Motion Oehler
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tes Erstasylabkommen wird zurzeit auf der Ebene der Minister beraten.
Im weiteren ist auch bereits im Rahmen des Europarates die Struktur geschaffen worden, die es ermöglicht, nach Bedarf eine Konferenz, wie sie der Motionär verlangt, einzuberufen. Ob sich eine solche Konferenz als opportun erweisen wird, kann im Moment nicht beurteilt werden. Die Beratungen im Europarat müssen sinnvollerweise mit den Arbeiten in der EG abgestimmt werden. Dort sind die Entwicklungen in der Schengener Gruppe und der Ad-hoc-Gruppe «Immigration» des EG-Ministerrats relevant.
Der Bundesrat ist bereit, im Sinne des Vorstosses tätig zu wer- den. Da der Bundesrat bei seiner aussenpolitischen Ge- schäftsführung notwendigerweise über einen gewissen Hand- lungsspielraum verfügen muss und der Erfolg einer schweize- rischen Initiative wesentlich vom Willen der anderen westeuro- päischen Staaten abhängig ist, ist es zweckmässig, den Vor- stoss in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.821
Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Elimination des réfrigérateurs et congélateurs
Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Entsorgung von Kühlgeräten gebühren- pflichtig wird. Die Gebühr soll als Entsorgungsabgabe für die Beseitigung von Sondermüll ausgestaltet werden.
Texte de la motion du 5 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de légiférer de manière à rendre obligatoire le paiement d'une taxe lors de l'élimination des ap- pareils de réfrigération. La taxe doit consister en un prélève- ment sur l'élimination de déchets spéciaux.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Auf allen Gebieten werden Anstrengungen unternommen, die Umweltbelastung abzusenken. Hierzu werden verschiedene Wege beschritten. Letztlich zählt indessen nur die Gesamtbela- stung. Grundsätzlich kann dabei entweder auf die totale um- weltverträgliche Entsorgung hingearbeitet werden, das Ziel kann aber auch über den Einsatz möglichst umweltverträgli cher Stoffe im Produktionsprozess erreicht werden. Kombina- tionen sind in jeder Beziehung und Richtung möglich.
Zurzeit kommt der Verwendung von Freon ein grosser politi- scher Stellenwert zu. Deshalb soll u. a. der Einsatz von Spray- dosen verboten werden. Freon wird indessen in einer Vielzahl von anderen Gebrauchsgegenständen, Investitionsgütern, Baumaterialien, im Haushalt, in der Unterhaltungselektronik usw. eingesetzt. Das Ziel, möglichst wenig bis kein Freon mehr zu verwenden, ist wohl gesetzt, kann aber kurzfristig si- cher nicht erreicht werden. Deshalb ist vermehrt auf die Ent- sorgung zu achten.
Je mehr Abfälle, desto geordneter hat die Entsorgung zu ge- schehen. Dabei wird es trotz unseres freiheitlichen Systems nicht zu umgehen sein, dass die öffentliche Hand mit minde- stens «sanftem Druck nachhilft».
In diesem Sinne ist namentlich auch dafür zu sorgen, dass die Entsorgung nun sukzessive gemacht wird. Dabei ist von An- fang an für eine gesunde finanzielle Basis zu sorgen. Es wird nicht zu umgehen sein, dass der Bund die Rahmenbedingun gen absteckt und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren auf nationaler Ebene schafft. Ein «Abfalltourismus» innerhalb der Regionen oder Kantone ist im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Entsorgung von Anfang an zu unterbinden. In diesem Sinne ist die Forderung nach Erhe- bung der Kühlschrank-Entsorgungsgebühr zu erheben.
Der Vorschlag kann in der Rechtswirklichkeit problemlos reali- siert werden, zumal doch sowohl die Inlandproduktion wie die Importzahlen genau erfasst werden. Die Gebühr kann bei je- dem Verkauf eines Gerätes erhoben werden.
Im gleichen Zug ist dann aber auch für die totale Entsorgung zu sorgen. Andernfalls nützt die Entsorgungsgebühr gar nichts. Nachdem heute technische Verfahren für die Entsor- gung bestehen, sind private oder gemischtwirtschaftliche Un- ternehmen mit der Entsorgung zu beauftragen. Finanziert wer- den soll die Entsorgung aber durch die Entsorgungsgebühr.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Eine ganze Reihe von Konsumgütern können nach Gebrauch nicht als Siedlungsabfall behandelt und beseitigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Batterien, aber auch für gewisse Metall- dampflampen oder für Lösungsmittel. Diese Abfälle benötigen spezielle und damit teurere Verfahren der Abfallbehandlung. Heute muss der Abfallinhaber die Kosten der Entsorgung tra- gen. Dies wirkt bei Abfällen, die separat gesammelt und mit hohen Kosten behandelt werden müssen, kontraproduktiv: Weder besteht für den Abfallinhaber ein Anreiz zur separaten Sammlung, noch ist die Finanzierung und Auslastung teurer Behandlungsanlagen gesichert. Deshalb sollten die Kosten der Entsorgung solcher Produkte bereits bei der Herstellung oder beim Import durch eine vorgezogene Entsorgungsge- bühr finanziert werden. Für eine solche Gebühr fehlt aber noch die gesetzliche Grundlage.
