Motion Zbinden Hans
1137
88.850
Motion Hari Güter-, Alp- und Rebwege. Unterhalt und Erneuerung Chemins agricoles, viticoles et d'alpage. Entretien et réfection
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägige Landwirt- schaftsgesetzgebung (SR 910.1/913.1) in dem Sinne zu än- dern, dass der Unterhalt und die Erneuerung von Güter-, Alp- und Rebwegen (Belags- und Kieswege) vom Bund im glei- chen Ausmass unterstützt werden, wie dies in Artikel 38 Ab- satz 2 des Entwurfs zu einem Waldgesetz (WaG) für Erschlies- sungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Waldes erfor- derlich sind, vorgesehen ist.
Texte de la motion du 14 décembre 1988
Le Conseil fédéral est chargé de modifier la législation actuelle sur l'agriculture (RS 910.1/913.1) de telle sorte que la Confé- dération participe à l'entretien et à la remise en état de che- mins alpestres et vicinaux dans la même mesure que le prévoit l'article 38, 2e alinéa, du projet de loi fédérale sur les forêts pour les installations nécessaires à l'exploitation de la forêt.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Baggi, Basler, Ber- ger, Blatter, Bühler, Bundi, Bürgi, Columberg, Daepp, Dietrich, Engler, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Giger, Graf, Hild- brand, Hösli, Jeanneret, Jung, Kühne, Mühlemann, Müller- Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Reimann Maxi- milian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Ry- chen, Sager, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Wyss William, Zölch, Zwingli (44)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bei vielen Güter-, Alp- und Rebwegen wird die nötige Sanie- rung aus Finanzierungsgründen immer wieder hinausgescho- ben. Dabei kann häufig die Feststellung gemacht werden, dass die Bauherrschaft (Genossenschaften, Private, Koopera- tionen, Gemeinwesen usw.) zwar sehr wohl die Notwendigkeit der erforderlichen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ein- sieht, diese aber aufgrund der (zu tiefen) kantonalen und eid- genössischen Beiträge nicht aus eigener Kraft finanzieren kann.
Dieser Zustand birgt nicht nur sicherheits- und erschlies- sungsmässige Risiken in sich, sondern es erwachsen daraus auch unnötige und zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten. Es leuchtet in diesem Zusammenhang insbesondere nicht ein, dass sich der Bund gestützt auf Artikel 26 Buchstabe h der Bo- denverbesserungsverordnung (SR 913.1) erst dann an Sanie- rungsarbeiten beteiligt, wenn dies zur «Sicherung und Wieder- herstellung von Kulturland und kulturtechnischen Bauten» unumgänglich ist.
Nach dem Motto «Vorsorge ist besser, als nachher teure Ge- samterneuerungen zu bezahlen», ist es unabdingbar, dass sich der Bund aus regional-, siedlungs-, landwirtschafts-, um- welt-, finanz- und landschaftsschutzpolitischen Gründen im gleichen Ausmass an den Unterhalts- und Erneuerungsarbei- ten von Güter-, Alp- und Rebwegen beteiligt, wie dies für die Erschliessungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Wal- des erforderlich sind, vorgesehen ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989
Vorab ist festzustellen, dass entgegen dem Wortlaut der Mo- tion, eine Unterstützung des Unterhaltes von forstlichen Er- schliessungsanlagen im Entwurf zum neuen Waldgesetz nicht vorgesehen ist.
Bei Güter-, Alp- und Rebwegen wird die Erneuerung, d. h. die Anpassung der Wege an die heutigen Anforderungen bezüg- lich Breite, Tragfähigkeit usw., bereits heute gestützt auf Arti- kel 25 Buchstabe d der Bodenverbesserungsverordnung vom 14. Juli 1971 (BoV, SR 913.1) durch den Bund unterstützt. Dies trifft auch für die Wiederherstellung von Wegen zu, wel- che durch Naturereignisse zerstört worden sind.
Laufende Unterhaltsarbeiten werden dagegen nicht unter- stützt. Die Reinigung von Fahrbahn und Wegentwässerungs- anlagen und die Behebung von kleineren Schäden an Bö- schungen, Strassenkörper und Kunstbauten gehören zu den Aufgaben der Unterhaltspflichtigen. Sie führen diese Arbeiten in der Regel von Hand mit einfachen Geräten aus. Eine Sub- ventionierung ist unzweckmässig, da der administrative Auf- wand für die Erfassung und eine minimale Kontrolle in keinem Verhältnis zu den oft geringen Kosten im Einzelfall stehen würde.
