Interpellation Büttiker
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89.349
Interpellation Büttiker Forschungspolitik der Schweiz und OECD-Bericht Politique suisse de la recherche et rapport de l'OCDE
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1989
Mit einigem Erstaunen hat man in der Schweiz vom Bericht der OECD zur schweizerischen Wissenschafts- und Technologie- politik Kenntnis genommen. Vor allem die fragwürdigen Emp- fehlungen der drei OECD-«Examinatoren» haben Irritationen hervorgerufen, weil diese OECD-Ratschläge in direktem Wi- derspruch zur bisherigen Rollenverteilung zwischen Wirt- schaft und Staat stehen. Ich bitte den Bundesrat deshalb, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Welchen Zweck hat der Bundesrat verfolgt, die OECD mit der Durchleuchtung des schweizerischen Forschungsförde- rungsinstrumentariums zu beauftragen?
Teilt der Bundesrat die Kernaussage der OECD-Optik, ein verstärktes Engagement des Bundes in der industriellen For- schung und Innovation anzustreben?
Ist der Bundesrat mit den Aussagen und konkreten Vor- schlägen des OECD-Berichtes aus grundsätzlichen und ord- nungspolitischen Erwägungen einverstanden?
Befürchtet der Bundesrat eine Abwanderung technologie- orientierter Firmen, falls der Förderung in der Schweiz nicht dieselbe staatliche Unterstützung gewährt wird wie im sub- ventionsfreudigen europäischen Ausland?
Glaubt der Bundesrat nicht auch an die Notwendigkeit, an- gesichts der Internationalisierung der Forschung eine neue, moderne Förderungsstrategie zu entwickeln, die mit Rück- sicht auf die Ordnungspolitik eine neue, zweckmässige Rol- lenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat definiert?
Texte de l'interpellation du 1er mars 1989
La Suisse a pris connaissance, avec quelque étonnement, du rapport de l'OCDE sur la politique helvétique dans le domaine de la science et de la technologie. Ce sont surtout les recom- mandations discutables des trois examinateurs de l'OCDE qui ont cause une certaine irritation, parce qu'elles sont en parfaite contradiction avec la répartition actuelle des rôles entre l'Etat et l'économie privée.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Quel objectif le Conseil fédéral poursuivait-il, lorsqu'il a chargé l'OCDE d'étudier le système suisse de promotion de la recherche?
Le Conseil fédéral partage-t-il l'avis principal de l'OCDE, se- lon lequel la Confédération devrait s'engager davantage dans les domaines de la recherche et de l'innovation industrielles?
S'associe-t-il, quant aux principes et compte tenu de notre ordre politique, aux déclarations et aux propositions concrètes figurant dans le rapport de l'OCDE?
Le Conseil fédéral craint-il que les entreprises de haute technologie de notre pays n'aillent s'installer à l'étranger, au cas où la Suisse ne leur accorderait pas le même appui étati- que que d'autres pays européens qui versent plus facilement des subventions?
Le Conseil fédéral ne croit-il pas à la nécessité de dévelop- per une stratégie nouvelle, moderne, face à l'internationalisa- tion de la recherche, et qui introduirait une répartition des rôles entre l'Etat et l'économie privée qui serait différente, tout en étant adaptée à notre système politique?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Die Wissenschafts- und Technologiepolitik nimmt heutzutage mehr denn je eine Schlüsselrolle in den zukunftsgerichteten Entwicklungsstrategien aller Industriestaaten ein. In unserem Lande erfolgt die Gestaltung dieser Politik seit jeher in Zusam- menarbeit aller daran interessierten Kreise. Wertvolle Impulse und Anregungen hierfür können bisweilen aber auch aus dem Ausland kommen und in der Schweiz zu einer nützlichen, kriti- schen Auseinandersetzung führen. Eine solche hat am 3. März 1989 über den Bericht von drei Examinatoren der OECD zur schweizerischen Wissenschafts- und Technologie- politik stattgefunden, aufgrund derer sich die Examinatoren bereit erklärt haben, ihren Bericht nochmals zu überarbeiten. Dieser liegt somit zurzeit noch nicht in der definitiven Fassung vor.
Nachdem die OECD die Durchführung von Länderexamen in diesen Politikbereichen schon vor vielen Jahren zum festen Bestandteil der Aufgaben eines ihrer Komitees (Comité de la politique scientifique et technologique) gemacht hat und un- ser Land sich vor 18 Jahren zum bisher ersten und einzigen Mal einem solchen Examen unterzogen hatte, erachtete es der Bundesrat aufgrund der rasanten Entwicklung der letzten Jahre in diesen Politikbereichen als angezeigt, die OECD er- neut um deren Durchleuchtung anzufragen. Aus ähnlichen Ueberlegungen heraus liessen in den vergangenen fünf Jah- ren auch Australien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Oesterreich, Portugal, Schweden und Jugoslawien ihre Wis- senschafts- und Technologiepolitik durch die OECD überprü- fen.
