Interpellation Bonny
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89.324 Interpellation Fäh Abstimmung über Volksinitiative Tempo 130/100 Initiative populaire «Pro Vitesse 130/100». Date de la votation
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Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu
Wortlaut der Interpellation vom 27. Februar 1989
Der Bundesrat hat die Volksabstimmung über die Volksinitia- tive Tempo 130/100 auf November 1989 angesetzt. Ich halte diesen Entscheid für falsch. Meines Erachtens sind die Entscheidungsgrundlagen vorhanden. Die Meinungen können gemacht werden. Die Volksinitiative ist abstimmungs- reif. Die Abstimmung könnte und sollte auf den Juni-Termin angeordnet werden.
Ich frage den Bundesrat:
Welche Gründe veranlassten ihn, den Abstimmungstermin auf den November hinauszuzögern?
Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzu- kommen und die Abstimmung auf den Juni anzusetzen?
Texte de l'interpellation du 27 février 1989
Le Conseil fédéral a fixé la date de la votation populaire sur l'initiative populaire «pro vitesse 130/100» en novembre 1989. Je tiens cette décision pour erronée. A mon avis, les bases de décision sont disponibles, et le public peut se forger son opi- nion. L'initiative populaire est prête à être soumise en votation. Ce vote pourrait et devrait intervenir en juin.
Je prie dès lors le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles sont les raisons qui l'ont amené à retarder la vota- tion jusqu'en novembre?
Est-il disposé à revenir sur sa décision et à fixer la date de la votation en juin?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989
Die geltenden Tempolimiten - 80 km/h auf Strassen ausser- orts und 120 km/h auf Autobahnen - sind 1984 vom Bundesrat als Sofortmassnahmen gegen das Waldsterben beschlossen worden. Sie gelten bis Ende 1989.
Seither hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen gegen die für Mensch und Umwelt schädlichen Emissionen getroffen. Weitere Beschlüsse stehen in Vorbereitung und sollen bis nächsten Sommer aufgrund des dritten Berichts einer Exper- tenfirma gefasst werden. Erst anschliessend wird es dem Bun- desrat möglich sein zu beurteilen, ob die Ziele des vom Parla- ment gutgeheissenen Luftreinhaltekonzeptes auch bei höhe- ren Tempolimiten erreicht werden können.
Unter diesen Umständen musste auf den 4. Juni als Abstim- mungsdatum verzichtet werden. Ein Zurückkommen auf die- sen Entscheid ist mit Rücksicht auf die gesetzlichen und tech- nischen Vorbereitungsfristen nicht möglich.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989
Am 5. Oktober 1988 befasste sich der Nationalrat aufgrund von 7 dringlichen parlamentarischen Vorstössen in einer ein- gehenden Debatte mit der katastrophalen Lage in Rumänien, insbesondere mit der Not der Bevölkerung und den Men- schenrechtsverletzungen des Ceausescu-Regimes. Wie Bun- desrat Felber im Laufe der Debatte feststellte, kam in diesen aus verschiedenen Fraktionen stammenden Vorstössen die tiefe Bewegung und die Wut unserer Bevölkerung gegenüber den Vorfällen und Zuständen in Rumänien zum Ausdruck. Die Stellungnahme des Bundesrates liess im übrigen an Deutlich- keit nicht zu wünschen übrig. Die Angelegenheit wurde von Bundesrat Felber als «extrêmement sérieuse» bezeichnet, und es wurde auf schweizerische Demarchen im Rahmen der KSZE-Konferenz hingewiesen.
Wie einem Bericht des Journalisten Roger de Diesbach, wel- cher dem Interviewten Gelegenheit zur Korrektur des Textes gab, sowie einem Artikel in der «Hebdo» zu entnehmen ist, weilte genau zu dieser Zeit (Oktober 1988) alt Bundespräsi- dent Pierre Aubert auf Einladung der rumänischen Regierung in diesem Lande, um auch noch gewisse familienrechtliche Probleme zu erörtern. Es ist offensichtlich, dass die Anwesen- heit von Herrn Aubert durch Herrn Ceausescu benützt wurde, um die internationale Isolation Rumäniens zu durchbrechen. Dem schweizerischen Besucher wurde eine Unterredung von 1,5 Stunden (!) mit dem rumänischen Diktator gewährt. Es steht wohl ausser Diskussion, dass dabei nicht nur Adoptions- und Familienfälle behandelt wurden.
Gewisse Antworten Auberts in den erwähnten beiden Artikeln sind schockierend. Er beklagt sich bitterlich, dass die «anti- rumänischen» Interpellationen im Nationalrat seine Kontakte erschwert hätten. Er bedauert auch die Schwierigkeiten, die sein früheres Departement wegen der klaren bundesrätlichen Stellungnahme mit Rumänien kennen werde. Man hat den Eindruck, dass nach Auffassung Auberts das Parlament und der Bundesrat ihre Kritik an den Zuständen in Rumänien hät- ten unterlassen oder zurückstellen sollen, um ihn auf seiner Einladungsreise bei der rumänischen Regierung nicht zu stö- ren.
In hohem Masse erstaunlich sind in diesem Zusammenhang noch andere Erklärungen von Herrn Aubert. Auf die Frage der Journalisten, ob er nichts von der Lebensmittelnot verspürt habe, erklärte er: «Im Gegenteil, als Eingeladene haben wir im- mer zuviel gegessen.» Von den katastrophalen Zuständen in Rumänien hat Herr Aubert im übrigen nichts gesehen. Im Ge- genteil, er schildert voller Bewunderung die Schönheit archi- tektonischer Werke, die das Regime in diesem Lande realisiert hat. Er sagt weiter: «Ich habe keine Zerstörung von Dörfern ge- sehen; im Gegenteil werden Ortschaften mit Arbeits-, Ausbil- dungs- und Gesundheitszentren ausgerüstet.»
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen:
War der Bundesrat über diese Reise vorgängig orientiert worden?
Welcher Natur war diese Reise: offiziell, halboffiziell, privat? - Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Bundesrat Aubert nach seinem Ausscheiden aus der Regierung eine klare Trennung zwischen privater Reisetätigkeit und irgend- welchen halboffiziellen Missionen, in welche seine frühere Stellung hineinspielt, vorsehen sollte?
67-N
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Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.324
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
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1201-1201
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20 017 559
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