Anders können die Verhältnisse beim sogenannten periodi- schen Unterhalt sein. Darunter werden jene Arbeiten verstan- den, welche in grösseren Zeitabständen - je nach den Verhält- nissen nach 7 bis 15 Jahren - notwendig werden zur Erhaltung einer genügenden Befahrbarkeit, wie Erneuerung des Quer- profils und der Verschleisschicht, Gesamtüberholungen von Kunstbauten und Wegentwässerungsanlagen. Sie müssen längerfristig geplant werden und erfordern den Einsatz geeig- neter Maschinen und Geräte mit entsprechend höheren Ko- sten. Sie können für die Unterhaltspflichtigen zu einer grossen Belastung führen.
Der Bundesrat ist bereit, zusammen mit den Kantonen eine Unterstützung des periodischen Unterhalts für Güter-, Alp- und Rebwege zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.317
Motion Zbinden Hans «Bildungsoffensive» statt «Ausbildungsoffensive» Formation continue et éducation des adultes
Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, den von ihm zur Zeit vorberei- teten Bundesbeschluss im Bereich der beruflichen Weiterbil- dung qualitativ umfassender zu gestalten als ursprünglich ge- plant:
Ein Teil der Vorlage soll zusätzlich zum Berufsbildungsbereich auch die ausserberufliche Erwachsenenbildung abdecken. Mögliche förderungswürdige Erwachsenenbildungsbereiche wären: Unterstützung von Kantonen und Gemeinden mit insti- tutionalisierter Erwachsenenbildung, Forschung und Untersu- chungen im Bereich der Erwachsenenbildung, Ausbildungs- stätten für Erwachsenenbildner/-innen, Projekt- und Konzept- arbeiten.
Texte de la motion du 1er février 1989
Le Conseil fédéral est chargé de revoir la conception de l'arrêté fédéral qu'il prépare dans le domaine de la formation continue, de manière à élargir son champ d'application. Son projet devrait en effet comprendre, outre des dispositions sur la formation professionnelle, une partie qui règlerait le do-
59-N
N 23 juin 1989
1138
Motion Leutenegger Oberholzer
maine de l'éducation extra-professionnelle des adultes. Parmi les activités qui mériteraient d'être soutenues, on peut citer l'éducation des adultes sous une forme institutionnalisée telle qu'elle existe dans certains cantons et certaines communes, la recherche et les études effectuées dans le domaine de l'édu- cation des adultes, les centres de formation destinés aux en- seignants qui s'adressent à des adultes, les travaux qui per- mettent la mise sur pied de projets et de programmes.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Durch diese Ergänzung kann der Bundesrat dokumentieren, dass der beschleunigte wirtschaftlich-technologische Wandel nicht nur neue Berufsqualifikationen bedingt. Dieser Wandel löst in der Folge auch sozio-kulturelle Entwicklungen aus, wel- che im einzelnen auch in ausserberuflichen Lebensbereichen Zusatzqualifikationen erfordern, und zwar in den Rollen als Staatsbürger, als Konsument, als Freizeitgestalter, als Me- dienbenützer, als Kulturschaffender und als Mitglied der Um- und Mitwelt.
Es scheint, dass der Bundesrat in nächster Zeit dem Parla- ment eine Vorlage unterbreiten wird, die unter dem generellen Titel «Ausbildungsoffensive» läuft. Als zentrale Förderungs- bereiche sollen dabei aller Voraussicht nach gelten: Computer Integrated Manufacturing CIM, kantonale Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen und Höhere Lehr- anstalten (Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Technische Lehranstalten und Technische Schulen). In den meisten die- ser Bereiche geht es vor allem um die Weiterbildung bereits qualifizierter Personen. Ausgelöst wurde diese Offensive in er- ster Linie durch den Engpass in der Rekrutierung von Fach- kräften und durch einen im Vergleich zu anderen Industrielän- dern offensichtlichen Rückstand in computergesteuerten Pro- duktionssystemen.
Dass in dem vom Bundesrat angepeilten Förderungsbereich ein Weiterbildungsschub notwendig ist, wird nicht grundsätz- lich bestritten. Hingegen ist die dabei zum Ausdruck kom- mende Problematik verengt und kurzsichtig.
