagra
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sieht, insbesondere, ob er nach wie vor gewillt ist, die Entsor- gung längerfristig im eigenen Land sicherzustellen, oder ob andere Lösungen studiert werden.
Zur zweiten Frage: Sie betrifft die Radio- und Fernsehgesell- schaft SRG. Ich frage den Bundesrat im Namen der Geschäftsprüfungskommission, ob die Gebührenerhöhung auf den 1. Oktober 1987 angesichts des Ertragsüberschusses von 6 Millionen Franken für das Jahr 1987 und die bestehen- den Betriebsreserven der SRG von über 111 Millionen Fran- ken überhaupt gerechtfertigt war.
Im übrigen beantrage ich Ihnen, vom Bericht in zustimmen- dem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Hefti: Ich habe zwei Bemerkungen: die erste bezüglich Radio und Fernsehen, die zweite bezüglich Wasserwirtschaft.
Die Vorfälle nehmen zu, in denen Sendungen, namentlich des deutschschweizerischen Fernsehens, nicht nur unkorrekt sind gegenüber den betroffenen Personen und Angelegen- heiten, sondern auch dem Ansehen unseres Landes in unnöti- ger Weise Abbruch tun.
Ich nenne den bekannten, ein Mitglied des Bundesrates betreffenden Fall. Die Programmautonomie von Radio und Fernsehen gilt im Rahmen des verfassungsmässigen Auftra- ges, und es liegt letzten Endes am Verkehrs- und Energiewirt- schaftsdepartement, nötigenfalls darüber zu wachen, dass derselbe eingehalten wird. Wenn übrigens das deutsch- schweizerische Fernsehen bisweilen daran Gefallen zu finden scheint, vermeintlichen Zusammenhängen mit dem National- sozialismus nachzuspüren, so frage ich mich, ob es nicht bes- ser selber etwas in sich gehen sollte. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass einzelne Mitarbeiter dieser Institution Methoden anwenden, welche einem diejenigen von Josef Goebbels unseligen Angedenkens in Erinnerung rufen könn- ten.
Der zweite Punkt bezüglich Wasserwirtschaft: Im Bericht steht, eine Studie über Kleinwasserkraftwerke, welche 1987 mit der Veröffentlichung des dritten Teils abgeschlossen wurde, habe ein erfreuliches Echo gefunden. Nun hat kürzlich in München eine Konferenz mit Vertretern aus Oesterreich, der Schweiz, Bayern und Baden-Württemberg über die Probleme vor allem des Restwassers stattgefunden. Da sind die Kleinwasserkraft- werke auch gelobt worden. Von der Schweiz war Professor Daniel Vischer von der ETH anwesend. Er hat gesagt, für die Schweiz sei das Lob falsch am Platze; denn aufgrund des der- zeitigen bundesrätlichen Vorschlages bezüglich Restwasser- mengen würden die meisten schweizerischen Kleinwasser- kraftwerke verschwinden.
Ich möchte also hier den Departementschef bitten, mit seinem Kollegen vom Departement des Innern in Kontakt zu treten, damit zumindest eine Unité de doctrine besteht. Ich persön- lich bin durchaus für die Kleinwasserkraftwerke. Auf deren Nutzen hat ja auch in der Debatte über den Gewässerschutz Herr Kollege Schoch hingewiesen.
Bundesrat Ogi: Auch ich möchte Ihnen für den Bericht und die Ausführungen bestens danken. In der Tat ist es so, wie Herr Ständerat Uhlmann gesagt hat: Probleme gibt es zuhauf, und unser ständiger Begleiter ist wirklich die Brisanz.
Nun zu den beiden Fragen, die gestellt wurden.
Erstens: Wie geht es weiter mit den Arbeiten der Nagra zur Ent- sorgung der radioaktiven Abfälle? Im Oktober 1988 legte die Nagra - nach Konsultationen mit dem Bundesamt für Energie- wirtschaft und mit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernkraftanlagen in der Schweiz - ihr Arbeitskonzept für die nächsten Jahre vor. Die Arbeiten laufen nach diesem Konzept in drei vorerst deutlich voneinander getrennten Bereichen.
