N 23 juin 1989
1138
Motion Leutenegger Oberholzer
maine de l'éducation extra-professionnelle des adultes. Parmi les activités qui mériteraient d'être soutenues, on peut citer l'éducation des adultes sous une forme institutionnalisée telle qu'elle existe dans certains cantons et certaines communes, la recherche et les études effectuées dans le domaine de l'édu- cation des adultes, les centres de formation destinés aux en- seignants qui s'adressent à des adultes, les travaux qui per- mettent la mise sur pied de projets et de programmes.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Durch diese Ergänzung kann der Bundesrat dokumentieren, dass der beschleunigte wirtschaftlich-technologische Wandel nicht nur neue Berufsqualifikationen bedingt. Dieser Wandel löst in der Folge auch sozio-kulturelle Entwicklungen aus, wel- che im einzelnen auch in ausserberuflichen Lebensbereichen Zusatzqualifikationen erfordern, und zwar in den Rollen als Staatsbürger, als Konsument, als Freizeitgestalter, als Me- dienbenützer, als Kulturschaffender und als Mitglied der Um- und Mitwelt.
Es scheint, dass der Bundesrat in nächster Zeit dem Parla- ment eine Vorlage unterbreiten wird, die unter dem generellen Titel «Ausbildungsoffensive» läuft. Als zentrale Förderungs- bereiche sollen dabei aller Voraussicht nach gelten: Computer Integrated Manufacturing CIM, kantonale Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen und Höhere Lehr- anstalten (Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Technische Lehranstalten und Technische Schulen). In den meisten die- ser Bereiche geht es vor allem um die Weiterbildung bereits qualifizierter Personen. Ausgelöst wurde diese Offensive in er- ster Linie durch den Engpass in der Rekrutierung von Fach- kräften und durch einen im Vergleich zu anderen Industrielän- dern offensichtlichen Rückstand in computergesteuerten Pro- duktionssystemen.
Dass in dem vom Bundesrat angepeilten Förderungsbereich ein Weiterbildungsschub notwendig ist, wird nicht grundsätz- lich bestritten. Hingegen ist die dabei zum Ausdruck kom- mende Problematik verengt und kurzsichtig.
Während im Berufsfeld das Prinzip der lebenslangen (rekur- renten) Bildung immer selbstverständlicher wird, so dominiert in der ausserberuflichen Erwachsenenbildung nach wie vor das Zufallsprinzip. Keine staatliche Ebene fühlt sich dafür zu- ständig. Alle Weiterbildungsinteressierten sollen für sich sor- gen, unabhängig davon, welche Bildungsangebote und indi- viduellen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Grundausbildung auf der Volksschulstufe ist ein umfassendes Bildungsprinzip, das auf den Beruf und das Leben insgesamt vorbereitet, eine unabdingbare Forderung im öffentlichen In- teresse. Sobald die Phase des Erwachsenseins sich daran an- schliesst, hat dieses Prinzip ausgedient. Das öffentliche Inter- esse an umfassend gebildeten, ein Leben lang lernenden Menschen gilt nur noch dem Berufsbereich. Das ist nicht nur lebenslogisch falsch. Es ist dazu auch staats- und gesell- schaftspolitisch kurzsichtig. Hochqualifizierte und permanent fortgebildete Arbeitskräfte, die zugleich in anderen Lebens- bereichen auf einem bescheidenen Bildungsrucksack sitzen- bleiben, entsprechen nicht dem bei uns immer wieder von al- len Seiten propagierten Bildungsideal einer aufgeklärten und zukunftsträchtigen Gesellschaft mit breit und fundiert gebilde- ten Bürgerinnen und Bürgern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989
Mit der zurzeit vorbereiteten Weiterbildungsoffensive will der Bund der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungs- sektor helfen, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräf- ten aller Stufen so rasch wie möglich zu lindern. Die Vorarbei- ten für entsprechende Bundesbeschlüsse, die im Sinne eines befristeten Impulsprogramms ein verstärktes Engagement des Bundes auf dem Gebiet der beruflichen und akademi- schen Fort- und Weiterbildung vorsehen, stehen vor dem Ab- schluss. Eine wesentliche thematische Erweiterung, wie sie der Motionär anregt, würde die Vorlage, der eine hohe Dring-
lichkeit beizumessen ist, ungebührlich verzögern. Der Bun- desrat anerkennt die Notwendigkeit der ausserberuflichen Er- wachsenenbildung. Durch die derzeitige Weiterbildungsoffen- sive werden spätere Aktivitäten im Sinne des Motionärs denn auch nicht ausgeschlossen. Die heutigen Verfassungsgrund- lagen bieten dem Bund allerdings wenig Handhabe zur Förde- rung der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Gemäss Ar- tikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst, während Artikel 27 Absatz 2 die Förderungskompetenz auf Hochschulen und an- dere höhere Unterrichtsanstalten beschränkt.