Das Departement des Innern wird dem Bundesrat demnächst Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung des Umwelt- schutzgesetzes (USG) unterbreiten. Diese Ergänzung soll gleichzeitig noch weitere Elemente umfassen, die für eine si- chere Entsorgung der Sonderabfälle notwendig sind. So sol- len zum Beispiel der Bundesrat und die Kantone die Kompe- tenz erhalten, nötigenfalls die Einzugsgebiete von Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen festzulegen. Dies ist sowohl für die sachgerechte Planung als auch für den rationellen Be- trieb der neuen Anlagen notwendig. Eine entsprechende Er- gänzung des USG im Bereich der Abfallwirtschaft verlangen auch die Motion Büttiker vom 1. März 1988 (88.321) und die Motion der CVP-Fraktion vom 8. Dezember 1988 (88.836).
Das Instrument der vorgezogenen Entsorgungsgebühr liesse sich auch für die Entsorgung von Kühlschränken einsetzen. Kühlschränke enthalten geringe Mengen von Fluorchlorkoh- lenwasserstoffen (FCKW) im Kühlkreislauf und zum Teil we- sentlich grössere Mengen in den Isolationen aus Hartschaum. Da FCKW die Ozonschicht gefährden, sollten sie beim Entsor- gen von Kühlschränken aufgefangen und entweder verwertet oder vernichtet werden. Dies ist aber mit einem gegenüber heute wesentlich höheren Aufwand und mit entsprechenden Kosten verbunden.
Der gegenwärtig vorbereitete Vorschlag für eine Revision des USG wird dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, eine zweckgebundene Gebühr für Produkte zu erheben, die eine besondere Art der Behandlung benötigen. Der Einsatzbereich einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr soll dann im Rah- men gesetzlicher Grundsätze auf Verordnungsstufe festgelegt werden.
Der Bundesrat teilt somit grundsätzlich die Meinung des Motionärs, wonach die gesetzlichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu schaffen sind. Er erach- tet jedoch die vorgeschlagene Fassung, welche den Einsatz-
N 23 juin 1989
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Motion Bodenmann
bereich dieses Instruments auf Kühlgeräte beschränkt, als un- zweckmässig und zu eng.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
89.435 Motion Bodenmann Konvention zum Schutz der Alpen Protection des Alpes. Convention internationale
Wortlaut der Motion vom 17. März 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, alles Notwendige zur Einberu- fung einer internationalen Alpenschutz-Konferenz zu unter- nehmen, um gemeinsam mit sämtlichen Alpenanrainern kon- krete und koordinierte Schritte zum Schutz der Alpen zu be- schliessen.
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est chargé de faire tout ce qui est en son pouvoir pour que soit instituée une conférence internationale pour la protection des Alpes, réunissant tous les pays tou- chant à la chaîne alpine, afin qu'ils puissent arrêter ensemble des mesures concrètes et coordonner leur action pour pro- téger les Alpes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Richard, Béguelin, Braunschweig, Bundi, Fehr, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Alpen sind von gesamteuropäischer Bedeutung. Hoch- gebirge, Talschaften und Voralpen bilden eine ökologische Einheit, die heute durch massive Eingriffe bedroht sind. Beim Schutz dieser Alpen darf es keine nationalen Grenzen geben. Um den Lebens- und Erholungsraum von Millionen von Men- schen zu sichern, müssen alle Alpenländer eine gemeinsame Politik verfolgen. Eine Konferenz zum Schutz der Alpen - ana- log dem Vorbild der I. und Il. Nordseekonferenz - drängt sich auf.
Folgende Fragen müssten unter anderen im Zentrum der Be- ratungen und Beschlüsse stehen:
Der Alpenraum ist durch die Luftschadstoffe am meisten be- droht. Eine mögliche Klimakatastrophe würde diesen ökolo- gisch sensiblen Raum unabsehbar verändern und zerstören.
Der Transitverkehr muss von der Strasse auf die Schiene verlegt werden. Dies gilt vor allem für den absehbar sprunghaft ansteigenden Güterverkehr.
Die zunehmende militärische Nutzung des Voralpen- und Alpenraums muss auf ein verträgliches Mass reduziert wer- den.