Erste Priorität haben die Untersuchungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für kurzlebige schwach- und mit- telradioaktive Abfälle. Die Standorte, die hier im Vordergrund stehen, sind: Bois de la Glaive/Ollon im Kanton Waadt, Ober- bauenstock im Kanton Uri, Piz Pian Grand im Kanton Grau- bünden und Wellenberg im Kanton Nidwalden. Für die Unter- suchungen im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz (Endlager für hochradioaktive Abfälle) erfolgt die regionale geologische und hydrogeologische Auswertung der Ergeb-
nisse. Neu hinzugekommen ist ein Untersuchungsprogramm im Sedimentgestein. Als Alternative zum Kristallin soll hier die Möglichkeit zur Errichtung eines Endlagers sowohl für hochra- dioaktive als auch für langlebige mittelradioaktive Abfälle abgeklärt werden.
Ende 1988 regelte mein Departement die Berichterstattung über die laufenden Arbeiten der Nagra. Die Nagra hat nun zusätzlich zu den Ergebnisberichten der Sondierarbeiten bis Ende 1993 fünf Berichte zu ihren Studien und Auswertungen abzuliefern. Das Arbeitskonzept der Nagra vom Oktober 1988 und die Regelung der Berichterstattung vom Dezember 1988 legen zusammen die Marschrichtung der Nagra für die näch- sten fünf Jahre fest. Das zum Grundsätzlichen.
Nun zu den politischen Widerständen. Die Nagra stösst mit ihren Sondierungen an den meisten Standorten auf massiven Widerstand. Am extremsten ist dieser Widerstand am Bois de la Glaive in der Gemeinde Ollon im Kanton Waadt. Dies äus- sert sich einerseits in der Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten, andererseits durch offene - wir müssen das so sagen - Drohungen. Der Bundesrat machte bereits verschie- dentlich deutlich, dass regionaler Widerstand kein Kriterium für die Wahl eines Endlagerstandortes sein kann. Die Endla- ger sind dort zu erstellen, wo günstige Standorteigenschaften bestehen, und nicht dort, wo der Widerstand am geringsten ist. Der Bundesrat ist fest entschlossen, die bewilligten Son- dierungen und die Lager an den geeigneten Standorten auch gegen politischen Widerstand durchzusetzen.
Es ist in diesem Zusammenhang die Ergänzung der einschlä- gigen Gesetzgebung zu prüfen, damit künftig die erforderli- chen Entscheide rascher, aber selbstverständlich unter Ein- haltung rechtsstaatlich korrekter Verfahren abgewickelt wer- den können.
Im Ausland sind Endlager für radioaktive Abfälle in Betrieb oder im Bau. Ich habe persönlich in Forsmark/Schweden das Endlager von Schweden besichtigt. Mir scheint - Sie gestat- ten, dass ich das hier sage -, was Schweden realisieren kann, sollten wir auch realisieren können. Die schweizerischen Ent- sorgungsarbeiten sind heute in Verzug geraten. Dies ist zu einem grossen Teil auf die aufwendigen juristischen Verfahren zurückzuführen. Zurzeit hat das Bundesamt für Energiewirt- schaft 1600 Einsprachen zu behandeln, 47 gelten dem Bois de la Glaive, 11 dem Oberbauenstock und 1500 Piz Pian Grand. Verschiedene Tätigkeiten führen zu radioaktiven Abfällen. Ich denke selbstverständlich an Energieerzeugung, aber ich denke auch an die Anwendung in Medizin, Industrie und For- schung. Solange der Bund solche Tätigkeiten gestattet, muss er - so scheint mir - die Bewältigung der dadurch entstehen- den Aufgaben ermöglichen.