2./3./5. Mit dem Forschungsgesetz verfügt der Bund seit 1984 über ein zweckmässiges Instrumentarium zur Entwicklung ei- ner zeitgemässen Wissenschafts- und Forschungspolitik. Dazu gehört u. a. die periodische Festlegung der Ziele der schweizerischen Forschungspolitik, welche der Bundesrat noch in diesem Sommer für die Planungsperiode 1992-1995 vornehmen wird. Dabei wird er sich nicht nur auf die diesbe- züglichen Vorschläge des Schweizerischen Wissenschafts- rates und die Ergebnisse der dazu derzeit durchgeführten Ver- nehmlassung, sondern auch auf den allgemeinen Bericht der OECD sowie den Examinatorenbericht und die darüber am 3. März 1989 in Bern geführte Diskussion abstützen. Bei der Behandlung der kommenden forschungs- und hochschulpoli- tischen Botschaften werden die beiden Räte mehrmals Gele- genheit erhalten, sich mit diesen Zielen auseinanderzusetzen. Der Bundesrat wird im Rahmen dieser Botschaften materiell zu den in den Fragen 2, 3 und 5 angesprochenen grundsätz- lichen, ordnungspolitischen und strategischen Optionen Stel- lung beziehen.
Was im besonderen die Frage 5 betrifft, so ist sich der Bundes- rat bewusst, dass die rasante internationale Entwicklung im Wissenschafts- und Technologiebereich eine laufende Ueber- prüfung auch der Forschungsförderungspolitik und ihrer Strukturen erfordert. Falls sich, in Abstimmung mit den priva- ten und öffentlichen Forschungsträgern, eine Revision der diesbezüglich derzeit bestehenden Grundsätze als notwendig erweisen sollte, ist der Bundesrat gewillt, das Seinige dazu bei- zutragen.
In Zusammenarbeit mit den interessierten Kreisen unserer
Interpellation Müller-Meilen
1176
N
23 juin 1989
Wirtschaft prüfen die Bundesbehörden die Opportunität von praktischen Massnahmen, die geeignet sind, dieser Entwick- lung entgegenzuwirken. Als Beispiel hierfür seien die vom Bundesrat derzeit vorbereiteten Sondermassnahmen zugun- sten der beruflichen und universitären Weiterbildung und zur Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich (CIM) genannt, welche er den beiden Räten noch diesen Frühling im Rahmen einer Botschaft unterbreiten wird. Weiter verdienen in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen der Schweiz um den Anschluss an die Forschungs- und Ausbildungspro- gramme der Europäischen Gemeinschaften erwähnt zu wer- den.
Präsident:Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
89.357
Interpellation Müller-Meilen Warnstufen für Sommerschadstoffe Alerte au smog estival. Echelons d'intervention
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1989
In den Januar- und Februarwochen 1989 entstand vielerorts aufgrund von Ueberschreitungen der in der Luftreinhalte- Verordnung festgelegten Grenzwerte der Eindruck, es be- stehe eine gesundheitlich bedenkliche Smoglage, obwohl keine akuten Gesundheitsschädigungen drohten. Dadurch wurde die Bevölkerung unnötig in Unruhe und Angst versetzt. Ist der Bundesrat bereit, einen Beitrag zur Klärung des aktuel- len Gefährdungspotentials in solchen Situationen zu leisten, indem er - in Analogie zu den Schwellenwerten beim Schwe- feldioxid in seinen Empfehlungen für das Vorgehen bei Win- tersmog - entsprechende Warn- und Interventionsstufen auch für die beiden Schadstoffe Stickstoffdioxid und Ozon festlegt? Solche Smogwerte sollten nicht nur den internationalen Wis- sensstand über die Auswirkungen der Schadstoffe auf die Menschen berücksichtigen, sondern auch den bei solchen Messungen üblichen Messfehlern angemessen Rechnung tragen.
Ist der Bundesrat in der Lage, solche Empfehlungen, zumin- dest für den Sommerschadstoff Ozon, spätestens bis im Früh- sommer vorzulegen?
