1205
Interpellation Blocher
sem Sinne richtet sich dieser Appell auch an die in El Salvador operierende Guerilla-Organisation FMLN. Der Bundesrat erin- nert an ähnliche Aufrufe seitens der Menschenrechtskommis- sion der Vereinten Nationen.
Der Bundesrat gibt weiter zu bedenken, dass diplomatische und konsularische Vertretungen lokale Behörden nicht substi- tuieren können, um an ihrer Stelle polizeilich und kriminali- stisch zu ermitteln. Derartige Handlungen sind mit den Wiener Uebereinkommen über die diplomatischen und konsulari- schen Beziehungen, denen die Schweiz beigetreten ist, nicht vereinbar. Gewisse Begrenzungen in bezug auf den eigenen Handlungsspielraum und die Tätigkeiten unserer Vertretun- gen im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich des konsulari- schen Schutzes sind damit vorgegeben.
Das EDA hat in einer Pressemitteilung am 15. Februar 1989 die Oeffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen im Fall Weis orientiert. Der Bundesrat verweist auch auf die Beantwor- tung des Vorstosses von Frau Nationalrätin Fetz in der Frage- stunde des Nationalrates vom 6. März 1989 und seine frühe- ren Verlautbarungen in der Angelegenheit Weis, mit denen der jeweilige Informationsstand vermittelt wurde. Der Bundesrat betont, dass das EDA bereits am 9. September 1988 in einer Note die salvadorianischen Behörden auf Unklarheiten in den offiziellen Berichten über die Umstände des Todes von Herrn Weis aufmerksam gemacht hatte und weitere Einzelheiten über das Geschehen forderte. Es kann somit nicht die Rede davon sein, dass die salvadorianische Darstellung von den Bundesbehörden allzu leichtfertig und unkritisch übernom- men worden sei, wie die Interpellantin in ihrem Vorstoss aus- führt.
Der Bundesrat wird dieser Angelegenheit auch weiterhin seine volle Aufmerksamkeit schenken.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Sie beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
37 Stimmen 64 Stimmen
89.331
Interpellation Fierz Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS
Fonds de prévention des accidents. Représentation du CST au sein de la Commission administrative
Wortlaut der Interpellation vom 27. Februar 1989 Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung folgender Frage: Wie begründet der Bundesrat die Abweisung des Gesuchs des VCS von Herbst 1988 um Vertretung in der Verwaltungs- kommission des Fonds für Unfallverhütung?
Texte de l'interpellation du 27 février 1989 Nous prions le Conseil fédéral de répondre à la question sui- vante:
Comment justifie-t-il le rejet de la requête présentée en au- tomne 1988 par le CST, par laquelle ce dernier demandait à être représenté au sein de la Commission administrative du Fonds de prévention des accidents?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Gesuch des VCS wurde vom Bundesrat abgelehnt. In der
Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung sind aber folgende Verkehrsverbände vertreten: Astag, TCS, ACS und zusätzlich der Dachverband der genannten Organisatio- nen, der FRS. Damit sind die genannten Verbände gleichsam überproportional vertreten.
Der VCS setzt sich besonders für die schwächeren Verkehrs- teilnehmer (Fussgänger, Radfahrer) ein. Dazu im Gegensatz haben die übrigen Verkehrsverbände zu Massnahmen im In- teresse von Verkehrssicherheit bzw. zugunsten der schwä- cheren Verkehrsteilnehmer wiederholt eine negative Haltung eingenommen. Dies könnte wenn nötig in der Diskussion de- tailliert belegt werden an den Beispielen von Tempo 100 aus- serorts, Tempo 130 auf Autobahnen, Tempo 50 innerorts, Al- koholpromillegrenze, Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren usw. Es ist deshalb schwierig einzusehen, wieso ausgerech- net nur diese Organisationen in Fragen der Unfallverhütung ein exklusives Mitspracherecht haben sollten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989
Gemäss Artikel 6 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976 setzt sich die Verwaltungskommission aus höchstens 15 Mitgliedern zusammen. Der Bundesrat ernennt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder. Bund, Kantone, Verbände und Organisationen des Strassenverkehrs sowie die Versicherer sind angemessen vertreten.
Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 18. Februar 1976 enthält betreffend die Sitzverteilung fol- genden Vorschlag:
Präsident und zwei Mitglieder als Vertreter des Bundes;
drei Vertreter von Kantonen und Gemeinden;
zwei Vertreter der Versicherer
vier Vertreter der Verkehrsverbände und
drei ungebundene Mitglieder.
Die heutige Zusammensetzung entspricht praktisch dem Vor- schlag des Bundesrates. Einzige Abweichung: Der Bund ver- zichtet auf einen Vertreter zugunsten des öffentlichen Ver- kehrs.
Die Aufnahme eines zusätzlichen Mitglieds hätte zur Folge, dass der Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl von höchstens 15 gesprengt würde. Nachdem zurzeit kein Sitz vakant ist, musste das Gesuch des VCS abgelehnt werden. Im übrigen hat sich der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 1988 mit den ausserparlamentarischen Kom- missionen des EJPD befasst und eine Erweiterung der Mitglie- derzahlen generell abgelehnt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
39 Stimmen 42 Stimmen
89.391
Interpellation Blocher Sofortmassnahmen im Asylwesen Mesures d'urgence en matière d'asile
Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1989
In der Botschaft vom 2. Dezember 1985 hat der Bundesrat auf die «enorm steigende Zahl von Asylanten» hingewiesen, die zu einer neuen Revision des Asylgesetzes führen musste. Die Asylgesuche beliefen sich zurzeit der Gesetzesrevision auf 8000-9000 pro Jahr. Für das laufende Jahr werden sie nun
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fierz Verwaltungskommission des Fonds für Unfallverhütung. Vertretung des VCS
Interpellation Fierz Fonds de prévention des accidents. Représentation du CST au sein de la Commission administrative
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.331
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1205-1205
Page
Pagina
Ref. No
20 017 563
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.