Er kann nicht angehen, dass einzelne Gemeinden oder Regio- nen die Lösung einer nationalen Aufgabe verhindern. Für die Entsorgungsarbeiten sehen wir Prioritäten vor. Zeitlich im Vor- dergrund steht ein Endlager für schwach- und mittelradioak- tive Abfälle. Dieses Endlager sollte eigentlich sobald als mög- lich in Betrieb genommen werden können. Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle muss nicht vor dem Jahre 2020 in Betrieb genommen werden. Die Untersuchungen im Hinblick darauf sind aber konzentriert weiterzuführen, die entsprechen- den Abklärungen brauchen sehr viel Zeit. In diesem Zusam- menhang möchte ich noch festhalten, dass ich heute noch die Möglichkeit habe, auf konkrete Fragen zu den Sondierungs- vorhaben am Wellenberg und den Stollenanträgen der Nagra an drei weiteren Standorten einzugehen, wenn ich im Auftrag des Bundesrates die Interpellation von Herrn Zumbühl beant- worte.
Zur zweiten Frage: Wie rechtfertigt sich angesichts der Gewinnüberschüsse der SRG die letzte Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren? Zu den Gewinnüberschüssen folgen- des: Der Gewinnüberschuss 1987 betrug 6 Millionen Franken, 1988 8,4 Millionen Franken. Die vorletzte Erhöhung der Gebühren erfolgte auf den 1. Oktober 1982, Herr Uhlmann. Fünf Jahre später, auf den 1. Oktober 1987, bewilligte der Bun- desrat eine Erhöhung von 7 Prozent. Die Gebühren werden also nicht laufend an die Teuerungsentwicklung angepasst, sondern periodisch erhöht. Die neuen Ansätze müssen dann für einige Jahre ausreichen. Bei diesem System ist es der SRG
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möglich, in den ersten Jahren nach der Erhöhung Ueber- schüsse zu erzielen. Dies ist, wie bereits erwähnt, bei den Rechnungen von 1987 und 1988 auch eingetroffen. Die SRG muss aber in den Folgejahren von diesem Polster leben und zehren, denn künftige Defizite sind aus der Betriebsreserve zu decken.
Nun noch etwas zur Anpassung von 1987. Der Antrag der SRG lautete auf eine Erhöhung um 9,4 Prozent. Der Preisüberwa- cher empfahl damals, 7 Prozent zu bewilligen, und der Bun- desrat ist dem Preisüberwacher gefolgt. Der Bundesrat hat den Finanzplan der SRG eingehend überprüft; dieser sieht für 1989 und 1990 wieder Defizite vor. Bei den Ausgaben der SRG fällt der hohe Anteil der Personalkosten besonders ins Gewicht. Die aktuelle Entwicklung der Teuerung ist in dieser Hinsicht beunruhigend. Sie dürfte sich rasch und kräftig im Haushalt der SRG auswirken.
Noch zu den Fragen von Herrn Hefti, zuerst zur «Unité de doct- rine»: Das Problem ist mir nicht bekannt, wir haben an und für sich keine Differenzen mit dem EDI, aber ich werde mich der Sache annehmen und genau abklären, was Herr Professor Daniel Vischer gesagt hat und ob das Lob auf die Schweiz zutrifft oder eben nicht.
Zu Ihrer ersten Frage: Hier gibt es verfassungsmässige Grund- lagen, die wir zu beachten haben. Selbstverständlich nehmen wir unseren Auftrag ernst, im Rahmen der verfassungsmässi- gen Gegebenheiten. Mehr können wir im Moment nicht tun.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Le président: Le Conseil fédéral propose de classer, selon la page 432 du rapport, les interventions parlementaires y relati- ves.
Zustimmung - Adhésion
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
89.028
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1988 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1988
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. April 1989 (BBI II, 303) Rapport des Commissions de gestion du 6 avril 1989 (FF II, 291)
Le président: Le président de la commission vous a déjà de- mandé de prendre connaissance de ce rapport. Y a-t-il des avis contraires? Ce n'est pas le cas.