Der weitere Ausbau der touristischen Kapazitäten (Betten, Skilifte usw.) ist zu stoppen. Stattdessen soll das bestehende Angebot qualitativ verbessert werden. Durch geeignete Mass- nahmen ist eine höhere Auslastung der vorhandenen Kapazi- täten zu fördern. Eine solche Politik ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vielversprechender.
Die Berglandwirtschaft muss erhalten bleiben. Die standort- gerechte Bewirtschaftung ist durch Direktzahlungen zu för- dern.
Grossräumige Naturschutzgebiete müssen auch grenz- überschreitend geschaffen werden.
Der Gewässerschutz muss verbessert werden. Versiege- lung von Boden muss verhindert, Entsiegelung gefördert wer- den. Fluss- und Bachverbauungen sind - soweit nötig - auch im Alpenraum naturnah durchzuführen. Ueber Aenderung der Subventionierungspraxen müssen weniger die Errichtung von Verbauungen denn der Unterhalt naturnaher Ufer gefördert werden.
Zum besseren Verständnis der ökologischen Zusammen- hänge sind internationale Forschungsprogramme notwendig, welche sich mit den zentralen Fragen des Alpenraums befas- sen. Parallel dazu ist ein zusammenhängendes Netz von öko- logischen Mess- und Beobachtungsstationen notwendig.
Sowohl in Deutschland wie in Oesterreich wurden Anträge, welche in die gleiche Richtung zielen, hinterlegt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Der Alpenraum und die Berggebiete ganz allgemein werden durch sportliche Aktivitäten und Erholung sowie durch die Luftverschmutzung stark belastet. Der Bundesrat ist sich des- sen bewusst. Er hat deshalb bereits verschiedene Massnah- men ergriffen, die von der Emissionsbegrenzung über die Richt- und Nutzungspläne der Raumplanung und die regio- nale Wirtschaftsförderung bis hin zur Verbindlicherklärung ei- ner zurückhaltenden Konzessionierungs- und Bewilligungs- politik für touristische Transportanlagen reichen. Er hat sich insbesondere sehr konkret mit der Problematik des Transitver- kehrs befasst. Die Verteidigung der 28-Tonnen-Limite, die Ausschöpfung der im Treibstoffzollgesetz vorgesehenen Un- terstützungsmöglichkeiten zur Verlagerung des Güterver- kehrs auf die Schiene, die Bestrebungen, möglichst rasch ei- nen Huckepack-Korridor für Fahrzeuge mit 4 Metern Eckhöhe zu realisieren, sowie vor allem der Neat-Beschluss mit zwei zu- sätzlichen Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg sind deutliche Hinweise, dass der Bundesrat gewillt ist, im Transit- verkehrsbereich rasch und wirksam zu handeln.
Der Bundesrat kennt auch die Anstrengungen, die seit einigen Jahren auf internationaler Ebene unternommen werden, um den Alpenraum grenzüberschreitend besser zu erhalten und die dazu erforderlichen Vereinbarungen durch die Verabschie- dung einer Alpenkonvention verbindlich werden zu lassen. Er nennt in diesem Zusammenhang als Beispiele: die Entschlies- sung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 1988 betref- fend die Konvention zum Schutz der Alpen, die Empfehlungen der Europaratstagung über das Berggebiet vom 9. bis 11. Mai 1988 in Trient, den Entwurf einer Konvention zum Schutz der Alpen der Arbeitsgemeinschaft demokratischer Soziali- sten im Alpenraum, das besondere Programm für die Alpen der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und ihrer Ressourcen (UICN), die «Lindauer Erklärung zur Umweltpoli- tik im Alpenraum» der Internationalen Alpenschutzkommis- sion (Cipra) und des Deutschen Naturschutzrings vom 25. Juni 1988 sowie die «Erklärung des 'Liechtensteiner Krei- ses' zur Notwendigkeit einer Alpenkonvention» der Cipra und der UINC vom 29. September 1988. Vom 9. bis 11. Oktober 1989 findet überdies auf Einladung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepu- blik Deutschland eine Ministerkonferenz der Alpenländer statt. Ziel der Konferenz ist es, Elemente für internationale Verpflich- tungen zum Schutz der Alpen festzulegen.
Unter Ausklammerung der Frage nach der Machbarkeit und Tauglichkeit einer internationalen Vereinbarung zum Schutz der Alpen, die noch genauere Abklärungen bedarf, ist der Bun- desrat bereit, über die nationalen Bestrebungen hinaus auch die grenzüberschreitenden Anstrengungen zu unterstützen und mitzutragen, die eine nachhaltige Erhaltung und scho- nende Nutzung von Natur, Landschaft und Umwelt und eine geordnete, angemessene Dauerbesiedlung im Alpenraum zum Ziel haben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Motion Oehler Elimination des réfrigérateurs et congélateurs
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1989
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.821
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1989 - 08:00
Date
Data
Seite
1133-1134
Page
Pagina
Ref. No
20 017 475
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