Texte de l'interpellation du 6 mars 1989
En janvier et en février 1989, on a eu l'impression en maints en- droits que, par suite du dépassement des valeurs limites fixées dans l'ordonnance sur la protection de l'air, un degré de pollu- tion atmosphérique préoccupant pour la santé avait été atteint, quoique aucun danger grave n'ait menacé la population. Cel- le-ci a alors éprouvé de l'angoisse, bien inutilement d'ailleurs. Le Conseil fédéral est-il prêt à contribuer à mettre en lumière le risque potentiel couru de telles situations, en fixant - par analo- gie avec les valeurs limites applicables au dioxyde de soufre, selon les recommandations qu'il a faites à propos du smog hi- vernal - des échelons d'alerte et d'intervention également pour les deux substances nocives que constituent le dioxyde d'azote et l'ozone? Ces éléments devraient tenir compte non seulement de tout ce qu'on sait sur le plan international à pro- pos des effets de ces substances sur l'homme, mais aussi, dans une mesure équitable, des erreurs de mesure qui se pro- duisent généralement.
Le Conseil fédéral est-il à même de présenter de telles recom- mandations au plus tard au début de l'été, du moins en ce qui concerne l'ozone?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989
Der internationale Wissensstand über die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf den Menschen und auf seine Umwelt wurde vom Bundesrat bei der Festlegung der Immissions- grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vollumfäng- lich berücksichtigt. Luftbelastungen oberhalb dieser Immis- sionsgrenzwerte sind deshalb als übermässig zu beurteilen. Mit den beiden Instrumenten LRV und Luftreinhalte-Konzept soll nun die Luftbelastung wiederum auf ein für den Menschen und seine Umwelt erträgliches Niveau gesenkt werden. Die für den Vollzug der LRV zuständigen Kantone haben in diesem Zusammenhang bis 1989 Massnahmenpläne auszuarbeiten, die in der Folge bis 1994 umzusetzen sind.
Bevor die geplanten Massnahmen voll zur Wirkung gelangen, werden noch vielerorts in der Schweiz übermässige Immissio- nen registriert werden. Im Sinne einer Uebergangslösung hat deshalb der Bundesrat im November 1987 für besonders kriti- sche Fälle wie beispielsweise Wintersmogsituationen spezi- elle Empfehlungen veröffentlicht.
In der Folge wurde der Bund verschiedentlich aufgefordert, auch ein geeignetes Vorgehen zur Reduktion der Ozonbela- stung bei Sommersmog vorzuschlagen. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Bearbeitung dieses Problems der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) über- geben.
Am 25. April 1989 wurde das Ergebnis der umfangreichen Ar- beiten der EKL im Rahmen einer Pressekonferenz der Oeffent- lichkeit vorgestellt. Aufgrund einer detaillierten Analyse der Probleme und der heute dazu vorhandenen wissenschaftli- chen Unterlagen kommt die EKL zum Schluss, dass das Pro- blem der erhöhten Ozonbelastung bei Sommersmog - im Ge- gensatz zum Wintersmog - nicht mit vereinzelten, lokal ange- ordneten und vorübergehenden Sofortmassnahmen gelöst werden kann. Vielmehr bedarf es dazu einer gesamtschweize- rischen und dauerhaften Absenkung der Emissionen der ver- antwortlichen Vorläuferschadstoffe Stickoxide und Kohlen- wasserstoffe in einer Grössenordnung, die mindestens der im Luftreinhalte-Konzept vorgegebenen Reduktion entspricht. Es ist offensichtlich, dass dies nicht kurzfristig, sondern nur mit mittelfristigen, aber dauerhaft wirksamen Massnahmen er- reicht werden kann. Bei der Lösung des Ozonproblems kommt also dem Vollzug der LRV sowie dem Erreichen der Ziele des Luftreinhalte-Konzepts eine herausragende Bedeu- tung zu.
Gestützt auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der EKL empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, im Falle des Som- mersmogs von räumlich und zeitlich begrenzten Warn- und In- terventionskonzepten abzusehen. Diese vermögen weder die Gesamtozonbelastung im Sommerhalbjahr noch jene wäh- rend den jeweils grösserräumig auftretenden Sommersmog- episoden spürbar zu vermindern. Stattdessen sind die Kräfte vorrangig auf die Verwirklichung des Luftreinhalte- Konzepts des Bundesrates und der Massnahmenpläne der Kantone zu konzentrieren. Mit diesem Vorgehen werden so- wohl die Ozon- als auch die Stickoxidimmissionen reduziert, so dass sich zur Bekämpfung der letzteren ein gesondertes Vorgehen erübrigt.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
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Interpellation Büttiker Forschungspolitik der Schweiz und OECD-Bericht Interpellation Büttiker Politique suisse de la recherche et rapport de l'OCDE
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.349
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
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1175-1176
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