Zustimmung - Adhésion
89.025
PTT. Geschäftsbericht und Rechnung 1988 PTT. Gestion et comptes 1988
Bericht des Bundesrates vom 19. April 1989 Rapport du Conseil fédéral du 19 avril 1989
Beschlussentwurf siehe Seite 74 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 74 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtient auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Kündig, Berichterstatter: Die GPK bedankt sich beim Bundes- rat für die neue Form der Berichterstattung durch die PTT. Zum ersten Mal sind Geschäftsberichte und Rechnungen der PTT- Betriebe zusammengefasst. Allerdings werden wir nach wie vor über zwei Beschlüsse abzustimmen haben. Durch diesen Zusammenzug ist zwar die strikte Trennung der Aufgaben der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission nicht mehr möglich. So haben denn auch beide Sektionen an einer gemeinsamen Sitzung über den Geschäftsbericht und die Rechnung beraten. Dank diesem Vorgehen konnten auch Doppelspurigkeiten eliminiert werden.
Im Namen der GPK beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbe- richt der PTT zu genehmigen und dem Bundesbeschluss A auf Seite 74 zuzustimmen. Einige Fragen zu in der Kommis- sion behandelten Gebieten möchten wir, weil sie von allgemei- nem Interesse sind, durch den Bundesrat im Rat beantworten lassen. Ich erlaube mir daher, die entsprechenden Fragen hier zu stellen.
Erstens: Die PTT haben im Laufe dieses Jahres die Verzinsung der Postcheckkonti eingeführt. Die Geschäftsprüfungskom- mission hat anlässlich von Inspektionen festgestellt, dass der dafür notwendige Aufwand vermutlich recht gross sein wird und dass durch die kurzfristigen Zinsanpassungen weitere Schwierigkeiten entstehen können. Wie hat sich das gewählte System für die Kontoführung der verzinslichen Postcheck- konti bewährt, und wie gedenken die PTT oder der Bundesrat die Zinssätze der Marktentwicklung anzupassen?
Zweitens: Wie steht es mit der Entwicklung der Kabelnetze der PTT und der privaten Kabelnetzbetreiber für Radio und Televi- sion? Die Geschäftsprüfungskommission hat 1984 die PTT aufgefordert, mit den privaten Netzbetreibern, gemeinsame Lösungen zu suchen, damit die sich ergänzenden Kapazitäten genutzt werden können und damit die Planung der zukünfti- gen Investitionen nicht zu Doppelspurigkeiten führen und, wenn Sie wollen, damit die PTT nicht Tätigkeiten planen, die heute und auch in Zukunft durch Private einwandfrei ausge- führt werden. Darf ich den Bundesrat bitten, über den aktuel- len Stand dieser Fragen zu informieren?
Drittens: Hier geht es um ein noch junges Kind, nämlich um das Telefon in den Zügen der SBB. Die Geschäftsprüfungs- kommission stellt fest, dass die derzeitige Ausrüstung der Intercityzüge mit einer einzigen Station ungenügend ist und dass die Sprechqualität im internationalen Vergleich als unge- nügend bezeichnet werden muss. Darf ich den Bundesrat bit- ten, den Ständerat über die Absichten und Ausbaupläne die- ses Telefons in den Zügen zu informieren?
Viertens: Der Ferienverein der PTT. Die Geschäftsprüfungs- kommission hat im Laufe des letzten Jahres die Frage auf- geworfen, ob die Privilegierung des von den PTT unabhängi- gen Ferienvereins gegenüber privaten Reiseanbietern gerechtfertigt sei und wie es sich mit den Rechtsgrundlagen verhalte. Die Antworten der PTT und des Bundesamtes für Justiz weichen in der Beurteilung stark voneinander ab. Wäh- rend die PTT die Förderung des Ferienvereins als Fürsorge- leistung an das PTT-Personal betrachtet, kommt das Bundes- amt für Justiz zur Auffassung, dass die angebotenen Leistun- gen das Grundbedürfnis der Personalfürsorge weitgehend
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat der Geschäftsprüfungskommission Bessere Nutzung der Ressortforschung Postulat de la commission de gestion Mieux tirer parti de la recherche du secteur public
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer
Ad 89.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1989 - 08:00
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Data
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176-196
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