Während im Berufsfeld das Prinzip der lebenslangen (rekur- renten) Bildung immer selbstverständlicher wird, so dominiert in der ausserberuflichen Erwachsenenbildung nach wie vor das Zufallsprinzip. Keine staatliche Ebene fühlt sich dafür zu- ständig. Alle Weiterbildungsinteressierten sollen für sich sor- gen, unabhängig davon, welche Bildungsangebote und indi- viduellen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Grundausbildung auf der Volksschulstufe ist ein umfassendes Bildungsprinzip, das auf den Beruf und das Leben insgesamt vorbereitet, eine unabdingbare Forderung im öffentlichen In- teresse. Sobald die Phase des Erwachsenseins sich daran an- schliesst, hat dieses Prinzip ausgedient. Das öffentliche Inter- esse an umfassend gebildeten, ein Leben lang lernenden Menschen gilt nur noch dem Berufsbereich. Das ist nicht nur lebenslogisch falsch. Es ist dazu auch staats- und gesell- schaftspolitisch kurzsichtig. Hochqualifizierte und permanent fortgebildete Arbeitskräfte, die zugleich in anderen Lebens- bereichen auf einem bescheidenen Bildungsrucksack sitzen- bleiben, entsprechen nicht dem bei uns immer wieder von al- len Seiten propagierten Bildungsideal einer aufgeklärten und zukunftsträchtigen Gesellschaft mit breit und fundiert gebilde- ten Bürgerinnen und Bürgern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989
Mit der zurzeit vorbereiteten Weiterbildungsoffensive will der Bund der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungs- sektor helfen, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräf- ten aller Stufen so rasch wie möglich zu lindern. Die Vorarbei- ten für entsprechende Bundesbeschlüsse, die im Sinne eines befristeten Impulsprogramms ein verstärktes Engagement des Bundes auf dem Gebiet der beruflichen und akademi- schen Fort- und Weiterbildung vorsehen, stehen vor dem Ab- schluss. Eine wesentliche thematische Erweiterung, wie sie der Motionär anregt, würde die Vorlage, der eine hohe Dring-
lichkeit beizumessen ist, ungebührlich verzögern. Der Bun- desrat anerkennt die Notwendigkeit der ausserberuflichen Er- wachsenenbildung. Durch die derzeitige Weiterbildungsoffen- sive werden spätere Aktivitäten im Sinne des Motionärs denn auch nicht ausgeschlossen. Die heutigen Verfassungsgrund- lagen bieten dem Bund allerdings wenig Handhabe zur Förde- rung der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Gemäss Ar- tikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst, während Artikel 27 Absatz 2 die Förderungskompetenz auf Hochschulen und an- dere höhere Unterrichtsanstalten beschränkt.
Allerdings ist der Uebergang zwischen beruflicher und ausser- beruflicher, allgemeiner Weiterbildung, so z. B. in Fremdspra- chen, Muttersprache, Oekonomie, Oekologie und Soziologie, oft fliessend. Im Interesse der beruflichen und gesellschaftli- chen Mobilität soll der Begriff der berufsbezogenen Weiterbil- dung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive nicht eng ge- fasst werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Anliegen des Motionärs innerhalb der gegebenen verfassungsmässi- gen Befugnisse Rechnung zu tragen. Deren Erweiterung müsste Gegenstand eingehender Prüfung sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.368
Motion Leutenegger Oberholzer Bodenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Cultures hors sol. Mesures restrictives
Wortlaut der Motion vom 8. März 1989
Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz des auf betriebs- eigener Bodennutzung beruhenden Gemüsebaus folgende Massnahmen zur Einschränkung der bodenunabhängigen «hors sol-Kulturen» zu treffen:
Texte de la motion du 8 mars 1989
Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concer- nant les cultures hors sol:
Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consom- mateurs.
Des autorisations devront être obtenues et de strictes char- ges seront imposées en matière de protection de l'environne- ment pour la totalité des processus de production hors sol.
A moyen terme, une interdiction sera prononcée à l'encon- tre des processus de culture hors sol et des produits importés de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'envi- ronnement, aux économies d'énergie et aux structures de no- tre économie.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Zbinden Hans «Bildungsoffensive» statt «Ausbildungsoffensive» Motion Zbinden Hans Formation continue et éducation des adultes
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Année
1989
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
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1137-1138
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