Allerdings ist der Uebergang zwischen beruflicher und ausser- beruflicher, allgemeiner Weiterbildung, so z. B. in Fremdspra- chen, Muttersprache, Oekonomie, Oekologie und Soziologie, oft fliessend. Im Interesse der beruflichen und gesellschaftli- chen Mobilität soll der Begriff der berufsbezogenen Weiterbil- dung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive nicht eng ge- fasst werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Anliegen des Motionärs innerhalb der gegebenen verfassungsmässi- gen Befugnisse Rechnung zu tragen. Deren Erweiterung müsste Gegenstand eingehender Prüfung sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.368
Motion Leutenegger Oberholzer Bodenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Cultures hors sol. Mesures restrictives
Wortlaut der Motion vom 8. März 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz des auf betriebs- eigener Bodennutzung beruhenden Gemüsebaus folgende Massnahmen zur Einschränkung der bodenunabhängigen «hors sol-Kulturen» zu treffen:
Texte de la motion du 8 mars 1989
Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concer- nant les cultures hors sol:
Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consom- mateurs.
Des autorisations devront être obtenues et de strictes char- ges seront imposées en matière de protection de l'environne- ment pour la totalité des processus de production hors sol.
A moyen terme, une interdiction sera prononcée à l'encon- tre des processus de culture hors sol et des produits importés de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'envi- ronnement, aux économies d'énergie et aux structures de no- tre économie.
Juni 1989 N
1139
Motion Scherrer
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Brügger, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Stocker, Thür, Wiederkehr
(11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Gemüsebau stehen wir wie auch in anderen landwirtschaft- lichen Produktionszweigen an der Schwelle zu einer grundle- gend neuen Produktionsart. Die bodenunabhängigen Kultu- ren (hors sol) im Gemüsebau erinnern weniger an die traditio- nelle Landwirtschaft als an industrielle Produktion. Anstelle der Erde als Kulturträger treten Substrate (Sackkulturen), Gro- dan (Steinwolle) und vor allem Wasser als Pflanzenträger der Zukunft. Die Nährstoffzufuhr erfolgt durch ein ausgeklügeltes, elektronisch gesteuertes Schlauchsystem.
Der bodenunabhängige Anbau wird in der Schweiz bereits ge- werbsmässig betrieben. Das gilt vor allem für den Kanton Genf. Gemäss Angaben der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau wurden 1987 6 Prozent der Treibhaus-Tomaten der ganzen Schweiz und 22 Prozent der Treibhaus-Gurken hors sol produziert. In Holland soll sich diese neue kapitalin- tensive Produktionsart bereits für eine grössere Anzahl von Gemüsearten und Zierpflanzen durchsetzen.
Die Ausdehnung dieser Produktionsart ist ökologisch sehr problematisch. Einschränkungen drängen sich deshalb auf. 1. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht zu wissen, mit welchen Produktionsmethoden die angebote- nen Produkte hergestellt worden sind. Dies ist nur mit einer klaren Deklaration der Produkte möglich.
Eine Bewilligungspflicht soll die unkontrollierte Ausdeh- nung dieser Produktionsart verhindern. Geregelt werden muss insbesondere die Entsorgung der verbrauchten Nährlö- sungen und der Substrate. Es muss sichergestellt werden, dass die Umwelt damit nicht kontaminiert wird.
Die bodenunabhängige Produktion ist ökologisch grund- sätzlich fragwürdig. Ihre weitere Ausdehnung ist deshalb zu bekämpfen. Sie ist energieintensiv und steht damit allen Be- mühungen zur Einschränkung des Energieverbrauchs entge- gen. Sie ist umweltpolitisch unerwünscht und führt uns immer weg von natürlichen, biologisch orientierten Methoden des Anbaus. Sie ist strukturpolitisch gefährlich, denn die neuen ka- pitalintensiven Produktionsmethoden gefährden die klein- bäuerlichen Gemüsebaubetriebe.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989
Seit 1986 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentari- schen Vorstössen betreffend bodenunabhängige Kulturen Stellung genommen (Einfache Anfrage Bauer und Jaggi, Fra- gestunde NR Zwingli).
Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe der Technischen Kommis- sion der Schweizerischen Gemüse-Union zusammen mit den Forschungsanstalten Changins und Wädenswil daran, eine Oekobilanz der bodenunabhängigen Kulturmethoden zu er- stellen (Postulat Longet); ein Zwischenbericht wird in diesem Sommer erwartet. Dem Ergebnis, welches ökologische, öko- nomische und strukturelle Aspekte beleuchten wird, soll nicht durch die geforderten Massnahmen 2 und 3 vorgegriffen wer- den.
Gemüse aus bodenunabhängigen Anbausystemen sind mit analytischen Methoden nicht von Produkten zu unterschei- den, die auf gewachsenem Boden kultiviert werden. Für die Deklaration des Produktes für den Konsumenten (geforderte Massnahme 1) ist daher - ähnlich wie beim biologischen An- bau - nur die Kontrolle der Anbauweise und nicht des Produk- tes selbst sinnvoll. Aufgrund des kommenden Konsumenten- informationsgesetzes wäre eine Deklaration der in- und aus- ländischen Produktion möglich. Die Kontrolle der Deklaratio- nen für eingeführte hors sol-Produkte ist jedoch schwer durch- führbar, da diese am Produktionsort stattfinden müsste. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Oekobilanz und den notwendigen Folgerungen auseinandersetzen müssen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- dein.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.348 Motion Scherrer N 5. Umfahrung von Biel N 5. Contournement de Bienne
Wortlaut der Motion vom 1. März 1989
Der Bundesrat wird aufgefordert, die 25-jährige Variantendis- kussion in bezug auf die Umfahrung der Stadt Biel (Teilstück N 5) zu beenden, indem er seine Kompetenz wahrnimmt und bis Ende 1989 den Entscheid für die Südumfahrung fällt sowie den Termin für den Baubeginn festlegt.
Texte de la motion du 1 mars 1989
Le Conseil federal est chargé de mettre un terme à la discus- sion qui est menée depuis 25 ans sur les différentes variantes permettant de contourner la ville de Bienne (tronçon de la N 5). Pour y parvenir, il fera usage de ses compétences en la matière et il décidera avant la fin de 1989 du contournement de la ville par le sud ainsi que de la date de la mise en chantier du tronçon.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit 25 Jahren wird über verschiedene Varianten der Umfah- rung von Biel diskutiert.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass beschlussreife Varianten im- mer wieder dadurch verhindert wurden, indem sich Interes- sengruppen für eine angeblich noch bessere Variante stark machten.
Da sich die Stadt Biel und der Kanton Bern erwiesenermassen nicht zu einem Entscheid durchringen können, muss der Bun- desrat nun endlich den Variantenentscheid fällen.
Die «Variante Süd» wird bevorzugt, weil sie einerseits verkehrs- technisch günstiger ist, da sie auf gleichem Niveau verläuft. Die Nord-Variante hat eine starke Höhendifferenz. Die Süd- Variante sorgt für eine direkte Verbindung zwischen dem heu- tigen Ende der T 6 und dem Industriegebiet Bözingen und ent- lastet so die Stadt Biel vom starken Durchgangsverkehr.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989
Das Teilstück N 5/Umfahrung von Biel ist in der Tat eine der umstrittensten Stellen des Autobahnnetzes. Zur Entlastung der Stadt Biel und der Agglomerationsgemeinden von Biel so- wie im Interesse des Zusammenschlusses der N 16 mit der N 5 und der T 6 wäre ein baldiger Variantenentscheid drin- gend erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne ei- ner allgemeinen Einigung zeichnet sich nicht ab, so dass es zwangsläufig zu einem behördlichen Entscheid kommen muss.
Nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Nationalstras- sen (SR 725.11) wird die generelle Projektierung durch das Bundesamt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den interessierten Kantonen durchgeführt. Die Zusammenarbeit wickelte sich bisher in der Praxis indes- sen so ab, dass der Kanton in Uebereinstimmung mit dem ASB und den mitinteressierten Bundesstellen ein generelles Projekt erarbeitete.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Leutenegger Oberholzer Bodenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Motion Leutenegger Cultures hors sol. Mesures restrictives
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.368
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1138-1139
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Pagina
Ref. No
20 017 482
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